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Mikrobieller Abbau komplexer technischer Substrate

Das Projekt "Mikrobieller Abbau komplexer technischer Substrate" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Mikrobiologie.Fuer zahlreiche komplexe technische Produkte ist ueber die Moeglichkeit eines 'biologischen Recycling' bisher wenig bekannt. Fuer das klassische Bodenbelagsmaterial Linoleum, das aus oxydiertem Leinoel, Holzschliff, Jutefasern und anorganischen Stoffen hergestellt wird, wurde die mikrobielle Abbaufaehigkeit untersucht.Es konnte eine Reihe von Pilzisolaten gewonnen werden, die zumindest einen Teil der Komponenten dieses komplexen Materials als Substrat zu nutzen vermoegen und damit eine Massenreduktion bewirken.

Herstellung holzbasierter Schäume zur Substitution petrochemischer Rohstoffe + Messprogramm

Das Projekt "Herstellung holzbasierter Schäume zur Substitution petrochemischer Rohstoffe + Messprogramm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG.Die neu gegründete Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG ist über die Gesellschafterstruktur mit der Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG verbunden. Das mittlerweile in zweiter Generation geführte Familienunternehmen in Lehe/Ems ist als Dienstleister in der Forstwirtschaft tätig und bietet Beratung bei der Waldbepflanzung sowie der Waldbetreuung, -pflege und -vermessung an, unterstützt bei der bestandschonenden Holzernte und der Transportlogistik und vertreibt darüber hinaus Brenn- und Rundholz sowie Hackschnitzel und Rindenmulch. Die Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG plant die erstmalige großtechnische Realisierung einer Anlage zur Herstellung von Holzschaumplatten ohne Verwendung von synthetischen Bindemitteln. Die vom Wilhelm-Klauditz-Institut in Braunschweig entwickelten holzbasierten Schäume sind ein neuer Werkstoff und werden in Deutschland noch nicht großtechnisch hergestellt. Sie sollen Verwendung als Dämmplatten, Möbel- und Sandwichelemente oder als Torfsodenersatz finden. Die Holzschaumplatten sollen konventionelle Holzfaserplatten, erdölbasierte Schäume sowie Verbunddämmmaterialien ersetzen, deren Herstellung mit schädlichen Umweltauswirkungen verbunden sind. So werden Holzfaserplatten in Deutschland üblicherweise mit synthetischen Bindemitteln, wie pMDI oder Harnstoff-Formaldehyd-Harzen, hergestellt. Die Bindemittel führen während und vor allem nach der Herstellung z.B. zu Formaldehydemissionen. Die Herstellung der Holzschaumplatten kommt hingegen ohne die Verwendung synthetischer Bindemittel aus. Insbesondere soll bei der Herstellung dieses neuartigen Werkstoffes die Ressourceneffizienz gegenüber der Herstellung konventioneller Produkte gesteigert und der Chemikalieneinsatz reduziert werden. Zur Herstellung des Holzschaums werden Holzhackschnitzel in verschiedenen Verfahrensschritten zellular aufgeschlossen. Die dadurch entstandene wässrige Suspension wird unter Zugabe eines Treibmittels im Intensivmischer aufgeschäumt. Ferner werden Proteine eingesetzt, die den Schäumungsprozess unterstützen und dabei denaturieren. Abhängig vom geplanten Anwendungsbereich der Platten werden ggf. auch Graphite als Flammschutzmittel und/oder Wachse als Hydrophobierungsmittel zugegeben. Auf synthetische Bindemittel kann vollständig verzichtet werden. Der Holzschaum wird anschließend auf ein spezielles Förderband in Plattenform aufgebracht und mittels einer innovativen elektromagnetischen Trocknungsanlage auf die erforderliche Endfeuchte getrocknet. Diese Trocknung zeichnet sich durch einen sehr schnellen Wärmeeintrag und einen hohen Wirkungsgrad aus. Je nach Mahlgrad, eingesetzter Faser- und Additivmenge können unterschiedliche Plattenrohdichten für unterschiedlichste Anwendungen erzeugt werden. Die so hergestellten Holzschaumplatten können wie konventionelle Holzwerkstoffplatten nachbearbeitet werden, z.B. durch Sägen, Schleifen und Beschichten. Fehlerhafte Platten können in den Produktionsprozess zurückgeführt oder zu Torfsodenersatz weiterverarbeitet werden. Die Umweltentlastungen des Vorhabens beruhen auf der umweltschonenderen Herstellung der Holzschaumplatten im Vergleich zur Herstellung von konventionellen Werkstoffen. Die Herstellung der Holzschaumplatten besitzt eine höhere Materialeffizienz als die Herstellung vergleichbarer Holzfaserplatten. Die konkrete Holzeinsparung ist abhängig vom Referenzprodukt. Ausgehend vom geplanten Produktportfolio nach Inbetriebnahme werden Holzeinsparungen in Höhe von 14.813 Tonnen pro Jahr erwartet, was rund 68 Prozent pro Jahr entspricht. Als Rohstoff für die Holzschaumplatten kommt sämtliche hölzerne Biomasse in Betracht (z.B. Nadel- & Laubholz, Altholz, Sägerestholz, Flachs oder Maisspindeln), wodurch die Kaskadennutzung unterstützt wird. Auch die Laubholznutzung wird dadurch gefördert. Für Holzfaserdämmplatten wird zurzeit ausschließlich Nadelrundholz eingesetzt. (Text gekürzt)

