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Am 04.05.2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17.01.2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31.01.2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKI 1 erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.
Die PreussenElektra GmbH (Tresckowstraße 5, 30457 Hannover) hat mit Schreiben vom 1. Juli 2019 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194), beantragt. Die Mitgenehmigungsinhaberin Stadtwerke München GmbH (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ist diesem Antrag mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beigetreten. Die Anlage KKI 2 umfasst einen Druckwasserreaktorblock am Standort Dammstraße, 84051 Essenbach. Der Antrag ist auf die Erteilung einer Ersten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gerichtet. Das zugrundeliegende Vorhaben beinhaltet unter Einbeziehung der insgesamt geplanten Maßnahmen zu Stilllegung und Abbau von KKI 2 die erste Abbauphase mit dem Abbau von Anlagenteilen des KKI 2, während sich noch Brennstoff im Brennelementlagerbecken des KKI 2 befindet. In einer zweiten und separat zu genehmigenden Abbauphase sollen später auch der Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schilds erfolgen und die Anlage KKI 2 schließlich nach erfolgter Dekontamination und Freigabe nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden.
Die Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL), Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München, betreibt u.a. die Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG). Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2007 wurde der Betrieb dieser Mineralölfernleitung mit einer Durchsatzleistung von 6.400 m³/h auf dem deutschen Trassenabschnitt unbefristet zugelassen. Im damaligen Verfahren wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die TAL-IG verläuft durch die Gemeinden Kiefersfelden, Oberaudorf, Flintsbach a. Inn, Brannenburg, Raubling, Rosenheim, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Aibling, Tuntenhausen, Emmering, Frauenneuharting, Steinhöring, Hohenlinden, Maithenbeth, Isen, Lengdorf, Bockhorn, Fraunberg, Wartenberg, Berglern, Langenbach, Haag a. d. Amper, Moosburg a. d. Isar, Wang, Nandlstadt, Au i. d. Hallertau, Rudelzhausen, Mainburg, Geisenfeld, Vohburg a. d. Donau, Großmehring, Kösching und Lenting bis zur Stadtgrenze Ingolstadt. Die TAL hat nun die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 65 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der TAL-IG durch die Erhöhung der Förderrate der TAL-IG von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h beantragt. Dies soll neben einem im Rahmen der bisher zugelassenen Förderrate bereits praktizierten Einsatz von speziellen Fließverbesserer (DRA) auch durch eine Anpassung der vorhandenen Pumpen mittels Austausch der Laufräder in verschiedenen Stationen (in Deutschland: Station Steinhöring) erfolgen. Es erfolgt keine Änderung des zugelassenen Transportgutes. Bauarbeiten sind mit dem Vorhaben ebenfalls nicht verbunden.
Energiekonzern E.on verklagte am 01.10.2014 Bund und mehrere Länder auf Schadenersatz in Höhe von rund 380 Millionen Euro. Grund für die Klage sind die dreimonatige Stilllegung der AKWs Unterweser und Isar 1 im Frühjahr 2011.
Fragen und Antworten zum Rücktransport nach Biblis Meldung Stand: 02.11.2020 Insgesamt werden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen von Sellafield in Großbritannien ins hessische Zwischenlager Biblis gebracht. Worum geht es dabei, warum kommen die Abfälle zurück und weshalb eigentlich nach Biblis? Die Antworten auf drei häufig gestellte Fragen. Worum geht es? Den deutschen Energieversorgungsunternehmen war es bis 2005 erlaubt, bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken nach Sellafield in Großbritannien und La Hague in Frankreich zur Wiederaufarbeitung zu transportieren. Dabei wurden Teile der bestrahlten Brennelemente zu neuem Kernbrennstoff verarbeitet. Bei der Wiederaufarbeitung entstanden, neben großen Mengen nicht hoch-radioaktiver Abfälle, hochkonzentrierte flüssige Abfälle. Diese wurden anschließend in Glas gebunden; neuer hochradioaktiver Abfall ist entstanden. Die Wiederaufarbeitung deutscher Abfälle wurde 2005 verboten, da sie mit zusätzlichen Transporten, hohen Belastungen der Umwelt und dem Risiko der Proliferation verbunden ist. Von Biblis aus sind insgesamt 147 Behälter mit abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague gebracht worden. Aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Biblis resultierten insgesamt 15 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen, die in das Zwischenlager Gorleben gebracht wurden. Mit dem jetzigen Transport werden sechs Behälter von Sellafield, die ebenfalls bei der Wiederaufarbeitung von in Deutschland angefallenen Abfällen entstanden sind, nach Biblis gebracht. Warum kommen die Abfälle zurück? Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben Verträge mit den Wiederaufarbeitungsunternehmen im Ausland geschlossen, die sie verpflichten, die Abfälle zurückzunehmen, die bei der Wiederaufarbeitung ihrer Brennelemente angefallen sind. Zur Absicherung dieser Verträge hat die Bundesrepublik Deutschland sowohl mit der Französischen Republik als auch mit dem Vereinigten Königreich völkerrechtlich wirksame Verträge geschlossen. Danach ist es Deutschland u.a. untersagt, Initiativen zu ergreifen, die die Rückgabe der bei der Wiederaufarbeitung in Sellafield oder La Hague entstandenen Abfälle verhindern würde. Weshalb werden die Abfälle nach Biblis gebracht? Bis 2011 wurden insgesamt 108 Behälter aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben gebracht. Im Zuge der parteiübergreifenden Einigung für eine neue Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland vereinbarten der Bund, die Länder und die Abfallbesitzer, dass die noch ausstehenden 25 aus dem Ausland zurückzubringenden Behälter auf mehrere bestehende Zwischenlager in Deutschland verteilt werden sollen. Der Hintergrund: Abfälle sollten von nun nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben gehen - dies hatte den Eindruck erweckt, Gorleben sei als Endlagerstandort bei der neuen Suche bereits festgelegt. Das Atomkraftwerk Biblis ist einer der vier Standorte in Deutschland. Neben Biblis finden noch Rücktransporte nach Philippsburg (Baden-Württemberg/5 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen), Brokdorf (Schleswig-Holstein/7 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen) und Isar (Bayern/7 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen) statt. Video und Broschüre mit Informationen zur Rücknahme Zwischenlagerung / Transport Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm) Printversion bestellen
Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim. Als überregionale Nord-Süd-Verbindung verknüpft sie die Bundesautobahnen A 93, A 92, A 94, und A 8. Wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen des geringen Ausbauzustandes ist die bestehende B 15 für diese Verkehrsfunktion völlig unzureichend. Die geplante Ost-Süd-Umfahrung von Landshut im Zuge der geplanten Bundesfernstraße B 15 neu Regensburg – Landshut –Rosenheim beginnt im Norden nach dem Knotenpunkt der bestehenden B 15 neu mit der A 92 und endet südlich von Landshut an der bestehenden B 15. Durch die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut sollen die hochbelasteten Ortsdurchfahrten von Ergolding, Landshut und Kumhausen im Zuge der B 15 und der B 299 insbesondere vom Schwer- und Gefahrgutverkehr entlastet werden und eine leistungsfähige Anbindung des südlichen Landkreises Landshut an das Fernstraßennetz erreicht werden. Die beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Teilabschnitte der B 15 neu wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt. Das gegenständliche Verfahren umfasst nur den ersten Bauabschnitt der geplanten Ost-Süd-Umfahrung von Landshut. Dieser erste Bauabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle mit der A 92 bei Ohu und endet am Anschluss der Kreisstraße LAs 14. Die Trasse verläuft durch das Gemeindegebiet des Marktes Essenbach, Landkreis Landshut und das Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut. Eine ökologische Kompensationsmaßnahme ist im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach vorgesehen. Der Bauabschnitt ist als zweibahnige Landstraße mit 4 Fahrstreifen geplant und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Ab Bauanfang verläuft die B 15 neu zunächst in einer Trogstrecke unter Geländeoberkante. Im Bereich zwischen den Siedlungsteilen Ohu und Ohu-Siedlung verläuft die B 15 neu auf einer Länge von 361 m in einem Tunnel. Der Tunnel Ohu erhält einen begrünten Deckel über den alle vorhandenen kreuzenden Verkehrswege, einschließlich der kreuzenden Bahnstrecke Landshut – Plattling, geführt werden. Südlich des Tunnels wird die vorhandene Bebauung mit Lärmschutzwänden geschützt. Eine Brücke von 396 m Länge führt über die Isar und die Auwälder. Im Bereich der neuen Anschlussstelle mit der Kreisstraße LAs 14 wird diese zur Errichtung von Linksabbiegespuren verbreitert.
Die Firma Isar Aerospace Technologies GmbH beabsichtigt, am Standort Kolbersberg 102, 84571 Reischach, auf dem Flurstück Nr. 1179 der Gemarkung Eggen einen Gasgeneratorprüfstand zu errichten und zu betreiben. Der Prüfstand für Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 200 Megawatt unterliegt dem Immissionsschutzrecht. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 19 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 10.15.2.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Ziffer 10.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles vorgenommen.
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Wissenschaft | 5 |
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