Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020
Bearbeitungsstand der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-P), die nach EU-Hochwassermanagementrichtlinie und entsprechend § 73 bis 75 und 79 Abs. 1 WHG für Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen sind. Unterschieden wird nach: - HWRM-P fertiggestellt (einschließlich Beschluss/Bestätigung durch den Stadtrat) - HWRMP in Bearbeitung - HWRMP vorgesehen - kein HWRMP notwendig.
Bearbeitungsstand der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-P), die nach EU-Hochwassermanagementrichtlinie und entsprechend § 73 bis 75 und 79 Abs. 1 WHG für Gewässer zweiter Ordnung zu erstellen sind. Unterschieden wird nach: - HWRM-P fertiggestellt (einschließlich Beschluss/Bestätigung durch den Stadtrat) - HWRMP in Bearbeitung - HWRMP vorgesehen - kein HWRMP notwendig.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren (HQextrem, entspricht mindestens einem 200-jährlichen Hochwasser). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 10 Jahren (entspricht einem 10-jährlichen Hochwasser, HQ10). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit - Bezeichnung nach WHG §74 -Überflutungsflächen eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (vorrausichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) [entsprechend HQ100]: Datensätze der Überflutungsflächen nach den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRMP)
Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.
Küsten und urbane Zentren entlang dieser stellen seit vormoderner Zeit Zonen intensiven kulturellen, ökonomischen und politischen Austausches dar. Vorkoloniale und koloniale Reiche entstanden, basierend auf ihrem Geschick, den hohen Grad an geographischer Mobilität ihrer Mitglieder und den damit einhergehenden Austausch von Lebensstilen, Imaginären und unterschiedlichster Wissensformen, hier gefasst unter epistemischen Mobilitäten, für ihre Entwicklung zu nutzen. Auch heute noch fungieren insbesondere urbanisierte Küstenregionen als Katalysatoren sozialen Wandels. Ihre zunehmende Übervölkerung jedoch, bei gleichzeitiger Zunahme von sich entlang der Küste manifestierender Umweltrisiken, führt zu einer zunehmend prekären Situation. Ziel der hier vorgeschlagenen Forschung ist es, eben diese Muster epistemischer (Im-)mobilitäten in und zwischen den Städten Singapurs, Jakartas und Manilas zu untersuchen. Konkret liegt der Fokus auf mobilen (a) politischen Strategien und Programmen der Risikoanpassung (z.B. Formulierung und Institutionalisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen), sowie (b) (standardisierten) Praktiken (z.B. Deichbau), kommuniziert und legitimiert von internationalen Gebern und zivilgesellschaftlichen Organisationen und schließlich von lokalen Akteuren übersetzt, (re-)interpretiert und eingewoben in lokal-gesellschaftliche Anpassungsprozesse. Diese Schwerpunktsetzung beruht auf der Annahme, dass epistemische (Im-)mobilitäten und somit die lokalen Übersetzungsprozesse global kommunizierter Politiken und Praktiken von grundlegender Bedeutung sind, um lokalen, antizipierenden und anpassenden Umgang mit Meeresspiegelanstieg zu verstehen und gesellschaftseigenes Anpassungslernen zu ergründen und zu fördern. Das Projekt ergänzt rezente Risiko-, Resilienzen- und Anpassungsforschung in Küstenregionen in drei Bereichen: (1) Der bewusst gewählte Fokus auf epistemischen Mobilitäten unterstreicht die Bedeutung des Dynamischen, sich in Bewegung und Austausch-befindenden im Verstehen von Übersetzungsprozessen politischer Strategien und Praktiken und wie diese lokale Anpassungskapazitäten gestalten. (2) Eben dieser Fokus auf den geographisch wie sozial dynamischen Charakter von Wissensaustausch ermöglicht eine Weiterentwicklung von follow-the-moving-target-Methodologien, die von direkter Relevanz für zukünftige Forschungsbemühungen im Bereich der Wandelanpassung sind. (3) Schließlich formt die empirische Erhebung der Interdependenzen von sozialer Sinnzuschreibung in Übersetzungsprozessen politischer Programme und Praktiken und gesellschaftlichen Anpassungslernens Grundlage für die Konzeptionalisierung epistemischer Mobilitäten. Es bestehen über Jahre gewachsene Forschungspartnerschaften mit lokalen Universitäten in Singapur, Jakarta und Manila. Des Weiteren wurden erste Gespräche mit vier Antragsstellern anderer Projekte und potentiellen Kooperationspartnern im Arbeitsprogramm C geführt.
