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Graduiertenkolleg (GRK) 1319: Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation

Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.

Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa für Emissionen aus Lagerung, Transport und Umschlag innerhalb von Industrieanlagen

A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.

Aktualisierung der Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency'

A) Problemstellung: Im Arbeitsprogramm für die IVU-Richtlinie soll nach heutigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2016 unter anderem das BVT-Merkblatt ' Energy Efficiency' überarbeitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Beauftragung externer Experten die erforderlichen aktualisierten Daten nicht in ausreichendem Maße von den Beteiligten geliefert werden können. Dies trifft auch auf das vorgenannte BVT-Merkblatt zu. Dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, der absehbar nicht von den an der Überarbeitung des Merkblatts Beteiligten geleistet werden kann. B) Handlungsbedarf: Aus den vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, externe Sachverständige damit zu beauftragen, die Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency' zu aktualisieren. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen der unter B) genannte Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die geplante Aktualisierung der Daten für das BVT-Merkblatt 'Energy Efficiency' würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem überarbeiteten Merkblatt mit umfangreicheren und aktuelleren Daten führen. Dies würde den Nutzen des Merkblatts für Betreiber von Industrieanlagen und für die Genehmigungsbehörden verbessern. Dies trägt zu einer nachhaltigen Energienutzung bei.

Förderung der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich Textil- und Lederindustrie in Entwicklungsländern und des Exports innovativer Umweltschutztechniken

A) Problemstellung: Deutschland hat in den Bereichen Textilindustrie und Lederindustrie einen fortschrittlichen Stand der Technik erreicht. Durch die Beteiligung am Sevilla-Prozess im Rahmen der EG-IVU-Richtlinie leistet Deutschland damit einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung des Umweltschutzniveaus in Europa auf hohem Niveau. Ein großer, steigender Teil der Textil- und Lederproduktion erfolgt jedoch in weniger entwickelten Ländern verbunden mit enormen Umweltbelastungen wegen geringer Umweltstandards. Die Förderung der Anwendung von BVT im Bereich Textil- und Lederindustrie in diesen Ländern würde erhebliche Verbesserungen der Umwelt bewirken und wirtschaftliche Chancen für den deutschen Anlagenbau bieten. Zudem sind positive Beschäftigungswirkungen für die deutsche Textil- und Lederindustrie zu erwarten, wenn das Umweltschutzniveau in den weniger entwickelten Ländern angepasst wird. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Für die Förderung der Anwendung von BVT in weniger entwickelten Ländern werden Informationen benötigt zu Schwerpunktregionen der Textil- und Lederindustrie in diesen Ländern. Dazu gehört die Ermittlung des Ressourcenverbrauchs in den Schwerpunktregionen, um die Anwendung von BVT bedarfsgerecht fördern zu können, und die Identifikation strategischer Bündnispartner. C) Ziel des Vorhabens ist es, Konzepte für die Förderung der Anwendung von BVT in Bereich Textil- und Lederindustrie in weniger entwickelten Ländern zu erarbeiten und damit den Technologietransfer zu fördern sowie zur Ressourcenschonung beizutragen. Das Projekt wird wichtige Bausteine für die BMU-Projektgruppen 'UIB' und 'Ressourcen' liefern.

Erarbeitung deutscher Beiträge zur Revision der BVT-Merkblätter für die Papierindustrie, NE-Metallindustrie, Glas-/Mineralfaserindustrie, Kühlsysteme, Raffinerien, Eisen-/Stahlindustrie und chemische Industrie - Hier: Nichteisenmetallindustrie

Im Rahmen der Evaluierung der EU BVT-Dokumente wurden für die mengenmäßig relevantesten NE-Metalle Kupfer, Aluminium, Blei und Zink die deutschlandweit praktizierten Herstellungs- und Verarbeitungstechnologien (i.d.R. bis zur ersten Metallerstarrung) auf neue Entwicklungen im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes hin überprüft. Hierzu wurde versucht, entsprechende Datenlücken des derzeitigen BVT-Merkblattes für die NE-Metall-Industrie (Referenzdokument Stand 2001) so weit wie möglich zu schließen, den momentan in Deutschland erreichten Standard zu aktualisieren sowie relevante Neuentwicklungen zu beschreiben. Im vorliegenden nationalen Berichtsbeitrag zum europäischen BVT-Informationsaustausch werden somit aktuelle umweltrelevante Informationen über wesentliche angewandte Techniken und damit verbundene Stoff- und Energieströme sowie Kostenbelastungen in analoger Form zum Referenzdokument dargestellt. Neben diesen in englischer Sprache verfassten Korrekturen bzw. Ergänzungen wird das Referenzdokument bei Bedarf an einzelnen Stellen in deutscher Sprache kommentiert.

