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HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

Hochwasserschutzanlagen

Der Datensatz beinhaltet die Hochwasserschutzeinrichtungen im Freistaat Bayern. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden.

Mehr Hochwasserschutz für Hitzacker - Startschuss für konkrete Planungen gefallen

Hitzacker/Lüneburg . An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. An keinem anderen Ort in Niedersachsen ist die von der Elbe ausgehende Hochwassergefahr so präsent wie in Hitzacker. Obwohl das Land in der jüngeren Vergangenheit bereits umfassend in den Schutz der exponiert gelegenen Stadt investiert hat, zeigen die Auswertungen der letzten Hochwasserereignisse: es besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch künftig ein hohes Schutzniveau gewährleisten zu können. Für die erforderliche Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen sind inzwischen die konkreten Planungen und detaillierte Vermessungen angelaufen. Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 5. Oktober statt. Erneut gilt es in der Kleinstadt im Landkreis Lüchow-Dannenberg dabei besondere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Die schwierigen Platzverhältnisse im unmittelbaren Altstadtbereich, die Lage an der Jeetzel-Mündung sowie relevante touristische Interessen hatten bereits beim ersten umfassenden Ausbau nach den verheerenden Hochwassern Anfang der 2000er Jahre Sonderlösungen notwendig gemacht – etwa eine 938 Meter lange Hochwasserschutzwand. „Die Auswertung der jüngsten Hochwasserereignisse der Elbe hat ergeben, dass diese und andere Bestandteile der Hochwasserschutzanlage inzwischen nicht mehr ausreichen“, so Tina von Estorff, Ingenieurin im Bereich Planung und Bau beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Lüneburg. Zudem wurden die maßgeblichen Bemessungswasserstände der Elbe inzwischen neu festgelegt. Schutzanforderungen gestiegen Schutzanforderungen gestiegen Im Rahmen der deshalb eingeleiteten Vorbereitungen für eine Erhöhung des Schutzniveaus für Hitzacker und die Jeetzelniederung arbeiten der Jeetzeldeichverband (JDV) und der NLWKN eng zusammen: Beide Akteure haben sich für das Vorhaben zu einem Kooperationsauftraggeber zusammengeschlossen. Während der JDV für den Betrieb und die Unterhaltung der Hochwasserschutzwand zuständig ist, sorgt der NLWKN für den Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerk und Siel in Hitzacker. Unter Federführung des NLWKN wurden im Zuge einer europaweiten Ausschreibung die erforderlichen ingenieurtechnischen sowie umwelt- und naturschutzfachlichen Planungsleistungen vergeben. Das beauftragte Ingenieurbüro hat im Juli mit den konkreten Planungen begonnen. Diese bauen auf dem bereits erarbeiteten Hochwasserschutzkonzept auf. Das Konzept kommt zu dem Ergebnis, dass der Hochwasserschutz durch eine Ertüchtigung der bestehenden Anlagen gewährleistet werden kann. Ein noch kostenintensiverer Ersatzneubau ist demnach nicht erforderlich. Sonderlösung im Altstadtbereich Sonderlösung im Altstadtbereich Mit Blick auf die Schutzwand in Hitzacker sieht das Papier vor, diese auf bestehender Linie zu erhöhen. Um die Sichtbeziehung zwischen Altstadt und Elbe entlang der Uferpromenade dabei nicht zu unterbrechen und Konflikte bezüglich des Denkmalschutzes zu vermeiden, soll die Erhöhung mit vollmobilen Anlagenteilen erfolgen – ein Kompromiss, wie JDV-Verbandsvorsteher Oliver Brühling betont: „Diese Sonderlösung im Bereich der Uferpromenade der Altstadtinsel, die extra durch das Niedersächsische Umweltministerium genehmigt wurde, trägt unter den besonderen örtlichen Rahmenbedingungen den hier relevanten unterschiedlichen Interessen bestmöglich Rechnung“. In anderen Teilbereichen soll die Wand dagegen wie üblich in Massivbauweise erhöht werden, jedoch voraussichtlich unter Beibehaltung des bereits bestehenden Mobilsystems. Auch am Siel und am Schöpfwerk sind Anpassungen vorgesehen, um weiterhin ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten: Die beiden Bauwerke müssen an den neuen Bemessungshochwasserstand angepasst werden. Beim Schöpfwerk sind dabei lediglich geringfügige bauliche Anpassungen erforderlich. Betroffen sind hier voraussichtlich die Außenwände des Hubtorgebäudes und die Hubtore selbst sowie die Rückschlagklappen. „Ansonsten ist das Schöpfwerk dazu in der Lage, den Binnenwasserstand der Jeetzel trotz des höheren Bemessungshochwasserstands zu halten“, erklärt Tina von Estorff vom NLWKN. Am Sielbauwerk dagegen sind laut Hochwasserschutzkonzept umfangreichere Eingriffe erforderlich: Der Massivbau und die in der Hochwasserschutzlinie befindlichen Gebäudeteile müssen dabei generell erhöht werden. Darüber hinaus müssen zur Anpassung an die Anforderungen des höheren Bemessungshochwasserstandes die Stemmtorpaare ertüchtigt oder gegebenenfalls erneuert werden. Zudem ist eine Verstärkung und Abdichtung der wasserseitigen Gebäudewände erforderlich. Die Wände und die Sohle des trogförmigen Massivbaus müssen ferner statisch ertüchtigt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst Öffentlichkeitsbeteiligung noch im Herbst „Die im Hochwasserschutzkonzept formulierten Ideen sollen nun im begonnenen Planungsprozess konkretisiert werden“, beschreibt von Estorff das weitere Vorgehen. Auch die Öffentlichkeit soll dabei frühzeitig in die Planung der Nacherhöhung eingebunden werden: Ein erster Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung findet am 05. Oktober im Café Dierks statt (Kranplatz 2, 29456 Hitzacker; Beginn 18:30 Uhr).

