In seinem Bericht für das Jahr 2019 weist der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt insbesondere auf folgende Entwicklungen des vergangenen Jahres hin: Zusammenfassend kann man von einer zunehmenden Virtualisierung, Entgrenzung und Radikalisierung sprechen. Innenminister Holger Stahlknecht: „Feinde unserer Verfassung üben mit ihren verlockenden Botschaften und vermeintlich einfachen Lösungen auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger im Land, sich mit den Extremisten nicht gemein zu machen, ihre Botschaften nicht wiederzugeben und ihnen keine Bestätigung und Legitimation für ihre verfassungsfeindlichen Weltbilder zu geben. Die komplexen Fragen und Zusammenhänge der heutigen globalisierten Welt sind nicht einfach zu beantworten und schon gar nicht mit einem simplen Verweis auf ,die Ausländer‘, ,die da oben‘, ,die Ungläubigen‘, ,den Kapitalismus‘ oder ,den Westen‘“. Insgesamt wird das extremistische Potenzial in Sachsen-Anhalt auf 2.930 Personen beziffert. Hiervon entfallen etwa 1.230 Personen auf den Bereich des Rechtsextremismus. Dies stellt zwar einen leichten Rückgang dar, der beruht jedoch auf einer gesunkenen Mitgliederzahl bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Der Rechtsextremismus bleibt der mit Abstand größte extremistische Phänomenbereich in Sachsen-Anhalt, insbesondere im Hinblick auf seine Gefährlichkeit. Trauriger Beleg hierfür ist der rechtsterroristische Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Im Linksextremismus verortet der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt 550 Personen. Ein Anstieg um 20 Personen, der sich vor allem im Bereich der gewaltbereiten Linksextremisten widerspiegelt. Der Reichsbürgerszene werden – wie im Vorjahr – 500 Personen zugeordnet. Das islamistische Personenpotenzial ist erneut angestiegen und beläuft sich auf etwa 400 Personen (2018: 300). Dass Extremisten jedoch nicht nur in ihren Methoden vergleichbar handeln, sondern mitunter auch dieselben Ziele teilen, das zeigt der Antisemitismus. Antisemitismus lässt sich in allen extremistischen Phänomenbereichen finden. Um dem Antisemitismus entschieden entgegentreten zu können und um die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für diesen Teilbereich des Extremismus zu erhöhen, hat der Verfassungsschutz im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes erstmals ein phänomenübergreifendes Kapitel erstellt. Dieses skizziert die historische Entwicklung des Antisemitismus und stellt dar, dass er nicht nur im Rechtsextremismus zu finden ist, sondern auch im Linksextremismus und Islamismus. Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen: I. Rechtsextremismus Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke am 2. Juni 2019 und der Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 zeigen, wie entschlossen gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt, sind. An der Person des Tatverdächtigen von Halle zeigt sich insbesondere, dass neue Ansätze für das Gewinnen und Auswerten von Informationen, vor allem zum Erkennen potenzieller Gewalttäter und Anschlagsszenarien, erforderlich sind. Der Tatverdächtige Stephan B. war bei den Sicherheitsbehörden zuvor nicht in Erscheinung getreten. In die örtliche rechtsextremistische Szene war er nicht eingebunden. Auf diese Szenarien wird sich der Verfassungsschutz personell und materiell einstellen. Eine weitere Herausforderung innerhalb des Rechtsextremismus sind in diesem Zusammenhang die so genannten „Neuen Rechten“. Dies ist ein Netzwerk einflussreicher Ideologen ohne feste strukturelle Bindung. Sie zeigen sich diskursorientiert und geben sich intellektuell. Einigen kann eine Art „Scharnierfunktion“ zugesprochen werden: Es ist erklärtes Ziel, die eigene Ideologie in möglichst vielen politischen und gesellschaftlichen Spektren zu verbreiten. Hierbei sind sie als ideologische Meinungsführer nicht zu unterschätzen. Mit ihren Theorien und Schriften dienen sie als Stichwortgeber und geistige Brandstifter, insbesondere für Rechtsterroristen und andere rechtsextremistische Gewalttäter. Jedoch auch in seinem bisherigen Auftreten darf der Rechtsextremismus nicht vernachlässigt werden. Spektrenübergreifende Vernetzungsbestrebungen wie sie zum Beispiel von der „Artgemeinschaft“ ausgehen, Rekrutierungsbemühungen in nichtextremistischen Subkulturen oder das demokratiefeindliche Beeinflussen des öffentlichen Diskurses seitens einzelner herausragender Protagonisten tragen weiterhin zum Verbreiten der menschenfeindlichen Ideologie der Rechtsextremisten bei. II. Linksextremismus Wesentliche Aktionsfelder im Linksextremismus, insbesondere der autonomen Szene, sind „Antifaschismus“, „Antirassismus“, „Antinationalismus“, „Antirepression“ sowie „Antikapitalismus“. Beim „Antifaschismus“ geht es den Linksextremisten dabei nicht nur um eine demokratische und damit gewaltlose Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Vielmehr wird dies zu einem Kampf gegen den demokratischen Staat und die bürgerliche Gesellschaft ausgedehnt. Für Linksextremisten steht „Antifaschismus“ daher auch für die Forderung nach einer Überwindung der bestehenden Gesellschafts- und Staatsordnung und ist somit auch ein Angriff auf den Staat und nicht lediglich eine Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Neben situativ und teilweise spontan entstandenen Konfrontationen, zum Beispiel im Rahmen von versammlungsrechtlichen Aktionen, verüben Linksextremisten dabei auch gezielte Aktionen gegen ihnen missliebige Personen. So kam es am 19. Januar 2019 in Dessau-Roßlau zu einem versuchten Tötungsdelikt, als sechs Vermummte eine vierköpfige Gruppe angriffen, die sich auf dem Rückweg von einem rechtsextremistischen „Trauermarsch“ befand. Der offensichtlich geplante Angriff erfolgte unvermittelt und unter Einsatz eines Hammers, eines Schlagrings und eines Totschlägers, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen worden wäre. III. Reichsbürgerszene Rund 30 Prozent der Szeneangehörigen gehören Organisationen wie der „Samtgemeinde Alte Marck“, dem „Freistaat Preußen“ oder dem „Königreich Deutschland“ an. Etwa zehn Prozent der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ können zugleich dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Die Gefahr, die von dieser Szene ausgeht, zeigt sich vor allem in ihrer Ideologie. Wenn sich Bürger vom demokratischen Verfassungsstaat abwenden und kruden Verschwörungstheorien folgen, kann dies bei ihnen zu Abwehrreflexen bis hin zu vermeintlichen Notwehrlagen führen. In Verbindung mit diversen Waffenfunden bei „Reichsbürgern“ stellt sich damit eine sicherheitspolitische Herausforderung. IV. Islamismus Im Bereich des Islamismus sind für die Sicherheitsbehörden insbesondere zwei Entwicklungen von Bedeutung. Das sind zum einen die Fragen, die sich aus der tatsächlichen oder möglichen Rückkehr von Personen ergeben, die sich freiwillig in das Jihadgebiet begeben und dort terroristischen Gruppen angeschlossen hatten. Gleiches gilt für verdrängte IS-Kämpfer aus Syrien und dem Irak, die nach dem Verlust des „Kalifatsgebiets“ eventuell in Europa terroristisch aktiv werden könnten. Ebenso bedeutsam – aber weniger offensichtlich – ist die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die vom sogenannten legalistischen Islamismus ausgeht. Dieser steht scheinbar im Einklang mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Legalistische Islamisten arbeiten jedoch ebenfalls zielgerichtet an der Umsetzung ihres ideologischen Weltbilds, in dem eine vermeintlich von Gott gewollte Ordnung über allen von Menschen gemachten Regeln steht. Angesichts dieser Doktrin ist eine Vereinbarkeit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht gegeben. Relevant sind insoweit auch Predigten, die in Sachsen-Anhalt in Moscheen und Gebetsräumen gehalten wurden und werden. In einem kleineren Teil der Predigten stellte der Verfassungsschutz Elemente extremistischer Ideologie fest. So wurde in einer Predigt anhand von Beispielen aus dem Leben Mohammeds behauptet, dass die Muslime in Deutschland ihren „wahren“ Glauben nicht ausleben könnten und sie sich daher abschotten müssten. Damit stehen die Inhalte solcher Predigten einer Integration der zugewanderten Muslime entgegen und können bei Einzelnen zudem Hass und Vorurteile auf „den Westen“ und die Demokratie schüren. V. Ausländerextremismus Wie auch in den Vorjahren verfügt lediglich die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) über nennenswerte Strukturen in Sachsen-Anhalt. Für die PKK und ihre Anhänger standen vor allem die Proteste gegen die militärischen Interventionen der türkischen Streitkräfte in den kurdischen Siedlungsgebieten im Nordirak und in Nordsyrien im Vordergrund. Entsprechende Aktivitäten gab es auch in Sachsen-Anhalt. So nahmen am 12. Oktober an Demonstrationen in Magdeburg und Halle bis zu 550 bzw. 600 Personen teil. Von Bedeutung ist hierbei auch die Zusammenarbeit mit der linksextremistischen Szene. Vor allem die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD), aber auch Autonome sind hier aktiv und suchen Nähe und Kooperation mit PKK-Vertretern. VI. Wirtschaftsschutz / Spionageabwehr / Cyberabwehr Das Erkunden politischer Faktoren sowie der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und militärischen Potenziale eines anderen Staates ist Aufgabe vieler fremder Nachrichtendienste. Einige haben zudem den Auftrag, gezielt wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftsunternehmen auszuspionieren. Ein Beispiel ist die iranische Kampagne gegen Universitäten und Hochschulen weltweit, die die Cyberangriffskräfte der iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran) 2016 begonnen hatten und 2019 fortführten. Neben Daten- und damit Know-How-Abfluss sind verstärkt erpresserische Verschlüsselungen, Veröffentlichung von Unternehmensinterna oder gar die Übernahme von Firmennetzwerken zu verzeichnen. Im Rahmen seiner Präventionsarbeit sucht der Wirtschaftsschutz Kontakt zu Hochschulen, Unternehmen und Verbänden und wirbt dafür, Risiken und Bedrohungen ernst zu nehmen, entsprechend sensibel zu reagieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. VII. Übersicht über das Personenpotenzial 2017 2018 2019 Rechtsextremisten Parteigebundener Rechtsextremismus (Parteien) 265 265 180 Parteiungebundener Rechtsextremismus 350 340 360 Weitgehend unstrukturierter, meist subkulturell geprägter Rechtsextremismus 760 740 740 Summe: 1.375 1.345 1.280 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften) 1.300 1.300 1.230 Linksextremisten Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome 230 270 290 Parteien und sonstige Gruppierungen, unter anderem die „Rote Hilfe“ 260 260 260 Gesamt: 490 530 550 Islamisten 200 300 400 Reichsbürger und Selbstverwalter (inkl. Rechtsextremisten innerhalb dieser Szene) 450 500 500 PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 250 250 250 GESAMTZAHL aller Extremisten in Sachsen-Anhalt (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften) 2.655 2.880 2.880 (Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet.) VIII. Hintergrund Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderen die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag, als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2019, sowie die Berichte der Vorjahre, sind ab sofort im Internet abrufbar und können heruntergeladen werden: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Cannabis-Indoor-Plantage in Teuchern Tag, Uhrzeit 14.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 08:30 ; 29.10.19, 09:00 ; 08.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 25.11.19, 09:00 ; 02.12.19, 09:00 ; 16.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 11/19 Dem im September 1976 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll vor dem 17.04.2018 auf einem Anwesen in Teuchern drei Cannabis-Indoor-Plantagen mit insgesamt knapp 200 Cannabispflanzen betrieben haben. Ferner soll er in dem Anwesen Cannabispaste aufbewahrt und Cannabisblüten getrocknet haben. In einem weiteren Raum des Anwesens soll er verschiedene Munition sowie eine Doppellaufpistole aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht konkret eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.10.19, 08:30 ; 18.10.19, 08:30 ; 23.10.