Ich bin französischer Staatsbürger und erschüttert darüber, dass sich im gesamten Grenzgebiet zwischen Mosel und Saar illegale Mülldeponien im Sinne des französischen Umweltgesetzbuches sowie des französischen Forstgesetzes ausbreiten (insbesondere Reifen, aber auch andere Abfälle), ich verlinke Ihnen französische Presseartikel, die darüber berichten (Le Parisien : https://www.leparisien.fr/moselle-57/en-moselle-les-communes-frontalieres-submergees-par-les-depots-sauvages-de-dechets-allemands-17-06-2025-5L5VD7Z3MRCVHFWIO4IEWSUHF4.php , Le Républicain Lorrain : https://www.republicain-lorrain.fr/environnement/2025/06/06/depots-sauvages-de-dechets-en-foret-les-elus-crient-leur-ras-le-bol , https://www.republicain-lorrain.fr/societe/2025/05/05/un-depot-illegal-de-cuves-de-fuel-decouvert-en-foret , https://www.republicain-lorrain.fr/environnement/2025/03/07/depot-sauvage-plus-de-9-2-tonnes-de-pneus-en-foret-domaniale-de-languimberg ). Das ist nicht normal und macht die grenzüberschreitende Beziehung schädlich. Es sei auch daran erinnert, dass dies auf französischem Boden zu strafrechtlichen Verfolgungen führen kann (siehe die Artikel L.231-2ff. Code de l'environnement, L541-46 ff. Code de l'environnement (insb. L.541-46 I. 11°, Straftaten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Abfällen, listet zahlreiche Vergehen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Abfällen auf, darunter auch einige, die mit der Verletzung von EU-Recht (Abfallverbringung) in Zusammenhang stehen)., Artikel L.173-8 Code de l'environnement, L173-1 Code de l'environnement, u.a.) Meine Frage lautet wie folgt: Was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Plage? Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Warndtwald (Grenze zw. Mosel Département und Saarland) auf deutscher Seite als Natura-2000-Gebiet eingestuft ist, auf französischer Seite jedoch nicht. Erlaubt dies den Bürgern, den Müll auf der anderen Seite der Grenze zu entsorgen? Auf keinen Fall.
Wir haben für Sie einige zentrale Zahlen und Fakten zusammengestellt: Das Sauberkeitsempfinden von Berlinerinnen und Berliner in statistische Zahlen übersetzt, die Beschwerdelage zu Verschmutzungen im öffentlichen Raum sowie die tatsächlichen Mengen von Abfall und illegalen Ablagerungen. Wahrnehmung: So schätzen Berlinerinnen und Berliner die Stadtsauberkeit ein Beschwerdelage: Müllmeldungen über Ordnungsamt-Online Abfallmengen im öffentlichen Raum Spezielle Informationen zur Berliner Stadtsauberkeit Hinweis: Vom 16.06. bis 31.07.2025 fand eine Befragung zum Thema Sauberkeit und Ordnung statt. Bürgerinnen und Bürger konnten hier den Zustand der Stadt und die aktuellen Maßnahmen bewerten. Die zentralen Ergebnisse der Befragung werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Beschwerdelage in Berlin zum Thema Sauberkeit/ Vermüllung wird unter anderem über die Möglichkeit von Meldungen an die bezirklichen Ordnungsämter abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können verschiedene Anliegen über die Ordnungsamt-App oder Ordnungsamt-Online melden. Abfallmeldungen machen dabei bei weitem den größten Anteil der Meldungen aus. Die Meldungen dienen als Hinweisgeber auf Entwicklungen und Hotspots, unter anderem für die Unterstützung der Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter sowie der Planung von Entsorgungsfahrten durch die Berliner Stadtreinigung (BSR). Die Meldezahlen sind seit 2019 stark angewachsen. Aus der Steigerung der Müllmeldungen lässt sich jedoch nicht 1:1 ein entsprechender Zuwachs illegaler Müllablagerung ableiten. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Steigerungen entstehen dadurch, dass die Ordnungsamt-App sich grundsätzlich einer besseren Bekanntheit erfreut und somit die Zahl der Meldenden angestiegen ist. Zudem melden engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen illegale Müll-Ablagerungen zunehmend häufiger. Auch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes (AOD) sowie Mitarbeitende der BSR melden über das System. Wenn Sie künftig auch Müll oder illegale Abfälle melden möchten, können Sie dies tun über: Ordnungsamt-Online Ordnungsamt-App Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes in Ihrem Bezirk Ein erster Blick auf die Zahlen verschreckt zunächst. ABER: Hinter den Zahlen verstecken sich Gesetzesänderungen, Zuständigkeitenwechsel mit einer verbesserten gesamtstädtischen Lösung, eine viel schnellere Beseitigung – vor allem der häufig belasteten Bauabfälle – und damit auch eine Ausweitung auf mehr Abfallfraktionen. Das heißt, es wird in kürzerer Zeit mehr mitgenommen und vor allem die gefährlichen Abfälle können direkt beseitigt werden. Durch die Änderungen lässt sich eine wirkliche Vergleichbarkeit der Mengenentwicklung erst ab 2024 herstellen. Grundsätzlich wurden jedoch Prozesse in den Berliner Behörden verschlankt und Beseitigungsprozesse beschleunigt! Wie? Nach Pilotprojekten in einigen Bezirken hat die BSR zum 1. Mai 2023 den gesetzlichen Auftrag für die Entsorgung illegaler Ablagerungen erhalten. Hierfür wurden das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG Bln) sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Dieser gesetzliche Auftrag hat die bisherige, fallweise Beauftragungspraxis abgelöst. Dadurch können die BSR nun ganze Straßenzüge von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten und Bauschutt befreien. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für alle gewidmeten Berliner Grün- und Erholungsanlagen und die landeseigenen Waldflächen. Die Bezirke müssen sich um die Beseitigung von illegalen Ablagerungen nicht mehr kümmern, das heißt insbesondere die bezirklichen Grünflächenämter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Forsten können sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um die Effizienz zu steigern und die Entsorgung nachhaltiger zu entsorgen, orientiert sich die Entsorgung durch die BSR nicht an Bezirksgrenzen. Aus diesem Grund können keine bezirks- oder gar ortsteilscharfe Aufschlüsselungen von Mengen oder Kosten erfolgen. Die Kosten für illegale Ablagerungen trägt das Land Berlin über die Stadtabrechnung (Haushaltsplan 1330 SenWiEnBe, Titel 52136, Tz 3). Grundlage für die Kostenabrechnung sind die für die Einbringung von illegalen Ablagerungen aufgewendeten Personal- und Fahrzeugressourcen. Circa 45.000 Tonnen Straßenkehricht werden von den BSR pro Jahr zusammengefegt. Über 27.000 Abfalleimer werden von den BSR geleert. Pro Herbstsaison werden ca. 36.000 Tonnen Laub von den BSR eingesammelt. Weitere Informationen Häufig ist die Berliner Stadtsauberkeit Gegenstand von Berichterstattung und Abfragen durch politische Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Hinweise hierzu finden Sie im Suchportal der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses in Berlin . Hier finden Sie zudem eine Auswahl Schriftlicher Anfragen (Stand: Oktober 2025): S19-23861 vom 16. September 2025: Illegale Müllablagerungen im Berliner Wald – Zuständigkeiten, Vollzugsdefizite und Ausweitung der BSR-Flächenkulisse. (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-23804 vom 10. September 