Kunststoff und Metall am besten gemeinsam sammeln Verpackungen und andere recycelbare Produkte aus Kunststoff oder Metall werden am besten gemeinsam in einer Tonne oder einem Sack gesammelt. Davon profitiert laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) die Umwelt am meisten und es kostet am wenigsten. Vor allem gegenüber Wertstoffhöfen, wo Verbraucher Wertstoffe aufwendig hinbringen müssen, schont das gemeinsame Sammeln am Haushalt das Klima. Bis zu 95 Kilogramm CO2 pro Einwohner und Jahr können durch gute Holsysteme eingespart werden. Grund sind höhere Sammelmengen und weniger private Fahrten zum Recyclinghof. Auch der geringere Ressourcenverbrauch trägt beim gemeinsamen Sammeln zum positiven Umwelteffekt bei. Die Sammelsysteme für Wertstoffe sind in Deutschland sehr unterschiedlich. In vielen Kommunen dürfen nur Leichtverpackungen in die gelbe Tonne oder den gelben Sack geworfen werden. In anderen Kommunen müssen Leichtverpackungen zum Wertstoffhof gebracht werden. Auch andere Gegenstände, die aus verwertbaren Materialien bestehen, etwa Kunststoffspielzeug oder alte Metallpfannen, sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, müssen dort extra in Wertstoffsammlungen abgegeben werden. Dabei hätte eine gemeinsame Sammlung deutliche Vorteile: Insbesondere die Sammelmengen erhöhen sich, wenn Wertstoffe beim Verbraucher bequem abgeholt werden. Bei den Holsystemen schneiden dabei Tonnen besser ab als Säcke. Säcke erzielen hingegen in der Regel bessere Sammelqualitäten, da sie transparent sind und stehen gelassen werden, wenn zu viel falscher Müll enthalten ist. Bringsysteme wie der Wertstoffhof, der individuell angefahren werden muss, erschweren zeitlich oder in der Mobilität eingeschränkten Personen den Zugang. Außerdem führen sie zu zusätzlichen Kosten und die Umwelt leidet unter den Individualtransport. Die Studie zeigt aber auch: Wird beim Verbraucher in Sack oder Tonne gesammelt, kommt es teilweise zu vielen Fehlwürfen insbesondere von Papier oder Restmüll. Hier hilft nur eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch die dualen Systeme und die Kommunen. Moderne Sortieranlagen können das Recycling deutlich verbessern. Die Investition in moderne Anlagen ist zwar zunächst teuer und führt damit zu höheren Kosten in der Sortierung, gleichzeitig aber auch zu höheren Erlösen für die Sortierprodukte, da die Inhaltsstoffe („Abfall-Fraktionen“) besser getrennt werden können. Auch wurden bisher die Potenziale vorhandener moderner Anlagen nicht ausgenutzt, da sie mit zu großen Abfallmengen beschickt wurden. Dadurch waren zu viele Abfälle auf den Sortierbändern, was zu einem schlechteren Sortierergebnis führte. Auch dies sollte in Zukunft verhindert werden. So können auch bessere Sortierfraktionen mit höherer Reinheit erzeugt werden. Dies wirkt sich positiv auf die Ausbeute aus dem Recyclingprozess aus. Die höheren Recycling-Quoten des Verpackungsgesetzes, das ab 1.1.2019 in Kraft tritt, können nur mit vernünftig betriebenen modernen Sortieranlagen eingehalten werden. Eine optimierte Sortierung und Verwertung ist deshalb ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft.
