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EPER (Europäisches Schadstoffemissionsregister) - Daten zu Emissionen in Wasser (IVU-Richtlinie)

Daten über Emissionen (und ihrer Quellen) in Wasser (direkte und indirekte Einleitung) aus einzelnen Betriebseinrichtungen, die gemäß Art. 15(3) der IVU-Richtlinie und EPER-Entscheidung der Kommission zu berichten sind. Es werden ausschließlich Emissionen bestimmter Schadstoffe, die über vorgegebenen Schwellenwerten liegen, erfasst. Die Angabe der Emissionen erfolgt in Form von Jahresfrachten. Die Art der Ermittlung der Emissionen (gemessen, berechnet oder geschätzt) wird angegeben. Neben den Emissionsdaten werden Angaben zu Betriebseinrichtung, NACE Kode, IVU-Tätigkeiten bzw. Quellenkategorien gem. Anhang A3 der EPER-Entscheidung und NOSE-P Kode gemacht.

Die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) IED

Die 1996 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) legt erstmals medienübergreifende Regelungen fest, die die bis dahin getrennten Bereiche Luftreinhaltung und Gewässerschutz vereint und um Regelungen zum Bodenschutz und zur Abfallvermeidung und -verminderung ergänzt. Die IVU-Richtlinie zielt damit auf das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt als geschlossenes globales Ganzes. Da es neben der IVU-Richtlinie weitere Richtlinien mit Berichtspflichten für Industrieanlagen gab, hat das Europäische Parlament am 24.11.2010 die Richtlinie 2010/75/EU verabschiedet und darin die IVU-Richtlinie und 6 Sektorenrichtlinien (über Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemittel und Titandioxid) vereint und angepasst. Wesentliche Neuerung ist die Einführung verbindlicher materieller Vorgaben für die Begrenzung von Emissionen nach den besten international verfügbaren Techniken (BVT) ohne Schadstoffverlagerungen in andere Medien. Die besten verfügbaren Techniken werden in den BVT-Referenz-Dokumenten = BREF-Dokumenten veröffentlicht. Die dabei abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen gelten auch für vorhandene Anlagen spätestens nach vier Jahren. Dies kann unter Umständen Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen, sowohl im Bereich des behördlichen Bescheides als auch im anlagentechnischen Bereich. Bereits veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen stellt das Umweltbundesamt regelmäßig im Internet zur Verfügung. Die Emissionen von bestimmten Schadstoffen in die Umwelt werden im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister (PRTR) seit 2007 jährlich erfasst und für die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. letzte Aktualisierung: 04.10.2016

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie (WMS Dienst)