Herstellung holzbasierter Schäume zur Substitution petrochemischer Rohstoffe

Die neu gegründete Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG ist über die Gesellschafterstruktur mit der Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG verbunden. Das mittlerweile in zweiter Generation geführte Familienunternehmen in Lehe/Ems ist als Dienstleister in der Forstwirtschaft tätig und bietet Beratung bei der Waldbepflanzung sowie der Waldbetreuung, -pflege und -vermessung an, unterstützt bei der bestandschonenden Holzernte und der Transportlogistik und vertreibt darüber hinaus Brenn- und Rundholz sowie Hackschnitzel und Rindenmulch. Die Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG plant die erstmalige großtechnische Realisierung einer Anlage zur Herstellung von Holzschaumplatten ohne Verwendung von synthetischen Bindemitteln. Die vom Wilhelm-Klauditz-Institut in Braunschweig entwickelten holzbasierten Schäume sind ein neuer Werkstoff und werden in Deutschland noch nicht großtechnisch hergestellt. Sie sollen Verwendung als Dämmplatten, Möbel- und Sandwichelemente oder als Torfsodenersatz finden. Die Holzschaumplatten sollen konventionelle Holzfaserplatten, erdölbasierte Schäume sowie Verbunddämmmaterialien ersetzen, deren Herstellung mit schädlichen Umweltauswirkungen verbunden sind. So werden Holzfaserplatten in Deutschland üblicherweise mit synthetischen Bindemitteln, wie pMDI oder Harnstoff-Formaldehyd-Harzen, hergestellt. Die Bindemittel führen während und vor allem nach der Herstellung z.B. zu Formaldehydemissionen. Die Herstellung der Holzschaumplatten kommt hingegen ohne die Verwendung synthetischer Bindemittel aus. Insbesondere soll bei der Herstellung dieses neuartigen Werkstoffes die Ressourceneffizienz gegenüber der Herstellung konventioneller Produkte gesteigert und der Chemikalieneinsatz reduziert werden. Zur Herstellung des Holzschaums werden Holzhackschnitzel in verschiedenen Verfahrensschritten zellular aufgeschlossen. Die dadurch entstandene wässrige Suspension wird unter Zugabe eines Treibmittels im Intensivmischer aufgeschäumt. Ferner werden Proteine eingesetzt, die den Schäumungsprozess unterstützen und dabei denaturieren. Abhängig vom geplanten Anwendungsbereich der Platten werden ggf. auch Graphite als Flammschutzmittel und/oder Wachse als Hydrophobierungsmittel zugegeben. Auf synthetische Bindemittel kann vollständig verzichtet werden. Der Holzschaum wird anschließend auf ein spezielles Förderband in Plattenform aufgebracht und mittels einer innovativen elektromagnetischen Trocknungsanlage auf die erforderliche Endfeuchte getrocknet. Diese Trocknung zeichnet sich durch einen sehr schnellen Wärmeeintrag und einen hohen Wirkungsgrad aus. Je nach Mahlgrad, eingesetzter Faser- und Additivmenge können unterschiedliche Plattenrohdichten für unterschiedlichste Anwendungen erzeugt werden. Die so hergestellten Holzschaumplatten können wie konventionelle Holzwerkstoffplatten nachbearbeitet werden, z.B. durch Sägen, Schleifen und Beschichten. Fehlerhafte Platten können in den Produktionsprozess zurückgeführt oder zu Torfsodenersatz weiterverarbeitet werden. Die Umweltentlastungen des Vorhabens beruhen auf der umweltschonenderen Herstellung der Holzschaumplatten im Vergleich zur Herstellung von konventionellen Werkstoffen. Die Herstellung der Holzschaumplatten besitzt eine höhere Materialeffizienz als die Herstellung vergleichbarer Holzfaserplatten. Die konkrete Holzeinsparung ist abhängig vom Referenzprodukt. Ausgehend vom geplanten Produktportfolio nach Inbetriebnahme werden Holzeinsparungen in Höhe von 14.813 Tonnen pro Jahr erwartet, was rund 68 Prozent pro Jahr entspricht. Als Rohstoff für die Holzschaumplatten kommt sämtliche hölzerne Biomasse in Betracht (z.B. Nadel- & Laubholz, Altholz, Sägerestholz, Flachs oder Maisspindeln), wodurch die Kaskadennutzung unterstützt wird. Auch die Laubholznutzung wird dadurch gefördert. Für Holzfaserdämmplatten wird zurzeit ausschließlich Nadelrundholz eingesetzt. Bei der Holzschaumherstellung wird die Trocknungsluft im Kreislauf gefahren (Umluft), so dass bei diesem Prozessschritt keine Abluft entsteht und Emissionen vollständig vermieden werden. Gemäß den Ergebnissen der Vorversuche ist die elektromagnetische Trocknung darüber hinaus sechsmal energieeffizienter als eine konventionelle Trocknung. Das Prozesswasser wird ebenfalls im Kreislauf gefahren und innerbetrieblich gereinigt. Nach dem Anfahren der Produktionsprozesse wird unter normalen Betriebsbedingungen kein Frischwasser benötigt, da durch das Frischholz ausreichend Wasser in den Prozess nachfolgt. Das Vorhaben kann insbesondere auf Anlagen der Holzwerkstoffindustrie, aber auch auf die Sägeindustrie oder Holzpelletindustrie übertragen werden, bei denen die vor- und nachgelagerten Prozesse der Holzverarbeitung bereits vorhanden sind und die Prozesse der Holzschaumherstellung ergänzt werden können. In Anbetracht knapper werdender Holzressourcen besitzt das Vorhaben außerdem Modellcharakter für eine ressourceneffiziente und abfallfreie Nutzung von Biomasse. Die elektromagnetische Trocknung als Einzeltechnik kann auch auf Anlagen anderer Branchen übertragen werden, insbesondere wenn instabile Produkte mit hohem Wasseranteil getrocknet werden müssen. Branche: Holzverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Butterweck Holzstoffe GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Erläuterungen zu Teil 2

