Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.
Das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (nachfolgend SGD Süd genannt) beabsichtigt im Rahmen der Herstellung des einhundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Nahe, den rechts der Nahe gelegenen Hochwasserschutzabschnitt „Nahe Deiche, 2. BA, Sponsheim Deichrückverlegung“ zu realisieren. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Nahe-Km 7+240 bis 4+400 und beinhaltet die Herstellung eines Hochwasserrückhalteraumes auf einer Staufläche von rund 83,5 ha und einem Rückhaltevolumen von rund 1,82 Mio. cbm. Die Realisierung der Hochwasserrückhaltung bei Sponsheim beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Schaffung eines Rückhaltevolumens von rund 1,82 Mio. cbm • Sanierung des bestehenden Deiches mit Anschluss an den Planungsabschnitt „Grolsheim von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 7+240 • Herstellung eines neuen Deiches von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 4+420 im Abstand von rund 400 m zum bestehenden Nahedeich • Abdichtung des Dammes der BAB 61 bzw. Errichtung eines vorgesetzten Deiches mit Hinterfüllung an der nördlichen Grenze des Hochwasserrückhalteraums • Errichtung einer Hochwasserschutzwand mit Untergrundabdichtung im Bereich der Altablagerungsfläche Steinäcker • Rückbau der Sponsheimer Mühle (nicht Inhalt dieser Planung) • Herstellung einer Zulaufscharte mit 182,50 m Länge • Herstellung einer Überlaufscharte zwischen Sponsheimer Mühle und BAB 61 mit einer Länge von 300 m • Errichtung eines Entleerungsbauwerkes bei Nahe-Km 4+550 • Herstellung von Gräben zur Ableitung des Sponsheimer Grabens und des Grolsheimer Grabens zum Aspisheimer Graben (Graben Mitte / Graben Süd) • Herstellung eines Schöpfwerkes zur Förderung von Qualm-, Grund- und Oberflächenwasser im Bereich der Kläranlage Grolsheim • Bau der Schutzmaßnahmen Rigole Sponsheim und Rigole Dietersheim
Gemäß § 94 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 11.10.2025 wird das Deichregister in digitaler Form vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Deichregister wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Das Gleiche gilt für Änderungen des Deichregisters. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unverzüglich auf der Internetseite des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/planen-bauen/deichregister oder als WebGIS-Anwendung unter https://www.geofachdatenserver.de/de/lhw-deichregister.html. Insgesamt umfassen die Deichlinien des Landes Sachsen-Anhalts mehr als 400 Anlagen, bestehend aus Hauptdeichen, Teilschutzdeichen, Leitdeichen, Polderdeichen, Qualmdeichen, Rückstaudeichen und als Deiche definierten Hochwasserschutzwänden, mit einer Länge von insgesamt über 1.200 km.
Schöpfwerk Leimersheim offiziell übergeben – Pumpleistung massiv erhöht „Rheinland-Pfalz zählt zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen in Deutschland. Die Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,8 Grad gestiegen. Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Damit steigt auch das Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen erheblich. Das Land hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert – darunter zählen massive Investitionen am Oberrhein. Zu den zentralen Bausteinen dieser Schutzmaßnahmen zählt der Neubau des Schöpfwerks Leimersheim. Gemeinsam mit dem geplanten Bau des Reserveraums Hördt ist es Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Großregion. Die 17 Millionen Euro Investitionskosten sind eine wichtige Zukunftsinvestition. Ich freue mich sehr, dass der Neubau des Schöpfwerks heute seiner Bestimmung übergeben wird“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder vor Ort. An der offiziellen Übergabe nahmen neben der Ministerin auch Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ sowie Manfred Schanzenbächer, Abteilungsleiter der SGD Süd, teil. Schöpfwerke dienen dazu, Wasser aus dem Binnenland kontrolliert in den Rhein zu pumpen, wenn der natürliche Abfluss durch hohe Wasserstände im Rhein behindert ist. Bei normalen Wasserständen kann das Binnenwasser durch Siel- und Durchlassbauwerke frei in den Rhein fließen. Bei hohen Rheinpegeln werden die Durchlässe allerdings