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Erfassung der Daten im Projekt NIKLAS-IGL beim STUA Duisburg

Das Projekt "Erfassung der Daten im Projekt NIKLAS-IGL beim STUA Duisburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Bochum, Fachbereich 2 - Bauingenieurwesen, Institut für Wasser und Umwelt durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Erfassung der Daten von industriellen und gewerblichen Abwasser-Direkteinleitern. Die gesetzliche Grundlage und Verpflichtung für die Datenerfassung ergeben sich aus dem Paragraphen 16 Abs. 3 der IVU-Richtlinie. Ab dem Jahr 2003 besteht eine Berichtspflicht über diese Daten, die zudem auch für das geplante Europäische Schadstoff-Emissionsregister notwendig sind. Die Datenerhebung wird in dem Erfassungssystem für industrielle Abwassereinleitungen NIKLAS-IGL vorgenommen. Die Aufgabe bezieht sich auf die regionalen Zuständigkeitsbereiche des STUA Duisburg und umfasst Aktenstudien, Vororterfassung bei den Betrieben, Dateneingaben einschließlich der Erstellung von Fließschemata sowie Plausibilitätsprüfungen.

Ausrichtung der Konferenz über den Stand der IVU-Richtlinie im Jahr 2005 in Dresden

Das Projekt "Ausrichtung der Konferenz über den Stand der IVU-Richtlinie im Jahr 2005 in Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Konferenz in Dresden zur Implementierung der Richtlinie 96/61/EC über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) richtet sich an Interessierte in den neuen und alten EU-Mitgliedsstaaten. Die Veranstaltung soll ein Forum für den Austausch von Erfahrungen bieten. Des Weiteren sollen Themen wie die Umsetzung der Richtlinie, die Nutzung der BVT-Merkblätter (BREFs) und die zukünftige Entwicklung der Richtlinie diskutiert werden. Die Veranstaltung umfasst einen eintägigen Workshop und eine sich daran anschließende zweitägige Konferenz. Ecologic ist mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung betraut.

Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis: Spanplatten, Faserplatten und OSB

Das Projekt "Ermittlung des Standes der Technik in Deutschland bei der Herstellung von Platten auf Holzbasis: Spanplatten, Faserplatten und OSB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Im Zuge der Novellierung der EG IVU Richtlinie wurden Anlagen zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) mit einer Produktionsmenge von über 600m3 pro Tag als umweltrelevante Industrieanlagen eingestuft. In Folge dessen wird für diese Anlagen im Rahmen des Sevilla Prozesses ein Merkblatt zu den besten verfügbaren Techniken erstellt. Deutschland besitzt in der holzverarbeitenden Industrie einen fortschrittlichen Stand der Technik, jedoch liegen nicht ausreichend detaillierte Informationen zu den angewandten Techniken und deren Umweltauswirkungen vor. Zielstellung: Ziel des Projektes ist die Ermittlung des deutschen Standes der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB). Die Ergebnisse des Projektes sollen in den Sevilla Prozess einfließen. Dadurch leistet Deutschland einen Beitrag zur Erarbeitung eines anspruchsvollen BVT - Merkblattes zur Holzkonservierung. Methodik: Durch das Projekt soll der nationale Stand der Technik im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) unter Angabe von Betriebsdaten, medienübergreifenden Umweltauswirkungen und Aussagen zur Anwendbarkeit der Techniken ermittelt werden.

Entwicklung und Anwendung einer DV-gestuetzten Methode zur Erhebung und Auswertung von Daten aus den Laendern zur Erfuellung von Berichtspflichten nach Art. 16 (1) und 16 (3) IVU-Richtlinie