Innovative Techniken: Beste verfügbare Technik in ausgewählten Sektoren; Teilvorhaben 01: Großfeuerungsanlagen (Revision des BVT-Merkblattes ab 2010), Erarbeitung der Datengrundlagen fuer das BVT-Merkblatt Grossfeuerungsanlagen im Rahmen des Informationsaustausches nach Art. 16(2) IVU-Richtlinie

Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16(2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex 1 der Richtlinie genannten Anlagenarten in europaeischen Arbeitsgruppen Merkblaetter zu den 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Die Merkblaetter sind von erheblicher praktischer Bedeutung fuer die europaeische Harmonisierung von Standards; sie werden europaweit anstelle von anlagenbezogenen EG-Richtlinien erarbeitet. Sie sollen bei der Festlegung nationaler Emissionsstandards und im Genehmigungsverfahren beruecksichtigt werden. Das Arbeitsprogramm der Europaeischen Kommission sieht fruehzeitig den Beginn dieser Arbeiten zum BVT-Merkblatt fuer den Sektor 'Grossfeuerungsanlagen' vor. Fuer diesen Sektor sind der Technikstand (insbesondere Emissionen Luft, Wasser, Abfall) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen sowie Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese Berichte bilden eine wichtige Grundlage fuer deutsche Vorschlaege fuer die BVT-Merkblaetter; nur auf diese Weise koennen fortschrittliche Umwelttechniken, wie sie in Deutschland angewandt werden, in BVT-Merkblaetter eingebracht werden. Auch unter dem Blickwinkel der Liberalisierung des europaeischen Strombinnenmarktes kommt der wirksamen Praesentation deutscher Energieumwandlungs- und Umweltschutztechnik eine hohe Bedeutung zu.

IVU-Infotag

Alle Unternehmen, die über IVU-Anlagen verfügen, müssen diese bis zum 30. Oktober 2007 entsprechend den Vorgaben der Richtlinie betreiben. Dies stellt eine große Herausforderung für die Industrie wie für die Genehmigungsbehörden dar. Zentrales Anliegen der Veranstaltung ist es, den betroffenen Unternehmen die notwendigen Grundkenntnisse zu vermitteln, um die Anforderungen der Richtlinie auf praktikable Weise und mit wenig Verwaltungsaufwand zu erfüllen. Gleichzeitig wird die Veranstaltung ein Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg bieten. Der Infotag zielt insbesondere darauf ab, die betroffenen Unternehmen frühzeitig über die Ziele der europäischen Vorgaben zu informieren, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung seitens Behörden und Unternehmen darzustellen, geeignete Ansprechpartner zu vermitteln und über die Besonderheiten der Genehmigungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu informieren.

Fachgespraech zur Vorbereitung der Umsetzung der kuenftigen IVU-Richtlinie am 8.11.1996 in Berlin

Pruefung der Eignung der moeglichen Umsetzungsmodelle fuer die IVU-Richtlinie in einer ganztaegigen Veranstaltung mit Vertretern der Zulassungsbehoerden, der Wirtschaft, der Umweltverbaende, der Wissenschaft, der EG-Kommission sowie bis zu zwei Vertretern der Umweltministerien der Niederlande, Frankreich oder Grossbritanniens. Etwa 20 Teilnehmer, daneben etwa 20 bis 30 Zuhoerer (Mitglieder des von Frau BM'n eingesetzten Arbeitskreises zur Vorbereitung der Umsetzung der IVU-Richtlinie, weitere Vertreter von BMU, UBA und der Landesumweltministerien).

Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung

Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.

Förderung der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich Textilindustrie in globalisierten Produktionsketten: Entwicklung von Informationsangeboten zu BVT für das Internet

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Ausgangslage: Deutschland hat in der Textilindustrie einen fortschrittlichen Stand der Technik erreicht. Durch die Beteiligung am Sevilla-Prozess im Rahmen der EG-IVU-Richtlinie leistet D damit einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung des Umweltschutzniveaus in Europa auf hohem Niveau. Die Prozesse der Textilherstellung stehen wegen der globalisierten Produktionsketten in besonderem internationalen Wettbewerb. So erfolgt ein großer, steigender Teil der Textilproduktion für den deutschen und EU-Markt in weniger entwickelten Ländern verbunden mit enormen Umweltbelastungen wegen geringer Umweltstandards. Zur Vermeidung von Ökodumping und negativen ökonomischen Auswirkungen gilt es, einen internationalen Stand auf Basis der BVT-Merkblätter zu erreichen. Hierfür sind Unterstützungsangebote zu entwickeln. Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung der BVT-Merkblätter besteht auch bei kleinen und mittelständischen Firmen in D/EU. Das betrifft insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen, die nicht mit Emissionswerten hinterlegt sind, deren Umsetzung also nicht über das untergesetzliche Regelwerk erfolgt. Ziel des Vorhabens ist es, internetbasierte Checklisten auf Basis des BVT-Merkblattes Textilindustrie zu erarbeiten. Dadurch soll die Anwendung von BVT in den globalen Lieferketten der Textilindustrie gefördert und damit mittel- bis langfristig ein internationaler Stand auf Basis von BVT erzielt werden. Außerdem sollen die Checklisten kleinen und mittelständischen Firmen und Behörden in D/EU den Zugang zu den BVT-Merkblättern erleichtern. Dies trägt zur Weiterentwicklung des Standes der Technik in D/EU bei. Die Checklisten sollen Handels- und Markenfirmen dabei unterstützen, BVT in ihrer globalen Lieferkette zu verankern. Methodik: Es sollen Checklisten entwickelt werden, die Anlagenbetreiber in die Lage versetzt, die Umsetzung von BVT im Unternehmen zu prüfen und zu verbessern. Mit Hilfe der Checklisten soll es (usw)

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