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Hochwasser - IED Betriebe

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer. Maßstabsbeschränkung: Min 1:50.000, Max 1:3000

Stand der Technik

Das Infosystem Stand der Technik/BVT (STATE) dient der Bereitstellung von Informationen zu Fragen des Standes der Technik oder best verfügbaren Technik. Diese werden gegliedert nach den Ziffern der 4. BImSchV bzw. anderen Immissionsschutzrechtlichen Verordnungen angeboten.

Industrieemissionsrichtlinie - Beste verfügbare Techniken

Die Industrieemissionsrichtlinie bildet die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb und Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. In dazugehörigen BVT-Merkblättern werden für verschiedene Branchen beste verfügbaren Techniken und assoziierte verbindliche Emissionsbandbreiten zusammengefasst und festgelegt. Industrieemissionsrichtlinie Die Industrieemissionsrichtlinie (⁠ IE-Richtlinie ⁠ 2010/75/EU mit ihrer Änderungs- und Nachfolgerichtlinie 2024/1785/EU ) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes  in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Stilllegung von europaweit ca. 55.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Erschütterungen, Abfälle und Einflüsse auf den Boden betrachtet. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Ressourcen- und Energieeffizienz in Form von Umweltleistungswerten, zum Umweltmanagementsystem, zur Dekarbonisierung und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist. Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlich hoher Umweltstandard. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern (Merkblätter der besten verfügbaren Techniken) festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten  Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern wird der Stand der Technik fortgeschrieben und die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt sowie der Einsatz dieser forciert. Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.

Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Gewerbelärm

Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf Gewerbelärm Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Kartiert wurden dabei alle Hafengebiete sowie alle Industrie- und Gewerbegebiete, die nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) zu kartieren sind, sowie weitere der Stadtgemeinde Bremen als lärmrelevant bekannte Industrie- und Gewerbeflächen.

Stichwortsuche von A bis Z A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Abfallstatistik Abfallwirtschaft ABSP Elbe ABSP Saale-Unstrut-Triasland Abwasser Abwasserbeseitigungskonzepte Abwassereinleitungen Abwasserherkunft AG Klima Altlasten Altlastenbewertung Altlastenfreistellung Altlastenleitfaden Altlastspezifische Kennzahlen (Altlastenstatistik Sachsen-Anhalt) Altastverdächtige Flächen Altstandort An-/Kationen Anlagensicherheit Arten- und Biotopschutz im Land Sachsen-Anhalt Artenmeldung Artenschutz Artenschutz (international) Artenschutzverordnung B Bauchpanzerfotos von Landschildkröten begrenzte Naturressource Bekanntgabe Benzol Bescheinigungsantrag Besonders geschützte und streng geschützte Arten Best verfügbare Technik (BVT) Bewertungsmaßstäbe für Immissionssmessungen Biotechnologie Bodenbeobachtung Boden-Dauerbeobachtung Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) Bodenfunktionsbewertung <link file:81314 _blank diesem link können sie eine datei>Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (BFBV LAU) Bodenschutz Bodenschutzausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) Bodenschutz in der Bauleitplanung Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem Bundesnaturschutzgesetz C Chemikalien Chemikaliengesetz Chemikaliensicherheit CITES CO2-Messwerte D Deposition Dioxine EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG Elektromagnetische Felder Element- und Ionenanalytik Elementanalytik Emissionserklärung Emissionsmessungen Emissionsüberwachung Erosion F Fachberichte Fachinformationen Feinstaub PM10 Feinstaub PM2.5 FFH-Richtlinie Furane G Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder Gentechnik Gentechnik- Datenbank Gentechnikgesetz Gentechniksicherheit Gentechnologie Gerüche Gewerbeabfälle Grenzwerte Luftschadstoffe Großfeuerungsanlagen GSBL H Haltung Gefährlicher Tiere Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsindikatoren Nachweispflicht Naturschutz Naturschutzgesetz Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) O Ozon Ökologische Großprojekte (ÖGP) P PAK PCB PRTR Q R REACH REACH- Stelle ReKIS ReSyMeSa Rote Listen Schutzgebiete Schwefeldioxid Schwefelwasserstoff Stationstypen (Luftmessnetz) Staubniederschlag Stickstoffdioxid ST-BIS Strahlenschutz T Tierbestandsmeldungen (streng geschützter Arten) U Umgebungslärmrichtlinie UMK- Indikatoren Umweltallianz Umweltanalytik Umweltberichte Umweltbezogene Nachhaltigkeitsindikatoren Veröffentlichung von Luftqualitätsdaten Vogelschutzrichtlinie W Wasser Wasserhaushaltsgesetz Wasserversorgung Wirkung von Luftschadstoffen Z Zielwerte Luftschadstoffe

