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Kommunales Informationssystem Holzbau - Modell zur Quantifizierung und Darstellung von Treibhausgas-Einsparpotenzialen durch stoffliche Holzverwendung in Kommunen

Die Bundesregierung hat hohe Ziele für den Klimaschutz bis 2045 beschlossen. Der Gebäudebestand verursacht etwa 30% aller Treibhausgase und soll daher bis 2045 klimaneutral werden. Aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer der Gebäude stellen sich Effekte nur langsam ein und deshalb müssen Anpassungen ab sofort in die Planungsprozesse eingespeist werden. Die Umsetzung von Klimaschutzstrategien und Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene im Gebäudebestand muss zukünftig in enger Abstimmung mit den Zielen der kommunalen Bauleitplanung erfolgen. Dies stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Das hier dargestellte Klimaschutzprojekt 'Kommunales Informationssystem Holzbau (Holzbau-KIS)' hat als Ziel, das Potenzial einer stofflichen Nutzung von Holzprodukten im Bauwesen als zusätzliche Klimaschutzmaßnahme für Kommunen darzustellen und praktisch handhabbar zu machen. In verschiedenen Szenarien werden realisierbare Potenziale für THG-Einsparungen durch Bauen und Sanieren mit Holz projiziert. Bereits existierende Ansätze für Neubau und Sanierung sollen um weitere Szenarien ergänzt und auf ausgewählte Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Die Ergebnisse zeigen sowohl die Kohlenstoffspeicherung im Holzwerkstoff als auch das Substitutionspotenzial durch den Ersatz von Bauteilen in mineralischer Bauweise durch Holzkonstruktionen. Das Holzbau-KIS soll ein praxisnahes, webbasiertes Planungs- und Kommunikationstool werden, das es den Kommunen in Selbstverwaltung ermöglicht, die THG-Einsparungen durch den Einsatz von Holz als Baumaterial in kommunale Klimaschutzkonzepte zu integrieren. Das Teilvorhaben der RUB befasst sich mit der methodischen Erweiterung und der fachlichen thematischen Ergänzung der bestehenden Konzepte für die drei kommunalen Pilotanwendungen. Außerdem soll die Erstellung eines Transferkonzepts zur Übertragung auf weitere Kommunen begleitet werden und bspw. methodische, aber auch organisatorische Aspekte eines Betriebs des Tools bei einer Kommune beleuchten.

Kommunales Informationssystem Holzbau - Modell zur Quantifizierung und Darstellung von Treibhausgas-Einsparpotenzialen durch stoffliche Holzverwendung in Kommunen, Teilvorhaben 2: Softwaretechnische Umsetzung

Die Bundesregierung hat hohe Ziele für den Klimaschutz bis 2045 beschlossen. Der Gebäudebestand verursacht etwa 30% aller Treibhausgase und soll daher bis 2045 klimaneutral werden. Aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer der Gebäude stellen sich Effekte nur langsam ein und deshalb müssen Anpassungen ab sofort in die Planungsprozesse eingespeist werden. Die Umsetzung von Klimaschutzstrategien und Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene im Gebäudebestand muss zukünftig in enger Abstimmung mit den Zielen der kommunalen Bauleitplanung erfolgen. Dies stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Das hier dargestellte Klimaschutzprojekt 'Kommunales Informationssystem Holzbau (Holzbau-KIS)' hat als Ziel, das Potenzial einer stofflichen Nutzung von Holzprodukten im Bauwesen als zusätzliche Klimaschutzmaßnahme für Kommunen darzustellen und praktisch handhabbar zu machen. In verschiedenen Szenarien werden realisierbare Potenziale für THG-Einsparungen durch Bauen und Sanieren mit Holz projiziert. Bereits existierende Ansätze für Neubau und Sanierung sollen um weitere Szenarien ergänzt und auf ausgewählte Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Die Ergebnisse zeigen sowohl die Kohlenstoffspeicherung im Holzwerkstoff als auch das Substitutionspotenzial durch den Ersatz von Bauteilen in mineralischer Bauweise durch Holzkonstruktionen. Das Holzbau-KIS soll ein praxisnahes, webbasiertes Planungs- und Kommunikationstool werden, das es den Kommunen in Selbstverwaltung ermöglicht, die THG-Einsparungen durch den Einsatz von Holz als Baumaterial in kommunale Klimaschutzkonzepte zu integrieren. Das Teilvorhaben von Disy befasst sich mit der benutzungsfreundlichen, effizienten und sicheren Implementierung der Softwarelösung und realisiert die drei kommunalen Pilotanwendungen aus softwaretechnischer Sicht. Außerdem soll die Erstellung eines Transferkonzepts zur Übertragung auf weitere Kommunen aus Sicht der Softwaretechnik begleitet werden.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Entwicklung von Mechanismen zur Darstellung der Klimawirkung bei der energetischen Nutzung von Holz (BioMech-Wood)

