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Hochwasserschutz Regensburg, Abschnitt "H", Unterer Wöhrd

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt

Bauwasserhaltung Siel Lohgraben

ID: 4845 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Lohgraben ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 07.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 07.03.2025 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Verkehrszeichen Hamburg

Der Datensatz enthält Verkehrszeichen (VZ) nach den §§ 39 ff. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Hiervon ausgenommen sind a) temporäre VZ (z.B. Baustellen, Arbeitsstellen, saisonale Beschilderung), b) Fahrbahnmarkierungen, c) Einzelfälle, die aus bestimmten Gründen nicht erfasst wurden, sowie d) Beschilderungen, die keine Verkehrszeichen nach StVO darstellen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Durch einen Klick auf den Fußpunkt des skizzierten Pfostens (nicht auf das Verkehrszeichen selbst) können weitere Informationen zu jedem Verkehrszeichen abgerufen werden. Durch die Häufung von Verkehrszeichen an manchen Standorten sind Überlagerungen in Einzelfällen unvermeidlich, zur präzisen Nutzung steht alternativ der WFS-Dienst zur Einbindung in eine GIS-Software zur Verfügung. Das Datenmodell sieht vor, dass an einem Standort mehrere VZ aufgestellt sein können. Die Reihenfolge ist im Feld Sortierung erkenntlich (Sortierung=1 ist das oberste Verkehrszeichen). Im Feld Azimut ist die Richtung des Verkehrszeichens mit einer Gradzahl angegeben (0°= Nord, 90°=Ost, 180°=Süd, 270°=West). Hierbei gilt die Blickrichtung des Betrachters auf die Vorderseite des Schildes. In der 2D-Visualisierung wird diese Richtung durch einen liegenden Pfosten angedeutet, eine 3D-Visualisierung ist in Vorbereitung. Angeordnete Verkehrszeichen werden als einzelne Objekte erfasst, unabhängig davon, ob im Straßenraum ein oder mehrere Objekte auf einer physischen Metalltafel sichtbar sind. Doppelseitige Beschilderung kann auf einer oder zwei physischen Tafeln angebracht sein und wird in beiden Fällen als doppelseitig erfasst. In einzelnen Fällen werden im Feld vz_nr, Nummern oder Kürzel verwendet, die nicht Teil des offiziellen VZ-Kataloges sind. Digitale Wechselverkehrszeichen nach §39 Absatz 4 der StVO werden mit der vz_nr „wvz“ erfasst, verdeckte Schilder im Bereich des Hochwasserschutzes mit „hws“. Bei Beschilderung, die über dem Straßenraum angebracht ist (z.B. an einer Verkehrszeichenbrücke), wird die Mitte jedes einzelnen Schildes georeferenziert, dadurch entstehen Objekte, die scheinbar auf der Straße aufgestellt sind. Bei wegweisender Beschilderung und Verkehrszeichen mit veränderlichen Texten (z.B. zeitliche Beschränkungen) sind diese Texte in den meisten Fällen im Feld variabler_text oder unter Zielrichtung (links, geradeaus, rechts) hinterlegt. Eine weitere Unterteilung (z.B. halbrechts) erfolgt nicht.

