Das Projekt "Ueber die Herkunft von Ammonium im Wasser" wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Fachrichtung Medizinische Mikrobiologie und Hygiene.In einigen Veroeffentlichungen der letzten Jahre wird die Bildung von Ammonium aus Nitrat in Frage gestellt. Wir haben aus je einer Erd- und Talsperrensedimentprobe 60 verschiedene Staemme von nitratammonifizierenden Bakterien erhalten. Von den Bakterien, die unter anaeroben Bedingungen aus Nitrat Ammonium bilden, sind diejenigen zu trennen, die Nitrat unter Bildung von N2 oder N2O denitrifizieren. Verschieden von beiden Prozessen ist die Ammoniumbildung aus organischen, stickstoffhaltigen Verbindungen (Ammonifikation). Nitratammonifizierende Bakterien koennen auch Nitrit und teilweise Hydroxylamin unter anaeroben Bedingungen reduzieren. Sowohl bei der Denitrifikation als auch bei der Nitratammonifikation kann aus organischer Substanz Ammonium gebildet werden.
Das Projekt "Biotechnologisches Produktionsverfahren zur industriellen Herstellung von Fettnitrilen aus Fetten, Ölen und deren Derivaten (Fettnitrile)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Chemie, Organische Chemie I.
Das Projekt "Entwicklung eines Verfahrens zur Eliminierung von Ammoniumstickstoff in der Nitrifikationsstufe" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Allgemeine Botanik und Botanischer Garten.Es konnte nachgewiesen werden, dass N eutropha kein obligat aerober Ammoniakoxidant ist sondern auch unter anoxischen Bedingungen in der Lage ist, Ammoniak zu Nitrit zu oxidieren. Als oxidierendes Agens wirkt statt des molekularer Sauerstoffs Stickstoffdioxid. N02 und Ammonium wurden in etwa aequimolaren Mengen verbraucht. Als Reaktionsprodukte traten Hydroxylamin und Stickstoffmonoxid auf. Das Hydroxylamin wurde weiter zu Nitrit oxidiert waehrend NO nicht weiter reagierte. Das gebildete Nitrit wurde als Elektronenakzeptor verwendet und zu etwa 50 Prozent zu molekularem Stickstoff reduziert. Die Zellen. waren in der Lage auf der Basis dieser Reaktionen ATP und NADH zu produzieren und zu wachsen. Die Ammoniumumsatzraten waren unter diesen Bedingungen niedriger als in Gegenwart von Sauerstoff. Es gelang auf der Grundlage dieser Ergebnisse erstmals einen Enzymtest fuer das ammoniakoxidierende Enzymsystem von Nitrosomonas zu entwickeln. Unter aeroben Bedingungen konnte kein stoechiometrischer Umsatz von N02 mit Ammoniak nachgewiesen werden. In katalytischen Mengen sorgte N02 jedoch fuer einen Anstieg der spezifischen Ammoniakoxidationsaktivitaet um den Faktor 10. Die maximale Zelldichte konnte um 2 Zehnerpotenzen auf 2 x10 hoch 10 Ammoniakoxidanten x ml hoch minus 1 gesteigert werden. Ausserdem waren die Zellen in der Lage unter vollstaendig aeroben Bedingungen zu denitrifizieren. Bis zu 60 Prozent des Ammoniumstickstoffs konnten in molekularen Stickstoff umgewandelt werden. NO hatte einen aehnlichen Effekt, konnte aber die aerobe Denitrifikation nur kurzzeitig foerdern und wirkte in hoeherer Konzentration toxisch auf die Organismen. Die foerdernde Wirkung von N02 auf das Wachstum, die Nitrifikation und die Denitrifikation von N. eutropha wurde zunaechst in einer Laboranlage genutzt, um Ammoniumstickstoff aus einem hoch mit Ammonium belasteten, synthetischen Abwasser zu entfernen. Dabei wurden Abbauraten von bis zu 3100 mg NH tief 4 hoch Plus tief minus N x 1 hoch minus 1 erreicht. Ueber einen Zeitraum von fast 2 Monaten wurden 90-95 Prozent des Ammoniums abgebaut, wobei durchschnittlich 50 Prozent des gebildeten Nitrits denitritiziert wurde. Auf der Grundlage dieser Laborergebnisse haben Untersuchungen in 2 Pilotanlagen im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung und der Aquakultur begonnen. Das Verfahren zur Foerderung von Nitrifikation und Denitrifikation in der Abwasserbehandlung mit N02 oder NO tief x-haltiger Abluft wurde zum Patent angemeldet.
Das Projekt "Mikrobiologische Untersuchungen ueber wesentliche Faktoren bei der unterirdischen Beseitigung von organischen Altlasten unter anaeroben Bedingungen mit Nitratdosierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Medizinische Fakultät, Sektion Angewandte Mikrobiologie und Hygiene.Organische Substanzen im Bereich der ungesaettigten Bodenzone und im Grundwasserleiter gefaehrden und schaedigen das Grundwasser und somit Grundwasservorraete. Von Unfaellen herruehrende oder aus Altlasten stammende organische Stoffe muessen beseitigt werden. Ihr mikrobieller Abbau fuehrt ohne weiteres zu anaeroben Verhaeltnissen im Untergrund, zur Loesung von Eisen und Mangan und zur Bildung von Ammonium und Sulfid. Grosse Mengen organischer Substanz lassen sich jedoch nur mit Hilfe vorhandener aerober Bakterien abbauen, wenn Nitrat in den Aquifer dosiert wird. Hierdurch kommt es ueber den Weg der Denitrifikation wieder zu dem erwuenschten schnellen aeroben Stoffwechsel der Bakterien. Als Zwischenprodukte der Nitratreduktion koennen NO, NO2, N2O, Hydroxylamin (mutagene Substanz) und NH4+ entstehen. Erwuenschtes Zwischenprodukt ist N2.
Das Projekt "Reaktionen von aromatischen Aminen, N-Hydroxy- und C-Nitroso-Verbindungen im tierischen Organismus; Ursachen der Organotropie toxischer Wirkungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Walther-Straub-Institut für Pharmakologie und Toxikologie.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Bis(hydriertes Talg-C 16 -C 18 -Alkyl)hydroxylamin. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Hydroxylamin … % [> 55 % in wässriger Lösung]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Hydroxylamin …% [≤ 55 % in wässriger Lösung]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Hydroxylamin und seine Salze. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Hydroxylamin. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: hygroskop. Kristalle oder Flüssigkeit. Farbe: farblos - weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Verhalten / Gefahr Wasser: Sehr giftig für Wasserorganismen. Sonstige Umweltgefahren: Umweltgefährlich gemäß EU-Verordnung.
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