Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.
WMS Kartendienst der internationalen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze (der HELCOM-, OSPAR-, Ramsar- und Man-and-Biosphere-Gebiete Deutschlands) wurden aus Daten der Bundesländer zusammengeführt.
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Datensatz enthält die Hundeauslaufzonen für Hunde gemäß § 8 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg. Bei den Hundeauslaufzonen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die Hunde (mit Ausnahme der gefährlichen Hunde) im Sinne des hamburgischen Hundegesetzes nach Paragraf 8 Absatz 3 unangeleint umherlaufen können. Hundeauslaufzonen können sowohl in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen als auch außerhalb solcher Anlagen eingerichtet sein.
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu betriebenen, zu genehmigten und noch nicht in Betrieb genommenen und zu geplanten Windkraftanlagen im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.
Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (Luchs, Wolf) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Bundesamt für Naturschutz aus Monitoringdaten (Luchs 2019-2020, Wolf 2023-2024) der Bundesländer zusammengeführt. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (Wolf) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Zusammengestellt vom Bundesamt für Naturschutz nach den Monitoringdaten (2023-2024) der Bundesländer. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
Origin | Count |
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Bund | 323 |
Kommune | 5 |
Land | 111 |
Schutzgebiete | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 33 |
unbekannt | 303 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 328 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 331 |
Englisch | 11 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 1 |
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Dokument | 6 |
Keine | 27 |
Webdienst | 270 |
Webseite | 303 |
Topic | Count |
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Boden | 62 |
Lebewesen und Lebensräume | 311 |
Luft | 30 |
Mensch und Umwelt | 326 |
Wasser | 166 |
Weitere | 336 |