Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) wird die theoretische TFA-Abgabe aus kommunalen Kläranlagen je Landkreis dargestellt. Diese wurden im Rahmen des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ (Laufzeit: August 2021-November 2022) ermittelt. Da im Abwasser potentielle Vorläufersubstanzen von TFA vorhanden sind, stellen kommunale Kläranlagen eine Quelle für TFA in die aquatische Umwelt dar. Zu den potentiellen Vorläufersubstanzen zählen unter anderem einige Arzneimittel und Biozide, sowie die Transformationsprodukte dieser Stoffe. Die Freisetzung von TFA aus Vorläufersubstanzen kann biologisch, abiotisch (z. B. bei der Ozonung in der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung) oder auf photochemischem Wege in der Wasserphase erfolgen. TFA kann sowohl während der Abwasserbehandlung als auch erst später in der Umwelt, d. h. nach Einleitung des behandelten Abwassers in den aufnehmenden Wasserkörper, gebildet werden. Aufgrund der vergleichsweisen hohen Stabilität vieler im Abwasser anzutreffenden TFA-Vorläufersubstanzen ist davon auszugehen, dass deren Aufenthaltszeiten in Fließgewässern (definiert als Zeitspanne zwischen dem Eintrag der Vorläufersubstanz über das Abwasser in den Vorfluter und dem Eintrag ins Meer) in Deutschland zu gering sind, um vollständig zu TFA ab- bzw. umgebaut zu werden. Weitere Details sind dem Gutachten zu entnehmen. Abschließend ist zu sagen, dass es Hinweise gibt, dass kommunale Kläranlagen kein Haupteintragspfad für TFA sind und ihr Einfluss auf die Konzentrationen in Fließgewässern eher gering ist.
Parasitäre Wurminfektionen gehören auch heute noch zu den am weitesten verbreiteten Infektionskrankheiten in Ländern der Dritten Welt. Die Zahl der durch Wurminfektionen verursachten Todesfälle ist der Malaria vergleichbar. Die Behandlung von Wurminfektionen beim Mensch wie auch beim Tier ist zur Zeit durch massive Resistenzen erheblich erschwert. Der einzige neue Wirkstoff, der in den vergangenen 30 Jahren gefunden wurde und über eine ausreichende Wirksamkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit verfügt, ist das Cyclooctadepsipeptid PF1022. Im Rahmen eines industriellen Kooperationsprojektes wurden zunächst enantioselektive Verfahren für die Herstellung von substituierten Phenylmilchsäuren entwickelt. Diese Verfahren beruhen auf der Übergangsmetall- oder Enzym-katalysierten Hydrierung von ?-Oxophenylmilchsäuren. In einem weiteren Schritt wurden mehrere zum Teil hocheffiziente Synthesen für PF1022 an der festen Phase entwickelt. Diese Verfahren erlauben die automatisierte Herstellung kleinerer Bibliotheken von PF1022 Analoga innerhalb kurzer Zeit. Ziel der Arbeiten ist, eine PF1022 ähnliche Verbindung mit optimierter Wirkung gegen humanparasitäre Wurminfektionen zu finden.
Bei der Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels kann die ins Abwasser gelangende Arzneistoffmenge dadurch reduziert werden, dass man sich nach dem Auftragen zunächst die Hände mit einem Papiertuch abwischt, das im Hausmüll entsorgt wird, und erst dann die Hände wäscht. Diese deutschsprachige Postkarte in DIN A6 (10 x 15 cm) informiert über die umweltgerechte Anwendung arzneimittelhaltiger Cremes und Gels und kann der Apothekenkundschaft bei Abgabe von arzneimittelhaltigen Cremes und Gels mitgegeben werden kann. Auf der Rückseite der Postkarte wird zudem darauf hingewiesen, Cremes und Gels ausschließlich gemäß Packungsbeilage bzw. fachlicher Beratung und nur in vorgeschriebener Menge anzuwenden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist.Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden.Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Arzneimittelrückstände in der Umwelt sind ein wachsendes Problem. Um einen umweltbewussten Umgang mit Humanarzneimitteln zu fördern, wurden frei verfügbare und editierbare Lehrmaterialien für die universitäre Lehre sowie für Fort- und Weiterbildungen entwickelt. Darüber hinaus wurden neue, freie und teils mehrsprachige Informationsmaterialien zur umweltbewussten Anwendung und Entsorgung von Medikamenten erstellt und verbreitet. Alle Materialien können über das UBA-Portal „Arzneimittel und Umwelt“ kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.uba.de/ham.
