Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier DIN gerechte Sanierung des Deichabschnittes Elbdeich re. MD-Prester km 38,4-40,4 Die Hochwasserschadensbeseitigung erfolgt als Instandsetzung des Deiches zur Gefahrenabwehr bei künftigen Hochwasserereignissen. Der Deichabschnitt befindet sich im Stadtteil Prester der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Deich verläuft in nördlicher Richtung bis Deich-km 39,3, folgt anschließend dem Verlauf des Prester Sees und grenzt landseitig direkt an die Wohnbebauung der Siedlung Prester an. Am 11.11.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Prester km 38,4-40,4. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier Sanierung rechter Elbehauptdeich km 40,4 - 42,1 in Magdeburg Cracau Der rechte Elbehauptdeich in Magdeburg-Cracau im Bereich Deich-km 40,4 – 42,1 ist zu niedrig um muss aus diesem Grund saniert werden. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse im innerstädtischen Bereich wird der Bestandsdeich mit Hilfe einer Spundwand zu einer Hochwasserschutzmauer erweitert. Die Planungsunterlagen werden in Kürze zur Genehmigung eingereicht. Unten steht der aktuelle Planungsstand als Visualisierung zur Verfügung. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Sanierung rechter Elbehauptdeich km 9,0 - 10,18 bei Schartau Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik & Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Deichrückverlegung Klietznick Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Heitkamp Erd- und Tiefbau GmbH aus Berlin der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Hochwasserschutz Krottorf / Bode, Baulos 3 Flutberme - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Das Hochwasser der Elbe und Ohre im Juni 2013 offenbarte Defizite am linken Ohredeich zwischen Deich-km 3,00 und 11,00. Die daran anschließenden Flächen mussten während des Hochwassers über einen Sandsackverbau bzw. durch eine Aufwallung von Sand, welcher mit wasserabweisender Folie ummantelt wurde, aufwendig gesichert werden. Durch den Neubau des Rückstaudeiches werden künftig die östlich gelegenen Siedlungsgebiete der Stadt Wolmirstedt sowie die Straßenverbindung von Wolmirstedt nach Glindenberg (K 1171) im Landkreis Börde DIN-gerecht geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Hochwasserschutz linker Elbedeich km 10,37 - 11,86 bei Breitenhagen Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein (Harz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 11/2022 Neubau Deich Ilse/Ellerbach Das linksseitige llseufer wird derzeit beim Bemessungshochwasser HQ100 an einigen Stellen überflutet. Dieser Abfluss trifft mit dem von Süden kommenden Vorlandabfluss zusammen und fließt über den Ellerbach in Richtung Norden ab. Der gemeinsame Abfluss wird über die Durchlässe der BAB 36 in Richtung Grovesmühle abgeführt und führt dort zu flächenhaften Überschwemmungen. Im Zuge der Baumaßnahme wird auf einer Länge von ca. 535 m linksseitig oberhalb der Brücke an der BAB 36 das llseufer erhöht und mit dem erforderlichen Freibordmaß zur Deichanlage ausgebaut. Dadurch soll der Abflussübertritt von Abflussanteilen der Ilse in Richtung Ellerbach verhindert und das Hochwasserrisiko für den Bereich der Grovesmühle minimiert werden. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 08/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 11,5 - 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Während zurückliegender extremer Hochwasserereignisse der Elbe in den Jahren 2002 und 2013 wurde der rechte Elbdeich immer wieder stark beansprucht und offenbarte in verschiedenen Bereichen Defizite, wie auch in dem benannten Deichabschnitt. Die Ereignisse verdeutlichten die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der binnenseitig der Hochwasserschutzanlagen liegenden materiellen Güter und Infrastruktur. Bei der Umsetzung der Maßnahme verfolgt der LHW das Ziel, den Deich DIN-gerecht auf der vorhandenen Trasse zu sanieren und gleichzeitig die Deichverteidigung im Hochwasserfall zu verbessern. Durch den im Flussbereich Genthin befindlichen Deich werden die Ortschaften Schartau und Blumenthal bis hin zur Kreisstadt Burg geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 07/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 40,34 - 41,20 bei Jerichow Das Hochwasserereignis von 2013 beanspruchte den Elbdeich bei Jerichow stark und verursachte sichtbare Schäden und innere Strukturschäden im Deichabschnitt. Um den Hochwasserschutz zu verbessern, wird die vorhandene Hochwasserschutzanlage nach den Anforderungen der DIN 19712 saniert und an das Bemessungshochwasser angepasst. Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 05/2022 Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Der Deich Meuselko weist gegenüber den Zielvorgaben der DIN 19712 Mängel im Hinblick auf Deichhöhe, Kronenbreite und Böschungsneigungen auf. Vor allem aber ist die Standsicherheit auf Grund des durchlässigen Aufbaus und der damit hochliegenden Sickerlinie gefährdet. Die an der landseitigen Deichböschungen teilweise verbliebenen Sandsackverbauten zeugen von Sickerwasseraustritten zum Zeitpunkt der Hochwasser 2010/2011 und 2013. Bei erneuten Hochwasserereignissen könnte sich der Sickerwasseraustritt an diesen Stellen wiederholen und die Deichstandsicherheit weiter reduzieren. Daher werden im Projektgebiet der geplanten Deichrückverlegung Löben-Meuselko mit dieser Baumaßnahme besonders gefährdete Deichbereiche am Deich Meuselko mittels einer Spundwand als statisch wirksame Innendichtung gesichert. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit: 02/2022 - 05/2022 Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich km 33,9 – 35,5 bei Magdeburg Randau-Calenberge Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des rechten Elbehauptdeiches km 33,9 – 35,5 auf der vorhandenen Trasse im Magdeburger Stadtteil Randau-Calenberge. Defizite der Deichhöhen, der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall wurden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Stadt Magdeburg und der östlichen Ortsteile Schönebecks beseitigt. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauende: 12/2021 Rückbau Wehr Oschersleben Das Wehr hat beim Hochwasser 2008 massive, nunmehr auch deutlich sichtbare Schäden in seiner Bausubstanz erlitten. Untersuchungen zu einer möglichen Sanierung oder Umgestaltung mit Integration einer Wasserkraftanlage scheiterten an den bestehenden baulichen Zuständen. Im Rahmen einer detaillierten Bauwerksanalyse wurde festgestellt, dass der Beton irreparable Schäden aufweist. Infolge eines Auftretens einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR; umgangssprachlich auch als Betonkrebs bezeichnet) sind irreparable Strukturschäden aufgetreten. Sichtbares Zeichen der Schadenszunahme sind zahlreiche Risse im Beton der Uferbefestigungen und der Wehrinsel. Da sowohl eine Umnutzung als auch eine Sanierung technisch nicht möglich sind, erfolgt ein Rückbau des Wehres. Durch diesen Rückbau des Querbauwerks wird der Hochwasserabfluss verbessert und unkontrolliertes Bauwerksversagen im Hochwasserfall ausgeschlossen. Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit : 10/2021 - 06/2022 Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Mit der bauvertraglichen Abnahme am 20.04.2022 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten am 1. Bauabschnitt Deich Hohenweiden in Rattmannsdorf erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Auf einer Länge von 429 m erfolgt durch den Deichneubau der Lückenschluss zwischen dem vorhandenen Deich und der erhöht verlaufenden L171 nördlich der Ortschaft Rattmannsdorf. Mit der baulichen Fertigstellung wird durch den Deichneubau der Hochwasserschutz für die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf gegen das Bemessungshochwasser HQ100 der Saale ausgelegt. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier. Bauzeit: 09/2021 - 04/2022 Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Bei den Hochwasserereignissen im August 2002 und insbesondere im Juni 2013 entstanden in Loitsche trotz des massiven Einsatzes von Hilfskräften erhebliche Schäden im öffentlichen und privaten Bereich. Mit dem Deichneubau wird der Hochwasserschutz für die Ortschaft Loitsche eine wesentliche Verbesserung erfahren. Weitere Information finden Sie hier. Baubeginn: 08/2021 Sanierung Treueldeich km 0,0 – 2,7 Während der letzten Hochwasserereignisse von 2002 bis 2013 wurde der Treueldeich immer wieder stark beansprucht. Eine Standsicherheitsuntersuchung hat gezeigt, dass der Deich bereichsweise Standsicherheitsdefizite aufweist. Des Weiteren erfüllen die Böschungsneigungen und die Kronenbreite nicht die Anforderungen der maßgebenden DIN 19712. Um den Hochwasserschutz zukünftig wieder zu gewährleisten, soll die vorhandene Hochwasserschutzanlage saniert werden. Die Bauleistungen wurden im Dezember 2022 bis auf Restleistungen termingerecht fertiggestellt und damit der Hochwasserschutz von Rogätz bis Tangerhütte verbessert. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2021 - 12/2022 Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Die Gesamtbaumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020). Der Flutpolder Rösa liegt im rechten Vorland der Mulde an der Landesgrenze Sachsen / Sachsen-Anhalt. Projektziel ist durch die Kappung des Hochwasserscheitels die Sicherheit gegen extreme Hochwasser der Mulde in Sachsen-Anhalt zu erhöhen und gleichzeitig auch den Abfluss in die Elbe zu kappen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale in der Region wird bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2018 - 06/2021 Planungsbeginn: Instandsetzung/ Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Im Mai 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „IS HWS OL Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier. Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Hochwasserschutz Krottorf/ Bode - Sanierung Mühlgraben Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ 150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen DM. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Durch die Sanierung des Mühlgrabens werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 06/2021 Deichrückverlegung Sandau Süd Ziel ist ein ausreichender sowie nachhaltiger Hochwasserschutz durch einen DIN-gerechten Deichneubau und die Schaffung von zusätzlichen Retentionsflächen bei Hochwasser. Mit der Deichrückverlegung Sandau Süd werden rund 124 ha Überschwemmungsfläche zurückgewonnen. Dies leistet einen aktiven Beitrag zur Revitalisierung der Auen, denn diese Flächen unterliegen damit wieder dem natürlichen Turnus von Nass- und Trockenperioden. In Kombination der beiden Deichrückverlegungen Sandau Süd und Deichrückverlegung Sandau Nord (bereits im Jahr 2018 baulich fertiggestellt) wird der Wasserspiegel in der Ortslage Sandau im Hochwasserfall in der Elbe um rund 7 cm abgesenkt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 06/2018 - 04/2021 Instandsetzung Deich Drohndorf an der Wipper Der sogenannte „Bürgermeisterdeich“, der in seinen Eigenschaften nicht den geltenden Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage entsprach, wurde auf einer Länge von ca. 150 m zurückgebaut und eine Deichanlage mit einer Länge von 680 m neu errichtet. Mit der baulichen Fertigstellung wird die Ortslage Drohndorf geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 07/2020 - 12/2020 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020 Neubau Deich Berßel Bäckergarten km 0+000,000 - 0+337,300 Die Hochwasserschutzmaßnahme umfasste den Neubau einer mit Erde überschütteten Spundwand auf einer Länge von 340 m. Die Höhe der Anlage entspricht dem aktuellen Bemessungshochwasser sowie einem Freibord von 0,5 m. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 06/2020 bis 12/2020 Rechter Elbedeich km 5,4 - 6,5 bei Niegripp Zur Sicherung des Hochwasserschutzes in der Region erfolgte die Herstellung eines DIN-gerechten Deiches entsprechend aktuellem Bemessungshochwasser. Dabei wurde die bestehende Deichanlage über eine Länge von 1100 m auf der Trasse saniert und im Mittel um ca. 55cm erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 04/2019 - 11/2020 HWSB Fischbeck km 41,3 - 48,00 Der Deichbruch ist geschlossen. Der Deich wurde auf einer Länge von ca. 6,7 km saniert. Die Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung am 22.04.2015 in Kabelitz finden Sie hier . Bauzeit: 08/2014 - 11/2018 Maßnahme Zuständigkeit Baubeginn Deichrückverlegung Lödderitzer Forst Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter überflutbarer Auenwälder. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundesamtes für Naturschutz und des WWF Deutschland und unter fachlicher Mitwirkung der Biosphärenreservatsverwaltung "Flusslandschaft Mittlere Elbe" und des WWF Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier . Sachbereich Planung und Bau 05.11.2009