Das Projekt "Entwicklung und Anwendung einer DV-gestuetzten Methode zur Erhebung und Auswertung von Daten aus den Laendern zur Erfuellung von Berichtspflichten nach Art. 16 (1) und 16 (3) IVU-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt. Gemaess Art. 16(1) und 16(3) IVU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre die verfuegbaren repraesentativen Daten ueber die fuer Kategorien von industriellen Taetigkeiten des Anhangs 1 festgelegten Emissionsgrenzwerte und ggf. die besten verfuegbaren Techniken, von denen die Emissionsgrenzwerte insbesondere entsprechend den Bestimmungen des Art. 9 (Genehmigungsauflagen) abgeleitet sind, mitzuteilen. Der erste Berichtszeitram erstreckt sich ueber die Jahre 2000 bis einschliesslich 2002. Zur Erfuellung von bestimmten Berichtspflichten nach Art. 16(1)und 16(3) IVU-Richtlinie isteine Abfrage zu repraesentativen Daten bei den Laendern erforderlich. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die Daten zusammenzufassen, auszuwerten und der Kommission mitzuteilen. Die Aufgaben werden vom UBA fuer das Bundesumweltministerium wahrgenommen. Die Abfrage der Daten wird zu insgesamt 55 industriellen und gewerblichen Sektoren gemaess Anhang I der IVU-Richtlinie erfolgen. Ausserdem ist zu beruecksichtigen, dass zu verschiedenen Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden), zur Abfallentsorgung und eventuell Energieverbrauch berichtet werden muss. Fuer die Berichterstattung wurde von der Kommission nur ein allgemeiner Fragenkatalog festgelegt. Ein Berichtsformat fuer die Abfrage bei den Laendervollzugsbehoerden wird inhaltlich im UBA in Zusammenarbeit mit den Laendern entwickelt werden. Das dadurch vorgegebene Berichtsformat soll rechnergestuetzt angewendet werden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Datenbank zur systematischen Erhebung und Auswertung der Daten. Die Entwicklung der Datenbank soll als Forschungsauftrag nach aussen vergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Pflege der Datenbank nach Beendigung des Vorhabens ueber das IT-Rahmenkonzept sicherzustellen.

Durchführung eines Bund-Länder-Fachgespräches zur 'Umsetzung der IVU-Richtlinie (96/61/EG) bei Altanlagen - Einhaltung der Umsetzungsfrist 30.10.2007'

Das Projekt "Durchführung eines Bund-Länder-Fachgespräches zur 'Umsetzung der IVU-Richtlinie (96/61/EG) bei Altanlagen - Einhaltung der Umsetzungsfrist 30.10.2007'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der IVU-Richtlinie (96/61/EG) verpflichtet zu gewährleisten, dass alle IVUAltanlagen bis zum 30.10.2007 die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Bundesregierung hat die Umsetzung durch Anpassung des deutschen Anlagenrechts vorgenommen. Dabei wurde auch das untergesetzliche Regelwerk (z.B. TA Luft, AbwV) an die heutigen Besten Verfügbaren Techniken bzw. den heutigen Stand der Technik angepasst. Für die Umsetzung dieser Anforderungen bei den einzelnen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Bundesländer zuständig. Bislang wurde der Stand dieser Umsetzung auf Bundesebene nicht gezielt erkundet und eventuelle Umsetzungsprobleme wurden noch nicht systematisch identifiziert. Um eine fristgemäße Umsetzung der IVU-Richtlinie bzw. der dazu novellierten deutschen Rechtsvorschriften sicherzustellen und ggf. auf Schwierigkeiten reagieren zu können, ist eine solche systematische Erhebung des Standes der Umsetzung erforderlich. Dies ist auch deshalb vordringlich, weil die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Umsetzung der IVU-Richtlinie gegen Deutschland eröffnet hat. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA/Ziele des Vorhabens): Sicherstellung der fristgerechten Umsetzung der IVU-Richtlinie für Altanlagen, Unterstützung des Vollzugs bei bestehenden Problemen.

Entwicklung eines Anstrichsystems mit reduziertem Zusatz von organischen Lösungsmitteln für die Luftfahrt

Das Projekt "Entwicklung eines Anstrichsystems mit reduziertem Zusatz von organischen Lösungsmitteln für die Luftfahrt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PRC-DeSoto Deutschland GmbH durchgeführt. Flugzeuglacke müsse Extreme aushalten: Enorme Temperaturwechsel in kurzer Zeit bei Start und Landung oder Chemikalien wie Flugbenzin und Hydrauliköle. Neben dieser Belastung müssen die Lacke das Flugzeug absolut sicher vor Korrosion schützen. Diesen Ansprüchen konnte man bisher nur mit Anstrichen unter Zusatz von organischen Lösungsmitteln (VOC) gerecht werden. VOC s sind aber problematisch für die Umwelt: Sie leisten unter anderem einen erheblichen Beitrag bei der Bildung von Sommersmog. PRC-De Soto wird jetzt ein Anstrichsystem entwickeln, bei dem die Verwendung dieser Lösungsmittel drastisch reduziert wird. Das Projekt heisst DAMIVOC (Development of an Aerospace minimized VOC Exterior System). Der Lack wird neue Standards der Europäischen Union für die Erreichung der Umweltziele beim Einsatz von Flugzeuglacken setzen.