Arzneimittelrückstände in der Umwelt sind ein wachsendes Problem. Um einen umweltbewussten Umgang mit Humanarzneimitteln zu fördern, wurden frei verfügbare und editierbare Lehrmaterialien für die universitäre Lehre sowie für Fort- und Weiterbildungen entwickelt. Darüber hinaus wurden neue, freie und teils mehrsprachige Informationsmaterialien zur umweltbewussten Anwendung und Entsorgung von Medikamenten erstellt und verbreitet. Alle Materialien können über das UBA-Portal „Arzneimittel und Umwelt“ kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden: https://www.uba.de/ham . Veröffentlicht in Texte | 70/2026.
Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder das Waschbecken, denn so gelangen Arzneistoffe in die Gewässer, Böden und das Grundwasser. Dieses Faltblatt erklärt in englischer Sprache, wie man Altmedikamente richtig entsorgt und warum dies wichtig ist. Das Faltblatt enthält eine Karte, die für alle Landkreise und kreifreien Städte Deutschlands einen empfohlenen Entsorgungsweg für Medikamentenreste angibt (Stand 2023, basierend auf Informationen von arzneimittelentsorgung.de ). Zusätzlich können auf der Rückseite des Faltblattes die regionalen Entsorgungswege in einer Liste angehakt werden. Das Faltblatt kann kostenlos bestellt und verteilt werden, z. B. über Apotheken, Arztpraxen, gesundheitliche Beratungsstellen, Abwasserverbände oder Abfallentsorger. Es gibt ein Freifeld im Faltblatt, in das diese Multiplikatoren ihren Stempel als Absender setzen können. Das Faltblatt hat ausgeklappt eine Größe von DIN A4 und ist zweimal auf ein Drittel gefaltet.
Die Apotheke ist ein naheliegender Ort für Gespräche über Arzneimittel und deren Wirkung auf Mensch und Umwelt sowie über die Entsorgung von Altmedikamenten. Dieses Infopaket für Apotheken bietet dem Apothekenpersonal vertiefte Hintergrundinformationen für solche Gespräche. Es werden Anregungen gegeben, wie Apothekerinnen*Apotheker zu einer umweltgerechten Anwendung und Entsorgung von Medikamenten beitragen können. Darüber hinaus werden vom Umweltbundesamt zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien und ihr zielgruppengerechter Verwendungszweck erläutert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Seit gestern und noch bis morgen ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Treffpunkt für Fachleute aus ganz Deutschland: Die Expertenfachgruppe „Immunologische Tierarzneimittel“ kommt zu ihrer 46. Sitzung in Halle (Saale) zusammen. Ziel der Tagung ist es, die Standards für Qualität und Sicherheit von Tierarzneimitteln sicherzustellen – ein Thema, das auch für Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung ist. Tierarzneimittel-Sicherheit bedeutend Immunologische Tierarzneimittel oder einfacher Tierimpfstoffe werden zur Prophylaxe gegen weit verbreitete Tierkrankheiten bei Haus-, Nutz- oder Wildtieren eingesetzt. Sie enthalten abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger. Schutzimpfungen stellen kontrollierte künstliche Infektionen dar, mit deren Hilfe der Körper eine Abwehr gegen spätere natürliche Infektionen entwickelt. Auswirkungen für Verbraucher Die Vorschriften für Herstellung und Inverkehrbringen von Tierimpfstoffen sind besonders streng, da es darauf ankommt, die Qualität und Sicherheit dieser Tierarzneimittel in Produktion und Vertrieb zu gewährleisten. Bei Nutztieren auftretende Tierkrankheiten können über von diesen gewonnene Lebensmittel auf Verbraucherinnen und Verbraucher übertragen werden. Bei Haustieren ist eine Übertragung auf den Menschen besonders über unmittelbare Kontakte möglich. Darüber hinaus wird in der Herstellung der Tierimpfstoffe mit lebenden und teilweise auch mit gentechnisch modifizierten Krankheitserregern