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Konkrete Fragen als Bauherr, Gartenbesitzer, ...

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Diese Auskunft erteilt das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes mit Hilfe des Bodenbelastungskatasters. Liegt ein solcher Verdacht vor, so sollte durch eine Ersterkundung festgestellt werden, ob dieser Verdacht begründet ist. Für die Ersterkundung kann ein Sachverständiger (zu finden im Branchenbuch; Liste vereidigter Sachverständiger bei der IHK oder im Recherchesystem der Bundesländer für die in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen – ReSyMeSa beauftragt werden. Erhärtet sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist die zuständige Behörde (siehe Merkblatt ). zu informieren; geht von dieser schädlichen Bodenveränderung eine Gefahr aus, so wird durch die zuständige Behörde die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt. Die Behörde steht auch bei den durchzuführenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beratend zur Seite. Wesentliche Altlasten oder Altablagerungen können Bauvorhaben schwerwiegend durch lange Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen blockieren und die Kostenplanung für das Vorhaben in die Höhe treiben; von daher sollten immer rechtzeitig im Voraus Altlastenauskünfte eingeholt werden. Gem. § 2 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004 besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bei der zuständigen Behörde. Die jeweils zuständige Behörde gibt auch Vorgaben und Hilfestellungen zur weiteren Vorgehensweise, wenn ein Schadensfall entdeckt bzw. aufgedeckt wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt durchzuführen. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der zuständigen Behörde und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden (siehe Merkblatt ) Zur Gesundheitsvorsorge und zum Grundwasserschutz ist ein sofortiges Handeln geboten. Dadurch lassen sich bei akuten Schadensfällen die Kosten für eine Sanierung minimieren, da es zu noch keiner Verschleppung der Verunreinigung gekommen ist. Bodenaushub kann im Rahmen von Baumaßnahmen anfallen (z.B. beim Ausheben einer Baugrube, bei Straßenbauarbeiten, etc.). Da der ausgehobene Boden mit Schadstoffen belastet sein kann, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten der Entsorgung: die Verwertung nicht oder gering belasteten Bodens die Beseitigung des Bodenaushubs bei erheblicher Belastung auf einer dazu zugelassenen Deponie oder dessen Behandlung. Nähere Informationen hierzu sind den Technischen Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu entnehmen. Eine Verwertung ist bei hoher Schadstoffbelastung in der Regel nicht möglich. Bei der Kostenplanung ist zu beachten, dass hohe Entsorgungskosten entstehen, wenn der Boden nicht verwertet werden kann. Auskünfte über Fragen zur Entsorgung erteilen die zuständigen Ordnungsbehörden (siehe auch Merkblatt ) Kleingartenanlagen befinden sich oft auf ehemaligen Industriestandorten, Altablagerungen (Deponien), Rieselfeldern, an Autobahnen, Bahnanlagen oder in Einflugschneisen von Flughäfen. Sie können daher überdurchschnittlich hoch mit Schadstoffen und durch Immissionen betroffen sein, die oft erheblich höher sein können als in ländlichen Gebieten. An vielen Standorten in Berlin wurden bereits Bodenproben genommen, um mögliche Bodenbelastungen festzustellen und eventuell Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Dabei können höhere Gehalte an Schwermetallen, Arsen und organischen Schadstoffen in Gartenböden, im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen, nicht ausgeschlossen werden. Zu empfehlen ist daher, zunächst eine Informationseinholung vor einem beabsichtigten gartenbaulichen Anbau von zum Verzehr bestimmten Produkten auf Kleingartenböden. Dies kann beim jeweiligen Kleingartenverein bzw. Verband oder dem zuständigen Umweltamt des jeweiligen Stadtbezirkes erfolgen. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) hat diesbezüglich die nachstehende Informationsbroschüre herausgebracht: Weitere Informationen unter: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Platanenallee 37 14050 Berlin Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Gerade auch der Gartenbesitzer sollte sich bewusst werden, dass Boden schützenswert ist und entsprechend schonend behandelt werden sollte. Es ist wichtig, Schäden am und im Boden wie z.B. Bodenverdichtung zu vermeiden und eine Schadstoffbelastung soweit wie möglich zu verhindern. Tipps für den Gärtner gibt es viele: Der Boden sollte mit Pflanzenwuchs bedeckt werden, um eine Verhärtung des Bodens durch Regentropfen und eine zu intensive Sonneneinstrahlung zu verhindern. Alternativ kann man den Boden auch mit Mulch abdecken. Der Boden sollte im Frühling nur gelockert, nicht umgegraben werden. Zur Bearbeitung des Bodens sollte dieser weder zu trocken noch zu nass sein (mittlere Feuchtigkeit). Verwendung von Dünger und – falls überhaupt nötig – Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Gartenkompost ist unbedenklich) Kompostierung der Gartenabfälle im Garten spart Entsorgungskosten und verbessert dauerhaft den Boden durch Humusanreicherung. Verzicht auf Torf und torfhaltige Erden: der Torf entstammt Moorgebieten, die nicht nur wegen ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch wegen ihrer Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt erhalten bleiben sollten. Verzicht auf Asche oder Klärschlamm als Dünger, da diese besonders schwermetallhaltig sein können (Asche von unbehandeltem Holz ist unbedenklich). Zwischen August und dem Frühling sollte nicht gedüngt werden. Artenvielfalt der Pflanzen verhindert Bodenmüdigkeit und hat auch tierische Artenvielfalt zur Folge. Weitere Tipps u.a. zur Kompostierung und Düngung finden Sie unter folgenden Links: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Diese Frage wird in § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) beantwortet; die möglichen Verantwortlichen sind nachfolgend unterstrichen. § 4 BBodSchG: Pflichten zur Gefahrenabwehr (Auszug) ….. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass …… Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. ….. ….. Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Streusalz ist ein Mittel zur Herabsetzung der Gefriertemperatur von Wasser zur Vermeidung von Straßenglätte. Obwohl es meist auf versiegelten Flächen angewandt wird, kann das Salz mit dem Spritzwasser, mit seitlich abfließendem Schmelzwasser, mit dem von den Verkehrsflächen geräumten Schnee und durch Verluste beim Lagern und Anwenden des Salzes auf den Boden gelangen. Dort versickert es mit dem Schmelzwasser und führt zu Schäden an den dort wurzelnden Bäumen und Sträuchern, belastet Boden und Grundwasser und begünstigt Korrosion (z.B. an Autos und Brücken). Wegen dieser Schäden beschränkt Berlin im Straßenreinigungs- und im Naturschutzgesetz den Einsatz von Streusalz auf einige Abschnitte wichtiger Fahrbahnen. Auf Gehwegen und in Gärten ist der Einsatz generell verboten. Alternativen dazu sind abstumpfende Mittel.

Düngen mit Mist

<p>Organischen Dünger im eigenen Garten ertragssteigernd und umweltfreundlich einsetzen</p><p>Was Sie bei der Verwendung von Mist beachten sollten</p><p><ul><li>Lieber "alter" Mist: Fragen Sie bei der Beschaffung nach dem am längsten gelagerten Mist.</li><li>Achten Sie beim Umgang mit Mist auf strikte Hygiene.</li><li>Kompostieren Sie den Mist vor dem Einsatz im Garten.</li><li>Überlegen Sie, was Sie mit dem Mist bezwecken wollen. Daraus ergibt sich der richtige Zeitpunkt der Ausbringung (Frühling oder Herbst).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Organischer Dünger aus Mist von Nutztieren ist eine umweltfreundliche Alternative zu chemischen Düngemitteln in Privatgärten. Die langsame Freisetzung von Nährstoffen sowie die Förderung der Bodenstruktur und des Bodenlebens machen ihn besonders wertvoll.</p><p><strong>Gelagerten Mist beim Kauf bevorzugen:</strong>Für die richtige Verwendung von Mist gilt:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/TAM-behandlung-duenger#Landwirtschaft-1">Je länger gelagert, desto besser.</a>Dies ist eine einfache und wirksame Strategie, um potenziell schädliche Organismen (z.&nbsp;B. Bakterien) abzutöten und zu verringern. Denn häufig hat man keine oder nur wenig Informationen über den Gesundheitszustand der Tiere und deren medikamentöse Behandlungen. Dies gilt gerade auch bei<a href="https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/pferdemist-als-duenger-verwenden-31411">Pferdemist</a>, der besonders gern im Garten verwendet wird. Wer die Wahl hat, sollte den Pferdemist aus bekannten Pferdehaltungen oder von robusten Pferderassen beziehen, die wenig behandelt werden müssen. Das Problem bei der Beschaffung von Mist aus einem Pferdebetrieb ist aber, dass es überwiegend Pensionspferdebetriebe sind. Auf diesen Betrieben veräußern die Betriebsinhabenden den Mist und haben meist keinen Überblick darüber, welche Tierarzneimittel den Pferden verabreicht wurden. Wenn man sich Dung von Pferdebetrieben für die Verwendung im Garten abholt, sollte man daher nach Möglichkeit nach dem am längsten gelagerten Dung fragen.