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Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Salzkavernenspeichern

Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Simulation von Porenspeichern

Sichere und innovative Erschließungskonzepte für Ausbau, Nachnutzung und Monitoring von Untergrundspeichern für Wasserstoff, Teilvorhaben: Einfluss mikrobiologischer Prozesse auf die Gaszusammensetzung und die Korrosionsrate

Wachstumskern - smood VP3: GeoHoP, Teilprojekt 3.3: Entwicklung einer innovativen Antriebseinheit zum Einbau von horizontalen Erdwärmesonden

Wachstumskern - smood VP3: GeoHoP, Teilprojekt 3.1: Entwicklung einer innovativen Vortriebseinheit zum Einbau von horizontalen Erdwärmesonden

Wachstumskern - smood VP3: GeoHoP, Teilprojekt 3.2: Entwicklung eines innovativen Horizontalsondenkopfes und -fußes

Investition in eine neuartige und innovative Recyclinganlage für Bohrschlämme

Die Max Wild GmbH im baden-württembergischen Berkheim ist ein mittelständisch geprägtes Familienunternehmen mit ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bau- bzw. baunahen Gewerbe. Im Bereich Tiefbau und grabenlose Verlegetechnik stellt der Bereich des Horizontalbohrens eines der wichtigsten Geschäftsfelder des Unternehmens dar. Dabei wird die Richtbohrtechnik (Horizontal Directional Drilling HDD) genutzt, die es ermöglicht, den Verlauf im Erdreich zu steuern. Bei Bohrvorhaben (Vertikalbohrungen, Horizontalbohrungen für Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Rohrverlegungen) wird zur Kühlung des Bohrkopfes, zur Stabilisierung des Bohrkanals und zum Austrag von Steinen und Erden (sogenannten Cuttings) eine Bohrspülung eingesetzt. Diese besteht zu ca. 95 Prozent aus Wasser, zu ca. 5 Prozent aus Mineralien (meist Bentonit) und zu geringen Mengen aus anderen Additiven. Der so aus dem Bohrkanal abgepumpte Bohrschlamm besteht zu ca. 40 Prozent aus Cuttings („Bohrklein“). Nach dem Stand der Technik wird dieser Bohrschlamm in der Regel konditioniert, dann aber nicht wiederverwertet, sondern entsorgt. Die Entsorgung geschieht in der Regel durch Entwässerung und Konditionierung mit Stäuben, Aschen oder sonstigen Bindern (um ein ablagerungsfähiges Material zu erhalten) und Ablagerung auf Deponien oder durch ein nicht fachgerechtes Ausbringen auf landwirtschaftliche Freiflächen. Die Max Wild GmbH errichtete daher eine Pilotanlage, die abhängig von der Schadstoffbelastung (aus dem durchbohrten Erdreich stammend) die folgenden Verfahren ermöglicht: Das Recycling inklusive Wiedereinsatz von unbelasteten Schlämmen bzw. den daraus rückgewonnenen Bohrspülungen. Eine Konditionierung von schwach belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Herstellung von Flüssigböden, die bei Baumaßnahmen eingesetzt werden können. Die thermische Aufbereitung von stark belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Ablagerung der trockenen Rückstände auf einer Sonderabfalldeponie. Derzeit werden jährlich etwa 25.000 Kubikmeter Bohrschlamm beim Unternehmen angeliefert und sollen dort künftig aufbereitet werden. Der Anfall an Bohrschlämmen ist jedoch stark von der Baukonjunktur und konkreten Großbaumaßnahmen abhängig. In einer ersten Aufarbeitungskampagne im Zeitraum vom November 2019 bis zum August 2020 wurden 2.277,42 Tonnen (= 3.074,52 Kubikmeter) an Bohrschlämmen aufbereitet. Die erzielten Einsparungen durch diese Aufbereitung betrugen 1.518,28 Kubikmeter an Frischwasser und 1.433,93 Kubikmeter an Deponieraum sowie eine nicht quantifizierbare Reduzierung von CO 2 -Emissionen dadurch, dass Leerfahrten zur Baustelle und Fahrten zur Deponie entfallen sind. Ebenso konnte rund 90 Prozent des Minerals Bentonit für den Wiedereinsatz als Bohrsuspension zurückgewonnen werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass durch den Betrieb der Anlage die vorhandenen Einsparpotentiale bei Frischwasserbedarf, Deponieraum und CO 2 -Emissionen jeweils zu rund 90 Prozent gehoben werden. Die Max Wild GmbH betrat mit diesem Projekt „Neuland“, was auch während des Projektverlaufs technische Anpassungen erforderlich machte. Bei dieser neuartigen Recyclinganlage handelt es sich um die erstmalige großtechnische Umsetzung der Aufbereitung von Bohrschlämmen zu recycelter Bohrspülung sowie Flüssigböden. Sie besitzt daher für Tiefbauunternehmen, die ebenfalls Horizontal- oder Vertikalbohrungen vornehmen, Modellcharakter. Es ist daher wichtig, dass die Einführung dieser Aufbereitungstechnik auf Akzeptanz im Markt stößt, obwohl derzeit noch günstigere Entsorgungswege existieren. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Max Wild GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2016 - 2019 Status: Abgeschlossen

KMU-innovativ Verbundprojekt HILtech, Teilprojekt 2: Entwicklung einer Horizontal-Bohrungs-Injektions-Lanzen-Technologie zur In-Situ-Behandlung von Grundwässern

In-situ-Behandlungsverfahren für Grundwässern sind energie- und kosteneffizienter als konventionelle Wasserbehandlungsverfahren. Durch die durch Injektion von O2 oder Luft mittels Vertikalbohrungs-Injektionslanzen (v-BIL) können in Grundwasserleitern (GWL) z.B. mikrobielle in-situ-Stoffabbauprozesse stimuliert werden. Derartige 'BIOXWAENDE', betreibt bisher nur die Sensatec GmbH. Praxiserfahrungen bewiesen für das Verfahren gute Sanierungserfolge, für die Technologie der Gasinjektion allerdings Optimierungsbedarf, da die v-BIL z.B. durch Ausbildung trichterförmiger Gasausbreitungskegel höhere Gasverluste bewirken, nicht in oberflächennahen GWLn einsetzbar und nicht regenerierbar sind. Deshalb ist es Ziel des beantragten Forschungsvorhabens, eine regenerationsfähige Horizontalbohrungs-Injektionslanzentechnologie (HILtech) zu entwickeln, die eine weitaus homogenere und damit effizientere in-situ-Gasverteilung bewirken sollte. Das Forschungsvorhaben wird durch die drei Verbundpartner Sensatec GmbH (Sensatec), Beermann Bohrtechnik GmbH (BBT) und das Institut für Grundwasserwirtschaft der TU Dresden (TUD) in den fünf Arbeitspaketen, Projektkoordination (AP1), Entwicklung und Funktionsprüfung einer HIL-Ausbaugarnitur (AP 2), HDD-Verfahrensanpassung zur Einbringung von HIL-Ausbaugarnituren (AP 3), Entwicklung und Prüfung einer Regenerationsmethode für HIL (AP 4) und Errichtung einer HIL-Strecke und Betrieb/ Monitoring Testfeld (AP 5) bearbeitet werden.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), New Mining Concept for Extracting Metals from Deep Ore Deposits using Biotechnology (BioMOre)

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

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