Hochwasserschutz - Mobiler Hochwasserschutz - Hochwasserschutz im Katastrophenfall

LSG Kyffhäuser Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG „Kyffhäuser“ und die vorgelagerte Goldene Aue schließen sich unmittelbar nördlich an das Kyffhäusergebirge an; dieses setzt sich im Land Thüringen bis Bad Frankenhausen nach Süden fort. In Sachsen-Anhalt befindet sich nur ein geringer Flächenanteil dieser Landschaftseinheit. Der überwiegende Teil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Helme- und Unstrutniederung. Die Landschaft des LSG ist sehr abwechslungsreich und weist aufgrund ihrer Strukturiertheit ein ästhetisch hochwertiges Landschaftsbild auf. Obwohl der Kyffhäuser nicht die Höhen des Harzes erreicht, sind die Felsen, Schluchten, Täler und Kuppen landschaftlich sehr wirksam. Der größte Teil des Kyffhäusers ist bewaldet und nur kleinflächig existieren Wiesen- und Staudenflächen. Im nördlichen Bereich meint man aufgrund der steil aufragenden Gesteine wirklich vor einem Mittelgebirge zu stehen. Die vorherrschenden Waldflächen verstärken diesen Eindruck. Weithin sichtbar sind das Kyffhäuserdenkmal mit der Oberburgruine, die Rothenburg und der Fernsehturm auf dem Kulpenberg. Vom Kyffhäuser aus hat man einen eindrucksvollen Blick in die Goldene Aue, deren Name auf die Fruchtbarkeit der Böden zurückzuführen ist. Die Landschaftsname ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt. Die Aue ist eine stark ausgeräumte, ebene Ackerlandschaft. Strukturierende Gehölze, Alleen oder Feldgehölze fehlen fast völlig. Die landwirtschaftliche Nutzung der Goldenen Aue wurde durch ein weit verzweigtes Grabensystem möglich, mit dessen Hilfe Wasser eingestaut beziehungsweise abgeführt werden kann. Die Gräben besitzen haute eine besondere Biotopfunktion, die einer Vielzahl von Arten der Wasser- und Feuchtlebensräume das Siedeln in der Goldenen Aue gestattet. Die Talsperre Kelbra ist vor knapp 30 Jahren gebaut worden, sie dient vorrangig dem Hochwasserschutz. (1) ergänzende Beschreibungen Von diesem kleinen, aber geologisch abwechslungsreichen Gebirge liegt nur ein geringer Teil, der nördliche Unterhang und der Hangfuß, in Sachsen-Anhalt. Das LSG „Kyffhäuser“ erfasst nunmehr mit seinem sachsen-anhaltischen Anteil die Nordhänge des Kyffhäusergebirges und die flach zur Goldenen Aue ausstreichenden Buntsandsteinhänge. Mittelsteinzeitliche Menschen durchzogen als Jäger, Fischer und Sammler das Gebiet, davon wurden bei Kelbra Spuren sichergestellt. Seit 5500 v.u.Z. nahmen jungsteinzeitliche Ackerbauern der Linienband-Keramikkultur das Land am Fuße des Kyffhäusers in Besitz. Die Goldene Aue blieb seitdem besiedelt. Im 5./6. Jahrhundert lag der Kyffhäuser im Siedlungsgebiet der Thüringer, das 531 dem Frankenreich eingegliedert wurde. In den folgenden Jahrhunderten siedelten Elbgermanen, die Hermunduren, im Gebiet. Ihre Adligen wohnten in Höfen, Burgen gab es nicht zu dieser Zeit. Im wesentlichen waren das Gebiet des Kyffhäusers und seine nahe Umgebung von den Thüringern beherrscht, die lange Zeit dem Frankenreich eingegliedert waren. Seit dem 7. Jahrhundert machte sich der Einfluß der Franken auch auf die Siedlungstätigkeit bemerkbar. Im Gebiet entstanden Straßendörfer, wie das Kelbraer Altendorf. Typisch fränkische Hofformen traten auf, wobei sich Haus, Stall und Scheune um einen meist viereckigen Hof gruppierten. Über den Kamm des Kyffhäusergebirges verlief damals die Grenze zwischen dem Helmegau und dem Nabelgau. Unter den sächsischen Herrschern entstanden im 10. Jahrhundert Pfalzen in Tilleda, Wallhausen und Allstedt sowie zahlreiche Burgen, die die Mittelpunkte der Burgbezirke bildeten. Tilleda, Berga und Kelbra sind aufgrund ihrer Namensformen sehr alte Siedlungen. Kelbra wird zuerst 1093 urkundlich genannt, als bereits neben dem älteren Dorf Kelbra, dem sogenannten Altendorf, eine zweite städtische Siedlung gleichen Namens entstanden war. Tilleda erschien zuerst in einem Hersfelder Güterverzeichnis, das in der Zeit zwischen 802 und 815 aufgezeichnet wurde und die Besitzungen des in Hessen gelegenen Klosters Hersfeld aufzählt. 