</p><p><strong>Hygieneregeln beachten</strong>: Achten Sie beim Umgang mit Mist auf strikte Hygiene. An erster Stelle steht der Selbstschutz. Wir empfehlen das Tragen von Handschuhen bei der Verarbeitung von Mist. Sollte das einmal nicht möglich sein, ist es wichtig, nach der Verarbeitung die Hände gründlich zu waschen. Denken Sie auch daran, nach der Ernte die erzeugten Lebensmittel gründlich zu waschen.</p><p><strong>Mist vor Verwendung kompostieren:</strong>Verwenden Sie den Mist nicht ohne vorherige<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Kompostierung</a>. So verringern Sie die Einschleppung von unerwünschtem Saatgut, ermöglichen die Abtötung von Krankheitserregern (z.&nbsp;B. Salmonellen) und den Abbau von Tierarzneimittelrückständen (z. B. von Antibiotika und Mitteln gegen Parasiten bei Tieren (Antiparasitika)) (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0960852409014965?via%3Dihub">Ramaswamy et al.,2010</a>;<a href="https://cwmi.css.cornell.edu/ivermectin.pdf">Schwarz et al.;2016</a>). Das ist gut für den Gartenboden und auch die geernteten Lebensmittel sind dann weniger belastet.</p><p>Eine optimale Hitzeentwicklung im Kompost liegt in einem Temperaturbereich von 60 bis 70°C. Kühlt der Kompost aus, kann ihm durch Umgraben Sauerstoff zugefügt und die Hitzeentwicklung erneut gefördert werden. So kann durch fünfmaliges Umgraben über einen Zeitraum von sechs Wochen eine nachweisbare Hygienisierung erreicht werden (<a href="https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/20436">Pospiech et al., 2014</a>). Aber auch bei der Kompostierung gilt: Eine längere Lagerung hilft und mindert den Aufwand. Der frische Mist kann z.&nbsp;B. mit Herbstlaub oder Häckselgut gemischt und danach gestapelt werden. Die Höhe sollte nicht über einem Meter liegen, da er sehr heiß wird. Man lässt den Stapel mindestens drei bis vier Monate, am besten aber ein Jahr durchrotten und spart sich das mehrmalige Umgraben.</p><p><strong>Den richtigen Zeitpunkt zur Ausbringung finden:</strong>Zur Vorbereitung der Gemüsebeete verwenden Sie den kompostierten Dung im zeitigen Frühjahr. Der kompostierte Mist verbessert die Bodenstruktur, fördert das Bodenleben, ist sehr pflanzenverträglich, liefert langsam freigesetzte Nährstoffe und die Nährstoffe sind für die Pflanzen gut verfügbar. Kompostierter Mist kann auch im Herbst ausgebracht werden und so den Boden um Zierpflanzen und Gehölze über den Winter schützen. Die genauen Düngebedürfnisse können je nach Standort, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und den angebauten Pflanzen variieren. Es ist daher ratsam, dies bei der Ausbringung des Düngers zu beachten und gegebenenfalls entsprechenden Rat einzuholen.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong>Beachten Sie unsere weiteren UBA-Umwelttipps zu</p><p>Hintergrund</p><p>Der organische Dünger verbraucht im Vergleich zu synthetischen Düngemitteln weniger Ressourcen und Energie bei der Gewinnung anorganischer Bestandteile wie Mineralien und Stickstoffverbindungen. Aus organischem Dünger werden die Nährstoffe langsam freigesetzt und verglichen mit synthetischem wirkt er sich positiver auf Bodenorganismen, Bodenbelüftung und Pufferkapazität aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompostfibel">Kompostfibel</a>).</p><p>Frischer Mist, vor allem der von Pferden und Wiederkäuern, kann keimfähige Körner oder Unkrautsamen, Rückstände und Abbauprodukte von Tierarzneimitteln sowie Krankheitserreger (z.&nbsp;B. Salmonellen) enthalten. Insbesondere in Pferdemist können Wirkstoffe gegen Parasiten (Antiparasitika) vorkommen. Diese wirken auch auf bodenlebende Organismen wie Protozoen oder Invertebraten (z.&nbsp;B. Würmer und Käfer) und können dadurch die Bodenqualität bzw. das Bodenleben und damit die Bodenfruchtbarkeit (Humusbildung) beeinträchtigen.</p><p>Auch wenn zunehmend eine selektive Entwurmung empfohlen wird, d.&nbsp;h. eine gezielte Behandlung von Einzeltieren nur bei begründetem Verdacht auf Parasitenbefall und nach einer entsprechenden parasitologischen Kotuntersuchung (<a href="https://vet.thieme.de/pferd-co/fachbeitraege/detail/die-selektive-entwurmung-beim-pferd-240">Keck, 2018</a>), ist es immer noch weit verbreitet,<a href="https://www.umweltbundesamt.de/entwurmung">Pferdebestände bis zu viermal im Jahr zu behandeln</a>. Die Antiparasitika und deren Abbauprodukte werden überwiegend in der ersten Woche nach der Verabreichung ausgeschieden. Das trifft u.&nbsp;a. auf Wirkstoffe wie Fenbendazol, Oxfendazol und Albendazol aus der Gruppe der Benzimidazole zu. Von Wirkstoffen aus der Gruppe der makrozyklischen Lactone, wie Moxidectin und Ivermectin, wurden Rückstände auch noch bis zu 75 Tagen nach der Gabe in den Ausscheidungen der Tiere nachgewiesen (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1090023305000602?via%3Dihub">Gokubulut et al.2005</a>;<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1090023300905215?via%3Dihub">Perez et al. 2001</a>).</p>