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I Immission (Monats- und Jahresdaten) Immissionsmessungen Immissionsschutzbericht Industrieabwasser Ionenanalytik IVU-Richtlinie ( Industrieemissions-Richtlinie IED) K Kenngrößen Klimafolgenindikatoren Klimaschutz Klimaanpassung/Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimawandel Kohlenmonoxid Kommunalabwasser L Landschaftsprogramm Landschildkröten Lärm Lärmminderungsplanung Luft lufthygienisch wichtige Schadstoffe Luftmessnetz Luftqualität Luftreinhalteplanung Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) M Messstationen Messwerte Luftschadstoffe meteorologische Daten Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Überwachungsplan des Landes Sachsen-Anhalt für Industrieemissions-Anlagen (IE-ÜPl)

Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU , kurz IED genannt, ist eine europäische Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Die Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten musste bis zum 7. Januar 2013 erfolgen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Die Industrieemissionsrichtlinie ersetzt die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in EU-Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie (2008/1/EG), sowie die Richtlinie über Abfallverbrennung (2000/76/EG), die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen (2001/80/EG), die Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) und drei Richtlinien zur Titandioxidherstellung (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG). Nach Artikel 23 der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen haben die Mitgliedsstaaten ein System für Umweltinspektionen von Anlagen einzuführen, das die Prüfung der gesamten Auswirkungen von besonders umweltrelevanten Anlagen auf die Umwelt abdeckt. Diese Umweltinspektionen umfassen sowohl Vor-Ort-Besichtigungen als auch Probenahmen und die Sammlung der, für die Erfüllung der Berichtspflichten, erforderlichen Informationen. Die Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt. Dies schließt die Notwendigkeit der Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen nach der  Industrieemissionsrichtlinie sowie die Anforderungen an die Überwachung in diesem Zusammenhang ein. Ziel ist es, die behördliche Überwachung bestimmter Industrieanlagen einheitlich, systematisch und medienübergreifend zu gestalten. In einem Überwachungsplan sind alle betroffenen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich zu erfassen und ein Grundkonzept für deren Überwachung vorzugeben. Der anlagenübergreifende Überwachungsplan hat eine Bewertung der Umweltprobleme und Verfahren für die regelmäßige und anlassbezogene Überwachung für alle betroffenen Anlagen zu enthalten. Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme. Er wird regelmäßig zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Der Überwachungsplan kann auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes heruntergeladen werden.

