Die Bundesregierung hatte sich 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten zu neutralisieren, ab Beginn der laufenden Legislaturperiode (2014 bis 2017). Das Umweltbundesamt hat deshalb 138.038 Gutschriften aus dem CDM gelöscht (eine Gutschrift entspricht einer Tonne CO2-Äquivalente). Dies entspricht den Emissionen aller Dienstreisen der Bundesregierung, die 2014 von 16 Ministerien und 58 Bundesbehörden mit Flugzeug und Dienstfahrzeugen gemacht wurden. Der Ausgleich erfolgt über Klimaschutzprojekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards. Das Umweltbundesamt hat sich für den Ankauf von Gutschriften aus fünf Projekten entschieden, die nach den UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – dem sogenannten Clean Development Mechanism, CDM – zertifiziert sind.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Wie in den vergangenen Jahren gleichen die Bundesregierung und die Bundesverwaltung auch 2019 alle Treibhausgasemissionen aus, die durch ihre Dienstreisen und Dienstfahrten entstanden sind. Die Bundesregierung wird hierfür Emissionsminderungsgutschriften – meist als Klimaschutzzertifikate bezeichnet – aus anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten erwerben und anschließend löschen. Die Klimaschutzprojekte sind nach dem UN-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) geprüft und zertifiziert. Für den Erwerb dieser Gutschriften ruft das Umweltbundesamt (UBA) jetzt nationale sowie internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten zu Angeboten auf. Mit der jetzigen Ausschreibung wird zusätzlich der Ausgleich aller Treibhausgasemissionen vorbereitet, die im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entstehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir kompensieren die Emissionen unvermeidlicher Dienstreisen des Bundes mit Investitionen in international vorbildliche Klimaschutzprojekte. Auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung 2030 werden wir auch aus den Erfahrungen der derzeitigen Krise lernen und künftig noch mehr auf virtuelle Treffen setzen. Die Technik dafür ist vorhanden, funktioniert, spart Zeit, Geld und schont das Klima . Besonders wichtig ist mir, dass wir ab diesem Jahr einen Schritt weitergehen und sämtliche Emissionen meines Hauses kompensieren, nicht nur die Dienstreisen. Damit erreichen wir die Klimaneutralität des BMU . Zusätzlich werden wir alle Emissionen, die durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft entstehen, mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ausgleichen.“ Mit dem aktuellen Ankauf von Gutschriften werden Emissionen über 347.507 Tonnen aus den Kfz-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung ausgeglichen. Dabei verbrieft eine Gutschrift eine vermiedene Tonne CO2 -Äq in einem Klimaschutzprojekt. Das UBA nutzt zur Kompensation nur Klimaschutzprojekte aus dem CDM. Damit sind sie unter dem Dach der UN -Regeln zertifiziert. CDM-Projekte werden insbesondere auf ihre sogenannte Zusätzlichkeit geprüft. Das bedeutet, dass das Projekt ohne die Förderung durch den CDM gar nicht stattgefunden hätte. Nur dann sind die Emissionseinsparungen nachweisbar zusätzlich. Weiterhin werden die Emissionsminderungen erst nach tatsächlich erfolgtem Durchführen des Projekts auf Basis von Prüfungen unabhängiger Gutachter festgestellt und von dem UN-Exekutivrat des CDM freigegeben. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir setzen unser Augenmerk besonders auf ambitionierte, nachhaltige Projekte, die über eine reine CO2-Minderung hinausgehen und einen zusätzlichen Mehrwert für die Projektländer aufweisen. Diese Co-Benefits dienen etwa der Verbesserung der Luftqualität vor Ort, dem Gesundheitsschutz oder der Partizipation an Energiebereitstellung und Trinkwasserversorgung. Oft entstehen so auch neue, grüne Arbeitsplätze.“ Zusätzlich zu der Berechnung und Kompensation der dienstreisebedingten Emissionen wird das UBA in diesem Jahr auch die Emissionen aus dem Ministerialbetrieb des Bundesumweltministeriums selbst sowie die Emissionen der diesjährigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgleichen.
Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionen in Deutschland leiten sich aus einem System von Modellextrapolationen und Trendfortschreibungen der im Januar veröffentlichten detaillierten Berechnungen des Jahres 2012 ab. Hierfür wurden für das Jahr 2013 erste veröffentlichte Überblicksangaben der amtlichen Statistik, der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und von Industrieverbänden verwendet. Dementsprechend haben auch die Gesamtergebnisse einen vorläufigen Charakter und können sich bei verbesserter Datenlage noch ändern. Die Ergebnisse der CO2 -Berechnungen haben sicher eine höhere Genauigkeit als die für die anderen Treibhausgase ermittelten Ergebnisse. Es handelt sich bei den Angaben um die absoluten Emissionsmengen, ohne jede statistische Bereinigung um Wetter - oder Konjunktureffekte. Diese Bilanz berücksichtigt dabei noch nicht die Effekte des Emissionshandels und der im Ausland durchgeführten JI- bzw. CDM-Projekte. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Umweltbundesamt teilt Airlines kostenlose Zertifikate zu Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate - basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 - werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines. Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO 2 -Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber. Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. E Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Antragsfrist endet am 23. Januar 2012 Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute die Frist für Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlagenbetreiber haben bis zum 23. Januar 2012 Zeit, ihre Anträge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA einzureichen. Voraussetzung hierfür war das Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes sowie der Zuteilungsverordnung 2020. Mit der Bekanntgabe der Antragsfrist beginnt nun in Deutschland das Zuteilungsverfahren. Das UBA erwartet etwa 2.000 Anträge auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen von Anlagen der emissionsintensiven Industrie und der Energiewirtschaft. Wie in den beiden vorangegangenen Handelsperioden stellt das UBA den Anlagenbetreibern eine Antragssoftware zur Verfügung. Dieses so genannte Formular-Management-System ist ebenso verpflichtend wie der elektronische Versand der Zuteilungsanträge. Für Anlagenbetreiber, die bis zum Fristende am 23. Januar 2012 keinen Antrag auf Zuteilung beim Umweltbundesamt eingereicht haben, erlischt der Zuteilungsanspruch. Sie müssen dann ihren gesamten Bedarf an Emissionsberechtigungen zukaufen. Für Neuanlagen mit einer Emissionsgenehmigung nach dem 30.06.2011 gilt eine gesonderte Regelung. In der dritten Handelsperiode von 2013 bis 2020 wird das europäische Emissionshandelssystem weitreichend harmonisiert. Neben der gemeinsamen Obergrenze für Treibhausgasemissionen gelten erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Regeln für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen. Die DEHSt wird auf ihrer Internetseite u.a. folgende Anwendungen und Informationen für Anlagenbetreiber und Sachverständige Stellen bereitstellen: Zusätzlich bietet die DEHSt für Anlagenbetreiber und Sachverständige am 02. November sowie am 11. November 2011 in Berlin Informationsveranstaltungen rund um das Zuteilungsverfahren an. Im Pressebereich der DEHSt-Homepage steht ab sofort ein Informationspaket zur dritten Handelsperiode zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Dieses Factsheet untersucht die Rolle von Artikel 6 des Pariser Abkommens in den national festgelegten Beiträgen (engl. Nationally Determined Contributions (NDCs)), die die Vertragsstaaten bei der Klimarahmenkonvention eingereicht haben. Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen eine beträchtliche Offenheit gegenüber Artikel 6 besteht, wobei die Absicht, ITMOs oder A6.4ERs zu kaufen, deutlich geringer ist als die Bereitschaft, solche Einheiten zu verkaufen. Die Verteilung zwischen Verkäufern und Käufern spiegelt weitgehend die Struktur wider, die aus dem Kyoto-Protokoll und dem Clean Development Mechanism (CDM) bekannt ist, was darauf hindeutet, dass diese Rollenverteilung auch im Rahmen des Pariser Abkommens bestehen bleiben könnte. Das Factsheet kommt zu dem Schluss, dass die Ergänzung der Ergebnisse der NDC-Analyse durch länderspezifische Untersuchungen ein umfassenderes Bild darüber liefern könnte, welche Rolle Artikel 6 bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris spielen könnte. Quelle: Forschungsbericht
Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Ausgabe und Verwendung von Emissionsgutschriften im Rahmen dieser Mechanismen. Anschließend analysieren wir, welche Elemente der bestehenden Mechanismen auf den Artikel 6.4 Mechanismus übertragen werden könnten. Einige Regelungen aus dem CDM können mit nur geringfügigen Anpassungen übernommen werden, da sie das Ergebnis eines langen Optimierungsprozesses sind. Dazu gehören die Regeln und Vorschriften für den Projektzyklus, die Akkreditierung von Prüfern, die Validierung und Verifizierung, die Bestimmungen zur Transparenz und Governance. In anderen Bereichen sollten die Regelungen von Artikel 6.4 im Vergleich zum CDM und zur JI erweitert werden, vor allem im Bereich der Zusätzlichkeit, der Quantifizierung der Emissionsreduktionen, der Nicht-Dauerhaftigkeit sowie den Regelungen zu sozialen und ökologischen Schutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit CDM und JI empfehlen wir, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollen, die hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können. Quelle: Forschungsbericht
Die Anwendung iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) ermöglicht den Zugriff auf Daten aus allen Fachbereichen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), hier z.B. Daten zur Luft, zu Lärm und Strahlung, erneuerbaren Energien, Naturschutz, Wasser Landwirtschaft, Boden und Geologie. Die Daten stammen aus Mess- und Untersuchungsprogrammen des LfULG und aus den verschiedenen Fachinformationssystemen des Freistaates Sachsen. Es können fachspezifische Informationen visualisiert und ausgewertet werden ebenso wie es auch Möglichkeiten bietet, über alle verfügbaren Themen hinweg Analysen durchzuführen. Auswertungen können sowohl kartenbasiert als auch basierend auf den Sachdaten erfolgen. Die Anwendung iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) ermöglicht den Zugriff auf Daten aus allen Fachbereichen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), hier z.B. Daten zur Luft, zu Lärm und Strahlung, erneuerbaren Energien, Naturschutz, Wasser Landwirtschaft, Boden und Geologie. Die Daten stammen aus Mess- und Untersuchungsprogrammen des LfULG und aus den verschiedenen Fachinformationssystemen des Freistaates Sachsen. Es können fachspezifische Informationen visualisiert und ausgewertet werden ebenso wie es auch Möglichkeiten bietet, über alle verfügbaren Themen hinweg Analysen durchzuführen. Auswertungen können sowohl kartenbasiert als auch basierend auf den Sachdaten erfolgen.
Das Hauptziel dieses Forschungsprojekts bestand darin, Einblicke in den Stand der aktuellen Kohlenstoffmarktaktivitäten und Optionen zur Unterstützung der Fortführung neuer und bestehender Minderungsaktivitäten in der Zeit vor 2020 zu geben. In einer Analyse über die Anfälligkeit von CDM-Projekten für die wichtigsten Projekttypen in Schlüsselländern haben wir das Risiko bewertet, dass Projekte ohne signifikante CER-Einnahmen die Fortsetzung ihrer THG-Reduzierung einstellen. In diesem Kontext haben wir eine Bottom-up-Bewertung des CER-Angebotspotenzials für den Zeitraum 2013-2020 durchgeführt. Das gesamte CER-Angebotspotenzial für den Zeitraum 2013-2020 ist mit 4,6 Milliarden CER beträchtlich und liegt weit über dem derzeitigen Ausgabe- und Nachfrageniveau. Lediglich 4% des maximalen CER-Angebotspotenzials, das 171 Millionen CER entspricht, stammt aus Projekttypen, die gemäß der Analyse als besonders anfällig eingestuft wurden. Aufbauend auf dieser quantitativen Analyse haben wir die Grenzkosten des CER-Angebots und die Auswirkungen verschiedener Szenarien für die CER-Zulassung auf die CER-Angebotskurve untersucht. In unserem Referenzfall können bis zu 3,8 Milliarden neue CERs den Markt zu Preisen unter 1 <Euro> pro Einheit beliefern. Wir können belegen, dass strenge Zulassungsbeschränkungen für das Angebot von CERs aus bestehenden CDM-Projekten essentiell sind für alle neuen Nachfragequellen um die Erzeugung von THG-Minderungsaktivitäten sicherzustellen, die sonst nicht aufgetreten wären. Wir haben auch die Auswirkungen von Zertifikatsaufkaufprogrammen zur Unterstützung gefährdeter Projekte und das Potenzial für ähnliche Anstrengungen zur Ausweitung dieser Auswirkungen bewertet. Quelle: Forschungsbericht
Standardised Baselines (SBs) shall improve the opportunities for least developed countries and other underrepresented regions to participate in the Clean Development Mechanism (CDM). SBs allow for shifting the effort of developing baseline scenarios and additionality testing from the individual project to the sectoral level. This research project followed two separate approaches in order to gather experiences with the development of SBs and to contribute to the advancement of the SB regulatory framework. Under the first approach, an SB for rural electrification in Ethiopia was developed in cooperation with the Ethiopian Designated National Authority, which submitted the SB to the UNFCCC Secretariat. In the second part of the project, a scoping study assesses how SBs can be developed to cover complex integrated production processes. The Indonesian cement sector was chosen as case for this study. <BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
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