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 17/19 Dem im Mai 1964 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einem ihm seit Jahren bekannten Mann vergangen haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Verkehr einvernehmlich als Gegenleistung dafür stattgefunden habe, dass er den anderen Mann finanziell unterstütze. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Körperverletzung und Diebstahl in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 15.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 13:00 ; 06.11.19, 09:30 ; 20.11.19, 10:30 ; 26.11.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 21/19 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in Sangerhausen ein Wahlplakat beschädigt haben. Im September 2018 soll er in Sangerhausen eine Frau in den sog. "Schwitzkasten" genommen haben, um ihr das Mobiltelefon wegzunehmen. Im Juni 2018 soll er jeweils im Zuge von Auseinandersetzungen in Sangerhausen einen Mann geschlagen und einen anderen Mann in den Hals gebissen haben. Im August 2017 soll er aus einem Laden Tabak gestohlen haben. Im Februar 2017 soll er sich gewaltsam seiner Festnahme auf der Grundlage eines Haftbefehls widersetzt haben. Ein psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Steuerhinterziehung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:30 ; 23.10.19, 09:30 ; 24.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/17 Dem im Januar 1942 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 in Halle als gewerbetreibender Unternehmer im Bereich Umwelt-Consulting und Projektmanagement tätig gewesen sein und es unterlassen haben, pflichtgemäß Steuererklärungen abzugeben Dadurch hätten Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 300.000,00 Euro nicht festgesetzt werden können. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet gewesen zu sein, weil Gegenstand seiner Leistungen ausschließlich im Ausland gelegene Grundstücke gewesen seien, so dass er seiner Meinung nach die so erzielten Einnahmen nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe versteuern müssen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:00 ; 18.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 09:00 Raum 3 KLs 11/19 Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 und Juli 2017 als Patient in verschiedenen Krankenhäusern die dortigen Angestellten verbal bedroht und beleidigt und in einem Falle eine andere Patientin geschlagen haben. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da aber möglicherweise wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, ist das Verfahren von der Großen Strafkammer übernommen worden. Bestechlichkeit in Mansfeld Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:30 ; 28.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 ; 05.11.19, 09:30 ; 08.11.19, 09:30 ; 14.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 17/19 Dem im September 1979 im Irak geborenen Beschuldigten wird Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll Anfang April 2019 in der Absicht, seine in der sechsten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Halle gelegene Wohnung in Brand zu setzen, im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche unter Verwendung von Brandbeschleuniger brennbare Materialien angezündet haben. Trotz des Eingreifens der Feuerwehr sei die Wohnung vollständig ausgebrannt. Der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, dass auch Menschen zu Schaden gekommen wären. Der Angeklagte, der die Vorwürfe abstreitet, soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 24.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 24.10.19, 08:30 ; 12.11.19, 08:30 ; 21.11.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 19/18 Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll am 16.01.2019 in seiner Wohnung in Halle Cannabisblüten, -blätter und -stängel sowie Haschisch vorrätig gehalten haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. In einem Zimmer der Wohnung sei bei einer Durchsuchung ein Indoor-Aufzuchtzelt mit 30 Setzlingen von Cannabispflanzen gefunden worden. Ferner soll er eine Gasdruckwaffe sowie ein Einhandmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, an eine Person Drogen verkauft zu haben. Die Anklage geht indes von einem größeren Kundenkreis aus. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de
Die Europäische Kommission stellte am 12. Dezember 2016 die Anwendung „Global Surface Water Explorer“ offiziell vor. Es handelt sich um eine allgemein zugängliche Online-Anwendung mit interaktiven Karten, die helfen soll, europäische und internationale Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Wasserwirtschaft zu verbessern. Auf den von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission und Google Earth Engine entwickelten Karten können Veränderungen der Oberflächengewässer der Erde in den letzten 32 Jahren abgelesen werden. Auf den Karten lässt sich eine Zunahme von Oberflächengewässern in ganz Europa verzeichnen, die auf die Errichtung von Staudämmen und Veränderungen in der Bewirtschaftung und Speicherung dieses Wassers zurückgeht. Allerdings sind die Vorkommen in einigen Teilen Asiens erheblich zurückgegangen. Über 70 % der Nettoverluste sind in Kasachstan, Usbekistan, Iran, Afghanistan und Irak zu verzeichnen. Weltweit sind fast 90 000 km² ganz verschwunden und über 72 000 km² sind nur für einige Monate im Jahr vorhanden. Die Karten sind für alle Nutzer kostenlos über die Google Earth Engine-Plattform zugänglich. Dieses Projekt stellt auch einen Beitrag zum Copernicus Global Land Service dar, dem weltweiten Landüberwachungsdienst des Copernicus-Programms, das einen kostenlosen und freien Zugang zum gesamten Datensatz bietet. Die Copernicus-Satelliten Sentinel-1 und Sentinel-2 werden zudem zusätzliche Radar- und optische Satellitenbilder aufnehmen, durch die die Detailtreue und Genauigkeit der in dem Global Surface Water Explorer enthaltenen Informationen zukünftig weiter verbessert werden können.
