Die o.g. Rote Liste umfasst 17 Tiergruppen: Schwebfliegen, Raubfliegen sowie Tanzfliegen. Langbein- und Rennraubfliegen als Zweiflügler (Diptera), Tagfalter, Spinner und Schwärmer,Eulenfalter, Spanner und Zünsler aus der Gruppe der Schmetterlinge (Lepidoptera), Ameisen, Bienen, verschiedene Familien stachelbewehrter Wespen sowie die Pflanzenwespen aus der Gruppe der Hautflügler (Hymenoptera), Fransenflügler (Thysanoptera), Heuschrecken (Saltatoria), Schaben (Blattoptera) und Ohrwürmer (Dermaptera) sowie Schnecken und Muscheln des Binnenlandes. Für manche Gruppen werden Zusatzinformationen wie z.B. Änderungen der Rote-Liste-Kategorien oder zur Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von Arten mitgeteilt. Zudem enthalten alle Roten Listen auch Gesamtartenlisten mit den in Deutschland etablierten Arten einschließlich Neobiota. Insgesamt enthält diese Rote Liste über 6.000 Taxa.
Landkreis Verden/Bierden/Uphusen. In der zweiten Januarwoche wird es laut im Naturschutzgebiet „Sandtrockenrasen Achim“ zwischen Bierden und Uphusen. Im Rahmen des EU-geförderten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ sollen auf einer Fläche von etwa 1,7 Hektar Gehölze entfernt und der Oberboden teilweise abgetragen werden. Die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden vor Ort durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Verden betreut. In der zweiten Januarwoche wird es laut im Naturschutzgebiet „Sandtrockenrasen Achim“ zwischen Bierden und Uphusen. Im Rahmen des EU-geförderten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ sollen auf einer Fläche von etwa 1,7 Hektar Gehölze entfernt und der Oberboden teilweise abgetragen werden. Die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden vor Ort durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Verden betreut. „Ziel ist die Instandsetzung und Erweiterung von EU-weit geschützten Heide- und Trockenrasenlebensräumen auf Binnendünen, die in Niedersachsen inzwischen sehr selten sind“, erklärt Kristof Meyn, der beim NLWKN für die Umsetzung des Vorhabens zuständig ist. Gemäß der Planung der Unteren Naturschutzbehörde und des NLWKN wird auf ausgewählten Flächen zunächst der Strauch- und Baumbewuchs entfernt und in Teilbereichen die oberste Bodenschicht bis auf den darunterliegenden Sand abgetragen (sogenanntes Plaggen). Aufgrund der ehemals militärischen Nutzung der Flächen und konkreter Hinweise auf Geschoss-Rückstände ist in einigen Bereichen eine vorbereitende Kampfmittelsondierung vorgesehen. Die Projektverantwortlichen bitten um Verständnis, dass es im Rahmen der Maßnahme temporär zur Sperrung von Besucherwegen kommen kann. Beim Sandtrockenrasen Achim handelt es sich um einen Binnendünenzug, der am Rand zwischen Aue und Geest verläuft. Das lang gestreckte Dünengelände mit früher mehr als 20 Meter hohen Dünen wurde während der Weltkriege und in den darauffolgenden Jahren zur Bausandgewinnung auf durchschnittlich acht bis zehn Meter Geländehöhe abgebaut. Übrig blieb ein flachwelliges, trockenes Gebiet aus magerem Dünensand mit fast ebenen Bereichen und lediglich kleinen Hügeln. Dadurch sind die natürlichen Bedingungen einer hohen bewegten Düne nicht mehr gegeben und die Lebensräume mittlerweile durch eine zunehmende Verbuschung bedroht. Ohne Gegenmaßnahmen würden die offenen Sandlebensräume vollkommen verschwinden. Durch die Pflegemaßnahmen wird die Verbuschung unterbrochen und werden sogenannte Pionierstandorte (Rohböden) geschaffen. Hier können sich Trockenrasen und Heideflächen wieder neu entwickeln. „Diese spezialisierten Pflanzengesellschaften bieten vielen Tierarten, insbesondere einer Vielzahl an Insekten, einen wichtigen Lebensraum. Sie finden hier nicht nur Nahrungshabitate, sondern nutzen den lockeren Sandboden, um Brutröhren anzulegen und somit den Fortbestand ihrer Art zu sichern“, so Lena Koslowski von der Unteren Naturschutzbehörde Verden und ergänzt: „Hervorzuheben sind bestandsbedrohte Hautflügler wie Stechimmen aus den Gruppen der Weg-, Gold- und Grabwespen, Bienen und Ameisen sowie Sandlaufkäfer, Tagfalter und Heuschrecken wie beispielsweise die stark gefährdete Blauflüglige Ödlandschrecke.“ Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Sandtrockenrasen Achim“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahme im „Sandtrockenrasen Achim“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an Lena Koslowski, Untere Naturschutzbehörde Verden (Tel.: 04231 – 15 8991, E-Mail: lena-koslowski@landkreis-verden.de ).
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Wildbienen (Hymenoptera: Apidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Frank BURGER und Haike RUHNKE unter Mitarbeit von Manfred DORN (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Wenn man den Namen Biene hört, denkt man für gewöhnlich als erstes an die Honigbiene. Dabei ist einem oftmals nicht bewusst, dass weltweit mehrere zehntausend Bienenarten bekannt sind. Für Deutschland nennen WESTRICH & DATHE (1997) immerhin 548 Arten. Bei dieser hohen Artenzahl ist es natürlich nicht verwunderlich, dass die Lebensweise der Arten recht unterschiedlich ist. Bienenweibchen betrei- ben eine ausgeprägte Brutfürsorge. Sie versor- gen ihre Nachkommen mit einem Pollenvorrat (meist als Pollen-Nektar-Gemisch) bzw. mit Öl (Gattung Macropis). Einige Bienenarten sind sogar auf einzelne Pflanzenarten als Pollenlieferanten spezialisiert (Oligolektie), so sammelt z.B. Osmia adunca nur den Pollen vom Natternkopf (Echium vulgare). Oligolektische Bienenarten sind somit auf das Vorkommen spezifischer Pflanzenarten als Pollenquelle angewiesen. Die Nistweise der Bienenarten unterscheidet sich deutlich und ist ebenfalls artspezifisch. Die Nes- ter werden in der Erde bzw. oberirdisch angelegt. In der Erde nistende Arten graben selbst Hohl- räume oder nutzen bereits vorhandene Struktu- ren. Oberirdisch nistende Arten nutzen vor allem Höhlungen in Totholz, Pflanzenstengeln bzw. lee- ren Schneckenhäusern. Seltener werden mark- haltige Pflanzenstengel verwendet bzw. die Nes- ter als Freibauten an Steinen bzw. zwischen Gras- halmen errichtet. Auch das verwendete Nistma- terial variiert, es reicht vom umgebenden Erdma- terial über Pflanzenwolle, Harz, Blattausschnitten, bis zu Drüsensekreten wie dem Wachs der Hum- meln und Honigbienen. schen Nahrungs- und Nistressourcen, werden Wildbienen gern als Bioindikatoren für Natur- schutzfachplanungen verwendet. So treten sie immer mehr in den Vordergrund als Anzeiger für gestörte Mosaikstrukturen, da sie mehrere Res- sourcen auf engstem Raum benötigen. Bienen besitzen eine herausragende Bedeutung als Be- stäuber entomogamer Wild- und Kulturpflanzen. Sie werden häufig gezielt im Freiland oder in Ge- wächshäusern zur Bestäubung eingesetzt und haben dadurch ebenfalls eine hohe wirtschaftli- che Bedeutung erlangt. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausgewählten Arten Als Datengrundlage für diese Arbeit diente die Zusammenstellung von DORN (1993). Hier sind u.a. bereits die Ausführungen von TASCHENBERG (1866), FRIESE (1883), BLÜTHGEN (1925, 1929, 1937, 1942), RAPP (1945) und STOECKHERT (1954) eingegangen. Weiterhin wurden die Sammlungen von SCHMIE- DEKNECHT (Bad Blankenburg), JÄNNER (Gotha) und PETRY (Nordhausen) ausgewertet. Neuere Daten wurden von DREWES (2001) und SCHWENNINGER & SCHANOWSKI (2000) zum Elbegebiet sowie von VI- SCHER (2002) zum Saale-Unstrutgebiet bekannt. Damit hat sich der Bearbeitungsgrad für Sachsen- Anhalt gegenüber dem Stand der Roten Liste von 1993 verbessert, er ist jedoch immer noch nicht zufriedenstellend. Die meisten Bienenarten nisten solitär, d. h. ein Weibchen legt allein ein Nest an und verprovian- tiert dieses. Daneben gibt es jedoch verschiede- ne Stufen der Sozialität bis hin zu den hoch sozi- alen (eusozialen) Hummeln und Honigbienen, die ein Kastensystem mit eierlegender Königin und Arbeiterinnen ausgebildet haben. Jedoch fertigen nicht alle Bienenarten selbst Nester an. Ein Teil der Spezies sind Brutparasiten, d.h. sie legen ihre Eier in das Nest anderer Arten, so z.B. die Gat- tungen Coelioxys, Nomada, Sphecodes. Sie wer- den daher auch als Kuckucksbienen bezeichnet und sind für gewöhnlich auf einzelne bzw. wenige Wirtsarten spezialisiert.Für Sachsen-Anhalt sind derzeit 405 Bienenar- ten belegt. Diese deutliche Erhöhung der Arten- zahl gegenüber DORN (1993) mit 342 und DORN & RUHNKE (1999) mit 384 Arten kommt zum einen durch die Auftrennung einiger Arten zu Stande, so werden z.B. Andrena anthrisci, A. albofascia- ta, A. confinis, A. nigrospina, A. propinqua und Nomada minuscula als eigenständige Arten auf- gefasst. Zum anderen sind zahlreiche Neunach- weise für Sachsen-Anhalt zu verzeichnen (And- rena angustior, A. enslinella, A. gelriae, Bombus jonellus, B. semenoviellus, Hylaeus punctatus, Lasioglossum sabulosum, N. moeschleri, N. sym- phyti, Osmia villosa, Sphecodes majalis sowie als historische Funde Andrena granulosa, Halictus sajoi [vid. EBMER], Lasioglossum breviventre und Sphecodes cristatus). Zwei Arten sind gleichzei- tig Erstfunde für Deutschland (Anthidium tenellum [vid. SCHWARZ] und Halictus tetrazonius [vid. EB- MER]). Aufgrund der oftmals hohen Ansprüche an das Mikroklima und dem Vorhandensein von spezifi-Die Nachweise pontisch verbreiteter Arten wie Anthidium tenellum, Camptopoeum frontale und !#$ Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 49 12,1 G 11 2,7 Gefährdungskategorie R 1 2 6 71 70 1,5 17,5 Kategorien D V 1 25 0,2 6,2 17,3 3 67Rote Liste 263 16,564,9 Sonstige Gesamt 37 Gesamt 405 Gesamt 405 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Wildbienen Sachsen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. 