Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 30. November 2010 ihren vierten Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick“ (SOER 2010) veröffentlicht. Der Bericht ist eine umfassende Bestandsaufnahme, wie und warum sich die Umwelt in Europa verändert und was wir dagegen tun. Der SOER 2010 kommt zu dem Schluss, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die Umgestaltung Europas hin zu einer ressourceneffizienten grünen Wirtschaft nicht nur zu einer gesunden Umwelt führen, sondern auch den Wohlstand und sozialen Zusammenhalt fördern kann. SOER ist der zentrale Bericht der EUA und erscheint alle fünf Jahre. SOER 2010 besteht aus vier Hauptteilen: 1) themenspezifische Bewertungen zentraler Umweltthemen (Klimawandel, biologische Vielfalt, Landnutzung, Luftverschmutzung, Meeresumwelt, Konsum, usw.) unter Angabe relevanter Fakten und Trends, 2) einer Bewertung globaler und für die europäische Umwelt relevanter Megatrends, 3) Länderbeiträgen und 4) einem integrierten zusammenfassenden Berichten.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte am 26. August 2016 gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Kern der Beschwerde ist die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der BUND stütze sich in seiner EU-Beschwerde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine umfassende Alternativenprüfung vorschreibe und hohe Standards vor allem dann verlange, wenn die besonders geschützten NATURA-2000-Gebiete betroffen seien. Auch der zum BVWP gehörende Umweltbericht sei mangelhaft, weil vom Gesetz geforderte Maßnahmen fehlten, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden könnten. Außerdem lägen weder für Schienen- noch für Straßenbauvorhaben vollständige Netzplanungen vor.
Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.
Der vorliegende Hintergrundbericht erläutert Ziele und Mandat, Prozess und Methode des 6. Umweltberichts der UNEP (GEO-6) und wertet seine zentralen Befunde aus. Diese Befunde werden darüber hinaus aktuellen Daten zum Umweltzustand in Deutschland gegenübergestellt. Die Autorenschaft kommt zu dem Schluss, dass trotz erheblicher Anstrengungen der Umweltpolitik auch in Deutschland zahlreiche Umweltprobleme nicht gelöst sind. Zudem tragen Konsum- und Produktionsmuster in Deutschland zu Umweltkonflikten im Ausland bei. Abschließend werden Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der deutschen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik abgeleitet. Veröffentlicht in Texte | 24/2019.
Förderung von Ölsänden: Oberflächennahe Ölsande werden mit Baggern und Ladern abgebaut, mit warmem Wasser zu einem Slurry gemischt und zu Extraktionsanlagen gepumpt. Extraktion: Die Slurry wird durch Flotation aufgespalten. Das aufschwimmenden Bitumen wird abgetrennt, mit Naphtha (Rohbenzin) verdünnt und in Zentrifugen weiter aufgespalten. Abschließend wird das Naphtha abgetrennt und rückgeführt. Upgrading: Das Bitumen wird in einem Coker oder Hydrocraker thermisch in eine Gasfraktion, Naphtha und Gasöl (Mitteldestillat; Vorprodukt für Diesel, Kerosin, leichtes Heizöl) gespalten. Die Gase werden als Brennstoff genutzt, Naphtha und Gasöl zu einem leichten Syncrude gemischt, das in Raffinerien vor Ort oder nach einem Pipelinetransport zu im Prinzip jedem Mineralölprodukt verarbeit werden kann. Alle Daten für diesen Datensatz sind aus #1 entnommen. Die wesentlichen Quellen dieser Auswertung sind Umweltbericht zwei großer kanadischer Ölsandförderer [Suncor, Syncrude]. Ein Unternehmen betreibt nur Tagebau, das andere Tagebau und In-Situ-Extraktion. Die an sich umfangreichen Daten beziehen sich allerdings für beide Unternehmen nur auf die gesamten Prozessketten ohne Differenzierung Förderung - Bitumenextraktion/abtrennung - Upgrading und ohne Differenzierung Tagebauch / In-Situ-Extraktion. Damit ist auch hier eine entsprechende Differenzierung der Rechenwert nicht möglich. Es werden daher Rechenwerte für eine generische Bereitstellung von SynCrude abgeleitet. Beide Quellen enthalten Jahreswerte (bzw. entsprechend umrechenbare Tageswerte) zu Produktionsmenge, Emissionen, Wasserverbrauch, Flächenbelegungen, Reststoffmengen, Kosten und Personaleinsatz, jeweils für mehrere Jahre. Als Rechenwerte für 2005 werden die Mittelwerte beider Unternehmen ausgewiesen. Die Mittelung über eine - begrenzte - Anzahl von Jahren ist sinnvoll, da fast alle Zeitreihen Sprünge aufweisen. Einige dieser Sprünge sind in den gut dokumentierten Berichten erläutert. Hintergründe sind Ereignisse die sinnvollerweise auf mehrere Jahre abgeschrieben werden sollten. Auch für nicht erläuterte Sprünge kann von einer Wiederholung ausgegangen werden, was ebenfalls eine Mittelung sinnvoll macht. Materialvorleistungen: Nach ecoinvent [2004] für Ölförderung. Auslastung: 7884h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 199920000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2015 Lebensdauer: 20a Leistung: 30000MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Öl
Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung (2023) - nicht rechtsverbindlich! (Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht 2019, Regionaler Entwicklungsplan Halle 2023 Planänderung) Hier finden Sie Geo-Dienste von Lesefassungen der Raumordungspläne der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle. Dies bedeutet, dass in den Ausgangsplänen (in Kraft) die entsprechenden Änderungen, Fortschreibungen und Sachlichen Teilpläne eingefügt sind. Die Lesefassungen sind eine Zusammenfassung aller Planänderungen und kein in dieser Form beschlossener Raumordnungsplan. Sie sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Übersichtlichkeit und als Service. Maßstab: 1:100000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Regionaler Entwicklungsplan Halle, Lesefassung (2023) - nicht rechtsverbindlich! (Regionaler Entwicklungsplan Halle 2010, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel“ in der Planungsregion Halle mit Umweltbericht 2019, Regionaler Entwicklungsplan Halle 2023 Planänderung) Hier finden Sie Geo-Dienste von Lesefassungen der Raumordungspläne der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle. Dies bedeutet, dass in den Ausgangsplänen (in Kraft) die entsprechenden Änderungen, Fortschreibungen und Sachlichen Teilpläne eingefügt sind. Die Lesefassungen sind eine Zusammenfassung aller Planänderungen und kein in dieser Form beschlossener Raumordnungsplan. Sie sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich der Übersichtlichkeit und als Service. Maßstab: 1:100000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Landesweite Karten der PM10-Konzentration als Interpolation der Meßergebnisse der LÜN-Hintergrundstationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Konzentrationen für Orte gemacht werden an denen keine Meßstation steht. Für jedes Kalenderjahr wird eine eigene Karte bereitgestellt. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten der jeweiligen Jahre sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Meßwerte von ausserhalb Niedersachsens werden mit einbezogen.
Die Ortsgemeinde Harthausen unterliegt einer stetigen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Dieser Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken möchte die Ortsgemeinde in einem für die Gemeinde sinnvollen und verträglichen Maß nachkommen, indem vorzugsweise die bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage in Anspruch genommen werden, bevor weitere Bauflächen im Außenbereich erschlossen werden. Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich der Heiligensteiner Straße in Harthausen. Die Erschließung soll über eine bestehende private Zufahrt erfolgen. Die betreffende Fläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Allerdings fügt sich die geplante Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung. Die Planungsabsicht des Grundstückseigentümers entspricht grundsätzlich der oben dargestellten Zielsetzung der Ortsgemeinde, vorrangig bestehende innerörtliche Baulandpotenziale für die weitere bauliche Entwicklung zu nutzen. Die Ortsgemeinde sieht daher die städtebauliche Erforderlichkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans, da nur so die vorhandene innerörtliche Baulandreserve nutzbar gemacht werden kann. Eine Einbeziehung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke wurde geprüft, scheitert jedoch am fehlenden Eigentümerinteresse. Das Anwesen Heiligensteiner Straße 6a wird aufgrund der gemeinsamen Zufahrt mit in den Bebauungsplan einbezogen. Wesentliches Ziel der Ortsgemeinde bei der Planung ist somit die Schaffung einer zusätzlichen Baufläche für eine Wohnnutzung durch die Nutzung eines bestehenden Baulandpotenzials innerhalb der bestehenden Ortslage. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Innenentwicklung und erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Regionaler Entwicklungsplan Halle, Text, Begründung, Umweltbericht
Origin | Count |
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Bund | 2206 |
Europa | 4 |
Land | 442 |
Type | Count |
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Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 232 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 2028 |
Text | 84 |
Umweltprüfung | 201 |
unbekannt | 58 |
License | Count |
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geschlossen | 300 |
offen | 2280 |
unbekannt | 31 |
Language | Count |
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Deutsch | 2574 |
Englisch | 42 |
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Resource type | Count |
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