Deichregister Sachsen-Anhalt

Gemäß § 94 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 11.10.2025 wird das Deichregister in digitaler Form vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Deichregister wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Das Gleiche gilt für Änderungen des Deichregisters. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unverzüglich auf der Internetseite des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/planen-bauen/deichregister oder als WebGIS-Anwendung unter https://www.geofachdatenserver.de/de/lhw-deichregister.html. Insgesamt umfassen die Deichlinien des Landes Sachsen-Anhalts mehr als 400 Anlagen, bestehend aus Hauptdeichen, Teilschutzdeichen, Leitdeichen, Polderdeichen, Qualmdeichen, Rückstaudeichen und als Deiche definierten Hochwasserschutzwänden, mit einer Länge von insgesamt über 1.200 km.

Hochwasserschutz Oberbillig

Informationen über den Bau des örtlichen Hochwasserschutzes für die Ortslage Oberbillig an der Obermosel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfall- wirtschaft, Bodenschutz Trier Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Bilanz und Ausblick Hochwasserschutzprojekt: Oberbillig Gewässer: Mosel Veranlassung: insbesonder Hochwasserereignisse 1983 und 1993 Gemeinde: Ortsgemeinde Oberbillig Landkreis: Trier-Saarburg Maßnahmeträger: Rheinland-Pfalz, vertreten durch die SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier Planer: Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure (BCE), Koblenz Planerstellung: Machbarkeitsstudie 1989 Bodenmechanische Untersuchungen 1997 Projektunterlage 1993 Raumordnungsunterlagen 1997 Planfeststellungsunterlagen 1998 Ausführungsplanung 1999 - 2000 Bauzeit: 2001 - 2003 Technische Beschreibung der Maßnahme: - Schutzziel: ca. 35-jährliches HW-Ereignis, zuzügl. 50 cm Freibord (= HQ1993), - HW-Schutzanlage mit ca. 800 m Länge, davon je 400 m Deich bzw. Hochwasserschutzmauer mit mobilen Elementen, teilweise bis zu 4,20 m über Urgelände, - Einteilung der HW-Schutzanlage in 5 Abschnitte: Abschnitt A: - Hauptdeich mit einer Länge von rd. 100 m, am westl. Ortsende beginnend, - Anschluß an höhergelegenem Gelände mittels Flügeldeich, Länge rd. 50 m, - Trennung der Deichkörper durch 5 m breite Deichdurchfahrt, Abschnitt B: - HW-Schutzdeich mit Mauer und mobilen Aufsätzen bis 1,65 m Höhe, Länge ca. 200 m, - Kombination eines Deiches mit Mauer bis ca. 2 m Höhe auf Deichkrone, Abschnitt C: - Hochwasserschutzmauer im Bereich Fähranleger bis Pavillon mit einer Höhe von 1,00 m mit mobilen Elementen bis 1,65 m Höhe, Gesamtlänge ca. 100 m, Abschnitt D: - uferferne Brüstungsmauer max. 1,0 m hoch mit mobilen Elementen im Bereich Pavillon, Dorfplatz und Beginn der Schrebergartenanlagen auf einer Länge von ca. 150 m, - im Dorfplatzbereich 8 Öffnungen, Weite von 2,50 m bis 10,00 m, die mit mobilen Elementen bis zu einer Höhe von 2,25 m bzw. 3,25 verschlossen werden können, insbesondere wegen der Öffnung des Ortes zur Mosel hin, Abschnitt E: - Ausbildung eines befahrbaren Deiches, Länge ca. 200 m - Untergrundabdichtung von OK Urgelände bis auf Felshorizont in rd. 7 m bis 13 m Tiefe, Abschnitt A: Rüttelschmalwand, Deichdurchfahrt Spundwand Abschnitt B bis D: Spundwand und Verpressung in Fußbereich Abschnitt E: keine - Binnenentwässerung bestehend aus Tiefdrainage in den Abschnitten A bis D auf einer Länge von rd. 550 m und einer Tiefe von rd. 4,50 m und Ableitung über Pumpstation in Mosel, im Abschnitt E 4 Entlastungsbrunnen und Ableitung über Pumpleitung in Mosel, - Lager der mobilen Elemente von insgesamt 710 m2 im „Haus der Fischerei“, z.T. dezentral, - Retentionsraumausgleich von rd. 42.000 m3 durch Anlegung eines Polders mit einem ca. 1,00 m hohen Sommerdeich und Auslaufbauwerk mit Schieber im Moselvorland ca. 1 km westlich der Ortslage. Kosten: rund 12 Mio. DM Gesamtinvestitionskosten Genehmigung: Planfeststellungsbeschluss der Bez. Reg. Trier vom 18.03.1999 Ausführung/Fertigstellung: voraussichtlich 2001 Baubeginn, 2002 Fertigstellung Bild und Lageplan: siehe Seite 2