9,1 Halictus tetrazonius (sowie H. sajoi als historischer Beleg) im mitteldeutschen Trockengebiet westlich von Halle/Saale sind die nördlichsten Vorposten der Arten in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet und völlig isoliert, doch offenbar bodenständig. Weitere Arten sind in diesem Gebiet zu erwarten, was der Region einen besonderen Stellenwert beimisst und zwingend in weitere Schutzbemü- hungen münden sollte. Für Sachsen-Anhalt zu streichen sind Colletes flo- ralis EVERSMANN, 1852, die irrtümlich von DATHE (2001) gemeldet wurde und Nomada errans LE- PELETIER, 1841, deren Angaben (Rottleben) sich auf Thüringen beziehen (RAPP 1945). WESTRICH & DATHE (1997) melden erstmals L. breviventre, die bei DORN & RUHNKE (1999) und DATHE (2001) nicht berücksichtigt wird. DREWES (2001) meldet Noma- da symphyti, somit muss als ihre einzige Wirtsart auch Andrena symphyti SCHMIEDEKNECHT, 1883 potentiell vorkommen. A. symphyti wurde bereits früher in Sachsen im Elbtal nachgewiesen, wes- halb der Neufund des Parasitoiden in Sachsen- Anhalt nicht so überraschend erscheint. Vermut- lich ist sie jedoch auf das dem Elbtal nahe Gebiet beschränkt. Das Vorkommen von Bombus mag- nus VOGT, 1911 ist ebenfalls nicht auszuschließen, doch war die Art im bisher geprüften Sammlungs- material nicht enthalten. Zu bedenken ist die schlechte aktuelle Bearbeitungsintensität im Harz. Bereits bei einem Besuch im Frühjahr 2003 wur- den drei Neunachweise erbracht. Auch B. wurfle- nii sollte hier noch aktuell vorkommen. Eine Be- sonderheit stellt Xylocopa violacea dar, die aktu- ell auf einen Totfund von 1973 im Botanischen Garten Halle zurückgeht. Eine Einschleppung des Tieres ist nicht auszuschließen. Historische Nach- weise belegen allerdings die Bodenständigkeit der Art in Anhalt (Zeitzer Forst ein Nest im Pflaumen- baum leg. CONRAD, vgl. BLÜTHGEN 1925). Osmia cornuta wird z. Z. aus einer Wiener Population im Botanischen Garten Halle gehalten, der letzte Beleg der Art aus einer Wildpopulation stammt aus dem Jahr 1984 aus dem Saalkreis (leg. DORN). - Beseitigung geeigneter Biotope (z.B. Feldrai- ne, Ödländer, Röhrichte) oder Strukturen (z.B. Totholz, abgestorbene Pflanzenstängel, Ab- bruchkanten, Lehmbauten, Trockenmauern) durch Nutzungsänderung, Mahd, Aufforstung, Bebauung usw., - Verlust der Blütenpflanzen durch intensive Nut- zung, Begiftung, Mahd, Verbuschung usw., - Ungeeignete Behandlung bestehender Bioto- pe (wie z.B. Wiesen, Gärten) oder Strukturen (z.B. Verputzen von Fachwerk, vollständiges Imprägnieren von Holz, Verfugen von Trocken- mauern). Daraus lassen sich die wesentlichen Gefähr- dungsursachen ableiten. Wichtig erscheint es, ein natürliches Verständnis für Wildbienen aufzubau- en. Nur dies ermöglicht einen bewussten Umgang mit der Natur. Aus der nachfolgenden Tabelle lassen sich 263 Arten (ca. 65 %) als gefährdet bzw. verschollen ableiten. Das entspricht in etwa der bei DORN (1993) getroffenen Einschätzung (70 % der Arten gefährdet bzw. verschollen). In der vorliegenden Arbeit wurden insgesamt 300 Arten aufgenom- men, wovon 37 Arten auf die Kategorien G, D und V entfallen. In der Nomenklatur folgen wir weitgehend SCHWARZ et al. (1996), die Großgattungen betreffend WE- STRICH & DATHE (1997), bei taxonomisch umstritte- nen Arten teilweise SCHMID-EGGER & SCHEUCHEL (1997), SCHEUCHEL (1995) und aktuellen Namens- änderungen GUSENLEITNER & SCHWARZ (2000). Danksagung Dank gebührt Frau S. DETERS (Oldenburg) und den Herren W. GRUSCHWITZ (Staßfurt), S. KALUZA (Bor- na), O. SCHWEIGER (Halle), E. STOLLE (Rottlebero- de) sowie Frau M. VISCHER (Münster) für die Über- lassung von Daten und Material. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Trotz eines Artenzuwachses ist nicht zu verken- nen, dass eine Vielzahl der Wildbienenarten in ih- ren Populationsdichten erheblich zurückgegangen bzw. inzwischen verschollen ist, was sich auf fol- gende Gründe zurückführen lässt: !#% Art (wiss.)Art (deutsch)Kat.Bem. Ammobates punctatus (FABRICIUS, 1804) Andrena agilissima (SCOPOLI, 1770) Andrena alfkenella PERKINS, 1914 Andrena angustior (KIRBY, 1802) Andrena anthrisci BLÜTHGEN, 1925 Andrena apicata SMITH, 1847 Andrena argentata SMITH, 1844 Andrena barbareae PANZER, 1805 Andrena barbilabris (KIRBY, 1802) Andrena bimaculata (KIRBY, 1802) Andrena chrysopus PÉREZ, 1903 Andrena chrysopyga SCHENCK, 1853 Andrena cineraria (LINNAEUS, 1758) Andrena clarkella (KIRBY, 1802) Andrena coitana (KIRBY, 1802) Andrena combinata (CHRIST, 1791) Andrena confinis STOECKHERT, 1930 Andrena curvungula THOMSON, 1870 Andrena denticulata (KIRBY, 1802) Andrena distinguenda SCHENCK, 1871 Andrena enslinella STOECKHERT, 1924 Andrena ferox SMITH, 1841 Andrena florea FABRICIUS, 1793 Andrena floricola EVERSMANN, 1852 Andrena florivaga EVERSMANN, 1852 Andrena fulvago (CHRIST, 1791) Andrena fuscipes (KIRBY, 1802) Andrena gallica SCHMIEDEKNECHT, 1883 Andrena gelriae VAN DER VECHT, 1927 Andrena granulosa PÉREZ, 1902 Andrena hattorfiana (FABRICIUS, 1775) Andrena humilis IMHOFF, 1832 Andrena hypopolia SCHMIEDEKNECHT, 1883 Andrena intermedia THOMSON, 1872 Andrena labialis (KIRBY, 1802) Andrena lapponica ZETTERSTEDT, 1838 Andrena lathyri ALFKEN, 1899 Andrena lepida SCHENCK, 1861 Andrena marginata FABRICIUS, 1776 Andrena mitis SCHMIEDEKNECHT, 1883 Andrena morio BRULLÉ, 1832 Andrena nana (KIRBY, 1802) Andrena nanaeformis NOSKIEWICZ, 1925 Andrena nigriceps (KIRBY, 1802) Andrena nigrospina THOMSON, 1872 Andrena nitidiuscula SCHENCK, 1853 Andrena niveata FRIESE, 1887 Andrena nycthemera IMHOFF, 1868 Andrena ovatula (KIRBY, 1802) Andrena pandellei PÉREZ, 1895 Andrena pilipes FABRICIUS, 1781 Andrena polita SMITH, 1847 Andrena potentillae PANZER, 1809 Andrena praecox (SCOPOLI, 1763) Andrena propinqua SCHENCK, 1853Sandgänger-Biene Blauschillernde Sandbiene2 2 V G 3 0 0 0 V 0 2 1 V 1 1 2 1 2 3 1 G 0 3 3 1 3 2 1 2 0 3 3 2 2 3 3 3 0 2 2 0 1 0 1 2 2 2 0 2 2 V 2 1 V 3§ BA § BA § BA § BA 2002 01) § BA § BA vor 1925 02) 08) § BA 1944 03) § BA 1929 04) § BA § BA vor 1925 05) § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA 06) § BA § BA § BA § BA 07) § BA 1923 02) 08) § BA § BA § BA § BA § BA § BA 47) § BA 10) § BA 1919 11) § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA § BA 1919 12) § BA § BA § BA 1961 02) § BA 13) § BA 1948 14) 16) § BA § BA 15) § BA § BA § BA vor 1954 16) § BA 17) § BA § BA 15) § BA § BA § BA § BA 18) !#& Spargel-Sandbiene Braunschuppige Sandbiene Heidekraut-Sandbiene Knautien-Sandbiene Hellrote Sandbiene Schwarze Sandbiene Graue Weiden-Sandbiene Grauschuppige Sandbiene Glanz-Sandbiene Fingerkraut-Sandbiene
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Pflanzenwespen (Hymenoptera: Symphyta) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Andreas TAEGER (2. Fassung, Stand: August 2003) Einführung Die Pflanzenwespen (Hymenoptera: Symphyta) umfassen die ursprünglichsten Hautflügler, die durch das Fehlen der Wespentaille charakterisiert sind. Die so zusammengefassten Gruppen bilden verwandtschaftlich keine Einheit. Aus historischen und praktischen Gründen werden sie in dieser Lis- te gemeinsam abgehandelt. Die bisher 723 in Deutschland bzw. 342 in Sach- sen-Anhalt nachgewiesenen Arten sind den fol- genden Gruppen zuzuordnen: Argidae (Bürsthorn- Blattwespen, 33/17), Blasticotomidae (1/1), Ce- phidae (Halmwespen,19/12), Cimbicidae (Keul- horn-Blattwespen, 22/12), Diprionidae (Busch- horn-Blattwespen, 16/4), Megalodontesidae (6/3), Orussidae (parasitoide Holzwespen, 3/1), Pam- philiidae (Gespinstblattwespen, 49/23), Siricidae (Holzwespen, 10/6), Tenthredinidae (Echte Blatt- wespen, 552/257), Xiphydriidae (Schwertwespen, 5/4), Xyelidae (Urblattwespen, 7/2). Das Wirtspflanzenspektrum der Pflanzenwespen umfasst neben den Blütenpflanzen auch Konife- ren, Farne, Moose und Schachtelhalme. Die meis- ten Symphyta-Arten sind mono- bzw. oligophag, d.h. auf eine Wirtspflanzenart bzw. -gattung be- schränkt. Nur selten ist es möglich, den Rückgang bzw. die Gefährdung von Pflanzenwespen unmit- telbar mit dem Rückgang der Wirtspflanzen in Zusammenhang zu bringen. Die allgemeine Er- kenntnis, dass sich der Schutz der Arten nur über den Schutz der Lebensräume verwirklichen lässt, muss für die Pflanzenwespen unterstrichen wer- den. Die meisten Pflanzenwespen finden sich in vege- tationsreichen Feuchthabitaten. Die entsprechen- den Arten sind oft weit im nördlichen Bereich der Paläarktis verbreitet. Wahrscheinlich weniger als 20% der heimischen Symphyten bevorzugen Xe- rothermstandorte. Die meisten Pflanzenwespen- arten, die aufgrund von Lebensraumverlust be- droht sind, leben auf Feuchtflächen oder Trocken- rasen. Viele Pflanzenwespen sind auch an Feld- gehölzen und Gebüschsäumen zu finden. Die Bedeutung dieser Strukturen für die Artenvielfalt scheint sehr groß zu sein, doch wurde sie noch nicht genauer untersucht. Datengrundlagen Neben den eigenen Aufsammlungen aus der Zeit zwischen 1974 und 1982 wurde Sammlungsma- terial des DEI ausgewertet. Weitere umfangrei- che Daten, die im Zusammenhang mit den Check- listen der Symphyta Deutschlands (BLANK et al. !& 1998, 2001) erfasst wurden, stammen insbe- sondere von F. KOCH (Berlin) und E. JANSEN (Leip- zig). Das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landschaftsraum Elbe (TAEGER & RITZAU 2001) lieferte eine weitere wichtige Datengrundlage. Außerdem flossen Daten, die bei der Zusammen- stellung der Fauna Europaea (TAEGER & BLANK in Vorb.) ermittelt wurden, in die aktualisierte Lis- te ein. Der Erforschungsgrad der Gruppe in Sach- sen-Anhalt ist im Vergleich mit den anderen Bun- desländern als durchschnittlich anzusehen. Aus Sachsen-Anhalt und den angrenzenden Bundes- ländern wurden bisher 620 Arten nachgewiesen. Diese Zahl dürfte dem tatsächlichen Arteninven- tar Sachsen-Anhalts nahekommen. Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorien lehnt sich stark an die Rote Liste Deutschlands an (TAEGER et al. 1998b). Für die Symphyta gibt es kein Werk, das die De- termination aller heimischen Arten ermöglicht. Die Identifikation der Arten ist zur Zeit nur mit Hilfe umfangreicher Spezialliteratur möglich, deren Aufzählung zu weit führen würde. Dem Anspruch einer umfassenden Abhandlung kommt ZHE - LOCHOVTSEV (1988) am nächsten. Die Arbeiten von MUCHE (1968-1981) behandeln zwar die meisten deutschen Symphyta, sind allerdings nomenkla- torisch oft inkorrekt. Auch führen die darin enthal- tenen Schlüssel leider häufig nicht zum richtigen Ziel. Bestimmungstabellen für einige kleinere Gruppen enthält das Buch Pflanzenwespen Deutschlands (TAEGER & BLANK 1998). Für die Determination großer bzw. auffälliger Arten kann der Schlüssel von TAEGER et al. (2000) herange- zogen werden. Zu vielen deutschen Arten wur- den von TAEGER et al. (1998a) Hinweise zur Ver- breitung, Biologie und Gefährdung gegeben. Zahl- reiche Angaben auf weiterführende Literatur fin- den sich bei LISTON (1995). Zur fehlenden zusam- menfassenden Literatur kommen zahlreiche taxonomische Unsicherheiten bei der Abgrenzung der Arten. Insgesamt kann sicherlich ein Drittel der Arten (insbesondere ein großer Anteil der Ten- thredinidae-Unterfamilie Nematinae) als taxono- misch problematisch angesehen werden. Seit dem Erscheinen der ersten Roten Liste für Sachsen-Anhalt (TAEGER 1998) haben sich einige nomenklatorische Veränderungen ergeben, die hier nicht weiter erläutert werden können. Entspre- chende Angaben sollen zum Ende des Jahres 2004 auf den Internetseiten der Fauna Europa- ea verfügbar sein. Die unten stehende Liste folgt der dort angewendeten Nomenklatur. Im Vergleich Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 1 0,3 Gefährdungskategorie R 1 2 - 2 16 - 0,6 Kategorien G D V 43 40 - 12,6 11,7 4,7 3 23Rote Liste 42 6,712,3 Sonstige Gesamt 83 - Gesamt 342 Gesamt 342 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Pflanzenwespen Sachsen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. 24,3 zur Liste von 1998 erhöhte sich die Zahl der für Sachsen-Anhalt nachgewiesenen Symphyta um 42. Hierdurch und durch die Aufnahme zahlrei- cher Arten in die Kategorien D und G stieg die Zahl Rote-Liste-Arten von 87 auf 125. Die Erhö- hung des Anteils der Rote-Liste-Arten von 29% auf 37% ist nicht auf eine stärkere Gefährdung der Symphyta zurückzuführen, sondern haupt- sächlich Folge der veränderten Bewertungskrite- rien. In der vorigen Liste wurden die drei Arten Athalia lugens (KLUG, 1815), A. scutellariae CAME- RON , 1880 und Hoplocampa testudinea K LUG , 1816) noch als gefährdet eingestuft. Neuere Da- ten sprechen gegen diese Auffassung. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Der Rückgang der Arten spiegelt sich in der hier vorgelegten Roten Liste wider. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den komplexen, nachhaltigen Veränderungen der Umwelt über einen längeren Zeitraum. Es handelt sich um einen schleichen- den Prozess, klare Einschnitte sind meist nicht erkennbar. Die wesentlichsten Eingriffe sind wahr- scheinlich Bach- und Flussregulation, Meliorierung von Feuchtwiesen, Trockenlegung von Mooren, Rodung von Gebüschen und Hecken, Waldrand- begradigungen, Aufforstung von Grenzertragsbö- den (oft Magerstandorte), Düngung von Mager- wiesen, Nutzung von wertvollen Landschaftsele- menten durch Verbauung sowie die Intensivierung der Landwirtschaft. Die Summe dieser Eingriffe ist für den Rückgang der Arten verantwortlich zu machen. Die strukturelle Verarmung der Kultur- landschaft und deren Auswirkung auf die Pflan- zenwespenfauna ist, wenn auch regional unter- schiedlich stark, klar festzustellen. Die Zahl güns- tiger Lebensräume ist hierdurch gravierend ein- geschränkt worden. Es ist mit Sicherheit nicht möglich, die Artenvielfalt lediglich durch ein Netz von Landschafts- und Naturschutzgebieten zu erhalten, zumal es über die Ansprüche der Insek- ten an vernetzte Komplexe von Teillebensräumen und erforderliche Arealgrößen kaum anwendba- re Kenntnisse gibt. Art (wiss.)Kat. Abia aenea (KLUG, 1829) Abia fasciata (LINNAEUS, 1758) Abia nitens (LINNAEUS, 1758) Abia sericea (LINNAEUS, 1767) Acantholyda flaviceps (RETZIUS, 1783) Aglaostigma discolor (KLUG, 1817) Allantus coxalis (KLUG, 1818) Allantus didymus (KLUG, 1818) Allantus togatus (PANZER, 1801) Allantus viennensis (SCHRANK, 1781) Amauronematus amplus KONOW, 1895 Amauronematus lateralis KONOW, 1896 Amauronematus toeniatus (SERVILLE, 1823) Apethymus apicalis (KLUG, 1818) Aprosthema brevicorne (FALLÉN, 1808) Aprosthema intermedium (ZADDACH, 1864) Ardis pallipes (SERVILLE, 1823) Arge dimidiata (FALLÉN, 1808) Athalia ancilla SERVILLE, 1823 Blasticotoma filiceti KLUG, 1834 Brachythops flavens (KLUG, 1816) Cephus brachycercus C.G. THOMSON, 18713 3 2 2 D 3 G 3 3 3 D D D G G G G G 1 2 2 G Bem. !&! Art (wiss.)Kat. Cephus infuscatus C.G. THOMSON, 1871 Cimbex connatus (SCHRANK, 1776) Cimbex fagi ZADDACH, 1863 Cimbex femoratus (LINNAEUS, 1758) Cimbex luteus (LINNAEUS, 1758) Cladardis hartigi LISTON, 1995 Cladius grandis (SERVILLE, 1823) Cladius ulmi (LINNAEUS, 1758) Claremontia uncta (KLUG, 1816) Corynis crassicornis (ROSSI, 1790) Corynis obscura (FABRICIUS, 1775) Dineura stilata (KLUG, 1816) Dolerus bimaculatus (GEOFFROY, 1785) Dolerus blanki LISTON, 1995 Dolerus ferrugatus SERVILLE, 1823 Dolerus gibbosus auct. Dolerus harwoodi BENSON, 1947 Dolerus madidus (KLUG, 1818) Dolerus pratorum (FALLÉN, 1808) Dolerus stygius FÖRSTER, 1860 Dolerus uliginosus (KLUG, 1818) Empria candidata (FALLÉN, 1808) Empria excisa (C.G. THOMSON, 1871) Empria longicornis (C. G. THOMSON, 1871) Empria parvula (KONOW, 1892) Empria pumiloides LINDQVIST, 1968 Empria tridens (KONOW, 1896) Eopsis beaumonti BENSON, 1959 Eriocampa umbratica (KLUG, 1816) Eurhadinoceraea ventralis (PANZER, 1799) Eutomostethus gagathinus (KLUG, 1816) Eutomostethus nigrans BLANK & TAEGER, 1998 Eutomostethus punctatus (KONOW, 1887) Euura acuminata ENSLIN, 1915 Fenella nigrita WESTWOOD, 1839 Fenusa ulmi SUNDEVALL, 1844 Gilpinia abieticola (DALLA TORRE, 1894) Hinatara recta (C.G. THOMSON, 1871) Macrophya albipuncta (FALLEN, 1808) Macrophya blanda (FABRICIUS, 1775) Macrophya carinthiaca (KLUG, 1817) Macrophya diversipes (SCHRANK, 1782) Macrophya rufipes (LINNAEUS, 1758) Macrophya tenella MOCSÁRY, 1881 Macrophya teutona (PANZER, 1799) Megalodontes cephalotes (FABRICIUS, 1781) Megalodontes fabricii (LEACH, 1817) Megalodontes flavicornis (KLUG, 1824) Monophadnoides ruficruris (BRULLE, 1832) Monophadnus spinolae (KLUG, 1816) Nematinus acuminatus (C. G. THOMSON, 1871) Nematinus bilineatus (KLUG, 1819) Nematus distinguendus (ENSLIN, 1915) Nematus flavescens STEPHENS, 1835 Nematus leucotrochus HARTIG, 1837G 2 2 3 2 G 3 G G 2 2 D 3 G 3 D D 2 G D 2 G G G G G G G 3 G 3 G G D D D D D 3 3 D D 3 D 3 2 1 D D G D D D D D !&" Bem. § BA § BA § BA § BA
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Grabwespen (Hymenoptera: Sphecidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Eckart STOLLE, Frank BURGER und Barbara DREWES unter Mitarbeit von Rolf FRANKE, Hans-Joachim JACOBS, Ewald JANSEN, Sigbert KALUZA und Christoph SAURE (1. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Mit etwa 250 Arten aus drei Familien bilden die Grabwespen in Deutschland nach den Bienen die zweitgrößte heimische Stechimmengruppe. Die früher als Sphecidae zusammengefassten para- phyletischen Grabwespen werden nach neueren Erkenntnissen (vgl. OHL 2000) in drei Familien, die ursprünglichen Ampulicidae, die Sphecidae und die den Bienen nahe stehenden Crabronidae un- terteilt. Aus praktischen Gründen verzichten wir jedoch auf eine getrennte Abhandlung. Taxonomisch können die Grabwespen weitestge- hend als geklärt gelten. Die Bestimmung kann zumeist mit DOLLFUSS (1991), OEHLKE (1970) und JACOBS & OEHLKE (1990) erfolgen. Ergänzungen für die Gattungen Nysson, Psenulus und Trypoxylon geben SCHMID-EGGER (1996, 2002) und ANTROPOV (1992). Schwierigkeiten bereiten seit jeher einige Artengruppen innerhalb der Gattung Pemphredon, deren Status noch nicht eindeutig ist. SCHMIDT & S CHMID -E GGER (1997) folgend betrachten wir entgegen der Synonymisierungen durch DOLLFUSS (1991, 1995) P. enslini, P. morio, P. mortifer und P. wesmaeli als valide Arten. Grabwespen kommen in fast allen terrestrischen Lebensräumen vor. Ein Großteil von ihnen zeigt jedoch eine Vorliebe für offene, trockenwarme Bio- tope, wie Sanddünen, Heiden, Trockenrasen oder warme Waldränder. Ersatzbiotope anthropogener Herkunft, wie Sand- und Kiesgruben, Übungsplät- ze oder Lehmmauern, werden oft ebenso gern von solchen wärmeliebenden Arten besiedelt. Die Wes- pen graben hier in das leicht zugängliche Substrat Brutröhren, in denen später die Entwicklung der Larven statt findet. Andere, besonders die hyper- gäisch nistenden Arten, bewohnen Schilfröhrich- te, Hochstaudenfluren oder Wälder, wo sie ihre Nester in Pflanzenstängeln oder morschem Holz anlegen bzw. vorhandene Strukturen, insbesondere solche anderer Insekten, wie z. B. Bohrlöcher xy- lophager Käfer im Holz oder verlassene Lipara- Gallen im Schilf, für die Brutvorsorge nutzen. Bis auf wenige Ausnahmen wird Brutfürsorge betrie- ben. Für einige Sandwespen (Ammophila-Arten) und für die Kreiselwespen (Bembix) ist Brutpflege bekannt (vgl. u.a. OLBERG 1959, OEHLKE 1970). Als Larvennahrung für die ausnahmslos carnivoren Grabwespen dienen andere Insekten und in weni- gen Fällen (Trypoxylon, Miscophus) auch Spinnen. Hierbei beschränkt sich das artspezifische Beute- spektrum oft auf bestimmte Taxa, meistens meh- rere Gattungen oder Familien, selten nur eine oder wenige Spezies. Bei einigen Arten konnte intraspe- zifischer Brutparasitismus beobachtet werden, bei dem die Nestanlage oder die Beute von der Vor- gängerin übernommen werden (Ammophila). Weiterhin leben die Vertreter der Gattung Nysson kleptoparasitisch bei bestimmten Arten der Goryti- ni-Gattungen Argogorytes, Gorytes und Harpactus. Die Imagines ernähren sich hauptsächlich von Nektar, den sie von für ihre kurzen Mundwerkzeu- ge zugänglichen, flachgründigen Blüten (ins- besondere Apiaceae) aufnehmen. Daneben wird auch der von Blattläusen ausgeschiedene zucker- haltige Honigtau oder seltener auch Körpersäfte pflanzlicher oder tierischer Herkunft, aus den ur- sprünglich als Larvennahrung gejagten Beutetie- ren, von den Wespen als Nahrungsquelle genutzt (BLÖSCH 2000). Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt hat die Bearbeitung der Stech- immen eine schon etwa 150jährige Tradition. Bereits Ernst Ludwig TASCHENBERG untersuchte in der Mitte des 19. Jahrhunderts Gebiete in der Umgebung von Halle. Seine Arbeit setzten spä- ter Otto TASCHENBERG, Paul BLÜTHGEN, Ernst HEI- DENREICH, W. WALLIS u.a. fort. In den letzten 30 Jahren gab es nur noch vereinzelte Sammelakti- vitäten. Die umfangreichste, das Gebiet von Sach- sen-Anhalt betreffende Arbeit, lieferte OEHLKE (1970) in den Beiträgen zur Insektenfauna der DDR, in der der größte Teil der bis dahin bekann- ten Literatur sowie Material aus verschiedenen öf- fentlichen und privaten Sammlungen ausgewer- tet wurde. Ein Nachtrag in gleicher Weise erfolgte 1990 (JACOBS & OEHLKE 1990). Die Datenbasis für die vorliegende Rote Liste wurde letztendlich durch diese Arbeiten gebildet und durch weitere ältere sowie neuere Literatur (DREWES 2001, VI- SCHER 2001), die eigenen Erfassungen und Mate- rial oder Fundmeldungen vieler Kollegen ergänzt. Zusätzlich wurde die Sammlung des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau nahezu vollständig und die des Zoologischen Instituts der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg teil- weise überarbeitet. Nach aktuellem Kenntnisstand sind aus Sachsen- Anhalt 196 Grabwespen-Arten bekannt. Der von OHL (2001) für Sachsen-Anhalt aufgeführte Am- pulex fasciata JURINE, 1807 wurde nicht mit auf- !$' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Gefährdungskategorie R 1 2 7 14 22 0 35 17,9 3,6 7,1 11,2 3 26Rote Liste 104 13,353,1 G 4Kategorien D V 6 3Sonstige Gesamt 13 2,03,16,6 1,5 genommen, da die Quelle (noch) unbekannt ist. Weiterhin ist der Fund eines Weibchens von Sti- zus perrisi DUFOUR, 1838 bei Landsberg (7/1922, leg. MEYER, OEHLKE 1970) bis auf weiteres zu strei- chen. Laut JACOBS & OEHLKE (1990) handelt es sich sicher nicht um das Landsberg bei Halle, sondern um einen gleichnamigen Ort im Osten der ehem. Provinz Brandenburg (heute Polen). Die von BLÜTHGEN (1942) für das Saaletal aufgeführten Arten wurden vorläufig mit aufgenommen, auch wenn es z.T. nicht möglich ist, sie eindeutig Sach- sen-Anhalt zuzuordnen. Das Areal solcher medi- terran verbreiteten Arten kann erfahrungsgemäß sowohl den thüringischen Teil des Saaletals und den Kyffhäuser als auch den Süden Sachsen- Anhalts umfassen. Die sehr überschaubare Zahl von Bearbeitern und die oft versteckte Lebensweise der Wespen führ- te zu einem regional sehr heterogenen Erfas- sungsstand. Am besten sind die klassischen Sam- melgebiete um Halle, Dessau und Naumburg un- tersucht, während aus den nördlichen Landestei- len vergleichsweise wenige Daten zur Verfügung stehen. Somit sind die Kenntnisse zu vielen Ar- ten noch unvollständig. Probleme bei der Bewer- tung ergaben sich deshalb vor allem bei aktuell wenig gefundenen Grabwespen. Insgesamt ist die Datenlage als nicht zufriedenstellend einzuschät- zen und darum die Liste zu überarbeiten und zu ergänzen. Obwohl sich meist keine Bestandstrends aufstel- len lassen, da sich die früheren und die aktuellen Daten aufgrund der methodisch verschiedenen Herangehensweisen und der Erfassungsdichte schlecht vergleichen lassen, konnte doch bei eini- gen Grabwespen mindestens ein lokaler Rückgang durch Verschwinden alter Vorkommen festgestellt werden. Von anderen Arten (z.B. Ammoplanus perrisi, A. marathroicus) sind in den letzten Jahren vermehrt Funde bekannt geworden, was aber wahr- scheinlich nicht auf eine Bestandszunahme, son- dern auf eine intensivere faunistische Tätigkeit mit anderen Sammelmethoden zurückzuführen ist. Die Nomenklatur der Arten folgt BOUCEK (2001) (Am- moplanus), MENKE & PULAWSKI (2000) (Sphex) so- wie SCHMIDT & SCHMID-EGGER (1997). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Als Hauptgefährdungsursache kann generell der Verlust geeigneter Lebensräume benannt werden. !% Gesamt 196 Gesamt 196 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Grabwespen Sachsen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. Stark bedroht sind die zahlreichen in den meist kurzlebigen, trockenwarmen und vegetationsar- men Biotopen (Trockenrasen, Dünengebiete bzw. Tagebaue, Truppenübungsplätze etc.) lebenden Arten. Nach Aufgabe der ursprünglichen und Feh- len einer Sekundärnutzung (z.B. Schafbeweidung) fallen diese innerhalb weniger Jahre der Sukzes- sion anheim bzw. werden durch eine Rekultivie- rung (Aufforstung u.ä.) oder Flutung als Lebens- raum ungeeignet. In anderen Lebensräumen sind Grabwespen durch eine intensivierte Agrar- und forstwirtschaftliche Nutzung gefährdet. Die Entnah- me des Alt- und Totholzes aus Wäldern, Streuobst- wiesen und Rainen oder Entfernung von gebüsch- und staudenreichen Acker- und Wegsäumen bzw. Ruderalstandorten führt vor allem zur Verminde- rung des Nistplatzangebotes und somit zum Rück- gang vieler Arten. Schließlich tragen Eutrophierung, Versiegelung, Insektizideinsatz, Verschmutzung und Belastung von Gewässerufern bzw. deren Ausbau und die Verdrängung einheimischer Pflan- zengesellschaften durch die Ausbreitung invasiver Neophyten (Heracleum mantegazzianum - Riesen- bärenklau, Reynoutria japonica - Japanischer Rie- senknöterich etc.) zur weiteren Verarmung unse- rer Grabwespenfauna bei. Zusätzlich müssen Ar- ten mit einer Verbreitungsgrenze in Sachsen-An- halt aufgrund der oft wenigen, lokalen Vorkommen potenziell als gefährdet gelten. Der langfristige, nachhaltige Schutz der Grabwespen muss darum durch den großflächigen Erhalt der Kultur- und Na- turlandschaft, extensive wirtschaftliche Nutzung und geeignete Maßnahmen gegen die aufgezeig- ten Probleme erfolgen. Danksagung Für die Determination zahlreicher Tiere der Gat- tung Pemphredon danken wir besonders J. VAN DER SMISSEN (Bad Schwartau), für die Unterstüt- zungen bei der Erstellung dieser Roten Liste W. BÄSE (Reinsdorf), H. BOCK (Siptenfelde), Dr. F. DZIOCK (Leipzig), T. MEITZEL (Berga), Dr. M. OHL (Berlin), T. PIETSCH (Halle), H. RUHNKE (Halle), Dr. H.-J. SCHULZ (Görlitz), Dr. A. STARK (Halle), Dr. W. TRAPP (Havelberg), den Mitarbeitern des Bereiches Fachplanung und Lebensraumtypen des Biosphä- renreservates Südharz i. Gr. (Roßla) sowie den Mitarbeitern der ehemaligen Naturschutzstation Südharz (Wippra). Auch den Kustoden und Mit- arbeitern der Sammlungen des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau (MNVD) (T. KARISCH & A. SCHÖNE), des Naturkundl. Muse- ums Mauritianum Altenburg (M. JESSAT) und des Zoologischen Instituts der Martin-Luther-Univer- sität Halle-Wittenberg (ZIH) (Dr. K. SCHNEIDER & J. HÄNDEL) sei für die Möglichkeit der Bearbeitung von Sammlungsmaterial gedankt. Für die Erlaub- nis zum Betreten besonders geschützter Biotope bzw. Landschaftselemente danken wir dem Lan- desamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Art (wiss.)Kat. Alysson spinosus (PANZER, 1801) Ammophila campestris LATREILLE, 1809 Ammophila heydeni DAHLBOM, 1845 Ammophila pubescens CURTIS, 1836 Ammoplanus marathroicus (DE-STEFANI, 1887) Ammoplanus perrisi GIRAUD, 1869 Argogorytes fargeii (SHUCKARD, 1837) Astata kashmirensis NURSE, 1909 Astata minor KOHL, 1885 Bembix rostrata (LINNAEUS, 1758) Cerceris interrupta (PANZER, 1799) Cerceris quadricincta (PANZER, 1799) Cerceris quadrifasciata (PANZER, 1799) Cerceris sabulosa (PANZER, 1799) Crabro lapponicus ZETTERSTEDT, 1838 Crabro peltarius (SCHREBER, 1784) Crabro scutellatus (SCHEVEN, 1781) Crossocerus assimilis (F. SMITH, 1856) Crossocerus capitosus (SHUCKARD, 1837) Crossocerus cinxius (DAHLBOM, 1838) Crossocerus congener (DAHLBOM, 1844) Crossocerus denticrus HERRICH-SCHAEFFER, 1841 Crossocerus dimidiatus (FABRICIUS, 1781) Crossocerus heydeni KOHL, 1880 Crossocerus tarsatus (SHUCKARD, 1837) Crossocerus vagabundus (PANZER, 1798) Crossocerus walkeri (SHUCKARD, 1837) Crossocerus wesmaeli (VANDER LINDEN, 1829) Didineis lunicornis (FABRICIUS, 1798) Dryudella pinguis (DAHLBOM, 1832) Dryudella stigma (PANZER, 1809) Ectemnius confinis (WALKER, 1871) Ectemnius fossorius (LINNAEUS, 1758) Ectemnius nigritarsus (HERRICH-SCHAEFFER, 1841) Ectemnius rugifer (DAHLBOM, 1845) Entomognathus brevis (VANDER LINDEN, 1829) Gorytes albidulus (LEPELETIER, 1832) Gorytes fallax HANDLIRSCH, 1888 Gorytes quadrifasciatus (FABRICIUS, 1804) Gorytes quinquecinctus (FABRICIUS, 1793) Gorytes quinquefasciatus (PANZER, 1798) Harpactus elegans (LEPELETIER, 1832) Harpactus formosus (JURINE, 1807) Harpactus laevis (LATREILLE, 1792) Harpactus lunatus (DAHLBOM, 1832) Harpactus tumidus (PANZER, 1801) Hoplisoides punctuosus (EVERSMANN, 1849) Lestica alata (PANZER, 1797)2 V 0 2 3 3 0 R 2 2 3 3 2 0 0 3 3 R 0 2 3 0 3 R 0 0 1 3 1 1 3 2 0 0 0 3 0 0 1 2 1 2 R 2 3 3 0 3 Bem. vor 1866 01) 02) A 03) 1967 04) A § BA 05) vor 1950 vor 1926 06) 2003 07) 1965 08) 2001 09) 10) 1924 11) 2003 12) vor 1910 13) 1973 14) 15) 16) 17) vor 1942 18) 1956 19) vor 1942 20) 1909 21) vor 1942 22) 23) vor 1942 24) !%