972 wurde Tilleda als ”kaiserlicher Hof” erwähnt. Die Urkunde wurde von Otto II., dem Enkel Heinrich I., am 14. April 972 zu Rom unterzeichnet. Berga wird in einer Urkunde von Otto III. 985 erwähnt. Die Goldene Aue bildet eine große Auslaugungssenke. Die ehemals in den Zechstein eingelagerten Steinsalz- und Kalisalzschichten wurden ausgelaugt, so daß letztlich der Buntsandstein direkt über den Auslaugungsrückständen und den Gipsen des Zechsteins lagert. Der Kyffhäuser kann als verkleinerte Abbildung des Harzes verstanden werden. Im Norden bricht das Kyffhäusergebirge steil an einer Bruchstufe ab, der Nordrandverwerfung, wogegen sich der südliche Abfall allmählich vollzieht, so daß sich eine flachere Schichtstufe im Zechsteingips ergibt. Am Fuße zur Goldenen Aue bilden metamorphe und magmatische Gesteine eine pultschollenförmige Aufragung der Mitteldeutschen Kristallinzone. Das sogenannte Kyffhäuser-Kristallin geriet bereits während der variszischen Gebirgsbildung in die Nähe der Erdoberfläche und unterlag in der jüngeren erdgeschichtlichen Entwicklung verstärkten Hebungsbewegungen. Kambrische Para- und Orthogneise, Marmore, Kalksilikatfelse und Amphibolite stehen im Westteil des Kyffhäuser-Kristallins an. Leukogranitgänge durchsetzen diese Metamorphite. Im Osten, im Bereich der Bären-Köpfe, treten Granodiorite auf, die ein jüngeres, variszisches Alter besitzen. Diskordant überlagert werden diese von Konglomeraten, Sand- und Tonsteinen des Oberkarbons. Der Zechsteingips bei Bad Frankenhausen in Thüringen lagert - wie auch am Südrand des Harzes - auf dem Oberkarbon. Die Entstehung einer Gipskarstlandschaft wie im Südharz wiederholt sich aufgrund der ähnlichen Lagerungsverhältnisse auch am Südrand des Kyffhäusers. Das im Untergrund noch vorhandene Zechsteinsalz findet sich im Quellwasser von Bad Frankenhausen, ist aber gleichzeitig die Ursache für zahlreiche Senkungsprozesse, die durch Auslaugung entstehen. Der Kyffhäuser ist mit 350 bis 450 m Höhe die höchste Erhebung der hermundurischen Scholle. Er begrenzt das Thüringer Becken in herzynischer Streichrichtung bis zur Fortsetzung im Südwesten mit der Finnestörung. Daß das Kyffhäusergebirge nicht als Mittelgebirge bezeichnet wird, liegt daran, daß es nicht so hoch emporgehoben wurde. Am nördlichen Hangfuß dominiert als Bodenform eine Braunerde aus Bergsandlöß über Berglehm mit permokarbonen Sandsteinen. An den Berghängen finden sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Berglöß über skeletthaltigem lehmigen Sand beziehungsweise über Schutt aus permokarbonen Sandsteinen. Nach Westen anschließend folgt ein Teil der Goldenen Aue mit der Talsperre Kelbra. Hier dominieren Vegas, untergeordnet Vegagleye aus Auenton und Auenschluff, braune, humose grundfrische bis grundwasserbeeinflußte Auenböden, die außerordentlich ertragreich sind und für diese Gegend den Namen „Goldene Aue“ begründeten. In der Umgebung des Rückhaltebeckens finden sich Gleye aus Auenton und Humusgleye, dunkelbraune, teilweise stark humose, grundwasserbestimmte Auenböden. In der Helmeniederung kommen Auenton-Gleye bis -Humusgleye vor, die nährstoffreich, jedoch vernäßt sind. Westlich schließen sich Auenlehmtiefton- und Auenton-Vegas an, die ein ausgeglicheneren Bodenwasserhaushalt besitzen. Die Entwässerung des Kyffhäusers folgt nicht der Pultabdachung nach Süden, sondern die meisten und größten Täler verlaufen in west-östliche Richtung. Durch die mächtigen aufliegenden Schuttdecken und den Löß, die während der Eiszeit bzw. nacheiszeitlich entstanden sind, ist die Oberflächenentwässerung im Kyffhäusergebiet sehr gering. Wasserdurchlässige Gipse und Kalke führen zusätzlich das Wasser schnell in den Untergrund. Als Oberflächengewässer treten im nördlichen Kyffhäuser nur der Wolwedabach und der im