Für die vier Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser wurden im Dezember 2015 erstmals Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden diese bis Dezember 2027 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren in Niedersachsen führt gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts der NLWKN durch. Gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 5 Nummer 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die strategische Umweltprüfung hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. In einem abschließenden Umweltbericht nach § 40 UVPG werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet. Ein erster wichtiger Verfahrensschritt der strategischen Umweltprüfung ist das Scoping. Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wird gemäß § 39 UVPG der Umfang und Detaillierungsgrad der im Umweltbericht aufzunehmenden Angaben festgelegt. Ziel des Scopings ist es, den Untersuchungsrahmen sachgerecht bestimmen zu können. Der als Ergebnis des Scopings überarbeitete Untersuchungsrahmen stellt dann die Grundlage für die Erarbeitung des Umweltberichts dar. Im Scoping-Verfahren sind die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch die Hochwasserrisikomanagement-Pläne berührt werden, einzubeziehen. Verfügen die zu beteiligenden Akteure über Informationen, die für den Umweltbericht zweckdienlich sind, übermitteln sie diese der zuständigen Behörde. Hierzu bitten wir Sie, Ihre Stellungnahmen bis zum bis zum 17. März 2026 17. März 2026 vorzugsweise per E-Mail oder alternativ in Papierform an den NLWKN Betriebsstelle Verden zu schicken. Kontakt: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Scoping voor de SMB bij de overstromingsrisicobeheerplannen Voor de vier stroomgebiedsdistricten Elbe, Eems, Rijn en Weser zijn in december 2015 voor het eerst overstromingsrisicobeheerplannen (ORB-plannen) opgesteld. In het kader van de uitvoering van de Europese Richtlijn Overstromingsrisico’s worden deze plannen vóór eind december 2027 geactualiseerd. De desbetreffende opstellings- en inspraakprocedure in Niedersachsen wordt op grond van § 1 lid 1 nr. 20 van de ‘Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts’ uitgevoerd door het NLWKN. Overeenkomstig § 35 lid 1 nr. 1 in combinatie met bijlage 5 nr. 1.3 van het ‘Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung‘ (UVPG; Duitse wet inzake milieu-effectrapportages) dient voor de herziening en actualisering van ORB-plannen een ‘strategische Umweltprüfung’ oftewel een strategische milieubeoordeling (SMB) te worden uitgevoerd. De SMB is bedoeld om al in een vroeg stadium inzicht te krijgen in en rekening te kunnen houden met de milieueffecten die uit de ORB-plannen resulteren. In een milieurapport, waarmee de SMB overeenkomstig § 40 UVPG wordt afgesloten, wordt onderzocht, beschreven en beoordeeld welke aanzienlijke milieueffecten uit de uitvoering van het ORB-plan kunnen voortvloeien en welke redelijke alternatieven er zijn. Een eerste belangrijke stap in de SMB is de scoping. In de scoping-procedure worden overeenkomstig § 39 UVPG de omvang en het detailleringsniveau vastgelegd van de informatie die het milieurapport moet gaan bevatten. De scoping dient ter bepaling van het onderzoekskader. Het aldus bepaalde en uitgewerkte onderzoekskader vormt vervolgens de grondslag voor de opstelling van het milieurapport. Gespecialiseerde autoriteiten en andere instanties die een publiek belang dienen en waarvan de milieu- en gezondheidsgerelateerde taken door de ORB-plannen worden geraakt, moeten bij de scoping-procedure worden betrokken. Wanneer de bij de scoping te betrekken actoren beschikken over informatie die kan bijdragen aan het milieurapport, verstrekken zij deze aan de instantie die bevoegd is voor de SMB. Hierbij verzoeken wij u uw zienswijzen uiterlijk 17 maart 2026 bij ons in te dienen, bij voorkeur per e-mail of in papieren vorm. Contact: Poststelle.ver@nlwkn.niedersachsen.de NLWKN - Betriebsstelle Verden Bgm.-Münchmeyer-Str. 6 27283 Verden Bondsrepubliek Duitsland
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Kommune | 5 |
| Land | 116 |
| Weitere | 65 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Text | 76 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 95 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 90 |
| Offen | 46 |
| Unbekannt | 60 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 195 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 12 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 76 |
| Keine | 19 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 121 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 90 |
| Lebewesen und Lebensräume | 181 |
| Luft | 84 |
| Mensch und Umwelt | 196 |
| Wasser | 100 |
| Weitere | 194 |