geschlossen, um das Eindringen des Wassers ins Hinterland zu verhindern. Das im Binnenland gestaute Wasser wird dann mit leistungsstarken Pumpen in den Rhein befördert. Das Schöpfwerk Leimersheim wurde bereits 1931 gebaut, um bei Rheinhochwasser den Abfluss des Michelsbachs in den Rhein zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Deichlinie des Reserveraums Hördt übernimmt das Schöpfwerk Leimersheim bei einem zukünftigen Einsatzfall die Entwässerung des südlich liegenden Gewässersystems Otterbach, Fischmal und Michelsbach. Dazu wurde die Pumpenleistung beim Neubau in Leimersheim auf 14 m³/s erhöht. „Damit wurde die bisherige Schöpfwerksleistung mehr als verdoppelt“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Reserveraum und Schöpfwerk sind aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass sich das Land als Bauherrin für den Einsatz von Schneckenpumpen entschieden hat. Schneckenpumpen gelten als besonders fischverträglich, weil sie mit niedrigen Drehzahlen arbeiten. Diese Technik ist langlebiger, wenig anfällig für Störungen, also wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglicher“, erläuterte Ministerin Eder. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, erklärte: „Das Schöpfwerk Leimersheim ist quasi der Prototyp aller im Zusammenhang mit dem Reserveraum neu entstehenden Schöpfwerke. Für dessen Funktionieren sind zwei zusätzliche Schöpfwerke am Klingbach und am Brandgraben wie auch der Neubau der in die Jahre gekommenen Schöpfwerke Sondernheim-Süd und -Nord erforderlich. Mit dem Schöpfwerk Leimersheim ist somit praktisch der Anfang für den Reserveraum Hördt gemacht.“ „Insbesondere am Oberrhein haben wir große Investitionen für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Zusätzlich werden in Hördt – sowie an dem zweiten rheinland-pfälzischen Standort in Rheinhessen bei Eich-Guntersblum – Reserveräume realisiert. Sie dienen der Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen. Die Reserveräume werden gezielt geflutet, um den Hochwasserscheitel zu senken und damit die Gefahr eines Deichversagens oder einer Deichüberströmung zu reduzieren. Insgesamt geht es um die Sicherheit von mehreren hunderttausend Menschen, die in der deichgeschützten Oberrheinniederung leben und arbeiten. Ihr Leben sicherer zu machen, ist jede Investition wert“, so Umweltministerin Katrin Eder. Betreiber der pfälzischen Schöpfwerke ist der Zweckverband „Entwässerungsverband Obere Rheinniederung“ mit Sitz in Hagenbach. Dieser betreibt acht Schöpfwerke in der Rheinniederung von Neuburg bis Lingenfeld.
Im Bereich des Lagerplatzes des Sägewerks „Dammermühle“ (Fl.Nr. 677, Gemarkung Atzlern, Markt Neukir-chen b.Hl.Bl.) soll eine Hochwasserschutzwand um das Betriebsgelände errichtet werden. Dadurch soll das über den Straßengraben und den Schicherbach zufließende Hochwasser um den Lagerplatz geleitet werden. Das umgeleitete Wasser fließt bachabwärts nach dem Betriebsgelände über einen neu anzulegenden Graben wieder dem Schicherbach zu. Die Hochwasserschutzmauer soll aus Betonblocksteinen mit einer Höhe von 0,60 m über Gelände errichtet werden. Diese werden auf einem frostsicheren Streifenfundament erstellt. Zufahrten zum Gelände werden mittels Dammbalkensperren gesichert.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“ mit Schreiben vom 28.05.2025 und Planunterlagen des Ingenieurbüros Winkler und Partner GmbH vom 05.05.2025 die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ an der Westlichen Günz in Westerheim, den Neubau der erforderlichen Wegeverbindungen, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung der Westlichen Günz, die Querung des Dammbauwerks durch den Langer Bach, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung des Langer Bachs, die Herstellung eines neuen Grabens, die Herstellung einer Verwallung und einer Hochwasserschutzwand zum Schutz des Naturschutzgebietes „Hundsmoor“, die Errichtung des Straßendammes für die Verlegung und Anpassung der Gemeindeverbindungsstraße von Hawangen nach Westerheim, die abschnittsweise Verlegung des Günztal-Radweges, die abschnittsweise Verlegung bzw. Höherlegung eines bestehenden Wirtschaftsweges sowie für die Errichtung eines Palisadenrechens und eines Betriebs- bzw. Abflusspegels.
