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Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100).
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG An: << Antragsteller:in >> Guten Tag, ich bitte gem. UIG NRW um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat Ihr Ministerium eine Rechtsverordnung nach § 60 Abs. 4 LWG NRW erlassen, die den Inhalt, die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen, Nachweisen und Prüfbescheinigungen regelt? 2. Wenn ja, welche Rechtsverordnung ist das? 3. Handelt es sich hierbei um eine Rechtsverordnung, die zugleich § 61 Abs. 3 WHG umsetzt? 4. Wenn die vorigen Fragen verneint wurden, wo ist dann für industrielle Abwasserableiter geregelt, für welchen Zeitraum Abwassereinleiter Aufzeichnungen über das eingeleitete Abwasser aufbewahren müssen, welchen Umfang diese Aufzeichnungen haben müssen und unter welchen Voraussetzungen diese Aufzeichnungen von der zuständigen Behörde eingesehen werden können? 5. Inwiefern unterscheiden sich die Daten, die von industriellen Abwassereinleitern im Rahmen der Selbstüberwachung erhoben werden von denen, die bereits unter ELWAS-WEB zugänglich sind? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zur Empfehlung, neutral, also ohne Firmenbezeichnung und Logos, vor Ort aufzutreten, an Firmen, die am Zaunbau um den Görlitzer Park beteiligt sind, insbesondere an Firmen zuständig für die Baustellenbewachung. Herr Herden teilte der taz als Ihr Sprecher mit, dass solche Empfehlungen ausgesprochen wurden: https://taz.de/Zaun-um-den-Goerlitzer-Park/!6131678/ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Auskünfte zu den im Mai 2018 eingerichteten autarken Trockentoiletten mit Holzspänebetrieb am Magdeburger Platz sowie an der Kurfürstenstraße / Ecke Genthiner Straße. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie hoch waren die Gesamtkosten für Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme der beiden Toilettenanlagen an diesen Standorten? Welche laufenden Kosten sind seit der Inbetriebnahme bis heute (bzw. bis zum Projektende) angefallen, insbesondere für: a) Reinigung b) Wartung / Reparaturen c) Tausch der Holzspäne bzw. Entleerung d) Sonstige Betriebs- oder Verwaltungskosten e) weitere dem Vorhaben zuzuordnende Kosten Welche Firma oder Organisation war jeweils mit Bau, Betrieb und Wartung der Toiletten beauftragt? Gab es seit Inbetriebnahme eine Evaluation oder Nutzungsstatistik zu diesen Standorten? Falls ja, bitte ich um Überlassung des Berichts bzw. der Ergebnisse. Ich bitte um eine formlose elektronische Auskunft per E-Mail. Sollte eine Bearbeitung Gebühren verursachen, informieren Sie mich bitte vorab gemäß § 10 IFG. Danke für Ihre Bemühungen im voraus.
Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 300-jährlichen Hochwasser (HQ 300), gebietsweise wurde auch das Wiederkehrintervall 200 Jahre verwendet (HQ 200).
Die Daten beinhalten die Standorte mit potenziellen Schadstoffquellen nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ 20), gebietsweise wurden auch andere Wiederkehrintervalle verwendet (HQ 5 bis HQ 25).
1. Hat das Ministerium seit der Strandung des Wals in der Wismarer Bucht eine schriftliche technische Einschätzung bei Ballistik-Experten (Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Landeskriminalamt, Industrie oder anderes spezialisiertes ballistisches Institut) zur Euthanasie durch Großkaliber (z.B. .50 BMG oder ähnliches) angefordert? 2. Wurde die Bundespolizei See offiziell angefragt, ob ein Präzisionsschuss von einem ihrer Einsatzschiffe oder Beiboote technisch durchführbar wäre? 3. Liegt dem Ministerium ein schriftliches Gutachten vor, das belegt, dass eine ballistische Lösung physikalisch/technisch ausgeschlossen ist? 4. Wurde die Entscheidung, nicht zu schießen, primär aufgrund von Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Wirkung (Pressebilder) getroffen?
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 156 |
| Europa | 1 |
| Land | 144 |
| Weitere | 78 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 354 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 339 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 378 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 20 |
| Keine | 346 |
| Unbekannt | 10 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 80 |
| Lebewesen und Lebensräume | 369 |
| Luft | 69 |
| Mensch und Umwelt | 372 |
| Wasser | 120 |
| Weitere | 379 |