Dreiklang aus Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung und Naturschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden / Hochwasserschutz soll als Projekt von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder haben sich am heutigen Freitag auf der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler für einen Turbo in Sachen Hochwasserschutz ausgesprochen. Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst: Die UMK forderte, dass trotz der anstehenden Bundestagswahl eine ambitionierte Novelle des Hochwasserschutzgesetzes zügig verabschiedet wird. Diese hat das Ziel, vorzusorgen und das Land und seine Infrastruktur besser gegen Hochwasserereignisse zu wappnen. Es beinhaltet zum Beispiel eine bessere Starkregenvorsorge durch die Länder und klarere Anforderungen an Infrastruktur wie etwa Brücken. Hochwasserschutz soll als „Projekt von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden. Diese Einstufung würde dazu führen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden können. Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder: „Die Bilder aus dem Jahr 2021 von der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir auch noch nach Jahren nicht vergessen. Und zu diesen Bildern aus dem Ahrtal kommen immer mehr, die sich ähneln – vom Pfingsthochwasser, Bilder aus Valencia, aus Polen und weltweit. Mit ihnen schwingt unermessliches menschliches Leid, aber auch die Frage nach der Gestaltung unserer Umwelt sowie die Finanzierung zur Behebung von Schäden und zur Schadensvorbeuge durch Klimafolgenanpassungs-Maßnahmen. Die Umweltministerkonferenz zeigt, dass man sich hier über Parteigrenzen hinweg einig ist, dass wir hier entscheidende Schritte unternehmen können, um schneller handeln zu können und für eine bessere Finanzierung von Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz zu sorgen.“ Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Bereits im Juni bei der 102. Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim gab es seitens der UMK einen Auftrag an das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob eine entsprechende Grundgesetzänderung juristisch möglich ist. Das Ergebnis lautete: ja. „Durch die Grundgesetz-Änderung bekommen natürliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels mehr Gewicht. Zum Schutz vor Hochwasser können damit nicht nur technische Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern, sondern auch natürliche Maßnahmen besser gefördert werden. Renaturierte Flüsse und Auen sorgen beispielsweise dafür, die Fließgeschwindigkeit von Gewässern zu reduzieren und geben dem Gewässer mehr Raum“, so Eder. Bundesumweltministerin Steffi Lemke zog ein positives Fazit der Umweltministerkonferenz: „Wir haben uns bei dieser Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler vor Ort ein Bild von der Situation im Ahrtal machen können. Der Wille und die Kraft der Bürgerinnen und Bürger, die hier beim Aufbau Unglaubliches geleistet haben, haben mich tief beeindruckt. Aber auch drei Jahre nach der Flutkatastrophe sind die Zerstörungen noch überall sichtbar. Starkregen und Fluten werden durch die Klimakrise häufiger. Wir müssen Vorsorge betreiben und den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern. Aus diesem Grund habe ich im Herbst das Hochwasserschutzgesetz III vorgelegt. Es stärkt und ergänzt den aktuellen Rechtsrahmen, um Schäden zu vermeiden und unsere Häuser, Brücken und Straßen besser gegen Hochwasser zu wappnen. Das Gesetz kann und sollte dann in der neuen Legislaturperiode schnell mit breiter Unterstützung in Kabinett und Bundestag beschlossen werden. Die Natur ist bei der Vorsorge unsere wichtigste Verbündete, sie hilft uns, uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Gesunde Wälder und Moore oder intakte Flussauen können mehr CO2 dauerhaft binden und mehr Wasser speichern. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, tun wir genau das: Wir stärken die Natur, damit sie uns schützt. Deshalb freut es mich besonders, dass die UMK einstimmig das Signal sendet, dass dieses wichtige Programm verstetigt werden muss.“ UMK diskutierte die EU-Wiederherstellungsverordnung Um eine ausreichende Finanzierung ging es auch bei der Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne, die das im Juni verabschiedetet EU-Restoration-Law für alle EU-Mitgliedsaaten vorsieht. Die UMK betont ausdrücklich die Bedeutung der EU-Verordnung und das damit verbundene Ziel bis 2030 auf 20 Prozent der EU Land- und Meeresfläche für den Klima- und Artenschutz wichtige Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Um dies umzusetzen, braucht es entsprechend Personal und Geld. Daher forderte die UMK den Bund auf, entsprechende Mittel bereitzustellen. Dazu sei auch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zugunsten dieser Zielerreichung nötig. Umweltministerkonferenz fordert scharfes UN-Plastikabkommen Nicht nur der Klimawandel und dessen Auswirkungen, auch das Thema Müll nahm Raum auf der UMK ein. Dazu bekam der Bund Rückenwind von den Umweltministerinnen, -ministern, -senatorinnen und dem -senator der Länder für ein schärferes UN-Plastikabkommen, das derzeit in Südkorea verhandelt wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: „Plastikmüll ist ein riesiges Problem, für die Natur und unsere Meere, aber auch für uns Menschen. Wir alle kennen die Bilder von Lebewesen im Meer, die elendig an Plastikmüll verenden, Mikroplastik findet sich in den entlegensten Regionen der Welt. Die Plastikvermüllung muss gestoppt werden. Leider erleben wir bei der Konferenz in Korea derzeit den Versuch, mehrerer Erdöl fördernder Staaten, ein wirksames Abkommen zu blockieren. Das deutsche Verhandlungsteam und ich setzen uns für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Das oberste Ziel ist, dass wir weltweit weniger Plastik produzieren, nutzen und wegwerfen. Wir brauchen konkrete Reduktionsziele und Zieljahre, ebenso einen wirksamen Überprüfungs- und Revisionsmechanismus, damit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen auch bewertet werden und das Abkommen falls nötig angepasst werden kann. Auch die Hersteller von Plastik tragen hier Verantwortung.“ . EU soll Green Deal fortentwickeln Dazu soll auch der European Green Deal fortentwickelt werden, lautet eine gemein-same Forderung auf der UMK. Insbesondere auch der von der Europäischen Kommission vorgesehene „Deal für eine saubere Industrie“ kann darüber hinaus aus Sicht der Umweltministerkonferenz – je nach Ausgestaltung – einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 leisten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag sollte sobald wie möglich vorgelegt werden. Oliver Krischer, Umweltminister in Nordrhein-Westfahlen sagte: „Das ist eine zentrale Aufgabe für die neu gewählte EU-Kommission. Die Aufgabenpalette ist breit: Wir brauchen mehr europäische Gelder für klimaschonende Technologien, mehr Tempo bei der Klimaanpassung und zukunftssichere Regelungen beispielsweise für die Kreislaufwirtschaft. Unser Ziel ist eine klimaneutrale Industrie. Das ist für ein Land wie Nordrhein-Westfalen entscheidend für eine gelingende Transformation.“ Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz verfolgte die UMK auch beim Tagesordnungspunkt „Baustoffrecycling ausbauen, Deponieraum schaffen, Baukosten senken“. Hier beschlossen die Länder unter anderem vereinfachte Vergabeverfahren, digitale Plattformen zur Bewertung von Recyclingbaustoffen und einheitliche rechtliche Standards. „Weniger Bürokratie, mehr pragmatische Lösungen im Bauwesen“, forderte Hessens Umweltminister Ingmar Jung und sagte: „Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen muss wachsen, denn sie können eine Schlüsselrolle beim Ressourcenschutz spielen, werden jedoch durch komplizierte Regularien ausgebremst.