Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Kartendienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung: HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021 Bearbeitungsgebiete HWRM-RL Einwohner HQhäufig Einwohner HQ100 Einwohner HQExtrem / HWExtrem Sperrwerk HWRM-RL Deiche / Wände HWRM-RL UNESCO Weltkulturerbe Industrieanlagen HWRM-RL Badegewässer Gewässerstationierung Risikogewässer Schutzdünen HWRM-RL Küstengebiete Grenzen der Risikogebiete HQhäufig Grenzen der Risikogebiete HQ100 Grenzen der Risikogebiete HQExtrem Grenzen der Gefahrengebiete HQhäufig Grenzen der Gefahrengebiete HQ100 Grenzen der Gefahrengebiete HQExtrem Wassertiefen Binnenland HQhäufig Wassertiefen Binnenland HQ100 Wassertiefen Binnenland HQExtrem Wassertiefen Küste HWExtrem FFH-Gebiet HWRM-RL Vogelschutzgebiet HWRM-RL Landnutzung Risikogebiete HQhäufig Landnutzung Risikogebiete HQ100 Landnutzung Risikogebiete HQExtrem Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke Sperrwerke § 3 NDG Deichwidmungen § 3 NDG Schutzdünen § 20a NDG Retentionskataster Betrachtungsgrenze Suchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung Überschwemmungsgebiete vorläufig gesicherte ÜSG - NDS Verordnungsflächen einstweilig gesicherte ÜSF – HB Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§78b WHG) Systemumgebung: ArcGis-Server
Der Datensatz beinhaltet die Hochwasserschutzeinrichtungen im Freistaat Bayern. Diese umfassen Anlagen verschiedener Bauweisen, wie z. B. ortsfeste Deiche und Hochwasserschutzmauern oder mobile Dammbalkensysteme, die nur im Hochwasserfall aufgestellt werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Kombinationen aus Hochwasserschutzmauern und mobilen Dammbalken, die im Hochwasserfall geschlossen werden.
Mit Schreiben vom 09.03.2020 und Planunterlagen vom 04.03.2020 beantragte die i + R Deutsche Immobilien GmbH, Lindau die Plangenehmigung für den Ausbau des Wiesbächels bei Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Bad Wörishofen, die Schaffung von Retentionsraum bei Grundstück Fl.Nr. 770 der Gemarkung Bad Wörishofen und die Errichtung eines Durchlasses sowie von Stütz- bzw. Hochwasserschutzmauern im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 5/4 der Gemarkung Bad Wörishofen. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Das Vorhaben beinhaltet die Herstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Berga für den Bereich Winterleite an der Weißen Elster rechtsseitig bei Fluss-km 139+900 bis Fluss-km 140+700. Bauabschnitt 1: Um die Kläranlage vor ein HQ100 zu schützen, erhält diese eine 243 m lange HWS-Wand in Form einer Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen. Die Zufahrt wird durch ein 7 m breites Hochwasserschutztor ermöglicht. Die Hochwasserschutzwand besitzt eine maximale Höhe von 1,3 m über Geländeoberkante (223,50 NHN). Die Notzufahrt zur Kläranlage dient gleichzeitig als Deichverteidigungsweg. Sie ist 205 m lang. Bauabschnitt 2: Die vorhandene Straße Winterleite wird um 1,27 m angehoben und an die B 175 angebunden. Die Gesamtbreite beträgt 6,0 m. Mehrere Zufahrten zu Garagen und zur Trafostation werden angepasst. Im Bereich Schützenplatz/Winterleite wird die Straße Winterleite zusätzlich mit einer 13 m langen HWS-Wand ausgestattet. Bauabschnitt 3: Östlich der Kläranlage schließt der HWS-Deich an die HWS-Wand der Kläranlage an. Die Deichlänge beträgt ca. 176 m mit einer maximalen Höhe der Deichkrone von ca. 1,20 m über Gelände. Die Deichkronenbreite beträgt 1,5 m bis 2 m. Die Böschungsneigung erhält eine Neigung von 1 : 3. Der vorhandene Regenwasserkanal wird mit einem Sielschacht ausgestattet, um bei Hochwasser das zurückstauende Wasser der Weißen Elster zurückzuhalten. Damit keine Schäden hinter der Verteidigungslinie entstehen, wird das anstehende Niederschlagwasser über den Deich gepumpt. Für den Bauabschnitt 1 und 2 wird die Baustelleneinrichtungsfläche Flurstück 481 des Freistaates Thüringen genutzt. Für den 3. Bauabschnitt erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche auf dem kommunalen Flurstück 473/3. Vorhandene Leitungsbestände müssen angepasst bzw. umverlegt werden.