2025: Vermüllung in Berlin: Ordnungsämter und Allgemeiner Ordnungsdienst. (Tino Schopf, SPD) S19-22627 vom 20. Mai 2025: Müllorgien zum 1. Mai in Parkanlagen und kein Ende abzusehen (Alexander Bertram, AfD) S19-22623 vom 20. Mai 2025: World Cleanup Day am 20. September 2025 – Wer macht mit? (Tommy Tabor und Alexander Bertram, AfD) S19-22547 vom 12. Mai 2025: Vermüllung und Reinigungsmaßnahmen rund um den 1. Mai in Berlin – Transparenz herstellen (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-22494 vom 29. April 2025: Vermüllung im Wedding – Ein unlösbares Dauerproblem? (Mathias Schulz, SPD) S19-22398 vom 15. April 2025: Bisher unterlassene Besetzung und Qualifizierung von Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) durch einige Bezirke. (Michael Dietmann, CDU) S19-22388 vom 14. April 2025: BSR Kieztage im Bezirk Treptow-Köpenick II (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21784 vom 27. Februar 2025: „Umweltkriminalität in Berlin – Ordnungswidrigkeiten“ (June Tomiak und Julia Schneider, GRÜNE) S19-21632 vom 11. Februar 2025: BSR-Kieztage (Sperrmüllentsorgung der BSR) im Bezirk Treptow-Köpenick (Dr. Martin Sattelkau, CDU) S19-21391 vom 20. Januar 2025: Das große Müllproblem. Entsorgung von illegalem Abfall (Alexander Bertram, AfD) S19-21267 vom 09. Januar: Regelung und Verwertung der Hundekotentsorgung nach Kündigung des Toilettenvertrages mit der Wall AG (9. Januar) (Frank-Christian Hansel, AfD) S19-21119 vom 13. Dezember 2024: Illegale Vermüllung in Reinickendorf (Niklas Graßelt, CDU) S19-21049 vom 03. Dezember 2024: Illegale Müllentsorgung mit Videotechnik verhindern. (Prof. Dr. Martin Pätzold und Danny Freymark, CDU) S19-21030 vom 02. Dezember 2024: BSR-Kieztage im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. (Dr. Hugh Bronson, AfD) S19-20891 vom 14. November 2024: BSR-Kieztage in Lichtenberg: Planungen für 2025 transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20596 vom 08. Oktober 2024: Kehrenbürger – Ehrenbürger? Wie geht der Senat mit ehrenamtlichem Engagement beim Thema Sauberkeit in unserer Stadt um? (Dr. Maja Lasić und Linda Vierecke, SPD) S19-20450 vom 25. September 2024: Ergebnis der BSR-Kiez-Tage transparent machen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-20323 vom 13. September 2024: Müllberge am Weddinger Schillerpark (Sven Rissmann, CDU) S19-19933 vom 06. August 2024: Müll und Umweltverschmutzung am Dorfanger in Bohnsdorf. (Lisa Knack, CDU) S19-19534 vom 24. Juni 2024: Müllberge im Görlitzer Park nach Protest-Konzert. (Alexander Bertram, AfD) S19-19407 vom 11. Juni 2024: Schrotträder vermüllen Berlin. (Alexander Bertram, AfD) S19-18876 vom 17. April 2024: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-18622 vom 18. März 2024: Wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: warum eine Bußgelderhöhung allein die Parks und Straßen nicht sauber hält. (Julia Schneider, GRÜNE) S19-18559 vom 12. März 2024: Aus dem Späti in den Park – Einhaltung der Pfandverpflichtung bei Einweg-Getränkeverpackungen kontrollieren? (Stefan Häntsch, CDU) S19-18528 vom 07. März 2024: Reinigung von Spielplätzen durch die BSR. (Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg, LINKE) S19-17758 vom 08. Januar 2024: Sperrmülltage für alle Bezirke Berlins. (Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU). S19-17628 vom 13. Dezember 2023: BSR und illegaler Müll auf öffentlichem Straßenland – Wie wirksam ist die Rechtsänderung der Zuständigkeiten (Michael Dietmann, CDU) S19-17437 vom 23. November 2023: BSR: Arbeitsbedingungen, Aufklärung, Sperrmüll (Ferat Koçak und Katalin Gennburg, LINKE) S19-17326 vom 08. November 2023: BSR-Kieztage im Bezirk Lichtenberg: Transparenz herstellen. (Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold, CDU) S19-16971 vom 09. Oktober 2023: Maßnahmen aus dem Berliner Sicherheitsgipfel. (Elif Eralp, Ferat Koçak, Niklas Schrader und Tobias Schulze, LINKE) S19-16927 vom 04. Oktober 2023: Saubere (Spiel-)Plätze (Julia Schneider, GRÜNE) S19-16879 vom 27. September 2023: Kosten illegaler Müllablage (Lars Bocian und Danny Freymark, CDU) S19-16648 vom 06. September: Sauberkeit im Landschaftsschutzgebiet Wartenberger/ Falkenberger Feldflur sicherstellen. (Danny Freymark, CDU) S19-16545 vom 24. August 2023: Sauberkeit auf den Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez (Taylan Kurt, GRÜNE) S19-15486 vom 09. Mai 2023: Bilanz des 1. Mai 2023 (Vasili Franco, GRÜNE) S19-15432 vom 04. Mai 2023: Abfallberge im Schlesischen Busch (Alexander Bertram, AfD) S19-14720 vom 24. Januar 2023: illegale Müllablagerung (Danny Freymark, CDU) S19-14136 vom 01. Dezember 2022: Kiezhausmeister (Tommy Tabor, AfD) S19-13621 vom 17. Oktober 2022: Was unternimmt das Land Berlin gegen die Vermüllung? (Holger Krestel, FDP) S19-13227 vom 08. September 2022: Entsorgung illegaler Abfälle und Kosten (Tommy Tabor, AfD) S19-11983 vom 25. Mai 2022: Berlin – Hauptstadt der Verwahrlosung? (Danny Freymark, CDU) S19-10996 vom 15. Februar 2022: Hauptstadt der Müllsünder? (Stefan Evers, CDU) Wir arbeiten an mehr Transparenz und werden Ihnen weitere Daten zum Sauberkeitszustand und der Wahrnehmung zur Verfügung stellen. Weitere Daten werden regelmäßig ergänzt.
Bei akuten Umweltschadensfällen in Nordrhein-Westfalen steht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) rund um die Uhr für Sondereinsätze bereit. „Jeder Einsatz dient dem Schutz von Mensch und Natur – wir sind zur Stelle, wenn es darauf ankommt“, betont LANUK-Präsidentin Elke Reichert. Auch in Fällen von Umweltkriminalität werde das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima immer häufiger zu einem wichtigen Glied in der Kette der Beweisführung. Mit speziell ausgerüsteten Umweltmesswagen, dem sogenannten Sondereinsatz, werden Ermittlungsbehörden und Einsatzkräfte mit wissenschaftlicher Expertise und modernster Messtechnik direkt vor Ort unterstützt. Diese Expertise hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert und bietet eine wichtige Schnittstelle zwischen Umwelt- und Ermittlungsbehörden Die Einrichtung der Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Januar 2024 und die Schulungen, die für die Polizei angeboten werden, haben die fachlichen und analytischen Möglichkeiten des LANUK bei den Einsatzkräften bekannter gemacht. Die Zahl der Einsätze hat als Folge im Jahr 2024 einen historischen Höchstwert von 57 Einsätzen verzeichnet. Das Einsatzspektrum reicht von illegalen Lagerungen und Einleitungen von Chemikalien oder Abfällen bis zu Bränden, Stofffreisetzungen und komplexen Unfällen, bei denen es um den Schutz von Mensch und Umwelt geht. Aktuell war der Sondereinsatz beispielsweise bei mehreren illegalen Boden- und Abfallablagerungen im Kreis Heinsberg und in Erkelenz gefragt. Auch an Untersuchungen zu illegalen Drogenlaboren oder Einleitungen in Gewässer wird der Sondereinsatz immer wieder beteiligt. Durch die interdisziplinäre Kompetenz des LANUK erhalten die Ermittlungsbehörden fachliche Grundlagen für die Beantwortung komplexer Fragestellungen und für daraus folgende Konsequenzen. „Nachhaltiger Umweltschutz ist eine Frage der Wachsamkeit“, erklärte die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert. Bei Ereignissen, die Umweltschäden oder Gefahren für Menschen bedeuten können, müsse schnell gehandelt werden. Das könne nur gelingen, wenn die Fachleute und Behörden ohne Umwege eine sichere Einschätzung der Gefährdungslage für gemeinsames weiteres Handeln erhielten. „Oft ist das LANUK die erste Fachinstanz, die mit konkreten Analysen entscheidende Erkenntnisse und damit auch Hinweise für Ermittlungsbehörden liefert.