Die MEILO wurde im November 2016 gegründet, um eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen) zu betreiben. Jährlich werden deutschlandweit etwa 2,5 Mio. Tonnen Leichtverpackungen in haushaltsnahen Behältern oder Säcken über Holsysteme erfasst. Nach dem aktuellen Stand der Technik können derzeit etwa 37,5 Prozent der Kunststofffraktionen zur werkstofflichen Verwertung zurückgewonnen werden. Mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetz wird für Leichtverpackungen eine Recyclingquote von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist eine Sortieranlage zu errichten, um die Masse der für eine werkstoffliche Verwertung aussortierten Fraktionen auf circa 52,5 Prozent des Anlageninputs zu steigern. Innovativ ist, dass über die üblichen Sortierfraktionen hinaus zwei weitere Sortierfraktionen erzeugt werden, die für ein hochwertiges Recycling eingesetzt werden können. Bei den neuen Sortierfraktionen handelt es sich um kleinformatige PE-Folien und flexible Mischpolyolefine (MPO-flex), die bisher energetisch genutzt werden. Die kleinformatigen PE-Folien werden mittels Nahinfrarot-Spektrometrie von Polypropylen-Anteilen abgereichert und dann der LD-PE-Fraktion zugeführt. Ebenfalls mittels Nahinfrarot-Spektrometrie sollen die Polyolefine abgetrennt und zur MPO-flex-Fraktion gebündelt werden. Die Nahinfrarot-Spektrometrie hat sich in der Recyclingbranche bereits bei großformatigen Kunststoffteilen erfolgreich bewährt. Noch nicht mit dem Vorhaben umsetzbar, aber zukünftig geplant ist zudem auch eine werkstoffliche Verwertung von PET-Schalenprodukten. Entsprechende Nachrüstungsoptionen – auch für eine Sortierstufe für schwarze Kunststoffe – sind bereits vorgesehen. Durch die Innovation in der Prozessführung können für eine werkstoffliche Verwertung pro Jahr zusätzlich 3.600 Tonnen Mono-Folien aussortiert und 14.400 Tonnen MPOflex erzeugt werden. Damit erhöht sich die Recyclingquote von 40 Prozent nach dem Stand der Technik auf 52,5 Prozent. Die CO 2 -Minderung beträgt bis zu 8.500 Tonnen pro Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: MEILO Gesellschaft zur Rückgewinnung sortierter Werkstoffe mbH & Co. KG Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2017 - 2019 Status: Abgeschlossen
Dieseldiebstahl Auf der Baustelle in der Neuendorfstraße wurde zum wiederholten male aus einem Baufahrzeug der Dieselkraftstoff entwendet. Trotz Umfriedung der Baustelle, verschafften sich die unbekannten Täter Zugang. Der Schaden beträgt knapp 400 Euro. Kabeldiebstahl Am gestrigen Tag wurde bekannt, dass Unbekannte im Zeitraum vom 16.02.- 21.02.13 vom Gelände eines Betriebes in der Elisabethstraße mehrere Hundert Meter Kupferkabel entwendet haben. Das Kabel wurde in verschiedenen Verteilerkästen demontiert. Durch die Kripo konnten am Tatort zahlreicher Spuren gesichert werden. Die Schadenssumme ist noch nicht bekannt. Unerlaubte Schrottsammlung Am 21.02.13 gegen 10.30 wurden im Bereich Ziebigk zwei Männer durch die Polizei angetroffen, welche Elektroschrott, wie z.B. einen Kühlschrank und Staubsauger, in ihre Fahrzeug verluden. Die Geräte waren zuvor von Bürgern zur Entsorgung bereit gestellt worden. Nach Überprüfung der Personalien mussten die Männer unter polizeilicher Begleitung ihre Ladung an der Entsorgungsstelle der Stadt in der Polysiusstraße entsorgen. Gegen die Männer wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die bestehenden Vorschriften hin, welche jeden Bürger betreffen: Hinweise zur Sammlung von Elektrogeräten: Gemäß § 13 (1) KrW-/AbfG besteht für Abfälle aus privaten Haushaltungen Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (sog. örE). Zu diesen Abfällen gehören natürlich auch alle Elektrogeräte. Darauf stellt auch § 9 Abs 1 u. 2 ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). Der örE entsorgt in Dessau-Roßlau im Holsystem (Abholung nach Anmeldung von zu Hause) und im Bringsystem (Eigenanlieferung durch den Bürger an der Sammelstelle an der Deponie). Durch die bestehende Überlassungspflicht ist das gewerbliche oder gemeinnützige Einsammeln von Elektrogeräten nicht erlaubt. Hinweise zum Sammeln von anderen Abfällen: § 35 Abfallsatzung der Stadt Dessau-Roßlau - Anzeigepflicht gewerblicher und karitativer Sammlungen ? Gewerbliche und karitative Sammlungen von Abfällen zur Verwertung (z.B. Schrott, Altpapier, Alttextilien, Altschuhe) sind vor der Durchführung der Stadt Dessau schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss den Tag oder die Tage der Sammlung, das Sammelgebiet und die einzusammelnden Abfallarten zur Verwertung beinhalten. Die Betreiber der Sammlung geben auf Anforderung durch die Stadt Dessau Auskunft über Art und Menge der gesammelten Abfälle und zu deren Verwertung. Verkehrsgeschehen Verkehrsüberwachung Im Verlauf des 21.02.13 haben Beamte des Polizeireviers in der Dessauer Innenstadt verstärkte Kontrollen zu Gurt- und Handyverstößen, sowie zum Verhalten der Radfahrer durchgeführt. Es mussten insgesamt 27 Verwarn- und Bußgelder ausgesprochen werden, d.h. dass die betroffenen Verkehrsteilnehmer zwischen 15,- ? und 40,- ? plus Punkte in Flensburg jeweils zur Verantwortung gezogen werden mussten. Diese Kontrolle hat einmal mehr gezeigt, dass zu viele Verkehrsteilnehmer die Regeln der StVO nicht ernst nehmen. Diese Schwerpunktkontrollen werden zeitnah wiederholt. Fahren unter Alkoholeinfluss Am 22.02.2013 gegen 02.22 Uhr eine 50-jährige Fahrerin eines Pkw Toyota einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnte Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 1,42 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde im Polizeirevier Dessau-Roßlau durchgeführt. Der Führerschein der Fahrerin wurde beschlagnahmt und eine Strafanzeige wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses gefertigt. Weiterhin wurde am 22.02.2013 gegen 06.50 Uhr ein 52-jähriger Fahrer eines Pkw BMW im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau durch seine unsichere Fahrweise auffällig. Er fuhr ohne Licht, überfuhr Fußwege und fuhr mit seinem Pkw in die Gegenspur so das nur durch eine Gefahrenbremsung anderer Verkehrsteilnehmer ein Zusammenstoß vermieden werden konnte. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,58 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde in einer Arztpraxis in der Heidestraße durchgeführt. Der Führerschein des 52-Jährigen wurde sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses wurde gefertigt. Verstoß Pflichtversicherungsgesetz Während der Streife wurde am 21.02.2013 gegen 13.30 Uhr im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau durch Polizeibeamte in der Damaschkestraße ein 47-jähriger Fahrer eines Pkw Skoda mit entstempelten Kennzeichen festgestellt. Anzeige wegen Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt. Auffahrunfall Am 21.02.2013 gegen 18.44 Uhr kam es auf der Randstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 32-jähriger Fahrer eines Pkw Audi befuhr die Bundesstraße 185 in Richtung Dessau-Zentrum. Auf Höhe der Einmündung Köthener Straße musste er sein Fahrzeug verkehrsbedingt an einer Lichtzeichenanlage halten. Ein nachfolgender 22-jähriger Fahrer eines Pkw Honda fuhr auf. Der Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden. Impressum: Polizeirevier Dessau-Roßlau Pressestelle Wolfgangstr. 25 06844 Dessau-Roßlau Tel: (0340) 2503-302 Fax: (0340) 2503-210 Mail: presse.prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de
(C) Jannik Schilling Bring- und Holsysteme, Wertstoffhöfe als „Re-Use-Zentren“ und Verwertungswege für Grünabfälle – die Themen waren vielfältig beim 4. Workshop „Recyclinghof der Zukunft“, der am 01.02.2023 in Güstrow stattfand. An der Veranstaltung nahmen Vertreter:innen des Amts für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock sowie PROSPER-RO -Projektpartner teil. In drei einführenden Vorträgen wurden verschiedene Perspektiven aus dem Projektteam und aus der Praxis der Kreislaufwirtschaft beleuchtet. Dabei ging es um GIS-Werkzeuge zum Auffinden von „Versorgungslücken“ im Projektgebiet, die Gestaltung von Wertstoffhöfen, und die Rolle der Kreislaufwirtschaft in Bezug auf Einsparungen von CO2-Emissionen durch kleinere Stoffkreisläufe. In der abschließenden Diskussion wurden Ideen zur Stadt-Land-Zusammenarbeit in der Kreislaufwirtschaft gesammelt.
Die FAQ dienen der Beantwortung von häufig gestellten Fragen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. In knapper und verständlicher Form liefern sie wissenswerte Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Fragen werden bei Bedarf ergänzt und erweitert. Zu den Bioabfällen gehören alle Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die durch Mikroorganismen, Bodenlebewesen oder Enzyme abgebaut werden können. Im Allgemeinen werden Bioabfälle unterschieden nach: Biogut (häusliche Bioabfälle): biologisch abbaubare Abfälle aus privaten Haushaltungen, die über eine Biotonne oder Biobeutel erfasst werden. Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle (z. B. Gemüse- und Obstreste, Küchenpapier) sowie nicht holzige Gartenabfälle (z. B. Fallobst und Rasenschnitt). Grüngut (Grünabfälle): alle sonstigen, insbesondere holzigen Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen (z. B. Laub, Baum- und Heckenschnitt), Park- und Landschaftspflegeabfälle aus dem kommunalen Bereich sowie Abfälle aus der sonstigen Landschafts- und Straßenpflege. Außerdem fällt gewerbliches Bio- und Grüngut an (z. B. Kantinenabfälle, Abfälle aus dem Garten- und Landschaftsbau sowie organische Abfälle, die bei der Pflege gewerblich genutzter Flächen anfallen). Seit 1. Januar 2015 verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur flächendeckenden Getrenntsammlung von überlassungspflichtigen Bioabfällen, um eine effiziente und hochwertige Verwertung von Bioabfällen zu ermöglichen. Das energetische Potenzial im Bioabfall soll durch die Umwandlung in Biogas genutzt werden. Außerdem sollen hochwertige Erden aus Kompost Primärrohstoffe wie Phosphordünger und Torf ersetzen. Ohne eine getrennte Sammlung von Bioabfällen ist ihre hochwertige Verwertung nicht möglich (Verschmutzung durch andere Abfälle). Im Optimalfall wird Biogut mittels einer Biotonne über ein Holsystem flächendeckend erfasst. Die energiereichen organischen Reststoffe eignen sich insbesondere für die Vergärung. Die gesetzlich geforderte bestmögliche Ressourcenschonung wird durch die sogenannte Kaskadennutzung erreicht. Hierbei wird aus dem Biogut, meist zusammen mit krautigem Grüngut aus dem Garten, zunächst durch eine anaerobe Vergärung Energie in Form von Biogas gewonnen. Das Biogas kann zur Erzeugung elektrischer Energie über ein BHKW mit einer effizienten Wärmenutzung, das heißt in Kraft-Wärme-Kopplung, genutzt oder nach einer Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz eingespeist werden. Anschließend wird der feste Gärrest in einer aeroben Stufe kompostiert und als Kompost stofflich verwertet bzw. veredelt, z. B. zu Pflanzenerde. Im Idealfall erfolgt die Erfassung von Grüngut über eine Kombination aus Hol- und Bringsystem. Das Holsystem in Form von Haushaltssammlungen ist in der Regel auf die vegetativen Spitzen (Frühjahr und Herbst) und auf holziges, bündelfähiges Material beschränkt. Über das Bringsystem werden auf Grüngutsammelplätzen alle Arten von häuslichem Grüngut erfasst, getrennt nach holzigem Grüngut (Ast- und Wurzelwerk), strukturreichem Grüngut (Strauchschnitt, Mittelkorn) und krautigem Grüngut (Rasen- und Heckenschnitt). Dazu ist ein ausreichend dicht ausgebautes Netz an Sammelstellen (weniger als fünf Quadratkilometern Siedlungsfläche pro Übergabepunkt bzw. ein Übergabepunkt pro 10.000 Einwohner) erforderlich mit idealerweise ganzjähriger Verfügbarkeit auch außerhalb der Kernarbeitszeiten (insbesondere samstags). Die getrennt erfassten Grüngutfraktionen sind wie folgt zu verwerten: Eine Eigenkompostierung ist nur sinnvoll, wenn der erzeugte Kompost im eigenen Garten fachgerecht verwertet werden kann. Dabei darf es zu keiner Eutrophierung der Böden und nachfolgend zu Stickstoffeinträgen in das Grundwasser kommen. Für die aus der Eigenkompostierung gewonnenen Kompostmengen wird eine große Nutzgartenfläche benötigt. Die Angaben über den Mindestflächenbedarf sind unterschiedlich. Ein Gutachten des Umweltbundesamtes geht von 50 m² für jede im Haushalt lebende Person aus. Gewisse Bioabfälle wie kranke Pflanzen, verdorbene Speisereste, Fisch- und Fleischreste oder Käse- und Milchprodukte eignen sich aufgrund hygienischer und ökologischer Aspekte nicht zur Eigenkompostierung. Daher ist auch im Fall der Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne sinnvoll. Komposte werden am hochwertigsten zur Herstellung von Kultursubstraten und Blumenerden in Erdenwerken genutzt. Diese können im Garten- und Landschaftsbau sowie im privaten Hobbygartenbau eingesetzt werden. Dadurch werden Torf und Torfprodukte ersetzt und so weniger Treibhausgase aus dem Torfabbau freigesetzt sowie Naturräume (Moore) geschont. Fertigkomposte können neben der Verwendung in Erdenwerken auch direkt in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau sowie im privaten Hobbygartenbau eingesetzt werden. Frischkomposte, das heißt hygienisierte, aber nicht vollständig ausgereifte Komposte, sind neben der Landwirtschaft (Ackerbau) auch in Sonderkulturen wie Obst- und Weinbau nutzbar. Für flüssige Gärprodukte ist die Landwirtschaft der nahezu ausschließliche Absatzmarkt. Mit der Einführung einer separaten Biotonne werden Biogutmengen vom Restabfall in die Biotonne verlagert und die Restabfallmengen entsprechend vermindert. Zusätzliche Mengen, die über die Biotonne erfasst werden, sind außerdem durch Verlagerung aus der Eigenkompostierung, aus der illegalen Entsorgung (z. B. über das Abwasser) und aus der Verbrennung zu erwarten. Die Mengen auf Grüngutsammelplätzen gehen erfahrungsgemäß mit der Bereitstellung einer Biotonne