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Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Aschersleben (Raubstraftat) Am Donnerstagabend, gegen 17:30 Uhr, wurde ein schwerer Raum in der Mäc-Geiz Filiale in der Breiten Straße gemeldet. Zwei männliche, maskierte Personen hatten zu diesem Zeitpunkt die Filiale betreten. Eine der Personen verblieb im Eingangsbereich, die andere Person begab sich direkt zur Kasse und forderte von der Angestellten (w/45) unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe des Bargeldes. Auf einen weiteren Mitarbeiter (m/58) versuchte der Täter im Kassenbereich durch Pfefferspray einzuwirken, verfehlte diesen allerdings. Anschließend griff der Täter in die Kasse und flüchtete mit einem Bargeldbetrag im unteren dreistelligen Bereich. Während der Flucht wurden Teile des Bargeldes verloren. Die beiden Angestellten erlitten keine körperlichen Verletzungen durch den Übergriff. Die Polizei wurde informiert und begab sich sofort in die Nahbereichsfahndung. Zur Unterstützung wurden der Polizeihubschrauber und ein Fährtenhund eingesetzt. Die Suche nach den beiden Tätern blieb bisher erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. Die Täter konnten seitens der Mitarbeiter beschrieben werden. Täter 1 (handelte im Kassenbereich): - männlich, etwa 20 Jahre alt und ca. 170 cm groß - braune Augen, schlanke Gestalt - schwarze Kleidung, Sturmhaube mit einem übergezogenen Cap - gelbe Einweghandschuhe Täter 2 (Schmiere im Eingangsbereich) Zeugenhinweise und Hinweise zu den Tatverdächtigen nimmt die Polizei, gern auch telefonisch unter 03471-3790 entgegen. Staßfurt (Ladendiebstahl) Am Donnerstagnachmittag, gegen 15:30 Uhr, kam es in der Netto-Filiale in der Geleitstraße zu einem Ladendiebstahl. Nach derzeitigem Kenntnisstand verstaute ein 23-Jähriger das Diebesgut (ein Brotmesser und verschiedene Lebensmittel) in einem mitgeführten Beutel und verließ den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen. Er wurde anschließend durch einen Mitarbeiter noch vor Verlassen des Marktes gestellt und die Polizei informiert. Während der Überprüfung des Mannes wurde in dem Beutel ein weiteres Messer (Klingenlänge 20 cm), welches während der Tathandlung griffbereit mitgeführt wurde, aufgefunden. Aufgrund dieser Tatsache erfolgte die Klassifizierung zu einem Diebstahl mit Waffe (unter Mitführen einer Waffe). Da der Beschuldigte ohne festen Wohnsitz ist, wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die vorläufige Festnahme aufrechterhalten und der Mann im Zentralen Polizeigewahrsam untergebracht. Ein Alkohol- und Drogentest verlief positiv. Nach Prüfung der Aktenlage wird noch am Freitag über einen Haftantrag entschieden. Aschersleben (Einbruchsdiebstahl) Am frühen Donnerstagmorgen wurde in einer Pizzeria am Holzmarkt eingebrochen. Die Tatzeit konnte anhand der Alarmunterlagen zwischen 03:00 und 03:10 Uhr eingegrenzt werden. Die unbekannten Täter verschafften sich gewaltsam durch die Hintertür des Geschäfts Zugang zu den Räumlichkeiten und durchsuchten die Schränke und das Büro. Nach ersten Erkenntnissen wurden zwei Akkus- für Pedelecs und ein kleiner Stahltresor entwendet. Die Aufnahmen der Videoüberwachung wurden zur weiteren Auswertung sichergestellt. Im benachbarten Friseursalon bleib der Einbruch im Versuch, die Täter scheiterten an der Hintertür. Die Ermittlungen dauern an. Bernburg (Fahrraddiebstahl) Am Freitagmorgen wurden drei jugendliche beim Diebstahl von Fahrrädern in der Antoinettenstraße beobachtet. Zeugen meldeten, dass die drei jugendlichen gegen 04:27 Uhr, die verschlossene Fahrradbox auf dem Hof des Mehrfamilienhauses aufbrachen und anschließend mit drei Fahrrädern in Richtung Spielplatz flüchteten. Eine sofortige Absuche des Bereiches erfolgte. Tatverdächtige oder Fahrräder konnten allerdings im Umfeld nicht gefunden werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und weitere Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Ilberstedt (Zigarettenautomat aufgebrochen) Am Donnerstagnachmittag wurde die Zerstörung des Zigarettenautomaten in der Güstener Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten sich offenbar durch eine Sprengung Zugang zum Inhalt des Automaten verschafft und diesen entleert. Die genaue Tatzeit ist noch unklar. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. L50 Atzendorf - Dodendorf (Unfall mit Personenschaden) Am Freitagmorgen wurde ein 18-Jähriger bei einem Verkehrsunfall auf der L50 zwischen Atzendorf und Dodendorf schwer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war der Heranwachsende als letztes Fahrzeug in einer Kolonne unterwegs. Das erste Fahrzeug hatte zum Überholen des vorausfahrenden LKWs angesetzt und befand sich bereits neben dem LKW. Das letzte Fahrzeug der Kolonne (18-Jähriger) hatte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls den Überholvorgang eingeleitet und versuchte dadurch weiter links an dem bereits Überholenden vorbeizufahren. Es kam zur seitlichen Berührung, in deren Folge der 18-Jährige von der Fahrbahn abkam, sich überschlug und im Fahrzeug eingeklemmt wurde. Das andere Fahrzeug konnte noch stabilisiert werden und es entstand Sachschaden. Die Feuerwehr konnte den Fahrer aus dem PKW bergen. Er wurde wenig später ins Uniklinikum nach Magdeburg gebracht und dort als schwer verletzt aufgenommen. An der Unfallstelle kam es zu entsprechenden Verkehrsbehinderungen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail:  presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de