Eigenkompostierung

Selbst erzeugter Kompost im eigenen Garten ist das „Gold der Gärtnerinnen und Gärtner“. Das ist richtig, solange durch sachgemäße Erzeugung und Verwendung der Eigenkomposte der Gartenboden nicht überdüngt wird und der Nährstoffhaushalt der Beete und Rasenflächen nicht aus der Balance gerät. Letzteres ist leider oft der Fall. Ob dies auch in Berlin zutrifft, zeigen die Ergebnisse eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Forschungsprojektes. Im Sommer 2021 bot die Berliner Senatsumweltverwaltung an, bei zwei Recyclinghöfen der BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe Gartenbodenproben zur kostenlosen Nährstoffanalyse abzugeben. Dem folgten rund 340 Berliner Hausgärtnerinnen und Hausgärtner und gaben über 600 Bodenproben ab, überwiegend aus Nutz- und Zierbeeten sowie Rasenflächen; dazu einen ausgefüllten Fragebogen zu Gartengröße, Flächenaufteilung, Art der Kompostverwendung, Einsatz von Düngemitteln und der Angabe, ob eine Biotonne genutzt wird. Die Bodenproben wurden im Labor auf die Nährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium analysiert. Die gemessenen Werte der Bodennährstoffe werden in „Gehaltklassen“ unterteilt („sehr niedrig“ bis „überhöht“). 90% der Beete weisen höhere Phosphatgehalte auf als benötigt, fast 60 % sind hoch überdüngt. Etwas abgeschwächt findet sich diese hohe Überversorgung auch beim Magnesium und Kalium wieder. Am höchsten mit Phosphat überdüngt zeigten sich die Gemüsebeete, mit 75 % in den Gehaltklassen „sehr hoch“ und „überhöht“. Beim Rasen liegt der Anteil der Überdüngung bei allen Nährstoffen deutlich niedriger. Die Angaben der Gärtnerinnen und Gärtner offenbarten, welchen Anteil Beete und Rasen an der Gesamtfläche des Gartens haben, und welche Anteile des selbst erzeugten Kompostes auf diesen Flächen ausgebracht werden. Die folgenden Abbildungen zeigen den deutlichen Unterschied zwischen diesen Anteilen: Der nährstoffreiche Kompost aus den Grünabfällen des gesamten Gartens wird zu fast 80 % auf die Beete verbracht, die aber nur knapp 40 % der Gesamtfläche bilden. Der Rasenschnitt liefert nach Flächenanteil fast die Hälfte der nährstoffhaltigen Kompost-Rohmasse, aber nur 7 % des Kompostes werden auf den Rasen zurückgeführt. Diese stark einseitige Kompostverwendung auf den Beeten erklärt, dass dort eine Überdüngung entsteht. Der Rasen würde ohne Kompostrückführung längst „verhungert“ sein – um das zu verhindern, wird er i.d.R. mit anderen (Mineral)Düngern versorgt, und diese Nährstoffe gelangen mit dem Rasenschnitt nach dessen Kompostierung letztlich auf die Beete. Durch die häufig mitkompostierten Küchenabfälle wird dort die Überdüngung noch verstärkt. Die Beteiligten gaben im Fragebogen Auskunft darüber, wie viel Liter an Kompost sie pro Jahr auf die Fläche ausbringen, aus der sie die Bodenprobe gezogen haben. Danach konnte den Nährstoff-Gehaltklassen eine jährlich ausgebrachte Kompostmenge (Median-Werte) zugeordnet werden. Eindeutig ist zu erkennen, dass die Überdüngung mit der ausgebrachten Kompostmenge steigt. Nach einschlägiger Expertenauffassung dürfen für eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung maximal 3 Liter Kompost pro Quadratmeter und Jahr ausgebracht werden; auch das gilt nur, wenn es sich um stark zehrendes Gemüse handelt und sich der Boden in der Gehaltklasse „Normalversorgung“ (optimal) befindet. Für Zierbeete und Rasen gelten maximal 2 l/m², a. Liegt der Boden in Gehaltklasse „hochversorgt“, sind diese Werte zu halbieren, ab Klasse „sehr hoch versorgt“ – bei den Beeten im Phosphatgehalt rd. 60 %! – ist kein Kompost mehr auszubringen. Rund die Hälfte der Befragten gab an, außer Kompost noch weitere Düngestoffe einzusetzen, im wesentlichen Mist, Hornspäne und Mineraldünger. Nur beim Mineraldünger gab es jedoch genügend auswertbare Angaben zur jährlich ausgebrachten Menge. Diese Mengenwerte konnten nun ebenfalls zugeordnet werden – es zeigte sich praktisch kein Einfluss der Mineraldüngergabe auf die Gehaltklassen. Es