Das Heft Nr. 22 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ fasst Ergebnisse von Untersuchungen in den Wässern der stillgelegten westfälischen Steinkohlenbergwerke, insbesondere Ibbenbürens, zum Vorkommen von kritischen Rohstoffen wie Lithium zusammen. Mit der Einführung und zunehmenden Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist mit einer weiteren Zunahme des Bedarfs an Lithium zu rechnen. In den Grubenwässern des stillgelegten Bergwerks Ibbenbüren der ehemaligen RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH sind erhöhte Lithium-Gehalte analysiert worden. Die Konzentrationen nehmen mit der Tiefe zu. Das Flutungskonzept sieht allerdings nicht die gezielte Fassung stärker lithiumhaltiger Wässer aus tieferen Bergwerksteilen vor. Nach erfolgter Flutung werden die aus den Grubenbauen abfließenden Wässer vielmehr überwiegend aus Sickerwasser bzw. aus Grundwasserneubildung bestehen. Eine wirtschaftliche Gewinnung ist zudem derzeit nicht möglich. [2022. 15 S., 6 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]
Die LWS Lappwaldbahn Service GmbH beabsichtigt im Rahmen der Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Ibbenbüren - Versmold im Streckenabschnitt Bad Iburg - Versmold die Erneuerung des Brückenbauwerkes "Am Kreuzbrink". Die Brücke befindet sich in Bahn-km 30,052 in der Stadt Bad Iburg. Vorgesehen ist die Erneuerung des Überbaus und der Wiederlager inkl. Wiederlagerbank. Dabei bleibt das Bauwerk als solches erhalten und wird lediglich im oberen Bereich abgebrochen.
Die LWS Lappwaldbahn Service GmbH beabsichtigt die Erneuerung des Brückenbauwerkes "Schulstraße" in Bahn-km 30,543 der Eisenbahnstrecke Ibbenbüren - Versmold im Streckenabschnitt Bad Iburg - Versmold. Im Rahmen des Vorhabens wird der Überbau und die Wiederlager inkl. Wiederlagerbank erneuert. Das Brückenbauwerk wird dabei nur im oberen Teil abgebrochen.
Der Kreis Steinfurt hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Neuvorhaben die UVP-Pflicht besteht (§ 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)). Das Vorhaben umfasst den Neubau der K 24n Nord in Ibbenbüren als Westumgehung Laggenbeck beginnend am Kreisverkehr Steinbrinkheide der K 24 Süd / K 19, Alstedder Straße, über die K 19 nach Osten in einen neuen Kreisverkehr westlich der Kreuzung der K 19 mit den Gemeindestraßen Kümperweg / BrüderGrimm-Straße nach Norden bis zu einem neuen Kreisverkehr an der L 501, Osnabrücker Straße, von Bau-km 1+050 bis Bau-km 2+716 und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt.
Die Firma Nobian GmbH, Hauptstr. 47 in 49479 Ibbenbüren hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Salzsäure auf dem Grundstück Hauptstr. 47 in 49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren Flur 5, Flurstück 350, 424, 1042) beantragt. Gegenstand des Antrages ist Verbesserung der Anlagensicherheit durch Verbesserung der Genauigkeit der Wasserstoffmessungen durch Wasserstoffdruckerhöhung mittels Gebläse sowie Änderung der Produktionsmenge durch Zugabe externer Säuren zwecks Aufkonzentrierung.
Die Firma ANGUS Chemie GmbH, Zeppelinstraße 30 in 49479 Ibbenbüren hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von organischen Stickstoffverbindungen auf dem Grundstück Zeppelinstraße 30 in 49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren-Land, Flur 90, Flurstück 161) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen Abfüllanlage, die Anlieferung und Abfüllung von AMP 95 sowie die technische Aufrüstung von Lagertanks. Die vorhandene Abfüllanlage wird nach Inbetriebnahme der neuen Abfüllanlage zurückgebaut. Die zulässige, genehmigte Gesamtproduktionskapazität wird nicht erhöht.