Grundwassermessstelle GW_MST.698224 in Hy Jena (Haltestelle Holzmarkt, BK 11) / (Unterflur)

Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Jena (Haltestelle Holzmarkt, BK 11) / (Unterflur). Grundwasserkörper: Nordoestliche Saale - Roda - Buntsandsteinplatte. Messstellen-Art: Bohrung.

Antwortschreiben des BMEL an die BGE – Datenabfrage zu Waldbränden für rvSU (PDF)

Referat 515 – Nachhaltige Waldbewirtschaftung, Holzmarkt Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Postfach 14 02 70, 53107 Bonn Bundesgesellschaft für Endlagerung Eschenstr. 55 31224 Peine HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1, 53123 Bonn TELEFON +49 228 99 529- FAX +49 228 99 529- E-MAIL 515@bmel.bund.de INTERNET www.bmel.de GESCHÄFTSZEICHEN 515 – 62010/0000 DATUM 26. Januar 2023 Ausschließlich per E-Mail Datenabfrage zu Waldbränden für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Standortauswahlgesetz Ihr Schreiben vom 12.12.2022 – SG02101/17-13/1-2022#1 – Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die für das BMEL die jährliche Waldbrandstatistik erstellt, hat mir mitgeteilt, dass ihr detaillierte Daten in der von Ihnen gewünschten Form nicht vorliegen. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage an die Landesforstverwaltungen zu richten. Mit freundlichen Grüßen gez. Datenschutzhinweise einschließlich Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.bmel.de/datenschutz

Berufsziel Försterin / Förster

Die Vorstellung vom Förster oder von der Försterin, der/die allein mit dem Dackel durch die dichten Wälder streift und nach dem Rechten schaut, prägt immer noch die Vorstellungen vieler Menschen. Doch inzwischen hat sich der Arbeitsalltag gewandelt. Heute verbringen viele Forstangestellte einen beträchtlichen Anteil ihrer Arbeitszeit vor dem PC. Daneben werden Waldbesitzer zu unterschiedlichen forstlichen Themen beraten, Durchforstungen oder Pflanzungen geplant und fachlich begleitet oder umweltbildende und waldpädagogische Veranstaltungen durchgeführt. Häufig agieren Forstangestellte als Dienstleister für Kommunal- oder Privatwälder und sind für den Holzverkauf zuständig. Im Zuge des Bolognaprozesses wurden inzwischen im Bereich der forstlichen Hochschulausbildung aus Diplomstudiengängen der Bachelor of Science (i.d.R. sechs Semester) und der Master of Science (i.d.R. weitere vier Semester). Zudem wurden Studieninhalte reformiert und integrierte Studiengänge mit zunehmender Internationalisierung geschaffen. Wer sich heute für ein Studium im Bereich der Forstwirtschaft entscheidet, wird sich zukünftig unter anderem mit folgenden Studieninhalten beschäftigen: Waldbau und Forsteinrichtung Naturschutz Forstliche Betriebswirtschaftslehre Waldschutz Forstpolitik Waldökologie Wildtierbewirtschaftung und Jagd Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit Forstnutzung und Holzmarkt Forstliche Arbeitslehre Forstrecht Bodenkunde Waldwachstumskunde Forstliche Fakultäten an den Universitäten sowie Hochschulen und Fachhochschulen: TU Dresden, Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften, Fachrichtung Forstwissenschaften Albert-Ludwig-Universität Freiburg, Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Georg-August-Universität Göttingen, Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie TU München, Studienfakultät für Forstwissenschaft und Ressourcenmanagement Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Wald und Umwelt Fachhochschule Erfurt, Fachrichtung Forstwirtschaft Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Fakultät Ressourcenmanagement in Göttingen Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Wald- und Forstwirtschaft Während des Studiums werden studienbegleitende Praxisphasen verlangt, die Studentinnen und Studenten unter anderem in einem forstlichen Betrieb oder in einer Forstverwaltung absolvieren können. Auch die Berliner Forsten bieten interessierten Studierenden forstlicher Fachrichtungen die Möglichkeit, über ein Praktikum Erfahrungen zu sammeln. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Stefan Voigt E-Mail: stefan.voigt@forsten.berlin.de

