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Klimawandel Projekt KliBiW Anpassung: Anpassungsstrategien und Handlungsempfehlungen

Auf Basis der Analysen der Klimadaten sowie der Ergebnisse der hydrologischen Modellierung konnten für das Gebiet von Niedersachsen bzw. die betrachteten Untersuchungsräume regional differenzierte Aussagen zu möglichen zukünftigen Entwicklungen gemacht werden. Zusammen mit den Erkenntnissen aus anderen Studien in Niedersachsen (zum Beispiel Klimawirkungsstudie Niedersachsen , Klimareport Niedersachsen , Klimamonitoringbericht und Klimarisikoanalyse ) können nun Strategien und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um den möglichen Folgen des Klimawandels begegnen zu können. Die bisherigen Ergebnisse aus KliBiW haben gezeigt, dass wir es zukünftig sowohl mit einer Verschärfung der Hochwassersituation als auch der Niedrigwasserverhältnisse in Niedersachsen zu tun haben werden, wenn es nicht gelingt, die globalen Treibhausgas-Emissionen innerhalb kürzester Zeit deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig können sich auch Grundwasserdürren und -vernässungen im Jahresverlauf verschärfen. Im Hinblick auf die beobachteten Veränderungen in der Vergangenheit bedeutet dies, dass wir bereits heute Entwicklungen verfolgen, mit denen wir es zukünftig verstärkt unter dem Einfluss des Klimawandels zu tun haben können. · Überschwemmungsgebiete · Hochwasserschutz- und Vorsorgemaßnahmen · Hochwasserrisikomanagement · Regenwasser- bzw. Wassermanagement · Entnahmen aus dem Grundwasser · Einleitungen in Oberflächengewässer · Raumplanung · Katastrophenmanagement · Talsperrenbewirtschaftung · Öffentliche Wasserversorgung · Brauchwassernutzung · Ökosystemschutz Um diesen Anpassungsprozess zu unterstützen, stellt der NLWKN bereits verschiedene Daten und Informationen zur Verfügung. Auf dem Umweltkartenserver Niedersachsen können zum Beispiel die Grenzen von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten eingesehen werden ebenso wie die möglichen hydrologischen Klimafolgen. Auf dem Informationsportal Hochwasserschutz findet man wichtige Hinweise, wie man für den Hochwasserfall vorsorgen kann und was im Notfall zu tun ist. Und sollte sich schließlich ein Hochwasser ankündigen, findet man auf dem Pegelportal des NLWKN die aktuellen Wasserstände an den gewässerkundlichen Pegeln und für ausgewählte Pegel Wasserstandsvorhersagen für deren weitere Entwicklung innerhalb der nächsten 12-24 Stunden und zum Teil darüber hinaus. Informationen über den Klimawandel und seine möglichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft findet man plakativ und verständlich unter der Rubrik Klimawandel kompakt . Außerdem unterstützt der NLWKN das Land bei der Entwicklung und Fortschreibung der Niedersächsischen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels. Eine Neufassung wird voraussichtlich 2026 erarbeitet. Unter Berücksichtigung der Unsicherheiten, die den Klimamodellen der aktuellen Generation, aber auch den hydrologischen Modellen innewohnen, wurde von Seiten des Projektes KliBiW 2019 ein landesweiter Beiwert für wasserwirtschaftliche Planungen und Bemessungsfragen im Bereich Hochwasser empfohlen. Dieser wird auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse aus KliBiW weiter diskutiert. Die mögliche Anwendung eines solchen Klimabeiwertes sollte stets mit gebotener Umsicht erfolgen. Die flexible Gestaltung von Maßnahmen und Planungen im Sinne des „No-Regret“-Ansatzes soll dabei oberste Priorität besitzen. Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Erkenntnisse unter Verwendung zukünftig weiterentwickelter Methoden erscheint angeraten. Grundsätzlich muss zukünftig das Ziel sein, auch in unseren Breiten bewusster mit der Ressource Wasser umzugehen. In den vergangenen Jahren haben wir in Niedersachsen, aber auch in Deutschland erfahren müssen, was zu viel oder zu wenig Wasser bewirken kann und dass unsere bisherigen Strategien nicht immer ausreichend erscheinen, um gegen solche Situationen gewappnet zu sein. Eine wesentliche Maßnahme muss es daher sein, Wasser zukünftig verstärkt zurückzuhalten und ggf. zu speichern (zum Beispiel im Winter oder bei Starkregen bzw. Hochwasser). Dadurch kann es in Zeiten von Trockenheit und Dürre zur Verfügung gestellt werden und den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren. Denn entsprechende Extreme werden absehbar im Zuge des Klimawandels häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Dadurch wird das Risiko negativer Folgen für natürliche wie auch menschliche Systeme zunehmen und bereits heute bestehende Nutzungskonflikte um die Ressource Wasser werden sich verschärfen.