lässt sich zunächst zusammenfassen: Die Überdüngung speziell der Beete entsteht durch zu hohe Kompostgaben, An Küchen- und Gartenabfällen wird insgesamt zu viel selbst kompostiert – die für die Kompostverwendung bevorzugten Beete sind zu klein, um diese Kompostmengen aufzunehmen. Eine Bilanzrechnung für die gartenreichen Außenbezirke Berlins ergab: Die Biotonne erfasst pro Grundstück und Jahr rd. 450 kg an Küchen- und Gartenabfällen, mit etwa 2,5 kg darin enthaltenen, landwirtschaftlich nutzbaren Haupt-Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium). Der Vergleich der Bodenanalysen mit und ohne Biotonne zeigte: Über eine längere Nutzungsdauer der Biotonne werden speziell die hohen Phosphat-Überdüngungen in den Beeten abgebaut: Die von den Pflanzen dem Boden entzogenen Nährstoffe kehren bei der Biotonnen-Nutzung nicht mehr in den garteneigenen Kreislauf zurück, die vorher überhöhten Bodenwerte sinken allmählich ab. Zudem wird aus den in der Biotonne erfassten Küchen- und Gartenabfällen über die Vergärung Biogas gewonnen; neben der sinnvollen Verwertung der Nährstoffe wird ein regenerativer Energieträger gewonnen und damit ein Beitrag zur Klimaentlastung geleistet. Eine vollständige Nutzung der Biotonne auf allen Grundstücken der Außenbezirke Berlins erscheint danach sinnvoll und geboten. Erfolgt dies bei dem verbliebenen Drittel der Grundstücke, die derzeit noch nicht über eine Biotonne verfügen, würden über die zusätzlich erfassbaren Bioabfallmengen von rd. 21.000 Tonnen pro Jahr an ökologischen Werten erschlossen: Insgesamt rd. 180 Tonnen der Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium gelangen zum sinnvollen Einsatz in der Landwirtschaft. Die rd. Tonnen an umgelenktem Phosphat würden z.B. ausreichen, um pro Jahr über 20.000 Tonnen Kartoffeln zu produzieren. Über die Vergärung wird die in der organischen Masse gebundene (Sonnen)Energie in Biogas umgewandelt. Dessen Nutzung kann eine Klimaentlastung von rd. 3.300 Tonnen CO 2 -Äquivalent pro Jahr erzielen. Nein. Ob die Biotonne genutzt wird oder nicht: Die untersuchten Böden zeigten keinen Unterschied in der zu 80 % guten Humusversorgung der Böden. Bei den meisten Nährstoffen, speziell beim Phosphat, besteht ein – bei Fortsetzung der bestehenden Kompost-Praxis weiter steigender – Überschuss, der über die Nutzung der Biotonne in Richtung „Normalversorgung“ abgebaut wird. Selten auftretende Mängel an Stickstoff oder Kalium können durch entsprechende Einzeldünger (z.B. Hornspäne für Stickstoff) ausgeglichen werden. Wichtig zudem: 75 % der Beteiligten mit Biotonne gaben an, die eigene Kompostierung trotzdem fortzusetzen, und das ist mit reduzierten Mengen auch gut so. Die Bilanzrechnung ergab, dass im Mittel die Nutzerinnen und Nutzer der Biotonne noch immer einige Hundert kg pro Jahr selbst kompostieren. Auch diese Menge sollte angesichts der auch dort häufig angetroffenen Überdüngungen noch gesenkt werden. Soweit auf gleichmäßige und bedarfsgerechte Kompostverteilung geachtet wird, ist die in deutlich gemindertem Umfang fortgesetzte Eigenkompostierung für die Versorgung der Gartenböden weiter sinnvoll und damit eine gute „Partnerin“ der Biotonne. Die folgenden Infoblätter geben Ihnen ausführliche Hintergrundinformationen zu den Themen:

Planungshinweise zum Bodenschutz 2020

In der Karte sind die Flächen differenziert in fünf Schutzkategorien dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Schutzkategorien durch Abstufungen der Farbintensität in drei Versiegelungsklassen 0 – 5 , > 5 – < 30 und 30 – 100 % unterschieden. In der folgenden Beschreibung sind die Nummern der Bodengesellschaften aufgeführt. Eine Erläuterung dieser Nummern ist in Tabelle 7 der Karte 01.01 zu finden. Die Flächen der höchsten Schutzkategorie konzentrieren sich vor allem auf naturnahe Gebiete mit seltenen Pflanzengesellschaften oder herausragenden Zeitzeugnissen der Eiszeit in den Außenbereichen der Stadt. Größere zusammenhängende Flächen dieser Schutzkategorie liegen im Spandauer Forst auf Talsand mit mesotrophem / vererdetem Niedermoor (1250, 1240) und oligotrophem Übergangsmoor (1200). Diese Grundwasserstandorte sind vergesellschaftet mit Kalkgley-Braunerden, Gleyen, Gley-Rostbraunerden und kalkhaltigen Gleyen (1150, 1231, 1210, 1220). Die Bodengesellschaft mit dem größten Flächenanteil in dieser Kategorie (1200) tritt auch in Schmöckwitzwerder (Schwarze Berge) im Südosten Berlins auf. Weitere grundwassernahe Standorte mit höchster Schutzwürdigkeit liegen im Tegeler Fließ mit seltenen Hanggleyen, Kalkhangmooren und eutrophen