Holzmarkt

Der Aufgabenbereich Holzmarkt umfassen folgende wesentliche Teilaufgaben: - Fachaufsicht sowie Zuständigkeit für Gundsatzangelegenheiten des Holzmarktes sowie der Verwaltungsjagd - Koordination und Überwachung der Holzeinschlags- und Lieferplanung inkl. des Vollzugs - betriebswirtschaftliche Planung, Durchführung und Begleitung des Holzverkaufs - holzmarktbezogene Produktwerbung sowie Entwicklung von Strategien und Konzepten für die Holzmarktentwicklung - Holzverkauf (Verkaufsverträge)

Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz

Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz Das Umweltbundesamt äußert sich zur Kritik an seiner im CO₂-Rechner angewandten Methode zur Berechnung der Treibhausgase, die durch das Heizen mit Holz verursacht werden, in einem offenen Brief. Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamtes können alle Interessierten ihren CO 2 -Fußabdruck berechnen und so Potenziale für mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ im Alltag herausfinden. Im März 2024 hat das ⁠ UBA ⁠ auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Berechnung der CO 2 -Emissionen aus dem Heizen mit Holz angepasst. In einem offenen Brief vom 31. Juli 2024 hat der emeritierte Professor Roland Irslinger die neue Berechnungsmethode kritisiert. Das UBA hat Herrn Prof. Irslinger am 23.08.2024 mit einem offenen Brief geantwortet: Sehr geehrter Herr Prof. Irslinger, das Umweltbundesamt weist seit vielen Jahren zusammen mit vielen anderen Institutionen, Wissenschaftler*innen und NGOs auf die kritischen Seiten einer verstärkten Biomassenutzung hin. Konsequenterweise haben wir im März dieses Jahres nach längeren Detaildiskussionen die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO 2 -Rechner angepasst. Die wesentlichen Gründe hierfür sind in dem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau Dr. Kersten genannt. Diese Anpassung in unserem Bilanzierungstool für Privatpersonen wird unter Waldbesitzer*innen und in der Bioenergiewirtschaft kontrovers diskutiert. Ihrem Schreiben entnehme ich aber, dass wir durchaus wichtige Sichtweisen teilen. Lassen Sie mich deshalb diese zuvorderst festhalten: Es ist nützlich, sinnvoll und international vorgeschrieben, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Es ist mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Holz – nicht zuletzt ausgelöst durch den aus Klimaschutzgründen nötigen Ausstieg aus fossilen Rohstoffen – zu rechnen. Das betrifft auch die ansteigende Nachfrage aus der Baubranche und der chemischen Industrie. Holz wird unter diesen Voraussetzungen teurer werden. Unabhängig von der Frage, mit welchen erneuerbaren Energien wir künftig Gebäude heizen bzw. kühlen, ist es grundsätzlich wichtig, den Wärmebedarf von Gebäuden durch Wärmedämmung zu senken. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wir im Hinblick auf eine nachhaltige Waldwirtschaft vor enormen Herausforderungen stehen, wo es angesichts der Komplexität von Waldökosystemen mit hohen standortspezifischen Abhängigkeiten und durch den ⁠ Klimawandel ⁠ verstärkte Stressfaktoren keine einfachen Lösungen geben wird. Kurzum: Holz ist mehr denn je ein sehr wertvoller Rohstoff. Für uns sind diese Punkte Motivation, das Bewusstsein für die Wertigkeit des Rohstoffes Holz zu stärken. Die transparente Ausweisung der Verbrennungsemissionen im CO 2 -Rechner ist für uns hierbei ein wichtiger Beitrag. An diesem Punkt widersprechen Sie mit sehr weitreichenden Vorwürfen dem UBA. In den von Ihnen angebrachten Begründungen lassen sich allerdings einige Missverständnisse ausmachen, auf die ich kurz eingehen und die ich richtigstellen möchte: Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Das UBA steht zu der Aussage, dass die Heiztechnik auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden ist. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Wir gehen davon aus, dass das Hintergrundpapier im CO 2 -Rechner klar als solches erkennbar ist: Eine Erläuterung für die interessierte Öffentlichkeit, weshalb und wie wir – auf wissenschaftlicher Basis – die Emissionsfaktoren im Rechner geändert haben. Es ist weder ein Gutachten noch ein Studienbericht. Insofern wäre ein großes Quellverzeichnis in einem Dreiseiter offensichtlich fehl am Platz.  In unserem Hintergrundpapier sind die zentralen wissenschaftlichen Studien aufgelistet, in denen selbstverständlich vollständige und umfassende Quellverzeichnisse zu finden sind. Bei den Studien handelt es sich u.a. um aufwendige Modellierungen, die natürlich die Daten zu Waldinventuren und der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigen bzw. zentral auf diesen aufbauen. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Ein Großteil Ihres Schreibens betrifft Aspekte innerhalb der Systemgrenze Wald. Sie verweisen insbesondere auf den Zusammenhang von Bewirtschaftung und Waldzuwachs. Hier besteht allerdings gar kein grundlegender Dissens zwischen Ihrer und der Position des UBA. Sie schließen allerdings aus der Tatsache, dass wir die Verbrennungsemissionen ausweisen und nicht mit den Senkenleistungen des deutschen Waldes im CO 2 -Rechner verrechnen, dass das UBA eine Nichtnutzung des Waldes als Ziel verfolgen würde. Das ist mitnichten der Fall. Mit anderen Worten: Nur weil wir die Verbrennungsemissionen explizit ausweisen, heißt das nicht, dass wir Holzernte und Waldbewirtschaftung ablehnen würden. Eine stärkere politische und marktliche Fokussierung auf eine Kaskadennutzung von Holz könnte die Wertschöpfung der Forstwirtschaft sogar stärken. Ich verweise an dieser Stelle auf die Initiative „Bauhaus der Erde“ von Prof. Schellnhuber, die beispielhaft aufzeigt, wie viele innovative Ideen und Möglichkeiten durch eine nachhaltige Nutzung von Holz und biobasierten Produkten es jenseits der Verbrennung von Holz gibt, um CO 2 aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ zurückzuholen und längerfristig im Produktspeicher zu binden. Die Heiztechnik ist auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden. Das UBA bestreitet nicht, dass Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden sind. Eine effizientere Heiztechnik ist aber eben nur die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite, die Sie auch selbst erwähnen, ist die Senkung des Energiebedarfs. Hier sendete der CO 2 -Rechner in der Vergangenheit aber das Signal, dass man bei einem Wechsel auf eine Holzheizung seinen CO 2 -Fußabdruck durch zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen nur noch marginal verbessern konnte. Eine ambitionierte Wärmedämmung erschien damit aus Klimaschutzsicht für die Besitzer*innen von Holzheizungen überflüssig. Es ist aber unstrittig, dass das nachhaltig nutzbare Holzenergiepotenzial begrenzt ist und selbst im optimistischen Falle nur einen Teil der aktuellen Wärmeversorgung in Deutschland übernehmen kann. Fest steht, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands schneller voranschreiten und die Wärmeversorgung, wo immer möglich, auf brennstofffreie Alternativen umgestellt werden muss. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Sie legen in Ihrer Argumentation vielfach nahe, dass das Holz, das heute verbrannt wird, ansonsten ungenutzt verrotten würde. Sie schreiben: „Der Kohlenstoff im Holz ist aber Teil des natürlichen biosphärisch-atmosphärischen Kreislaufes. Sie würden durch Verrottung exakt in derselben Höhe stattfinden, auch wenn wir das Holz nicht energetisch nutzen würden, die energetische Nutzung ist lediglich der Beipass im Vergleich zur Verrottung, die Freisetzung von CO 2 erfolgt im Ofen anstatt im Wald - in derselben Menge in derselben Zeit.“ Diese Aussage ist zu allgemein, wenn man die von Ihnen selbst genannten Absatzmärkte für Holzreststoffe jenseits von Holzbrennstoffen berücksichtigt. Unsere gerade veröffentlichte Studie „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher ⁠ Biomasse ⁠ in Deutschland auf deutsche und internationale ⁠ LULUCF ⁠-Senken“ (BioSINK) beleuchtet auf der Basis von Modellierungen viele wichtige Detailaspekte hierzu. Sicherlich stimmt das UBA der Aussage zu, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff sowohl bei der Verbrennung als auch bei der Verrottung freigesetzt wird. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Holz verbrannt wird, das sonst zeitnah verrotten würde, dies keinen Einfluss auf den ⁠CO 2 ⁠-Speicher hat. Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Holzmarkt im Detail eine komplexe Angelegenheit ist: Schlagraumgrößen, Besitzverhältnisse, Marktdynamiken, Naturereignisse und anderes mehr beeinflussen Angebot und Nachfrage. Genau aus diesem Grund haben wir im UBA-CO 2 -Rechner auch die Kategorie „Holz aus Garten- und Landschaftspflege“, in der weiterhin keine direkten Verbrennungsemissionen dem verbrannten Holz angerechnet werden. Der Nutzende des CO 2 -Rechners hat hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der von ihm genutzte Brennstoff diese Bedingung erfüllt. Die Schlüsselfrage ist allerdings: Für welches Holz bzw. für welche Sägenebenprodukte gibt es keinen alternativen Markt? An dieser Stelle beginnt unser Dissens. Ich sehe zwei zentrale Aspekte, bei denen Dissens besteht: Besteht eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung einerseits und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs andererseits? Sie behaupten, dass Energieholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft die Atmosphäre nicht mit CO 2 belasten würde und unterstellen eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs. Diese Annahme ist zu einfach und wird der Realität der Klimakrise immer weniger gerecht. Bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen entsteht CO 2 . Umgekehrt gilt: Beim Wachstum von Pflanzen wird das C aus dem CO 2 aus der Luft in organische Stoffe umgewandelt und gebunden. Aus dem Schornstein entweichendes CO 2 lässt sich kausal dem Brennstoff zuordnen, der verbrannt wurde. Wichtig ist aber, dass man das ⁠ CO2 ⁠, das beim Wachstum von Wäldern aus der Luft aufgenommen wird, nicht eindeutig zuordnen kann. Es könnte z. B. auch CO 2 aus einem Kohlekraftwerk sein. Der Zuwachs des Waldes wiederum ist unabhängig davon, ob das geerntete Holz verbrannt oder ob hieraus Papier, Spanplatten, Pflanzenkohle oder andere Produkte hergestellt werden. Damit stehen die Verbrennungsemissionen aus Holz einerseits nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit der Senkenleistung eines Waldes andererseits. Der Kontext des Klimaschutzes ist hier entscheidend: Die Senkenleistung der Wälder droht abzunehmen, während sie tatsächlich maximiert werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Umso wichtiger ist, restliche (unvermeidbare) THG-Emissionen (z. B. aus Landwirtschaft) durch negative CO 2 -Emissionen des Waldes zu kompensieren. Das Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte Ziele für den Landsektor vor, und ein entscheidendes Mittel ist Waldmodellierungen zufolge die verringerte Holzentnahme. So kann die Senkenleistung im Wald verbessert werden (unabhängig vom angenommenen Niveau der natürlichen Störungen), während zugleich waldbauliche Maßnahmen zur Stabilisierung instabiler Waldbestände einen notwendigen Beitrag leisten. Dieser Mix an Maßnahmen ist für eine möglichst lange Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Produkten notwendig und stellt eine wichtige Stellschraube für erfolgreichen Klimaschutz dar. Stoffliche Verwertung vor Verbrennung: Wie groß ist das Angebot von nicht anderweitig nutzbarem Holz, das ansonsten ungenutzt verrotten würde? Der Grundsatz "stoffliche Verwertung vor Verbrennung" sollte im Vordergrund stehen. Deshalb fordert das UBA, die sich auf hohem Niveau befindliche Biomassenutzung nicht weiter durch Fördergelder und idealisierende Beschreibungen anzuheizen (und damit den Preis für den Energieträger Holz über die steigende Nachfrage tendenziell zu verteuern). Es gilt vielmehr den Energiebedarf zu senken, zur Deckung des restlichen Energiebedarfs wo immer möglich brennstofffreie Alternativen zu nutzen und alternative Holzverwendungsmöglichkeiten im Sinne der Kaskadennutzung zu fördern, zu etablieren und weiter auszubauen. Sie schreiben: „Der Logik Ihrer Argumentation folgend müsste der CO 2 -Rechner dem Nutzer die Frage stellen, ob das Brennholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt oder nicht.“ Unsere Argumentation ist hier nicht adäquat wiedergegeben  (siehe vorheriger Punkt zur Kausalität). Wie Sie gehen auch wir davon aus, dass gemäß dem Bundeswaldgesetz Waldbesitzer*innen „kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufforsten“ (BWaldG, § 11 (1)). Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es alternative Verwendungsmöglichkeiten für das Holz gibt oder ob es tatsächlich sonst ohne Nutzung verrotten würde. Ob Holz, das nicht verbrannt wird, ungenutzt verrotten würde, hängt aber von sehr verschiedenen, dynamischen Faktoren ab. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Markt für Holzenergie – politisch angetrieben – deutlich vergrößert. Insofern ist auch klar, dass sich diese Stoffströme nicht „über Nacht“ in neue Wege lenken lassen. Dennoch existieren diese alten und neuen Anwendungsfelder, und sie nehmen zu – wie Sie selbst in Ihrem Schreiben festgestellt haben. Mit dem Klimaschutzgesetz ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Nun geht es darum, den Umbau zu einem klimaresilienten Wald als zentrale Kohlenstoffsenke voranzutreiben und die Weichen für eine umfassende Kaskadennutzung von Holz zu stellen. Der UBA-CO 2 -Rechner und seine transparente Ausweisung von Verbrennungsemissionen helfen dabei, die Wertigkeit des Rohstoffes Holz bewusst zu machen und für vielfältige und innovative Anwendungsfelder jenseits der direkten Verbrennung zu sensibilisieren. In dem Sinne dient er einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Forst- und Holzwirtschaft. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes

LRP_Halberstadt_2016.pdf

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Luftreinhalteplan für Halberstadt 2015 Impressum Herausgeber Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 34 Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg Projektleitung, Koordination und Bearbeitung Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Fachbereich 3 Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) unter Mitwirkung Stadt Halberstadt Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt Landkreis Harz Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich West Harmoniestraße 1, 38820 Halberstadt Titelbild Quelle: Stadt Halberstadt Halle, 14. April 2016 Die Maßnahmen in diesem Luftreinhalteplan sind im Einvernehmen mit den zuständigen Stra- ßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festgelegt worden. Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen von Parteien sowie das Einlegen, Aufdru- cken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. 2 Inhaltsverzeichnis 1Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung des Luftreinhalteplanes .......................................... 5 1.1Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 5 1.2Anlass und Ziel des Luftreinhalteplanes......................................................... 5 2Luftqualität in Halberstadt......................................................... 7 2.1Ort des Überschreitens .................................................................................. 7 2.1.1 2.1.2 2.2 Grenzen des Luftreinhalteplanes ............................................................................. 7 Überwachung der Luftqualität .................................................................................. 8 Art und Umfang der Verschmutzung .............................................................. 9 2.2.1 Luftüberwachung an den Messstationen in Halberstadt ........................................... 9 2.2.1.1 Partikel PM10 ................................................................................................... 9 2.2.1.2 Stickstoffdioxid .............................................................................................. 11 2.3 Ursachen der Verschmutzung ...................................................................... 12 2.3.1 Analyse der Emissionssituation ............................................................................. 12 2.3.1.1 Genehmigungsbedürftige Anlagen................................................................ 12 2.3.1.2 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ....................................................... 13 2.3.1.3 Verkehr ......................................................................................................... 14 2.3.1.4 Überblick der Emissionen im Plangebiet ....................................................... 17 2.3.2 Analyse der Immissionssituation ............................................................................ 19 2.3.2.1 Partikel PM10-Belastung ................................................................................ 19 2.3.2.2 Stickstoffdioxid-Belastung ............................................................................. 22 2.3.2.3 Meteorologische Einschätzung bezogen auf Partikel PM10 und NO2 ............. 23 2.4Schutzziele des Plangebietes ...................................................................... 25 3Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität .................... 26 3.1Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG durchgeführten Maßnahmen ........................................................................ 26 3.1.1 Maßnahmen auf europäischer Ebene .................................................................... 26 3.1.1.1 Gemeinschaftsvorschriften ........................................................................... 26 3.1.1.2 Verschiedene EU-Programme ...................................................................... 26 3.1.2 Maßnahmen auf nationaler Ebene ......................................................................... 27 3.1.2.1 Anlagenbezogene Maßnahmen .................................................................... 27 3.1.2.2 Verkehrliche Maßnahmen ............................................................................. 27 3.1.2.3 Weitere Maßnahmen .................................................................................... 28 3.1.3 Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene ...................................................... 29 3.1.3.1 Anlagenbezogene Maßnahmen .................................................................... 29 3.1.3.2 Verkehrsbezogene Maßnahmen ................................................................... 29 3.1.3.3 Umweltbewusstes Verhalten im Privatbereich .............................................. 29 3.2 Angaben zu den nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG geplanten Maßnahmen ................................................................................................. 30 3.2.1 Maßnahmen auf europäischer Ebene .................................................................... 30 3.2.2 Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene ................................................. 30 3.2.2.1 Anlagenbezogene Maßnahmen .................................................................... 30 3