Katrin Eder: „Land investiert weiter in den Hochwasserschutz am Oberrhein“

Schöpfwerk Leimersheim offiziell übergeben – Pumpleistung massiv erhöht „Rheinland-Pfalz zählt zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen in Deutschland. Die Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,8 Grad gestiegen. Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Damit steigt auch das Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen erheblich. Das Land hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert – darunter zählen massive Investitionen am Oberrhein. Zu den zentralen Bausteinen dieser Schutzmaßnahmen zählt der Neubau des Schöpfwerks Leimersheim. Gemeinsam mit dem geplanten Bau des Reserveraums Hördt ist es Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Großregion. Die 17 Millionen Euro Investitionskosten sind eine wichtige Zukunftsinvestition. Ich freue mich sehr, dass der Neubau des Schöpfwerks heute seiner Bestimmung übergeben wird“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder vor Ort. An der offiziellen Übergabe nahmen neben der Ministerin auch Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ sowie Manfred Schanzenbächer, Abteilungsleiter der SGD Süd, teil. Schöpfwerke dienen dazu, Wasser aus dem Binnenland kontrolliert in den Rhein zu pumpen, wenn der natürliche Abfluss durch hohe Wasserstände im Rhein behindert ist. Bei normalen Wasserständen kann das Binnenwasser durch Siel- und Durchlassbauwerke frei in den Rhein fließen. Bei hohen Rheinpegeln werden die Durchlässe allerdings geschlossen, um das Eindringen des Wassers ins Hinterland zu verhindern. Das im Binnenland gestaute Wasser wird dann mit leistungsstarken Pumpen in den Rhein befördert. Das Schöpfwerk Leimersheim wurde bereits 1931 gebaut, um bei Rheinhochwasser den Abfluss des Michelsbachs in den Rhein zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Deichlinie des Reserveraums Hördt übernimmt das Schöpfwerk Leimersheim bei einem zukünftigen Einsatzfall die Entwässerung des südlich liegenden Gewässersystems Otterbach, Fischmal und Michelsbach. Dazu wurde die Pumpenleistung beim Neubau in Leimersheim auf 14 m³/s erhöht. „Damit wurde die bisherige Schöpfwerksleistung mehr als verdoppelt“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Reserveraum und Schöpfwerk sind aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass sich das Land als Bauherrin für den Einsatz von Schneckenpumpen entschieden hat. Schneckenpumpen gelten als besonders fischverträglich, weil sie mit niedrigen Drehzahlen arbeiten. Diese Technik ist langlebiger, wenig anfällig für Störungen, also wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglicher“, erläuterte Ministerin Eder. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, erklärte: „Das Schöpfwerk Leimersheim ist quasi der Prototyp aller im Zusammenhang mit dem Reserveraum neu entstehenden Schöpfwerke. Für dessen Funktionieren sind zwei zusätzliche Schöpfwerke am Klingbach und am Brandgraben wie auch der Neubau der in die Jahre gekommenen Schöpfwerke Sondernheim-Süd und -Nord erforderlich. Mit dem Schöpfwerk Leimersheim ist somit praktisch der Anfang für den Reserveraum Hördt gemacht.“ „Insbesondere am Oberrhein haben wir große Investitionen für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Zusätzlich werden in Hördt – sowie an dem zweiten rheinland-pfälzischen Standort in Rheinhessen bei Eich-Guntersblum – Reserveräume realisiert. Sie dienen der Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen. Die Reserveräume werden gezielt geflutet, um den Hochwasserscheitel zu senken und damit die Gefahr eines Deichversagens oder einer Deichüberströmung zu reduzieren. Insgesamt geht es um die Sicherheit von mehreren hunderttausend Menschen, die in der deichgeschützten Oberrheinniederung leben und arbeiten. Ihr Leben sicherer zu machen, ist jede Investition wert“, so Umweltministerin Katrin Eder. Betreiber der pfälzischen Schöpfwerke ist der Zweckverband „Entwässerungsverband Obere Rheinniederung“ mit Sitz in Hagenbach. Dieser betreibt acht Schöpfwerke in der Rheinniederung von Neuburg bis Lingenfeld.

Hochwasserschutz Gundremmingen – Objektschutz Schmutzwasser-Pumpwerk

Das Schmutzwasser-Pumpwerk der Gemeinde Gundremmingen liegt in dem berechneten Überschwemmungsgebiet HQ100. Außerdem befindet es sich innerhalb der Hochwassergefahrenfläche HQextrem. Im Zusammenhang mit dem Junihochwasser 2024 kam es eben-falls zu einer Betroffenheit des antragsgegenständlichen Grundstückes Fl.-Nr. 2619 der Gemarkung Gundremmingen. Das geplante Vorhaben hat zum Ziel, den objektbezogenen Hochwasserschutz für das Schmutzwasser-Pumpwerk zu verbessern. Zur Gewährleistung eines höheren Schutzgrades sind folgende Maßnahmen vorgesehen: • Bau einer Hochwasserschutzmauer mit einer Kronenhöhe 434,54 m NHN (DHHN2016) – dies entspricht einer maximalen Höhe über GOK von 1,86 m – entlang der nordwestlichen Grenze des Grundstückes Fl.-Nr. 2629 der Gemarkung Gundremmingen. Die Gesamtlänge des Bauwerkes beträgt 155 m. • Erstellung einer 3,5 m breiten Notüberlaufscharte als Hochwasserentlastungsanlage. Die Kronenhöhe liegt bei 434,42 m NHN (DHHN2016) • Einbau eines abschieberbaren Durchlasses DN 500 als Notentleerung Im Zuge der Maßnahme soll der wasserseitige Wirtschaftsweg in südwestlicher Richtung verschwenkt werden. Die bestehende Geh- und Radwegverbindung soll erhalten bleiben. Die hierfür nötige Öffnung ist im Hochwasserfall rechtzeitig zu schließen. Um dies zu gewährleisten zu können sind Dammbalkenverschlüsse vorgesehen. Hier für soll eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erteilt werden.