Im Rahmen des Vorhabens sind drei Kernfragen zu beantworten: - Wie kann die Klimawirkung einer energetischen Biomassenutzung insbesondere der Holznutzung realistisch und umfassend abgebildet werden? - Welche Instrumente regulieren die (insbesondere energetischen) Nutzungspfade von Holz und wie können diese zur Berücksichtigung der damit verbundenen Klimawirkung angepasst bzw. neu entwickelt werden? - Welche ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen sind durch die mögliche Anpassung dieser Instrumente zu erwarten? Zur Beantwortung der Fragen ist zu analysieren, welche Regelungen aktuell auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zur Klimawirkung der Nutzung holzartiger Biomasse existieren und welche Ansätze sich bereits als praxistauglich erwiesen haben. Zudem müssen wissenschaftliche Ansätze zur Quantifizierung der Klimawirkung von Holznutzungspfaden identifiziert und dargestellt werden, welche eine produktbezogene Treibhausgasbilanzierung einer energetischen Nutzung ermöglichen. Darauf aufbauend sollen politische Handlungs- und Implementierungsansätze entwickelt, ausgearbeitet und bewertet werden um Empfehlungen zur adäquaten Berücksichtigung der Klimawirkung der energetischen Holznutzung in relevanten Politikinstrumenten, insbesondere auf europäischer Ebene, abzuleiten. Anschließend soll herausgearbeitet werden, worin Hemmnisse in der praktischen Anwendung und Umsetzung liegen und wie diesen begegnet werden kann. Rechtliche Änderungen, insbesondere in der RED III, sind hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit für eine Regulierung der Klimawirkung einzuordnen. Ziel des Vorhabens ist es, praxisgerechte Ansätze herauszuarbeiten, welche als Empfehlungen in Gesetzgebungsprozesse eingehen können, um bundesweit zu einem guten Gelingen der Umsetzung einer Nationalen Biomassestrategie beizutragen.

Einfluss der Mykorrhizosphäre von Bäumen auf die Bodenentwicklung und Erosionsverminderung von Uran-Bergbaufolgelandschaften, TP A: Dendroanalyse, Bildung organische Bodensubstanz, Mykorrhizosphärenprozesse, (kolloidaler) Schwermetall/Radionuklid-Austrag & Drohnenbefliegungen

Waldpädagogik

Anliegen der waldbezogenen Bildungs- und Erziehungsarbeit (Waldpädagogik) des Staatsbetriebes Sachsenforst ist die Vermittlung zwischen Wald, Forstwirtschaft und Gesellschaft. Zwischen Mensch und Wald soll eine positive Beziehung aufgebaut werden. Die waldpädagogischen Angebote richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsenen stehen in ganz Sachsen interessante Möglichkeiten zur Verfügung. Die Waldpädagogik ist im Sächsischen Waldgesetz als wichtige Aufgabe der Forstbehörden festgeschrieben. Förster, als kompetente Fachleute in Sachen Wald, stellen in Programmen und bei Veranstaltungen den Wald als Ökosystem vor, erläutern seine vielfältigen Schutz- und Erholungsfunktionen, fördern das Verständnis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und die Nutzung des Rohstoffes Holz. Die Vermittlung von Wissen ist dabei gekoppelt an persönliche Erfahrungen, an das Erleben des Waldes mit allen Sinnen. Deshalb finden möglichst alle Angebote, zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter, direkt im Wald statt. Die Waldpädagogik wird schwerpunktmäßig in verschiedenen Einrichtungen innerhalb des Staatsbetriebes Sachsenforst durchgeführt, u. a. in dem Waldschulheim Conradswiese, Waldschulheim Wahlsmühle, Waldschulheim Stannewisch, Bildungsstätte Sellnitz, Walderlebnisscheune Taura, Walderlebniszentrum Osterzgebirge, Walderlebniszentrum Leupoldishain, Waldschule am Fichtelberg, Walderlebnisgarten Eich und Wildgehege Moritzburg.

