Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Malchin einschließlich der Gewerbegebiete ist der Neubau einer Edgasleitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse zur Verlegung geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UPVG ermittelt. Die Verlegetrasse DN 200 führt von Malchin nach Teterow, durch das Landschaftsschutzgebiet "Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See" sowie das EG-Vogelschutzgebiet "Mecklenburger Schweiz, Recknitz- und Trebeltal".
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unterschiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Wilhelmshaven-Küstenlinie H2 (LNr. 501) + CH4 (LNr. 110)“ (WKL), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 18.03.2026 erteilt. Die Auslegung der Zulassung erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG im Internet unter www.lbeg.niedersachsen.de - Bergbau - Genehmigungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren und hier im UVP-Portal.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Gasversorgungsleitung Nr. 58 verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.
Die Eavor GmbH plant die Errichtung und Betrieb einer geothermischen Anlage mit der Eavor- Loop-Technologie in Hannover-Lahe. Die Eavor-Loop-Technologie ist ein neues Geothermie Verfahren, bei dem ein Medium durch versiegelte, miteinander verbundene Bohrstränge zirkuliert wird. Hierfür wird ein Bohrplatz für den Bau von zwei parallelgeschalteten Eavor- Loops und einem optionalen dritten Eavor-Loop auf einer Fläche von ca. 41.500 m² errichtet. Von dem Bohrplatz werden je Eavor-Loop zwei vertikale Bohrungen auf ca. 3.100 m abgeteuft und anschließend über multilaterale Horizontalbohrungen zu einem unterirdischen Wärmetauscher verbunden. Die geplante Einspeisung der gewonnenen Tiefenwärme erfolgt in das lokale Versorgungsnetz der Stadt Hannover. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Hannover im Stadtteil Lahe. Gemäß § 1 Nr. 10. Buchst. a) UVP-V Bergbau ist für eine Bohrung zur Gewinnung von Bodenschätzen ab 1.000 m Teufe eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk (Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt. Nähere Informationen können der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (als Download) entnommen werden.
Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei-und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. Betreiber der Anlagen war zuletzt von 1979 bis 1985 der VEB Energiekombinat Berlin. Nach der Wiedervereinigung Berlins übernahm die Bewag als eine Rechtsnachfolgerin des VEB Energiekombinat das Grundstück. Der heutige Eigentümer ist die Vattenfall Europe Wärme AG. Boden, Bodenluft und Grundwasser wurden durch die bei der Gasherstellung anfallenden Schadstoffe kontaminiert. Die Schadstoffe fanden sich zeitweise auch im Einzugsbereich des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide, in dessen Schutzzone sich das Gelände befindet. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX), Alkylphenolen, Mineralölkohlenwasserstoffen sowie untergeordnet mit Schwermetallen, Cyaniden und Schwefelverbindungen nachgewiesen. Die Schadstoffe wurden im Wesentlichen in den früheren Eintragsbereichen („Quellen“) und im ca. 3 bis 4 m unter Gelände liegenden Grundwasseranschnitt gefunden. Die Kohlenwasserstoffe waren teilweise noch als ausgedehnte Phase auf dem Grundwasser zu finden. Geruchliche Auffälligkeiten kennzeichneten weite Bereiche des Bodens. Zum Schutz des benachbarten Wasserwerkes Wuhlheide wurden schon frühzeitig erste Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Zunächst wurden Anfang der 90er Jahre Abwehrbrunnen errichtet und eine Grundwassereinigungsanlage zur Reinigung des geförderten Wassers in Betrieb genommen. Ende der 90er Jahre wurde die Maßnahme dahingehend modifiziert, dass im Auftrag der Bewag eine Abwehrgalerie im Bereich des Blockdammwegs errichtet wurde, um den Abstrom