Es werden die Geltungsbereiche unterschiedlicher Verordnungen und Gesetze für die Schifffahrt für die Gebiete der Nord- und Ostsee sowie der Bundeswasserstraßen abgebildet.
Greenpeace Aktivisten versenken tonnenschwere Steine auf dem Meeresgrund des Sylter Außenriffs, ein seltenes Steinriff in der Nordsee, das rund 35 Seemeilen westlich von Sylt gelegen ist. Die Natursteine sollen die Zerstörung des Schutzgebiets durch Grundschleppnetze sowie Sand- und Kiesabbau verhindern.
§ 1 Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen. Das Umweltbundesamt kann als Einvernehmensbehörde die Beseitigung gefährlicher Abfälle auf dem Meer verhindern.
Das Projekt "Daten und Moeglichkeiten zur CKW-Entsorgung an Land" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: GfBU Gesellschaft für Betriebsberatung, Sicherheits- und Umweltfragen mbH.In Konkretisierung der Vereinbarungen der zweiten JNK wird im 10-Punkte-Programm des BMU zum Schutz der Nord- und Ostsee ausgefuehrt, dass die Seeverbrennung von Abfaellen bereits 1989 auf 20 000 bis 25 000 Tonnen verringert (60 Prozent) und Ende 1994 voellig eingestellt werden soll. Der Bund wird zur Erreichung dieser Ziele unverzueglich in einem Arbeitskreis fuer alle Beteiligten einen konkreten Handlungsrahmen und gezielte Massnahmen zur termingerechten Umsetzung festlegen. Hierzu wird eine aktuelle Stoffsammlung ueber Art und Herkunft der Abfaelle, das Recyclingpotential und die Substitutionsmoeglichkeiten von CKW-Losemitteln benoetigt, um daraus Entsorgungsszenarien abzuleiten. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen auch zur Vorbereitung rechtlicher Massnahmen, beispielsweis eim Vollzug des HSEG (UBA-Zustaendigkeit) und im AbfG (RVO nach Paragraph 14).