Verbesserung der stofflichen Holznutzung durch Einsatz von Hyperspektralanalyse, Teilvorhaben 2: Vorhersage und Optimierung von Platteneigenschaften beim Einsatz verschiedener Holzsortimente und Altholz durch Hyperspektraltechnologie

ERA-NET Forest Value: Innovative Verbindungslösungen für Bauteile aus Hartlaubholz (hardwood_joint)

Zielsetzung: Die Ziele des Projektes hardwood-joint, welches die Forschung und Entwicklung von Verbindungslösungen für aus Hartlaubholz-Produkten zusammengesetzte Tragwerke bzw. Holzkonstruktionen zur Aufgabe hat, betreffen wissenschaftliche, wirtschaftliche, sozioökonomische und umweltspezifische Aspekte: Wissenschaftliche Ziele: Die wissenschaftlichen Ziele von hardwood-joint beinhalten im Wesentlichen einerseits die Entwicklung von innovativen Verbindungslösungen für Tragwerke aus Hartlaubholz-Produkten und andererseits die Herleitung und Verifizierung neuer sowie die Weiterentwicklung bestehender Modellansätze für die Bemessung dieser Verbindungslösungen. Weitere wissenschaftliche Ziele sind das Schaffen einer fundierten Grundlage für die Aufnahme dieser Modelle in die Bemessungsnormen sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Projektes gewonnenen Erkenntnisse in begutachteten Fachzeitschriften. Wirtschaftliche Ziele: Die wirtschaftlichen Ziele von hardwood-joint sind das Öffnen neuer, europäischer Märkte für KMUs im Holzbausektor sowie die Steigerung der Wertschöpfung von Hartlaubholzprodukten im Sinne der Vermeidung einer direkten, thermischen Verwertung. Sozioökonomische Ziele: Das übergeordnete, sozioökonomische Ziel von hardwood-joint ist die Steigerung des Absatzes von nachhaltig hergestellten Bauwerken aus Holz, u.a. in Form der Stadtverdichtung mittels Aufstockung bestehender Gebäude durch diese Lösungen des Leichtbaus. Umweltspezifische Ziele: Das umweltspezifische Ziel von hardwood-joint ist die Steigerung der nachhaltigen Nutzung der in Mitteleuropa stetig zunehmenden Hartlaubholzbestände für den Bausektor und damit einhergehend ein sukzessiver Austausch von Baustoffen aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen durch solche, welche mit der nachwachsenden Ressource Holz hergestellt werden können. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Weltweit wird vom geernteten Holz 52% direkt verbrannt und von den verbleibenden 48% werden 80% für den Baubereich genutzt. Dies beinhaltet die Konstruktion sowie den Innenausbau, wobei insbesondere der Konstruktion selbst ein hoher Anteil zuzusprechen ist. In Folge des hohen Stellenwertes der Verbindungstechnik im Ingenieurholzbau und der Notwendigkeit, in naher Zukunft Hartlaubholz in verstärktem Maße konstruktiv einzusetzen, sind bei erfolgreichem Abschluss leistungsfähige, zuverlässige und wirtschaftliche Lösungen zu erwarten. Die gegenwärtige Situation, dass Hartlaubhölzer für den konstruktiven Baubereich nur bedingt wirtschaftlich abgesetzt werden können, soll durch die erwartbaren Erfolge im Zuge des Projektes und dem Aufzeigen von Möglichkeiten einer Wirtschaftlichkeit im Anschlussbereich verbessert werden. Für die Forstwirtschaft führt dies zu einer positiven Preisentwicklung des Rohmaterials und für die Umwelt zu einer Zunahme von Bauwerken, hergestellt in umweltfreundlicher und nachhaltiger Bauweise mit einem nachwachsenden Rohstoff.