gearbeitet, so dass eine Verschleppung dieser Erreger aus den Herstellerbetrieben wirksam verhindert werden muss. Die Fachgruppe, die im Landesverwaltungsamt tagt, besteht aus den GMP-Inspektoren der Länder und arbeitet seit Jahren an gemeinsamen Standards für die Überwachung von Herstellung und Inverkehrbringen der Tierimpfstoffe. So soll im Interesse der Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz sichergestellt werden, dass in Deutschland überall dieselben hohen Anforderungen gelten und eingehalten werden. Auch neue internationale Vorgaben, etwa der EU oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), fließen fortlaufend in diese Arbeit mit ein. Insoweit trägt die Arbeit der Expertenfachgruppe dazu bei, nicht nur die Gesundheit der Tiere zu verbessern, sondern darüber hinaus die der Menschen zu schützen. Auch Sachsen-Anhalt ist mit verschiedenen hier angesiedelten Herstellern ein bedeutender Standort für die Tierarzneimittelproduktion in Deutschland. Einen besonderen Programmpunkt der aktuellen Tagung stellt daher die Besichtigung der Serumwerk Bernburg AG, einem maßgeblichen Produzenten von Tier- wie auch Humanarzneimitteln, dar. Dort werden die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer exemplarische Einblicke in die Praxis moderner Arzneimittelproduktion erhalten. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye: „Dass diese wichtige Fachgruppe bei uns in Halle tagt, zeigt die hohe Anerkennung für unsere Arbeit im Bereich der Arzneimittelüberwachung. Die Ergebnisse dieser Tagung tragen dazu bei, dass Tierarzneimittel sicher und wirksam sind – und damit auch unsere Lebensmittel. Das ist ein direkter Beitrag zum Verbraucherschutz, den wir als Landesverwaltungsamt mit großer Verantwortung unterstützen.“ Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ich habe von der ZLG erfahren, dass Sie und noch eine weitere Behörde zuständig sind. Ich kopiere der Einfachheit halber direkt meine Fragen an die ZLG mit deren Antwort hier hinein. Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - wieso? [#8103] Datum 1. Dezember 2014 09:09:56 An Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht um von der EU bereits im Jahr 2001 verbotene Arzneimittel - in diesem Fall Psychopharmaka. Ich zitiere also die EU, das DIMDI und die Drogenbeautragte und weise hier schon mal auf die Rabattverträge-Manie hin und etwaige Korruption. Infos des höchsten Europäischen Gerichtshofes Erst kürzlich entschied das höchste EU-Gericht über diese Mittelchen, die in Wahrheit nun mal nur Drogen sind. Alle "Medikamente", die im Beipackzettel als psychtrop oder psychoaktiv bezeichnet werden, sind in Wahrheit Rauschmittel und drogenidentisch. Sie haben keinerlei wahre Heilfunktion. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.. (...) Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt: Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass davon Stoffe wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht erfasst werden, deren Wirkungen sich auf eine schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, die nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und die dabei gesundheitsschädlich sind. [und weiter oben steht] 14 Die besagten synthetischen Cannabinoide waren von der Pharmaindustrie in vorexperimentellen Studien getestet worden. Die Testreihen wurden bereits in der ersten experimentell-pharmakologischen Phase abgebrochen, da die gesundheitlichen Effekte, die man sich von diesen Stoffen versprach, nicht erzielt werden konnten und erhebliche Nebenwirkungen aufgrund der psychoaktiven Wirksamkeit der Stoffe zu erwarten waren. ... 