Zielsetzung: Klimatische Veränderungen beeinflussen die verfügbare Wassermenge und -qualität in Talsperren, was deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Trinkwasserversorgung und auf die Ökosysteme der Stauseen und den Landschaftswasserhaushalt hat. Klimaprognosen deuten für Gebiete wie den Harz auf einen Anstieg von Niederschlägen im Winter und häufigere Trockenperioden im Sommer hin, was stärker schwankende Wasserstände bedeutet. Zur Anpassung im Management der Talsperren und deren Ökosystemen mangelt es jedoch oft an präzisen Vorhersagen und den nötigen Instrumenten, um risikobasierte Entscheidungen über notwendige dynamische Betriebsstrategien zu treffen. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des Projekts ein vorhersagebasiertes, mengen- und gütegewichtetes Entscheidungsunterstützungssystem für Talsperren entwickelt werden, welches auf datengetriebenen Modellen basiert und am Beispiel des Systems der Harzwasserwerke implementiert wird. Das Projekt konzentriert sich darauf, durch die Nutzung moderner Technologien und Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), wie LSTM-Netzwerke (Long Short-Term Memory) und Ensemble-Methoden, zuverlässige Vorhersagen des Wasserbedarfs und -dargebots zu erstellen. Diese Vorhersagen werden in ein hydrodynamisches Optimierungsmodell integriert, um eine flexible und belastbare Entscheidungsunterstützung im Ereignisfall zu ermöglichen. Hierdurch sollen die verschiedenen Bewirtschaftungsziele wie Hochwasserschutz, Versorgungssicherheit, Ökosystemleistungen, Landschaftswasserhaushalt und Energieerzeugung bestmöglich erfüllt werden. Die Kombination von Echtzeit-Sensoren, Open-Source-Datensätzen und fortschrittlichen Datenanalyse-Tools ermöglicht es, komplexe und dynamische Prozesse zu simulieren und in Echtzeit Informationen bereitzustellen. Im Sinne der nachhaltigen Klimawandelanpassung werden so proaktive Maßnahmen zur Unterstützung der Versorgungssicherheit, des Hochwasserschutzes sowie des Landschaftswasserhaushaltes ermöglicht. Die Implementierung des Demonstrators im System der Harzwasserwerke soll die Vorteile einer proaktiven Steuerung demonstrieren und eine multikriterielle Bewertung im Vergleich zu herkömmlichen Methoden ermöglichen. Der Fokus liegt nicht nur auf einem hohen Technology Readiness Level, sondern auch auf der Handhabung von Unsicherheiten und der Berücksichtigung verschiedener Vorhersagehorizonte. Diese sind für die verschiedensten wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen von entscheidender Bedeutung.
Die nachhaltige Verbesserung der Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes und des Hochwasserrisikomanagements in Dresden ist eine Generationenaufgabe. Der vom Stadtrat im Mai 2004 beauftragte und mit Beschluss vom August 2010 bestätigte Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) verfolgt einen komplexen, gebietsbezogenen und gewässerübergreifenden Ansatz. Der erreichte Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen an der Elbe, an der Vereinigten Weißeritz, am Lockwitzbach, an den Gewässern zweiter Ordnung, im Grundwasser sowie im abwassertechnischen System (Kanalisation) wird regelmäßig aktualisiert bzw. dokumentiert und ist dauerhaft und öffentlich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden verfügbar. Über 200 Einzelmaßnahmen, die in der Textfassung des Planes Hochwasservorsorge Dresden in der Version des Beschlusses V0431/10 vom 12.08.2010 (PHD 2010) thematisiert wurden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) dargestellt. Diejenigen Maßnahmen des PHD 2010, die nicht weiter verfolgt werden, sind in der Karte "Maßnahmen des Planes Hochwasservorsorge 2010" (Karte 4.32.2 des Umweltatlas Dresden, 1. Auflage) in grau dargestellt.
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Hochwasserschutzeinrichtung - Damm, linienhaft (an der Blies) Attribute: NUMMER: Nummer SHAPENAME: Name GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer; Maßstabsbeschränkung: Min 1:25.000, Max 1:3000.