“ Sie unterstreicht: „Für die Ermittlungsarbeit ist es elementar, schnell Klarheit zu schaffen. Mit der mobilen Labortechnik im Sondereinsatz können wir direkt vor Ort gefährliche Substanzen identifizieren und so die Behörden dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.“ Elke Reichert macht deutlich: „Unser Ziel ist es, jeden Einsatzort so zu verlassen, dass Menschen und Umwelt bestmöglich geschützt sind“. Die Einsätze beginnen meist mit einem Anruf bei der rund um die Uhr besetzten Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUK. Dort koordinieren die Mitarbeitenden des LANUK alles Weitere – egal, ob die lokale Feuerwehr, die Bezirksregierungen, Kommunen oder Polizei Unterstützung benötigen. Rund ein Drittel der Einsätze wird von Feuerwehren angefordert, ein weiteres Drittel von den Bezirksregierungen, die übrigen von Polizei und anderen Behörden. Die Einsatzgründe variieren: „Bei vielen Einsätzen ist zu Beginn nicht klar, ob es sich um einen Unfall, ein natürliches Phänomen oder einen Fall von Umweltkriminalität handelt“ berichtete LANUK-Präsidentin Elke Reichert. Immer wieder gäbe es Fälle, bei denen durch Ermittlungen im Nachgang auch Umweltkriminalität als Ursache festgestellt werde. Der Sondereinsatz umfasst ein Kernteam aus sechs Fachleuten, zwei Frauen und vier Männern, ergänzt durch 18 weitere Mitarbeitende aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereichen des LANUK. Die beiden LKW des Sondereinsatzes verfügen jeweils über eine eigenständige Stromversorgung. In die Sondereinsatzfahrzeuge installierte und mitgeführte Messtechnik ermöglicht spezialisierte Untersuchungen direkt am Einsatzort. Dazu gehört ein mobiles Massenspektrometer (GC-MS), mit dem mehr als 1000 flüchtige organische und anorganische Stoffe gemessen werden können. An Bord des großen Messwagens steht ebenfalls ein mobiles Rasterelektronen-Mikroskop mit Röntgensonde zur Verfügung. Damit können Proben mehr als 100.000fach vergrößert werden. Form, Größe und elementare Bestandteile von Proben, z. B. von Asbest, können damit sichtbar gemacht werden. Zur Bestimmung zahlreicher Stoffe befindet sich weitere mobile Messtechnik an Bord. Als „Umweltfeuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen“ verfügen beide Fahrzeuge über eine Sondersignalanlage (Blaulicht). Die Vernetzung mit der Zentralstelle für Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, den verschiedenen Dienststellen der Kriminalpolizei und dem Landeskriminalamt hat sich als sehr wirksam erwiesen. Die systematische Zusammenarbeit sorgt dafür, dass Schadensfälle am Ort des Geschehens fachlich bewertet werden können – ob Freisetzung von Chemikalien, illegaler Entsorgung von Abfällen oder der Ausbreitung unbekannter Substanzen. Präsidentin Reichert bringt es auf den Punkt: „Wir setzen auf vernetztes Wissen, engagierte Teams und den Anspruch, aus jedem Einsatz zu lernen. Umweltschäden sind oft unsichtbar, aber die Folgen können gravierend sein. Es ist unsere Aufgabe, unser Fachwissen, unsere Möglichkeiten des Messens und Bewertens zu nutzen und damit die Behörden in NRW in der Umsetzung von Maßnahmen zu stärken – für mehr Sicherheit und nachhaltigen Schutz“. zurück
