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Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa für Emissionen aus Lagerung, Transport und Umschlag innerhalb von Industrieanlagen

A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.

Aktualisierung der Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency'

A) Problemstellung: Im Arbeitsprogramm für die IVU-Richtlinie soll nach heutigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2016 unter anderem das BVT-Merkblatt ' Energy Efficiency' überarbeitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Beauftragung externer Experten die erforderlichen aktualisierten Daten nicht in ausreichendem Maße von den Beteiligten geliefert werden können. Dies trifft auch auf das vorgenannte BVT-Merkblatt zu. Dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, der absehbar nicht von den an der Überarbeitung des Merkblatts Beteiligten geleistet werden kann. B) Handlungsbedarf: Aus den vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, externe Sachverständige damit zu beauftragen, die Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency' zu aktualisieren. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen der unter B) genannte Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die geplante Aktualisierung der Daten für das BVT-Merkblatt 'Energy Efficiency' würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem überarbeiteten Merkblatt mit umfangreicheren und aktuelleren Daten führen. Dies würde den Nutzen des Merkblatts für Betreiber von Industrieanlagen und für die Genehmigungsbehörden verbessern. Dies trägt zu einer nachhaltigen Energienutzung bei.

Ermittlung des Standes der Technik der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen in Deutschland unter Berücksichtigung von medienübergreifenden Umweltauswirkungen

Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionsmenge von über 75m2 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dienen. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt werden. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nur vereinzelt ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Holzkonservierung mit Hilfe von Chemikalien. Die Ergebnisse des Projektes sollen als deutscher Beitrag in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden. Eine Konservierung ausschließlich zur Bläueschutzbehandlung soll nicht betrachtet werden.

Erarbeitung deutscher Beiträge zur Revision der BVT-Merkblätter für die Papierindustrie, NE-Metallindustrie, Glas-/Mineralfaserindustrie, Kühlsysteme, Raffinerien, Eisen-/Stahlindustrie und chemische Industrie - Hier: Nichteisenmetallindustrie

Im Rahmen der Evaluierung der EU BVT-Dokumente wurden für die mengenmäßig relevantesten NE-Metalle Kupfer, Aluminium, Blei und Zink die deutschlandweit praktizierten Herstellungs- und Verarbeitungstechnologien (i.d.R. bis zur ersten Metallerstarrung) auf neue Entwicklungen im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes hin überprüft. Hierzu wurde versucht, entsprechende Datenlücken des derzeitigen BVT-Merkblattes für die NE-Metall-Industrie (Referenzdokument Stand 2001) so weit wie möglich zu schließen, den momentan in Deutschland erreichten Standard zu aktualisieren sowie relevante Neuentwicklungen zu beschreiben. Im vorliegenden nationalen Berichtsbeitrag zum europäischen BVT-Informationsaustausch werden somit aktuelle umweltrelevante Informationen über wesentliche angewandte Techniken und damit verbundene Stoff- und Energieströme sowie Kostenbelastungen in analoger Form zum Referenzdokument dargestellt. Neben diesen in englischer Sprache verfassten Korrekturen bzw. Ergänzungen wird das Referenzdokument bei Bedarf an einzelnen Stellen in deutscher Sprache kommentiert.

Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung

a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.

Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung

Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.

Innovative Techniken: Beste verfügbare Technik in ausgewählten Sektoren; Teilvorhaben 01: Großfeuerungsanlagen (Revision des BVT-Merkblattes ab 2010), Erarbeitung der Datengrundlagen fuer das BVT-Merkblatt Grossfeuerungsanlagen im Rahmen des Informationsaustausches nach Art. 16(2) IVU-Richtlinie

Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16(2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex 1 der Richtlinie genannten Anlagenarten in europaeischen Arbeitsgruppen Merkblaetter zu den 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Die Merkblaetter sind von erheblicher praktischer Bedeutung fuer die europaeische Harmonisierung von Standards; sie werden europaweit anstelle von anlagenbezogenen EG-Richtlinien erarbeitet. Sie sollen bei der Festlegung nationaler Emissionsstandards und im Genehmigungsverfahren beruecksichtigt werden. Das Arbeitsprogramm der Europaeischen Kommission sieht fruehzeitig den Beginn dieser Arbeiten zum BVT-Merkblatt fuer den Sektor 'Grossfeuerungsanlagen' vor. Fuer diesen Sektor sind der Technikstand (insbesondere Emissionen Luft, Wasser, Abfall) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen sowie Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese Berichte bilden eine wichtige Grundlage fuer deutsche Vorschlaege fuer die BVT-Merkblaetter; nur auf diese Weise koennen fortschrittliche Umwelttechniken, wie sie in Deutschland angewandt werden, in BVT-Merkblaetter eingebracht werden. Auch unter dem Blickwinkel der Liberalisierung des europaeischen Strombinnenmarktes kommt der wirksamen Praesentation deutscher Energieumwandlungs- und Umweltschutztechnik eine hohe Bedeutung zu.

Status-Quo der UVP-Anwendung und notwendige Weiterentwicklung durch die UVP-Aenderungsrichtlinie der EG unter Beruecksichtigung des geplanten Umweltgesetzbuchs - Erster Teil (UGB I)

Das Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, fuer das Land Brandenburg Handlungslinien fuer eine Weiterentwicklung des Instrumentes Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) aufzuzeigen. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den neuen rechtlichen Entwicklungen auf europaeischer Ebene (UVP-Aenderungsrichtlinie, IVU-Richtlinie, Richtlinienvorschlag zu Plan- und Programm-UVP) und den sich daraus ableitenden Handlungserfordernissen auf Bundes- und Landesebene. Das Gutachten besteht inhaltlich aus drei Teilen. Im 1. Kapitel erfolgt eine Analyse der bestehenden rechtlichen Situation und der aktuellen Praxiserfahrungen auf europaeischer, Bundes- und Landesebene. Im 2. Kapitel werden die aktuellen rechtlichen Anforderungen aus der UVP-Aenderungsrichtlinie und aus dem Entwurf des UGB I dargestellt. Das 3. Kapitel enthaelt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der UVP fuer das Land Brandenburg. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch die Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und, parallel dazu, die Durchfuehrung von Fachgespraechen mit Zulassungsbehoerden im Land Brandenburg. Als Zwischenschritt der Bearbeitung und zur weiteren Abstimmung mit den Behoerden im Land Brandenburg wurden die Ergebnisse der Rechts- und Praxisanalyse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen in einem Workshop am 24.11.1998 im Ministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) in Potsdam vorgestellt und diskutiert. Ergebnisse: Die Umweltvertraeglichkeitspruefung als Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes hat sich seit ihrer Einfuehrung in Recht und Praxis auf europaeischer und nationaler Ebene trotz zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse bewaehrt. Das ist der Grund dafuer, dass sie durch neue Regelungen auf europaeischer Ebene teilweise erweitert (UVP-Aenderungsrichtlinie) bzw. in ihrer Funktion (IVU-Richtlinie) noch gestaerkt werden soll. Es ist abzusehen, dass eine Ausweitung der UVP auf Plaene und Programme erfolgen wird. Die geplante Umsetzung in deutsches Recht im geplanten Umweltgesetzbuch - Erster Teil (UGB I) fuehrt zu einer verstaerkten Integration der UVP in das Genehmigungsverfahren. Die materiellen Inhalte der Umweltvertraeglichkeitspruefung bleiben erhalten, ihnen kommt darueberhinaus als Genehmigungsvoraussetzung ein hoeheres Gewicht zu. Durch die Integration in das UGB I wird die UVP zu einem Bestandteil nachhaltiger Umweltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll die UVP im Land Brandenburg angepasst und weiterentwickelt werden. Die hier vorgestellten Handlungsempfehlungen zur UVP im Land Brandenburg sollen die Optionen zur Anpassung brandenburgischen Landesrechts und Vollzugs bezueglich der europaeischen Rechtsetzung auf dem Gebiet der UVP aufzeigen. Weiterhin ist die inhaltlich-methodische Weiterentwicklung des Umweltvorsorgeinstruments UVP im Land Brandenburg das Ziel der Handlungsempfehlungen.

