Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Dresden, GWM HWS-Wand Georg-Treu-Platz (Betreiber: (49485878) in Sachsen. Die Messstelle ist ein Grundwasserbeobachtungsrohr. Es fehlen Messwerte von den Jahren 2019-2022, 2025.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, beantragt mit Antrag v. 18.02.2025, ergänzt zum 16.05.2025, eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Ortsteil Brensdorf der Gemeinde Stulln. Das beantragte Vorhaben erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 2,0 ha von Nordwesten im Bereich der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (FINrn. 866, 867 der Gem. Stulln) über den gesamten Ortsteil entlang der Ortstraße Brensdorf (FINrn. 822, 868/31 der Gem. Stulln) bzw. dem beschotterten Wirtschaftsweg (FINrn. 821, 1079 der Gem. Stulln) wieder in Richtung der Bahntrasse der Deutschen Bahn AG im Südwesten von Brensdorf (FINrn. 808, 810 der Gem. Stulln). Durch Umsetzung diverser Maßnahmen soll die gesamte bestehende Bebauung im Ortsteil Brensdorf vor einem HQ1OO-Ereignis der Naab (Gewässer 1. Ordnung) zuzüglich 15 % Sicherheitszuschlag geschützt werden. Dieses Vorhaben soll nach Feststellung des eingereichten Plans in zwei Bauabschnitten bzw. fünf Maßnahmenpaketen mit einem geplanten Zeitumfang von insgesamt ca. 14 Monaten realisiert werden. Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die Errichtung einer Hochwasserschutzwand (HWS-WAND) entlang der Ortstraße Brensdorf, die Erhöhung des Wirtschaftswegs auf FINrn. 821 sowie 1079 der Gem. Stulln sowie die Geländeerhöhung am Bahndamm mit Gestaltung der Überfahrt im nördlichen Teil des Vorhabensgebiets), erfüllen den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.
Das Vorhabengebiet beginnt in der Überseestadt an der Kühlhausnase bei Deich-km 32+116 und verläuft weiter bis zum Ende der Kühlhauskaje bei Deich-km 32+540. Die Hochwasserschutzanlage soll auf einer Länge von rd. 455 m zurück gebaut und durch neue Hochwasserschutzwände auf einer Länge von 410 m ersetzt werden. Die neue Hochwasserschutzanlage wird gegenüber dem Bestand landeinwärts versetzt errichtet und auf die aktuell festgesetzte Bemessungshöhe ausgelegt, um den Hochwasserschutz langfristig zu gewährleisten.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortschaften an der Selke. Der Hochwasserschutz der Ortslage Hausneindorf soll durch einen Hochwasserschutzdeich mit anschließender Hochwasserschutzwand von der Poststraße bis zur Wohnsiedlung am Mühlenberg errichtet werden. Die Planung sieht zudem die Errichtung eines ca. 67 m langen Hochwasserschutzdeiches, einer ca. 106 m langen Spundwand sowie einer ca. 519 m langen Hochwasserschutzwand aus Stahlbeton vor.
Mit dem Vorhaben ist vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage auf einer Länge von ca. 400 m an die aktuelle Bestickhöhe von + 7,90 mNN anzupassen. Hierfür wird eine Hochwasserschutzwand bestehend aus einer Winkelstützwand (ca. 325 m) und einer Spundwand (ca. 55 m) errichtet sowie eine Anhebung der Straße „Zum Alten Speicher“ durchgeführt. Das Vorhabengebiet verläuft zwischen dem Deichschart im nördlichen Bereich des Speicherquartiers und dem Wendekreis der Straße „Zum alten Speicher“ und grenzt an das Gebäude der „vier Deichgrafen“ an.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.
Die Stadt Deggendorf plant die Hochwasserfreilegung des Hammermühlbaches. In einem ersten Bauabschnitt sollen nun Maßnahmen zwischen der Mündung in den Kollbach (Station 0+000) und der Kreuzung Schauflinger Straße (Station 0+850) im Stadtgebiet Deggendorf umgesetzt werden. Hierzu wird einerseits die Errichtung von Hochwasserschutzwänden erforderlich. Andererseits ist zwischen der Graflinger Straße und der Ulrichsberger Straße die Errichtung eines Bewirtschaftungsweges an der nordseitigen Uferseite des Hammermühlbaches vorgesehen.
Gz.: C46-0522/193/48 Es wurde die Planänderung zum planfestgestellten Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau, 1. Planänderung“ beantragt. Im Vergleich zur Genehmigungsplanung werden insbesondere folgende Änderungen geplant: • Anpassung der Gründungskonstruktion der Hochwasserschutzmauern in den Maßnahmen A1, A2 und A3 an den aktuellen Stand der Technik und den Erkenntnissen im Baugeschehen. • Bezüglich der Abwicklung des Baustellenverkehrs wurden Ergänzungen erforderlich. Diese Zufahrten zum Baubereich machen Sperrungen und damit einhergehend Umleitungsstrecken erforderlich.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
Origin | Count |
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Bund | 12 |
Kommune | 1 |
Land | 157 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 6 |
Text | 64 |
Umweltprüfung | 64 |
unbekannt | 31 |
License | Count |
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geschlossen | 156 |
offen | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 165 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Bild | 5 |
Datei | 1 |
Dokument | 83 |
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Unbekannt | 2 |
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Topic | Count |
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Boden | 102 |
Lebewesen und Lebensräume | 137 |
Luft | 95 |
Mensch und Umwelt | 166 |
Wasser | 113 |
Weitere | 137 |