Die Stadt Kulmbach beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtteil Petzmannsberg am Dürren Bach (Gewässer III. Ordnung) wesentlich zu verbessern. Es ist geplant, das Gewässer von der Quelle bis zur Mündung in den Weißen Main auf einer Länge von ca. einem Kilometer auf ein HQ100 + 15 % Klimazuschlag auszubauen. Teilweise erfolgt auch eine Umgestaltung des offenen Bestandsgewässerlaufes in eine mäandrierende Form (ökologische Aufwertung). Die wesentlichen Maßnahmen sind hierbei in Fließrichtung des Gewässers: • Teichanlage Fl.-Nr. 488/50, Gemarkung Metzdorf: Stabilisierung von Böschungen und Dämmen, Abtrennen zur Bebauung durch Längsdamm; Erneuerung Grundablass; Umgestaltung und Renaturierung der Uferbereiche • Stationierung 0+932 (Teichablass) bis 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14): Renaturierung, naturnahe Umgestaltung durch Mäandrierung • Stationierung 0+540 (ca. auf Höhe des Anwesens An den Weinbergen 14) bis 0+380 (Beginn Bachverrohrung): Renaturierung durch Entfernung der vorhandenen Sohl- und Gewässereinbauten, in einem Teilbereich neues Stützbauwerk zum Schutz vor Hangerosion, Errichtung einer Hochwasserschutzmauer mit einer Länge von ca. 200 m, Neugestaltung und Vergrößerung des Einlaufbauwerkes für die Bachverrohrung • Vergrößerung der bestehenden Bachverrohrung Rebenstraße/An den Weinbergen/Burghaiger Straße • Errichtung von zwei Abschlagsbauwerken und eines Hochwasserpumpwerkes vor Einleitung in die Flutmulde Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Die Stadt Kulmbach hat mit Schreiben vom 24.03.2023 eine wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Stadt Verden (Aller) beabsichtigt in der Innenstadt im Bereich des Allerparks eine Hochwasserschutzwand zum Schutz der Innenstadt vor Hochwasser zu errichten. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient dem Schutz der Innenstadt der Stadt Verden (Aller) vor Eigenhochwassern der Aller. Die bestehende HWS-Mauer „Allerpark I“ (M 8.2) wurde als Spundwand (unterirdisch) mit einer aufbetonierten, verklinkerten Stahlbetonwand (oberirdisch) konstruiert. Sie wurde mit einer Länge von 252,40 m, einer Breite von 0,40 m und einer Höhe von 0,90 m entlang der Straße Reeperbahn erbaut. Sie erreicht mit den 30 cm bis 90 cm hohen im Hochwasserfall zu montierenden mobilen Elementen eine Schutzzielhöhe von 15,02 mNHN. Ein Freibord von 60 cm ist dabei eingeschlossen. Vorhandene Scharten und die in die Mauer integrierten Bänke werden im Hochwasserfall mit gesonderten mobilen Elementen, die die Schutzzielhöhe abdecken, ergänzt. Die HWS-Mauer „Allerpark II“ (M 8.3) soll in der gleichen Bauart wie die benachbarte fertig gestellte Hochwasserschutzmaßnahme M 8.2 (1. BA) hergestellt werden. Es besteht jedoch der Unterschied, dass die Oberkante dieser HWS-Mauer auf einem einheitlichen Höhenhorizont verläuft und nur die 3 Scharten im Hochwasserfall mit mobilen Elementen geschlossen werden müssen. Die Länge der HWS-Mauer beträgt 96,35 m. Das Schutzziel von HQ100 wird dabei zuzüglich ca. 60 cm Freibord erreicht. Zusätzlich ist noch als Bestandteil des Hochwasserschutzes zwischen den Gebäuden Am Allerufer 6 (Lebenshilfe) und Am Allerufer 8 (geplante Staatsanwaltschaft) ein mobiler Hochwasserschutz in Form eines mit Wasser befüllbaren Gummigewebe-Schlauches geplant.
Der Ersatzneubau umfasst die Erneuerung der Kaje 66 einschließlich erforderlicher Anschlüsse und sonstiger Anlagen, sofern diese im Zusammenhang mit der Errichtung der Kaje erforderlich sind. Der Bau erfolgt in annähernd den gleichen Maßen wie die des Bestandsbauwerks. An baulichen Maßnahmen wurden beantragt: • Der Neubau einer kombinierten Spundwand auf rd. 220 m Länge und etwa 4,0 m Ab-stand zur bestehenden Kaje. • Rückverankerung der Spundwand mit Schrägpfählen und auf einem Abschnitt mit einer horizontalen Verankerung mit Rundstahlankern und Ankertafel. Die Spundwand wird mit einer Spundwandentwässerung ausgestattet. • Der Ausbau und Wiedereinbau von Hochwasserschutzwänden (Objektschutz). • Die Hinterfüllung der neuen Spundwand mit Sand. • Der Teilrückbau der Uferwand aus dem Jahr 1926. • Der Rückbau einer Betonplatte auf einer Länge von rd. 30 m. Aufgrund der Breite der Platte von etwa 4 m ergibt sich ein Rückbau auf rd. 120 m². • Der Rückbau und die Wiederherstellung von ca. 4.000 m² Oberflächenbefestigung. • Der Ausbau von ca. 11.000 m³ Auffüllung im Bereich der alten Bestandswand am Nordende der Kaje 66 mit anschließender Verfüllung. • Der Rückbau der Anlagen des ehemaligen Fähranlegers „Englandfähre“. • Das Herstellen der Anschlussbereiche zur Columbuskaje und nördlicher Vorhafenkaje.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878). Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2024.
Origin | Count |
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Bund | 12 |
Land | 138 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 6 |
Messwerte | 1 |
Text | 50 |
Umweltprüfung | 58 |
unbekannt | 32 |
License | Count |
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geschlossen | 137 |
offen | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 146 |
Englisch | 1 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Bild | 5 |
Datei | 1 |
Dokument | 57 |
Keine | 65 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 32 |
Topic | Count |
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Boden | 89 |
Lebewesen & Lebensräume | 119 |
Luft | 82 |
Mensch & Umwelt | 147 |
Wasser | 99 |
Weitere | 121 |