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Tagung: 'Verantwortung fuer das kommende Jahrhundert: Was folgt nach Kairo?' (Bevoelkerungsentwicklung und Umwelt)

Bebauungsplan Nr. 34 , "Südlich der Schneiderstraße", Urschrift, Gemeinde Wathlingen

Nachdem der an der Schneiderstraße vorhandene Netto-Markt aufgegeben wurde, das Gebäude aber noch steht und langsam verfällt, wird die Notwendigkeit gesehen, für diesen Bereich insgesamt eine Regelung für die zukünftige Bebauung dieses zentralen, aber durch verhältnismäßig niedrige Wohnbebauung in ortüblicher Gestaltung geprägten Bereichs aufzustellen. Der vorliegende Bebauungsplan dient der Innenentwicklung bzw. der Nachnutzung einer derzeitigen Nutzungsbrache im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird. Eine Beeinträchtigung von besonders geschützten Arten oder deren Lebensstätten ist durch die Planung nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2020

Berlin ist eine moderne und wachsende Metropole. In den letzten 10 Jahren ist die Stadt um ca. 400.000 Einwohner angewachsen und die Prognosen gehen von einem weiteren Wachstum bis 2030, wenn auch bei geringeren Raten, aus (vgl. SenStadtWohn2019: Bevölkerungsprognose Berlin 2018-2030). Seit 2017 liegt eine Abschwächung der vorausgegangenen hohen Wachstumsraten vor, die pandemiebedingt im Jahr 2020 ihren Höhepunkt erreichte (vgl. SenStadtWohn2019: Bevölkerungsprognose Berlin 2018-2030 , Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021a ). Die durch das Bevölkerungswachstum entstehenden Flächenkonkurrenzen und der damit verbundene wachsenden Druck auf bestimmte Nutzungen prägen die aktuellen Herausforderungen der Stadtplanung. Der ständig steigende Bedarf nach bezahlbarer Wohn,- Arbeits- und Gewerbefläche sowie gut ausgebauter Infrastruktur steht dem Bedürfnis nach ausreichend städtischen Grün- und Freizeitflächen entgegen. Das urbane Grün ist nicht nur zu Erholungszwecken in einer lebenswerten Stadt unabdingbar, sondern auch um den klimawandelbedingten Belastungen der Großstadt entgegenzuwirken sowie zur Vernetzung von Biotopen beizutragen. Nicht zuletzt spielt die strategische Verteilung von Nutzungen zur Realisierung des Mobilitätsziels der „Stadt der kurzen Wege“ sowie für die Stärkung des polyzentralen Gefüges Berlins eine entscheidende Rolle (vgl. SenStadtWohn 2020a: FNP-Bericht 2020 ). Um Flächenkonkurrenzen zu identifizieren und die Verteilung der Nutzung nachhaltig planen zu können, ist die Kenntnis der momentanen Flächennutzung eine unerlässliche Voraussetzung. Die Auswirkungen städtischer Entwicklungs- und Bauprozesse auf die Umwelt sind in besonderem Maße von der Art und Intensität der konkreten Flächennutzung abhängig. Aus diesem Grunde sind die Wirkungen auf die Umwelt, aber auch die natur- und stadträumlichen Potenziale eng an Nutzungen und Baustrukturen gekoppelt.Die Realnutzungs- und die Stadtstrukturkartierungen des Umweltatlas gehen auf Konzepte und Strategien aus den frühen 1980er Jahren zurück und haben seitdem immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der räumlichen und fachlichen Differenzierung her sind die Kartierungen vor allem für stadtweite übergeordnete Analysen, Modelle und Programme der Umwelt-, Stadt- und Landschaftsplanung von grundlegender Bedeutung. Eine enge inhaltliche Verflechtung der vorliegenden Realnutzungskarten besteht zu den Karten „Stadtstruktur“ (06.07) und „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08) des Umweltatlas, die die Realnutzungkartierung weiter differenzieren. Besonders für die Flächennutzung „Wohnen“, die ein breites Spektrum von Stadtstrukturen enthält, ist diese weitere Differenzierung von besonderem Interesse, um verschiedene städtebauliche oder ökologische Indikatoren und Kenngrößen ableiten zu können. Da nicht alle für bestimmte Berechnungen oder Planungen erforderliche Daten vorliegen oder mit vertretbarem Aufwand vor Ort erhoben werden können, hat sich ein Ansatz durchgesetzt, der als stadtstrukturtypologisch bezeichnet werden kann. Dabei werden durch Stichprobenkartierungen vor Ort, durch Literaturwerte oder durch gutachterliche Abschätzung Indikatoren abgeleitet und den Kartiereinheiten Kenngrößen zugeordnet. Diese können dann über die flächendeckend vorliegende Kartierung von Nutzung und Stadtstruktur mit für viele Anwendungsfälle hinreichender Genauigkeit auf die gesamte Stadt übertragen werden. Insbesondere für die Aufgaben der Stadt- und Landschaftsplanung sind Informationen zur realen Flächennutzung unentbehrlich. So sind für die Beurteilung des Bedarfs der Bevölkerung an wohnungsnahen Erholungsmöglichkeiten Informationen über die Lage von Wohngebieten und Freiflächen notwendig. Auch können aus dem dichten Nebeneinander bestimmter belastender und sensibler Flächennutzungen wie Gewerbe in Nachbarschaft zu Wohnbebauung oder Kleingärten Hinweise zu bestehenden Konflikten (Lärm- und Luftbelastung, Schadstoffbelastung der Böden) abgeleitet und Lösungsstrategien entwickelt werden. Ebenso wäre die Entwicklung planerischer Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel ohne die differenzierte Kenntnis unterschiedlicher Stadtstrukturen nicht möglich. Darüber hinaus finden die Daten der Realnutzungskartierung als Teil des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) auch durch ihre Verwendung als Informationsgrundlage für Landschaftspflegerische Begleitpläne, für Umweltberichte im Rahmen der Bauleitplanung sowie für sonstige Umweltverträglichkeitsstudien und -prüfungen Eingang in den Planungsalltag. Die Karten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung Berlins und sind inhaltlich als eine Einheit zu betrachten. Methodisch bedingt überlagern sich diese Karten zum Teil. Seit 2010 werden daher zwei weitere Karten („Reale Nutzung“ (06.01.1) und „Reale Nutzung und Vegetationsbedeckung“ (06.02.1)) zur Verfügung gestellt, in denen die beiden bislang getrennt gehaltenen Informationen zusammengefasst sind und damit flächendeckend die reale Nutzung über alle Nutzungsarten abgebildet wird. Der folgende Text bezieht sich grundsätzlich auf alle Karten, sofern nicht ausdrücklich auf eine der Karten verwiesen wird.