belasteten Wassers vollständig zu unterbinden. Gleichzeit wurde die gesamte Sicherungsmaßnahme für das Grundstück von der Bewag übenommen. Zur nachhaltigen Sanierung der für die Gefährdung des Wasserwerkes maßgeblichen Bereiche des Grundstücks wurde zwischen der Bewag und dem Land Berlin im Jahr 2000 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, Maßnahmen zur Dekontamination in den vier Sanierungsbereichen „Benzolanlage“, „Generatorgasanlage“, „Gleisanlagen“ und „ehemaliger Teersee“ durchzuführen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die Dekontamination durch Bodenaustausch und durch hydraulisch wirksame Spülfelder. Ergänzt wurden diese hydraulischen Maßnahmen in Teilbereichen durch Bodenluftabsaugung und Ölphasenabsaugung. Der Bereich „Generatorgasanlage“ wurde wegen der baulichen Hindernisse im Untergrund (Fundamente) durch zwei Horizontalbohrungen (Infiltrations- und Entnahmestrecke) erschlossen. Aus der Entnahmestrecke sowie einem Sanierungsbrunnen wurden im Verlauf der letzten vier Jahre mehr als 50 m³ Ölphase gewonnen. Im Bereich „Gleisanlagen“ wurde vor der Errichtung des Spülfeldes nach erfolgter Bodenluftsanierung und Ölphasenabschöpfung ein Bodenaustausch vorgenommen. Das Spülfeld, bestehend aus zwei Horizontalfilterstrecken, wurde anschließend in offener Grabenbauweise errichtetet. Die Infiltration erfolgt über 13 Vertikalbrunnen. Südlich und nördlich anschließend wurden 2008 umfangreiche teilweise mit Teer und Teeröl gefüllte Becken rückgebaut. Dabei wurden ca. 1.800 t Teer und teerhaltiger Materialien entsorgt sowie ca. 2.300 m³ geförderte Flüssigkeiten und Wasser gereinigt. Im Bereich „Benzolanlage“ wurden mit Teeröl gefüllte unterirdische Tanks entfernt sowie in 2003/2004 eine Bodenluftabsaugmaßnahme durchgeführt. Im Schadensschwerpunkt erfolgte im Jahr 2005 ein Bodenaushub bis 5,5 m unter Geländeoberkante (GOK) mit kleinräumigen Spundwandkästen, bei dem ca. 5.500 t besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfielen. Nach der durchgeführten Ölabsaugung mit ca. 5 m³ pro Tag und einer Entnahme von ca. 4 m³ Teerölen erfolgte in 2006 die Errichtung von zwei horizontalen Infiltrationsstrecken (Länge: 36 und 42 m) und von 15 Entnahmebrunnen zur Inbetriebnahme eines hydraulischen Spülfeldes. Im Bereich des „ehemaligen Teersees“ wurde im Frühjahr/Sommer 2006 eine Bodenaustauschmaßnahme auf einer mit Teerölen kontaminierten Fläche von ca. 1.300 m² umgesetzt. Der Bodenaustausch erfolgte mit kleinräumigen Spundwandkästen. Für eine spätere Nachnutzung des Geländes Blockdammweg 3-27 sind weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dementsprechend wurde im Juni 2011 der öffentlich-rechtliche Vertrag von Oktober 2000 durch eine Ergänzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Verbraucherschutz und der Vattenfall Europe Wärme AG erweitert. Gegenstand dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Fortsetzung hydraulischer Maßnahmen sowie die Beseitigung weiterer Schadensschwerpunkte. Folgende Maßnahmen wurden seit Ende 2011 umgesetzt: Flächensanierung mit Oberflächenberäumung, Kampfmittelerkundung und Enttrümmerung Dekontamination der Bereiche „Generatorgasanlage“ und „Alte Benzolanlage“ an der südlichen Grundstücksgrenze sowie „Ammoniakwassergruben“ Sicherung des ehemaligen Kohlelagerplatzes Anpassung der hydraulischen Maßnahmen Überwachung der Maßnahmen Bis März 2013 wurden etwa 280.000 Tonnen belastetes Material entsorgt und durch unbelasteten Füllboden ausgetauscht. Zum Schutz des Wasserwerks Wuhlheide wird die Abwehrgalerie an der südlichen Grundstücksgrenze auch nach Abschluss der Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen weiterbetrieben. Das geförderte Grundwasser wird nach der Reinigung in der Grundwasseraufbereitungsanlage in den Stichkanal abgeschlagen, der mit der Spree verbunden ist. Weitere Maßnahmen werden angepasst an die konkrete Nachnutzung des Geländes umgesetzt.
