API src

Found 73 results.

Related terms

Braunkohlereviere als attraktive Lebensräume durch Straßengeräuschsimulation auf Basis bestehender Verkehrsdaten zur Minimierung von Lärm, Teilvorhaben: HEAD acoustics GmbH

Das Projekt "Braunkohlereviere als attraktive Lebensräume durch Straßengeräuschsimulation auf Basis bestehender Verkehrsdaten zur Minimierung von Lärm, Teilvorhaben: HEAD acoustics GmbH" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: HEAD acoustics GmbH.

Internationale Normung in der Wasseranalytik

Das Projekt "Internationale Normung in der Wasseranalytik" wird/wurde gefördert durch: Kuratorium für Wasserwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft Deutscher Chemiker, Fachgruppe Wasserchemie München.Ausarbeitung von Internationalen Normen zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit. Leitung des Technischen Komitees 147 'Wasserbeschaffenheit' in der ISO. Ausarbeitung von Europaeischen Normen zur Beurteilung der Wasserbeschaffenheit. Leitung des Technischen Komitees CEN/TC 230 'Water analysis' (CEN = Comite Europeen de Normalisation).

Microsoft Word - 46_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 46/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Mitarbeiter als Chemiker / Biologen / Naturwissenschaftler (m/w/d) als Sachbearbeitung Probenahme / LIMS Diese Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen und mikrobio- logischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Abwasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkon- zentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen moderne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Mitarbeit bei leitenden und administrativen Tätigkeiten für die Sachgruppe Probenahme/ LIMS am Laborstandort Wittenberg. Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:        Unterstützung der Organisation des Probenahmebetriebes im Rahmen des Gewäs- serüberwachungsprogramms Sachsen-Anhalt (GÜSA) Mitarbeit bei der Organisation und der Datenerhebung bzw. -bearbeitung der behördli- chen Abwassereinleitkontrolle Erstellen von Probenahmeplänen Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) Blomesystem Umsetzung und aktive Mitarbeit am Qualitätsmanagementsystem im Arbeitsbereich Kontrolle der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Arbeitsbereich Mitarbeit bei administrativen Vorgängen zur Aufrechterhaltung des Probenahmebetrie- bes (u.a. Beteiligung bei Ausschreibungen zur Beschaffung neuer Probenahmetechnik) Ihr Anforderungsprofil:   mindestens ein abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in naturwissenschaft- licher Fachrichtung, vorzugsweise Chemie Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Umweltanalytik, vorzugsweise Wasseranalytik    Erfahrungen im Umgang mit Laborinformations- und managementsystemen, Arbeiten mit Datenbanken Kenntnisse über geltende DIN-, EN-, ISO-Normen zur Probenahme und Untersuchung von Wasser und Abwasser sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:     Erfahrungen bei der Probenahme von Wasserproben Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 17025 Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, gute organisatorische Fähigkeiten aufweisen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 12.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 46/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 46_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Nachfolge Fr.Krause.docx

Stellenausschreibung Nr. 46/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Mitarbeiter als Chemiker / Biologen / Naturwissenschaftler (m/w/d) als Sachbearbeitung Probenahme / LIMS Diese Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen und mikrobio- logischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Abwasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkon- zentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen moderne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Mitarbeit bei leitenden und administrativen Tätigkeiten für die Sachgruppe Probenahme/ LIMS am Laborstandort Wittenberg. Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:        Unterstützung der Organisation des Probenahmebetriebes im Rahmen des Gewäs- serüberwachungsprogramms Sachsen-Anhalt (GÜSA) Mitarbeit bei der Organisation und der Datenerhebung bzw. -bearbeitung der behördli- chen Abwassereinleitkontrolle Erstellen von Probenahmeplänen Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) Blomesystem Umsetzung und aktive Mitarbeit am Qualitätsmanagementsystem im Arbeitsbereich Kontrolle der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Arbeitsbereich Mitarbeit bei administrativen Vorgängen zur Aufrechterhaltung des Probenahmebetrie- bes (u.a. Beteiligung bei Ausschreibungen zur Beschaffung neuer Probenahmetechnik) Ihr Anforderungsprofil:   mindestens ein abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in naturwissenschaft- licher Fachrichtung, vorzugsweise Chemie Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Umweltanalytik, vorzugsweise Wasseranalytik    Erfahrungen im Umgang mit Laborinformations- und managementsystemen, Arbeiten mit Datenbanken Kenntnisse über geltende DIN-, EN-, ISO-Normen zur Probenahme und Untersuchung von Wasser und Abwasser sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:     Erfahrungen bei der Probenahme von Wasserproben Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 17025 Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, gute organisatorische Fähigkeiten aufweisen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 46/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Setting a Standard for GHG-Neutrality

