Weiterleiten von Informationen über festgestellte Gefährdungen und getroffene Abwehrmaßnahmen aufgrund der laufenden Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und Ausuferungsgebiete, Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzbereitschaft, Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung und von Evakuierungsmaßnahmen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Der Kartendienst stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.
Die Daten beinhalten die Anzahl der betroffenen Einwohner je Gemeinde bzw. Stadt in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100). Es erfolgt nur die Darstellung der Beschriftung, keine Geometrie.
Die Daten beinhalten die Anzahl der betroffenen Einwohner je Gemeinde bzw. Stadt in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 300-jährlichen Hochwasser (HQ 300), gebietsweise wurde auch das Wiederkehrintervall 200 Jahre verwendet (HQ 200). Es erfolgt nur die Darstellung der Beschriftung, keine Geometrie.
Der Geodatensatz enthält die Hochwasserschutzanalgen für die Teilbearbeitungsgebiete (TBG) Dreisam und Rhein-Wiese-Leopoldskanal. Die Daten stammen aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und sind lediglich ein Ausschnitt des Datensatzes, der dort für ganz Baden-Württemberg abrufbar ist.
Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 300-jährlichen Hochwasser (HQ 300), gebietsweise wurde auch das Wiederkehrintervall 200 Jahre verwendet (HQ 200).
Ausweisung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Landkreis Heidekreis. ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE - VORLÄUFIG GESICHERT
Die Daten beinhalten die betroffenen UNESCO-Weltkulturerbestätten in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ 20), gebietsweise wurden auch andere Wiederkehrintervalle verwendet (HQ 5 bis HQ 25).
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1302 |
| Europa | 65 |
| Global | 1 |
| Kommune | 132 |
| Land | 2228 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 291 |
| Wirtschaft | 36 |
| Wissenschaft | 421 |
| Zivilgesellschaft | 64 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 28 |
| Förderprogramm | 1037 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 15 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 1478 |
| Umweltprüfung | 503 |
| WRRL-Maßnahme | 3 |
| unbekannt | 517 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2100 |
| Offen | 1320 |
| Unbekannt | 179 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3503 |
| Englisch | 300 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 57 |
| Bild | 207 |
| Datei | 72 |
| Dokument | 1071 |
| Keine | 1297 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 180 |
| Webdienst | 204 |
| Webseite | 1265 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2595 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3426 |
| Luft | 2314 |
| Mensch und Umwelt | 3599 |
| Wasser | 3001 |
| Weitere | 3599 |