Die Max Wild GmbH im baden-württembergischen Berkheim ist ein mittelständisch geprägtes Familienunternehmen mit ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bau- bzw. baunahen Gewerbe. Im Bereich Tiefbau und grabenlose Verlegetechnik stellt der Bereich des Horizontalbohrens eines der wichtigsten Geschäftsfelder des Unternehmens dar. Dabei wird die Richtbohrtechnik (Horizontal Directional Drilling HDD) genutzt, die es ermöglicht, den Verlauf im Erdreich zu steuern. Bei Bohrvorhaben (Vertikalbohrungen, Horizontalbohrungen für Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Rohrverlegungen) wird zur Kühlung des Bohrkopfes, zur Stabilisierung des Bohrkanals und zum Austrag von Steinen und Erden (sogenannten Cuttings) eine Bohrspülung eingesetzt. Diese besteht zu ca. 95 Prozent aus Wasser, zu ca. 5 Prozent aus Mineralien (meist Bentonit) und zu geringen Mengen aus anderen Additiven. Der so aus dem Bohrkanal abgepumpte Bohrschlamm besteht zu ca. 40 Prozent aus Cuttings („Bohrklein“). Nach dem Stand der Technik wird dieser Bohrschlamm in der Regel konditioniert, dann aber nicht wiederverwertet, sondern entsorgt. Die Entsorgung geschieht in der Regel durch Entwässerung und Konditionierung mit Stäuben, Aschen oder sonstigen Bindern (um ein ablagerungsfähiges Material zu erhalten) und Ablagerung auf Deponien oder durch ein nicht fachgerechtes Ausbringen auf landwirtschaftliche Freiflächen. Die Max Wild GmbH errichtete daher eine Pilotanlage, die abhängig von der Schadstoffbelastung (aus dem durchbohrten Erdreich stammend) die folgenden Verfahren ermöglicht: Das Recycling inklusive Wiedereinsatz von unbelasteten Schlämmen bzw. den daraus rückgewonnenen Bohrspülungen. Eine Konditionierung von schwach belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Herstellung von Flüssigböden, die bei Baumaßnahmen eingesetzt werden können. Die thermische Aufbereitung von stark belasteten Bohrschlämmen mit dem Ziel der Ablagerung der trockenen Rückstände auf einer Sonderabfalldeponie. Derzeit werden jährlich etwa 25.000 Kubikmeter Bohrschlamm beim Unternehmen angeliefert und sollen dort künftig aufbereitet werden. Der Anfall an Bohrschlämmen ist jedoch stark von der Baukonjunktur und konkreten Großbaumaßnahmen abhängig. In einer ersten Aufarbeitungskampagne im Zeitraum vom November 2019 bis zum August 2020 wurden 2.277,42 Tonnen (= 3.074,52 Kubikmeter) an Bohrschlämmen aufbereitet. Die erzielten Einsparungen durch diese Aufbereitung betrugen 1.518,28 Kubikmeter an Frischwasser und 1.433,93 Kubikmeter an Deponieraum sowie eine nicht quantifizierbare Reduzierung von CO 2 -Emissionen dadurch, dass Leerfahrten zur Baustelle und Fahrten zur Deponie entfallen sind. Ebenso konnte rund 90 Prozent des Minerals Bentonit für den Wiedereinsatz als Bohrsuspension zurückgewonnen werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass durch den Betrieb der Anlage die vorhandenen Einsparpotentiale bei Frischwasserbedarf, Deponieraum und CO 2 -Emissionen jeweils zu rund 90 Prozent gehoben werden. Die Max Wild GmbH betrat mit diesem Projekt „Neuland“, was auch während des Projektverlaufs technische Anpassungen erforderlich machte. Bei dieser neuartigen Recyclinganlage handelt es sich um die erstmalige großtechnische Umsetzung der Aufbereitung von Bohrschlämmen zu recycelter Bohrspülung sowie Flüssigböden. Sie besitzt daher für Tiefbauunternehmen, die ebenfalls Horizontal- oder Vertikalbohrungen vornehmen, Modellcharakter. Es ist daher wichtig, dass die Einführung dieser Aufbereitungstechnik auf Akzeptanz im Markt stößt, obwohl derzeit noch günstigere Entsorgungswege existieren. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Max Wild GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2016 - 2019 Status: Abgeschlossen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 25 |
| Europa | 1 |
| Land | 8 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 24 |
| Text | 3 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 23 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 31 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 18 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
| Lebewesen und Lebensräume | 28 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 18 |
| Weitere | 30 |