Die Firma Gerhardi Kunststofftechnik GmbH, Schlittenbacher Str. 2 in 58511 Lüdenscheid hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen auf dem Grundstück St.-Josef-Str. 101-111 in 49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren, Flur 151, Flurstück 222) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Aufnahme des Beschichtungsverfahrens TriChrom (Eco-Chromverfahren und Passivierung) als Ersatz für das mikrorissige Nickelverfahren in der Kunststoffgalvanik. Hierbei handelt es sich um die Umnutzung vorhandener Wannen der Galvanikanlage. Mit der Änderung sind keine baulichen Maßnahmen verbunden.
Die GbR Löbbers / Berentelg Forstbewirtschaftung, Oberer Markt 7, 49477 Ibbenbüren beabsichtigt „Niedrigwasseranreicherung am Gewässer 593672 (LV 529) im Rahmen des Klimawandels“. Es werden zwei Kleingewässer errichtet, welche jeweils einen Anschluss an das Gewässer LV 529 haben. Für den Wasserrückhalt werden Überlaufschwellen eingebaut. Damit die ordnungsgemäße Unterhaltung des Gewässers LV 529 gesichert ist, werden die Überlaufschwellen als Furten hergestellt.
Das zu prüfende Vorhaben besteht aus der zukünftigen Annahme und Einleitung des Grubenwassers des ehemaligen Bergwerks Ibbenbüren. Hierzu ist die Grubenwasserhaltung des letzten aktiven Betriebsbereichs, des Ostfeldes, temporär zum Zweck des Grubenwasseranstiegs eingestellt worden, um somit den Grubenwasserspiegel auf ein Annahmeniveau von +63 m NN zu heben. Dieses Annahmeniveau wurde als optimales Niveau für einen langfristigen Grubenwasserspiegel ermittelt. Nach dem Erreichen dieses Zielniveaus muss das Grubenwasser des Ostfeldes erneut angenommen und abgeleitet werden. Die dann anzunehmende Wassermenge aus dem Ostfeld ist gegenüber der ursprünglich gehobenen Wassermenge aus der tieferen Wasserhaltung deutlich reduziert. Auch werden die ausgetragenen Stofffrachten deutlich geringer sein. Da der beantragte Planzustand unter bestimmten baulichen Voraussetzungen ggf. nur mit einem Zwischenschritt erreicht werden kann, ist zusätzlich der diesen Zwischenschritt beschreibende Besicherungsfall zu betrachten. Im Planzustand erfolgt die Annahme des Grubenwassers des West- und Ostfeldes aus dem Auslaufbauwerk des Grubenwasserkanals im freien Gefälle in den Stollengraben. Nach der Aufbereitung des Grubenwassers in der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung in Gravenhorst wird das nunmehr aufbereitete Wasser wiederum über den Stollenbach in die Hörsteler Aa eingeleitet. Die voraussichtlich anstehende Grubenwassermenge beträgt im Planzustand im Mittel ca. 6,8 Mio. m³/Jahr bzw. max. 8,4 Mio. m³/Jahr. Im Besicherungsfall wird das Grubenwasser des Ostfeldes in einer temporären Anlage zur Grubenwasseraufbereitung am Standort Püsselbüren aufbereitet, sofern zum Zeitpunkt des Erreichens des Annahmeniveaus des Grubenwassers der Grubenwasserkanal noch nicht fertiggestellt sein sollte. In diesem Fall ist eine temporäre Grubenwasserannahme am bestehenden Standort Oeynhausen bei rd. +55 m NN vorgesehen, von wo das gehobene Grubenwasser wie bisher über den Ibbenbürener Förderstollen und den verrohrten Stollenbach den Püsselbürener Klärteichen zugeführt wird. Von dieser temporären Anlage am Standort Püsselbüren wird das aufbereitete Grubenwasser über eine bestehende Ableitung in die Ibbenbürener Aa eingeleitet. In diesem Besicherungsfall beträgt die voraussichtliche Einleitmenge von