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

Regelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung fester Brennstoffe Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen Zulässige Brennstoffe Grenzwerte und Nachrüstverpflichtungen Antike Öfen Offene Kamine Grundöfen Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Nachrüstung von Staubminderungseinrichtungen

Mit Ende des Jahres 2024 müssen nach den "Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung von Feststoffen" alte Einzelraumfeuerungsanlagen Außerbetrieb genommen bzw. nachgerüstet werden. Welche Einzelraumfeuerungsanlagen betroffen sind, wird nachfolgend beschrieben. Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: offene Kamine vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen, Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen, Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Ansprechpartner für den benötigten Nachweis sind die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Fachfragen beantworten auch die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. (Kontaktdaten rechts). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) zugelassene Brennstoffe: naturbelassenes, stückiges Holz Holzbriketts nach DIN 51731 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen Grundöfen sind Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden. Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Grundöfen 1,25 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2024 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 3,0 0,075 Heizungsherde 3,5 0,075 Errichtung ab 01.01.2025 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 1,5 0,04 Heizungsherde 1,5 0,04 Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Alle Feuerstättenarten, die in der Tabelle bislang nicht genannt wurden (z.B. Kamin- und Pelletöfen, Kachelofeneinsätze) unterliegen den folgenden Regelungen. Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 Weiterbetrieb nur unter Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Einzelraumfeuerung 4,0 0,15 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden (Grenzwerte werden nicht eingehalten), sind die Feuerungsanlagen zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024 Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 2,0 0,075 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 0,075 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 2,0 0,075 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 2,0 0,075 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 2,5 0,075 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,40 0,05 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,40 0,03 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Errichtung ab 01.01.2015 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 1,25 0,04 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 1,25 0,04 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 0,03 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 0,02 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Wie in der obenstehenden Tabelle dargestellt, müssen einige Feuerungsanlagen mit einer Staubminderungsanlage nach dem Stand der Technik (Staubabscheider) nachgerüstet werden, damit sie die geforderten (Staub-)Grenzwerte einhalten und weiter betrieben werden können. Ein Staubabscheider darf nur verwendet werden, wenn für ihn eine Bauartzulassung vorliegt. Die Bauartzulassung wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welches auch eine Liste an zugelassenen Staubabscheidern auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Staubabscheider für Feuerungsanlagen | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik ). Um dem Stand der Technik zu entsprechen, muss der Staubabscheider einen Staubabscheidegrad von mindestens 50 % erreichen (VDI 3670:2016). Für Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der Regel elektrostatische Abscheider oder filternde Abscheider genutzt. Der Einbau eines Staubabscheiders sollte frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt und von einem Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieb durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden sowohl als Kompaktanlagen mit integrierten Emissionseinrichtungen (Staubabscheider, Katalysator) als auch Öfen mit separatem Zubehör für die Rauchgasreinigung vertrieben. Auf dem deutschen Markt dürfen nur Einzelraumfeuerungsanlagen angeboten werden, die für das Gesamtsystem, das heißt Ofen gemeinsam mit Emissionsminderungseinrichtung, die Typprüfung nachweislich bestanden haben. Bei der Beschaffung (z. B. über den internationalen Online-Handel) ist darauf zu achten, dass eine Ofenanlage mit dem gegebenenfalls notwendigen Zubehör für die Rauchgasreinigung erworben wird.

Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Nach einem starken Anstieg zwischen 2000 und 2003 stagnierte der Anteil nach PEFC zertifizierter Flächen bis 2019. Im Jahr 2024 lag der Anteil 10 Prozentpunkte über dem Wert von 2019.</li><li>Der Anteil nach FSC zertifizierter Flächen entwickelt sich seit 2000 insgesamt sehr positiv, mit einem Einbruch in 2024.</li><li>2024 wurden 79,3 % der Waldfläche nach PEFC aber nur 10,9 % nach FSC bewirtschaftet.</li><li>Die Bundesregierung wollte die nach hochwertigen ökologischen Standards zertifizierte Waldfläche in Deutschland auf 80 % im Jahr 2010 ausweiten. Das Ziel für 2010 wurde jedoch verfehlt.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder mit zertifizierten Waldflächen ist wichtig für den Umweltschutz. Ungefähr ein Drittel der Fläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Der größte Teil dieser Wälder wird forstwirtschaftlich genutzt. In der Vergangenheit stand bei der Bewirtschaftung überwiegend ein hoher Holzertrag im Vordergrund. Das Ergebnis: Es wurden vor allem Monokulturen mit schnellwachsenden Arten gepflanzt, die anfällig für Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall sind. Der Boden wird durch Monokulturen und den Einsatz von Maschinen beeinträchtigt. Die Artenvielfalt der Wälder ist insgesamt geringer als in naturnahen Forsten.</p><p>Die bedeutendsten Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, nach denen sich Forstbetriebe zertifizieren lassen können, sind <a href="http://www.pefc.de/">PEFC</a> (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und <a href="http://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a> (Forest Stewardship Council). Die Betriebe müssen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien erfüllen, die teilweise über den gesetzlichen Anforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze liegen. FSC steht dabei für strengere Vorgaben als PEFC.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die Entwicklung der PEFC-Waldflächen stagnierte in den letzten Jahren auf hohem Niveau: Der Wert lag zwischen 2006 und 2019 bei etwas unter 70 %, stieg 2020 deutlich an und erreichte 2024 rund 79,3%. Der deutliche Anstieg kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung an eine Zertifizierung zurückgeführt werden. Der Anteil der FSC-zertifizierten Flächen hat sich in den letzten Jahren auf niedrigerem Niveau sehr positiv entwickelt. Der Grund: In den letzten Jahren haben Landesforstbetriebe umfangreiche Flächen zertifizieren lassen, zuletzt vor allem in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. Im Jahr 2024 ist jedoch ein deutlicher Rückgang um knapp 4 Prozentpunkte zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen auf die Entscheidung der hessischen Landesregierung zum Ausstieg aus der FSC-Zertifizierung des Staatswaldes (über 340.000 Hektar) zurückzuführen.</p><p>Die Bundesregierung setzte sich 2007 in der <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nationale_strategie_biologische_vielfalt_2015_bf.pdf">Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt</a> das Ziel, den Anteil der nach „hochwertigen ökologischen Standards“ zertifizierten Flächen bis 2010 auf 80 % zu erhöhen. Dabei werden insbesondere die Standards PEFC und FSC berücksichtigt. Das Ziel scheint spätestens seit dem deutlichen Anstieg der PEFC zertifizierten Fläche auf über 70 % in 2020 erreicht. Jedoch kann der genau Wert derzeit nicht exakt bestimmt werden: Ein Teil der Waldflächen, insbesondere der Landesforste, ist nach beiden Systemen zertifiziert. Klar ist jedoch: Die Politik sollte eine nachhaltige Forstwirtschaft weiterhin fördern, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass das Ziel jetzt erreicht wurde.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>PEFC und FSC ermitteln den Umfang der zertifizierten Flächen im Zuge der Zertifizierungen der Forstunternehmen und veröffentlichen diese. Als Vergleichsgröße wird die Holzbodenfläche herangezogen, also die dauerhaft zur Holzerzeugung bestimmte Fläche. Diese Fläche wurde im Rahmen der zweiten, dritten und vierten <a href="http://www.bundeswaldinventur.de/">Bundeswaldinventur</a> (BWI) bestimmt. Um Sprünge beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠-Wert zu vermeiden, wurde zwischen den Werten der drei BWIen linear interpoliert. Allgemeine methodische Hinweise zur BWI finden sich beim Indikator <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-mischwaelder">„Mischwälder“</a>.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/nachhaltige-waldwirtschaft">"Nachhaltige Waldwirtschaft"</a>.</strong></p>

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