Auenniedermooren (1180, 1280), im Bucher Forst mit vergleyter Braunerde – Gley – vererdetem Niedermoor auf Talsandflächen (1164) sowie in Müggelheim in den Gosener und Müggelheimer Wiesen mit vererdeten Niedermooren in einer Talsandniederung (1260). Im Südwesten von Berlin, in Kladow, erhalten im Bereich des Groß Glienicker Sees vererdete Niedermoore mit fossilen Gleyen und Rostbraunerden in einer Schmelzwasserrinne diesen hohen Schutzstatus (1290). Weitere Flächen liegen am Rand der Grunewaldseenkette, am Pechsee und am Teufelssee (Grunewald) mit vererdeten Übergangsmooren und Niedermooren, Nassgleyen, fossilen Gleyen und Rostbraunerden (1290, 1300) und im Flughafengelände Tegel und in der Jungfernheide mit Auenböden (1320). Eine Besonderheit sind auch die entwässerten Auenböden mit mächtiger Kalkmudde in Teerofen (1310). Kleinere Flächen mit Niedermooren und Gleyböden liegen an Rändern von Gewässern wie der Krummen Lake in Grünau und Schmöckwitz, dem Neuen Wiesengraben in Köpenick, der Krummen Laake in Müggelheim, dem Fredersdorfer Mühlenfließ im Rahnsdorfer Forst, dem Lietzen- und Seegraben in Buch (alle 1231) und der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf (1270). Zu nennen sind noch die grundwassergeprägten Bodengesellschaften in der Havelniederung in Tiefenwerder (1320), in der Königsheide in Johannisthal (1164) und die Auenböden am Heiligensee (1320). Beispiele von Flächen für die höchste Schutzkategorie mit Schwerpunkt der Archivfunktion sind vor allem die eiszeitlich geprägten Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Fahlerden im Frohnauer Forst (1080), und die Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Parabraunerden unter Ackernutzung in Gatow (1130). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 4.139 ha. Davon sind 3.726 ha (90 ) bis 5 versiegelt, 329 ha (8 ) > 5 – < 30 und 83 ha (2 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 6 % der bewerteten Fläche, wovon 4.044 ha (98 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Erwartungsgemäß dominieren innerhalb dieser Schutzkategorie die Versiegelungsgrade bis 5 . Der Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad von > 5 ist klein und beträgt 10 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um Wald . Weitere Nutzungen sind Parks und Grünanlagen , Mischbestände von Wiesen , Gebüsch und Bäumen , Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen (vgl. Abb. 8). Die meisten Flächen unterliegen bereits einem Schutzstatus anderer Rechtsgebiete. Die höchste Schutzwirkung entfaltet hierbei das Naturschutzrecht mit der Ausweisung förmlicher Schutzgebiete. In dieser Schutzkategorie sind alle Flächen hervorgehoben, die eine hohe Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Ertragsfunktion , die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder die Puffer- und Filterfunktion bzw. eine mittlere Bewertung als seltener Pflanzenstandort und Archivfunktion besitzen. Größere zusammenhängende Flächen dieser Kategorie, unversiegelt oder kaum versiegelt, liegen auf End- bzw. Stauchmoränen mit einer Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol-Braunerde – kolluviale Braunerde (1040) im Grunewald, auf dem Schäfer- und Seddinberg, den Müggelbergen und in der Gatower Heide. An den Hängen dieser Moränen ist eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol – kolluviale Braunerde/Gley (1060) an der Havel, dem Griebnitzsee und in den Müggelbergen zu finden. Die den Grunewald durchziehenden glazifluvialen Schmelzwasserrinnen weisen eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Ockerbraunerde – kolluvialer Braunerde auf (1050). Zwei typische Bodengesellschaften mit besonders schützenswerten Böden sind die Bodengesellschaften aus Dünensand mit Podsol-Braunerde – Podsol / Rostbraunerde – kolluviale Rostbraunerde (1090, 1100) im Tegeler Forst, Rahnsdorf, Frohnau, Düppel und Müggelheim. An letzterem Standort sind diese Böden teilweise mit den genannten Gesellschaften der End- und Stauchmoränen verzahnt. Weitere Flächen liegen im Tegeler Fließ mit eutrophem Auenniedermoor – Auenanmoorgley – Gley-Rostbraunerde (1280) und in den Gosener Wiesen mit vererdetem (Auen-) Niedermoor (1260). Vereinzelte kleine Flächen sind auf der Barnimhochfläche mit sandigen Beckenfüllungen u. a. in Malchow und Wartenberg zu finden. Die vorkommenden Bodengesellschaften bestehen aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1072) und Rostbraunerde – Parabraunerde – vererdetem Niedermoor (1022). Weitere Vorkommen von schützenswerten Bodengesellschaften befinden sich im Bezirk Spandau (1030). Flächen dieser Bewertung bei einer mittleren Versiegelung von > 5 – < 30 % konzentrieren sich auf die Hochflächen Barnim und Teltow mit Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel. Die ausgewiesenen Standorte liegen vorwiegend in den Außenbereichen von offenen Einfamilienhaussiedlungen oder Park- und Kleingartenanlagen, wie zum Beispiel in Lichterfelde, Britz, Rudow, Bohnsdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Einen Flächenanteil von ca. 50 % hat die Bodengesellschaft aus Parabraunerde – Sandkeilbraunerde (1010). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 14.364 ha. Davon sind 5.817 ha (41 ) bis 5 versiegelt, 3.277 ha (23 ) > 5 – < 30 und 5.270 ha (37 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 19 % der bewerteten Fläche, wovon 11.687 ha (81 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). In dieser Schutzkategorie finden sich überwiegend Wald , Wohnnutzungen , Kleingartenanlagen und Parks / Grünflächen als Nutzungen (vgl. Abb. 8). Diese Kategorie mit den sehr schutzwürdigen Böden ergibt sich aus einer hohen Funktionserfüllung der Böden für den Wasserhaushalt oder für das Filter- und Puffervermögen . Auffällig ist ein großer unversiegelter Komplex am Müggelsee, an der Dahme, am Seddin- und Crossinsee, wobei die gesamte Waldfläche auf Talsand mit Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160) die genannten Kriterien erfüllt. Dazu kommen kleinere Bereiche mit einer sauren Bodengesellschaft aus Flugsand mit Podsol-Braunerde – vergleyte Rostbraunerde (1190). Diese beiden schützenswerten Dünensand- und Talsandbodengesellschaften sind auch im Tegeler Forst und in der Jungfernheide zu finden. Ein ebenfalls großer, zusammenhängender Bereich wird durch Schmelzwassersande über Geschiebesand gebildet, der weite Teile des Grunewalds überwiegend mit der Bodengesellschaft Rostbraunerde mit kolluvialer Braunerde (1070) umfasst. Kleinere unversiegelte Flächen liegen vor allem im Norden, Süden und Westen von Berlin auf den Hochflächen Teltow und Barnim. Die typische Bodengesellschaft ist Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010). Die Böden des ehemaligen Flugplatzes Tempelhof auf Geschiebemergel mit Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2489) gehören auch zu dieser Schutzkategorie. Die mäßig versiegelten Flächen bis < 30 % Versiegelungsgrad dieser Kategorie sind meist kleinteilig und verstreut. Dominierend ist die das Urstromtal durchziehende Mittel- und Feinsand-Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160). Ebenso erfüllen Böden aus geschiebehaltigen Sanden auf Moränenflächen mit Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) in Charlottenburg unter der Nutzung Kleingarten diese Kriterien. Weitere Bodengesellschaften sind Flugsandfelder aus Podsol-Braunerde – vergleyter Rostbraunerde (1190) in Schmöckwitzwerder, im Wedding und in Heiligensee und Grundmoränen mit Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010) in Bohnsdorf, Britz und Hermsdorf. Schutzwürdige Böden mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % beschränken sich auf kleinteilige Flächen, vor allem in Gebieten mit Wohnnutzung, Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern. Es handelt sich neben der auch hier dominierenden Bodengesellschaft 1160 vor allem um Aufschüttungsböden mit den Bodentypen Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483, 2485, 2486, 2484). Ausgewiesene Flächen sind zum Beispiel der Zoologische Garten, Kleingartenanlagen in Britz und Französisch Buchholz und Siedlungsbereiche in Hermsdorf, Heiligensee, Biesdorf und Mahlsdorf. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 18.450 ha. Davon sind 9.966 ha (54 ) bis 5 versiegelt, 2.911 ha (16 ) > 5 – << 30 und 5.573 ha (30 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 25 % der bewerteten Fläche, wovon 15.337 ha (83 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Den Hauptteil der Flächen dieser Schutzkategorie bilden Böden unter Waldnutzung, gefolgt von Siedlungsgebiet , Acker und Kleingarten (vgl. Abb. 8). Die Kategorie der schutzwürdigen Böden wird aus einer mittleren Funktionserfüllung der Böden sowohl für den Wasserhaushalt als auch für das Filter- und Puffervermögen abgeleitet. Der Anteil mit einer mittleren Versiegelungsklasse (> 5 – < 30 %) besteht weitgehend aus kleinen Flächen. In einem Band von Wannsee, über Nikolassee, Zehlendorf bis Westend ist die häufigste Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) verbreitet. Auch in der Hasenheide, dem