Anforderungen des Gewässerschutzes

Die Festlegungen von Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach einem kombinierten Ansatz. Zunächst sind Abwassereinleitungen aus Punktquellen durch die Vorgaben von Emissionsgrenzwerten geregelt (Emissionsprinzip). Das heißt, es sind für die verschiedenen Abwasserarten, je nach Herkunft des Abwassers, durch die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) Anforderungen festgelegt, welche das Abwasser vor Einleitung in ein Gewässer erfüllen muss. Die Abwasserverordnung gilt auch für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Im Einzelfall ist jedoch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Einleitgewässer zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Abwasserverordnung AbwV manifestierten Festlegungen weitergehende Anforderungen an die Beschaffenheit des zur Einleitung vorgesehenen Abwassers gestellt werden müssen (Immissionsprinzip). Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer erfordert daher eine behördliche Gestattung in Form der so genannten wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine solche darf die Wasserbehörde nur erteilen, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einleitung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 57 Wasserhaushaltsgesetz WHG neu). Derjenige, der Abwasser einleiten will, ist also gezwungen, sein Abwasser durch technische Behandlungsverfahren auf einen bestimmten Qualitätszustand zu bringen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Für Abwasser aus kommunalen Kläranlagen gilt der Anhang 1 der AbwV. Das Abwasser aus Industrie und Gewerbe ist in derzeit in 52 Branchen eingeteilt und die zu erfüllenden Kriterien sind in der Verordnung ebenfalls in Anhängen geregelt. Obwohl der § 1 Abs. 1 der AbwV auf die >in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereiche< abstellt, können die Anforderungen subsidiär auch für nicht explizit genannte Branchen herangezogen werden, zumindest soweit es sich dabei um vergleichbare Abwasser handelt. Für Abwasser und Branchen, die in der AbwV nicht geregelt sind (z.B. Aquakulturen / Fischintensivhaltung und Soda-Herstellung), gilt: Einleitung in Gewässer aus diesen Bereichen werden durch Einzelfallentscheidungen genehmigt, Empfehlungen von nationalen Fachgremien, z.B. der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) fließen in die Entscheidungsfindung ein, internationale Empfehlungen, z.B. BREF-Dokumente nach der IVU-Richtlinie werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. letzte Aktualisierung: 08/2010

Die Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) IED

Die 1996 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) legt erstmals medienübergreifende Regelungen fest, die die bis dahin getrennten Bereiche Luftreinhaltung und Gewässerschutz vereint und um Regelungen zum Bodenschutz und zur Abfallvermeidung und -verminderung ergänzt. Die IVU-Richtlinie zielt damit auf das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt als geschlossenes globales Ganzes. Da es neben der IVU-Richtlinie weitere Richtlinien mit Berichtspflichten für Industrieanlagen gab, hat das Europäische Parlament am 24.11.2010 die Richtlinie 2010/75/EU verabschiedet und darin die IVU-Richtlinie und 6 Sektorenrichtlinien (über Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Lösemittel und Titandioxid) vereint und angepasst. Wesentliche Neuerung ist die Einführung verbindlicher materieller Vorgaben für die Begrenzung von Emissionen nach den besten international verfügbaren Techniken (BVT) ohne Schadstoffverlagerungen in andere Medien. Die besten verfügbaren Techniken werden in den BVT-Referenz-Dokumenten = BREF-Dokumenten veröffentlicht. Die dabei abgeleiteten BVT-Schlussfolgerungen gelten auch für vorhandene Anlagen spätestens nach vier Jahren. Dies kann unter Umständen Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen, sowohl im Bereich des behördlichen Bescheides als auch im anlagentechnischen Bereich. Bereits veröffentlichte BVT-Schlussfolgerungen stellt das Umweltbundesamt regelmäßig im Internet zur Verfügung. Die Emissionen von bestimmten Schadstoffen in die Umwelt werden im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister (PRTR) seit 2007 jährlich erfasst und für die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. letzte Aktualisierung: 04.10.2016

Strategische Lärmkarten 2007

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) – (BGBl. III 2129-8) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S. 1865. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31996L0061 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2002-49-eg-ueber-die-bewertung-und-bekaempfung-von-umgebungslaerm Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. Datenerfassungssystem DES 06/2005: Ist-Stand 2004; übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. Deutschen Flugsicherung DFS: E-Mail vom 28.11.2006 von Herrn Robert Ertler (Robert.Ertler@dfs.de), Abteilung CC/FLL 25: Flugbewegungen Flughafen Tegel im Jahr 2005: Verteilung der Bewegungen einzelner Flugzeugtypen auf die Start- und Landebahnen. Übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 112. Sitzung der LAI vom 7. bis 8. September 2006. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2005: “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin am 31. Dezember 2004 (F II 4 j 2004) (Best.-Nr.270.6), Berliner Statistik – Veröffentlichungen im September 2005 (30.10.05). Wölfel Meßsysteme: Software GmbH + Co. KG, IMMI 6.1 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) : bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB: vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/istationssk/default.asp Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2005: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 07.02. Straßenverkehrslärm, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2005/karten/artikel.1010689.php

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