6,7 % des Landes Berlin besteht aus Wasserflächen. Was landschaftlich und städtebaulich reizvoll ist, stellt Ingenieurbau und Ökologie vor besondere Herausforderungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen wichtige wasserbauliche Maßnahmen des Landes Berlin vor. Der Ausbau von Gewässern für die wasserwirtschaftliche Vorflut, den Hochwasserschutz, die Schifffahrt oder aus städtebaulichen Gründen Die ökologische Umgestaltung von Gewässern gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) oder nach Naturschutzanforderungen Die Sanierung oder Erneuerung von wasserbaulichen Anlagen, Uferwänden, Schiffsanlegestellen, Pumpstationen, verrohrten Gewässern oder Durchlässen Hochwasserschutzmaßnahmen nach Europäischer Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Gefahrenabwehrmaßnahmen bei kontaminierten Sedimenten in Gewässern Der Neubau von Reinigungsanlagen zur Reinhaltung der Gewässer Bild: SenUVK Ausbau von Gewässern Sind die Funktion oder der Zustand von Wasserläufen beeinträchtigt, kann ein Ausbau erforderlich werden. Der Gewässerausbau umfasst beispielhaft, dass Verrohrungen geöffnet, die Wasserläufe renaturiert oder für den Hochwasserschutz Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Informationen Bild: Ingenieurbüro Grassl GmbH Uferwände Uferwände haben in der Regel eine Nutzungsdauer von 60 bis 100 Jahren, bevor sie erneuert werden müssen. Wenn der Zustand es zulässt, kommt auch eine grundhafte Sanierung in Frage. Weitere Informationen Bild: SenUVK Entschlammungsprogramm Neben Flüssen werden auch Seen und Teiche für die Ableitung des Regenwassers benutzt. Dese Einleitungen bewirken oftmals eine verstärkte Verschlammung, die zur Erhaltung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktion der Gewässer in bestimmten Intervallen beseitigt werden muss. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Sanierung Rummelsburger See Der Rummelsburger See ist ein 45 Hektar großer seenartiger Seitenarm der Spree in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg. Am nordwestlichen Ende des Sees befindet sich die drei Hektar große Schadensanierungsfläche (Wasserfläche). Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gewässerreinigung Müll in Berliner Gewässern ist ein stetiges Problem. Im Auftrag der Senatsverwaltung sind ganzjährig Schiffe, Reinigungswagen und Fahrzeuge unterwegs, um die Gewässer zu säubern. Jährlich werden 400 Tonnen Müll aus den Berliner Gewässern gefischt, um Spree, Landwehrkanal und Co. sauber zu halten. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Gewässerkarte Weitere Anlagen des Wasserbaus Zu den weiteren Anlagen des Wasserbaus zählen unter anderem verrohrte Gewässer und Pumpstationen im Verlauf von Gewässern. Weitere Informationen
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Wasser dar.:Messstelle Oberflächenwasser Pegel
Die wasserwirtschaftliche Planung in Deutschland wird von vielen Faktoren bestimmt und trägt maßgeblich zur ökologischen Gesamtsituation bei. Für den Planungsprozess stehen dem Planer eine Auswahl verschiedener Werkzeuge und Anleitungen zur Verfügung. Zur innovativen spezifischen Steigerung der Umweltentlastung muss eine ökonomisch und ökologisch optimale Lösung gefunden werden. Dazu ist es notwendig, bei gegebener Datenverfügbarkeit, die geeigneten Werkzeuge zur Planung und Entscheidung auszuwählen. Im Laufe der letzen Jahrzehnte ist bei dem Bemühen den Gebrauch der Werkzeuge bestmöglich in Regel zu fassen, die Übersicht über die vielen hundert Regelwerke und Merkblätter zum Teil verlorengegangen. Ziel des Vorhabens war es daher ein DV-gestütztes Fachinformationssystem zu entwickeln zur Informationsvermittlung und Beratung im Hinblick auf Grundlagen und Werkzeuge der wasserwirtschaftlichen Planung. Auf dieser Grundlage sollten die komplexen Informationen zur ganzheitlichen umweltorientierten Bearbeitung der Planungsaufgaben in verständlicher Sprache und Form, insbesondere für kleinere und mittlere Planungsbüros, sowie Umweltbehörden verfügbar werden. Zu Beginn des Vorhabens stand eine sogenannte Alphaversion des zu entwickelnden beratenden Informationssystems BWK-BIS mit einigen Daten aus dem Bereich Planungsregeln zur Verfügung. Zunächst wurde der bereits erstellte Prototyp der Benutzeroberfläche des BWK-BIS weiterentwickelt. Durch intensive Literaturrecherchen in zahlreichen Bibliotheken und im Internet wurde ein Überblick über den derzeitigen Stand der Technik der wasserwirtschaftlichen Planung verschafft. BWK-BIS soll alle relevanten Informationen zur wasserwirtschaftlichen Planung aus den Bereichen Recht, Bemessungsgrößen, Planungsregeln und Planungswerkzeuge umfassen. Dazu wurden die Dokumente aus diesen Bereichen erfasst. Im nächsten Schritt wurden diese Dokumente den Themen der Ortsentwässerung, zum Teil dem Hochwasserschutz und dem Grundwasserschutz zugeordnet und miteinander verknüpft. So entstand eine Betaversion des Informationssystems BWK-BIS.
I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner im Überschwemmungsgebiet bei einem HQ100 und HQExtrem Ereignis. Attribute: POT_100: Potentiell Betroffene Personen bei HQ100 EW_B_100: Potentiell Betroffene Personen bei HQ100 POT_EXT: Potentiell Betroffene Personen bei HQExtrem EW_B_EXT: Potentiell Betroffene Personen bei HQExtrem KLASSE100: Betroffenheitsklasse bei HQ100 KLASSEEXT: Betroffenheitsklasse bei HQExtrem ORTSNAME: Gemarkungsnamen GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Auskünfte über chemisches Obenflächenmonitoring von Frau von Seggern unter (030) 9025-2031 biologisches Obenflächenmonitoring von Frau Köhler unter (030) 9025-2448 das Landesgrundwassermessnetz von Frau Zeilfelder unter (030) 9025-2033 Wasser- und Fischereirecht von Frau Albers unter (030) 9025-2206 Informationen rund um Fischerei- und Angelscheine erhalten Sie vom Fischereiamt Berlin . Informationen zu wasserwirtschaftlichen Grundlagen, Konzepte und Strategien erteilt Herr Rehfeld-Klein unter (030) 9025-2003. Auskünfte u.a. über Landeshydrologie, hydrologische und wasserwirtschaftliche Fragestellungen, hydrologisches Messnetz, Hochwasserschutz, hydrologische und hydronumerische Modelle, Überschwemmungsgebiete, Umsetzung EU-HWRML in Berlin erhalten Sie von Herr Dr. Benjamin Creutzfeldt unter (030) 9025-2452 Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Wasser und Geologie
Origin | Count |
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