Borntal südlich von Sittendorf an einer Schichtgrenze entspringende Heiligenborn auf. Als künstliches stehendes Gewässer besitzt die Talsperre Kelbra Bedeutung. Sie wird von der Helme gespeist. Klimatisch gesehen gehört die Umgebung des Kyffhäusers zum mitteldeutschen Trockengebiet. Innerhalb dieser Klimalandschaft stellt der Kyffhäuser jedoch eine kühlere und feuchtere Insel dar. Es werden mittlere jährliche Niederschläge von 550 mm erreicht, die ein deutliches Sommermaximum aufweisen. Die Trockenheit wird durch die porösen Gesteine noch verstärkt, da auftreffendes Niederschlagswasser sofort versickern kann und daher schwer pflanzenverfügbar ist. Die mittleren Jahrestemperatur beträgt 7°C. In der Helme-Unstrut-Region herrschen vergleichsweise höhere Temperaturen (8,8°C). Im Vergleich zur südwestlichen Vorharzregion liegen die Niederschläge im Bereich der Talsperre Kelbra deutlich niedriger und erreichen nur 470 bis 490 mm im Jahr. Nordhausen in Thüringen weist beispielsweise jährliche Niederschlagsmengen von 621 mm auf, so daß die Lee-Wirkung des Harzes für den Kyffhäuser genauso zutreffend erscheint. (1) ergänzende Beschreibungen Der Kyffhäuser kann geologisch als Miniatur des Harzes angesehen werden und bildet genau wie dieser eine Pultscholle. Sein Nordrand - gebunden an eine steile tiefgreifende, westnordwestlich verlaufende Bruchstruktur -erfuhr im Verlaufe der Erdgeschichte eine stärkere Hebung als der südliche Teil. Zwischen dem Taleinschnitt des Krummen Weges und den Bärenköpfen treten im Kyffhäuser kristalline, metamorphe und magmatische Gesteine zu Tage, die zu den ältesten gehören, die in Sachsen-Anhalt an der Erdoberfläche zu beobachten sind. Es handelt sich um neoproterozoische bis altpaläozoische Para- und Orthogneise, Amphibolite, Marmore und Kalksilikatfelse, die von jüngeren variszischen Granodioriten und Graniten durchsetzt werden. Der weitaus größte Teil des Kyffhäuser-Kristallins wird diskordant von rund 900 m mächtigen, rotgefärbten Sand- und Tonsteinen mit Einschaltungen von Konglomeraten bedeckt, die ins Oberkarbon bis Rotliegend eingestuft werden und mit 5 bis 10° nach Südwesten einfallen. Nach Süden schließen sich gleichfalls sehr flach einfallend die verschiedenen, rund 250 m mächtigen Sediment-Folgen des Zechsteins an, die vorwiegend aus Kalkstein, Anhydrit, Gips und Steinsalz bestehen. Ähnlich wie am Südharzrand kommt es im Verbreitungsgebiet des oberflächennahen Zechsteins zu Karstbildungen. Die Basis des Zechsteins bildet der Kupferschiefer, der am Südwesthang des Kyffhäusers auch Gegenstand des Bergbaus war. An der dem Harz zugewandten Seite gelangt zwischen Sittendorf und Tilleda in einem rund 100 m breiten Streifen erneut der Zechstein mit stark verkürzter Mächtigkeit an die Oberfläche. In der Umgebung von Tilleda ragen rotbraune und graue Sand- und Tonsteine aus dem quartären Schuttfächer hervor, die für den Buntsandstein (Trias) charakteristische Einlagerungen von Rogen- und Kalksandsteinen führen. Die der Verwitterung gegenüber relativ beständigen Sedimente des Unteren Buntsandsteins bilden markante Aufragungen im Gelände. Aus dem Tal des Krummen Weges und dem Steintal werden Schuttkegel kristalliner Schotter vermischt mit Kies, Sand und Ton in Richtungen Norden bis zur Straße zwischen Kelbra und Tilleda geschüttet. Am Nordhang der Grundgebirgsaufragung ist toniger Verwitterungsschutt flächenhaft verbreitet, der zusammen mit dem Löss die jüngsten geologischen Ablagerungen bildet. Mit dem Wechsel des Gesteins verändern auch die Böden ihr Erscheinungsbild und ihre Eigenschaften. Südlich Kelbra sind auf dem Nordhang Braunerden, podsolige Braunerden und Ranker aus skeletthaltigem Hangsandlöss über Arkosesandsteinen entwickelt. Diese Böden sind zusammen mit flachgründigen Fahlerden für den gesamten Kyffhäuser typisch. Auf den Bärenköpfen sind podsolige Braunerden aus lehmigem Hangsand über Granit entwickelt. Auf dem Hangfuß dominiert