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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Ammerland, Oldenburg sowie der Stadt Oldenburg der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt. Nähere Informationen können der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (als Download) entnommen werden.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Salzkavernenspeichern

Das Projekt "Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Salzkavernenspeichern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: IFG Institut für Gebirgsmechanik GmbH.

Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Porenspeichern

Das Projekt "Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Porenspeichern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Institut für Angewandte Geowissenschaften, Fachgebiet Ingenieurgeologie.

Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Einfluss mikrobiologischer Prozesse auf die Gaszusammensetzung und die Korrosionsrate

Das Projekt "Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Einfluss mikrobiologischer Prozesse auf die Gaszusammensetzung und die Korrosionsrate" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Merseburg (FH), Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften, Professur für Umwelttechnik,Wasser- und Recyclingtechnik.

Gaskokerei Rummelsburg

Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei-und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. Betreiber der Anlagen war zuletzt von 1979 bis 1985 der VEB Energiekombinat Berlin. Nach der Wiedervereinigung Berlins übernahm die Bewag als eine Rechtsnachfolgerin des VEB Energiekombinat das Grundstück. Der heutige Eigentümer ist die Vattenfall Europe Wärme AG. Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden durch die bei der Gasherstellung anfallenden Schadstoffe kontaminiert. Die Schadstoffe fanden sich zeitweise auch im Einzugsbereich des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide, in dessen Schutzzone sich das Gelände befindet. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX), Alkylphenolen, Mineralölkohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Schwermetallen, Cyaniden und Schwefelverbindungen nachgewiesen. Die Schadstoffe wurden im Wesentlichen in den früheren Eintragsbereichen („Quellen“) und im ca. 3 bis 4 m unter Gelände liegenden Grundwasseranschnitt gefunden. Die Kohlenwasserstoffe waren teilweise noch als ausgedehnte Phase auf dem Grundwasser zu finden. Geruchliche Auffälligkeiten kennzeichneten weite Bereiche des Bodens. Zum Schutz des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide wurden schon frühzeitig erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst wurden Anfang der 90er Jahre Abwehrbrunnen errichtet und eine Grundwassereinigungsanlage zur Reinigung des geförderten Wassers in Betrieb genommen. Ende der 90er Jahre wurde die Maßnahme dahingehend modifiziert, dass im Auftrag der Bewag eine Abwehrgalerie im Bereich des Blockdammwegs errichtet wurde, um den Abstrom belasteten Wassers vollständig zu unterbinden. Gleichzeit wurde die gesamte Sicherungsmaßnahme für das Grundstück von der Bewag übenommen. Zur nachhaltigen Sanierung der für die Gefährdung des Wasserwerkes maßgeblichen Bereiche des Grundstücks wurde zwischen der Bewag und dem Land Berlin im Jahr 2000 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, Maßnahmen zur Dekontamination in den vier Sanierungsbereichen „Benzolanlage“, „Generatorgasanlage“, „Gleisanlagen“ und „ehemaliger Teersee“ durchzuführen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die Dekontamination durch Bodenaustausch und durch hydraulisch wirksame Spülfelder. Ergänzt wurden diese hydraulischen Maßnahmen in Teilbereichen durch Bodenluftabsaugung und Ölphasenabsaugung. Der Bereich „Generatorgasanlage“ wurde wegen der baulichen Hindernisse im Untergrund (Fundamente) durch zwei Horizontalbohrungen (Infiltrations- und Entnahmestrecke) erschlossen. Aus der Entnahmestrecke sowie einem Sanierungsbrunnen wurden im Verlauf der letzten vier Jahre mehr als 50 m³ Ölphase gewonnen. Im Bereich „Gleisanlagen“ wurde vor der Errichtung des Spülfeldes nach erfolgter Bodenluftsanierung und Ölphasenabschöpfung ein Bodenaustausch vorgenommen. Das Spülfeld, bestehend aus zwei Horizontalfilterstrecken, wurde anschließend in offener Grabenbauweise errichtetet. Die Infiltration erfolgt über 13 Vertikalbrunnen. Südlich und nördlich anschließend wurden 2008 umfangreiche teilweise mit Teer und Teeröl gefüllte Becken rückgebaut. Dabei wurden ca. 1.800 t Teer und teerhaltiger Materialien entsorgt sowie ca. 2.300 m³ geförderte Flüssigkeiten und Wasser gereinigt. Im Bereich „Benzolanlage“ wurden mit Teeröl gefüllte unterirdische Tanks entfernt sowie in 2003/2004 eine Bodenluftabsaugmaßnahme durchgeführt. Im Schadensschwerpunkt erfolgte im Jahr 2005 ein Bodenaushub bis 5,5 m unter Geländeoberkante (GOK) mit kleinräumigen Spundwandkästen, bei dem ca. 5.500 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfielen. Nach der durchgeführten Ölabsaugung mit ca. 5 m³ pro Tag und einer Entnahme von ca. 4 m³ Teerölen erfolgte in 2006 die Errichtung von zwei horizontalen Infiltrationsstrecken (Länge: 36 und 42 m) und von 15 Entnahmebrunnen zur Inbetriebnahme eines hydraulischen Spülfeldes. Im Bereich des „ehemaligen Teersees“ wurde im Frühjahr/Sommer 2006 eine Bodenaustauschmaßnahme auf einer mit Teerölen kontaminierten Fläche von ca. 1.300 m² umgesetzt. Der Bodenaustausch erfolgte mit kleinräumigen Spundwandkästen. Für eine spätere Nachnutzung des Geländes Blockdammweg 3-27 sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde im Juni 2011 der öffentlich-rechtliche Vertrag von Oktober 2000 durch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Verbraucherschutz und der Vattenfall Europe Wärme AG erweitert. Gegenstand dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Fortsetzung hydraulischer Maßnahmen sowie die Beseitigung weiterer Schadensschwerpunkte. Folgende Maßnahmen wurden seit Ende 2011 umgesetzt: Flächensanierung mit Oberflächenberäumung, Kampfmittelerkundung und Enttrümmerung Dekontamination der Bereiche „Generatorgasanlage“ und „Alte Benzolanlage“ an der südlichen Grundstücksgrenze sowie „Ammoniakwassergruben“ Sicherung des ehemaligen Kohlelagerplatzes Anpassung der hydraulischen Maßnahmen Überwachung der Maßnahmen Bis März 2013 wurden etwa 280.000 Tonnen belastetes Material entsorgt und durch unbelasteten Füllboden ausgetauscht. Zum Schutz des Wasserwerks Wuhlheide wird die Abwehrgalerie an der südlichen Grundstücksgrenze auch nach Abschluss der Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen weiterbetrieben. Das geförderte Grundwasser wird nach der Reinigung in der Grundwasseraufbereitungsanlage in den Stichkanal abgeschlagen, der mit der Spree verbunden ist. Weitere Maßnahmen werden angepasst an die konkrete Nachnutzung des Geländes umgesetzt.