In der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg im Harz in Sachsen-Anhalt ist die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu Ende gegangen. Seit Mittwoch hatten sich die Ressortchefs der Länder unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht mit 58 Tagesordnungspunkten beschäftigt. An der Frühjahrstagung der IMK nahmen als Gäste auch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff teil. Zentrale Themen der Frühjahrstagung der IMK waren Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten, die geplanten AnKER-Einrichtungen, die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern, der Kampf gegen den Terrorismus und den gewaltbereiten Extremismus, die Bewältigung von Polizeieinsätzen sowie die Cybersicherheit. Holger Stahlknecht, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, sagte: ?Die Beratungen und Gespräche verliefen konstruktiv und fair. Dass teilweise intensiv um Lösungen gerungen wurde, gehört dazu.? Stahlknecht lobte Quedlinburg als idealen Veranstaltungsort. ?Die Stadt und ihre Bürger haben sich von ihrer besten Seite präsentiert, die Rückmeldungen der Delegationen sind durchweg positiv. Wir haben unseren Gästen gezeigt, wie schön Sachsen-Anhalt ist.? AnKER-Einrichtungen Bundesminister Seehofer informierte während der IMK über die AnKER-Einrichtungen. ?Ich bin zufrieden, dass die Bedenken einzelner Bundesländer gegen AnKER-Einrichtungen im Grundsatz ausgeräumt sind. Nach Bayern und Sachsen haben auch weitere Bundesländer Interesse signalisiert.? Bundesminister Seehofer wird die Gespräche über die Ausgestaltung der AnKER-Einrichtungen im Einzelnen mit allen Bundesländern in Kürze führen. ?AnKER-Einrichtungen garantieren schnelle und sichere Verfahren. Wir verbessern damit auch die völlig unbefriedigende Situation bei der Rückkehr Ausreisepflichtiger in ihre Heimatländer.? Der Bundesminister sicherte den Ländern zu, sofern gewünscht, die Passersatzpapierbeschaffung zu übernehmen. Ferner werde sich der Bund verstärkt bei den Flugrückführungen engagieren, insbesondere bei Rückführungen mit Charter. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Holger Stahlknecht, begrüßte das Entgegenkommen. IMK wendet sich gegen Antisemitismus Mit Blick auf judenfeindliche Übergriffe und Straftaten in Deutschland, hat die IMK ein deutliches Zeichen gesetzt. ?Für Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft kein Platz?, stellte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht klar. ?Die Bekämpfung des Antisemitismus ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen sind gleichermaßen gefordert, antisemitischen Ansichten, Äußerungen und Übergriffen entschieden entgegen zu treten.? Stahlknecht fügte hinzu, dass Maßnahmen gegen Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil des Engagements der Länder und des Bundes zur Extremismusprävention sind. ?Wir haben in Deutschland das hohe Gut der Religionsfreiheit und wir dulden keinen Hass und keine Hetze gegen Juden. Wir werden es nicht tolerieren, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre Feindseligkeit in unserem Land verbreiten.? Ein ressortübergreifendes Vorgehen ist bei den Maßnahmen der Länder und des Bundes nötig, unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten. Die IMK begrüßt ausdrücklich die Einsetzung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland. Bundesinnenminister Horst Seehofer dazu: ?Ich bin davon überzeugt, dass sich der Beauftragte mit großem Nachdruck und Fingerspitzengefühl für jüdisches Leben in Deutschland engagieren und seine Kraft dem Kampf gegen Antisemitismus widmen wird.? Einbürgerungen Die Innenminister haben sich weiterhin zum Thema Einbürgerungen verständigt. Sie sind sich einig, dass ein Ausländer das Recht auf Einbürgerung wahrnehmen kann, wenn seine Identität zweifelsfrei feststeht. Daneben muss sich nach Ansicht der Innenminister der Ausländer, um die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen zu bekommen, zwingend in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere bei den Vorstellungen über die Ehe, einordnen. Dies soll die Einbürgerung von in Mehr-Ehen lebenden Ausländern verhindern. Darüber hinaus bitten die Innenminister den Bund eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Ausschlussfrist für die Rücknahme der Einbürgerung von fünf auf bis zu zehn Jahre auf den Weg zu bringen, wenn sich nach einer Einbürgerung herausstellt, dass der Ausländer über seine Identität getäuscht hatte bzw. die Einbürgerung rechtswidrig erlangt hat. Hierzu erklärt der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts Lorenz Caffier: ?Es ist doch niemandem zu erklären, dass jemand, der im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und sich nach einem Zeitraum X herausstellt, dass diese Person nicht derjenige ist, die er vorgegeben hat zu sein, für immer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten darf - mit allen Rechten, die jeder gebürtige Deutsche auch hat.? Rückführungen in den Irak Im Bereich der Rückkehrpolitik haben sich die Innenminister auch über die Möglichkeiten der Rückführungen nach Deutschland eingereister Ausländer aus dem Irak verständigt. ?Nachdem die Terrormiliz Islamischer Staat aus von ihr besetzten Gebieten im Irak vertrieben worden ist, kehren immer mehr Binnenflüchtlinge freiwillig in den Irak zurück?, erklärt Unionssprecher Lorenz Caffier. Daher wollen die Innenminister aus dem Irak stammende Migranten, vordergründig Straftäter und