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PM10 - flächenhafte Belastung

PM10 - flächenhafte Belastung 2019 - Luftschadstoffe

NO2 - flächenhafte Belastung

NO2 - flächenhafte Belastung 2019 - Luftschadstoffe

NO2 - Straßenrandbelastung

NO2 - Jahresmittelwert 2019 für Straßenrandbelastung - Luftschadstoffe

PM10 - Straßenrandbelastung

PM10 - Jahresmittelwert 2019 für Straßenrandbelastung - Luftschadstoffe

PM10 - flächenhafte Belastung (2015)

PM10 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe

NO2 - flächenhafte Belastung (2015)

NO2 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe

PM10 - Straßenrandbelastung (2015)

PM10 - Jahresmittelwert 2015 für Straßenrandbelastung - Luftschadstoffe

NO2 - Straßenrandbelastung (2015)

NO2 - Jahresmittelwert 2015 für Straßenrandbelastung - Luftschadstoffe

ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

Lärmkartierung 2022

Lärmkarten bestehen aus einer flächenhaften Darstellung der Lärmbelastung und aus tabellarischen Angaben zur Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen. Die Erstellung der Lärmkartierung ist eine regelmäßig Pflichaufgaben, die sich aus der EU-Richtlinie 2002/49/EG und dem nationalen Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 47a ableitet.

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