“ Unbürokratisch und praxistauglich sollen sogenannte mineralische Ersatzbaustoffe unter bestimmten Vorrausetzungen nicht mehr als Abfall deklariert werden. Ziel ist es, dass mehr Baustoffe wiederverwendet werden können. UMK diskutierte Umgang mit dem Wolf Hessens Umweltminister Ingmar Jung begrüßte die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene anzupassen. „Unser Ziel ist eine realistische Regulierung. Es geht nicht um Ausrottung, sondern um ein ausgewogenes Miteinander von Wolf, Weidetierhaltung und Kulturlandschaft“, erklärte Jung. Bund und Länder haben bei der UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler vereinbart, wie es konkret nach der Herabstufung des Schutzstatus‘ in der Berner Konvention weitergeht. Dazu sagte auch Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern: „Es freut mich, dass wir nach harten Verhandlungen heute in der UMK den einvernehmlichen Beschluss gefasst haben, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements schon jetzt vorzubereiten. Wir können es uns nämlich nicht leisten, erst abzuwarten, wie die EU nach der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention vorgeht. Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, ist es unverzichtbar, ins Handeln zu kommen und schon jetzt die nötigen Schritte auch auf nationaler Ebene vorzubereiten. Den Menschen im ländlichen Raum und den Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung, bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit" Die nächste Amtschef- und Umweltministerkonferenz der Länder findet im Saarland statt, die Reihenfolge ist alphabetisch. Hintergrund Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: Bislang gibt es zwei Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, was die regionalen Wirtschaftsstrukturen stärken soll (regionale Wirtschaftsförderung) und die Aufgabe, die Agrarstruktur und den Küstenschutz zu stärken (GAK). Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern. Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortschaften an der Selke. Der Hochwasserschutz der Ortslage Hausneindorf soll durch einen Hochwasserschutzdeich mit anschließender Hochwasserschutzwand von der Poststraße bis zur Wohnsiedlung am Mühlenberg errichtet werden. Die Planung sieht zudem die Errichtung eines ca. 67 m langen Hochwasserschutzdeiches, einer ca. 106 m langen Spundwand sowie einer ca. 519 m langen Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton vor.
Mit dem Vorhaben ist vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage auf einer Länge von ca. 400 m an die aktuelle Bestickhöhe von + 7,90 mNN anzupassen. Hierfür wird eine Hochwasserschutzwand bestehend aus einer Winkelstützwand (ca. 325 m) und einer Spundwand (ca. 55 m) errichtet sowie eine Anhebung der Straße „Zum Alten Speicher“ durchgeführt. Das Vorhabengebiet verläuft zwischen dem Deichschart im nördlichen Bereich des Speicherquartiers und dem Wendekreis der Straße „Zum alten Speicher“ und grenzt an das Gebäude der „vier Deichgrafen“ an.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.
Die Stadt Deggendorf plant die Hochwasserfreilegung des Hammermühlbaches. In einem ersten Bauabschnitt sollen nun Maßnahmen zwischen der Mündung in den Kollbach (Station 0+000) und der Kreuzung Schauflinger Straße (Station 0+850) im Stadtgebiet Deggendorf umgesetzt werden. Hierzu wird einerseits die Errichtung von Hochwasserschutzwänden erforderlich. Andererseits ist zwischen der Graflinger Straße und der Ulrichsberger Straße die Errichtung eines Bewirtschaftungsweges an der nordseitigen Uferseite des Hammermühlbaches vorgesehen.
Gz.: C46-0522/193/48 Es wurde die Planänderung zum planfestgestellten Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau, 1. Planänderung“ beantragt. Im Vergleich zur Genehmigungsplanung werden insbesondere folgende Änderungen geplant: • Anpassung der Gründungskonstruktion der Hochwasserschutzmauern in den Maßnahmen A1, A2 und A3 an den aktuellen Stand der Technik und den Erkenntnissen im Baugeschehen. • Bezüglich der Abwicklung des Baustellenverkehrs wurden Ergänzungen erforderlich. Diese Zufahrten zum Baubereich machen Sperrungen und damit einhergehend Umleitungsstrecken erforderlich.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
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