In late 2023, the International Standard Organization (ISO) published a new standard on carbon neutrality: ISO 14068-1. It provides terminology, principles and requirements for GHG-neutral organizations and products, agreed by international experts. However, it contains significant shortcomings as it allows GHG-neutrality claims to be made using  high fossil based GHG emissions and environment-damaging GHG removal methods . In a factsheet, the German Environment Agency (⁠UBA⁠) describes the new carbon neutrality standard and concludes: Credible GHG-neutrality claims must go beyond the standard. Above all, companies must consequently reduce their GHG emissions.

Bildschirmgeräte

Bildschirmgeräte Wie von allen elektrischen Büro- und Haushaltsgeräten gehen auch von Fernsehern und Computerbildschirmen (Monitore) niederfrequente elektrische und magnetische Felder aus. Bei den modernen Flachbildschirmen tritt aufgrund der Bau- beziehungsweise Funktionsweise (ohne Bildschirmröhre) grundsätzlich keine Röntgenstrahlung auf, und die Magnetfelder sind gegenüber denen von Röhrengeräten deutlich reduziert. Einschränkungen bei der Bildschirmarbeit sind bisher stets aus ergonomischen Gründen empfohlen worden. Die TCO-Empfehlungen für die maximalen Emissionen von Bildschirmen sind sehr niedrig angesetzt, da sie die an einem PC-Arbeitsplatz bereits vorhandenen elektrischen und magnetischen Felder nicht zusätzlich erhöhen sollen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist der TCO-Standard nicht verbindlich. Wie von allen elektrischen Büro- und Haushaltsgeräten gehen auch von Fernsehern und Computerbildschirmen (Monitore) niederfrequente elektrische und magnetische Felder aus: Es handelt sich hierbei hauptsächlich um elektrische und magnetische Wechselfelder mit der Frequenz der Stromversorgungsnetze von 50 Hz . In geringerem Maße treten auch Oberwellen, also Vielfache der Grundfrequenz 50 Hz auf. Hinzu kommen statische elektrische Felder und höherfrequente elektromagnetische Felder bis in den Kilohertzbereich. Geräte mit einer Bildschirmröhre ("Kathodenstrahlröhre") erzeugen zusätzlich eine schwache Röntgenstrahlung, die aber durch den Aufbau der Bildröhre nahezu vollständig abgeschirmt wird. Die Intensitäten der austretenden nichtionisierenden sowie der Röntgenstrahlung liegen in einem so niedrigen Bereich, dass sowohl bei der Arbeit an Bildschirmgeräten als auch bei einem Aufenthalt in Räumen mit mehreren derartigen Geräten eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen ist. Magnetfelder bei modernen Flachbildschirmen deutlich reduziert Bei den modernen Flachbildschirmen tritt aufgrund