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Ameisen (Hymenoptera: Formicidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Bernhard SEIFERT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Ameisen werden regelmäßig als zu untersuchen- de Zielgruppe im Rahmen von Umweltverträglich- keitsstudien, bei der Erstellung landschaftspfle- gerischer Begleitpläne oder der Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen genannt. Ob es sinnvoll ist, so schwer bestimmbare Insekten als wichtige Indikatorgruppe im Rahmen von Umwelt- gutachten auszuweisen, soll hier nicht diskutiert werden. Neben diesem Nachteil, der ihre Eignung als Indikator in Frage stellt, haben Ameisen auch Eigenschaften, die sie dafür wiederum interessant machen. Eine solche Eigenschaft ist z.B. die sehr lange Lebensdauer der Kolonien. Ein einmal eta- bliertes und kräftig produzierendes Ameisennest muss bei einer sehr ungünstigen Veränderung von Umweltbedingungen nicht sofort aussterben. Die Erzeugung von Geschlechtstieren oder Luxuspro- duktionen (wie die von sehr großen Arbeitern) werden zwar eingestellt, doch die Kolonie an sich kann noch jahrelang an einem Ort auf Sparflam- me überleben. So kann man auf ehemaligen, star- ker Devastierung unterlegenen Trockenrasen, die botanisch nicht mehr als solche zu erkennen sind, durchaus noch Restpopulationen von Ameisen- arten finden, die 15 Jahre früher noch Charakter- arten eines artenreichen Trockenrasens gewesen sein dürften. Diese verzögerte Reaktion von Amei- senpopulationen könnte man auch als Kurzzeit- gedächtnis eines Standortes bezeichnen. Ein weiterer Vorteil einer Indikation mit Ameisen ist die relativ hohe topographische Genauigkeit der gemachten Aussagen. Auch wenn kein Nestfund gelang, ist der Fang nur eines Arbeiters stets als Anzeige für eine erfolgreiche Nestgründung in der Nähe des Fangortes zu bewerten. Datengrundlagen Die hier vorgelegte Rote Liste der Ameisen (Hy- menoptera: Formicidae) Sachsen-Anhalts ist eine Neubearbeitung der vor 9 Jahren erschienen Pu- blikation (SEIFERT 1995). Das Dargelegte beruht im Wesentlichen auf den Erfahrungen, die seit 1980 bei Feldarbeiten selbst gesammelt wurden, aus Erkenntnissen, die bei Bestimmungsarbeiten für Hochschuleinrichtungen und andere Instituti- onen der ehemaligen DDR gewonnen wurden. Etwa 63% der Daten beruhen auf eigenen Auf- sammlungen und 82% stammen aus der Zeit nach 1945. Alle ostdeutschen Museumssammlungen und alle zugänglichen Privatsammlungen wurden durchgesehen. Aufsammlungen der ökologischen Arbeitsgruppen der Universitäten Jena, Leipzig und Greifswald sowie des Instituts für Land- !$$ schaftspflege und Naturschutz Halle aus der Zeit seit 1970 wurden determiniert. Es kann jedoch keine Rede davon sein, dass diese Aktivitäten zu einer flächendeckenden Erfassung geführt hätten. Die Fläche nicht untersuchter Landesteile ist we- sentlich größer als die, von denen Daten vorlie- gen. Die sehr schwachen Aufsammlungen in der ers- ten Hälfte des Jahrhunderts bedeuten, dass Aus- sagen über langfristige Bestandsveränderungen oder Gefährdungsgrade bei Ameisen oftmals nicht unmittelbar möglich sind und nur indirekt über die aktuelle Bestandsituation, die Habitatbindung und Landschaftsentwicklung abgeleitet werden kön- nen. Daher muss Vieles, was in der Roten Liste angenommen wird, lediglich als wahrscheinlich gelten. Bei Fehlen von Nachweisen seit 1980 wurden sehr versteckt nistende Arten in Katego- rie 1 und leichter nachweisbare Arten in Katego- rie 0 eingestuft. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Die Beurteilung des Gefährdungsgrades vieler sozialparasitischer Arten ist sehr problematisch. Ihr Nachweis bedarf meist einer gezielten Nach- suche und die Tatsache des Vorliegens nur ganz weniger Nachweise für ein Bundesland, muss keineswegs bedeuten, dass sie in oberste Gefähr- dungskategorien einzustufen sind. Sind dessen Wirtsarten zudem noch weitverbreitete Massen- spezies, dann liegt es nahe, den Status eines sol- chen Sozialparasiten als weniger bedroht anzu- setzen als es die Zahl und Verteilung der Nach- weise fordern würde. Ein anderes Problem bietet die Einstufung solcher Arten wie Formica cinerea oder Myrmica rugulosa. Beide können sehr wohl als ökologisch speziali- sierte Leitarten für bedrohte natürliche Lebensräu- me (offene Sandtrockenrasen, Kiesbänke von Flüs- sen) angesehen werden, besiedeln andererseits aber vom Menschen geschaffene Kunsthabitate in teilweise mächtigen Populationen. Solche Arten sind daher als Spezies momentan nicht gefährdet. Da Rote Listen jedoch in erster Linie als Werkzeug für den Schutz gefährdeter natürlicher Lebensräu- me dienen sollen, ist es durchaus vertretbar, diese beiden Spezies doch in diese aufzunehmen. Infolge Synonymisierung haben sich im Vergleich zur 1. Fassung zwei Namensänderungen erge- ben: Epimyrma ravouxi (ANDRÉ, 1896) in Myrmo- xenus ravouxi (ANDRÉ, 1896) und Leptothorax tu- berointerruptus FOREL, 1915 in Leptothorax albi- pennis (CURTIS 1854). Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 1 1,2 Gefährdungskategorie R 1 2 - 7 12 - 8,8 15,0 3 28Rote Liste 48 35,060,0 Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Schwerpunktmäßig sind Ameisen xerothermophil. Die Habitate, in denen sie in Mitteleuropa die höchs- te Artenvielfalt entfalten, sind vor allem Trocken-, Halbtrocken- und Magerrasen, offene Heiden, Fels- trockenfluren, ausgesprochen thermophile Laub- und Nadelwälder, xerotherme Saumbiotope und auch einzeln oder im Bestand stehende Althölzer. In mesophilen, feuchten, nassen oder sehr stark beschatteten Lebensräumen ist ihre Artenvielfalt meist sehr gering. Hauptrückgangsursache ist die Zerstörung ganzer Habitate oder bestimmter Ha- bitatstrukturen. Eine spezielle Auflistung der für jede einzelne Art bedeutsamen Gefährdungsfaktoren ist derzeit nicht möglich. Eine für viele Arten ganz wesentliche Rückgangs- ursache ist die Zunahme der Pflanzendichte und -höhe in der Feld- und Strauchschicht besonnter Offen- und Saumhabitate, die durch starken Nähr- stoffeintrag und/oder fehlende Bewirtschaftung Gesamt 80 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Ameisen Sach- sen-Anhalts. (Einstellen von Mahd oder Schafbeweidung) be- wirkt wird. Dies führt zu einer nachhaltigen Ver- schlechterung der mikroklimatischen Bedingungen in der obersten Bodenschicht und im bodenna- hen Raum. Da die Nestanlage eines Großteils der Ameisenarten in genau diesen Schichten erfolgt und die meisten bedrohten Arten relativ hohe Tem- peraturen zur Brutentwicklung benötigen, ist das eine der wesentlichsten Gefährdungsursachen. Die endgültige Auslöschung solcher empfindlichen Arten durch konkurrenzstärkere Ubiquisten wie z.B. Lasius niger oder Myrmica rubra ist dann nur eine Frage der Zeit. Die Zunahme der Pflanzen- dichte in der Feldschicht kann aber auch die Be- wegungsgeschwindigkeit der flugunfähigen und produktionsbiologisch ineffizienten Ameisen er- heblich beeinträchtigen, da die Nahrungssuche und der Rückstransport der Nahrung zum Nest mechanisch und thermisch verzögert wird. Der Rückgang von einigen Ameisenarten in stark ver- grasten Wäldern macht das deutlich. Art (wiss.)Kat. Anergates atratulus (SCHENCK, 1852) Aphaenogaster subterranea (LATREILLE, 1798) Camponotus fallax (NYLANDER, 1856) Dolichoderus quadripunctatus (LINNAEUS, 1771) Formica cinerea MAYR, 1853 Formica exsecta NYLANDER, 1846 Formica lusatica SEIFERT, 1997 Formica pratensis RETZIUS, 1783 Formica truncorum FABRICIUS, 1804 Formicoxenus nitidulus (NYLANDER, 1846) Harpagoxenus sublaevis (NYLANDER, 1849) Lasius alienus (FÖRSTER, 1850) Lasius bicornis (FÖRSTER, 1850) Lasius jensi SEIFERT, 1982 Lasius meridionalis (BONDROIT, 1920) Lasius myops FOREL, 1894 Lasius paralienus SEIFERT, 1992 Lasius psammophilus SEIFERT, 1992 Lasius reginae FABER, 1967 Leptothorax affinis MAYR, 1855 Leptothorax albipennis (CURTIS, 1854) Leptothorax corticalis (SCHENCK, 1852) Leptothorax interruptus (SCHENCK, 1852) Leptothorax nigriceps MAYR, 1855 Leptothorax parvulus (SCHENCK, 1852) Leptothorax tuberum (FABRICIUS, 1775) Leptothorax unifasciatus (LATREILLE, 1798) Myrmecina graminicola (LATREILLE, 1802) Myrmica gallienii BONDROIT, 19203 2 2 2 3 0 3 3 3 3 2 3 2 3 3 1 2 3 1 3 3 2 3 2 3 2 3 3 2 Bem. 1976 01) !$% Art (wiss.)Kat. Myrmica hirsuta ELMES, 1978 Myrmica lobicornis NYLANDER, 1846 Myrmica Ionae FINZI, 1926 Myrmica rugulosa NYLANDER, 1849 Myrmica sabuleti MEINERT, 1861 Myrmica salina RUZSKY, 1905 Myrmica scabrinodis NYLANDER, 1846 Myrmica schencki VIERECK, 1903 Myrmica specioides BONDROIT, 1918 Myrmica vandeli BONDROIT, 1920 Myrmoxenus ravouxi (ANDRE, 1896) Plagiolepis vindobonensis LOMNICKI, 1925 Polyergus rufescens (LATREILLE, 1798) Ponera coarctata (LATREILLE, 1802) Ponera testacea (EMERY, 1895) Solenopsis fugax (LATREILLE, 1798) Strongylognathus testaceus (SCHENCK, 1852) Tapinoma ambiguum EMERY, 1925 Tapinoma erraticum (LATREILLE, 1798)2 3 3 3 3 1 3 3 3 1 1 1 1 3 2 3 3 3 3 Bem. Nomenklatur nach SEIFERT (1994). Abkürzungen und Erläuterungen; letzter Nachweis/ Quelle (Spalte Bem.) 01) - 24.07.1976, Knittelholz bei Zeitz, det. SEIFERT Literatur SEIFERT, B. (1994): Die freilebenden Ameisen Deutschlands (Hymenoptera: Formicidae) und Angaben zu deren Taxo- nomie und Verbreitung.- Abhandlungen und Berichte des Naturkundemuseums, Forschungsstelle Görlitz (Görlitz), 3: 1-44. Anschrift des Autors Dr. Bernhard Seifert Staatliches Museum für Naturkunde Görlitz Landesmuseum des Freistaates Sachsen PSF 300 154 D-02806 Görlitz E-Mail: bernhard.seifert@smng.smwk.sachsen.de !$& SEIFERT, B.(1995): Rote Liste der Ameisen des Landes Sach- sen-Anhalt.- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 18: 42-44.
Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Biologische Vielfalt und FFH-Management im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle Sonderheft 1 / 2008 Abkürzungsverzeichnis6 1Einführung9 1.1 1.2 1.3Aufgaben und Ziele des ABSP Fachliche Grundlagen und Quellen Danksagung9 10 12 2Landschaftsraum13 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.3 2.3.1 2.3.2Lage und naturräumliche Gliederung Standortfaktoren im Saale-Unstrut-Triasland Geologie und Landschaftsentwicklung Boden Klima Potenziell natürliche Vegetation Kulturräumliche Bedingungen Besiedlungsgeschichte Nutzungsgeschichte13 15 15 17 18 19 22 22 24 3Lebensräume28 3.1 3.228 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 3.3.8.1 3.3.8.2 3.3.8.3 3.3.9 3.3.10 3.3.11Biotop- und Nutzungstypen (CIR-Luftbildinterpretation) Für den Naturschutz besonders wertvolle Bereiche (Selektive Biotopkartierung) Landschaftsraumbedeutsame Lebensräume Quellen Fließgewässer Stillgewässer Uferstaudenfluren, feuchte Hochstaudenfluren Niedermoore, Sümpfe Grünländer Magerrasen, Heiden und Thermophile Säume Wälder Feuchtwälder Trockenwälder Zonale Wälder, Forste und Schluchtwälder Gehölze Streuobstwiesen Agrotope (Ackerwildkrautfluren, Weinberge)30 37 39 41 50 54 57 62 69 86 86 94 98 108 113 117 4Pflanzen und Tiere123 4.1 4.2 4.2.1 4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.1.4Datenlage und Dokumentationsstand Bedeutsame Arten und Artgruppen Pilze, Flechten und Pflanzen Großpilze und Schleimpilze (Mycota et Myxomycetes) Flechten (Lichenes) Moose (Bryophyta) Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)123 123 127 127 138 143 159 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.2.2.5 4.2.2.6 4.2.2.7 4.2.2.8 4.2.2.9 4.2.2.10 4.2.2.11 4.2.2.12 4.2.2.13 4.2.2.14 4.2.2.15 4.2.2.16 4.2.2.17 4.2.2.18 4.2.2.19 4.2.2.20 4.2.2.21 4.2.2.22 4.2.2.23 4.2.2.24 4.2.2.25 4.2.2.26 4.2.2.27 4.4.2.28 4.2.2.29 4.2.2.30 4.2.2.31 4.2.2.32 4.2.2.33Tierarten Weichtiere (Gastropoda et Bivalvia) Asseln (Isopoda) Webspinnen (Araneae) Weberknechte (Opiliones) Doppelfüßler (Diplopoda) Hundertfüßer (Chilopoda) Springschwänze (Collembola) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) Köcherfliegen (Trichoptera) Steinfliegen (Plecoptera) Libellen (Odonata) Ohrwürmer (Dermaptera) Schaben (Blattoptera) Heuschrecken (Ensifera et Caelifera) Zikaden (Auchenorrhyncha) Wildbienen (Hymenoptera: Apidae) Laufkäfer (Coleoptera: Carabidae) Wasserkäfer (aquatische Coleoptera) Kurzflügler (Staphylinidae) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidea) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) Rosenkäferartige (Coleoptera: Cetoniidae) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionidae) Großschmetterlinge (Lepidoptera) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostomata) Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia) Vögel (Aves) Säugetiere außer Fledermäuse (Mammalia excl. Chiroptera) Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Weitere Arten und Artgruppen188 188 200 205 213 217 220 223 225 229 232 235 247 250 253 262 268 273 283 288 295 301 304 308 312 316 323 338 340 354 360 370 380 392 5Leitbild und Bewertung403 5.1 5.2403 5.2.1 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.5Leitbild für den Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland Bewertung des Arten- und Biotopinventars - Biodiversität im Saale-Unstrut-Triasland Aspekt Biotopschutz Bewertung auf Basis der CIR-Luftbildinterpretation Bewertung auf Basis der selektiven Biotopkartierung Bewertung anhand des Arteninventars Bedeutung des: xerothermen Vegetations- und Standortkomplexes Veränderungen der biologischen Vielfalt Synopse: Schwerpunktgebiete biologischer Vielfalt6Nutzungen, Nutzungsansprüche und Konflikte419 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9Landwirtschaft Forstwirtschaft Trinkwasser und Abwasserbewirtschaftung Fischerei und Jagd Erholung, Tourismus und Sport Siedlung, Gewerbe und Verkehr Gesteins- und Bodenabbau Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz Register der Gefährdungen419 425 432 434 436 438 440 442 444 405 406 406 409 410 413 416 417 7Ziele, Anforderungen und Maßnahmen446 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3Ziele des Naturschutzes Naturschutzstrategien und regionale Ziele Schwerpunktthema: Erhaltung xerothermer Offenlandlebensräume Ergebnisse der Zielkonzeption Anforderungen und Maßnahmen des Naturschutzes Anforderungen an die Landwirtschaft Anforderungen an die Forstwirtschaft Anforderungen an Gewässerunterhaltung, Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz Anforderungen an Erholung, Tourismus und Sport Anforderungen an den Gesteins- und Bodenabbau Anforderungen an Fischerei und Jagd Anforderungen an Siedlung und Verkehr Spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen Pflege- und Nutzung von Streuobstwiesen Habitatschutz und -entwicklungsmaßnahmen für Fledermäuse Schwerpunktthema: Erhaltung xerothermer Offenlandbiotope durch Integration von landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutzmaßnahmen Methoden zur Erhaltung von Xerothermrasen Erst- und Wiederinstandsetzung durch Entbuschung Möglichkeiten der Schaf- und Ziegenbeweidung von Xerothermrasen Schaf- und Ziegenbestände im Saale-Unstrut-Triasland Stand der Beweidung in FFH-Gebieten im Saale-Unstrut-Triasland Rentabilität und Förderung der Schafbeweidung Probleme der Beweidung Folgerungen und Perspektiven Praktische Ansätze für eine verbesserte Nutzung und Pflege durch Beweidung Naturschutzrechtliche Sicherung Bestehende Schutzgebiete nach Landesrecht Natura 2000 Biotopverbundplanung Berichtspflichten, Monitoring und Effizienzkontrolle446 446 455 458 459 459 462 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 7.2.8 7.2.8.1 7.2.8.2 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3 7.3.3.1 7.3.3.2 7.3.3.3 7.3.3.4 7.3.3.5 7.3.3.6 7.4 7.4.1 7.4.2 7.4.3 7.5 8 9 465 468 469 470 471 473 473 475 478 478 479 481 481 484 485 486 490 492 493 493 497 503 505 Bibliographie: Arten und Lebensräume im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland512 Anhang523 Gesamtverzeichnis der im Landschaftsraum Saale-Unstrut-Triasland nachgewiesenen Pilze, Flechten, Pflanzen- und Tierarten Farbtafeln592 Farbkarten(nach Seite 604) Karte 1: Biotop- und Nutzungstypen Karte 2: Landschaftsökologische Bewertung Karte 3: Schutzgebiete Karte 4: Ziele und Maßnahmen
4 Pflanzen und Tiere 4.1 Datenlage und Dokumentationsstand – M. TROST In die biologische Vielfalt gehen sämtliche Arten und Lebensgemeinschaften eines Gebietes ein. Eine intensive Kenntnis zu einem möglichst brei- ten Spektrum von Tier- und Pflanzenarten ist die Basis für fundierte Entscheidungen im Umweltbe- reich. Aus diesem Grund setzt die FFH-Richtlinie gezielt Schwerpunkte in Bezug auf bestimmte Arten (Anhänge II, IV, V) und charakteristische Arten von Lebensraumtypen, deren Vorkommen für die Ausweisung von Schutzgebieten maßgeb- lich ist und deren Erhaltungszustand in einem Moni- toring regelmäßig zu untersuchen ist. Bewertungs- ansätze von Natur und Landschaft, die versu- chen, allein auf abstrahierenden Raumeinheiten (Biotop- und Nutzungstypen, Biotopverbundsys- teme ...) aufzubauen, laufen Gefahr, wesentlich zu kurz zu greifen, wenn sie Aspekte der Arten- ausstattung nicht ausreichend berücksichtigen. Gerade auf Feld der Kenntnis des Arteninventars von Lebensräumen und Landschaften werden in Deutschland Defizite gesehen. So wurde wieder- holt auf die Bedeutung regionalisierter und natur- räumlicher Übersichten zur Fauna hingewiesen (MÜLLER-MOTZFELD 1992, NETTMANN 1992, RIECKEN 2000). Das Arten- und Biotopschutzprogramm ver- sucht gezielt, an diesem Punkt anzusetzen, in- dem das Arten- und Biotopinventar landschafts- raumbezogen beschrieben und auf Defizite und Untersuchungsbedarf hingewiesen wird. Im Rahmen der Datenrecherchen wurde der ak- tuelle Kenntnisstand für insgesamt 41 Artengrup- pen zusammengestellt. Für weitere 39 Käferfa- milien wurden die Beifänge determiniert, jedoch keine detaillierte Regionalauswertung vorgenom- men. Für mehrere Artengruppen wurde der Kennt- nisstand durch eigene Untersuchungen beträcht- lich erweitert, so dass eine sehr solide Daten- basis vorliegt. Der Durchforschungsgrad des Ge- bietes ist aus unterschiedlichen Gründen jedoch durchaus heterogen. Einigen insgesamt gut be- arbeiteten Artengruppen (z. B. Gefäßpflanzen, Weichtiere, Laufkäfer) stehen andere gegenüber, bei denen die Gesamtkenntnisse gering sind oder seit langer Zeit keine Daten mehr bekannt wur- den. Für einige Artengruppen – auch solche mit erheblicher Bedeutung in den Stoffkreisläufen der Ökosysteme (z. B. Springschwänze) – stellen die Zusammenstellungen im ABSP die ersten regionalisierten Daten überhaupt dar. Teilweise sind artgruppenbezogen Defizite durch den Mangel an qualifizierten Spezialisten zu erklären. Aber auch bei gut untersuchten Taxa gibt es Wis- senslücken in Bezug auf bestimmte Arten oder Teil- räume. Insgesamt gilt, dass der Raum zwischen Nebra, Freyburg, Naumburg und Bad Kösen hi- storisch und aktuell am besten bekannt ist, was zweifellos mit seiner aus ökologischer und areal- kundlicher Sicht besonders interessanten Arten- und Biotopausstattung und seiner reizvollen Land- schaft zu erklären ist. Es wurde versucht, für möglichst viele Artengrup- pen Datenbanken zu erstellen, die möglichst orts- und zeitgenaue Funddaten enthalten. Insgesamt wurden aus dem Projektgebiet Saale-Unstrut- Triasland 159.180 Artnachweise in Datenbanken dokumentiert (Tab. 4.1). Zum Teil konnte hierfür auf vorhandene Datenbanken zurückgegriffen werden (z. B. Datenbank Farn- und Blütenpflanzen, Daten- banken für Arten nach FFH-Richtlinie, Fischfauna Sachsen-Anhalts), für andere Gruppen wurden erstmals konkrete Daten zusammengestellt, für wenige Gruppen war der Aufbau von Datenbanken bislang nicht möglich. Im Zuge der Erarbeitung der Artgruppenmanuskripte sind alle Angaben von den Artgruppenspezialisten überprüft worden. 