Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.
A) Ausgangslage: Damit die Industrieanlagen ihren Beitrag zur Erfüllung der Umwelthandlungsziele der EU leisten, sind im Sevilla-Prozess von der EU anspruchsvolle sektorale Merkblätter für die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-MB) zu erarbeiten, die auch international immer mehr Bedeutung erlangen. Eine Harmonisierung der BVT in der EU und darüber hinaus sowie die Weiterentwicklung der BVT würden erhebliche ökologische Verbesserungen bewirken und zudem wirtschaftliche Chancen für den innovativen deutschen Anlagenbau bieten. B) Zielstellung: Der Arbeitsplan der EU-Kommission sieht eine Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Lagerung gefährlicher Substanzen und staubender Güter' im Rahmen des Sevilla-Prozesses nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie IED (2010/75/EU) bis Ende 2019 vor. Das BVT-Merkblatt adressiert die Umweltauswirkungen bei der Lagerung und beim Umschlag von Flüssigkeiten, die Staubemissionen aus Lagerung und Umschlag von Feststoffen sowie die Vorsorge vor Zwischenfällen und Unfällen (Störfallvorsorge) bei diesen Verfahren. Im Vorfeld der Revision besteht das Ziel des Forschungsvorhabens in der dafür erforderlichen Datenerhebung und -auswertung für den dafür vorgesehenen Überarbeitungsprozess. Dafür werden Informationen zu konkreten Techniken und Beispiele für fortgeschrittene Maßnahmen benötigt. Informationsdefizite bestehen bei zukunftsweisenden Techniken und Verfahren vor allem in den Bereichen Emissionen, Risikoabwägung und -vorsorge sowie Kosten. Die Beiträge zur Revision der BVT-MB müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten auf EU-Ebene vorliegen. C) Methodik des Vorhabens: Für die Überarbeitung der BVT-MB sind fundierte Beiträge zu den o.g. Anforderungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Konzepte zur Förderung der internationalen Anwendung von BVT zu entwickeln. Die Erhebung von Techniken zu den einzelnen Branchen erfolgt anhand des von der EU-Kommission neu erarbeiteten Leitfadens zur Erstellung von BVT-Merkblättern.
A) Problemstellung: Im Arbeitsprogramm für die IVU-Richtlinie soll nach heutigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2016 unter anderem das BVT-Merkblatt ' Energy Efficiency' überarbeitet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne Beauftragung externer Experten die erforderlichen aktualisierten Daten nicht in ausreichendem Maße von den Beteiligten geliefert werden können. Dies trifft auch auf das vorgenannte BVT-Merkblatt zu. Dies stellt zusätzlichen Aufwand dar, der absehbar nicht von den an der Überarbeitung des Merkblatts Beteiligten geleistet werden kann. B) Handlungsbedarf: Aus den vorgenannten Gründen besteht die Notwendigkeit, externe Sachverständige damit zu beauftragen, die Daten des BVT-Merkblatts 'Energy Efficiency' zu aktualisieren. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Vorhaben sollen der unter B) genannte Handlungsbedarf umgesetzt werden. Die geplante Aktualisierung der Daten für das BVT-Merkblatt 'Energy Efficiency' würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem überarbeiteten Merkblatt mit umfangreicheren und aktuelleren Daten führen. Dies würde den Nutzen des Merkblatts für Betreiber von Industrieanlagen und für die Genehmigungsbehörden verbessern. Dies trägt zu einer nachhaltigen Energienutzung bei.