Hochwasser und Überschwemmungen 2026

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Floods Reference Spatial Datasets reported under Floods Directive - version 3.0, Mar. 2025

The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Hamburger Gewässerinformationssystem

Das Datenmanagementsystem GERONIMUS der Hamburger Wasserwirtschaft (Abteilung W1 im Amt Wasser, Abwasser und Geologie) ist ein kohärentes System von Hard und Softwarekomponenten innerhalb und außerhalb des FHH-Netzes. Grundwasser- und Pegelstände Die Internetserver sind Kern des vollautomatisierten Wasserstandsdatentransfers des Hamburger Landesmessnetzes für Grund- und Oberflächenwasser (ca. 20000 Datensätze /d). Um Externen den ständigen Zugang zur Korrektur und Analyse der Massendaten zu ermöglichen, werden die Daten in einer Postgres-Datenbank im Internet gehalten. Sie können dort über ein Xterminal-ähnliches Verfahren direkt von den Auftragnehmern zu jeder Zeit unabhängig vom Zugang innerhalb des FHH-Netzes analysiert und bearbeitet werden. Die Zuwächse und Korrekturen werden quasi zeitgleich mit der internen Oracle-Instanz GDB (Gewässerdatenbank) synchronisiert und sind dort für alle Stellen der Hamburger Verwaltung zugänglich. Beschaffenheitsdaten (Grund und Oberflächengewässer) Die Beschaffenheitsdaten der Grund- und Oberflächengewässerdaten werden zentral über das LIMS des Institutes für Hygiene und Umwelt erfasst und gepflegt. Über einen nächtlichen Transfermechanismus gelangen die Daten in die Oracle-Instanz GDB und stehen dann für alle Stellen der Hamburger Verwaltung zur Verfügung. Stammdaten Messstellen Alle Daten der Hamburger Messnetze sind an Messstellen, Brunnen, Pegel, Entnahmestellen oder WFD-Monitoring-Stellen gebunden. Neben den Stammdaten der BUKEA-Messstellen wird auch der Hamburgteilige Datenbestand der Hamburger Wasserwerke vorgehalten. Auch die Entnahme- und Einleitstellen für die Wärmegewinnung oder Wärmeableitung im Grundwasser werden in GERONIMUS administriert. Wasserrechte Innerhalb des GERONIMUS-Systems werden alle Daten hinsichtlich der Rechte am und im Gewässer der Hamburger Ober- und Grundwasser gespeichert (Wasserbuch). Neben den Kenndaten werden auch die kompletten Bescheide digital vorgehalten. Digitale Umweltgebührenordnung (DUGO) Innerhalb der Wasserwirtschaftlichen Verwaltung fallen Gebühren zu unterschiedlichen Tatbeständen für Bürger oder auch Firmen an. Diese werden innerhalb des GERONIMUS-Systems gehostet und für die Finanzbehörde aufbereitet. Digitales Auftragsmanagement und Qualitätssicherung (DAQS) Für den Betrieb der Hamburger Messnetze fallen ständig Aufträge für Auftragnehmer (Messstellenbau, Wartung, Auswertung etc. Gutachten) an, die in Verträgen/Wartungsverträgen ausgegeben und historisiert werden. Grundwasserförderer, Fördererlaubnisse zur Erstellung der Zahlungsbescheide Zur Erstellung der Vorauszahlungsbescheide und Festsetzungsbescheide zur Grundwasserförderung der privaten und öffentlichen Förderer werden alle dazu notwendigen Daten unter GERONIMUS administriert. Gewässerbauwerke Das Kataster der Bauwerke am oder im Gewässer wird mit Kenndaten und Dokumenten administriert. Bisher ist allein der Aspekt Wasserrahmenrichtlinie datentechnisch abgebildet. Maßnahmenumsetzung nach Wasserrahmenrichtlinie (Water Framework Directive EG 2000/76) Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Hamburger Wasserkörper ist ein mehr oder weniger komplexer Eingriff in die Struktur der Gewässer, der neben Kenndaten der Maßnahme auch den Umsetzungsstatus und die Kosten beinhält. Zudem müssen die Daten historisierbar sein, um ältere Zustände abgleichen zu können. Charakteristik und Statusangaben der Hamburger Wasserkörper Die Kenndaten und Charakteristika der Hamburger Wasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie sowie die Status- bzw. Potentiale der biologischen und chemischen Qualitätskomponenten sind innerhalb GERONIMUS erfasst. Hydromorphologie der kleinen und mittleren Hamburger Gewässer Für das Bewertungsverfahren der Hydromorphologie werden alle Kenndaten zur Einstufung der Hydromorphologie nach Wasserrahmenrichtlinie im LAWA Detailverfahren oder dem Übersichtsverfahren historisierbar administriert. Monitoring gemäß Wasserrahmenrichtlinie Die Zuordnung Qualitätskomponenten zu den WRRL- Monitoringstellen sowie die Monitoringstellen der Wasserkörper sind im GERONIMUS-System administriert. Hochwasserrisikomanagement Die Daten zum Reporting und zur Maßnahmenumsetzung in Umfeld der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden im GERONIMUS-System gehostet. Dazu zählen auch die Deichrouten. Gewässernetz Das Hamburger Gewässernetz wird als Netzwerktopologie innerhalb von GERONIMUS gepflegt. Es ist mit seinen Gewässerkennzahlen bundesweit und mit den Geometrien mit NI und SH an den Grenzen metergenau abgestimmt. Die Fließgewässer und Gräben sind hierzu geroutet und stationiert. Es dient als Basis der Abbildung der Oberflächenwasserkörper, der Gewässerabschnitte der Hydromorphologie, der Hochwasserrisikogebiete, der Maßnahmen und Bauwerke an den Gewässern. Zusätzlich werden die Uferrouten des reduzierten Gewässernetzes gepflegt. Digitale Karten in GERONIMUS Topographische Karten in Maßstäben von 1:1.000 bis 1:600.000 in unterschiedlicher Auflösung

