Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Die Karte "Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen" (Sächsische Hohlraumkarte) ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete des Sächsischen Oberbergamtes. Die Karte enthält: - Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 SächsHohlrVO - Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht (nachrichtlich)
Ermittlung und Beseitigung von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen, Halden und Restlöchern außerhalb des Geltungsbereiches des BBergG Gefährdungsbeurteilung neuer Schadstellen und Erteilung von Sofortaufträgen im Ergebnis akuter Schadensereignisse Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gemäß § 4 SächsHohlrVO Erarbeitung von Bescheiden zu Anzeigen von bergtechnischen Arbeiten und Nutzungen von UiH gemäß § 5 SächsHohlrVO Wahrnehmung Zuständigkeit/Vollzug nach dem Arbeitsschutzgesetz, im Sprengwesen, nach dem GSG, nach der GewO auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
Mit dem mobilen Sachsenatlas wird eine für mobile Endgeräte optimierte Variante der kartenbasierten Anzeige und Abfrage von Geoinformationen für ausgewählte Themenbereiche der sächsischen Verwaltung bereitgestellt. Die kostenfreie Anwendung wird direkt über einen Browser aus dem Internet geladen und kann so ohne Installation einer App auf jedem Smartphone oder Tablet genutzt werden. Für die mobile Nutzung steht Ihnen ein vielfältiges Themenangebot sachsenweit zur Verfügung: Badegewässer, Baustelleninformationen, Bodenrichtwerte, Denkmale Sachsen, Finanzverwaltung, Geodätische Referenzpunkte, Gesundheitswesen, Haltestellen ÖPNV, Historisches Sachsen, Hochwassergefährdung, Hohlraumgebiete, Höheninformationen, Justiz, Lärmkartierung, NATURA 2000, Polizei, Radwege, Schulstandorte, Schutzgebiete, Standorte Mikroelektronik, Verwaltungsgrenzen, Waldbiotopkartierung, Wetterdaten, Windkraftanlagen
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit Gefährdungen durch naturbedingte Risiken im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Gebiete mit Gefährdungen durch Hochwasser, Hohlraumgebiete, Gebiete mit Subrosionsgefährdung, durch Massenbewegungen verursachte Einzelereignisse sowie seismologische Ereignisse.
Die Karte ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete des Sächsischen Oberbergamtes. Sie enthält Gebiete in denen unterirdische Hohlräume bekannt sind (Hohlraumgebiete) und Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen (Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht). Die in der Hohlraumkarte ausgewiesenen Hohlraumgebiete umfassen die digitalisierten Gebiete der thematischen Karte Alter Bergbau im Maßstab 1:25000. Weitere Informationen unter https://www.oba.sachsen.de/hohlraumkarte-4918.html
Die Daten sind Bestandteil der Verwaltungsvorschrift Hohlraumgebiete des Sächsischen Oberbergamtes. Sie enthalten Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume bekannt sind (Hohlraumgebiete) und Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes unterliegen (Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht).