Mitführverbot für Hunde: Weitere nicht betretbare/gesperrte Flächen sind nicht dargestellt. Bitte beachten Sie die Kennzeichnung vor Ort! Die Berliner Wälder bieten vielfältige Naturräume und Erholungsmöglichkeiten für alle Menschen und das soll auch so bleiben. Für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder ebenfalls eine große Rolle. Die Zahl der insgesamt in Berlin gehaltenen Hunde wird auf 150.000 bis 200.000 Tiere geschätzt. Entsprechend groß ist die Zahl der ausgeführten Hunde in den Berliner Wäldern. Ein verträgliches Miteinander aller Erholungssuchenden, ob per Fahrrad, auf dem Pferd, zu Fuß, mit Kinderwagen, mit und ohne Hund unterwegs, erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Der wertvolle Erholungs- und Lebensraum Wald bleibt erhalten, wenn alle schonend mit ihm umgehen und die Interessen anderer Waldbesucherinnen und -besucher respektieren. Deshalb ist der Aufenthalt von Hunden genau und zum Vorteil aller geregelt. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Ansonsten gilt im Wald ausnahmslos die Leinenpflicht, nachzulesen in § 23 (2) des Landeswaldgesetzes Berlin und in § 28 (3) des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin. Die zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – nehmen eine Fläche von etwa 1.220 Hektar Fläche ein, auf der Hunde frei umherlaufen können. In keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert ein vergleichbares Angebot! Hunde müssen außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks ein Halsband mit Namen und Anschrift des Halters tragen. Zusätzlich gilt für Hunde, die ab dem 1. Januar 2005 neu angeschafft wurden, die Kennzeichnungspflicht mit einem Chip sowie die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, falls der Hund Personen- und Sachschäden verursachen sollte. Hunde müssen immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können, damit Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Ist das nicht gewährleistet, gilt auch in Hundeauslaufgebieten die Pflicht, die Tiere anzuleinen. Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden, denn die Erholung von Menschen hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Diese Tiere dürfen durch Hunde nicht gestört oder gefährdet werden. Insbesondere das Hetzen von Wild ist unbedingt zu vermeiden und kann empfindlich bestraft werden. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil des Hundeauslaufgebietes. Hier ist das Freilaufen von Hunden verboten. In der warmen Jahreszeit sollten Hunde dort wo Menschen baden nicht frei laufen und schwimmen. Das gilt auch im jeweiligen Hundeauslaufgebiet! Auf Kinderspielplätze, an öffentliche Badestellen mit Ausnahme an als solche gekennzeichnete Hundebadestellen sowie auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden (§ 15 Abs. 1 Berliner Hundegesetz). Das Ausgraben von Erholungsbänken, Buddeln an Hängen und auf Wegen ist wegen der Folgen für die Erholungsnutzung und die Stabilität der Wälder nicht zulässig. Verunreinigungen von Hunden sind nur dort zulässig, wo die Allgemeinheit nicht belästigt wird. Auf Wegen, Parkplätzen, Liegewiesen sowie Badestellen und anderen Erholungseinrichtungen sind sie zu vermeiden oder durch den Hundehalter zu entfernen. Ein Überblick für das Verhalten im Hundeauslaufgebiet: Bitte nehmen Sie Rücksicht Belästigen, gefährden und beschädigen Sie keine Erholungssuchenden, Tiere und Gegenstände. Bitte hinterlassen Sie keine Buddellöcher. Gekennzeichnete Naturschutzgebiete und eingezäunte Bereiche sind kein Teil des Hundeauslaufgebietes. Auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen und an öffentliche Badestellen (mit Ausnahme an gekennzeichneten Hundebadestellen) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Wo Menschen baden, sollten Hunde nicht frei laufen und schwimmen. Ist dies nicht gewährleistet, gilt auch im Hundeauslaufgebiet Leinenpflicht. Hundekot Den Hundekot nicht in Tüten liegen lassen. Hundekot am Ufer in einer Tüte im Abfall entsorgen. Bitte halten Sie die Waldwege, Parkplätze u.ä. sauber. Vielen Dank, dass Sie Rücksicht auf andere Waldbesuchende nehmen.