Braunerde aus Hanglöss über Hanglehm, lehmigem Hangschutt oder Schotter aus permokarbonen Sandsteinen. Diese Braunerden sind mit Parabraunerden vergesellschaftet. Auf den Zechstein- und Buntsandstein-Vorkommen im Ostteil des LSG, der bereits zum sandlössbeeinflussten Buntsandstein-Hügelland gehört, werden die Braunerden von Rendzinen bis Pararendzinen abgelöst. Rendzinen kommen in Gesellschaft mit Rohböden auch im Westen, in der Badraer Schweiz, auf Gips vor. Auf den eingeschalteten Löss-Flächen sind Böden mit Tondurchschlämmung, d. h. Fahlerden und Parabraunerden entwickelt. Die Vegetation des Gebietes ist aufgrund der geologischen, pedologischen und geomorphologischen Situation stark differenziert. Darüber hinaus führte die Tätigkeit des Menschen zur Veränderung der natürlichen Vegetation. Der Anbau von Kulturpflanzen verdrängte in den gering reliefierten Gebieten der Goldenen Aue und in den angrenzenden Übergängen zum Kyffhäuser die naturnahen Wälder. Teile der Hangbereiche wurden entwaldet und als Wiesen oder Weiden genutzt. Die Wälder des sachsen-anhaltischen Kyffhäuseranteils gehören zu den submontanen und kollinen Buchen-Wäldern mit waldschwingelreichen Beständen. Diese gehen in den Hangbereichen in geophytenreiche Hangwälder mit Sommer-Linde, Berg-Ahorn und Berg-Ulme über. Zum Teil bestimmen jedoch monotone Fichten- und Douglasienforste die Waldvegetation. Bedeutung besitzen die sich anschließenden Saumbereiche, Hecken und Feldgehölze, die auch landschaftsgliedernd wirken. Zu den bemerkenswerten Pflanzenarten zählen Diptam und verschiedene Orchideenarten. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Streuobstwiesen, die teilweise aus alten Lokalsorten aufgebaut sind. Sie werden von extensiv und intensiv genutzten Grünländern abgelöst, die schließlich zur Goldenen Aue hin in offene Ackerlandschaften wechseln. Im nördlichen Bereich der Talsperre Kelbra befindet sich ein kleinflächiger Weichholzauenwald aus Weidenarten. Landschaftsbestimmender sind aber die ausgedehnten Schilfbestände und Großseggenriede. An die feuchtesten Gebiete schließen sich Grünlandflächen an. Als Besonderheit treten am Südufer kleinflächig Salzstellen auf. Eine besondere ornithologische Bedeutung für den Vogelzug im Binnenland besitzt die Talsperre Kelbra. Etwa 50 Vogelarten brüten regelmäßig in diesem Europäischen Vogelschutzgebiet, weitere 25 unregelmäßig oder sporadisch. Zu den bemerkenswerten Brutvögeln zählen Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Sperbergrasmücke und Neuntöter. In den vegetationslosen schlammigen Bereichen können Limikolen wie Brachvogel, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Rotschenkel, Flußuferläufer und Uferschnepfe nach Nahrung suchen. Interessante Nahrungsgäste sind Seeadler, Fischadler und zahlreiche Gänse- und Entenarten, die das Gewässer regelmäßig aufsuchen. Die Entwicklung des LSG ist im wesentlichen auf die Erhaltung naturnaher Wälder und der wertvollen offenen Ersatzvegetation sowie den Schutz und die Entwicklung der Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Pflanzen- und Tierarten gerichtet. Die besonders aus ornithologischer Sicht bedeutsame Talsperre Kelbra ist in ihrer Nutzung vor allem dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz verpflichtet. Wichtig ist, daß die wasserwirtschaftliche Regulierung sich besser den Belangen des europäischen Vogelschutzes anpaßt. So soll im Sommer etwas zeitiger Wasser abgeführt werden, um Schlammflächen entstehen zu lassen. Im Winter sollte nicht alles Wasser abgelassen werden. So können den Brutvögeln und den Zugvögeln optimalere Bedingungen geschaffen werden. Der Südteil der Talsperre Kelbra wird für die Erholung gemutzt. Ziel ist es, eine mit dem Vogelschutz verträgliche Regelung zu erzielen. Dafür sind an geeigneten Stellen auch Beobachtungstürme zu errichten, um den Besuchern das Beobachten von Vögeln zu ermöglichen. Ökologisch sensible Bereiche sind vor Störungen zu