Viktoriapark und im Landschaftspark Rudow-Altglienicke tritt diese Bodengesellschaft auf. In den locker bebauten Bereichen in Kladow und Gatow liegen Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020) und in Dahlem Rostbraunerde – kolluviale Braunerde (1030) vor. Siedlungsbereiche auf den Hochflächen Teltow und Barnim, zum Teil auf Aufschüttung, mit Böden aus Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483 – 2486) und Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2487 – 2489, 7777) nehmen einen großen Teil dieser Kategorie ein. Die hoch versiegelten Flächen (30 – 100 %) nehmen den größten Teil dieser Schutzkategorie ein. Sie sind auf die Hochflächen Barnim und Teltow, im Süden und Norden der Stadt konzentriert. Die Standorte haben ihren Schwerpunkt in den dichter bebauten Bereichen wie Steglitz, Gropiusstadt in Neukölln, Prenzlauer Berg, Marzahn, Pankow, Lichtenberg oder Märkisches Viertel in Reinickendorf. Die Bodengesellschaften sind anthropogen geprägt und haben häufig sandige Aufschüttungen als Ausgangsmaterial zur Bodenbildung. Als Bodentypen dominieren daher gering entwickelte A – C – Böden, wie Lockersyrosem, Regosol, Pararendzina und Humusregosol (2490, 2483 – 2489, 7777). Unversiegelte bzw. schwach versiegelte Flächen (0 – 5 %) sind in dieser Kategorie nur untergeordnet vertreten (vgl. Abb. 6). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 9.103 ha. Davon sind 886 ha (10 ) bis 5 versiegelt, 2.172 ha (24&nbsp%) > 5 – < 30 % und 6.045 ha (66 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 12 % der bewerteten Fläche, wovon 5.502 ha (60 ) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Haben in den vorstehenden Schutzkategorien noch die Flächen mit einem Versiegelungsgrad unter 30 % dominiert, so wird diese Kategorie vor allem durch Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 geprägt. Diese erstrecken sich insbesondere auf den Siedlungsbereich der Hochflächen, z. T. sogar innerhalb des Berliner S-Bahnringes (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Die Flächen dieser Schutzkategorie sind überwiegend in den Siedlungsgebieten lokalisiert (vgl. Abb. 8). Die meisten Böden und Bodengesellschaften in Berlin unterliegen nach diesem Bewertungskonzept nur den allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes. Diese Böden bilden häufig größere zusammenliegende Komplexe. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen mit dichter Bebauung und starker Versiegelung (2482 – 2489, 7777), vorzugsweise in der Innenstadt (2490, 2500). Dazu kommen Industriestandorte an der Spree in Treptow und an der Spree und Havel in Spandau, sowie in Lichtenberg, Neukölln, Tempelhof und Reinickendorf (2540). Die dazugehörigen Bodengesellschaften sind überwiegend anthropogen geprägt und haben sich aus meist sandigen Aufschüttungen entwickelt. Gemeinsam ist diesen Böden eine kurze Entwicklungszeit mit schwach ausgeprägter A – C – Horizontierung. Diese setzen sich vor allem aus Lockersyrosemen, Regosolen und Pararendzinen zusammen. Gering versiegelte Flächen dieser Kategorie sind zum großen Teil ehemalige Rieselfelder aus Regosolen, Parabraunerde-, Rostbraunerde- und Gley-Regosolen (2560, 2580, 2590) im Nordosten Berlins sowie kleinflächig in Gatow. Hinzu kommen Trümmerberge (2510), Mülldeponien (2530), ehemalige Industriestandorte (2540) und Gleisanlagen (2470). Diese Flächen haben überwiegend aufgrund ihrer potentiellen oder realen Schadstoffgehalte keinen besonderen Schutzstatus erhalten. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 27.879 ha. Davon sind 4.832 ha (17 ) bis 5 versiegelt, 3.036 ha (11 ) > 5 – < 30 und 20.012 ha (72 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 38 % der bewerteten Fläche, wovon 15.413 ha (55 %) unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Die Böden mit geringer Schutzwürdigkeit sind vor allem in* Wohn- und Industriegebieten sowie Brachen und Flächen mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen* zu finden. Der hohe Anteil der gering bewerteten Ackerflächen ist auf eine ehemalige Rieselfeldnutzung zurückzuführen. Aufgrund der vorhandenen Schadstoffbelastung sind diese von einer Einordnung in eine höhere Schutzkategorie ausgeschlossen.

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Luftdaten.info FeinstaubSensor (SDS011,BME280) ca. 1,5m über Terrasse 3,5m über Gartenboden Von der Strasse abgewandt ca. 15m zum U-Bahngleis about 1,5m above terrace about 3,5m above ground backyard about 15m to metro tracks

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