Einvernehmen zum Vorhaben "Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das „Bergwerk Zielitz im Bergwerkseigentum Zielitz I und II"

Aktenzeichen: BASE21102/14#0031 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das Bergwerk Zielitz Die Bergbehörde für Sachsen-Anhalt im Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat mit Schreiben vom 08.03.2022 (Aktenzeichen 12-34213-4310-1969/2022) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für die Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020 – 2023 für das „Bergwerk Zielitz im Bergwerkseigentum Zielitz I und II“ ersucht. Der Vorhabengegenstand liegt im Landkreis Börde. Die Aktualisierung 2022 zum Hauptbetriebsplan 2020-2023 sieht vor, aus dem Grubengebäude heraus, horizontale Fernerkundungsbohrungen zur Aufklärung in bisher unverritzte Bereiche zu stoßen. Das Vorhaben findet im Teufenbereich 670 – 1250 m statt. Die Prüfung des Vorhabens erfolgt auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG). Die Bergbehörde kommt in ihrem o. g. Schreiben zu dem Prüfergebnis, das dieses Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG und der gegebenen räumlichen Situation zugelassen werden könne. Der Geologische Dienst im LAGB kommt in seiner dem Schreiben der Bergbehörde beigefügten Stellungnahme vom 04.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass die Bohrungen zum Teil in ein identifiziertes Gebiet nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG reichen. Die Intensität der Horizontalbohrungen entspricht dabei den bereits durchgeführten Horizontalbohrungen und ist geringer als bei den bereits vorhandenen naheliegenden vertikalen Erkundungsbohrungen. Die Bergbehörde kommt in ihrem Schreiben vom 08.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne, da es sich um die Zulassung eines seit Langem betriebenen Bergwerks handelt. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich die geplanten bergbaulichen Tätigkeiten innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes (IG) 197_05IG_S_f_z (stratiforme Steinsalzformation) befindet. Die weitere Prüfung hat ergeben, dass die geplanten Fernerkundungsbohrungen in einem Bereich geplant sind, in dem bereits vergleichbare horizontale und vertikale Bohrungen vorliegen. Daher gehen die geplanten Bohrungen nicht über den bereits erfolgten Eingriff in die Salzformation hinaus. Auf Grundlage der Ausführungen des LAGB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Salzgitter, 28.03.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Geothermieprojekt "Breitenbach" auf Flurtsück Nr. 7010, Gemarkung Gelting und Gemeinde Geretsried

Mit Schreiben vom 11.01.2021 hat die Eavor Erdwärme Geretsried GmbH für die geplante Erweiterung eines bestehenden Bohrplatzes sowie die Errichtung eines weiteren Bohrplatzes für das Abteufen von Geothermiebohrungen zum Zwecke der Errichtung eines Geothermiekraftwerkes im Aufsuchungsfeld ""Wolfratshausen"" vorgelegt. Die Unterlagen umfassen die Errichtung der zwei Bohrplätze sowie das Abteufen der Tiefbohrungen über 1.000 m Teufe. Für das Vorhaben war nach § 1 Nr.10a UVP-V Bergbau i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG mittels einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung ergab, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge hat. Für das Vorhaben ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die von dem Vorhaben betroffene Fläche umfasst insgesamt ca. 6.650 m², wovon ca. 1.000 m² auf die Erweiterung des bereits bestehenden Bohrplatzbereiches entfallen sowie ca. 5.650 m² auf die Errichtung des weiteren Bohrplatzes. Das Vorhaben umfasst insgesamt zwei Vertikalbohrungen, sowie 12 Horizontalbohrungen, welche aus den Vertikalbohrungen abgelenkt und entsprechend abgeteuft werden. Die Geothermiebohrungen werden in einem Zeitraum von ca. 30 Monaten bis in eine Tiefe von ca. 4.700 m (TVD) abgeteuft.

