Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1, plant durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen bzw. die Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Nürtingen entlang des Neckars im Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au. Hierfür ist es vor allem erforderlich vorhandene Hochwasserschutzanlagen in Form von Deichen zu ertüchtigen. Neben der Ertüchtigung von Bestandsdeichen und dem Neubau von Hochwasserschutzmauern wird im Rahmen der Maßnahme eine Bestandsmauer aufgehöht und zahlreiche Querungen, Leitungen und Kabel umverlegt und / oder angepasst. Der Bereich 1, Gewerbegebiet Zizishausen und Au erstreckt sich am rechten Ufer des Neckars von ca. Fluss-km 9+050 bis ca. Fluss-km 11+235. Folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Nürtingen sind von der Maßnahme betroffen: 66, 730, 732, 1089, 1141/4, 1172, 1176, 1177, 1181, 1183, 1184/1, und 1185/3. Zudem sind folgende aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Zizishausen von der Maßnahme betroffen: 858/4, 1677, 856/3, 861/2, 337, 531/2, 838, 838/23, 856/1, 857/2, 858/1, 858/3, 860, 1516, 1516/2, 1516/3 und 1516/4. Das Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 5 Umweltschutz, Referat 53.1 hat mit den eingereichten Antragsunterlagen vom 21.09.2022 (vollständig eingereicht am 19.12.2022) beim Landratsamt Esslingen, untere Wasserbehörde, die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung des o. g. Vorhabens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Mit dem Vorhaben ist vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage auf einer Länge von ca. 400 m an die aktuelle Bestickhöhe von + 7,90 mNN anzupassen. Hierfür wird eine Hochwasserschutzwand bestehend aus einer Winkelstützwand (ca. 325 m) und einer Spundwand (ca. 55 m) errichtet sowie eine Anhebung der Straße „Zum Alten Speicher“ durchgeführt. Das Vorhabengebiet verläuft zwischen dem Deichschart im nördlichen Bereich des Speicherquartiers und dem Wendekreis der Straße „Zum alten Speicher“ und grenzt an das Gebäude der „vier Deichgrafen“ an.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.
Die Stadt Deggendorf plant die Hochwasserfreilegung des Hammermühlbaches. In einem ersten Bauabschnitt sollen nun Maßnahmen zwischen der Mündung in den Kollbach (Station 0+000) und der Kreuzung Schauflinger Straße (Station 0+850) im Stadtgebiet Deggendorf umgesetzt werden. Hierzu wird einerseits die Errichtung von Hochwasserschutzwänden erforderlich. Andererseits ist zwischen der Graflinger Straße und der Ulrichsberger Straße die Errichtung eines Bewirtschaftungsweges an der nordseitigen Uferseite des Hammermühlbaches vorgesehen.
Gz.: C46-0522/193/48 Es wurde die Planänderung zum planfestgestellten Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau, 1. Planänderung“ beantragt. Im Vergleich zur Genehmigungsplanung werden insbesondere folgende Änderungen geplant: • Anpassung der Gründungskonstruktion der Hochwasserschutzmauern in den Maßnahmen A1, A2 und A3 an den aktuellen Stand der Technik und den Erkenntnissen im Baugeschehen. • Bezüglich der Abwicklung des Baustellenverkehrs wurden Ergänzungen erforderlich. Diese Zufahrten zum Baubereich machen Sperrungen und damit einhergehend Umleitungsstrecken erforderlich.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2024.
Das Vorhaben hat die hat die Herrichtung einer ca. 26,4 ha großen Fläche, Steinwerder Süd, zum Gegenstand. Diese Fläche umfasst Teile des heutigen Hansaterminals, des Oderhafens sowie des Roßterminals. Die vorhandenen Landflächen sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes auf ein Niveau von derzeit rd. +5,5 m NHN auf rd. +7,7 m NHN aufgehöht, die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft zurückgebaut und der dazwischenliegende Bereich des Oderhafens ebenfalls auf ein Niveau von +7,7 m NHN aufgehöht werden. Die hierdurch geschaffene 26,4 ha große, zusammen-hängende Fläche schließt nach Norden und Osten mit Üferböschungen ab; im Westen bleibt die Bestandskaimauer erhalten. Im Einzelnen wird das Vorhaben folgende Maßnahmen umfassen: - Teilrückbau der Flächen Roßterminal und Hansaterminal (Roßhöftspitze, Oderhöftspitze) - Rückbau der vorhandenen Verkehrsanlagen - Vorlaufende und begleitende Kampfmittelsondierung und ggf. Bergungen - Rückbau der Kaianlagen - Rückbau vorhandener Brücken, HWS-Wände und sonstiger Anlagen auf den derzeitigen Oberflächen - Herstellung eines Abschlussdammes einschließlich begleitender Aufbau von Uferböschungennach Norden zum Ellerholzhafen - Aufhöhung des Oderhafens und der angrenzenden Flächen - Aufbau von Böschungen im Osten (Stettiner Ufer) sowie im Süden (Anschluss an die Vorhabenfläche Köhlbrandtunnel) - Stilllegung des Bodenlagers Hansaterminal - Herstellung einer temporären Oberflächenbefestigung Die neu entstehende Hafenfläche ist so konzipiert, dass sie für verschiedene und nach gegenwärtigem Stand zu erwartende Hafennutzungen entwickelt werden kann. Die Errichtung einer nutzer-spezifischen Suprastruktur ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrages.
Gz.: C46-0522/1613 Antragsgegenstand ist die Herstellung von lokalen öffentlichen Hochwasserschutzbauwerken zum Zwecke des Hochwasserschutzes an der Zwickauer Mulde innerhalb der Ortslage Aue. Die zu realisierenden lokalen Bauwerke setzen sich aus dem Neubau von Hochwasserschutzmauern, den Erhöhungen von bestehenden Ufermauern und den Ausbau zu Hochwasserschutzmauern, der Errichtung von Bauwerken der Binnenentwässerung und Wartungswegen, der Herstellung von Wartungszufahrten und einer dauerhaften Gewässerzufahrt sowie den Umbaumaßnahmen an der Gebäudesubstanz zusammen.
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