Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes dar.:Bei der Ampelkarte handelt es sich um die Übersichtskarte zur Standortbeurteilung für die Errichtung von geothermischen Anlagen im Saarland aus dem Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie (2. Auflage). Die Ampelkarte gilt nur für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren und nicht für Geothermische Brunnenanlagen. Für Geothermische Brunnenanlagen ist eine gesonderte Beurteilung erforderlich, auch in den günstigen Gebieten.
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)". Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Die Karte zeigt die Verbreitungsgebiete vorherrschender, hydrogeologischer Profiltypen. Es sind in generalisierter Form typische Abfolgen verschiedener Grundwasserleiter und ihrer Trennschichten. Betrachtungsebenen sind die Lockergesteine des Quartärs (eiszeitliche Sedimente) und des Jungtertiärs bis zur Basis der miozänen Braunkohlensande. Angrenzende tiefere Horizonte enthalten aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Wasserleiter und bilden damit summarisch die Basis der hangenden Wasserleiter. Gleichbleibende Mächtigkeitsverhältnisse in den Profiltypdarstellungen variieren tatsächlich stark. So bilden die Braunkohlensande in den Senkungszonen zwischen den Salzstrukturen häufig den mächtigsten Wasserleiterkomplex, während im Bereich der Salzstrukturen alttertiäre und ältere Schichten bis in oberflächennahe Bereiche reichen.
Die Karte zeigt die unter der eiszeitlichen Sedimentfolge anzutreffenden Wasserleiter des Tertiärs mit einer dazwischenliegenden Haupttrennschicht. Es handelt sich hierbei in allen Fällen um Lockergesteine. Mit Ausnahme von Salzstockbereichen und Hochlagen des Alttertiärs Richtung Fehmarn sind sie in weiten Teilen Schleswig-Holsteins verbreitet. Sie erreichen teils große Mächtigkeiten bis >100 m.
Der vorliegende Datensatz umfasst die Hydrogeologischen Karten der DDR im Maßstab 1: 50.000 (HK 50) aus den Jahren 1980 bis 1986. Es werden hiermit die Originalkarten bereitgestellt, welche jedoch für Brandenburg nicht komplett flächendeckend vorliegen. Der Datensatz beinhaltet die folgenden Karten: Hydrogeologische Grundkarte, Karte der Hydroisohypsen, Karte der Grundwassergefährdung, Karte der Grundwasserleiter, Karte der Grundwasserleiter Tertiär. Über den Webdienst wird der Download der georeferenzierten Originalkarten im TIFF-Format angeboten.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes Maßstab 1:100.000 dar.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes dar.:Hydrogeologische Karte des Saarlandes im Maßstab 1:100.00 - Darstellung der Grundwasserleitfähigkeit des Untergrundes, Festgesteine mit hoher, geringer, nenneswerter und vernachlässigbarer Wasserleitfähigkeit. Das Feld "Typ" bezeichnet alle zu dieser Kategorie gehörenden geologischen Einheiten. Keine Aktualisierung des Datensatzes erforderlich.
Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes dar.:Kulisse aus dem Erdwärmeleitfaden "WärmeGut"
Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt Daten der hydrogeologischen Karte des Saarlandes dar.:Hydrogeologische Karte des Saarlandes im Maßstab 1:100.00 - Darstellung der Grundwasserleitfähigkeit des Untergrundes, Festgesteine mit hoher, geringer, nenneswerter und vernachlässigbarer Wasserleitfähigkeit. Das Feld "Typ" bezeichnet alle zu dieser Kategorie gehörenden geologischen Einheiten. Keine Aktualisierung des Datensatzes erforderlich.
Dargestellt ist das oberflächennahe Wasserleitersystem bis 50 m unter Geländeoberfläche in Schleswig-Holstein. Es ist nahezu flächendeckend ausgebildet und umfasst abgedeckte (Brauntöne) und nicht abgedeckte (blaue Farben) Grundwasserleiter.
Origin | Count |
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Bund | 149 |
Land | 309 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 20 |
Text | 39 |
unbekannt | 295 |
License | Count |
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geschlossen | 88 |
offen | 263 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 339 |
Englisch | 17 |
Resource type | Count |
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Archiv | 57 |
Bild | 30 |
Datei | 4 |
Dokument | 50 |
Keine | 30 |
Webdienst | 229 |
Webseite | 263 |
Topic | Count |
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Boden | 332 |
Lebewesen und Lebensräume | 231 |
Luft | 206 |
Mensch und Umwelt | 355 |
Wasser | 304 |
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