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s/isal/Isar/gi

Salzgehalt im Meerwasser 2023

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Salzgehalt im Meerwasser 2024

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Salzgehalt im Meerwasser 2021

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Salzgehalt im Meerwasser 2002

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Salzgehalt im Meerwasser 2005

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Salzgehalt im Meerwasser - Serie

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Salzgehalt im Meerwasser " im Meerwasser bestimmt.

Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage, Phase 2 (2. AG) KKI-1-GEN-2020-01

Am 04.05.2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17.01.2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31.01.2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKI 1 erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes ISAR 2 (KKI 2)

Die PreussenElektra GmbH (Tresckowstraße 5, 30457 Hannover) hat mit Schreiben vom 1. Juli 2019 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194), beantragt. Die Mitgenehmigungsinhaberin Stadtwerke München GmbH (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ist diesem Antrag mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beigetreten. Die Anlage KKI 2 umfasst einen Druckwasserreaktorblock am Standort Dammstraße, 84051 Essenbach. Der Antrag ist auf die Erteilung einer Ersten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gerichtet. Das zugrundeliegende Vorhaben beinhaltet unter Einbeziehung der insgesamt geplanten Maßnahmen zu Stilllegung und Abbau von KKI 2 die erste Abbauphase mit dem Abbau von Anlagenteilen des KKI 2, während sich noch Brennstoff im Brennelementlagerbecken des KKI 2 befindet. In einer zweiten und separat zu genehmigenden Abbauphase sollen später auch der Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schilds erfolgen und die Anlage KKI 2 schließlich nach erfolgter Dekontamination und Freigabe nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden.

Plangenehmigungsverfahren nach § 65 Abs. 2 Satz 1 UVPG für die wesentliche Änderung der Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG) der TAL durch die Erhöhung der Förderrate von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h

Die Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL), Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München, betreibt u.a. die Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG). Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2007 wurde der Betrieb dieser Mineralölfernleitung mit einer Durchsatzleistung von 6.400 m³/h auf dem deutschen Trassenabschnitt unbefristet zugelassen. Im damaligen Verfahren wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die TAL-IG verläuft durch die Gemeinden Kiefersfelden, Oberaudorf, Flintsbach a. Inn, Brannenburg, Raubling, Rosenheim, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Aibling, Tuntenhausen, Emmering, Frauenneuharting, Steinhöring, Hohenlinden, Maithenbeth, Isen, Lengdorf, Bockhorn, Fraunberg, Wartenberg, Berglern, Langenbach, Haag a. d. Amper, Moosburg a. d. Isar, Wang, Nandlstadt, Au i. d. Hallertau, Rudelzhausen, Mainburg, Geisenfeld, Vohburg a. d. Donau, Großmehring, Kösching und Lenting bis zur Stadtgrenze Ingolstadt. Die TAL hat nun die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 65 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der TAL-IG durch die Erhöhung der Förderrate der TAL-IG von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h beantragt. Dies soll neben einem im Rahmen der bisher zugelassenen Förderrate bereits praktizierten Einsatz von speziellen Fließverbesserer (DRA) auch durch eine Anpassung der vorhandenen Pumpen mittels Austausch der Laufräder in verschiedenen Stationen (in Deutschland: Station Steinhöring) erfolgen. Es erfolgt keine Änderung des zugelassenen Transportgutes. Bauarbeiten sind mit dem Vorhaben ebenfalls nicht verbunden.

E.on reicht Klage ein

Energiekonzern E.on verklagte am 01.10.2014 Bund und mehrere Länder auf Schadenersatz in Höhe von rund 380 Millionen Euro. Grund für die Klage sind die dreimonatige Stilllegung der AKWs Unterweser und Isar 1 im Frühjahr 2011.

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