Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Hochwasserschutzeinrichtung - Damm, linienhaft (an der Blies) Attribute: NUMMER: Nummer SHAPENAME: Name GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer; Maßstabsbeschränkung: Min 1:25.000, Max 1:3000.
Per Verordnung festgesetzte Hochwasserschutzlinie für die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Hochwasserschutzlinie besteht entlang der Flussufer aus einer Kette von Hochwasserschutzanlagen, die dazu bestimmt sind, das Gebiet Bremens vor Hochwasser zu schützen. Zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Hochwasserschutzes muss die Linie in sich geschlossen sein oder an bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. an hohes Gelände anschließen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Die Hochwassergefahrenkarte HQ 100 stellt das Ausmaß von Überschwemmungen (Überflutungsflächen und die Wassertiefe) bei Ereignissen dar, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre auftreten können, also ein Hochwasserszenario mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Wassertiefe wird in den Gefahrenkarten in fünf Stufen mit unterschiedlichen Blautönen dargestellt. Die gleichen Stufen in Gelbtönen kennzeichnen Gebiete hinter Hochwasserschutzanlagen. Damit soll auf das Restrisiko hinter Dämmen und Deichen aufmerksam gemacht werden.Attribute: KLASSE: Tiefenklasse (1 - 5, in geschützten Bereichen 10 - 15) TIEFE: Tiefenklasse (Textbeschreibung) GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA; Maßstabsbeschränkung: Min entfällt, Max 1:3000.
Weiterleiten von Informationen über festgestellte Gefährdungen und getroffene Abwehrmaßnahmen aufgrund der laufenden Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und Ausuferungsgebiete, Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzbereitschaft, Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung und von Evakuierungsmaßnahmen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Die Hochwassergefahrenkarte HQ Extrem stellt das Ausmaß von Überschwemmungen (Überflutungsflächen und die Wassertiefe) bei Ereignissen dar, die im statistischen Mittel sehr viel seltener als alle 100 Jahre auftreten können, also ein Hochwasserszenario geringer Wahrscheinlichkeit. Die Wassertiefe wird in den Gefahrenkarten in fünf Stufen mit unterschiedlichen Blautönen dargestellt. Die gleichen Stufen in Gelbtönen kennzeichnen Gebiete hinter Hochwasserschutzanlagen. Damit soll auf das Restrisiko hinter Dämmen und Deichen aufmerksam gemacht werden. Attribute: KLASSE: Tiefenklasse (1 - 5, in geschützten Bereichen 10 - 15) TIEFE: Tiefenklasse (Textbeschreibung) GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA; Maßstabsbeschränkung: Min entfällt, Max 1:3000.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Finkenwerder 42 für den Geltungsbereich zwischen Hochwasserschutzanlage Köhlfleet Hauptdeich, dem Köhlfleet und dem Finkenwerder Kutterhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 1705 (Köhlfleet) und 1446 der Gemarkung Steinwerder-Waltershof - über die Flurstücke 5396, 5395 - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 5429 der Gemarkung Finkenwerder-Nord.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Bebauungsplan Finkenwerder 18 für den Geltungsbereich Kanalstack - Hochwasserschutzanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 2365 und 108, über die Flurstücke 108, 109 und 2365 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Auedeich - Sandhöhe (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
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