A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln, die unter der IED (Industrial Emissions Directive) erfolgen wird. Die IED bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Gemäß Art.13 der IED findet ein EU - weiter Informationsaustausch (Sevilla -Prozess) über die 'Besten Verfügbaren Techniken' (BVT) statt, dessen Ergebnisse als BVT - Merkblätter veröffentlicht werden. Im Jahr 2014 startet die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel'. Nach Anhang I, Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie sind die folgenden Tätigkeiten betroffen: 'Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.' In diesem Vorhaben sind fortschrittliche Referenzanlagen in ausgewählten Branchen innerhalb des genannten Bereichs auszuwählen. Zu diesen Referenzanlagen sind umfassende technische Informationen und Daten zu erheben. Es sind Besichtigungen der Referenzanlagen zu organisieren, an denen die UBA-Projektbetreuerin und nach Möglichkeit Vertreter der jeweiligen Genehmigungsbehörde teilnehmen. Darüber hinaus sind Formulare für eine Datenerhebung auf EU-Ebene zu entwickeln. Diese sollen dem IPPC-Büro als Grundlage für die dortigen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben ist in einer Fachveranstaltung zu Beginn des Vorhabens vorzustellen und zu diskutieren. Darüber hinaus findet ein Fachgespräch kurz vor Abschluss des Vorhabens statt, um die Ergebnisse fachlich abzusichern.
A) Problemstellung: Im Arbeitsprogramm für die IVU-Richtlinie soll nach heutigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2016 unter anderem das BVT-Merkblatt ' Energy Efficiency' überarbeitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Beauftragung externer Experten die erforderlichen aktualisierten Daten nicht in ausreichendem Maße von den Beteiligten geliefert werden können. Dies trifft auch auf das vorgenannte BVT-Merkblatt zu. Dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, der absehbar nicht von den an der Überarbeitung des Merkblatts Beteiligten geleistet werden kann. B) Handlungsbedarf: Aus den vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, externe Sachverständige damit zu beauftragen, die Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency' zu aktualisieren. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen der unter B) genannte Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die geplante Aktualisierung der Daten für das BVT-Merkblatt 'Energy Efficiency' würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem überarbeiteten Merkblatt mit umfangreicheren und aktuelleren Daten führen. Dies würde den Nutzen des Merkblatts für Betreiber von Industrieanlagen und für die Genehmigungsbehörden verbessern. Dies trägt zu einer nachhaltigen Energienutzung bei.
Alle auf Industrieanlagen bezogenen EG-Richtlinien sehen umfangreiche Datenflüsse von Betreibern an Behörden und an die EU vor. Insbesondere die bis Ende 2010 verabschiedete, novellierte IVU-Richtlinie, für die künftig grundsätzlich elektronische Datenflüsse gefordert werden. Betroffen sind auch die 7 Sektor-Richtlinien, die in die künftige IVU-RL integriert werden. Mit der Umsetzung der E-PRTR Verordnung EG 166/2006 und dem Aufbau des deutschen PRTR gibt es ein europaweit anerkanntes 'best practice' Beispiel für elektronisch abgewickelte Prozessketten. Deutschland hat dazu erfolgreich ein Datenerfassungssystem geschaffen (BUBE online). Die Daten werden von der Betriebseinrichtung, über die Länderbehörden bis zur EU übertragen. Gleichzeitig wurde ein Webportal (prtr.bund.de) aufgebaut, in dem jährlich die Emissionsdaten von über 4.000 deutschen Unternehmen im Internet veröffentlicht werden. Seit Jahren wird beklagt, dass es durch die getrennten Datenflüsse in erheblichem Umfang zu Doppel- und Mehrfacharbeiten und damit zu erheblichen Bürokratieaufwänden kommt. Die Integration der bisherigen 7 Sektor-Richtlinien in die IVU-RL bietet Chancen für eine Harmonisierung und Vereinfachung der bisher getrennten Prozessketten. Um auch für die Betriebe den bürokratischen Aufwand zu senken, sollten bestehende, bewährte elektronische Eingabesysteme genutzt und Mehrfacheingaben sowie redundante Datenhaltung vermieden werden. Die Weiterentwicklung von BUBE wäre ein folgerichtiger Schritt, der aber nur Akzeptanz bei den Nutzern findet, wenn die Nutzerführung deutlich verbessert wird. Notwendig ist ein Konzept zur Komplexitätsreduktion der Nutzerinteraktion, z.B. durch rollenbasierte Einstiege in die Berichtsportale. Fragen der inhaltlichen und visuellen Darstellung der Inhalte, insbesondere auch der Kartenwerke und der daraus abgeleiteten Anforderungen an die Datenaufbereitung, sowie der technischen Realisierung sind ebenfalls zu klären und umzusetzen.
Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionsmenge von über 75m2 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dienen. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt werden. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nur vereinzelt ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Holzkonservierung mit Hilfe von Chemikalien. Die Ergebnisse des Projektes sollen als deutscher Beitrag in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden. Eine Konservierung ausschließlich zur Bläueschutzbehandlung soll nicht betrachtet werden.
Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.
A) Bei Massenschadstoffen (z.B. S02, NOx, CSB, AOX) sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Ziele des internationalen K- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Daneben ist es aus Sicht des Ressourcenschutzes wichtig die Ressourceneffizienz von Anlagen weiter zu erhöhen. Der integrierte, medienübergreifende Ansatz der EG-IVU-Richtlinie bietet den rechtlich und konzeptionell innovativen Rahmen, um diese Ziele zu erreichen. Als fachliche Grundlage werden von der EU sektorale Merkblätter für die Besten verfügbaren Techniken (BVT -MERKBLATT) erarbeitet, die auch auf großes Interesse außerhalb der EU gestoßen sind. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und deren Weiterentwicklung würde erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. Aufgrund der IVU-Richtlinie ist D rechtlich verpflichtet, sich am Sevilla-Prozess zu beteiligen sowie die BVTnational umzusetzen und bei der Anlagengenehmigung zu berücksichtigen. Da sich der Stand der Technik weiterentwickelt, ist eine regelmäßige Revision der davon betroffenen BVT-Merkblätter vorgesehen (Art 13, 96/61/EC). Im Jahr 2006 beginnt die Revision des BVT-Merkblattes für die Papier- und Zellstoffindustrie. Dafür ist es notwendig, einen fundierten deutschen Beitrag zu erstellen. Zunächst zeigt die Erfahrung, dass die berichteten Daten häufig nicht miteinander vergleichbar sind, daher sollen in diesem Vorhaben einheitliche Anforderungen an Daten entwickelt werden,um die Aussagefähigkeit des BVT-Merkblattes insgesamt zu erhöhen. In dem Hauptbericht sollen die momentan besten verfügbaren Techniken in der Papier- und Zellstoffbranche dargestellt werden, um den erreichten Standard in Deutschland im revidierten BVT-Merkblatt einzubringen. B) Forschungsbedarf:Für die Revision des BVT-MB für die Papier- und Zellstoffindustrie werden konkrete Daten und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen benötigt. Diese müssen dokumentiert werden, um sie in den Diskussionsprozess einbringen zu können. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, für die Revision des BVT-MB für die Papierindustrieeinen fundierten Beitrag zu den o.g. Problemen zu erarbeiten.
Diese Untersuchung reiht sich in das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt 'Neue Techniken für den medienübergreifenden, integrierten Umweltschutz' ein und hat den Charakter einer Machbarkeitsstudie, die als Grundlage für ein breiter angelegtes Vorhaben 'Ökonomische Auswirkungen der IVU-Richtlinie' dienen soll bzw. kann. Ein derartiges Vorhaben gilt es vorzubereiten und angemessen zu 'dimensionieren'. Ziel der vorliegenden Studie ist es, einen Beitrag zur anwendungsorientierten Methodendiskussion zu leisten, das Methodenspektrum kritisch zu reflektieren und ggf. Anstöße für 'methodisches Lernen' zu geben. Schließlich könnte ein zu ambitionierter Untersuchungsansatz dazu führen, dass der Forschungs- und Erhebungsaufwand sowie der Abstimmungsbedarf unverhältnismäßig oder aber die Unsicherheitsmargen so groß werden würden, dass die generierten Aussagen nicht mehr hinreichend nachvollziehbar, objektiv oder glaubwürdig wären. Im ungünstigsten Fall würde sich eine zu erstellende Studie dann in eine nur ideologisch geprägte Debatte münden. Andererseits könnte eine 'richtig' dimensionierte Studie oder eine geschickte und konsistente Verknüpfung einzelner Untersuchungsmethoden und -bestandteile eine wichtige Hilfestellung für zukünftige politische Entscheidungen (z.B. im Hinblick auf die Förderung integrierter Umweltschutztechnologien) werden.