4.2 Bedeutsame Arten und Artengruppen – M. TROST Grundsätzlich sind alle Artengruppen und Arten Bestandteil der biologischen Vielfalt eines Gebie- tes, und die meisten sind für den Natur- und Arten- schutz von Interesse. Landschaftsökologische Dia- gnosen und Zielbestimmungen aus naturschutz- fachlicher Sicht erfordern eine umfassende Kennt- nis dieser biologischen Vielfalt. Bei Entscheidungs- findungsprozessen, z. B. im Zuge von Planungs- verfahren, wird oft direkt auf diese Kenntnisse zu- rückgegriffen. Einige (relativ abstrakte) Planungs- kategorien (z. B. Biotope, Biotopverbundstrukturen) basieren aber auch pauschal auf Artenschutzar- gumenten. Es ist jedoch immer wieder erforder- lich, auf die konkreten Kenntnisse zu den Arten und ihren Lebensräumen zurückzugreifen. Die FFH-Richtlinie stärkte die Bedeutung von Argu- menten des Artenschutzes, indem sie sich kon- sequent sowohl auf Lebensraumtypen als auch Arten bezieht. Aus diesem Grund ist es ein Grundanliegen des Arten- und Biotopschutzpro- gramms, konkrete Kenntnisse und Daten zu möglichst vielen Artengruppen und biogeographi- sche sowie biologische Hintergrundinformationen als Bewertungsgrundlage im Zusammenhang be- reitzustellen. Aus biogeographischer Sicht sowie wegen der unterschiedlichen Gefährdungssituation der Arten besteht jedoch nicht in Bezug auf alle Tier- und 123 Tab. 4.1: Dokumentationsstand der im ABSP Saale-Unstrut-Triasland behandelten Tier- und Pflanzengruppen (siehe auch Erläuterung S. 125 oben) Artengruppe ArtenzahlDatensätze Großpilze (Mycota et Myxomycetes)1.9378.526 Flechten (Lichenes)155 (10)11.272 Moose (Bryophyta)393 (93)2.100 Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)1.683 (197)104.460 4.168126.358 Pilze, Flechten, Pflanzen gesamt Wirbellose Tiere Weichtiere (Gastropoda et Bivalvia) 139 (9)2.305 Webspinnen (Araneae)263- Weberknechte (Opiliones)15377 Asseln (Isopoda)18469 Tausendfüßer (Diplopoda)31786 Hundertfüßer (Chilopoda)16192 Springschwänze (Collembola)71863 Eintagsfliegen (Ephemeroptera)24- Köcherfliegen (Trichoptera)55- Steinfliegen (Plecoptera)16- Libellen (Odonata)45 (2)744 Ohrwürmer (Dermaptera)4 (0)96 Schaben (Blattoptera)5 (0)53 Heuschrecken (Ensifera, Caelifera)44 (3)2.840 Zikaden (Auchenorrhyncha)198 (46)195 Wildbienen (Hymenoptera: Apidae)333- Laufkäfer (Coleoptera: Carabidae)296 (50)17.034 Wasserkäfer (aquatische Coleoptera, 9 Familien)280- Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae)5611.025 Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae)81 (3)775 Buntkäfer (Coleoptera:Cleridae)9 (2)36 Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae)2586 Schröter (Coleoptera: Lucanidae)5 (0)42 720 Rosenkäferartige (Coleoptera: Cetoniidae Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionidae)299 (26)- Großschmetterlinge (Lepidoptera)874 (138)7.101 Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae)118- Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae)38- Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeidae) einschließlich Pillendreher (Sisyphus schaefferi)6sonstige Käfer (Coleoptera, 39 Familien)176Wanzen (Heteroptera)218691 Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae)1- Wollschweber (Diptera: Bombyliidae)15- gesamt4.28535.730 Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostomata)43 (9)1.253 Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia)14 (0)966 Vögel (Aves) davon Brutvögel229 131 (7)- Säugetiere exkl. Fledermäuse (Mammalia exkl. Chiroptera)42 (4)815 Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera)18 (0)910 Wirbeltiere gesamt3463.944 Gesamtsumme der Artengruppen8.800166.032 124 Erläuterungen zur Tabelle 4.1 Artenzahl: Datensätze: Anzahl der Projektgebiet Saale-Unstrut-Triasland nachgewiesenen Arten der jeweiligen Gruppe; in Klammern: ausgestorbene/verschollene Arten bzw. Vogelarten, die das Gebiet als Brutvögel aufgegeben haben; Anzahl der in der Datenbank ABSP Saale-Unstrut-Triasland enthaltenen ortsbezogenen Datensätze (Mehrfachnennungen sind nicht ausgeschlossen) Pflanzenarten gleicher Handlungsbedarf seitens des Naturschutzes. Allgemein weit verbreitete, häu- fige und nicht gefährdete Arten sind nicht in dem besonderen Maße schutzbedürftig und/oder schutzwürdig, wie allgemein seltene und gefähr- dete Arten sowie Arten, die in ihrem Vorkommen auf einen oder wenige Landschaftsräume be- schränkt sind. In Anbetracht knapper Ressourcen wird sich der Naturschutz auf solche besonders bedeutsamen Artengruppen und Arten konzen- trieren. Aufgrund dieser Erwägungen wurde in den Arten- und Biotopschutzprogrammen in Sachsen-Anhalt stets großer Wert auf die Benennung derartiger landschaftsraumbedeutsamer Arten gelegt. Für die Auswahl landschaftsraumbedeutsamer Arten werden die Kriterien Gefährdung, Seltenheit, bio- geographische Aspekte, Repräsentanz, Gefähr- dung und naturschutzrechtlicher Status (Bundes- artenschutzverordnung, FFH-Richtlinie) herange- zogen. Dabei kommen landschaftsräumliche, bun- desweite (Rote Listen Deutschlands, Bundes- artenschutzverordnung) bis europaweite (FFH- Richtlinie) Aspekte zum Tragen. Als landschafts- raumbedeutsam werden Arten eingeschätzt, die 1 überregional gefährdet sind, typische Lebens- räume im Landschaftsraum Saale-Unstrut- Triasland besiedeln und hier, gemessen am Gesamtbestand in Sachsen-Anhalt, bedeu- tende Vorkommen besitzen und/oder 2 innerhalb von Sachsen-Anhalt nur im Land- schaftsraum Saale-Unstrut-Triasland vor- kommen bzw. hier einen Verbreitungs- schwerpunkt besitzen. Auf Basis dieser Arten können Bewertungen von Biotopen/Gemeinschaften fundierter und zutref- fender erfolgen, als z. B. durch die häufig übliche alleinige Anwendung des Kriteriums „gesetzlicher Schutzstatus“. Zudem erfolgt eine landschafts- raumspezifische Schwerpunktsetzung, die bei dem meist landes- oder bundesweiten Zuschnitt von gesetzlichen Schutzvorgaben oder Roten Listen nicht möglich wäre und die zielgerichtete Aussagen erleichtern kann. Die einzelnen Pflanzen- und Tiergruppen werden im Kapitel 4 im Zusammenhang dargestellt. Die textliche Ausarbeitung folgt dabei einem „Roten Faden“, der selbstverständlich in Abhängigkeit vom oftmals noch lückenhaften Kenntnisstand zur Biologie bestimter Taxa nicht immer akribisch eingehalten werden kann, sondern fallweise modifiziert wird. Die innere Gliederung soll nach- folgend skizziert werden: Einleitung • • Vorstellung der Artengruppe und allgemeine Beschreibung der Verbreitung und Habitat- ansprüche (Einnischung der Gruppe in Land- schaft und Ökosysteme, Lebensraumpräfer- enzen innerhalb des Gebietes) bioindikatorische Relevanz Erfassungsstand • • Datengrundlage und Erfassungsmethodik – welche Quellen wurden ausgewertet, welche Er- hebungen/Kartierungen wurden durchgeführt? Bewertung des Erfassungsstandes, Benen- nung teilräumlicher oder artengruppenbe- zogener Kenntnisdefizite im Gebiet. Bedeutung des Saale-Unstrut-Trias- landes für die Artengruppe • • • • Wertung des Artenbestandes, u. a. im Vergleich mit dem Artenbestand in Sachsen-Anhalt und in Deutschland ökologische und biogeographische Bedeu- tung des Landschaftsraumes für die Artgruppe (Hinweise auf Arealgrenzen, Vorposten, Re- fugien etc.) landschaftsraumtypische Habitate und Vor- kommensgebiete Tabelle der landschaftsraumbedeutsamen Arten. Gefährdung • • Nennung der gruppen- und artspezifischen Gefährdungsfaktoren und Beeinträchtigungen Tabelle der ausgestorbenen und verschollenen Arten, ggf. Verweis auf ehemalige Vorkommen. Schutz und Förderung • • • Maßnahmen/Bedingungen, die das Vorkommen der Art bzw. der Artgruppe erhalten bzw. för- dern, Vorschläge zu umweltverträglichen Be- wirtschaftungsformen, Nutzungsänderungen oder Nutzungsverzicht etc. spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Lebensraumgestaltung) wenn möglich, flächenscharfe und fundortbe- zogene Schwerpunkte des Vollzugs der vor- geschlagenen Maßnahmen. Untersuchungsbedarf • • • Angaben zu weiteren notwendigen Erfassungen Optimierung von Erfassungsmethoden Erfolgskontrolle relevanter Maßnahmen etc. 125
Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt durch Dieter Frank und Peer Schnitter; ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Inhalt (53 KB) Gesamtdatei des Buches (47,4 MB) Eine komprimierte Datei des Buches steht nachfolgend als Blätterkatalog zur Verfügung. (12,9 MB) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (766 KB) Armleuchteralgen (Characeae) (395 KB) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (854 KB) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (738 KB) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (2,3 MB) Schleimpilze (Myxomycetes) (533 KB) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (1,8 MB) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (1,2 MB) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (384 KB) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (477 KB) Lurche (Amphibia) (413 KB) Kriechtiere (Reptilia) (424 KB) Vögel (Aves) (614 KB) Säugetiere (Mammalia) (542 KB) Egel (Hirudinea) (379 KB) Regenwürmer (Lumbricidae) (443 KB) Weichtiere (Mollusca) (503 KB) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (403 KB) Asseln (Isopoda) (384 KB) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (443 KB) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (388 KB) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (483 KB) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (457 KB) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (548 KB) Springschwänze (Collembola) (422 KB) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (496 KB) Libellen (Odonata) (545 KB) Steinfliegen (Plecoptera) (437 KB) Ohrwürmer (Dermaptera) (355 KB) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (361 KB) Heuschrecken (Orthoptera) (462 KB) Zikaden (Auchenorrhyncha) (474 KB) Wanzen (Heteroptera) (692 KB) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (372 KB) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (533 KB) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (655 KB) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (373 KB) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (352 KB) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (395 KB) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (660 KB) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (413 KB) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (462 