Erläuterungen zu Teil 2 Zu Unterabschnitt 2.1.3.9 2-1 Bei freiwilliger Beförderung von Abfällen unter den UN-Nummern 3077 und 3082, entsprechend den Regelungen nach Unterabschnitt 2.1.3.9, gelten auch die weiteren einschlägigen Vorschriften nach ADR / RID / ADN . In diesem Fall reicht es jedoch aus, wenn im Beförderungspapier anstelle der gefahrenauslösenden Komponente angegeben wird: "... Abfall (Eintrag der Codenummer des harmonisierten Systems nach Anhang III, IV oder V der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen - EG-Abfallverbringungsverordnung ( ABl. EU Nummer L 190 Seite 1 vom 12.07.2006), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nummer 2020/2174 vom 19. Oktober 2020 (ABl. EU Nummer L 433 Seite 11 vom 22.12.2020), oder im innerstaatlichen Verkehr der Abfallschlüssel nach dem Abfallverzeichnis zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10. Dezember 2001 ( BGBl. I Seite 3379), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1533))". Wenn keine freiwillige Zuordnung zu den genannten UN-Nummern erfolgt, dann gelten auch die weiteren Vorschriften nach ADR/RID/ADN nicht. Zu Abschnitt 2.2.3 2-2 ETHANOL (ETHYLALKOHOL), denaturiert oder ETHANOL, LÖSUNG (ETHYLALKOHOL, LÖSUNG), denaturiert mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C ist der UN-Nummer 1170 zuzuordnen. Zu Abschnitt und Absatz 2.2.3, 2.2.9.1.10 und 2.2.9.1.13 2-3 Die Zuordnung von HEIZÖL, SCHWER erfolgt nach den Kriterien zur Klassifizierung auf der Grundlage der konkreten Eigenschaften. Gemäß ADR/RID und, unabhängig von der Beförderung in Tankschiffen, gemäß ADN bedeutet dies: UN 1268 ERDÖLPRODUKTE, N.A.G. , Klasse 3, wenn der Flammpunkt bei höchstens 60 °C liegt, UN 3256 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., Klasse 3, wenn der Flammpunkt bei über 60 °C liegt und das Gut mit einer bei oder über dem Flammpunkt liegenden Temperatur befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird, UN 3257 ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., Klasse 9, wenn das Gut mit einer Temperatur bei oder über 100 °C befördert oder zur Beförderung aufgegeben wird, die Temperatur jedoch unter dem Flammpunkt liegt, UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., Klasse 9, wenn das Gut die Bedingungen der Buchstaben a bis c nicht erfüllt, jedoch den Kriterien für eine Einstufung als umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt) entspricht oder ungefährlicher Stoff, wenn das Gut die Bedingungen der Buchstaben a bis d nicht erfüllt (siehe auch Nummer 2-18.1 und 2-18.2 der RSEB ). Zu Absatz 2.2.41.1.4 2-4 Die Stoffe Holzmehl, Sägemehl, Holzspäne, Holzwolle, Holzschliff, Holzzellstoff, Altpapier, Papierabfälle, Papierwolle, Rohr, Schilf, Schilfrohr, Spinnstoffe pflanzlichen Ursprungs und Kork unterliegen anhand bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ) durchgeführter Untersuchungen nach dem für die Klasse 4.1 vorgeschriebenen Prüfverfahren bzw. aufgrund von Erfahrungswerten nicht den Vorschriften des ADR/RID/ADN. Zu Absatz 2.2.62.1.1 2-5 Unter die Klasse 6.2 fallen nicht alle Stoffe, Materialien, Gegenstände und Abfälle, die Krankheitserreger (pathogene Mikroorganismen oder andere Erreger wie Prionen) enthalten, sondern nur solche, die bei physischem Kontakt mit Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können. Als Krankheitserreger gelten Mikroorganismen und andere Erreger der WHO -Risikogruppen 2 bis 4 entsprechend § 3 der Biostoffverordnung ( BioStoffV ). Falls die Voraussetzungen der Absätze 2.2.62.1.5.1 bis 2.2.62.1.5.9 vorliegen, unterliegen die Beförderungen jedoch nicht dem ARD/RID/ADN. Zu Absatz 2.2.62.1.3 - Kulturen 2-6 Der Begriff "Kultur" wird einheitlich als Ergebnis eines Prozesses definiert, bei dem Krankheitserreger absichtlich vermehrt wurden. Die Möglichkeit der Differenzierung von Kulturen für diagnostische und klinische Zwecke einerseits und Kulturen für alle anderen Anwendungszwecke andererseits wurde mit dem ADR/RID 2007 aufgehoben. Entsprechend werden alle Formen der Kulturen von Krankheitserregern, die in der Beispieltabelle zu ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A aufgeführt sind, auch der UN-Nummer 2814 bzw. 2900 zugeordnet. Ausnahmen sind einzig möglich für die Kulturen von verotoxigenen Escherichia coli , Mycobacterium tuberculosis und Shigella dysenteriae type 1 , wenn diese für diagnostische oder klinische Zwecke vorgesehen sind. In diesen Fällen darf weiterhin eine Klassifizierung als ansteckungsgefährlicher Stoff der Kategorie B erfolgen ( vgl. Fußnote a zu Absatz 