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Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen

Das Projekt "Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen" wird/wurde ausgeführt durch: LAMTEC Meß- und Regeltechnik für Feuerungen GmbH & Co. KG.

Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen, Teilprojekt: Entwicklung von neuer Rauchgassensorik zur optimierten Ofenregelung

Das Projekt "Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen, Teilprojekt: Entwicklung von neuer Rauchgassensorik zur optimierten Ofenregelung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: LAMTEC Meß- und Regeltechnik für Feuerungen GmbH & Co. KG.

Regelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung fester Brennstoffe Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen Zulässige Brennstoffe Grenzwerte und Nachrüstverpflichtungen Antike Öfen Offene Kamine Grundöfen Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Nachrüstung von Staubminderungseinrichtungen

Mit Ende des Jahres 2024 müssen nach den "Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung von Feststoffen" alte Einzelraumfeuerungsanlagen Außerbetrieb genommen bzw. nachgerüstet werden. Welche Einzelraumfeuerungsanlagen betroffen sind, wird nachfolgend beschrieben. Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: offene Kamine vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen, Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen, Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Ansprechpartner für den benötigten Nachweis sind die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Fachfragen beantworten auch die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. (Kontaktdaten rechts). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) zugelassene Brennstoffe: naturbelassenes, stückiges Holz Holzbriketts nach DIN 51731 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen Grundöfen sind Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden. Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Grundöfen 1,25 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2024 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 3,0 0,075 Heizungsherde 3,5 0,075 Errichtung ab 01.01.2025 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 1,5 0,04 Heizungsherde 1,5 0,04 Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Alle Feuerstättenarten, die in der Tabelle bislang nicht genannt wurden (z.B. Kamin- und Pelletöfen, Kachelofeneinsätze) unterliegen den folgenden Regelungen. Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 Weiterbetrieb nur unter Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Einzelraumfeuerung 4,0 0,15 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden (Grenzwerte werden nicht eingehalten), sind die Feuerungsanlagen zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024 Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 2,0 0,075 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 0,075 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 2,0 0,075 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 2,0 0,075 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 2,5 0,075 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,40 0,05 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,40 0,03 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Errichtung ab 01.01.2015 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 1,25 0,04 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 1,25 0,04 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 0,03 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 0,02 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Wie in der obenstehenden Tabelle dargestellt, müssen einige Feuerungsanlagen mit einer Staubminderungsanlage nach dem Stand der Technik (Staubabscheider) nachgerüstet werden, damit sie die geforderten (Staub-)Grenzwerte einhalten und weiter betrieben werden können. Ein Staubabscheider darf nur verwendet werden, wenn für ihn eine Bauartzulassung vorliegt. Die Bauartzulassung wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welches auch eine Liste an zugelassenen Staubabscheidern auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Staubabscheider für Feuerungsanlagen | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik ). Um dem Stand der Technik zu entsprechen, muss der Staubabscheider einen Staubabscheidegrad von mindestens 50 % erreichen (VDI 3670:2016). Für Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der Regel elektrostatische Abscheider oder filternde Abscheider genutzt. Der Einbau eines Staubabscheiders sollte frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt und von einem Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieb durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden sowohl als Kompaktanlagen mit integrierten Emissionseinrichtungen (Staubabscheider, Katalysator) als auch Öfen mit separatem Zubehör für die Rauchgasreinigung vertrieben. Auf dem deutschen Markt dürfen nur Einzelraumfeuerungsanlagen angeboten werden, die für das Gesamtsystem, das heißt Ofen gemeinsam mit Emissionsminderungseinrichtung, die Typprüfung nachweislich bestanden haben. Bei der Beschaffung (z. B. über den internationalen Online-Handel) ist darauf zu achten, dass eine Ofenanlage mit dem gegebenenfalls notwendigen Zubehör für die Rauchgasreinigung erworben wird.

Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator

Das Projekt "Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Isabellenhütte Heusler GmbH & Co. KG.

Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Neuartige Heizsystem- und Gebäudeintegration

Das Projekt "Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Neuartige Heizsystem- und Gebäudeintegration" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ritter Energie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG.

Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Biomassegeeigneter Thermoelektrischer Generator

Das Projekt "Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Biomassegeeigneter Thermoelektrischer Generator" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Institut für Fahrzeugkonzepte.

Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Hochleistungsfähige Thermoelektrische Module

Das Projekt "Klimaneutrale stromerzeugende Heizung basierend auf Holzpellets und Thermoelektrischem Generator, Teilvorhaben: Hochleistungsfähige Thermoelektrische Module" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Isabellenhütte Heusler GmbH & Co. KG.

UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie

Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das ⁠ UBA ⁠ Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der ⁠ Vorkette ⁠ (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps  unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von ⁠ Totholz ⁠ aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-⁠ Ökosystem ⁠ besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der ⁠ Atmosphäre ⁠. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den ⁠ Klimaschutz ⁠ bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte ⁠ LULUCF ⁠-Sektor (⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das ⁠ Klima ⁠ ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .

Kaminofen

: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen Welche Umweltaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten Verzichten Sie aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses. Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Verbrennen Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz. Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Holz ist ein begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten: Alte Öfen austauschen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Die sparsamsten Kaminöfen erreichen Energieeffizienzklasse A+. Achten Sie auf eine möglichst hohe Energieeffizienz-Kennzahl von etwa 120 %. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Emissionsarme Anlagentechnik nutzen: Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß. Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt. Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich. Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrige Staubemissionen zu gewährleisten. Der Blaue Engel für Kaminöfen für Holz gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrige Staub- und Schadstoffemission aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Trockenes Holz verwenden: Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrige Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme). Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletöfen und Pelletkessel . Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forst (⁠ LULUCF ⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie hier: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima (⁠ UBA ⁠-Themenseite)

Pelletofen

: Holzheizung energiesparend einstellen, Alternativen prüfen So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders. Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠ Klima ⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Nebenkostenrechnung. Der CO 2 -Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich allerdings aus ⁠ Klimaschutz ⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletöfen. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für Pelletöfen: Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Öfen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Hierzu sollten sie Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (Passivhäuser). Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Umweltfreundliche Holzpellets kaufen: Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel FSC , PEFC oder Naturland ). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Niedrige Emissionen: Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) besonders emissionsarme Pelletöfen gefördert. Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Pelletofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletkessel . Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forst (⁠ LULUCF ⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠ Klimaschutz ⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung (UBA-Themenseite) Energiesparende Gebäude (UBA-Themenseite)

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