Hochwasserrisikomanagementplanung

Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko sind nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte Hochwasserereignisse und aufgetretene Schäden sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermittlung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmt und in entsprechenden Empfehlungen zusammengefasst. Ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ist grundsätzlich vorhanden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren treffen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten" (siehe "Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz, Vorläufige Risikobewertung - 3. Zyklus", 2024). Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von Überschwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall. Für Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung erstmals 2010 erstellt und 2018 aktualisiert. Sie muss an den Grenzen mit den Nachbarstaaten und den benachbarten Bundesländern abgestimmt werden, wenn die Bewertung des Hochwasserrisikos dort vorliegt. Nach der vorläufigen Risikobewertung im Jahr 2024 weisen rd. 100 Gewässerabschnitte mit rd. 2800 Gewässerkilometern ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko auf. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz (Stand 2024) steht nebenstehend zum Download zur Verfügung. Die in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein zusammenarbeitenden deutschen Rheinanlieger haben sich darauf verständigt, im 2. Zyklus des Hochwassermanagements einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Rheineinzugsgebiet zu erstellen. Die FGG Rhein veröffentlicht dazu auch die Zusammenfassung der Vorgehensweise der Bundesländer zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins. Der Bericht kann auf der Internetsete der FGG Rhein abgerufen werden. Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar, der entsprechende Bericht der Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar ist auf der Internetseite der IKSMS verfügbar. 3. Zyklus 2024 2. Zyklus 2018 1. Zyklus 2010

20240621_Auswahlkriterien_Klima_III_Anpassung_Lesefassung.pdf

Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammSachsen-Anhalt Klima III FondsEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung Finanzplanebene12.08.0. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ressort/FachreferatReferat 31 Spezifisches ZielRSO2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z.B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. FördergegenstandIm Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z.B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Bewilligende StelleInvestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensWettbewerbsverfahren zu festgelegten Stichtagen Antragsberechtigte/Begünstigte Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie festgelegt. kommunale Gebietskörperschaften Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 13.12.2022: Teil A - Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen Auswahlkriterien Bewertung der Auswahlkriterien 1. 2. 3. 4. Effektivität des Vorhabens Wirkungskreis des Vorhabens Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Effektivität des Vorhabens Punkte: 5 Klimamanager 10 Fortbildung 15 Anpassung an den Klimawandel zu 2. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 5 punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 in der Fläche zu 3. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 7 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 4. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Teil B - Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements Auswahlkriterien Grundvoraussetzung für die Förderung: Vorhaben steht im Einklang mit der Landesstrategie Hochwasserschutz des Landes und eine positiv bewertende Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben liegt vor 1. Schadenspotential 2. geschützte Einwohner 3. Wirkungskreis des Vorhabens 4. 5. 6. Bewertung der Auswahlkriterien wasserwirtschaftliche Effekte Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Schadenspotential (Mehrfach Punktevergabe möglich) Punkte: 5 Lage im Hochwasserrisikogebiet 5 Grundwasserflurabstand < 10m 5 besondere Gefährdung aufgrund der Topographie (Starkregen) zu 2. geschützte Einwohner je Gemeinde Punkte: 5 < 100 10 100 – 1.000 15 > 1.000 zu 3. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 1 regional / punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 überregional / in der Fläche zu 4. wasserwirtschaftliche Effekte Punkte: 1 gering (z. B. Ausstattung der Wasserwehr) 10 mittel (Nichtinvestive Vorhaben, z. B. Planung und Konzepte) 15 hoch (Investive Vorhaben, z. B. Anlagen des Hochwasserschutzes und Wasserspeicher) zu 5. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 4 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 6. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

im Grundwasser

Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.

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