Der Zweckverband Hochwasserschutz Körsch beabsichtigt, ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) sowie eine Hochwasserschutzwand im Bereich des Klärwerks Möhringen entlang der Körsch in Stuttgart-Möhringen zu errichten. Anlass für die Hochwasserschutzmaßnahme sind starke Niederschlagsereignisse, die in den vergangenen Jahren gezeigt haben, dass es im Einzugsgebiet der Körsch bereits bei Abflüssen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 5 bis 10 Jahren zu Ausuferungen innerhalb der bebauten Ortslagen kommen kann. Neben dem örtlichen Schutz der Kläranlage Möhringen vor einem 100 jährlichen Hochwasser hat das HRB im Zusammenwirken mit anderen Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet der Körsch auch die Funktion eines überörtlichen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im Körschtal. Der Standort des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens befindet sich an den Körschwiesen westlich der Kläranlage Möhringen. An dieser Stelle umfasst das Einzugsgebiet der Körsch eine Größe von 18 km². Das HRB Kläranlage Möhringen ist als gesteuertes Trockenbecken konzipiert, dessen Regelabgabe 27 m³/s beträgt. Das Dammbauwerk soll als homogener Erddamm quer zur Körsch westlich der Kläranlage Möhringen über die gesamte Talbreite hergestellt werden. Die maximale Dammhöhe beträgt 5,7 m über der Talsohle und 8,0 m über der Gewässersohle. Der effektive Gesamtstauraum beträgt 67.200 m³. Die Körsch soll im Dammbereich durch ein offenes, ökologisch durchgängiges Auslassbauwerk geführt werden. Durch die naturnahe Gestaltung des Gewässerbetts bleibt die ökologische Durchgängigkeit erhalten. Das offene Auslassbauwerk erfüllt die Funktionen Grundablass, Betriebsauslass und Hochwasserentlastung. Zur Schaffung einer hydraulisch verbesserten Zu- und Ablaufsituation soll im Bereich des Auslassbauwerks ein ca. 60 m langer Gewässerabschnitt der Körsch um max. 10 m nach Norden verlegt werden. Ergänzend zum Hochwasserrückhaltebecken soll unterstromig des Dammbauwerks entlang des Kläranlagengeländes links- und rechtsufrig der Körsch eine insgesamt ca. 365 m lange und durchschnittlich 1,1 m hohe Hochwasserschutzwand erstellt werden. Die maximale Höhe der Hochwasserschutzwand beträgt 1,5 m.
Im Zuge der Auswertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für die Selke – Stufe 3 – wurden Teile der Ortslage Hausneindorf als überflutbarer Abschnitt mit einem signifikanten Hochwasserrisiko eingeordnet. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt daher, den Hochwasserschutz für die Orte an der Selke, u.a. auch für die Ortslage Hausneindorf, zu verbessern. Die Ortslage Hausneindorf gehört zur Gemeinde Selke-Aue im Landkreis Harz. Die Ortschaft befindet sich rechtseitig der Selke zwischen den Gewässer km 5+800 und 4+800. Das Planungsgebiet befindet sich am rechten Ufer der Selke, zwischen der Brücke der Poststraße (Selke km 5+081) und endet im Bereich Mühlenberg 6 (Selke km 5+500). Von Überschwemmungen bei HQ100 sind meist Einzelgebäude, wie Scheunen und Wohngebäude Hinterm Kulk, Wohngebäude an der Lindenstraße und am Selkeweg betroffen. Ziel ist es die Ortschaft Hausneindorf vor Hochwasser zu schützen und dabei Belange des Denkmalschutzes, Naturschutzes sowie der Anlieger etc. zu berücksichtigen. Die Planung sieht die Erhöhung eines Teilstückes der „Poststraße“ sowie der „Schulstraße“ vor. Damit die Kreuzung durch die Straße „Druschplatz“ weiterhin uneingeschränkt nutzbar bleibt, ist hier die Herstellung einer Überfahrt geplant. An die Straßenerhöhung schließt sich ein Deich an, welcher über eine Länge von ca. 75 m in südwestliche Richtung entlang des vorhandenen Reitplatzes führt. Daran anschließend ist der Bau einer Hochwasserschutzmauer geplant. Der Verlauf sowie die konkrete Gestaltung dieser erfolgt unter Einbeziehung der Anlieger. Die