Investition in eine neuartige und innovative Recyclinganlage für Bohrschlämme

Die Max Wild GmbH im baden-württembergischen Berkheim ist ein mittelständisch geprägtes Familienunternehmen mit ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bau- bzw. baunahen Gewerbe. Im Bereich Tiefbau und grabenlose Verlegetechnik stellt der Bereich des Horizontalbohrens eines der wichtigsten Geschäftsfelder des Unternehmens dar. Dabei wird die Richtbohrtechnik (Horizontal Directional Drilling HDD) genutzt, die es ermöglicht, den Verlauf im Erdreich zu steuern. Bei Bohrvorhaben (Vertikalbohrungen, Horizontalbohrungen für Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Rohrverlegungen) wird zur Kühlung des Bohrkopfes, zur Stabilisierung des Bohrkanals und zum Austrag von Steinen und Erden (sogenannten Cuttings) eine Bohrspülung eingesetzt. Diese besteht zu ca. 95 Prozent aus Wasser, zu ca. 5 Prozent aus Mineralien (meist Bentonit) und zu geringen Mengen aus anderen Additiven. Der so aus dem Bohrkanal abgepumpte Bohrschlamm besteht zu ca. 40 Prozent aus Cuttings („Bohrklein“). Nach dem Stand der Technik wird dieser Bohrschlamm in der Regel konditioniert, dann aber nicht wiederverwertet, sondern entsorgt. Die Entsorgung geschieht in der Regel durch Entwässerung und Konditionierung mit Stäuben, Aschen oder sonstigen Bindern (um ein ablagerungsfähiges Material zu erhalten) und Ablagerung auf Deponien oder durch ein nicht fachgerechtes Ausbringen auf landwirtschaftliche Freiflächen. Die Max Wild GmbH errichtete daher eine Pilotanlage, die abhängig von der Schadstoffbelastung (aus dem durchbohrten Erdreich stammend) die folgenden Verfahren ermöglicht: Das Recycling inklusive Wiedereinsatz von unbelasteten Schlämmen bzw. den daraus rückgewonnenen Bohrspülungen. Eine Konditionierung von schwach belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Herstellung von Flüssigböden, die bei Baumaßnahmen eingesetzt werden können. Die thermische Aufbereitung von stark belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Ablagerung der trockenen Rückstände auf einer Sonderabfalldeponie. Derzeit werden jährlich etwa 25.000 Kubikmeter Bohrschlamm beim Unternehmen angeliefert und sollen dort künftig aufbereitet werden. Der Anfall an Bohrschlämmen ist jedoch stark von der Baukonjunktur und konkreten Großbaumaßnahmen abhängig. In einer ersten Aufarbeitungskampagne im Zeitraum vom November 2019 bis zum August 2020 wurden 2.277,42 Tonnen (= 3.074,52 Kubikmeter) an Bohrschlämmen aufbereitet. Die erzielten Einsparungen durch diese Aufbereitung betrugen 1.518,28 Kubikmeter an Frischwasser und 1.433,93 Kubikmeter an Deponieraum sowie eine nicht quantifizierbare Reduzierung von CO 2 -Emissionen dadurch, dass Leerfahrten zur Baustelle und Fahrten zur Deponie entfallen sind. Ebenso konnte rund 90 Prozent des Minerals Bentonit für den Wiedereinsatz als Bohrsuspension zurückgewonnen werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass durch den Betrieb der Anlage die vorhandenen Einsparpotentiale bei Frischwasserbedarf, Deponieraum und CO 2 -Emissionen jeweils zu rund 90 Prozent gehoben werden. Die Max Wild GmbH betrat mit diesem Projekt „Neuland“, was auch während des Projektverlaufs technische Anpassungen erforderlich machte. Bei dieser neuartigen Recyclinganlage handelt es sich um die erstmalige großtechnische Umsetzung der Aufbereitung von Bohrschlämmen zu recycelter Bohrspülung sowie Flüssigböden. Sie besitzt daher für Tiefbauunternehmen, die ebenfalls Horizontal- oder Vertikalbohrungen vornehmen, Modellcharakter. Es ist daher wichtig, dass die Einführung dieser Aufbereitungstechnik auf Akzeptanz im Markt stößt, obwohl derzeit noch günstigere Entsorgungswege existieren. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Max Wild GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2016 - 2019 Status: Abgeschlossen

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