2.2.62.1.4.1). Unter Kulturen für diagnostische oder klinische Zwecke sind Abimpfungen (Subkulturen) in der Regel aus diagnostischen Proben isolierter Mikroorganismen zu verstehen, die in geringen Mengen zum Zweck weiterer Diagnostik in geeigneter Form (z. B. in einem Transportmedium) befördert werden. Entsprechend hergestellte Subkulturen für Standardisierungs-, Qualitätssicherungs- und ähnliche Zwecke fallen unter diese Definition. Zu Absatz 2.2.62.1.4.1 - Kategorie A 2-7.1 Die Tabelle zu diesem Absatz enthält Beispiele von Krankheitserregern (entsprechend der WHO-Risikogruppe 4), die in jeder Form, d. h. als Kultur jeder Art oder enthalten in Patientenproben, medizinischen Abfällen oder anderen Materialien, der Kategorie A und damit der UN-Nummer 2814 zuzuordnen sind, z. B. Ebola-Virus. Ansteckungsgefährliche Stoffe, nur gefährlich für Tiere, werden der UN-Nummer 2900 nur zugeordnet, wenn die Krankheitserreger als Kultur befördert werden. 2-7.2 Daneben sind in der Liste Erreger aufgeführt, bei denen nur Kulturen der Definition nach Absatz 2.2.62.1.3 der Kategorie A zugeordnet werden, z. B. Bacillus anthracis (nur Kulturen). Dies sind in der Regel Erreger, die bisher der WHO-Risikogruppe 3 zugeordnet waren, die normalerweise ernste aber keine lebensbedrohlichen oder tödlichen Krankheiten hervorrufen. Zu Absatz 2.2.62.1.4.1 2-8 Zur Kategorie A sind wegen des unbekannten Gefährdungsgrades auch bioterroristisch verdächtige Materialien zu zählen. Die Sicherstellung, Probenahme und Beförderung derartiger Materialien von der Fund- zur Untersuchungsstelle erfolgen bei der gegenwärtig geübten Praxis in der Regel durch Polizei- oder Rettungskräfte. In diesem Fall ist die Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe d von den Vorschriften des ADR/RID/ADN freigestellt (siehe auch Nummer 1-5.1 bis 1-5.3 der RSEB). Zu Absatz 2.2.62.1.4.2 - Kategorie B 2-9.1 Bei der Zuordnung ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Definition nach Absatz 2.2.62.1.1 für ansteckungsgefährliche Stoffe gegeben sind und ob die Bedingungen einer Freistellung nach Absatz 2.2.62.1.5 erfüllt sind. 2-9.2 Zur Kategorie B gehören insbesondere: Kulturen für diagnostische oder klinische Zwecke von verotoxigenen Escherichia coli , Mycobacterium tuberculosis und Shigella dysenteriae type 1 (Kulturen dieser Erreger für andere Zwecke fallen in die Kategorie A), biologische Produkte der UN-Nummer 3373, medizinische oder klinische Abfälle, die Krankheitserreger der Kategorie B enthalten (UN-Nummer 3291), und ansteckungsgefährliche Stoffe, die den Kriterien für die Aufnahme in die Kategorie A nicht entsprechen. Zu Absatz 2.2.62.1.5.1 bis 2.2.62.1.5.9 - Freistellungen 2-10.1 Nicht unter die Klasse 6.2 fallen alle natürlich vorkommenden Stoffe, Materialien und Gegenstände des täglichen Lebens, bei denen sich die Konzentration und Art möglicherweise enthaltener Krankheitserreger auf einem in der Natur vorkommenden Niveau befindet. Beispiele sind Lebensmittel, Wasser- und Umweltproben, Hausmüll, Abwässer, Fäkalien menschlicher und tierischer Herkunft, lebende und verstorbene Personen, lebende und tote Tiere und Stoffe, die so behandelt wurden, dass enthaltene Krankheitserreger inaktiviert sind. Ebenfalls nicht unter die Vorschriften des ADR/RID/ADN für die Klasse 6.2 fällt getrocknetes Blut, in Form eines auf ein saugfähiges Material aufgetropften Tropfens, oder Blut, Blutbestandteile oder Blutprodukte für Transfusionszwecke sowie Gewebe und Organe für Transplantationen. 2-10.2 Proben von Menschen oder Tieren, mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit, dass darin Krankheitserreger enthalten sind, können als "FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE" bzw. "FREIGESTELLTE VETERINÄR-MEDIZINISCHE PROBE" befördert werden. Voraussetzung dafür ist neben der Einhaltung der entsprechenden Verpackungsvorschriften die zuvor erfolgte fachliche Beurteilung. Zu Absatz 2.2.62.1.11.1 Buchstabe b 2-11 Zu den Abfällen der UN-Nummer 3291 zählen die Abfälle, die bei der Behandlung von Menschen oder Tieren innerhalb von medizinischen Einrichtungen anfallen und aus infektionspräventiver Sicht auch außerhalb dieser Einrichtungen einer besonderen Behandlung bedürfen. Dies ist z. B. der Fall bei Abfällen der Schlüsselnummern " EAK 18 01 03 *) " und "EAK 18 02 02 *) " nach der "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" (Stand: Januar 2021) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ( LAGA ). Zu Absatz 2.2.62.1.11.2 2-12 Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht nur innerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes besondere Anforderungen zu stellen sind, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2. Dies ist z. B. der Fall bei Abfällen der Schlüsselnummern "EAK 18 01 02", "EAK 18 01 04" und "EAK 18 02 03" nach der unter Nummer 2-11 der RSEB genannten Vollzugshilfe. Zu Absatz 2.2.62.1.11.3 2-13 Zur Dekontamination infektiöser Abfälle können die Verfahren der chemischen Desinfektion oder thermischen Sterilisation (Autoklavierung) angewendet werden, die eine irreversible Inaktivierung enthaltener Erreger sicherstellen (siehe Liste der vom Robert Koch-Institut anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren). Zu Absatz 2.2.62.1.1, 2.2.62.1.12.1, Unterabschnitt 2.2.62.2 und Absatz 2.2.9.1.11 - infizierte und genetisch veränderte lebende Tiere 2-14.1 Nach Absatz 2.2.62.1.1 Bem. 1 sind nur absichtlich infizierte lebende Tiere der Klasse 6.2 zuzuordnen, wenn sie die Bedingungen dieser Klasse erfüllen. Nicht absichtlich oder auf natürliche Weise infizierte lebene Tiere unterliegen nicht zusätzlich den Vorschriften des ADR/RID/ADN, sondern den einschlägigen veterinärrechtlichen Vorschriften. 2-14.2 Absichtlich infizierte lebende Tiere dürfen nach Absatz 2.2.62.1.12.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 2.2.62.2 nur unter den von den zuständigen Behörden genehmigten Bedingungen befördert werden. Die Genehmigung ist auf der Grundlage der einschlägigen veterinärrechtlichen Regelungen zu erteilen, wobei gefahrgutrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Daraus folgt, dass die zuständige Veterinärbehörde das Genehmigungsverfahren durchführt und dabei gegebenenfalls die für das Gefahrgutrecht zuständige Behörde beteiligt. 2-14.3 Genetisch veränderte lebende Tiere sind nach Absatz 2.2.9.1.11 der Klasse 9 zuzuordnen, wenn sie in der Lage sind, Tiere, Pflanzen oder mikrobiologische Stoffe in einer Weise zu verändern, die normalerweise nicht aus natürlicher Reproduktion resultiert. Sie unterliegen nach Absatz 2.2.9.1.11 Bem. 2 nicht den Vorschriften des ADR/RID/ADN, wenn sie von den für das Gentechnikrecht zuständigen Behörden der Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländer zur Verwendung zugelassen wurden (siehe auch Nummer 3-8 der RSEB). Nach Absatz 2.2.9.1.11 Bem. 3 unterliegen sie ebenfalls nicht den Vorschriften des ADR/RID/ADN, wenn sie nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine pathogenen (potenziell krankmachenden) Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sie in ausbruchs- und zugriffssicheren Behältnissen befördert werden. Sofern diese Freistellungen nicht in Anspruch genommen werden können, müssen die genetisch veränderten lebenden Tiere nach Absatz 2.2.9.1.11 Bem. 4 nach den von den zuständigen Behörden der Ursprungs- und Bestimmungsländer festgelegten Bedingungen befördert werden. Auch hier begründen ADR/RID/ADN keine gefahrgutrechtlichen Zuständigkeiten. Das Verfahren zur Festlegung der Beförderungsbedingungen wird von der zuständigen Veterinärbehörde durchgeführt, gegebenenfalls unter Beteiligung der für das Gentechnikrecht zuständigen Behörde. Zu Absatz 2.2.62.1.12 2-15 Die Regelung in Absatz 2.2.62.1.12.2, wonach tierische Stoffe (Tierkörper, Tierkörperteile oder aus Tieren gewonnene Nahrungs- oder Futtermittel), die mit Krankheitserregern behaftet sind, die nur in Kulturen der Kategorie A zuzuordnen wären und ansonsten in die Kategorie B fallen, auch dann der Kategorie A zugeordnet werden mussten, wenn diese Krankheitserreger nicht als Kulturen vorlagen, wurde mit dem ADR/RID/ADN 2019 gestrichen. Damit unterliegen auch diese tierischen Stoffe nunmehr den allgemeinen Klassifizierungsgrundsätzen der Klasse 6.2, wonach z. B. ein Tierkörper, der mit der Afrikanischen Schweinepest ( ASP ) behaftet ist (keine Kultur), der UN-Nummer 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B zuzuordnen ist. Zu Absatz 2.2.8.1.5.2 und den zugehörigen Fußnoten 2-16 Die OECD - Guidelines können als kostenloser Download bezogen werden unter: www.oecd-ilibrary.org/environment/oecd-guidelines-for-the-testing-of-chemicals-section-4-health-effects_20745788 (Externer Link) . Zu Absatz 2.2.9.1.7 2-17.1 Die Bem. zu Buchstabe a soll klarstellen, dass sowohl die Batterien, als auch die Zellen, aus denen die Batterien zusammengesetzt sind, immer einem geprüften Typ entsprechen müssen. 