der Bau- beziehungsweise Funktionsweise (ohne Bildschirmröhre) gar keine Röntgenstrahlung auf, und die Magnetfelder sind gegenüber denen von Röhrengeräten deutlich reduziert. Einschränkungen bei Bildschirmarbeit aus ergonomischen Gründen Einschränkungen bei der Bildschirmarbeit sind bisher stets aus ergonomischen Gründen empfohlen worden. Diese betreffen beispielsweise die zeitliche Dauer, um eine zu hohe Belastung der Augen zu vermeiden, den Lichteinfall, die Gestaltung des Arbeitsplatzes bei lang anhaltender, sitzender Tätigkeit und psychologische Effekte. Auch bei der Nutzung eines Fernsehapparates sollte vor allem auf die Ausleuchtung des Hintergrundes und auf einen ausreichenden Betrachtungsabstand geachtet werden, um Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu vermeiden. So strapazieren zum Beispiel zu große Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm und Hintergrund sowie Lichtreflexe auf dem Bildschirm das Auge stark. Grundsätzlich gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer sollte der Betrachtungsabstand sein. TCO-Standard für Bildschirme TCO Development (ein von TCO, dem Dachverband der schwedischen Angestellten Gewerkschaften gegründetes Unternehmen) verleiht Gütesiegel für Geräte, die an Büroarbeitsplätzen eingesetzt werden. Dabei werden folgende Kriterien geprüft und bewertet: die Ergonomie, der Energieverbrauch, allgemeine ökologische Kriterien und Emissionen elektrischer und magnetischer Felder. TCO-Empfehlungen für maximale Emissionen von Bildschirmen Die TCO-Empfehlungen für die maximalen Emissionen von Bildschirmen sind sehr niedrig angesetzt, da sie das ehrgeizige Ziel verfolgen, die an einem PC-Arbeitsplatz bereits vorhandenen elektrischen und magnetischen Felder (zum Beispiel von verschiedenen elektrischen Geräten) nicht zusätzlich zu erhöhen. Dies ist aus Vorsorgegründen zu begrüßen. Das TCO-Gütesiegel wird regelmäßig aktualisiert und an den Stand der Technik angepasst. Mittlerweile ist es weit verbreitet und sehr viele Bildschirme halten den TCO-Standard ein. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite von TCO Development . TCO-Standard für Deutschland nicht verbindlich Für die Bundesrepublik Deutschland ist der TCO-Standard nicht verbindlich. Bildschirmgeräte unterliegen wie andere elektrische Geräte den Vorschriften des Produktsicherheitsrechts. Anforderungen an Emissionen elektrischer und magnetischer Felder sind in DIN-Normen enthalten. Weitere Anforderungen sind zum Beispiel in ISO-Normen enthalten und betreffen unter anderem Störsicherheit, Flimmerfreiheit, Kontraste, Konvergenzfehler und Farbverhalten. Stand: 14.11.2023

Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier

Technische Prozesse, so auch die Papierproduktion, werden ständig effizienter. Rohstoffe wie Holz und Altpapier werden immer knapper. Entsprechend stellt sich die Frage, ob grafische und Hygienepapiere aus Altpapier noch immer umweltverträglicher sind als Produkte aus Primärzellstoff. Die neue Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile und ist somit nach wie vor erste Wahl. Besonders die Mitbetrachtung der Auswirkungen auf die Wälder zeigt die Notwendigkeit des hochwertigen Papierrecyclings. Auf Basis einer Marktanalyse wurden zunächst die Papiere auf dem deutschen Markt gruppiert und anschließend ökobilanziell bewertet. Die in der Studie verwendete Methoden stehen im Einklang mit den ISO-Normen für Ökobilanzen ISO 14040 und ISO 14044. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier 78 Prozent Wasser, 68 Prozent Energie und 15 Prozent CO 2 -Emissionen. Neu ist die Diskussion qualitativer Aspekte wie ⁠ Biodiversität ⁠, Landnutzungswandel und Kohlenstoffspeicherung in Wäldern. Hier zeigt die aktualisierte Ökobilanz, dass die Verwendung von Recyclingpapier einen wichtigen Beitrag leistet, um dem Verlust der biologischen Vielfalt, dem Risiko von Landnutzungsänderungen und dem ⁠ Klimawandel ⁠ entgegenzuwirken. Da Altpapierimporte überwiegend aus Europa kommen, sind die Auswirkungen von Transportwegen meistens geringer als bei Frischfaserimporten. Die Ergebnisse des Vorhabens unterstützten die Politik des ⁠ BMUV ⁠, über die Anforderungen des Blauen Engels die Nutzung von Recyclingpapier zu fördern. Darüber hinaus wurde eine Datengrundlage geschaffen, die auch auf europäischer Ebene für die Förderung von Recyclingpapier zum Beispiel durch das EU-Ecolabel genutzt werden kann. Die Berichte sind auch in englischer Sprache verfasst und können so auch international eingesetzt werden. Zwar ist das Papierrecycling in Deutschland schon sehr weit entwickelt, dennoch gibt es weitere Potentiale es zu verbessern. Die Getrennterfassung und Recycling von sauberen Altpapierströmen (z.B. Papierhandtüchern), die optimierte Sortierung von gemischtem Altpapier, Anforderungen an eine recyclinggerechte Produktgestaltung ohne kritische Inhaltsstoffe sind als mögliche Ansatzpunkte zu nennen. Diese Veröffentlichung richtet sich an alle Akteure der Papierkette, im Beschaffungswesen und den privaten Endverbrauchern. Veröffentlicht in Texte | 123/2022.

NIP II: H2Fuel -, Teilvorhaben: LBST

Das Projekt "NIP II: H2Fuel -, Teilvorhaben: LBST" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH.

Applicability of ISO standard 3744 to UA

Unmanned Aircraft Systems (UAS) are used for a variety of purposes. Especially the industrial or professional use of unmanned aircraft (UA) will lead to an increasing number of possible applications. The steadily rising number of UA raises the question of noise impact on the society from these vehicles. For the first time, an EU regulation provides a uniform noise rating for UA. It involves the introduction of a label for the guaranteed sound power level. This level is to be determined via EN ISO 3744:2010 by means of an enveloping surface method. Manufacturers are required to document the guaranteed sound power level as part of their CE marking. In addition, the EU regulation specifies a maximum permissible sound power level. The permitted level depends on the weight of the UA. Therefore, the German Environment Agency has started with acoustic investigations of UA. Various small multicopter) were used for the measurements in accordance with the EU regulation. This paper presents the results of the measurements and shows whether the requirements of the EU regulation are complied with. The challenges for users of the applicable measurement standard are also highlighted.

Normen und Regeln – Defizite bei Anpassung an den Klimawandel

In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Standards in Deutschland Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden ⁠ Klimawandel ⁠ müsste auch die Anpassung an seine Folgen, die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden . Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz. Die Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige ⁠ Resilienz ⁠ zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder ⁠ Starkregen ⁠ schadlos überstehen. Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, ⁠ Klimafolgen ⁠ und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss. Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist. Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den ⁠ Klimawandel ⁠ aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun. Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der ⁠ Klimafolgen ⁠ in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer. „Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken. Erste Ansätze bei ISO und DWA Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den ⁠ Klimawandel ⁠ – ⁠ Vulnerabilität ⁠, Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister. Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder ⁠ Klimaschutz ⁠ auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben. Forderung nach Initiative der Gesetzgebung In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den ⁠ Klimawandel ⁠ gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema ⁠ Starkregen ⁠ unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter. Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind: DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DWA A117: Bemessung von Regenrückhalteräumen DWA A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser VDI 6004 Blatt 1: Schutz der technischen Gebäudeausrüstung - Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen DIN 19700-11: Talsperren „Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“ Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest. Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“ Link zur Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf Autor: Sven Scheffler, dpa Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

1 2 3 4 5 6 7 8