Ostfeldwasser in die Ibbenbürener Aa im Mittel ca. 2,35 Mio. m³/Jahr bzw. max. 2,9 Mio. m³/ Jahr. Weitere max. 5,5 Mio. m³/Jahr Westfeldwasser werden wie bisher aus der bestehenden Anlage Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet. Für den Besicherungsfall werden im Vergleich zum Ausgangszustand geringere Grubenwassermengen mit einer geringeren Stofffracht über den Stollengraben in die Ibbenbürener Aa abgeleitet, wohingegen sich die Situation der Annahme und Ableitung des Westfeldwassers nicht verändert. Insgesamt ergibt sich hierdurch aufgrund der insgesamt geringeren Grubenwassermenge mit der geringeren Stofffracht ein Zustand, der positiv für die ökologische Funktion des Fließgewässers Ibbenbürener / Hörsteler Aa zu werten ist. Für den Planzustand werden die gemeinsam angenommenen Grubenwässer des West- und Ostfeldes nach Aufbereitung in der Anlage in Gravenhorst über den Stollengraben an der bestehenden Einleitstelle Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet. Die Einleitung des Ostfeldwassers an der Einleitstelle Püsselbüren entfällt hiermit und befreit somit das Fließgewässersystem Ibbenbürener / Hörsteler Aa auf ca. 2,7 km von den stofflichen Belastungen, des Grubenwassers. Die mit der Einstellung der Einleitung am Standort Püsselbüren einhergehende geringfügige Erhöhung der Einleitung an der Einleitstelle Gravenhorst führt dort nicht zu relevanten Veränderungen. Durch die Verringerung der eingeleiteten Grubenwassermenge in das Gewässersystem der Ibbenbürener / Hörsteler Aa werden die Abflussverhältnisse dem natürlichen Abflussregime angenähert. Zusätzlich wird die gesamtstoffliche Belastung insgesamt reduziert, wodurch sich die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässersystems verbessern kann. Hierdurch ergeben sich in der Tendenz positive Entwicklungen für andere Schutzgüter, die mit dem Fließgewässersystem interagieren. Aus dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt profitieren die gewässergebundenen Arten, im Fall der Überflutung der Überschwemmungsflächen das Schutzgut Boden und das damit verbundene Schutzgut Grundwasser. Die vorhabenbedingten Auswirkungen können keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter hervorrufen.
Mit Schreiben vom 30.07.2021 hat der Kreis Steinfurt die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf der Zentraldeponie Ibbenbüren (ZDI) beantragt. Die ZDI befindet sich nordwestlich der Stadt Ibbenbüren, östlich des Ortsteils Uffeln. Es handelt sich um einen ehemaligen Tagebau, der nach einer Nutzung als Siedlungsabfalldeponie ab dem Jahr 1996 abschnittsweise rekultiviert wurde. Die Rekultivierungsmaßnahmen endeten im Jahr 2018. Umgeben ist der Planungsbereich von aktiven und geplanten Abgrabungsflächen im Osten und Nordosten sowie einem kleinflächigen Mosaik aus Wald- und Siedlungsflächen im Norden und Süden. Nach Abschluss der Deponienutzung und erfolgreicher Rekultivierung plant der Eigentümer der Fläche, die Westermann GmbH & Co. KG, die Fläche zur Erzeugung regenerativer Energien mittels Solarstrom zu nutzen. Dazu ist geplant, die Ge-samtanlage blockweise in drei Bauabschnitten von jeweils 750 kWp umzusetzen. Die Gesamtkapazität liegt dabei bei 2,25 mWp. Im Rahmen der Umsetzung der Photovoltaikanlage kommt es zu einem Eingriff in Natur und Landschaft den es im Zuge der Planung auszugleichen gilt.
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