schützen. (1) ergänzende Beschreibungen Besonderer Schutz gilt der Bewahrung der charakteristischen Abfolge von geschlossenem Wald über Waldmantel- und Saumgesellschaften sowie Magerrasen, einen breiten Gürtel von Streuobstwiesen zum Ackerland. Das Ackerland ist durch Anlage von Feldgehölzen und Gehölzstreifen zu beleben. Diese dienen gleichfalls dem Schutz vor Bodenerosion. Die naturnahen Wälder des Nordrandes des Kyffhäusers sollen gesichert werden, dabei insbesondere die Hainsimsen- und Waldschwingel-Rotbuchenwälder mit unterschiedlichen Eichen-Anteilen und die geophytenreichen Bergahorn-Sommerlinden-Schluchtwälder. Alt- und Totholz sind in den Beständen zur Strukturbereicherung ebenso wie Horst- und Höhlenbäume zu erhalten. Naturferne Waldbestände sind in standortgerechte Laubwälder umzuwandeln. Hinsichtlich der vorkommenden Tiere ist insbesondere auf die reiche Vogelwelt der Wälder und der Streuobstwiesen zu verweisen. Brutvögel sind u. a. Wendehals, Waldbaumläufer, Schwarzspecht, Grünspecht, Grauspecht, Buntspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Nachtigall, Misteldrossel, Schwanzmeise und Turteltaube. Früher kamen auch Wiedehopf und Steinkauz vor. Bei Tilleda sollen nach kulturlandschaftlichen Aspekten die Streuobstwiesen in unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Abhängig von der Nutzungsintensität beherbergen diese zahlreiche geschützte Pflanzen- und Tierarten. Insgesamt dient die Sicherung und Entwicklung der Biotopvielfalt dem Biotopverbund. Das Gebiet soll der naturbezogenen Erholung dienen und ist von weiteren Bebauungen freizuhalten. Kelbra und Stausee Der Ort Kelbra und die gleichnamige Talsperre befinden sich im Westen des LSG. Der Bau des Stausees erfolgte aus Gründen des Hochwasserschutzes in den Jahren 1962 bis 1967. Er besitzt ein Fassungsvermögen von 36 Millionen m³. Im Sommer werden 12 Millionen m³ für die landwirtschaftliche Bewässerug, den Erholungsbetrieb und die Fischwirtschaft eingestaut. Im Winter dient der gesamte Stauraum als Hochwasserrückhalteraum. Der Kelbraer Stausee schützt die tiefer gelegenen Auen der Helme und der Unstrut vor Hochwasser. Zu niederschlagsarmen Zeiten erhöht er die Wasserführung der Helme. Der Stausee besitzt eine Wasserfläche von zirka 7 km² und eine mittlere Wassertiefe von zirka 2,5 m. Unmittelbar südlich am See ist ein Campingplatz gelegen. Aufgrund der recht geringen Wassertiefe kann sich der See schnell erwärmen, wodurch im Zusammenhang mit dem hohen Nährstoffgehalt im Sommer Probleme mit der Badewasserqualität durch Algenblüte auftreten können. Die Talsperre Kelbra bietet für naturinteressierte Besucher viele Möglichkeiten der Vogelbeobachtung. Ein beeindruckendes Erlebnis ist vor allem der Vogelzug im Herbst, wenn auf dem Gewässer tausende Vögel rasten. Die Stadt Kelbra liegt unmittelbar am Stausee. Die mittelalterliche Struktur der Stadt ist noch heute deutlich zu erkennen. Der Westteil fällt durch seine dörfliche Bauweise auf, dabei handelt es sich entlang zweier Straßenzüge um den historischen Ort Altendorf. Am Auenrand liegt die frühromanische Kirche St. Martin. Am nordöstlichen Stadtrand befindet sich auf einem zur Aue abfallenden Terrassensporn die Kelbraer Burg mit ihrem noch heute, zusammen mit der Ruine des einst zweigeschossigen Palas, sichtbaren wuchtigen quadratischen Bergfried. Von Kelbra beziehungsweise von der Kelbraer Talsperre aus können verschiedene Wanderungen in die Umgebung unternommen werden. Nahe gelegen ist die Badraer Schweiz, eine reich strukturierte und abwechslungsreiche Landschaft. Reichsburg Kyffhausen und Kyffhäuserdenkmal (Thüringen) Früher wurde die höchste Erhebung des Gebirges Wotansberg genannt, was auf Kultstätten hindeutet, die dem germanischen Gott Wotan geweiht waren. Gemeint ist wohl die Reichsburg Kyffhausen, die im 11. Jahrhundert auf den Grundmauern älterer Anlagen zum Schutz der Kaiserpfalz Tilleda erbaut wurde. Sie ist eine weiträumige