Gefährder, auch wieder vermehrt in die sicheren Regionen ihres Landes, neben dem Nord- auch in den Zentralirak, zurückführen. Minister Lorenz Caffier: ?Es ist eine grundlegende Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bevölkerung vor Straftätern mit hohem Gewaltpotential zu schützen. Der konsequenten Aufenthaltsbeendigung ausländischer Straftäter und Gefährder kommt hierbei eine große Bedeutung zu.? Staatsvertrag Die IMK ist sich einig, dass die Polizei von fachfremden Aufgaben entlastet werden muss. Dazu gehört auch die Begleitung bei Abschiebemaßnahmen. Abschiebungen dürfen aktuell auch von Verwaltungsvollzugsbeamten begleitet werden, aber nur bis zur eigenen Ländergrenze. Dahinter darf das nur die Polizei. ?Das ist eine Mehrbelastung der Polizei, die wir unbedingt abschaffen sollten?, sagte der Sprecher der A-Länder Boris Pistorius. ?Wir sprechen hier alleine 2017 in Niedersachsen von deutlich über 20.000 geleisteten Polizeistunden.? Deshalb hat die IMK vorgeschlagen, einen Staatsvertrag zu entwerfen. Damit soll eine Regelung gefunden werden, durch die die hoheitlichen Befugnisse der Verwaltungsvollzugskräfte künftig auch auf andere Bundesländer ausgeweitet werden können. ?Nach dem Beschluss werden wir einen solchen Staatsvertrag erarbeiten, der uns wirklich deutlich weiterhelfen würde - und vor allem den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten?, fügte Pistorius hinzu. Hintergrund: Die ?Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" - kurz Innenministerkonferenz (IMK) - setzt sich mit zentralen Fragen der deutschen Innen- und Sicherheitspolitik auseinander. Mitglieder sind die Innenminister und -senatoren der Länder. Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast teil. In der Regel tagt die IMK zwei Mal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jedes Jahr, 2018 hat den Vorsitz der IMK Sachsen-Anhalt inne. Nach der Frühjahrskonferenz in Quedlinburg im Harz ist die Herbstkonferenz vom 28. bis zum 30. November in Magdeburg geplant. Es werden dann ebenfalls rund 200 Tagungsteilnehmer erwartet. Weitere Infos: www.innenministerkonferenz.de www.mi.sachsen-anhalt.de/imk2018/ Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Tag Uhrzeit 30.05.17 08:30 31.05.17 08:30 07.06.17 08:30 09.06.17 08:30 19.06.17 08:30 Raum 141 1 Ks 2/17 Dem im Januar 1987 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll im Januar 2016 im Zug von Eisleben nach Sangerhausen seine damals seit 6 Monaten von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten getroffen und beide aus Verärgerung über die Trennung zunächst beschimpft haben. Dann soll er die beiden mit einem Klappmesser bedroht und sie, als sie im Zug die Flucht ergriffen, durch den Zug verfolgt haben. Am Ende des Zuges soll er dann seiner Ehefrau einen Stich in den Rücken versetzt haben, auf deren neuen Lebensgefährten soll er mehrfach eingestochen haben und dabei auf Kopf und Gesicht gezielt haben. Er soll erst aufgehört haben, als er davon ausgegangen sei, dass der erheblich blutende Geschädigte seine Verletzungen nicht überleben werde. Der Angeklagte sei dann etwa 20 Minuten später noch im Zug durch Polizeibeamte festgenommen worden. Die Ehefrau des Angeklagten soll eine lebensbedrohliche, 5 cm lange Verletzung im Schulterbereich mit teilweiser Abtrennung des Rückenmuskels davon getragen haben. Ihr Lebensgefährte soll 33 voneinander abgrenzbare, bis zu 13 cm lange Stich- bzw. Schnittverletzungen an Kopf, Armen, Rumpf und Beinen davongetragen haben, die insbesondere wegen des erheblichen Blutverlustes lebensbedrohlich gewesen seien. Er habe umgehend operativ versorgt werden müssen. Der Angeklagte war im Jahre 2015 mit seiner Frau und seiner Tochter aus Afghanistan eingereist und in der Asylbewerberunterkunft in Eisleben untergebracht. Er hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten. Tag Uhrzeit 30.05.17 09:00 07.06.17 09:00 14. Raum 96 13 KLs 3/17 Dem im Februar 1978 geborenen Angeklagten aus Bad Dürrenberg wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt, außerdem Diebstahl, Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Waffengesetz. . Er soll im Januar 2016 bei einer Verkehrskontrolle in Halle im Besitz von Kokain sowie Cannabissamen, außerdem Feinwagen, leeren Klemmtütchen und Bargeld in Höhe von mehr als 3.000,00 Euro angetroffen worden sein, wobei die Staatsanwaltschaft aufgrund der Gesamtumstände davon ausgeht, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Im November 2016 soll der Angeklagte ein Autokennzeichen entwendet und an seinem Pkw Mercedes angebracht haben, den er dann ohne Haftpflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum genutzt habe. Ende November 2016 habe die Polizei bei einer Durchsuchung einer vom Angeklagten angemieteten Lagerhalle in Leuna verschiedene Betäubungsmittel wie Amphetamine, Kokain und Crystal vorgefunden, darüber hinaus zahlreiche Waffen wie Wurfsterne und Springmesser sowie Schreckschusspistolen und Munition. Der Angeklagte hat den Besitz der bei der Fahrzeugkontrolle vorgefundenen Drogen eingeräumt, allerdings angegeben, diese seien zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe hat er sich nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Tag Uhrzeit 31.05.17 09:30 01.06.17 09:30 07.06.17 09:30 08.06.17 08:30 21.06.17 09:30 12.07.17 09:30 Raum 169 2b KLs 4/17 Dem im Mai 1988 geborenen Angeklagten wird - teils gefährliche - Körperverletzung in dreizehn Fällen zur Last gelegt, davon