2-17.2 Nach Buchstabe e (vii) muss das Qualitätssicherungsprogramm geeignete Kontrollmechanismen enthalten, damit Zellen oder Batterien, die aufgrund von Herstellungsfehlern dem geprüften Typ nicht entsprechen, erkannt werden und nicht zur Beförderung gelangen. Ferner muss das Qualitätssicherungsprogramm auch Kontrollmechanismen für Zellen und Batterien aus Kleinserien und für Vorproduktionsprototypen enthalten, die nach Kapitel 3.3 Sondervorschrift 310 befördert werden, weil die Sondervorschrift 310 nur von den Prüfvorschriften des Handbuchs Prüfungen und Kriterien freistellt und nicht von allen Vorschriften des ADR/RID/ADN. Zu Absatz 2.2.9.1.10 ADR/RID/ADN und Kapitel 2.4 ADN 2-18.1 Eine Einstufung als umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) ist im Rahmen der Klassifizierung eigenverantwortlich vorzunehmen (Selbsteinstufung). Dabei sind zuerst die Kriterien nach den Absätzen 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 ADR/RID bzw. den Abschnitten 2.4.3 und 2.4.4 ADN anzuwenden. Liegen hierfür keine Daten vor, erfolgt die Einstufung nach Absatz 2.2.9.1.10.5 ADR/RID bzw. 2.2.9.1.10.3 ADN nach gefahrstoffrechtlichen Kriterien. Die am 20. Januar 2009 in Kraft getretene Verordnung 1272/2008/EG ( CLP -Verordnung) hat die bisherigen Richtlinien 67/548/ EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ersetzt, welche zum 01. Juni 2015 aufgehoben wurden. Die in Anhang I der Stoffrichtlinie enthaltene Liste von rechtsverbindlichen Legaleinstufungen enthielt grundsätzlich Kompletteinstufungen hinsichtlich der zugeordneten Gefahrenklassen und Differenzierungen (Endpunkte), einschließlich verbindlich anzuwendender Nichteinstufungen. Die Liste wurde zwar in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung überführt, die Legaleinstufungen sind nunmehr allerdings nur noch als Teileinstufungen zu verstehen. Das bedeutet, dass die Einstufung zunächst gemäß dem Eintrag in Anhang VI Teil 3 zu erfolgen hat. Darüber hinaus sind jedoch alle übrigen Endpunkte, die nicht durch eine Legaleinstufung vorgegeben sind, durch den Hersteller bzw. Importeur zu bewerten und gegebenenfalls selbst einzustufen. Nach der Stoffrichtlinie bestand eine solche Ergänzungspflicht nur dann, wenn der entsprechende Eintrag in der Liste der Legaleinstufungen dies über eine zugeordnete Anmerkung explizit verlangte (insbesondere bei der Vergabe der Anmerkung H). Das Nichtvorhandensein einer harmonisierten Einstufung als umweltgefährdend ist demnach nicht als harmonisierte und damit abschließende Nichteinstufung zu bewerten. Hersteller bzw. Importeure sind vielmehr verpflichtet, Nachforschungen zur verfügbaren Datenlage durchzuführen und eine gegebenenfalls notwendige Einstufung als umweltgefährdend eigenverantwortlich vorzunehmen. 2-18.2 Einstufung von Mineralölprodukten als umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) nach gefahrstoffrechtlichen Kriterien: In Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung sind diverse Legaleinstufungen für Mineralölprodukte gelistet, die jedoch keine Einstufung der Umweltgefährdung beinhalten. Wie unter Nummer 2-18.1 der RSEB beschrieben, ist diese eigenverantwortlich vorzunehmen. Aufgrund der Zuordnung der Anmerkung H zu den relevanten Einträgen galt diese Ergänzungspflicht bei Mineralölprodukten bereits nach der Stoffrichtlinie. Zur Harmonisierung der gegebenenfalls notwendigen Selbsteinstufung hat die Europäische Vereinigung von Erdölunternehmen für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit in Raffinerien und Transport ( CONCAWE ) im Jahr 2001 den Report 01/54 " Environmental classification of petroleum substances - summary data and rationale " und im Jahr 2022 den Report 1/22 " Hazard classification and labelling of petroleum substances in the European Economic Area - 2021 " veröffentlicht ( http://www.concawe.eu (Externer Link) ). In diesen Reporten wird die vorhandene Datenlage dargestellt und daraus eine Empfehlung für eine gegebenenfalls notwendige Einstufung als umweltgefährdend abgeleitet. Für z. B. Diesel und Heizöl (UN-Nummer 1202), schweres Heizöl (UN-Nummer 3082) sowie Kerosin (UN-Nummer 1223) empfiehlt CONCAWE eine Einstufung als umweltgefährdend und für Bitumen (UN-Nummer 1999) keine Einstufung als umweltgefährdend. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Verwendung der Empfehlungen der CONCAWE sprechen würden. Für den Fall, dass konkrete Testdaten nach den Kriterien für eine Einstufung nach den Absätzen 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 ADR/RID bzw. den Abschnitten 2.4.3 und 2.4.4 ADN zu einer abweichenden Einstufung führen, sind diese Testergebnisse jedoch vorrangig anzuwenden (siehe auch Nummer 2-3 der RSEB). *) TRG 280 Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern Stand: 29. August 2023