zurück. Die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen kostet Geld. Im Gegenzug werden Kosten für die Restabfallverbrennung eingespart und durch den Vertrieb von Biogas, Energie und Komposten Erlöse erwirtschaftet. Die Kosten der getrennten Sammlung und Verwertung von Bioabfällen werden durch zahlreiche Faktoren beeinflusst, z. B. Anschlussgrad, bestehende Verträge der Restabfallbehandlung oder Transportkosten. Die Gesamtkosten und damit die Abfallgebühren sind über die Systemgestaltung regulierbar, z. B. durch die bedarfsgerechte Anpassung des Behältervolumens, die Gestaltung der Grundgebühren, die Höhe der Leistungsgebühr für Restabfall und Biogut, das Leerungsintervall, die Einnahmen aus der Netzeinspeisung sowie der Vermarktung von Komposten, Gärresten und Holzhackschnitzeln. Auch eine interkommunale Zusammenarbeit kann zur Kostensenkung beitragen. Bundesweite Erfahrungen aus über 300 Kreisen mit eingeführter Biotonne zeigen, dass die Abfallgebühren durch Einführung der getrennten Bioabfallsammlung nicht automatisch ansteigen müssen, sondern sogar sinken können. Gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine stoffliche und energetische Verwertung gegenüber einer Entsorgung in derAbfallverbrennungsanlage grundsätzlich zu bevorzugen. Im ökologischen Vergleich schneidet die Kaskadennutzung (Vergärung mit anschließender Kompostierung) des Bioabfalls besser ab, da Biogas und Energie erzeugt, Torfprodukte und Stickstoffdünger substituiert, Phosphor eingespart und die Feinstaubbelastung verringert werden. Dadurch werden weniger Ressourcen beansprucht und der Treibhauseffekt reduziert. Häufig werden im Zusammenhang mit der Einführung einer Biotonne hygienische Bedenken geäußert. Bei Beachtung einiger grundlegender Regeln stellt die Biotonne kein Hygieneproblem dar. Der Zersetzungsprozess des organischen Materials durch Kleinstlebewesen und Mikroorganismen wird maßgeblich von Temperatur und Feuchtigkeit beeinflusst. Daher kann insbesondere während der Sommermonate durch die Verkürzung des Leerungsintervalls eine Geruchsbelästigung weitgehend vermieden werden. Weitere Gegenmaßnahmen sind das Einwickeln von feuchten Bioabfällen in Zeitungspapier, die Zugabe von Strukturmaterial, die regelmäßige Reinigung der Biotonne – zumindest des oberen Tonnenrandes – sowie das Aufstellen der Biotonne an einem kühlen und schattigen Standort. Außerdem gibt es spezielle Filter-Deckel für die Biotonne, die für eine gute Belüftung sorgen und unangenehme Gerüche herausfiltern. Ansprechpartner für Bürgerfragen zur Bioabfallthematik ist der jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) bei der Stadt oder dem Landkreis, in der/dem sich der Wohnsitz befindet. Zur fachtechnischen Beratung und Unterstützung der Kommunen, Regierungspräsidien, unteren Verwaltungsbehörden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) wurde in der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ein Kompetenzzentrum Bioabfall eingerichtet.
Häusliche Bioabfälle müssen seit dem 1. Januar 2015 bundesweit getrennt gesammelt werden (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Eine nutzerfreundliche Systemgestaltung der Erfassung und Sammlung von Bioabfällen (z. B. Häufigkeit der Leerung, Behältergröße, Hol- oder Bringsystem, Gebührensystem) ist Voraussetzung für eine effiziente Verwertung des Bio- und Grünguts. Im Optimalfall wird Biogut mittels einer Biotonne über ein Holsystem flächendeckend erfasst. Die organischen Abfälle der Biotonne eignen sich aufgrund ihrer Zusammensetzung und des Feuchtegehalts besonders für die Vergärung. Für eine optimale Verwertung des Bioguts ist eine sorgfältige Trennung der Abfälle unerlässlich. Fremdstoffe, wie z. B. Kunststofftüten, beeinträchtigen den Verwertungsprozess erheblich, da sie aufwendig entfernt werden müssen. Was in die Biotonne darf und was nicht, regelt die Abfallwirtschaftssatzung des jeweiligen Kreises. Grundsätzlich darf alles, was tierischer oder pflanzlicher Herkunft ist, über die Biotonne entsorgt werden. Dazu gehören neben Küchen- und Speisereste auch kleinere Mengen an Grüngut. Beispielhafte Organikabfälle für die Biotonne sind Die Erfassung von Grüngut erfolgt im Idealfall über eine Kombination aus Hol- und Bringsystem. Das Holsystem in Form von Haushaltssammlungen ist in der Regel auf die vegetativen Spitzen (Frühjahr und Herbst) und auf holziges, bündelfähiges Material beschränkt. Über das Bringsystem werden auf Grüngutsammelplätzen alle Arten von häuslichem Grüngut erfasst, getrennt nach holzigem Grüngut (Ast- und Wurzelwerk), strukturreichem Grüngut (Strauchschnitt, Mittelkorn) und krautigem Grüngut (Rasen- und Heckenschnitt). Dazu ist ein ausreichend dicht ausgebautes Netz an Sammelstellen mit ganzjährigen Öffnungszeiten auch außerhalb der Kernarbeitszeiten erforderlich. Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Baden-Württemberg sieht bis 2020 eine Beibehaltung der hohen Erfassungsmengen von Grüngut von jährlich 90 Kilogramm pro Einwohner im Landesmittel und eine Steigerung der Sammelmenge von Biogut auf durchschnittlich 60 Kilogramm pro Einwohner und Jahr vor. In der Abfallbilanz Baden-Württemberg ( Abfallbilanz 2023 ) werden jährlich zahlreiche Daten und Kennzahlen zum aktuellen Stand der kommunalen Kreislaufwirtschaft, z. B. Pro-Kopf-Aufkommen an getrennt erfassten Abfälle aus der Biotonne, dargestellt.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 • 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Abteilung 5 Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Stuttgart 23. September 2021 Name Katrin Hohbach Durchwahl +49 (711) 126-2688 E-Mail Katrin.Hohbach@um.bwl.de Aktenzeichen 23-8974.30 (Bitte bei Antwort angeben!) Untere Abfallrechtsbehörden - gem. Verteiler Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger - gem. Verteiler LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH Städtetag Baden-Württemberg Gemeindetag Baden-Württemberg Landkreistag Baden-Württemberg Einführungsveranstaltung KrWG-Novelle und LKreiWiG vom 14. April 2021 Häufig gestellte Fragen Anlage: Hinweise des MLW zur Berücksichtigung des § 3 Abs. 4 LKreiWiG und des § 2 Abs. 3 LBodSchAG im baurechtlichen Verfahren vom 24. August 2021 Kernerplatz 9 - 70182 Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) - Hauptstätter Str. 67 - 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) Telefon 0711 126-0 - Telefax 0711 126-2881 - poststelle@um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de - www.service-bw.de - DIN EN ISO 50001:2018 zertifiziert Datenschutzerklärung: https://um.baden-wuerttemberg.de/datenschutz/ - auf Wunsch auch in Papierform -2- Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Einführungsveranstaltung vom 14. April 2021 erreichten uns ei- nige Fragen der unteren Abfallrechtsbehörden. Da eine Vielzahl der Fragen auch das baurechtliche Verfahren betraf, wurde zunächst mit dem Ministerium für Landesent- wicklung und Wohnen (MLW) eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt, die mittlerweile abgeschlossen werden konnte. Mit beigefügtem Schreiben vom 24. Au- gust 2021 hat das MLW seinem nachgeordneten Bereich „Hinweise zur Berücksichti- gung des § 2 Absatz 4 LKreiWiG und des § 2 Absatz 3 LBodSchAG im baurechtlichen Verfahren“ herausgegeben. Daran anschließend, übermitteln wir nun Ihnen die Beant- wortung Ihrer Fragen in zusammengefassten Antworten des Umweltministeriums. A. KrWG-Novelle des Bundes Bisher werden Kunststoffe (mit Ausnahme der Kunststoffe, die als Verpackungen getrennt zu er- fassen sind) über die Rest- bzw. Sperrmüllsammlung eingesammelt und entsorgt. Künftig sind diese getrennt zu sammeln. Es wurde angesprochen, dass hierdurch die Einführung der Wert- stofftonne sinnvoll ist. 1. Bedeutet das, dass durch das novellierte KrWG Kunststoffe auf dem Wertstoffhof im Bringsys- tem separat gesammelt werden müssen? Kunststoffabfälle sind separat zu erfassen (§ 9 Abs. 1, § 20 Abs. 2 Nr. 1). Dies kann im Bring- oder im Holsystem erfolgen. Die entsprechende Festlegung trifft der jeweilige öffentlich-rechtli- che Entsorgungsträger (örE). Der örE hat gleichzeitig die BürgerInnen darauf hinzuweisen, dass solche Wertstoffe nicht in den Restmüll gegeben werden dürfen. Anmerkung: Inwieweit Bring- systeme Zukunft haben werden, sei dahingestellt, im Moment sind sie zulässig. 2. Was bedeutet dies für die Sperrmüllsammlung? Bisher werden bei einzelnen örE die Fraktionen Altholz und Altmetall getrennt gesammelt, der restliche Sperrmüll kommt in ein weiteres Fahr- zeug. Ist dieser Stoffstrom künftig ebenfalls getrennt zu sammeln? Häuslicher Sperrmüll ist sowohl als Gemisch als auch in getrennten Abfallströmen überlassungs- pflichtig. Nach § 20 KrWG lebt die Verwertungspflicht grundsätzlich beim örE wieder auf. Es ist somit die Abfallhierarchie und die Pflicht zur hochwertigen Verwertung zu beachten und in die- sem Rahmen gelten Getrenntsammlungspflichten, wobei sich auch der örE im Einzelfall auf Aus- nahmetatbestände berufen kann. -3- B. Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) I. Pflichten für die öffentliche Hand 1. Wie soll die Überwachung der Pflichten der öffentlichen Hand, insbesondere § 2 Absatz 1, 3 und 4 LKreiWiG erfolgen? Die öffentlich-rechtlichen Institutionen sind in besonderem Maße zur Einhaltung der Rechtsord- nung verpflichtet. Sie stehen zudem unter öffentlicher Beobachtung und Kontrolle. So können sich Dritte an die Abfallrechtsbehörden wenden, wenn bei der Ausschreibung berücksichtigungs- pflichtige Punkte übergangen wurden. Auch wird bei Beschwerden von nicht zum Zuge gekom- menen Konkurrenten die Fach- und Rechtsaufsicht die Dokumentation der Ausschreibung zu Hilfe ziehen. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit der Feststellung einer Pflichtverletzung nach § 6 Absatz 7 LKreiWiG oder einer Anordnung nach § 62 KrWG. Stichprobenartige und anlassbezo- gene Prüfungen sind ebenfalls sinnvoll. 2. Zu § 2 Absatz 2 LKreiWiG - verwaltungsinterne Informationspflicht bei Abbrüchen - Muss die Abfallrechtsbehörde die Information einfordern, wenn die Baurechtsbehörden ihrer Informations- pflicht nicht nachkommt? Wir gehen davon aus, dass die Baurechtsbehörden ihrer gesetzlich auferlegten Verpflichtung nachkommen. Erhält die Abfallrechtsbehörde überhaupt keine Informationen, dann sollte sie auf die Baurechtsbehörde zugehen und an ihre Informationspflicht erinnern. II. Pflichten für jedermann § 3 Absatz 3 LKreiWiG - Erdmassenausgleich 1. Wie ist „hinwirken“ zu verstehen? Reine Information / Beratung; Stellungnahme im Rahmen von Bauleitplanverfahren? Die Abfallrechtsbehörden und die örE haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, insbe- sondere im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange, alle Beteiligte, insbesondere Gemeinden als Bauleitplan-Aufsteller, auf die Notwendigkeit, die Rechtsgrundlagen und die wirt- schaftlich erhebliche Bedeutung des Erdmassenausgleichs aufmerksam zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn erkennbar ist, dass bei einer Planung (Bebauungsplan oder großes Einzel- bauvorhaben) dieser Gesichtspunkt nicht berücksichtigt wurde. Dabei sollte auch der Hinweis
Das Projekt "Entwicklung eines Ruecknahme-, Entsorgungs- und Vermeidungskonzeptes von Computerschrott unter oekologischen sowie technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fachgebiet Logistik durchgeführt. Die Behandlung und Entsorgung von Abfaellen ist durch die in letzter Vergangenheit stark veraenderten Umweltbedingungen und durch die ueberkommene derzeitige Abfallwirtschaft zu einem der dringlichsten Probleme unserer Zeit geworden. Um das erhebliche Aufkommen an Elektro(nik)schrott (laut Schaetzungen des ZVEI ca. 1,5 Mio Tonnen pro Jahr) einer entsprechenden Entsorgung zufuehren zu koennen, ist ein komplexes logistisches System erforderlich. Dieses beinhaltet sowohl die Sammlung, den Transport, den Umschlag als auch dies Lagerung der ausgedienten elektr(on)ischen Geraete inklusive ihrer weiteren Behandlung (sog. STULB - Prozess). Der Rueckfuehrungsprozess unterscheidet grundsaetzlich mehrere Stufen: Die erste Stufe beinhaltet die Raumueberbrueckung der ausgedienten elektr(on)ischen Geraete vom Ort der Nutzung (Haushalte, Gewerbe) zum Ort der Zwischenlagerung bzw. den Sammelstellen der Haendler oder zum Hersteller. Innerhalb der naechsten Stufe erfolgt der Transport des Elektronikschrottes zu den Demontagestellen der Hersteller (ggf. unterbrochen von weiteren Zwischenlagerungen). Hier erfolgt die Zerlegung in unterschiedliche Fraktionen (in der Regel zwischen 12 und 50). Die einzelnen Fraktionen gelangen nun innerhalb des Recyclingprozesses zu speziellen Stellen, die diese zwecks erneuter Verwendung aufarbeiten bzw. fuer eine nachfolgende Verwertung aufbereiten. Die Reststoffe (Abfaelle zur Beseitigung) werden spezialisierten Entsorgungsbetrieben zugefuehrt, die eine umweltgerechte Beseitigung dieser Stoffe gewaehrleisten. Bei der Gestaeltung der beschriebenen logistischen Kette sind unterschiedliche Parameter zu beruecksichtigen. Zuerst einmal ist zwischen der Einrichtung eines Hol- oder Bringsystems (oder einer Kombination aus beidem) zu waehlen. Im Gegensatz zum Holsystem, wo Abfaelle bzw. Wertstoffe direkt beim Abfallerzeuger abgeholt werden, werden diese beim Bringsystem vom Abfallerzeuger an den dafuer vorgesehenen Ruecknahmeort gebracht. Die richtige Wahl der Strategie, die nicht zuletzt auch von der Bebauungsstruktur des betrachteten Gebietes abhaengt, beeinflusst in hohem Masse den weiteren Aufbau des Sammel-, Lager- und Ruecknahmesystems. Des weiteren ist die Standortfrage fuer Zwischenlager bzw. Umschlagplaetze zu klaeren. Zwischenlagerstellen sind sinnvollerweise so zu waehlen, dass sie sowohl das zu entsorgende Gebiet optimal abdecken, als auch sich in zumutbarer Entfernung zu den Recyclingunternehmen, welche den Elektro(nik)schrott verarbeiten, befinden.
