Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Mit dem Vorhaben ist vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage auf einer Länge von ca. 400 m an die aktuelle Bestickhöhe von + 7,90 mNN anzupassen. Hierfür wird eine Hochwasserschutzwand bestehend aus einer Winkelstützwand (ca. 325 m) und einer Spundwand (ca. 55 m) errichtet sowie eine Anhebung der Straße „Zum Alten Speicher“ durchgeführt. Das Vorhabengebiet verläuft zwischen dem Deichschart im nördlichen Bereich des Speicherquartiers und dem Wendekreis der Straße „Zum alten Speicher“ und grenzt an das Gebäude der „vier Deichgrafen“ an.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.
Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.
Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes Duale Hochschule Der Plan umfasst folgende Bauvorhaben: • Umbau von zwei Seitenbahnsteigen am Haltepunkt Duale Hochschule • Rückbau Fußgängersteg und Ersatz durch eine neue ebenerdige LSA-gesicherte Querung für Rad- und Fußverkehr • Verlegung Bahnübergang Feudenheimer Fähre zum Haltepunkt Duale Hochschule mit Ausbau des Neckartalradweges • Anpassungen an der technischen Ausrüstung: Leit- und Sicherungstechnik (LST), Fahrleitung, Ausstattung Haltepunkt • Anpassungen an der bestehenden Hochwasserschutzwand - Bau von zwei Bushaltestellen für den Schienenersatzverkehr - Ausgleichsmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan
Es ist ein rund 700 m langer Hochwasserschutz am Schanzlweg vorgesehen. Als Hochwasserschutzeinrichtungen sind eine Hochwasserschutzwand, Geländemodellierungen und ein Hochwasserschutzdeich geplant. Die Trasse beginnt im Westen bei den Flur-Nrn. 1005/5 und 1005/8 der Gmkg. Straubing. Hier ist eine Geländemodellierung parallel zum Allachbach Richtung Osten geplant. Auf der Flur-Nr. 1007/3 der Gmkg. Straubing soll auf einem kurzen Abschnitt ein Hochwasserschutzdeich mit Deichinnendichtung errichtet werden. Im Bereich der bestehenden Teichanlage ist wiederum eine Geländemodellierung geplant. Die Deichinnendichtung bindet beidseits in die angrenzenden Geländemodellierungen ein. Auf der Flur-Nr. 4018 der Gmkg. Straubing knickt die Geländemodellierung Richtung Süden und verläuft parallel zum Schotterweg, welcher als Zufahrt in das Pillmoos dient, und schließt an ein zu errichtendes Schöpfwerk an. Vom Schöpfwerk aus wird eine Hochwasserschutzwand entlang des Seglbachs Richtung Osten errichtet. Die Hochwasserschutzwand hat eine Länge von ca. 360 m und bindet am westlichen Ende die angrenzende Geländemodellierung ca. 10 m ein. Die Trasse endet im östlichen Bereich des Seglbachs auf Höhe der Flur-Nr. 4203 der Gmkg. Straubing.
Das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein geplante Gewässerausbauvorhaben am Grundbach umfasst die Herstellung eines Leitdeiches, die Errichtung von Hochwasserschutzmauern, Spundwänden und Deichen, eine Uferabsenkung mit Bypassgerinne, die Errichtung einer neuen Zufahrtsbrücke mit Sohlrampe sowie die Errichtung eines Geschiebe- und Wildholzrückhaltes am Schwaigergraben. Ergänzend dazu ist an der B 304 ein Leitdeich als Überlastfallmaßnahme vorgesehen. Die Maßnahmen dienen der Herstellung eines Hochwasserschutzes im Ortsteil Au sowie dem Gewerbegebiet Burghartswiesen in der Gemeinde Surberg.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, beantragt mit Antrag v. 18.02.2025, ergänzt zum 16.05.2025, eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Ortsteil Brensdorf der Gemeinde Stulln. Das beantragte Vorhaben erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 2,0 ha von Nordwesten im Bereich der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (FINrn. 866, 867 der Gem. Stulln) über den gesamten Ortsteil entlang der Ortstraße Brensdorf (FINrn. 822, 868/31 der Gem. Stulln) bzw. dem beschotterten Wirtschaftsweg (FINrn. 821, 1079 der Gem. Stulln) wieder in Richtung der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG im Südwesten von Brensdorf (FINrn. 808, 810 der Gem. Stulln). Durch Umsetzung diverser Maßnahmen soll die gesamte bestehende Bebauung im Ortsteil Brensdorf vor einem HQ1OO-Ereignis der Naab (Gewässer 1. Ordnung) zuzüglich 15 % Sicherheitszuschlag geschützt werden. Dieses Vorhaben soll nach Feststellung des eingereichten Plans in zwei Bauabschnitten bzw. fünf Maßnahmenpaketen mit einem geplanten Zeitumfang von insgesamt ca. 14 Monaten realisiert werden. Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die Errichtung einer Hochwasserschutzwand (HWS-WAND) entlang der Ortstraße Brensdorf, die Erhöhung des Wirtschaftswegs auf FINrn. 821 sowie 1079 der Gem. Stulln sowie die Geländeerhöhung am Bahndamm mit Gestaltung der Überfahrt im nördlichen Teil des Vorhabensgebiets), erfüllen den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“ mit Schreiben vom 28.05.2025 und Planunterlagen des Ingenieurbüros Winkler und Partner GmbH vom 05.05.2025 die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ an der Westlichen Günz in Westerheim, den Neubau der erforderlichen Wegeverbindungen, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung der Westlichen Günz, die Querung des Dammbauwerks durch den Langer Bach, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung des Langer Bachs, die Herstellung eines neuen Grabens, die Herstellung einer Verwallung und einer Hochwasserschutzwand zum Schutz des Naturschutzgebietes „Hundsmoor“, die Errichtung des Straßendammes für die Verlegung und Anpassung der Gemeindeverbindungsstraße von Hawangen nach Westerheim, die abschnittsweise Verlegung des Günztal-Radweges, die abschnittsweise Verlegung bzw. Höherlegung eines bestehenden Wirtschaftsweges sowie für die Errichtung eines Palisadenrechens und eines Betriebs- bzw. Abflusspegels.
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