Planfeststellungsverfahren: Deichrückverlegung (DRV) in Sponsheim

Das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (nachfolgend SGD Süd genannt) beabsichtigt im Rahmen der Herstellung des einhundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Nahe, den rechts der Nahe gelegenen Hochwasserschutzabschnitt „Nahe Deiche, 2. BA, Sponsheim Deichrückverlegung“ zu realisieren. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Nahe-Km 7+240 bis 4+400 und beinhaltet die Herstellung eines Hochwasserrückhalteraumes auf einer Staufläche von rund 83,5 ha und einem Rückhaltevolumen von rund 1,82 Mio. cbm. Die Realisierung der Hochwasserrückhaltung bei Sponsheim beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Schaffung eines Rückhaltevolumens von rund 1,82 Mio. cbm • Sanierung des bestehenden Deiches mit Anschluss an den Planungsabschnitt „Grolsheim von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 7+240 • Herstellung eines neuen Deiches von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 4+420 im Abstand von rund 400 m zum bestehenden Nahedeich • Abdichtung des Dammes der BAB 61 bzw. Errichtung eines vorgesetzten Deiches mit Hinterfüllung an der nördlichen Grenze des Hochwasserrückhalteraums • Errichtung einer Hochwasserschutzwand mit Untergrundabdichtung im Bereich der Altablagerungsfläche Steinäcker • Rückbau der Sponsheimer Mühle (nicht Inhalt dieser Planung) • Herstellung einer Zulaufscharte mit 182,50 m Länge • Herstellung einer Überlaufscharte zwischen Sponsheimer Mühle und BAB 61 mit einer Länge von 300 m • Errichtung eines Entleerungsbauwerkes bei Nahe-Km 4+550 • Herstellung von Gräben zur Ableitung des Sponsheimer Grabens und des Grolsheimer Grabens zum Aspisheimer Graben (Graben Mitte / Graben Süd) • Herstellung eines Schöpfwerkes zur Förderung von Qualm-, Grund- und Oberflächenwasser im Bereich der Kläranlage Grolsheim • Bau der Schutzmaßnahmen Rigole Sponsheim und Rigole Dietersheim

Errichtung einer Hochwasserschutzanlage bei Dammermühle, Neukirchen b.Hl.Bl.

Im Bereich des Lagerplatzes des Sägewerks „Dammermühle“ (Fl.Nr. 677, Gemarkung Atzlern, Markt Neukir-chen b.Hl.Bl.) soll eine Hochwasserschutzwand um das Betriebsgelände errichtet werden. Dadurch soll das über den Straßengraben und den Schicherbach zufließende Hochwasser um den Lagerplatz geleitet werden. Das umgeleitete Wasser fließt bachabwärts nach dem Betriebsgelände über einen neu anzulegenden Graben wieder dem Schicherbach zu. Die Hochwasserschutzmauer soll aus Betonblocksteinen mit einer Höhe von 0,60 m über Gelände errichtet werden. Diese werden auf einem frostsicheren Streifenfundament erstellt. Zufahrten zum Gelände werden mittels Dammbalkensperren gesichert.

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