Das Projekt "Analyse der Effizienz und Vorschläge zur Optimierung von Sammelsystemen (Hol- und Bringsysteme) der haushaltsnahen Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf der Grundlage vorhandener Daten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INTECUS GmbH - Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management durchgeführt. Zurzeit gibt es in Deutschland unterschiedliche Sammelsysteme für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen. In der öffentlichen Diskussion werden sowohl für Hol-als auch Bringsysteme ökologische Vorteile reklamiert. Eine einheitliche vergleichende Betrachtung der Sammelsysteme hinsichtlich der Effizienz fehlt bislang. Mit dem Vorhaben soll ein Überblick vorhandener Erfassungssysteme (Hol- und Bringsysteme, insb. Sack- und Tonnensysteme, Sammelgroßbehälter, Wertstoffhöfe, etc.) erstellt werden. Die Systeme sollen hinsichtlich ihrer quantitativen und qualitativen Effizienz analysiert und bewertet werden. Dabei ist die Methodik zur Bestimmung und Bewertung der Effizienz transparent darzulegen. Auf den Ergebnissen aufbauend sollen Vorschläge zur Bestimmung von quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die Effizienz von Sammelsystemen abgeleitet werden, die geeignet sind, ggf. später auch als rechtliche Vorgaben für Sammelsysteme zu dienen.
Das Projekt "Soziale Dimension der Nachhaltigkeit von Energiesystemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dialogik gGmbH durchgeführt. Das von dem Schweizer Energieversorger AXPO finanzierte Projekt 'Die Identifizierung und Messung von sozialen Indikatoren zur Nachhaltigkeit von ausgewählten Systemen der Stromerzeugung in der Schweiz' dient dem Ziel, im Rahmen einer vergleichenden Analyse von Stromerzeugungssystemen die Implikationen für die Nachhaltigkeit mit Hilfe von anerkannten, nachvollziehbaren und konsensfähigen Indikatoren zu identifizieren und für zwei Zeitpunkte (2000 und 2030) zu quantifizieren. Damit sollen Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung hin zu einer Energieversorgung bereit gestellt werden, die nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltig ist. Im Rahmen dieses Projekts bearbeitet die DIALOGIK gGmbH den Bereich der sozialen Indikatoren der Nachhaltigkeit von Energiesystemen. Die Durchführung des Projektes gliedert sich in drei Arbeitspakete. Zuerst erfolgt die Identifikation und Auswahl geeigneter Indikatoren zur Operationalisierung der sozialen Nachhaltigkeit von Energiesystemen. In einem zweiten Schritt wird die für jeden Indikator adäquate Form der Messung für das Jahr 2000 und eine Extrapolation für das Jahr 2030 durchgeführt. In einem dritten Schritt werden die jeweils gemessenen Indikatoren mit einem Gewichtungsfaktor versehen, um die verschiedenen Optionen auf der Basis der sozialen Indikatoren vergleichend bewerten zu können. Für die Messung und Extrapolation der sozialen Indikatoren werden insgesamt drei verschiedene Forschungsmethoden eingesetzt: 1) Desktop Research: beinhaltet die Sammlung und Auswertung aller vorhandenen Daten sowie die Einfügung der Daten in eine Skala, die eine vergleichende Bewertung erlaubt. 2) Primäre Datenerhebung: Dort, wo solche Daten nicht vorhanden oder verfügbar sind, werden entsprechende Daten durch Interviews mit Experten (Schätzungen und Erfahrungswerte) neu erhoben. Darüber hinaus werden analoge Datensätze aus anderen Ländern oder anderen Standorten hinzugezogen. 3) Gruppendelphi-Prozesse: Für die Extrapolation und für die Datenerhebung für wichtige aber nicht quantitativ direkt messbare Sachverhalte werden Gruppen-Delphi Prozesse organisiert. Mit Hilfe dieser Methode können Expertenschätzungen kalibriert und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf Zuverlässigkeit und Gültigkeit hin überprüft werden.
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Bund | 42 |
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Förderprogramm | 39 |
Text | 6 |
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geschlossen | 8 |
offen | 38 |
Language | Count |
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Deutsch | 46 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Bild | 2 |
Dokument | 2 |
Keine | 37 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 28 |
Lebewesen & Lebensräume | 38 |
Luft | 23 |
Mensch & Umwelt | 46 |
Wasser | 23 |
Weitere | 46 |