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

Stichwortsuche von A bis Z A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Abfallstatistik Abfallwirtschaft ABSP Elbe ABSP Saale-Unstrut-Triasland Abwasser Abwasserbeseitigungskonzepte Abwassereinleitungen Abwasserherkunft AG Klima Altlasten Altlastenbewertung Altlastenfreistellung Altlastenleitfaden Altlastspezifische Kennzahlen (Altlastenstatistik Sachsen-Anhalt) Altastverdächtige Flächen Altstandort An-/Kationen Anlagensicherheit Arten- und Biotopschutz im Land Sachsen-Anhalt Artenmeldung Artenschutz Artenschutz (international) Artenschutzverordnung B Bauchpanzerfotos von Landschildkröten begrenzte Naturressource Bekanntgabe Benzol Bescheinigungsantrag Besonders geschützte und streng geschützte Arten Best verfügbare Technik (BVT) Bewertungsmaßstäbe für Immissionssmessungen Biotechnologie Bodenbeobachtung Boden-Dauerbeobachtung Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) Bodenfunktionsbewertung <link file:81314 _blank diesem link können sie eine datei>Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV LAU) Bodenschutz Bodenschutzausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) Bodenschutz in der Bauleitplanung Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem Bundesnaturschutzgesetz C Chemikalien Chemikaliengesetz Chemikaliensicherheit CITES CO2-Messwerte D Deposition Dioxine EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG Elektromagnetische Felder Element- und Ionenanalytik Elementanalytik Emissionserklärung Emissionsmessungen Emissionsüberwachung Erosion F Fachberichte Fachinformationen Feinstaub PM10 Feinstaub PM2.5 FFH-Richtlinie Furane G Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder Gentechnik Gentechnik- Datenbank Gentechnikgesetz Gentechniksicherheit Gentechnologie Gerüche Gewerbeabfälle Grenzwerte Luftschadstoffe Großfeuerungsanlagen GSBL H Haltung Gefährlicher Tiere Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsindikatoren Nachweispflicht Naturschutz Naturschutzgesetz Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) O Ozon Ökologische Großprojekte (ÖGP) P PAK PCB PRTR Q R REACH REACH- Stelle ReKIS ReSyMeSa Rote Listen Schutzgebiete Schwefeldioxid Schwefelwasserstoff Stationstypen (Luftmessnetz) Staubniederschlag Stickstoffdioxid ST-BIS Strahlenschutz T Tierbestandsmeldungen (streng geschützter Arten) U Umgebungslärmrichtlinie UMK- Indikatoren Umweltallianz Umweltanalytik Umweltberichte Umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren Veröffentlichung von Luftqualitätsdaten Vogelschutzrichtlinie W Wasser Wasserhaushaltsgesetz Wasserversorgung Wirkung von Luftschadstoffen Z Zielwerte Luftschadstoffe

Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.

Hochwasserrisiko - IED-Betriebe des Saarlandes

Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. (Planungsdaten)

Hochwasser - IED Betriebe

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max entfällt.

Strategische Lärmkarten 2007

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) – (BGBl. III 2129-8) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S. 1865. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31996L0061 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. Datenerfassungssystem DES 06/2005: Ist-Stand 2004; übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. Deutschen Flugsicherung DFS: E-Mail vom 28.11.2006 von Herrn Robert Ertler (Robert.Ertler@dfs.de), Abteilung CC/FLL 25: Flugbewegungen Flughafen Tegel im Jahr 2005: Verteilung der Bewegungen einzelner Flugzeugtypen auf die Start- und Landebahnen. Übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 112. Sitzung der LAI vom 7. bis 8. September 2006. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2005: “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin am 31. Dezember 2004 (F II 4 j 2004) (Best.-Nr.270.6), Berliner Statistik – Veröffentlichungen im September 2005 (30.10.05). Wölfel Meßsysteme: Software GmbH + Co. KG, IMMI 6.1 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) : bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB: vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2005: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 07.02. Straßenverkehrslärm, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2005/karten/artikel.1010689.php

Strategische Lärmkarten 2012

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Datenerfassungssystem DESTXL2011_VBUF vom 16.03.2011; Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 05.11.2012. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1996L0061:20060224:DE:PDF (Zugriff am 23.03.2015) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 04.05.2021) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 23.03.2015) Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme: Beurteilung und Bewertung von Gesamtlärm (Gesamtlärmstudie), TÜV-Bericht Download: pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/52616-Gesamtlärmstudie._Bearbeitung__TÜV_Immissionsschutz_und_Energiesysteme_GmbH__Köln_im_Auftrag_der_Lan.pdf (Zugriff am 04.05.2021) Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Wölfel Meßsysteme: IMMI 2012 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) Wölfel Meßsysteme: IMMI 2014 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2011: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (2010). WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2012: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vorhersehbare Lärmsituation 2015 – Flughafen BER). Links DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz (Zugriff am 13.04.2023) Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html (Zugriff am 23.03.2015) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Faltblätter und Broschüren Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/produkte-faltbrosch.asp (Zugriff am 23.03.2015) Eisenbahn-Bundesamt: Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 06.02.2018) Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2008: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2007, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2010/karten/artikel.1010460.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 07.01. Verkehrsmengen, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2009/karten/artikel.978524.php

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