Bauleitpläne der Stadt Bingen am Rhein

Alle Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) finden Sie im BinGIS-Bauleitplankataster der Stadt Bingen am Rhein unter https://www.bingen.de/rechtskraeftige-BP. Per Klick auf einen Bauleitplan öffnet sich eine Liste mit allen dem Bauleitplan zugehörigen Dokumenten (Plandokument, Textfestsetzungen, Begründung mit Anlagen und Umweltbericht).

Untersuchung des Bekleidungsverbrauchs einer bundesdeutschen Behoerde

Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.

3 Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung 2023 (nicht rechtsverbindlich), WFS-Downloaddienst

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung (2023) - nicht rechtsverbindlich! (Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht 2019, Regionaler Entwicklungsplan Halle 2023 Planänderung) Hier finden Sie Geo-Dienste von Lesefassungen der Raumordungspläne der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle. Dies bedeutet, dass in den Ausgangsplänen (in Kraft) die entsprechenden Änderungen, Fortschreibungen und Sachlichen Teilpläne eingefügt sind. Die Lesefassungen sind eine Zusammenfassung aller Planänderungen und kein in dieser Form beschlossener Raumordnungsplan. Sie sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Übersichtlichkeit und als Service. Maßstab: 1:100000

4 Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung 2023 (nicht rechtsverbindlich), WMS-Darstellungsdienst

Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung (2023) - nicht rechtsverbindlich! (Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht 2019, Regionaler Entwicklungsplan Halle 2023 Planänderung) Hier finden Sie Geo-Dienste von Lesefassungen der Raumordungspläne der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle. Dies bedeutet, dass in den Ausgangsplänen (in Kraft) die entsprechenden Änderungen, Fortschreibungen und Sachlichen Teilpläne eingefügt sind. Die Lesefassungen sind eine Zusammenfassung aller Planänderungen und kein in dieser Form beschlossener Raumordnungsplan. Sie sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Übersichtlichkeit und als Service. Maßstab: 1:100000

Begleitung bei der Konzeption und Umsetzung des ersten Nachhaltigkeitsberichts der Veolia Wasser GmbH

Empirische Analyse und Konzeption einer integrierten Umweltschutz-Berichterstattung unter Beruecksichtigung der Informationsbeduerfnisse externer Anspruchsgruppen

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen §  3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung §  4 Umweltverträglichkeitsprüfung §  5 Feststellung der UVP-Pflicht §  6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben §  7 Vorprüfung bei Neuvorhaben §  8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko §  9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen § 14e Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und Energieinfrastruktur Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

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