24 Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof jeweils folgende Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen: Ist Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 dahin auszulegen, dass Stoffe oder Stoffzusammensetzungen im Sinne dieser Vorschrift, die die menschlichen physiologischen Funktionen lediglich beeinflussen – also nicht wiederherstellen oder korrigieren –, nur dann als Arzneimittel anzusehen sind, wenn sie einen therapeutischen Nutzen haben oder jedenfalls eine Beeinflussung der körperlichen Funktionen zum Positiven hin bewirken? Fallen mithin Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die allein wegen ihrer – einen Rauschzustand hervorrufenden – psychoaktiven Wirkungen konsumiert werden und dabei einen jedenfalls gesundheitsgefährdenden Effekt haben, nicht unter den Arzneimittelbegriff der Richtlinie 2001/83 Auszug-Ende Justizministerium und das Verbraucherschutzministerium von Rheinland-Pfalz Es gibt übrigens eine Verfügung für Patienten in http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=17d39f74-a874-8013-3e2d-cf9f9d3490ff&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111 Also auf der offiziellen Webseite des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ein Punkt der Willenserklärung / Verfügung heißt: - bewussteinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen. Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich in Kauf. Auch Rheinland-Pfalz erkannte, das Zeug tötet. http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/medikamente/situation-in-deutschland.html Artikel Medikamente: Situation in Deutschland Schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit von Medikamenten, die auf die Psyche wirken (psychotrop), sind in Deutschland weit verbreitet und werden in der medizinischen Versorgung bislang unzureichend erkannt und behandelt. Nach Schätzungen sind zwischen 1,4 und 1,9 Mio. Erwachsene medikamentenabhängig. Es sind mehr ältere Menschen und mehr Frauen als Männer betroffen. (...) So sollte die Anwendung und Empfehlung von psychotropen Medikamenten der 4K-Regel folgen: Klare Indikation, kleinste notwendige Dosis, kurze Anwendung und kein abruptes Absetzen. Studien zeigen jedoch, dass dies oft nicht geschieht. (...) Alle psychotropen Arzneimittel wie Schlafmittel und Tranquilizer vom Benzodiazepin-Typ, zentral wirkende Schmerzmittel, codeinhaltige Medikamente oder auch Psychostimulantien sind rezeptpflichtig. Die Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit muss bereits bei der indikations- und dauergerechten Verordnung des Präparates beginnen. Ärztinnen und Ärzte tragen daher eine besondere Verantwortung. Großes Engagement ist ebenfalls von Apothekerinnen und Apothekern bei der Beratung zur Medikamenteneinnahme notwendig. (...) Innerhalb dieser Arzneimittelklasse werden psychotrope Substanzen als potenziell suchtfördernd angesehen. Auszug-Ende http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) Abschnitt 1 - Die Rechtsakte der Union (Art. 288 - 292) Artikel 288 (ex-Artikel 249 EGV) Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an. Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich. Auszug-Ende http://www.dimdi.bund.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/vorschlaege/vorschlaege2014/006-icd-traumabelastung-baemayr.pdf (Seite 3) Die durch eine kumulierend wirkende psychische Gewalt verursachte „kumulative traumatische Belastungsstörung" (KTBS) (z.B. Mobbingsyndrom, Stalkingsyndrom usw.) ist in der Kategorie F 43 „Reaktion auf schwere Belastung" nicht repräsentiert, obwohl sie erfahrungsgemäß deutlich häufiger zu beobachten ist als die „akute Belastungsreaktion" (F43.0), die „posttraumatische Belastungsstörung" (F43.1) und die Anpassungsstörung (F43.2). Da hierdurch wertvolle Informationen im therapeutischen