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HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.

Erhöhung und Verstärkung des vorhandenen Elbedeiches zwischen Penkefitz und Wussegel

Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Naab in Brensdorf, Gemeinde Stulln

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, beantragt mit Antrag v. 18.02.2025, ergänzt zum 16.05.2025, eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Ortsteil Brensdorf der Gemeinde Stulln. Das beantragte Vorhaben erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 2,0 ha von Nordwesten im Bereich der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (FINrn. 866, 867 der Gem. Stulln) über den gesamten Ortsteil entlang der Ortstraße Brensdorf (FINrn. 822, 868/31 der Gem. Stulln) bzw. dem beschotterten Wirtschaftsweg (FINrn. 821, 1079 der Gem. Stulln) wieder in Richtung der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG im Südwesten von Brensdorf (FINrn. 808, 810 der Gem. Stulln). Durch Umsetzung diverser Maßnahmen soll die gesamte bestehende Bebauung im Ortsteil Brensdorf vor einem HQ1OO-Ereignis der Naab (Gewässer 1. Ordnung) zuzüglich 15 % Sicherheitszuschlag geschützt werden. Dieses Vorhaben soll nach Feststellung des eingereichten Plans in zwei Bauabschnitten bzw. fünf Maßnahmenpaketen mit einem geplanten Zeitumfang von insgesamt ca. 14 Monaten realisiert werden. Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die Errichtung einer Hochwasserschutzwand (HWS-WAND) entlang der Ortstraße Brensdorf, die Erhöhung des Wirtschaftswegs auf FINrn. 821 sowie 1079 der Gem. Stulln sowie die Geländeerhöhung am Bahndamm mit Gestaltung der Überfahrt im nördlichen Teil des Vorhabensgebiets), erfüllen den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.

Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes Duale Hochschule in Mannheim

Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes Duale Hochschule Der Plan umfasst folgende Bauvorhaben: • Umbau von zwei Seitenbahnsteigen am Haltepunkt Duale Hochschule • Rückbau Fußgängersteg und Ersatz durch eine neue ebenerdige LSA-gesicherte Querung für Rad- und Fußverkehr • Verlegung Bahnübergang Feudenheimer Fähre zum Haltepunkt Duale Hochschule mit Ausbau des Neckartalradweges • Anpassungen an der technischen Ausrüstung: Leit- und Sicherungstechnik (LST), Fahrleitung, Ausstattung Haltepunkt • Anpassungen an der bestehenden Hochwasserschutzwand - Bau von zwei Bushaltestellen für den Schienenersatzverkehr - Ausgleichsmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan

Errichtung eines Hochwasserschutzes durch den Bau von technischen Hochwasserschutzanlagen zum Schutz der tieferliegenden Bebauungen sowie der Infrastruktur vor einem Hochwasser, welches statistisch etwa alle hundert Jahre einmal auftritt (HW100), im Bereich Schanzlweg in 94315 Straubing

Es ist ein rund 700 m langer Hochwasserschutz am Schanzlweg vorgesehen. Als Hochwasserschutzeinrichtungen sind eine Hochwasserschutzwand, Geländemodellierungen und ein Hochwasserschutzdeich geplant. Die Trasse beginnt im Westen bei den Flur-Nrn. 1005/5 und 1005/8 der Gmkg. Straubing. Hier ist eine Geländemodellierung parallel zum Allachbach Richtung Osten geplant. Auf der Flur-Nr. 1007/3 der Gmkg. Straubing soll auf einem kurzen Abschnitt ein Hochwasserschutzdeich mit Deichinnendichtung errichtet werden. Im Bereich der bestehenden Teichanlage ist wiederum eine Geländemodellierung geplant. Die Deichinnendichtung bindet beidseits in die angrenzenden Geländemodellierungen ein. Auf der Flur-Nr. 4018 der Gmkg. Straubing knickt die Geländemodellierung Richtung Süden und verläuft parallel zum Schotterweg, welcher als Zufahrt in das Pillmoos dient, und schließt an ein zu errichtendes Schöpfwerk an. Vom Schöpfwerk aus wird eine Hochwasserschutzwand entlang des Seglbachs Richtung Osten errichtet. Die Hochwasserschutzwand hat eine Länge von ca. 360 m und bindet am westlichen Ende die angrenzende Geländemodellierung ca. 10 m ein. Die Trasse endet im östlichen Bereich des Seglbachs auf Höhe der Flur-Nr. 4203 der Gmkg. Straubing.

Wasserrechtliche Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahmen am Grundbach

Das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein geplante Gewässerausbauvorhaben am Grundbach umfasst die Herstellung eines Leitdeiches, die Errichtung von Hochwasserschutzmauern, Spundwänden und Deichen, eine Uferabsenkung mit Bypassgerinne, die Errichtung einer neuen Zufahrtsbrücke mit Sohlrampe sowie die Errichtung eines Geschiebe- und Wildholzrückhaltes am Schwaigergraben. Ergänzend dazu ist an der B 304 ein Leitdeich als Überlastfallmaßnahme vorgesehen. Die Maßnahmen dienen der Herstellung eines Hochwasserschutzes im Ortsteil Au sowie dem Gewerbegebiet Burghartswiesen in der Gemeinde Surberg.

Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ durch Errichtung eines Dammes an der Westlichen Günz in Westerheim im Rahmen des Projektes „Hochwasserschutz Günztal“ durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“ mit Schreiben vom 28.05.2025 und Planunterlagen des Ingenieurbüros Winkler und Partner GmbH vom 05.05.2025 die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1,83 Mio. m³ an der Westlichen Günz in Westerheim, den Neubau der erforderlichen Wegeverbindungen, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung der Westlichen Günz, die Querung des Dammbauwerks durch den Langer Bach, die abschnittsweise Verlegung und Verfüllung des Langer Bachs, die Herstellung eines neuen Grabens, die Herstellung einer Verwallung und einer Hochwasserschutzwand zum Schutz des Naturschutzgebietes „Hundsmoor“, die Errichtung des Straßendammes für die Verlegung und Anpassung der Gemeindeverbindungsstraße von Hawangen nach Westerheim, die abschnittsweise Verlegung des Günztal-Radweges, die abschnittsweise Verlegung bzw. Höherlegung eines bestehenden Wirtschaftsweges sowie für die Errichtung eines Palisadenrechens und eines Betriebs- bzw. Abflusspegels.

Hochwasserschutz Wendebecken 2b - Kühlhausnase und Kühlhauskaje-

Das Vorhabengebiet beginnt in der Überseestadt an der Kühlhausnase bei Deich-km 32+116 und verläuft weiter bis zum Ende der Kühlhauskaje bei Deich-km 32+540. Die Hochwasserschutzanlage soll auf einer Länge von rd. 455 m zurück gebaut und durch neue Hochwasserschutzwände auf einer Länge von 410 m ersetzt werden. Die neue Hochwasserschutzanlage wird gegenüber dem Bestand landeinwärts versetzt errichtet und auf die aktuell festgesetzte Bemessungshöhe ausgelegt, um den Hochwasserschutz langfristig zu gewährleisten.

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