Nationale Umsetzung Polutant Release und Transfare Register (PRTR) einschliesslich fachlicher Vorarbeiten zur Vorstellung der 11. BImSchV

Das Projekt "Nationale Umsetzung Polutant Release und Transfare Register (PRTR) einschliesslich fachlicher Vorarbeiten zur Vorstellung der 11. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. A) Problemstellung: Deutschland ist Vertragsstaat des am 30.10.2001 in Kraft getretenen UN/ECE-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ('Aarhus Konvention'). Die Aarhus Konvention sieht in Art. 5 Abs. 9 den schrittweisen Aufbau eines zusammenhängenden, landesweiten Systems von Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer öffentlich zugänglichen Datenbank vor. Dieses System kann auch Einträge, Freisetzungen und Übertragungen bestimmter Stoffe und Stoffgruppen aus bestimmten Tätigkeiten in Umweltmedien sowie Behandlungs- und Entsorgungsstätten umfassen. Derzeit erfolgt auf internationaler Ebene die Konkretisierung und fachliche Ausgestaltung dieser Vorgaben in einem zwischenstaatlichen Abstimmungsprozess, der mit Zeichnung des Protokolls im Jahre 2003 abgeschlossen wird. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das UBA ist für eine anforderungskonforme, zeitnahe Emissionsberichterstattung verantwortlich. (siehe auch Rückseite). C) Das Vorhaben gliedert sich in 2 Teilprojekte: 1. Schaffung der juristischen Voraussetzungen zur nationalen Umsetzung des Protokolls einschl. der fachlichen Vorarbeiten für eine Novellierung der Grundlagen für eine Datenerhebung (insbesondere der 11. BImSchV) und 2. Entwicklung eines Instrumentes zur nationalen Umsetzung des PRTR. In dem 1.Teilprojekt soll das BMU juristisch bei der nationalen Umsetzung unterstützt werden. Parallel dazu soll in dem 2. Teilprojekt ein Konzept zur Organisation eines anforderungskonformen, effektiven Datenflusses erarbeitet werden. Dabei sind die Anforderungen der medienübergreifenden Emissionsberichterstattung zu berücksichtigen und mit den tätigkeitsorientierten Anforderungen gem. Art. 16 der IVU-Richtlinie (96/61/EG) zu harmonisieren. Zur Umsetzung sollen geeignete DV-Werkzeuge entwickelt werden, die eine zeitnahe Berichterstattung gewährleisten .Die Ergebnisse des Vorhabens sollen regelmäßig während der Laufzeit in Expertengesprächen mit Vertretern der Bundesländer kritisch diskutiert werden. Am Ende des Vorhabens sind die Ergebnisse auf einem Workshop zu präsentieren.

Erste Durchfuehrung der Berichterstattung zum Europaeischen Schadstoffregister (ESER) nach Art. 15 (3) der IVU-Richtlinie

Das Projekt "Erste Durchfuehrung der Berichterstattung zum Europaeischen Schadstoffregister (ESER) nach Art. 15 (3) der IVU-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführt. Am 25.1.2000 wurde die Ausgestaltung des europaeischen Schadstoffregisters ESER, das auf Art. 15(3) der IVU-Richtlinie beruht, beschlossen. Der erste Bericht wird zum 1.7.2003 an die Kommission zu liefern sein. Darin werden die Emissionsfrachten in den Bereichen Wasser und Luft aus dem Jahre 2001, hilfsweise aus 2000 oder 2002 zu uebermitteln sein. Mit Erlass vom 3.3.2000 bat das BMU das UBA, die nationale, integrierte Berichterstattung durchzufuehren. Bei der ersten Durchfuehrung werden, u.a. aufgrund der noch unzureichenden gesetzlichen Umsetzung und den neu aufzubauenden Strukturen fuer die Datenuebermittlung, erhebliche Umsetzungsprobleme erwartet, die einen Arbeitsaufwand erfordern, der deutlich ueber eine spaetere, etablierte Berichterstattung hinausgehen wird. Dieser zusaetzliche Arbeitsaufwand, v.a.: - Koordinierung des Datenflusses von den Laendern zum Bund; - fachliche Pruefung auftretender Probleme; - Erarbeitung von geeigneten Pruefalgorithmen auf Plausibilitaet und Vollstaendigkeit; - Schaffung geeigneter Datenuebermittlungswerkzeuge; - geeignete Darstellung des deutschen Berichtes (ggf. Internetpraesentation) soll in diesem F+E Vorhaben fuer die beiden Bereiche Wasser und Luft aufgefangen werden. Ziel des Vorhabens ist die Durchfuehrung der ersten Berichterstattung und die gleichzeitige Etablierung der notwendigen Arbeitsschritte und Werkzeuge fuer eine zukuenftige Routineberichterstattung. Das Vorhaben sollte durch die LfU-Baden-Wuerttemberg durchgefuehrt werden, die bereits das vorbereitende Vorhaben 29921288: 'Emissionsberichterstattung Abwassereinleitungen gemaess Artikel 15(3) der IVU-Richtline' durchfuehrt hat und dadurch ueber erhebliche Vorkenntnisse ueber die Situation in Deutschland und moegliche Schwierigkeiten bei der Durchfuehrung der Berichterstattung verfuegt.