gelten in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (erkennbar am Tulpenschild an den Eingängen). 1. Rücksicht nehmen auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung. a. Aufeinander Rücksicht nehmen, z. B. beim Ballspielen auf andere achten. b. Dem Stadtgrün mit Respekt begegnen: achtsam mit der Vegetation umgehen, Beete nicht betreten. c. Ausstattungen wie Bänke sauber und nutzbar halten, damit sie weiterhin allen zur Verfügung stehen. 2. Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen. a. Manche Hauptwege dürfen Fahrradfahrer*innen mitbenutzen. Fußgänger*innen haben dabei stets Vorrang. b. Auf mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder besonders Rücksicht nehmen. c. Motorisierte Fahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, sind in Grünanlagen nicht erlaubt. 3. Abfall und Verunreinigungen sofort beseitigen. a. Abfall vermeiden bzw. unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit recyceln. b. Hundehalter*innen sind für ihre Tiere verantwortlich. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Einen Anspruch auf Kotbeutel gibt es nicht. c. Zigarettenstummel sind nur schwer abbaubar, vergiften Böden sowie Grundwasser und gefährden Kleinkinder. Deshalb immer im Mülleimer entsorgen. 4. Lautstärke anpassen, Nachtruhe einhalten. a. Auch beim Thema Lautstärke ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. b. Lärm, der andere unzumutbar stört, ist verboten. Dies gilt auch für laute Musik. c. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. 5. Grillen und offenes Feuer sind verboten. a. Grills und offene Feuer können Brände verursachen und die Vegetation beschädigen. b. Rauch und Gerüche belästigen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen. c. Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen darf gegrillt werden. 6. Hunde immer an der Leine führen. a. Aus Rücksicht auf andere. Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller. b. Damit Vegetation nicht beschädigt und Wildtiere nicht aufgescheucht werden. c. Auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen können sich Hunde austoben. 7. Wildtiere nicht füttern. a. Wildtiere sollen Wildtiere bleiben und nicht an Fütterung gewöhnt werden. b. Artfremdes Futter schadet Wildtieren – nie Brot oder Lebensmittelreste verfüttern. c. Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an. In Gewässern führen sie zu größerer Sauerstoffzehrung und zu Fischsterben. 8. Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. a. Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort. Durch Betreten des Uferbereichs werden Pflanzen beschädigt und Tiere gestört. b. An ausgewiesenen Badestellen wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft, um bei gesundheitsschädigenden Belastungen der Gewässer warnen zu können. c. Aufgrund des Schiffsverkehrs und mangelnder Wasserqualität ist das Baden in der Spree grundsätzlich nicht erlaubt. Seien Sie ein Vorbild für andere! Nur wenn sich alle an diese Regeln halten und einander wie auch dem Stadtgrün mit Respekt begegnen, können die Berliner Parks für alle als Orte der Erholung und der Begegnung erhalten bleiben. Das Grünanlagengesetz online
Cloppenburg/Oldenburg. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten prägen die Heideflächen rund um die Thülsfelder Talsperre. Doch der wertvolle Naturraum wird immer öfter durch gezielten Vandalismus und unbedachtes Handeln beeinträchtigt. Vor allem die für den Erhalt der Heide wichtige Beweidung mit Schafen gerät dabei wiederholt in den Fokus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wirbt bei Besucherinnen und Besuchern des Areals im Landkreis Cloppenburg für mehr Rücksichtnahme. Dabei hat der NLWKN als Betreiber der Talsperre und Eigentümer der umliegenden Heideflächen nicht zuletzt Hundebesitzer im Blick. Denn neben den achtlos in der Natur entsorgten Hundekotbeuteln häufen sich in Thülsfeld in letzter Zeit Störungen der Beweidung, die etwa durch das unachtsame Laufenlassen von Hunden hervorgerufen werden. „Wir erleben teils auch, dass Halter ihre Hunde gezielt in den Schafpferch setzen und das offenbar auch noch für ein besonderes Schauspiel halten“, so Bernhard Bruns, Mitarbeiter im Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz des NLWKN in Oldenburg. Dabei gelte im ausgewiesenen Naturschutzgebiet an der gesamten Talsperre eine ganzjährige Anleinpflicht, auf die unter anderem mit zahlreichen Schildern aufmerksam gemacht werde. „Das freie Laufenlassen der Hunde ist aus Naturschutzgründen verboten, denn es schädigt die Heide und die dort wild lebenden Arten nachhaltig, wenn Schafe an der Beweidung gehindert werden und Wild aufgescheucht und gejagt wird“, erklärt Bruns. Die Beweidung spielt für den Erhalt der Heidefläche und das Kurzhalten von unerwünschtem Aufwuchs eine wichtige Rolle. Auch der Schäfer, der vom NLWKN mit der Beweidung beauftragt ist, sei in seinem naturschutzfachlich wichtigen Handeln durch die Störungen stark beeinträchtigt. Zudem