romanische Anlage und besteht aus Ober-, Mittel- und Unterburg. Die Mittelburg und Teile der Oberburg wurden durch den Abbau von Sandsteinen zerstört, weil der Steinbruch sich direkt im Bereich der Mittelburg befand. Die 608 m lange und bis zu 60 m breite, durch Mauern in die einzelnen Burgabschnitte geteilte Bergfeste gehört zu den größten Burganlagen Deutschlands. Ein Modell im Burgmuseum zeigt ihren Zustand zur Zeit des Staufenkaisers Friedrich I. Barbarossa. Im späten Mittelalter zerfiel die gewaltige Burg. Heute sind die fast vollständig erhaltene Ringmauer, der 176 m tiefe Burgbrunnen, das Erfurter Tor und die Ruine des Bergfrieds sowie die Unterburg zu besichtigen. Mit dem Berg verbindet sich die Sage von der Wiederkehr des Kaisers, der 1190 fern der Heimat in einem reißenden Fluß Kleinasiens ertrank und nun mit seinem Gefolge und der flachsspinnenden Tochter Uta in einem unterirdischen Schloß ruht und auf den Aufbruch wartet. So sitzt er, aus Stein gehauen, auf seinem Thron am Fuß des monumentalen Kyffhäuserdenkmals, das im Juni 1896 eingeweiht wurde und von der Größe des deutschen Kaiserreichs künden sollte. Über Barbarossa befindet sich das Reiterstandbild Kaiser Wilhelm I. Die Spitze des 81 m hohen Denkmals wird von einer riesigen Kaiserkrone aus rotbraunem Sandstein gebildet. Kaiserpfalz Tilleda Ausgrabungen, die im Jahre 1935 begannen, brachten unterhalb der Reichsburg Kyffhausen Überreste der Kaiserpfalz ans Tageslicht. Am nordwestlichen Rand von Tilleda, auf dem Pfingstberg, befindet sich die vom 10. - 13. Jahrhundert zeitweilig von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, seinem Sohn Heinrich VI. und anderen deutschen Herrschern als Residenz genutzte Anlage. Die Hauptburg besitzt eine rechteckige Form und bedeckt eine Fläche von 70 x 10 m. Die Pfalz einschließlich der Vorburganlagen nahm die ganze Hochfläche des trapezförmigen Pfingstberges ein. In der Hauptburg befanden sich insgesamt fünf Tore, wovon das älteste Tor an der Südwestecke dicht vor dem Hauptgebäude lag. Im Inneren der Hauptburg fanden sich Reste von vier mit Gipsmörtel errichteten Steinbauten und ein 35 m langes Gebäude, in dem sich im westlichen Teil der Wohnraum des Kaisers und im Osten die Saalkirche von 23,5 m Länge befanden. Die Vorburg mit einer Größe von 3,9 ha, der weitere Wälle und Vorwälle zuzuordnen sind, besaß an ihrer Nordwestecke eine größere Toranlage. An der Nordseite zum ehemaligen See von Tilleda wurde die Vorburg von einer 1,2 m breiten, teilweise abgestürzten Mauer mit vorgelegten Gräben geschützt. Auf der Nordwest- und Westseite befanden sich 2,5 m breite Mauern ohne Gräben. Insgesamt sind in der Vorburg 233 Häuser verschiedener Art ausgegraben worden. Es handelt sich meist um kleine Wohnhäuser, die grubenartig in den anstehenden Boden eingetieft sind. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Gemeinde Oberthal

Klimaexperten sagen voraus, dass sich in Zukunft Unwetterereignisse mit lokalem Starkregen und Überflutungen häufen werden. Für diese lokalen Hochwasserereignisse bestehen andere Ausgangsbedingungen und Handlungsansätze als für langsam ansteigendes Flusshochwasser, welches vermehrt in den Wintermonaten auftritt. Die Gemeinden, sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, sollen mit dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept besser auf die geänderten Anforderungen vorbereitet und so weit wie möglich geschützt werden. Bei der Konzeption ist zu berücksichtigen, dass Lösungen keinen absoluten Schutz vor Überflutung bieten können. Alle Maßnahmen sind in ihrer Wirkung sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht endlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorsorgekonzeptes ist es, bei der betroffenen Bevölkerung das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen, sowie die Eigeninitiative zum Schutz von Hab und Gut zu fördern und dadurch die Gefahr von hohen Schadenssummen zu minimieren.