Ökonomische Aspekte der IVU Richtlinie

Das Projekt "Ökonomische Aspekte der IVU Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), die 1996 etabliert wurde, sollte bis 1999 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser Regelung ist auch Voraussetzung für die Mitgliedschaft der Beitrittskandidaten. Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten unterstützen die Beitrittsländer in diesem Prozess. Der in diesem Projekt von Ecologic erarbeitete Bericht 'Ökonomische Aspekte der Umsetzung der IVU-Richtlinie in Deutschland - Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der IVU-Richtlinie in der Tschechischen Republik' stellt einen Teil dieser Unterstützung dar.

Vorstudie zum Projekt: Qualitätssicherung der Berichterstattung nach Artikel 17 (1) und 17 (3) der IVU-Richtlinie: Anforderungen und Möglichkeiten der Nutzung von Genehmigungsdaten der Länder zur Erfüllung der Berichtspflicht

Das Projekt "Vorstudie zum Projekt: Qualitätssicherung der Berichterstattung nach Artikel 17 (1) und 17 (3) der IVU-Richtlinie: Anforderungen und Möglichkeiten der Nutzung von Genehmigungsdaten der Länder zur Erfüllung der Berichtspflicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RISA Sicherheitsanalysen GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Nach Artikel 17 (3) i.V.m. 17 (1) der EG-IVU-Richtlinie (ehemals Artikel 16 (1) und (3))ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle 3 Jahre u.a. repräsentative Daten zu den Emissionsgrenzwerten, den Techniken, mit denen diese Grenzwerte erreicht werden, sowie äquivalente Parameter und äquivalente technische Maßnahmen für die industriellen und gewerblichen Anlagenarten nach Anhang I der Richtlinie an die EU-Kommission zu berichten. Neben der IVU-Richtlinie sind auch im Rahmen von Berichtspflichten für die Sektor-Richtlinien sowie das E-PRTR anlagenbezogene Daten der KOM zu übermitteln. Diese Erhebungen erfolgen nicht koordiniert und führen zu unnötigen Mehrfachbelastungen von Behörden und Betreibern. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die KOM hat beschlossen, für den zum 30.9.2009 zu erarbeitenden Bericht für den Zeitraum 2006 bis 2008 ein elektronisches Berichtswerkzeug entwickeln zu lassen , über das die Mitgliedsstaaten ihre Berichtsdaten an die KOM übermitteln sollen. Die Daten sollen in eine öffentlichen zugängliche Datenbank eingepflegt werden. Genauere Angaben zum Aufbau und zur Funktionalität des Berichtswerkzeugs wie der Datenbank will die KOM auf einem Workshop am 3. März 2009 in Brüssel bekannt geben. Dieser Workshop und die mit ihm verbundenen Entscheidungen der KOM werden das eigentliche Projekt maßgeblich beeinflussen. Zur Vor- und Nachbereitung dieses Workshops benötigt das UBA externen DV-technischen Sachverstand, um sicher zu stellen, dass die für Deutschland zur Umsetzung der Berichtspflicht benötigten Spezifikationen an die KOM übermittelt werden können. C) Ziel dieser Vorstudie ist es, die deutschen Interessen in den Entscheidungsprozess der KOM über die Durchführung der diesjährigen Berichtspflicht, unterstützt durch externen DV-technischen Sachverstand, einbringen zu können, so dass durch die deutschen Kommentare ein für D nutzbares und funktionsfähiges Berichtssystem entsteht, das für die usw.

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