Bauleitplanung: Einheitsgemeinde Stadt Halberstadt

Bauleitplanung der Stadt Halberstadt - MetaVer Menü Suche Kataloge Karte Über MetaVer Informationsanbieter Datenquellen Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Alle Suchergebnisse Organisationseinheit Bauleitplanung der Stadt Halberstadt Inhalt Übersicht Be­schrei­bung Aktualität des Datensatzes Raumbezug Verweise und Downloads Querverweise Weitere Verweise Kontakt Ansprechpartner Fach­informationen Zusatzinformationen Schlag­worte Metadatensatz Querverweise (1) Bauleitpläne der Stadt Halberstadt - Umringe Darstellung der Umringe von Bebauungsplänen der Stadt Halberstadt. Ansprechpartner Stadt Halberstadt halberstadt@halberstadt.de 03941 55-0 https://www.halberstadt.de/ Be­schrei­bung Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise". Mehr Weniger Aktualität des Datensatzes Erstellung 21.01.2020 Raumbezug Lage der Geodaten (in WGS84) SW Länge/Breite NO Länge/Breite Halberstadt 10.877°/51.834° 11.177°/51.96° Verweise und Downloads Querverweise (1) Geodatensatz Bauleitpläne der Stadt Halberstadt - Umringe Darstellung der Umringe von Bebauungsplänen der Stadt Halberstadt. Weitere Verweise (3) Bebauungspläne Information Öffentlichkeitsbeteiligung Information Sachsen-Anhalt-Viewer / Karte kommunale Bauleitplanung Information Kontakt Ansprechpartner Stadt Halberstadt Holzmarkt 1 38820 Halberstadt Deutschland halberstadt@halberstadt.de 03941 55-0 https://www.halberstadt.de/ Fach­informationen Zusatzinformationen Sprache des Daten­satzes Deutsch Schlag­worte Suchbegriffe B-Plan Bauleitplan Bauleitplanung Bauleitpläne Bebauungsplan Bebauungspläne Begleitplan Begleitplanung BLP F-Plan Mehr Flächennutzungsplan Flächennutzungsplanung Flächennutzungspläne FNP Planung Stadtplanung Vorhaben- und Erschließungsplan Weniger Informationen zum Metadatensatz Objekt-ID 7B71272A-36FE-408C-852F-349E65829485 Aktualität der Metadaten 05.06.2024 Sprache Metadatensatz Deutsch XML Dar­stellung Metadaten als XML herunter­laden Ansprechpartner (Metadatum) halberstadt@halberstadt.de Metadatenquelle Kommunaler Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) Sachsen-Anhalt Hilfe