Die folgende Darstellung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen. Die dabei erzielten Ergebnisse - vor allem was die Berücksichtigung der stoffrechtlich ermittelten Wirkungsschwellen für den Vollzug anderer Regelwerke angeht2 - lassen sich jedoch weitgehend auch auf den Bereich stoffbezogener Gesundheitswirkungen übertragen.Der dieser Studie vorangegangenen Ausschreibung des Umweltbundesamtes liegt die These zugrunde, mit dem bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sei dies nicht adäquat möglich (These von der Instrumentenlücke). Das vorliegende Gutachten geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob für die Realisierung der altstoffrechtlichen Risikominderungsstrategie auf EG-Ebene ein umsetzungstaugliches rechtliches und administratives Instrumentarium vorhanden ist.Ausgangspunkt der Betrachtung ist das bestehende EG-Altstoffrecht: Auf der Grundlage des EG-Chemikalienrechts sind hier in erster Linie Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung möglich. Für andere stoffinduzierte Risiken, wie sie etwa bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der Substanzen entstehen können, gibt es dagegen im EG-Chemikalienrecht bislang keine Handlungsmöglichkeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass es für diesen Belastungspfad an gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vollständig fehlen würde. Vielmehr sind hier etwa die Instrumentarien des gemeinschaftlichen Industrieanlagenrechts (IVU-Richtlinie in Verbindung u.a. mit Luftqualitäts-Standards) oder das EG-Wasserrecht (Wasserrahmen- Richtlinie und weitere Rechtsakte) einschlägig. Neben diesen anlagen- bzw. medienbezogenen Ansätzen gibt es auf EG-Ebene durchaus auch spezifische stoffbzw. stoffgruppenbezogene Regelungen - etwa für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Richtlinie). Zu klären ist daher, wie die Schnittstellen zwischen dem EG-Chemikalienrecht und den übrigen sektoralen Regelungen ausgestaltet sind, in deren Anwendungsbereich diejenigen Minderungsmaßnahmen fallen, die nicht auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Chemikalienrechts umzusetzen sind.
Gemaess Art. 16(1) und 16(3) IVU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre die verfuegbaren repraesentativen Daten ueber die fuer Kategorien von industriellen Taetigkeiten des Anhangs 1 festgelegten Emissionsgrenzwerte und ggf. die besten verfuegbaren Techniken, von denen die Emissionsgrenzwerte insbesondere entsprechend den Bestimmungen des Art. 9 (Genehmigungsauflagen) abgeleitet sind, mitzuteilen. Der erste Berichtszeitram erstreckt sich ueber die Jahre 2000 bis einschliesslich 2002. Zur Erfuellung von bestimmten Berichtspflichten nach Art. 16(1)und 16(3) IVU-Richtlinie isteine Abfrage zu repraesentativen Daten bei den Laendern erforderlich. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die Daten zusammenzufassen, auszuwerten und der Kommission mitzuteilen. Die Aufgaben werden vom UBA fuer das Bundesumweltministerium wahrgenommen. Die Abfrage der Daten wird zu insgesamt 55 industriellen und gewerblichen Sektoren gemaess Anhang I der IVU-Richtlinie erfolgen. Ausserdem ist zu beruecksichtigen, dass zu verschiedenen Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden), zur Abfallentsorgung und eventuell Energieverbrauch berichtet werden muss. Fuer die Berichterstattung wurde von der Kommission nur ein allgemeiner Fragenkatalog festgelegt. Ein Berichtsformat fuer die Abfrage bei den Laendervollzugsbehoerden wird inhaltlich im UBA in Zusammenarbeit mit den Laendern entwickelt werden. Das dadurch vorgegebene Berichtsformat soll rechnergestuetzt angewendet werden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Datenbank zur systematischen Erhebung und Auswertung der Daten. Die Entwicklung der Datenbank soll als Forschungsauftrag nach aussen vergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Pflege der Datenbank nach Beendigung des Vorhabens ueber das IT-Rahmenkonzept sicherzustellen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 96 |
| Type | Count |
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| Förderprogramm | 96 |
| License | Count |
|---|---|
| offen | 96 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 93 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 58 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 62 |
| Lebewesen und Lebensräume | 64 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 96 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 96 |