und gutachterlichen Bereich nicht berücksichtigt werden können, kommt es häufig zu Fehldiagnosen, teils mit bagatellisierendem, teils mit stigmatisierendem Charakter. (...) Eine kumulierend wirkende psychische Gewalt ist kein geringer Belastungsfaktor, sondern Psychoterror (Seite 6) (Seite 7) Da haben sich schon Gutachter von Mobbing-Opfern selbst bis zu paranoiden Störungen verstiegen, aufgrund deren Fehlbegutachtungen z.B. vier Steuerfahnder in den vorzeitigen Ruhestandentlassen wurden (8) oder gar für Jahre in einer psychiatrischen Klinik weggesperrt werden (Fall Mollath) Fehlentscheidungen finden sich gehäuft bei Beendigungen der AU oder Zwangsrehabilitationen durch den MDK. Auszug-Ende Ich hoffe, Sie haben alle Links in voller Länge gesehen, denn manchmal frisst das System die Links auf. So - nun ist klar, dass Psychopharmaka, die in Wahrheit alle psychotrop sind, in Wahrheit verboten sind. Die Schizophrenie ist übrigens eine Infektionskrankheit meist Rinderwahn mit Herpes, deshalb hatte auch das DIMDI die ICD Klassizifierungsbehörde, erkannt, dass Psychiater eine "Macke" haben und in Wahrheit die Psychopathen sind. Also wieso gibt es noch immer trotz EU Psychopharmaka, die in Wahrheit alle drogenidentisch sind. Gibt es Info über Bestechungsgelder? Der Spiegel hatte mal was darüber berichtet. Ärzte meinen ja als "Götter in Weiß" nicht für Korruption oder Bestechung belangt werden zu können. Diese Anfrage erfolgt auch im Rahmen meiner Presserecherche. Von Dr. Léonie Zimmermann – Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ändern) Betreff Von der EU verbotene Arzneimmittel sind noch immer in der BRD im Umlauf - Ihre Anfrage vom 1. Dezember Datum 19. Dezember 2014 09:57:15 Anhänge WGVonderEUverboteneArzneimmittelsindn.eml (15,4 KB) Sehr geehrt e Frau << Antragsteller:in >>, danke für Ihre anliegende Anfrage vom 1. Dezember 2014, die ich wie folgt beantworten möchte. Die ZLG ist weder für die Einstufung von Produkten als Arznei- oder Betäubungsmittel, deren Zulassung noch für die Überwachung des Verkehrs mit solchen Produkte zuständig, weshalb wir Ihre Fragen nicht beantworten können. Für die Zulassung von Produkten als Arzneimittel bzw. verkehrsfähiges Betäubungsmittel ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de<http://www.bfarm.de>) zuständig. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs ist eine Zuständigkeit der Länderbehörden, die Sie auf unserer Webseite finden unter: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html . Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo die Arznei- bzw. Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Léonie Zimmermann ZLG Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Heinrich-Böll-Ring 10 53119 Bonn Tel.: +49 228 97794-40 Fax: +49 228 97794-44 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Web: https://www.zlg.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++ Also lautet meine Frage, wieso sind verbotene Psychopharmaka noch im Umlauf und über Apotheken und Ärzten erhältlich? Die originäre Gesetzgebung ist von 2001 der EU.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 133 |
| Kommune | 1 |
| Land | 12 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 16 |
| Förderprogramm | 58 |
| Text | 54 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 82 |
| Offen | 61 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 120 |
| Englisch | 31 |
| andere | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 5 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 84 |
| Webseite | 52 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 58 |
| Lebewesen und Lebensräume | 105 |
| Luft | 52 |
| Mensch und Umwelt | 143 |
| Wasser | 85 |
| Weitere | 139 |