zweimal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch, außerdem Nötigung und Sachbeschädigung. Der Angeklagte soll zwischen Oktober und Dezember 2016 seine damalige Lebensgefährtin in der damals gemeinsam bewohnten Wohnung in Halle wiederholt geschlagen, mit einem Messer und einer Nagelschere verletzt, sexuell missbraucht haben und während dessen brennende Zigaretten auf ihrer Haut ausgedrückt und sie in anderer Weise misshandelt haben. Der im Jahre 2001 aus dem Irak nach Deutschland eingereiste Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Die Geschädigte bezeichnete sich zum Zeitpunkt der Anklageerhebung als mit dem Angeklagten verlobt und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Verwertung ihrer früheren Aussagen gegenüber der Polizei hat sie widersprochen. Tag Uhrzeit 01.06.17 08:30 22.06.17 08:30 26.06.17 08:30 Raum 141 1 Ks 4/17 Dem im September 1983 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 03.02.2017 einen Mann in dessen Wohnung in Halle durch neun Stiche mit einem Küchenmesser getötet haben. Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, dass er den später Getöteten am 02.02.2017 beim Einkaufen kennengelernt und dann in dessen Wohnung begleitet habe. Dort habe man zusammen Vodka und Bier getrunken. Danach habe er einen alkoholbedingten "Filmriss" gehabt und sich erst am Morgen des 03.02. gegen 05.00 Uhr in seiner Wohnung wiedergefunden. Der Getötete sei am 03.02.2016 gegen Mittag von seiner Mutter aufgefunden worden. Eine Untersuchung des Getöteten habe einen Blutalkoholwert von 3,26 Promille ergeben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 02.06.17 09:00 14.06.17 08:30 04.07.17 09:00 10.07.17 09:00 Raum 187 3 KLs 8/17 Dem im Januar 1985 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2016 in seiner Wohnung in Eisleben verschiedene Drogen (Tabak-Cannabis-Gemisch, Kokain, MDMA, Metamphetamin, Amphetamin, Marihuana) sowie zwei Feinwaagen aufbewahrt haben, um mit den Betäubungsmitteln zu handeln. Zur Absicherung seiner Geschäfte soll er an verschiedenen Stellen in der Wohnung Schlagstöcke, Elektroimpulsgeräte sowie ein Springmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat gegenüber dem Haftrichter angegeben, er habe die Betäubungsmittel für den Eigengebrauch aufbewahrt, die Waffen seien nur für seinen Schutz gewesen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Tag Uhrzeit 12.06.17 09:00 14.06.17 09:00 Raum 123 14 KLs 9/16 Dem im September 1959 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt. Er soll sich im April 2016 in Halle an einem im Mai 2011 geborenen Mädchen vergangen haben, nachdem er von der Großmutter des Mädchens gebeten worden sei, kurz auf das Kind aufzupassen. Der Angeklagte stellt die Vorwürfe in Abrede. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Tag Uhrzeit 20.06.17 09:00 22.06.17 09:00 23.06.17 09:00 Raum 123 14 KLs 5/17 Dem am 12.06.1940 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 18 Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Dezember 2016 und März 2017 in Wormsleben (Mansfelder Land) wiederholt an einem zur Tatzeit 10-jährigen Mädchen vergangen haben, welches sich immer wieder freiwillig mit ihm getroffen habe. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Ihm droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de
Eine Delegation von Fachleuten der mittleren Managementebene des Irakischen Wasserministeriums (Ministry of Water Resources) in Bagdad besuchte am 08.05.2015 die LUBW im Rahmen eines Trainingsprogramms der UNESCO. Neben allgemeinen Fragen zur Verwaltungsstruktur der LUBW galt das Interesse der Gäste dem Grundwasserüberwachungsprogramm, weil ähnliche Aufgaben zur Befriedung ihres Landes im Wassersektor anstehen. Emil Hildenbrand und Dr. Wolfgang Feuerstein, Abteilung Wasser der LUBW, stellten das Mess- und Überwachungsprogramm einschließlich des Datenmanagements vor. Die Besucher nahmen die Darstellung der historischen Entwicklung, in der sich alternative methodische Herangehensweise herausgeschält haben, mit Beifall auf. Es wurde der Wunsch laut, einmal in naher Zukunft in einer solchen perfekten Umgebung, als welche das funktionierende System von der Probenahme bis zur Datenbereitstellung im Internet wahrgenommen wurde, ein Praktikum absolvieren zu dürfen. Fast ein wenig erleichtert war der Kommentar zu hören: „Es ist beruhigend, zu sehen, dass selbst in Deutschland der Aufbau eines solchen Systems nicht ohne Probleme ablief!“ Der Besuch war der Abschluss und Höhepunkt einer einwöchigen Study Tour zu verschiedenen Stationen des Wassersektors in Süddeutschland. Beauftragt vom Unesco Offices for the Iraq (Amman/Jordanien) und dem International Hydrological Programme (Paris) hat die Firma GELDNER- Ingenieurberatung aus Karlsruhe das Programm konzipiert und die Tour begleitet. Foto: UNESCO Besucherdelegation aus dem irakischen Wasserministerium und deutsche Partner auf dem Dach der LUBW. Von links nach rechts: Mr. Neza Neamah – Ministry of Water Resources – National Center for Water Management Dr. Peter Geldner – GELDNER-Ingenieurberatung, Dr. Andreas Lück – Unesco Office for The Iraq in Amman Dr. Wolfgang Feuerstein – LUBW, Referat Grundwasser Emil Hildenbrand – LUBW, Leiter Referat Grundwasser Dr. Radhwan Abdulhaleem – Unesco Office for The Iraq in Bagdad Mr. Ali Abbas - Ministry of Water Resources – Operation & Irrigation Projects Mrs. Batool M. Al Azzawi – Ministry of Water Resources – General Commission for Groundwater.
Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat heute in Magdeburg den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2014 vorgestellt. Das Werk informiert über extremistische Gruppierungen und verfassungsfeindliche Bestrebungen in Sachsen-Anhalt und enthält zudem Prognosen über die Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen. Rechtsextremismus Wie in den Jahren zuvor stellt der Rechtsextremismus die größte Gefahr in Sachsen-Anhalt dar. Laut Stahlknecht unterliegt die rechtsextremistische Szene offenkundig einem Wandel in ihren Organisationsstrukturen und hinsichtlich ihrer Themen. So passt sich der Rechtsextremismus den gesellschaftlichen Entwicklungen weiter an, in dem er aktuelle Themen aufgreift, öffentliche Diskurse instrumentalisiert und sich positioniert, um die eigenen Vorstellungen zu bewerben, beispielsweise mit der Teilnahme an den islamfeindlichen Protesten in deutschen Städten. Rechtsextremisten versuchen damit, stärker in die Mitte der Gesellschaft vorzudringen und Akzeptanz zu finden. Insgesamt liegt die Anzahl der Rechtsextremisten im Land bei rund 1.300 Personen, im Jahr 2013 wurden 1.400 Personen gezählt. Die hierin enthaltene größte Gruppe der weitgehend unstrukturierten, meist subkulturell geprägten Rechtsextremisten sank im Jahr 2014 auf insgesamt 700 Personen. 2013 waren es noch 830 Personen. Ebenso ging die Anzahl der Mitglieder neonazistischer Gruppierungen von 430 im Jahr 2013 auf 340 im Jahr 2014 zurück. Rechtsextremistische Parteienlandschaft Im Bereich des parteigebundenen Rechtsextremismus stagniert bei der ?Nationaldemokratischen Partei Deutschlands? (NPD) der Mitgliederbestand und liegt bei rund 250 Personen. Auch die Personalquerelen an der Bundesspitze der Partei, die im Dezember 2013 zum Rücktritt des Bundesvorsitzenden Holger Apfel geführt hatten, hielten im Jahr 2014 weiter an. Nach dem Scheitern bei der Landtagswahl in Sachsen verliert die NPD bundesweit weiter an Mitgliedern und auch an Bedeutung. Die NPD scheint zudem angesichts des momentanen Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gelähmt zu sein. Allerdings zeichnet sich eine Zunahme an anderer Stelle ab. Rechtsextremisten orientieren sich auf die noch junge Partei ?DIE RECHTE?, die auch in Sachsen-Anhalt einen Landesverband gründete und derzeit versucht, über Kreisverbände in der Fläche Fuß zu fassen. Die von Neonazis dominierte Partei wird auch für Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt attraktiv. ?DIE RECHTE? entfaltet zunehmend Aktivitäten im Land. Der leichte Zuwachs im parteigebundenen Sektor ist auf diese Entwicklung zurückzuführen. Rechtsextremistische Musik Im Bereich der rechtsextremistischen Musik, die nach wie vor eine herausragende Bedeutung für die Bildung und den Bestand der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene hat, kam es zu einer differenzierten Entwicklung. Die Zahl rechtsextremistischer Konzerte in Sachsen-Anhalt nahm mit elf im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr (15) ab. Demgegenüber stieg jedoch die Anzahl der durchgeführten Liederabende von vier auf neun. Von besonderer Bedeutung war hier ein Großkonzert der rechtsextremistischen Szene am 28. Juni 2014 im Schwanebecker Ortsteil Nienhagen, an dem etwa 1.000 Personenm teilgenommen hatten. Linksextremismus Im Jahr 2014 ist das linksextremistische Personenpotenzial nahezu gleich geblieben. Es umfasst insgesamt etwa 520 Personen (2013: 510). Schwerpunktregion der landesweit insgesamt etwa 230 Personen umfassenden Autonomenszene bleibt nach wie vor die Landeshauptstadt Magdeburg. Linksextremisten traten im Berichtsjahr erneut mit Gewalttaten in Erscheinung, vor allem bei der Gegendemonstration am 18. Januar 2014 gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten. Der Anstieg linker Gewalttaten resultiert im Wesentlichen aus diesem Demonstrationsgeschehen. Es wurde mehrfach und massiv versucht, Polizeiabsperrungen zu durchbrechen, um zum Aufzug der rechtsextremistischen Szene zu gelangen. In diesem Zusammenhang wurden Polizeibeamte zum Teil von mehreren hundert Angehörigen der linksextremistischen Szene mit Flaschen, Steinen und Pyrotechnik beworfen. Durch Besetzung öffentlich diskutierter Themenfelder rücken Linksextremisten mit ihren Ansichten in die öffentliche Wahrnehmung. Dabei ist festzustellen, dass im Wege einer Instrumentalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Themen diese extremistisch ?aufgeladen? werden und legitime Protestformen missbraucht und in einen schlechten Ruf gebracht werden. Islamismus Dem Islamismus, insbesondere dem Salafismus, kommt eine immer größere Bedeutung zu. Die dynamische Entwicklung konnte im Berichtsjahr an den Eroberungen und Gräueltaten des ?Islamischen Staates? festgestellt werden. Der ?Islamische Staat? hat im Laufe des Jahres große Teile des Irak und Syriens besetzt und dadurch die Region destabilisiert. Diese Entwicklung wird von zahlreichen extremistischen Gruppierungen im Land thematisiert. In Sachsen-Anhalt sind Einzelpersonen als Aktivisten des politischen Salafismus beziehungsweise als Verdachtsfälle einzustufen. Ihre Zahl liegt im unteren zweistelligen Bereich. Einige von ihnen sind mit Salafisten in anderen Bundesländern sowie mit bundesweit agierenden Salafisten vernetzt. Ausreisen von Salafisten aus Sachsen-Anhalt zum Zweck der Teilnahme an den Kämpfen in Syrien sind 2014 nicht bekannt geworden. Allerdings gab es mit der Ausreise eines jungen Mädchens aus Aschersleben im Berichtsjahr erstmals eine konkrete Ausreise in dieses Jihad-Gebiet. Im Umgang mit dem Salafismus ist Umsicht geboten und Prävention wichtig, da salafistische Propaganda, insbesondere im Internet, verstärkt wahrnehmbar ist und aggressive Darstellungen und jugendgerecht gestaltete Angebote eine verführerische Wirkung entfalten. Scientology Neu in diesem Berichtsjahr ist die Erwähnung der Scientology-Organisation im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt. Die von der Scientology-Tarnorganisation NARCONON beworbene Kampagne ?Sag NEIN zu Drogen, sag JA zum Leben? bemüht sich intensiv, Jugendliche zu erreichen und war auch in Sachsen-Anhalt aktiv. Flyer der Kampagne wurden in Magdeburg, Halle (Saale) sowie in den Landkreisen Harz und Wittenberg festgestellt. Wirtschaftsschutz Die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde setzte im Berichtszeitraum ihre Kooperation mit Unternehmen und Unternehmensverbänden erfolgreich fort. Im Bereich Wirtschaftsschutz konnten auf Nachfrage der verschiedenen Unternehmen und Institutionen Vorträge gehalten und so etliche Firmen beratend erreicht werden. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Land and Water Use in Mountainous Regions Affected by Climate Change" wird/wurde gefördert durch: Food and Agriculture Organisation (FAO). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hydrophil - Consulting and Knowledge Development GmbH.Narrative description of Project: It is acknowledged that climate change directly will affect future food availability. Mountainous regions will probably receive less snow in winter and increased glacier melting in summer, hence, farmers in the Central Asian region depending on irrigation might experience a shift of seasonal flood peaks from summer (June/July) to spring (April/May). Whereas traditionally water requirements of irrigated crops rose roughly in parallel with the rise of river discharge, an earlier decrease of river flow entails the risk that peak water requirements of irrigated crops cannot be satisfied any more without storage. Objectives: The objectives of this consultancy were (i) to conceptualize a suitable development program in the selected pilot watersheds based on required water and land use changes due to climatic impact; and (ii) to contribute to the climate change debate by publishing the results of the works carried out under the first and second consultancy. Phase 1: The consultancy focused on hydro-meteorological data available and provided a review of evidence of climate change and its subsequent impact in selected areas of Central Asia. The need for further studies or field investigations was identified and a work programme including time lines and cost estimates was proposed. Institutional, technical and financial implications of the revised model were assessed. Phase 2: Phase 1 provided evidence of significant climate change impact on river flow, and hence on the need to adapt land and water use to the future expected natural conditions. Phase 2 was carried out to harden evidence of obvious trends, to identify mitigation/adaptation measures and was focusing on the pilot watersheds chosen after the previous analysis carried out for five countries (Kyrgyzstan, Tajikistan, Afghanistan, Iran, Iraq). Description of actual services provided by your staff within the assignment: Phase 1: - Screening of hydro-meteorological data available from national hydro-meteorological services and relevant international organisations/networks - Review of predictions made by global circulation models (GCMs) for the region - Preparation of a study proposal for further in-depth studies including cost estimates Phase 2: - Delineation and detailed description of the selected pilot watersheds to be studied - Identification of a further pilot watershed in North Eastern Afghanistan including preliminary hydro-meteorological analysis - Literature review of publications, studies and research results regarding the extent and the effects of climate change on water availability and crop production in the selected watersheds - Comparison of irrigation water availability and crop water requirements in the selected pilot watershed; and - Preparation of a final (ready for publishing) report including also all data and information collected and analysed during Phase 1.
Das Projekt "Untersuchung der Effizienz, Standzeit und Handhabbarkeit eines von arche noVa entwickelten mobilen Langsam-Sand-Kohlefilters für den Einsatz im Irak und eines kommerziellen Keramikfiltersystems im Bereich der humanitären Selbsthilfe und Entwicklungszusammenarbeit" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: arche noVa Initiative für Menschen in Not e.V..Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Jahr 2003 wurde von arche noVa innerhalb eines Nothilfeprojektes zur medizinischen Versorgung, Hygieneaufklärung und Wasserversorgung in Diyala, Irak ein dezentrales Sand-Kohle-Filtersystem implementiert. Durch das Fehlen bzw. dem schlechten Zustand der zentralen Wasserver- und -entsorgung sind viele Menschen in ländlichen Gegenden mittlerweile längerfristig auf eine dezentrale Wasseraufbereitung angewiesen. Da die im Jahr 2003 vom arche noVa mit lokalen Materialien entwickelten Wasserfilter keine kurzfristige Übergangslösung mehr darstellten, sollte eine Testreihe Aussagen zur Effizienz, Standzeit und Handhabbarkeit der Sandfilter liefern, um daraus Empfehlungen für die langfristige Benutzung der Filter vor Ort abzuleiten. Fazit: Die Testreihe zur Untersuchung der Effizienz, Standzeit und Handhabbarkeit eines von arche noVa e.V. entwickelten Sand-Kohle-Filters für den Einsatz im Irak hat gezeigt, dass mit lokal verfügbaren, traditionellen und kostengünstigen Materialien, ohne Fremdtechnologie und elektrischen Betrieb ein Filtersystem implementiert werden kann, welches kurzfristig effizient die Trübung und coliforme Keime und Parasiten reduziert. Mittels anschließender sachgemäßer Desinfektion kann ein gesundheitlich unbedenkliches Wasser aufbereitet werden. Mit verbesserten einführenden und begleitenden Hygienebildungsprogrammen und einfachen Modifizierungen des bisherigen Filtersystems kann die Effizienz des Filters erhöht, die Standzeit verlängert und seine Handhabbarkeit vereinfacht werden.
Das Projekt "Externalities of Energy (ExternE), Phase III Task 1.6: Non-environmental Externalities" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.The subtask on 'External Costs of the Nuclear Fuel Cycle and the Risk of Nuclear Weapons Proliferation' addresses an issue that has been neglected in the debate on external cost of energy so far. To assess the general significance and range of the proliferation issue, the study provides an overview on its (technical) features, and on international non-proliferation regimes and policies. Two case studies on recent experiences with Iraq's and North Korea's nuclear activities illustrate that there are many different ways for determined nations to proliferate and for the international regime to deal with their proliferation potential. Based on an extensive literature review it becomes evident that there is a considerable risk of nuclear proliferation in the post-Cold War period. It should therefore be considered in energy planning and decisions on energy policy, i.e. in assessments of the nuclear fuel cycle. For the integration of the risk of proliferation into the ExternE accounting framework three approaches are discussed: I a simple expected utility estimate, II a scenario approach considering the problem of regional hot spots, and III an abatement cost approach. Yet, uncertainties and unknowns are in the nature and complexity of the proliferation problem. It does not only have a technological, but also military-strategic, political, social, and economic dimensions. Both, damage estimates and probability assessment, can easily differ by orders of magnitude depending on the assumptions and judgements made and the approach chosen. Thus, it does not seem appropriate to apply a monocriterion analysis, even though costs is an important criterion in political decision making. The development and application of a multi-dimensional assessment scheme (as e.g. in multi criteria analysis or integrated environmental assessment) is suggested to deal with this kind of problems in the future.
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