Nachweis von Tropenholz in Papier - Chemotaxonomie und Anatomie zur Identifizierung von Mixed Tropical Hardwood

Das Projekt "Nachweis von Tropenholz in Papier - Chemotaxonomie und Anatomie zur Identifizierung von Mixed Tropical Hardwood" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Abteilung Holzchemie.

Holzbasierte Bioökonomie im gesellschaftlichen Dialog- und Transformationsprozess, Teilvorhaben 2: Kulturwissenschaft - Transformationsprozesse & gesellschaftliche Perspektiven

Das Projekt "Holzbasierte Bioökonomie im gesellschaftlichen Dialog- und Transformationsprozess, Teilvorhaben 2: Kulturwissenschaft - Transformationsprozesse & gesellschaftliche Perspektiven" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft.Ob das Holzpotenzial in einer Region genutzt wird, ist nicht nur eine Frage von naturräumlichen und technischen Möglichkeiten sowie von ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist vielmehr auch eine Frage, deren Beantwortung Einstellungen, Werte und das (Entscheidungs-)Verhalten von (Schlüssel-)AkteurInnen einbezieht. Wenn Bioökonomie nicht nur eine (Markt- und gesellschaftliche) Nische einnehmen, sondern wirtschaftsraumprägend sein soll, müssen typische Schlüsselakteure erkannt und ihr Verhalten verstanden werden. Zudem müssen alle, die Bioökonomie betreffenden, gesellschaftlichen treibenden und hemmenden Faktoren mit ihren Wirkungsweisen und Interdependenzen erkannt und im gesellschaftlichen Transfer gezielt beachtet werden. Die Wirkung der hemmenden und treibenden Faktoren wird besonders in Konflikt- und Entscheidungssituationen deutlich. Solche neuralgischen Konflikt- oder Entscheidungspunkte der Entwicklungslinie und dazu gehörende Treiber und Hemmnisse mit ihren Wirkungen auf holzbasierte Bioökonomie stehen im Fokus dieses Forschungsvorhabens. Ziel dieses Vorhabens ist es, Schlüsselakteure zu erkennen, ihr Verhalten zu analysieren und alle relevanten Treiber und Hemmnisse im gesellschaftlichen Transformationsprozess zu holzbasierter Bioökonomie und ihre, auch wechselseitigen, Wirkungen zu erfassen und zu analysieren. Kaleidoskopartig soll durch die unterschiedlichen Fokussierungen in Fallregionen ein Gesamtbild entstehen, das Entwicklungen der holzbasierten Bioökonomie aufzeigt und Verantwortlichen in Regierungen, Verwaltungen, Unternehmen, bürgerlichen Interessensgruppen und ihren Netzwerken hilft, diese Transformationsprozesse, deren Entwicklung auch durch das Projekt selbst getriggert werden, strategisch zu gestalten.

WoodforIndustry: Eigenschaftsprofil und Einsatzspektrum von schnellwachsenden Züchtungsprodukten (Douglasie, Lärche, Aspe) in der holzverarbeitenden Industrie, Teilvorhaben 2: Institut für Holztechnologie gGmbH - Holzkundliche Untersuchungen von natürlichen Baumarten und Züchtungsprodukten, Vergleich und Bewertung der Schnittholzqualität sowie Ableitung der Verwendungsmöglichkeiten für die Säge- und Holzwerkstoffindustrie

Das Projekt "WoodforIndustry: Eigenschaftsprofil und Einsatzspektrum von schnellwachsenden Züchtungsprodukten (Douglasie, Lärche, Aspe) in der holzverarbeitenden Industrie, Teilvorhaben 2: Institut für Holztechnologie gGmbH - Holzkundliche Untersuchungen von natürlichen Baumarten und Züchtungsprodukten, Vergleich und Bewertung der Schnittholzqualität sowie Ableitung der Verwendungsmöglichkeiten für die Säge- und Holzwerkstoffindustrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige GmbH.Wichtiger Ansatzpunkt zur mittel- bis langfristigen Produktivitätsverbesserung von Kurzumtriebs- bzw. Schnellwuchsplantagen und Waldbeständen sind die Ergebnisse der Forstpflanzenzüchtung. Die Züchtungsziele hoben bisher auf eine Verbesserung von Wachstum und Qualität nach forstlichen Gesichtspunkten bei gleicher oder erhöhter Widerstandskraft ab. Holzeigenschaften spielten dagegen bisher eine untergeordnete Rolle. In dem Vorhaben werden erstmals in Deutschland bereits existierende Züchtungsprodukte der Aspe, Douglasie und Hybridlärche umfassend auf ihre physikalischen und chemischen Holzeigenschaften sowie ihre Verwertbarkeit für die Säge-, Holzwerkstoff- und Papierindustrie untersucht. Ziele des Vorhabens sind die Ermittlung des umfassenden Eigenschaftsprofils und Ableitung des potenziellen Einsatzspektrums zugelassener Züchtungsprodukte in der Massivholz-, Holzwerkstoff- und chemischen Industrie sowie die Erstellung eines holztechnologischen Steckbriefes für jede Sorte. Aus den Ergebnissen wird weiterhin die Definition von Züchtungszielen für weiterführende Züchtungsarbeiten, die optimiertes Material für den jeweiligen stofflichen Einsatzbereich erzeugen sollen, abgeleitet. Zur Verbesserung der Versorgung mit Vermehrungsgut existierender Sorten für Forst- und Agrarsysteme wird eine Bereitstellungs-und Vermarktungsstrategie erarbeitet. Für das Projekt sind insgesamt sieben Arbeitspakete (AP) vorgesehen: AP 1 - Materialbereitstellung und -ausformung AP 2 - Qualitätsbewertung der Züchtungsprodukte AP 3 - Materialeigenschaften AP 4 - Mikrostrukturelle Eigenschaften AP 5 - Verarbeitungseigenschaften AP 6 - Züchtungsstrategien AP 7 - Auswertung, Bericht, Ergebnistransfer.

WoodforIndustry: Eigenschaftsprofil und Einsatzspektrum von schnellwachsenden Züchtungsprodukten (Douglasie, Lärche, Aspe) in der holzverarbeitenden Industrie, Teilvorhaben 1: Sortencharakteristik und Erarbeitung verwendungsorientierter Züchtungsstrategien

Das Projekt "WoodforIndustry: Eigenschaftsprofil und Einsatzspektrum von schnellwachsenden Züchtungsprodukten (Douglasie, Lärche, Aspe) in der holzverarbeitenden Industrie, Teilvorhaben 1: Sortencharakteristik und Erarbeitung verwendungsorientierter Züchtungsstrategien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Staatsbetrieb Sachsenforst.

