Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max 1:3000
Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.
Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) – (BGBl. III 2129-8) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S. 1865. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31996L0061 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2002-49-eg-ueber-die-bewertung-und-bekaempfung-von-umgebungslaerm Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. Datenerfassungssystem DES 06/2005: Ist-Stand 2004; übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. Deutschen Flugsicherung DFS: E-Mail vom 28.11.2006 von Herrn Robert Ertler (Robert.Ertler@dfs.de), Abteilung CC/FLL 25: Flugbewegungen Flughafen Tegel im Jahr 2005: Verteilung der Bewegungen einzelner Flugzeugtypen auf die Start- und Landebahnen. Übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 112. Sitzung der LAI vom 7. bis 8. September 2006. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2005: “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin am 31. Dezember 2004 (F II 4 j 2004) (Best.-Nr.270.6), Berliner Statistik – Veröffentlichungen im September 2005 (30.10.05). Wölfel Meßsysteme: Software GmbH + Co. KG, IMMI 6.1 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) : bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB: vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/istationssk/default.asp Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2005: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 07.02. Straßenverkehrslärm, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2005/karten/artikel.1010689.php
Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Datenerfassungssystem DESTXL2011_VBUF vom 16.03.2011; Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 05.11.2012. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1996L0061:20060224:DE:PDF (Zugriff am 23.03.2015) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 04.05.2021) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 23.03.2015) Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme: Beurteilung und Bewertung von Gesamtlärm (Gesamtlärmstudie), TÜV-Bericht Download: pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/52616-Gesamtlärmstudie._Bearbeitung__TÜV_Immissionsschutz_und_Energiesysteme_GmbH__Köln_im_Auftrag_der_Lan.pdf (Zugriff am 04.05.2021) Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Wölfel Meßsysteme: IMMI 2012 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) Wölfel Meßsysteme: IMMI 2014 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2011: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (2010). WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2012: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vorhersehbare Lärmsituation 2015 – Flughafen BER). Links DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz (Zugriff am 13.04.2023) Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/ (Zugriff am 23.03.2015) Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html (Zugriff am 23.03.2015) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Faltblätter und Broschüren Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/produkte-faltbrosch.asp (Zugriff am 23.03.2015) Eisenbahn-Bundesamt: Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 06.02.2018) Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2008: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2007, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2010/karten/artikel.1010460.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 07.01. Verkehrsmengen, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2009/karten/artikel.978524.php
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU , kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Die Industrieemissionsrichtlinie ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU-Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (2008/1/EG), sowie die Richtlinie über Abfallverbrennung (2000/76/EG), die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), die Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) und drei Richtlinien zur Titandioxidherstellung (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG). Nach Artikel 23 der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen haben die Mitgliedsstaaten ein System für Umweltinspektionen von Anlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Auswirkungen von besonders umweltrelevanten Anlagen auf die Umwelt abdeckt. Diese Umweltinspektionen umfassen sowohl Vor-Ort-Besichtigungen als auch Probenahmen und die Sammlung der, für die Erfüllung der Berichtspflichten, erforderlichen Informationen. Die Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt. Dies schließt die Notwendigkeit der Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie sowie die Anforderungen an die Überwachung in diesem Zusammenhang ein. Ziel ist es, die behördliche Überwachung bestimmter Industrieanlagen einheitlich, systematisch und medienübergreifend zu gestalten. In einem Überwachungsplan sind alle betroffenen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich zu erfassen und ein Grundkonzept für deren Überwachung vorzugeben. Der anlagenübergreifende Überwachungsplan hat eine Bewertung der Umweltprobleme und Verfahren für die regelmäßige und anlassbezogene Überwachung für alle betroffenen Anlagen zu enthalten. Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme. Er wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Der Überwachungsplan kann auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden.
I Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Die 1996 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) legt erstmals medienübergreifende Regelungen fest, die die bis dahin getrennten Bereiche Luftreinhaltung und Gewässerschutz vereint und um Regelungen zum Bodenschutz und zur Abfallvermeidung und -verminderung ergänzt. Die IVU-Richtlinie zielt damit auf das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt als geschlossenes globales Ganzes. Da es neben der IVU-Richtlinie weitere Richtlinien mit Berichtspflichten für Industrieanlagen gab, hat das Europäische Parlament am 24.11.2010 die Richtlinie 2010/75/EU verabschiedet und darin die IVU-Richtlinie und 6 Sektorenrichtlinien (über Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemittel und Titandioxid) vereint und angepasst. Wesentliche Neuerung ist die Einführung verbindlicher materieller Vorgaben für die Begrenzung von Emissionen nach den besten international verfügbaren Techniken (BVT) ohne Schadstoffverlagerungen in andere Medien. Die besten verfügbaren Techniken werden in den BVT-Referenz-Dokumenten = BREF-Dokumenten veröffentlicht. Die dabei abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen gelten auch für vorhandene Anlagen spätestens nach vier Jahren. Dies kann unter Umständen Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen, sowohl im Bereich des behördlichen Bescheides als auch im anlagentechnischen Bereich. Bereits veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen stellt das Umweltbundesamt regelmäßig im Internet zur Verfügung. Die Emissionen von bestimmten Schadstoffen in die Umwelt werden im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister (PRTR) seit 2007 jährlich erfasst und für die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. letzte Aktualisierung: 04.10.2016
Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ziele der Richtlinie wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach – für die Mitgliedstaaten gemeinsamen – Bewertungsmethoden; Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und – insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Lärmkartierung für das Land Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit §§ 47 a-f BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Für die Kartierung des Eisenbahnverkehrs besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Eisenbahn-Bundesamt. Die Zielsetzung des Vorhabens bestand in der Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Aufstellung von Aktionsplänen für Lärmminderungsmaßnahmen (Lärmminderungsplanung Berlin) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen (vgl. Berechnungsverfahren). Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Kartendarstellungen zur Gesamtlärmbelastung (vgl. 07.05.12 bis 07.05.15) sind nicht Bestandteil der in der Verordnung über die Lärmkartierung vorgeschriebenen Lärmkarten. Sie stellen über die Anforderungen der Verordnung hinaus den Versuch dar, eine summarische Betrachtung der einzelnen untersuchten Lärmquellen zu ermöglichen. Bei der Interpretation dieser Karten sind jedoch bestimmte Randbedingungen zu beachten (vgl. Summenwerte der Lärmbelastung). Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen / Kartierungsumfang Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Untersucht wurden die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse) Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24 9.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen einschließlich Kraftwerksstandorte und Westhafen) Flugverkehr (Flughafen Tegel) Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, nicht jedoch der Flughafen Schönefeld, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Randbedingungen bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490 des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. (nähere Informationen zum Thema “Gesamtlärmbelastung” enthält eine Studie des TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme). Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 86 |
| Land | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 72 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 13 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 20 |
| offen | 91 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 106 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 50 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 54 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 86 |
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| Weitere | 112 |