Mauer verläuft bis zum Bereich Mühlenberg 6. Dadurch wird ein durchgängiger Hochwasserschutz für die Ortschaft geschaffen. Die Maßnahme befindet sich im Einflussgebiet verschiedener nach Naturschutzrecht geschützter Gebiete. Der Planungsraum befindet sich im Umfeld eines Landschaftsschutzgebietes, welches durch die Planung selbst allerding nicht berührt wird, da sich dieses lediglich unterhalb der Straße „Anger“ und auf der linken Seite der Selke befindet. Die Selke selbst ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund wurden ausführliche naturschutzfachliche Planungen beauftragt, in welchen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft bilanziert, durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen minimiert und bei Bedarf kompensiert werden. - Vermessungsleistungen sind abgeschlossen - Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen - Genehmigungsplanung liegt vor - Bauerlaubnisverträge in Bearbeitung
Im April 1994 kam es im Selketal zu einem außerordentlichen Hochwasser mit zum Teil katastrophalen Folgen. Es wurde in den Folgejahren eine Hochwasserschutzkonzeption für die gesamte Selke erarbeitet. Seitdem sind Maßnahmen wie der Bau von Deichen und Hochwasserschutzmauern, Wehrumbauten und Anpassung bzw. Neubau von Brücken bereits baulich umgesetzt. Um den Hochwasserschutz an der Selke weiter zu verbessern, sind zum einen weitere Hochwasserschutzmaßnahmen in Ortslagen und auch Maßnahmen zum Rückhalt im Selkelauf erforderlich. Ursprünglich waren zwei Hochwasserrückhaltebecken in Straßberg und Meisdorf vorgesehen. Insbesondere das Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ist naturschutzfachlich und touristisch stark umstritten. Die bisherigen Planungen konnten die Widersprüche nicht lösen, die Planungen für den Hochwasserschutz an der Selke stockten. Um dies aufzulösen, initiierte Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert den Selke-Dialog am 13. Juni 2017 und setzte den Runden Tisch ein, zu dem sie unter Leitung eines neutralen Moderators die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Vertreter von Interessenverbänden und der Bürgerinitiativen einlud. Innerhalb eines Jahres sollten tragfähige Lösungsvorschläge für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke erarbeitet werden. Vom Juni 2017 bis Juni 2018 fanden insgesamt neun Sitzungen des Runden Tisches statt. Der Selke-Dialog endete 2018 mit einer gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches. Über den weiteren Prüf- und Planungsprozess wird der neu gebildete Selke-Beirat regelmäßig informiert. Dieser setzt sich aus den Teilnehmern des Selke-Dialogs zusammen. Während der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) für den Bau und die Unterhaltung von Rückhaltebecken zuständig ist, verantwortet der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) die Hochwasserschutzmaßnahmen in den Ortslagen der Unteren Selke. Aktuelles zu den Hochwasserrückhaltebecken Straßberg und Ermsleben finden Sie beim Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) . Aktuelles zu den Hochwasserschutzmaßnahmen in den Ortslagen an der Selke finden Sie auf der rechten Seite. TSB und LHW arbeiten die gemeinsame Aufgabe Hochwasserschutz Untere Selke koordiniert ab.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Kommune | 5 |
| Land | 127 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 65 |
| Umweltprüfung | 70 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 142 |
| Offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 152 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Bild | 8 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 67 |
| Keine | 55 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 97 |
| Lebewesen und Lebensräume | 139 |
| Luft | 92 |
| Mensch und Umwelt | 153 |
| Wasser | 110 |
| Weitere | 147 |