nehmen angrenzende Waldflächen Schaden, wenn Schafe in ihrer Not aus dem Schafpferch herausgehetzt werden und anschließend im Wald die Jungpflanzen auf den Forstflächen zerbeißen. Auch der für die Einhaltung der Naturschutz- und FFH-Gebietsverordnungen zuständige Landkreis Cloppenburg, mit dem die Beweidung eng abgestimmt ist, unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit der fachgerechten Beweidung dieser seltenen Kulturlandschaftsform. Neben der Störung der Beweidung durch freilaufende Hunde wurden in den letzten zehn Jahren zudem immer wieder Vandalismus-Schäden am landeseigenen Schafstall festgestellt: Unbekannte kletterten auf das Reetdach und rissen ganze Büschel Reet heraus. „Die zur Tatzeit im Stall untergebrachten Schafe waren durch das verantwortungslose Handeln tagelang verängstigt“, erinnert sich Bruns. Die wiederholt erforderliche Reparatur des Daches habe ebenfalls Kosten verursacht. Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Brandgefahr durch Wunderkerzen und Himmelslaternen Doch auch ein anderes, im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliches Verhalten macht den Naturschützern des NLWKN Sorgen: Ein Verhalten, das mit der Anziehungskraft der Heide-Kulisse als Fotomotiv zu tun hat. Für romantische Paar- und Familienbilder werden dabei immer wieder großvolumige Wunderkerzen abgebrannt. Auch Lampions und Himmelslaternen werden vereinzelt über der Heide gesichtet. „Dass damit fahrlässig eine Brandgefahr für Wald und Heide heraufbeschworen wird, liegt auf der Hand“, heißt es beim NLWKN. Der Landesbetrieb als Eigentümer der Heideflächen will nun zusätzliche Schilder aufstellen, um die Aufklärung vor Ort weiter zu verbessern. „Wir bitten nachdrücklich alle Besucherinnen und Besucher der Heidegebiete darum, vor unbedachten Handlungen zu überlegen, welche Auswirkungen ihr Verhalten hat und welches Vorbild sie damit für andere Besucher abgeben“, so Bernhard Bruns. Es gehe darum, die Heideflächen als hochrangiges europäisches Naturschutzgebiet, aber auch als zugängliches Naherholungsgebiet zu schützen und zu erhalten.
Kunststoffreste sind als kleinste Partikel nahezu überall auf der Welt zu finden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Ausmaß und Folgen der Plastikverschmutzung, insbesondere in unseren Flüssen und Seen, sind hingegen noch gering. Ziel von PLASTRAT ist die Entwicklung von technischen, wirtschaftlichen und sozial-ökologischen Lösungsstrategien, mit denen der Eintrag von Plastik in Gewässer urbaner Siedlungsräume gemindert werden kann.
Forschungsansatz: Anhand ausgewählter Produktgruppen erforscht das ISOE in dem Verbundprojekt den Umgang mit Plastik im Alltag und die Wahrnehmung damit verbundener Umweltrisiken. Dabei soll auch untersucht werden, wie VerbraucherInnen Produkte bewerten, die aus kompostierbarem Plastik oder aus Recyclaten bestehen. Am Beispiel von Hygieneartikeln, Bekleidung und Hundekotbeuteln werden produktspezifische Nutzungs- und Entsorgungspraktiken und die Wahrnehmung der damit verbundenen Umweltauswirkungen empirisch untersucht. Das im Projekt erarbeitete Wissen soll in einem wissenschaftlichen Bewertungssystem zusammengeführt werden, mit dem Kunststoffe bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit für Fließgewässer beurteilt werden. Auf dieser Basis werden ausgehend von einer Defizitanalyse bestehender Umweltzeichen unter Beteiligung von Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette geeignete Kriterien für ein Gütezeichen für Produktgruppen bzw. Kunststoffe entwickelt. Dazu wird unter anderem auf den Stakeholderdialog zurückgegriffen.
Hintergrund: Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. So hilfreich das Material für alle möglichen Lebensbereiche ist - Plastikabfälle und -rückstände tauchen überall in der Umwelt auf. Der Eintrag von Kunststoff in Flüsse und Seen, beispielsweise über den Ablauf von Kläranlagen, wirft Fragen nach der Gewässerqualität auf und nach möglichen Konsequenzen für darin lebende Organismen. Doch sowohl die Risikoforschung als auch die öffentliche Debatte konzentrieren sich vorwiegend auf das Problem der Kunststoffe in den Weltmeeren. Zur Kunststoffbelastung von limnischen Systemen, also von Süßwasser geprägten Ökosystemen, existiert aktuell nur wenig gesichertes Wissen. So gibt es weder eine Übersicht über die Menge und Art der eingebrachten Kunststoffe, noch sind die genauen Eintragspfade hinreichend bekannt. Auch hinsichtlich des Umweltverhaltens bestehen Wissenslücken, die zum Beispiel die Degradation/das Abbauverhalten von Plastikrückständen in Gewässern betreffen. Mögliche Auswirkungen auf wasserlebende Organismen, vor allem von kleineren Plastikfragmenten ('Mikroplastik'), wurden ebenfalls vornehmlich für den marinen Bereich betrachtet. Daher sollen sowohl das Umweltverhalten als auch mögliche Umwelteffekte verschiedener Kunststoffarten im Forschungsvorhaben näher untersucht werden.
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