Förderung der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich Textilindustrie in globalisierten Produktionsketten: Entwicklung von Informationsangeboten zu BVT für das Internet

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Ausgangslage: Deutschland hat in der Textilindustrie einen fortschrittlichen Stand der Technik erreicht. Durch die Beteiligung am Sevilla-Prozess im Rahmen der EG-IVU-Richtlinie leistet D damit einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung des Umweltschutzniveaus in Europa auf hohem Niveau. Die Prozesse der Textilherstellung stehen wegen der globalisierten Produktionsketten in besonderem internationalen Wettbewerb. So erfolgt ein großer, steigender Teil der Textilproduktion für den deutschen und EU-Markt in weniger entwickelten Ländern verbunden mit enormen Umweltbelastungen wegen geringer Umweltstandards. Zur Vermeidung von Ökodumping und negativen ökonomischen Auswirkungen gilt es, einen internationalen Stand auf Basis der BVT-Merkblätter zu erreichen. Hierfür sind Unterstützungsangebote zu entwickeln. Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung der BVT-Merkblätter besteht auch bei kleinen und mittelständischen Firmen in D/EU. Das betrifft insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen, die nicht mit Emissionswerten hinterlegt sind, deren Umsetzung also nicht über das untergesetzliche Regelwerk erfolgt. Ziel des Vorhabens ist es, internetbasierte Checklisten auf Basis des BVT-Merkblattes Textilindustrie zu erarbeiten. Dadurch soll die Anwendung von BVT in den globalen Lieferketten der Textilindustrie gefördert und damit mittel- bis langfristig ein internationaler Stand auf Basis von BVT erzielt werden. Außerdem sollen die Checklisten kleinen und mittelständischen Firmen und Behörden in D/EU den Zugang zu den BVT-Merkblättern erleichtern. Dies trägt zur Weiterentwicklung des Standes der Technik in D/EU bei. Die Checklisten sollen Handels- und Markenfirmen dabei unterstützen, BVT in ihrer globalen Lieferkette zu verankern. Methodik: Es sollen Checklisten entwickelt werden, die Anlagenbetreiber in die Lage versetzt, die Umsetzung von BVT im Unternehmen zu prüfen und zu verbessern. Mit Hilfe der Checklisten soll es (usw)

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT)^Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa im Bereich der Lösemittelanwendung, Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa im Bereich der Lösemittelanwendung

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln, die unter der IED (Industrial Emissions Directive) erfolgen wird. Die IED bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Gemäß Art.13 der IED findet ein EU - weiter Informationsaustausch (Sevilla -Prozess) über die 'Besten Verfügbaren Techniken' (BVT) statt, dessen Ergebnisse als BVT - Merkblätter veröffentlicht werden. Im Jahr 2014 startet die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel'. Nach Anhang I, Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie sind die folgenden Tätigkeiten betroffen: 'Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.' In diesem Vorhaben sind fortschrittliche Referenzanlagen in ausgewählten Branchen innerhalb des genannten Bereichs auszuwählen. Zu diesen Referenzanlagen sind umfassende technische Informationen und Daten zu erheben. Es sind Besichtigungen der Referenzanlagen zu organisieren, an denen die UBA-Projektbetreuerin und nach Möglichkeit Vertreter der jeweiligen Genehmigungsbehörde teilnehmen. Darüber hinaus sind Formulare für eine Datenerhebung auf EU-Ebene zu entwickeln. Diese sollen dem IPPC-Büro als Grundlage für die dortigen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben ist in einer Fachveranstaltung zu Beginn des Vorhabens vorzustellen und zu diskutieren. Darüber hinaus findet ein Fachgespräch kurz vor Abschluss des Vorhabens statt, um die Ergebnisse fachlich abzusichern.

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