Ersatz von BPA durch holzstämmige Verbindungen (GruenerEntwickler)

Das Projekt "Ersatz von BPA durch holzstämmige Verbindungen (GruenerEntwickler)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Fachbereich Biologie, Institut für Holzwissenschaften - Holzchemie.Das Vorhaben besteht aus einem Screening der in Frage kommenden lignocellulosischen Verbindungen oder Verbindungsklassen, die nativ in Lignocellulosen vorliegen oder nach Abbau und Modifizierungsschritten aus Lignocellulosen gewonnen werden können. Bei vielen der in Frage kommenden Verbindungen oder Verbindungsklassen wird die Frage untersucht werden müssen, wie weit die in der Regel als Mischung gewinnbaren Einzelsubstanzen gereinigt werden müssen oder ob auch die Verwendung von Fraktionen möglich ist. Eine weitere Einflussmöglichkeit zur Eigenschaftsanpassung ist die gezielte Modifikation. Vorstellbar ist, dass über geeignete Modifikationen, wie Bleiche, gezielte Oxidationen oder andere Derivatisierungen, Eigenschaften der Entwickler wie der Schmelzpunkt oder die Eigenfarbe der in Frage kommenden Verbindungen im gewünschten Sinn geändert werden können. Die Screeningaufgaben sowie eventuell nötige Reinigungs- und Modifizierungsschritte sollen am Arbeitsbereich cHT der UHH durchgeführt werden. Die erweiterten Eigenschaftsprüfungen sollen im Labor des Industriepartners erfolgen. Die Ergebnisse aus den Eigenschaftsprüfungen werden mit den Arbeitspaketen rückgekoppelt, die sich mit Gewinnung, Aufreinigung und Modifizierung beschäftigen.

Energieeinsparung bei der TMP-Erzeugung durch Elektronenbestrahlung der Hackschnitzel und Kombination der Bestrahlung mit weiteren Energie einsparenden Verfahren

Das Projekt "Energieeinsparung bei der TMP-Erzeugung durch Elektronenbestrahlung der Hackschnitzel und Kombination der Bestrahlung mit weiteren Energie einsparenden Verfahren" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen 'Otto-von-Guericke' e.V. / Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Holz- und Papiertechnik, Lehrstuhl für Papiertechnik.Ausgangssituation/Problemstellung: Holzstoff ist sowohl für die Papier- als auch für die Holzfaserwerkstoffherstellung ein wichtiger Primärrohstoff. Von Nachteil ist jedoch der hohe spezifische Energiebedarf für die Erzeugung von Refinerholzstoffen - vor allem angesichts der aktuellen und der mittelfristig zu erwartenden Entwicklung der Energiepreise. Unter dem Aspekt der optimalen Rohstoffnutzung ist die Produktion von Hochausbeutefaserstoffen wegen der hohen Ausbeute zweifellos der richtige Weg. Dies würde noch mehr gelten, wenn es gelänge, den Nachteil des hohen spezifischen Energieverbrauchs signifikant zu reduzieren. Forschungsziel/Forschungsergebnis: Ziel des Projektes ist es, den Energiebedarf bei der TMP-Erzeugung durch Kombination einer Elektronenstrahl-Behandlung mit einer Imprägnierung der Hackschnitzel bei gleichbleibender oder verbesserter Faserqualität zu reduzieren und ein entsprechendes Verfahren für die Herstellung hochwertiger Papiere und Holzfaserwerkstoffe zu entwickeln. Durch die Optimierung des Verfahrens der Elektronenbestrahlung der Hackschnitzel in Kombination mit einer Imprägnierung und deren Kombination mit anderen, Energie einsparenden Verfahren wird eine 20 bis 30%ige Netto-Energieeinsparung angestrebt. Um negative Folgen für die Faserstoffqualität zu vermeiden, ist eine Optimierung der Verfahrensparameter an den modifizierten Faserstoff notwendig. Anwendungen/Wirtschaftliche Bedeutung: Der innovative Beitrag der angestrebten Forschungsergebnisse besteht zum einen in der Beseitigung der - aus früheren Untersuchungen - bekannten Nachteile der Elektronenbestrahlung durch eine Kombination der Elektronenstrahlbehandlung der Hackschnitzel mit einer vorhergehenden Imprägnierung. Durch die angestrebte Optimierung des Verfahrens soll ein völlig neuartiges Verfahren zur Energiereduktion bei der Herstellung von Holzfaserwerkstoffen, wie MDF, HDF und Holzfaserdämmplatten und für die Herstellung von Hochausbeutefaserstoffen für die Papierindustrie bereitgestellt werden. Durch die Energieeinsparung bei der Erzeugung der Halbstoffe können die Vorteile der Einsparung von Holzressourcen durch Herstellung von Hochausbeutefaserstoffen verstärkt genutzt werden. Damit wird ein Beitrag zur weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit der Papier- und Holzwerkstoffproduktion geleistet. Weiterhin soll in diesem Projekt der mittel- und langfristig vorgesehene ökologische Waldumbau, d. h. die Wiederaufforstung mit Mischwäldern durch die Einbeziehung von ausgewählten, bisher für die Holzstofferzeugung kaum genutzten, Laubhölzern berücksichtigt werden.

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