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Hochwasserschutzlinie im Land Bremen

Per Verordnung festgesetzte Hochwasserschutzlinie für die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Hochwasserschutzlinie besteht entlang der Flussufer aus einer Kette von Hochwasserschutzanlagen, die dazu bestimmt sind, das Gebiet Bremens vor Hochwasser zu schützen. Zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Hochwasserschutzes muss die Linie in sich geschlossen sein oder an bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. an hohes Gelände anschließen.

im Grundwasser

Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.

Starkregensimulation Wuppertal - Regen vom 29.05.2018 (Version 2.1 | 10/2022)

Der Datensatz umfasst die Ergebnisdaten der Simulation des extremen Starkregenereignisses vom 29.05.2018 in Wuppertal, im Oktober 2022 ausgeführt durch die Dr. Pecher AG (Erkrath) im Auftrag der Stadt Wuppertal, beauftragt über die Wuppertaler Stadtwerke WSW Energie und Wasser AG. Der Datensatz ist Teil von Version 2.1 der Starkregensimulationen, die die Dr. Pecher AG seit 2018 in unregelmäßigen Abständen für die Stadt Wuppertal berechnet. Die Simulationsansätze werden mit jeder neuen Version verfeinert. Außerdem werden die zum jeweiligen Berechnungszeitpunkt erkannten Fehler, insbesondere im verwendeten Geländemodell, korrigiert. Die Simulation berücksichtigt den Regenwasserabfluss im Kanalnetz und durch Überstau aus dem Kanalnetz austretendes Wasser mit einem vereinfachten Modellansatz, ebenso die verschiedenen Abflussgeschwindigkeiten auf Oberflächen mit unterschiedlicher Rauheit. Ab Version 2.1 wird ein moderater Versickerungsansatz in der Simulation berücksichtigt. Zusätzlich wird die Wupper mit einem unendlichen Fassungsvermögen für das zufließende Regenwasser modelliert. Es kann in den Simulationen damit nicht mehr zu einem Rückstau kommen, bei dem das Regenwasser Flächen in der Talsohle überflutet, weil es von der Wupper nicht mehr abgeleitet werden kann. Wichtiger Hinweis: Die Simulationsergebnisse sind beim aktuellen Stand der Technik keine exakten Vorhersagen des Verlaufs zukünftiger Ereignisse. Sie enthalten noch nicht erkannte Modellfehler und vernachlässigen einige Wirkungszusammenhänge, zu denen keine auskömmlichen Daten vorliegen, z. B. den Wasserrückhalt durch die Überflutung von Kellergeschossen. Die Ergebnisse haben daher eine Tendenz zur lokalen Überzeichnung der Wassertiefen, die sich bei einem realen Regen der angenommenen Stärke einstellen würden. Die Simulationsergebnisse eignen sich aber gut zur Identifikation und Lokalisierung der Gefährdungen durch Starkregen, z. B. mit Hilfe der von der Stadt Wuppertal und den Wuppertaler Stadtwerken publizierten interaktiven Starkregengefahrenkarte. Als Niederschlag wurden in der Simulation die während des extremen Starkregenereignisses vom 29.05.2018 gemessenen Regenmengen verwendet, die ungleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt waren, also ein sogenannter Naturregen. Im Zentrum des Unwetters hatte das Regenereignis eine Stärke bis zu Starkregenindex 11 (SRI 11). Als Ergebnisse werden drei TIFF- Dateien mit einer Auflösung von 1 m (quadratische Pixel, deren Kantenlänge 1 m in der Realwelt entspricht) und Georeferenzierung über TIFF World Files unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) angeboten. Die Pixelwerte in den drei Dateien geben die maximale Wassertiefe, die maximale Fließgeschwindigkeit und die Richtung der maximalen Fließgeschwindigkeit an, die für die jeweilige Rasterzelle im Verlauf der Simulation berechnet werden.

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