Mehr als 275.000 Euro aus dem Stadtumbauprogramm für Staßfurt

Die Stadt Staßfurt erhält in diesem Jahr einen Bewilligungsbescheid aus der Städtebauförderung über exakt 275.720 Euro. ?Durch die Förderzusage bekommt die Stadt die notwendige Planungssicherheit, um weitere wichtige Projekte der Stadtentwicklung in Angriff nehmen zu können?, erklärte Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel, heute bei der Übergabe des Bescheids an den Bürgermeister der Bodestadt, Sven Wagner. Mit dem Geld aus dem Stadtumbauprogramm können Webel zufolge drei Vorhaben im Fördergebiet ?Kernstadt? realisiert werden. Der größte Teil des Geldes fließt in den bereits begonnenen Neubau am Holzmarkt 7 (rd. 180.000 ?). ?Wir wollen, dass sich die Menschen in ihrem Wohnumfeld wohlfühlen, die Städte und Gemeinden in unserem Land lebendig bleiben und noch lebenswerter werden?, sagte der Minister. Die Städtebauförderung leiste hier einen wichtigen Beitrag. ?Bund und Land unterstützen die Kommunen in Sachsen-Anhalt mit jeweils 50 Millionen Euro dabei, dem demografischen Wandel offensiv Rechnung zu tragen. Mit dem Geld können zum Beispiel Ortskerne attraktiver gestaltet, brachliegende Flächen aktiviert sowie Grün- und Freiflächen geschaffen werden?, erläuterte Webel. Auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der soziale Zusammenhalt spielten beim Einsatz der Fördermittel eine wichtige Rolle. Durch die Kombination der verschiedenen Programme ist es Webel zufolge in den vergangenen Jahren bereits gelungen, die Zentren vieler Städte im Land umfassend zu sanieren und mit neuem Leben zu erfüllen. Darüber hinaus strahle die Städtebauförderung positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt aus, fügte er hinzu. ?Viele Aufträge werden an einheimische Unternehmen vergeben, damit Arbeitsplätze in der Region gesichert und neue geschaffen. Letztendlich bringt das den Kommunen auch mehr Steuereinnahmen?, hob der Bauminister hervor. Insgesamt stehen für die Förderung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Jahr landesweit rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die jeweils zur Hälfte von Bund und Land bereitgestellten Mittel fließen in folgende Programme: ·       Stadtumbau (rd. 42,73 Mio. Euro) ·       Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (rd. 23,53 Mio. Euro) ·       Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf ? die Soziale Stadt (rd. 9,73 Mio. Euro) ·       Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (rd. 8,58 Mio. Euro) ·       Kleinere Städte und Gemeinden ? Netzwerke und überregionale Zusammenarbeit (rd. 4,69 Mio. Euro) ·       Zukunft Stadtgrün (rd. 3,72 Mio. Euro) ·       Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (rd. 6,68 Mio. Euro) Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Nach Kyrill haben Aufräumarbeiten im Wald begonnen Wernicke: Schäden in Sachsen-Anhalts Wäldern halten sich in Grenzen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Magdeburg, den 27. Januar 2007 Nach Kyrill haben Aufräumarbeiten im Wald begonnen Wernicke: Schäden in Sachsen-Anhalts Wäldern halten sich in Grenzen Orkantief ¿Kyrill¿ hat auch in Sachsen-Anhalts Wäldern zu  Schäden geführt. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat heute eine erste Bilanz über die Sturmschäden gezogen. Nach den bisherigen Erhebungen hat ¿Kyrill¿ Wurf- und Bruchschäden im Landeswald von ca. 370.000 Festmeter und im Privat- und Kommunalwald von ca. 475.000 Festmeter Holz verursacht. Wernicke: ¿Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zu anderen Bundesländern glimpflich davon gekommen.¿ Dabei sind die Regionen Sachsen-Anhalts unterschiedlich betroffen. Während die Schäden in der Altmark relativ gering ausfallen, sind im Fläming und im Harz teilweise erhebliche Flächenschäden zu verzeichnen, so die Ministerin. Sie kündigte an, sich in der nächsten Woche persönlich ein Bild von der Situation im Fläming zu machen. Dort sind jetzt wie überall die Aufräumarbeiten angelaufen. Damit soll ein Schädlingsbefall und die Holzentwertung vermieden werden. Sie erinnerte daran, dass im Harz infolge der trockenen und warmen Witterung bereits im letzten Jahr ein weit überdurchschnittlicher Befall mit Fichtenborkenkäfern zu verzeichnen war. Wernicke: ¿Daher muss in den besonders gefährdeten Gebieten das Schadholz möglichst bis zum Sommer aufbereitet und abtransportiert werden.¿ Nur so lasse sich vermeiden, dass das Wurf- und Bruchholz nicht zu idealen Bruträumen wird und Insekten sich massenhaft vermehren und extreme Schäden verursachen können. Befürchtungen, dass das Wurf- und Bruchholz auf dem Holzmarkt schlechter verkäuflich ist, teilt Wernicke nicht. Die Schäden in Sachsen-Anhalt umfassen etwa die Hälfte eines normalen Jahreseinschlages, so die Ministerin. Diese Menge wird problemlos am Markt unterzubringen sein, da sich für die Holzindustrie bereits in den letzten Monaten Versorgungsengpässe abgezeichnet hatten. Wernicke empfiehlt den betroffenen Waldbesitzern, die bislang noch keine Erfahrungen mit der Bewirtschaftung und Nutzung ihres Waldes haben, sich an ihre örtliche Forstbetriebsgemeinschaft oder den Förster des Betreuungsforstamtes zu wenden. Im Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice ist zudem eine Hotline geschaltet worden. Die Hotline ist unter 0173 - 217 15 84 zu erreichen. Die vom Sturm ¿Kyrill¿ in den Wäldern angerichteten Schäden werden bundesweit auf ca. 25 Millionen Festmeter Holz geschätzt. Besonders stark betroffen waren Wälder im Sauerland und Nordhessen. Allein in Nordrhein-Westfalen wird der Schadholzanfall auf 12 Millionen Kubikmeter geschätzt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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