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Hessen_2022_Laerm_EU_Industrie_IED_Anlagen_LNight

EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - Lärmkartierung 2022: Industrielärm in Hessen (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Kassel, Offenbach, Wiesbaden) - IED-Anlagen (Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, engl. „Industrial Emissions Directive“, kurz IED) nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen - Industrie und Gewerbe) - Nachtpegel (LNight). Ausführliche Informationen: https://www.hlnug.de/?id=9145

Hessen_2022_Laerm_EU_Industrie_IED_Anlagen_LDEN

EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - Lärmkartierung 2022: Industrielärm in Hessen (Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Kassel, Offenbach, Wiesbaden) - IED-Anlagen (Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, engl. „Industrial Emissions Directive“, kurz IED) nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen - Industrie und Gewerbe) - Tagespegel (LDEN). Ausführliche Informationen: https://www.hlnug.de/?id=9145

Stadt Gelsenkirchen: Lärmkartierung Industrie und Gewerbe

Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.

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