Ziele und erwartete Ergebnisse: Das wichtigste Ziel der Studie ist die Begutachtung der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie und die Erarbeitung von möglichen Überarbeitungsvorschlägen. Damit wird eine Grundlage für die in Artikel 14 der Richtlinie vorgesehene Überarbeitung geschaffen und die in Artikel 11 (13) und 16 vorgesehene Weiterentwicklung erleichtert. Ein weiteres Ziel der Studie ist es, einen Beitrag im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IVU-Richtlinie und verbundener Richtlinien zu liefern. Innerhalb dieser allgemeinen Zielsetzung werden folgende spezifische Ziele verfolgt: a. Sammlung, Analyse und Darstellung von Informationen hinsichtlich der Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie in den 27 EU Mitgliedsländern, unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit der IVU-Richtlinie und möglicherweise problematischer Bereiche. b. Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Umsetzung anhand ausgewählter Beispiele (Mitgliedstaaten); c. Begutachtung und Darstellung von Informationen zur Entwicklung des Standes der Technik und der erreichten Fortschritte bei Emissionsminderungstechniken, um die Kommission in die Lage zu versetzen, zukünftige Bestimmungen bei der Novellierung der Richtlinie festzulegen; d. Beschreibung, Begutachtung und Darstellung möglicher Optionen zur Novellierung der Abfallverbrennungsrichtlinie; e. Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Novellierung der Richtlinie, die auf den dargestellten Optionen basiert. Die Ergebnisse sollen der Kommission einen besseren Überblick über die Umsetzung der Abfallverbrennungsrichtlinie verschaffen, um sie in die Lage zu versetzen, die anstehende Novellierung der Richtlinievorgaben zielführend durchzuführen.
Zur Erstellung der Merkblaetter zu den besten verfuegbaren Techniken (BVT-Merkblaetter) im Rahmen der IVU - Richtlinie sind ab 2002 fuer die Produktion anorganischer Spezialchemikalien u.a. folgende Produktionsbereiche zu bearbeiten: Nichtmetalle, Metalloxide, Calziumcarbid, Silizium, Siliziumkarbid, anorganische Pigmente und Explosivstoffe. Es handelt sich dabei um wichtige Produkte der chemischen Industrie, die, obwohl sie mit einer Produktionsmenge unter 10000 t/a nicht den Grosschemikalien zuzurechnen sind, einen erheblichen Beitrag zu den Emissionen der chemischen Produktion insgesamt leisten. Den Produktionen liegen sehr unterschiedliche Produktionsverfahren zugrunde, an die aus Umweltsicht auch sehr unterschiedliche Anforderungen zu stellen und zu beruecksichtigen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Entwicklungen und Verfahren aufgezeigt werden. Ziel ist es, Moeglichkeiten eines produktionsintegrierten Umweltschutzes bei der Herstellung anorganischer Spezialchemikalien zu untersuchen und eine produktionsbezogene Bilanzierung zur Ressourceneinsparung und Umweltbelastung dieser neuen Entwicklungen gegenueber herkoemmlichen Verfahren aufzuzeigen. Zu beruecksichtigen sind insbesondere die Umweltmedien Luft, Wasser, Abfall und Energie sowie deren wechselseitige Beeinflussung (cross-media-Effekte), um daraus einen fortgeschrittenen Stand der Technik und erreichbare Emissionswerte abzuleiten.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Ausgangslage: Deutschland hat in der Textilindustrie einen fortschrittlichen Stand der Technik erreicht. Durch die Beteiligung am Sevilla-Prozess im Rahmen der EG-IVU-Richtlinie leistet D damit einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung des Umweltschutzniveaus in Europa auf hohem Niveau. Die Prozesse der Textilherstellung stehen wegen der globalisierten Produktionsketten in besonderem internationalen Wettbewerb. So erfolgt ein großer, steigender Teil der Textilproduktion für den deutschen und EU-Markt in weniger entwickelten Ländern verbunden mit enormen Umweltbelastungen wegen geringer Umweltstandards. Zur Vermeidung von Ökodumping und negativen ökonomischen Auswirkungen gilt es, einen internationalen Stand auf Basis der BVT-Merkblätter zu erreichen. Hierfür sind Unterstützungsangebote zu entwickeln. Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung der BVT-Merkblätter besteht auch bei kleinen und mittelständischen Firmen in D/EU. Das betrifft insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen, die nicht mit Emissionswerten hinterlegt sind, deren Umsetzung also nicht über das untergesetzliche Regelwerk erfolgt. Ziel des Vorhabens ist es, internetbasierte Checklisten auf Basis des BVT-Merkblattes Textilindustrie zu erarbeiten. Dadurch soll die Anwendung von BVT in den globalen Lieferketten der Textilindustrie gefördert und damit mittel- bis langfristig ein internationaler Stand auf Basis von BVT erzielt werden. Außerdem sollen die Checklisten kleinen und mittelständischen Firmen und Behörden in D/EU den Zugang zu den BVT-Merkblättern erleichtern. Dies trägt zur Weiterentwicklung des Standes der Technik in D/EU bei. Die Checklisten sollen Handels- und Markenfirmen dabei unterstützen, BVT in ihrer globalen Lieferkette zu verankern. Methodik: Es sollen Checklisten entwickelt werden, die Anlagenbetreiber in die Lage versetzt, die Umsetzung von BVT im Unternehmen zu prüfen und zu verbessern. Mit Hilfe der Checklisten soll es (usw)
Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Das Vorhaben unterstützt die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln, die unter der IED (Industrial Emissions Directive) erfolgen wird. Die IED bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Gemäß Art.13 der IED findet ein EU - weiter Informationsaustausch (Sevilla -Prozess) über die 'Besten Verfügbaren Techniken' (BVT) statt, dessen Ergebnisse als BVT - Merkblätter veröffentlicht werden. Im Jahr 2014 startet die Überarbeitung des BVT-Merkblatts 'Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel'. Nach Anhang I, Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie sind die folgenden Tätigkeiten betroffen: 'Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.' In diesem Vorhaben sind fortschrittliche Referenzanlagen in ausgewählten Branchen innerhalb des genannten Bereichs auszuwählen. Zu diesen Referenzanlagen sind umfassende technische Informationen und Daten zu erheben. Es sind Besichtigungen der Referenzanlagen zu organisieren, an denen die UBA-Projektbetreuerin und nach Möglichkeit Vertreter der jeweiligen Genehmigungsbehörde teilnehmen. Darüber hinaus sind Formulare für eine Datenerhebung auf EU-Ebene zu entwickeln. Diese sollen dem IPPC-Büro als Grundlage für die dortigen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben ist in einer Fachveranstaltung zu Beginn des Vorhabens vorzustellen und zu diskutieren. Darüber hinaus findet ein Fachgespräch kurz vor Abschluss des Vorhabens statt, um die Ergebnisse fachlich abzusichern.
Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.
Die EU-Kommission hat auf Grundlage von Art. 16 (2) der IVU-Richtlinie beschlossen, das Referenzdokument über die Beste verfügbare Technik (BREF) in der Intensivtierhaltung zu revidieren. Dafür ist eine deutsche Position zu erarbeiten und wissenschaftlich zu unterlegen. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche: - Ammoniak-Minderungziele über die NEC-RL hinaus. D.h. im Hinblick auf die Europäische Luftreinhaltestrategie (CAFE) für 2020; - Beiträge zur Minderung der Feinstaub-Problematik; - Einbeziehung der Aspekte der Tiergerechtheit in die Bewertung von Haltungsverfahren. Deutsche Grundlage dafür sind Art. 20a Grundgesetz sowie der Nationale Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren. Insbesondere Letzterer ist in den BREF-Revisionsprozess angemessen einzubringen. Ferner ist die wissenschaftliche Literatur seit Verabschiedung des BREF Intensivtierhaltungsanlagen für den Revisionsprozess aufzuarbeiten. Es werden konkrete englische Textbausteine für den Einbau neuer Passagen in das BREF erwartet, ferner fundierte Begründungen zur Streichung veralteter oder sonst wie überholter Passagen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 96 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 96 |
| License | Count |
|---|---|
| offen | 96 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 93 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 58 |
| Webseite | 38 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 63 |
| Lebewesen und Lebensräume | 83 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 95 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 96 |