KB) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (453 KB) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (404 KB) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (392 KB) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (391 KB) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (380 KB) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (377 KB) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (420 KB) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (502 KB) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (529 KB) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (464 KB) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (362 KB) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (557 KB) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (552 KB) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (576 KB) Köcherfliegen (Trichoptera) (455 KB) Schmetterlinge (Lepidoptera) (1,3 MB) Schnabelfliegen (Mecoptera) (347 KB) Flöhe (Siphonaptera) (426 KB) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (439 KB) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (380 KB) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (355 KB) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (367 KB) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (386 KB) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (496 KB) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (381 KB) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (341 KB) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (411 KB) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (345 KB) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (490 KB) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (374 KB) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (356 KB) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (372 KB) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (406 KB) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (477 KB) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (405 KB) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (474 KB) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2008 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Reiner Theunert Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung (Stand 1. November 2008) Teil B: Wirbellose Tiere Weitere Themen: ECONAT 08 – Seminar in Großbritannien Beiträge Vorwort152 THEUNERT, R.: Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung – (Stand 1. November 2008) Teil B: Wirbellose Tiere153 Harms, A. & B. Paterak 211 ECONAT 08: Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten – Internationales Seminar im März 2008 in Großbritan- nien – Kurzmitteilungen 214 90.000ste CITES-Bescheinigung ausgestellt Historische Waldnutzung im „Bentheimer Wald“ (Teil A „Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze“ ist als Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2008 erschienen.) Neuer Rekord bei den Kiebitzen in der Fehntjer Tief-Niederung Mehr als 400 wild lebende Weißstorchpaare in Niedersachsen Naturschutz auf Flächen des NLWKN Gebietskulisse zur Umsetzung des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes erarbeitet. Vorwort Die Störungs- und Schädigungsverbote zum Schutz bestimmter wild lebender Pflanzen- und Tierarten stel- len seit 1976 einen Kernbereich des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar1. Den Schutz der besonders und streng geschützten Arten regeln ins- besondere die §§ 42, 43 und 62 BNatSchG (s. Anhang). Im Mittelpunkt steht § 42 Abs. 1 BNatSchG. Er verbietet es 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädi- gen oder zu zerstören. Zwar hat der Bundesgesetzgeber bestimmte Tätigkeiten und Vorhaben von diesen Verboten ausgenommen, so dass dort nur der Schutz der EU-rechtlich geschützten Arten verlangt wird. Das gilt für die der guten fachlichen Praxis entsprechende land-, forst- und fischereiwirt- schaftliche Bodennutzung, nach § 19 BNatSchG zuläs- sige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne § 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG. Für andere Tätig- keiten und Vorhaben sind jedoch unter Umständen alle besonders und streng geschützten Arten beachtlich. In Niedersachsen gibt es 1.689 besonders oder streng geschützte Arten aus 19 Artengruppen. Eine hohe Zahl zwar, aber tatsächlich weniger als 5 % der hier heimischen Arten. Zu den besonders und streng ge- schützten Arten zählen auch längst nicht alle Arten der Roten Listen, sondern wiederum nur eine Minderzahl der gefährdeten Arten. Das folgende Verzeichnis der in Niedersachsen vorkommenden besonders und streng geschützten Arten soll einen Beitrag zum Schutz dieser Arten leisten. Über ein bloßes Artenverzeichnis hinaus enthält es Angaben zum rechtlichen Schutz, zum Gefährdungsgrad nach den Roten Listen, zu den für die Arten relevanten Habitatkomplexen sowie Informationen zum Bestand und zur Verbreitung der jeweiligen Arten. Das Verzeichnis soll zum einen die Entscheidung, wel- che Arten im Einzelfall zu erfassen und in eine entspre- chende artenschutzrechtliche Prüfung einzubeziehen sind, erleichtern. Es wendet sich daher an alle Personen und Stellen, die für die Erhaltung dieser Arten in Nie- dersachsen Verantwortung tragen und die bei ihren Tätigkeiten, Plänen oder Vorhaben die Schädigungs- und Störungsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG, z. T. mit un- terschiedlicher Reichweite, beachten oder vorausschau- end berücksichtigen müssen. Zum anderen ist das Werk auch für viele faunistisch und floristisch Interessierte von Bedeutung, da hiermit für viele Arten erstmals Angaben zu deren Vorkommen und Verbreitung in Niedersachsen vorgelegt werden. Eine wesentliche Grundlage für diese Angaben waren die Daten der Arten-Erfassungsprogramme des NLWKN. Allen ehrenamtlichen Melderinnen und Meldern sei an dieser Stelle für ihre oft jahrelange Mitarbeit herzlich gedankt. Aufgrund des Umfanges erscheint das Verzeichnis in zwei Teilen: die Liste der Wirbeltiere und Gefäßpflanzen als Informationsdienst 3/2008 und das Verzeichnis der wirbellosen Tierarten als Informationsdienst 4/2008. Die Schriftleitung 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) v. 25.03.2002, BGBl. I S. 1193; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.04.2008, BGBl. I S. 686 152 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 4/2008 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 28. Jg. Nr. 4 153-210 Hannover 2008 Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung – Teil B: Wirbellose Tiere (Stand 1. November 2008) von Reiner Theunert Inhalt 1 Welche Arten sind geschützt? 2 Was ist verboten? 3 Welche Arten stehen im Verzeichnis? 4 Erläuterungen und Abkürzungen in den einzelnen Spalten 5 Danksagung 6 Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten Arten – Wirbellose Tiere 6.1 Schmetterlinge 6.2 Hautflügler 6.3 Käfer 6.4 Libellen 6.5 Netzflügler, Springschrecken, Webspinnen 6.6 Krebse, Weichtiere, Stachelhäuter 7 Register der deutschen Artnamen 8 Quellen Anhang: Gesetzliche Grundlagen (§§ 42, 43 und 62 BNatSchG) 153 154 154 155 156 156 157 166 182 193 198 200 203 207 209 Teil A „Wirbeltiere, Pflanzen und Pilze“ ist als Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 3/2008 erschienen. Das Verzeichnis umfasst die 1.689 in Niedersachsen nach- gewiesenen wild lebenden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten der besonders und streng geschützten Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Neben Angaben zum rechtlichen Schutz enthält das Verzeichnis auch Aussagen zur Gefährdung, zu den besiedelten Habitaten sowie zu Bestand und Verbreitung der einzelnen Arten. 2. Streng geschützt gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG sind ein Teil der besonders geschützte Arten, und zwar Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung 338/97, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 BArtSchV. Was zunächst in Teilen widersprüchlich zu sein scheint, löst sich bei näherer Betrachtung auf. Alle Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind streng geschützt, so dass die erste Zuordnung im BNatSchG als besonders ge- schützte Arten überflüssig ist (vgl. SSYMANK et al. 1998). Entsprechend verhält es sich mit den Arten im Anhang A der EG-Artenschutzverordnung. Sie alle sind streng geschützt. Gültig ist jeweils der rechtswirksam stärkere Schutz. Er schließt die rechtswirksam schwächeren Be- stimmungen mit ein. Deutlicher in der Zuordnung ist die Bundesarten- schutzverordnung, die einzige nach § 52 Abs. 1 BNatSchG ergangene Rechtverordnung. In ihr ist klar zwischen besonders und streng geschützten Arten unterschieden worden. Was „europäische Vogelarten“ sind, ist in § 10 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG näher bestimmt. Der Begriff umfasst alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie. 1 Welche Arten sind geschützt? Die Einstufung als besonders oder streng geschützte Art ergibt sich aus §10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG: 1. Besonders geschützt gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG sind Arten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzver- ordnung 338/97, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Arten nach Art. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (das sind alle europäischen Vogelarten), Arten der Anlage 1 Spalte 2 und 3 zu § 1 der Bundes- artenschutzverordnung (BArtSchV) (= Rechtsverord- nung nach § 52 Abs. 1 BNatSchG). Abb. 1: Pflanzen- und Tierarten und ihr Schutz nach § 42 Abs. 1 BNatSchG Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 4/2008 153
Origin | Count |
---|---|
Bund | 43 |
Land | 29 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 37 |
Taxon | 1 |
Text | 13 |
unbekannt | 21 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 34 |
offen | 37 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 72 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Dokument | 2 |
Keine | 59 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 40 |
Lebewesen & Lebensräume | 72 |
Luft | 27 |
Mensch & Umwelt | 71 |
Wasser | 26 |
Weitere | 69 |