Dezernent (m/w/d) KlimaManager für Schutzgebiete (Wz. 30.13) Bewerbungsfrist bis zum 28.10.2025 Jetzt bewerben auf Interamt Beim Landesamt für Umweltschutz (LAU) arbeiten Sie für die obere Landesbehörde für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt. Das LAU gehört zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums. An insgesamt sechs Standorten in Sachsen-Anhalt erfassen LAU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eine Vielzahl von Daten über den Zustand der Umwelt, bereiten diese auf und bewerten sie. Ob Naturschutz oder Klimawandel und Luftüberwachung, die Wasserversorgung im Land, Radioaktivitätsmessungen, Corona-Viren im Abwasser, illegale Müllentsorgung oder Wölfe in der Nachbarschaft – bei uns sind vielfältige Themen vertreten und Sie sind ganz nah dran. Ein freundliches, positives Arbeitsklima wird bei uns gelebt. So gehören regelmäßige Dienstberatungen und Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche genauso in den Arbeitsalltag wie unsere jährlichen Veranstaltungen, denn zweimal pro Jahr kommt die ganze Belegschaft zusammen und feiert gemeinsam: beim Sommerfest im LAU-Garten und zur Weihnachtsfeier im Saal. An unserem frisch und energieeffizient sanierten Hauptsitz in Halle erwarten Sie helle, moderne Büroräume mit höhenverstellbaren Schreibtischen, ein barrierefreier Zugang sowie ein strukturreiches, naturnahes Gelände mit Wildblumen und Obstbäumen zum Spazieren und ausreichend (auch kostenfreie) Parkmöglichkeiten. Bisher nehmen 35 % unserer Mitarbeitenden mindestens einen Heimarbeitstag pro Woche in Anspruch – Tendenz steigend. 20 % unserer Mitarbeitenden arbeiten ihrem Wunsch entsprechend in Teilzeit. Unsere Gleitzeitordnung ermöglicht die flexible Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mehrfach im Jahr werden im LAU Fachkolloquien zu verschiedenen Themen angeboten, an denen Sie als künftige Kollegin/künftiger Kollege selbstverständlich teilnehmen und sich informieren können. Weiterbildung ist ein fester Bestandteil der Arbeit beim Land Sachsen-Anhalt. Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten, die Sie wahrnehmen können, in Präsenz an verschiedenen Standorten im Land, zunehmend aber auch online. Im Landesamt für Umweltschutz finden Sie Ihre sinnstiftende Aufgabe und helfen Sachsen-Anhalts Umwelt zu bewahren! Dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir verzichten daher auf Bewerbungen per Post oder E-Mail und arbeiten mit Interamt, einem modernen Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Die elektronische Übermittlung von Bewerbungsdaten sorgt für eine schnelle Prüfung der Bewerbungen und ein zügiges Auswahlverfahren. Wichtige Hinweise Um sich online bewerben können, müssen Sie sich zuerst bei Interamt mit Ihren persönlichen Daten registrieren . Die Registrierung ist kostenlos und hat diverse Vorteile: individuelle Suche mit eigenen Such-Profilen, Benachrichtigung bei passenden Stellen, sich mit einem Bewerberprofil von Arbeitgebern finden lassen, Überblick über Ihre Bewerbungen und Suchanfragen, Hinzufügen von Dokumenten zu bereits versandten Bewerbungen, Änderung persönlicher Daten im Profil selbst vornehmen. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz (DSGVO) im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Alte Sofas, Abfallsäcke, Elektrogeräte, Sperrmüll und andere unbrauchbare Dinge – immer wieder sorgt illegal entsorgter Müll am Straßenrand oder in der Landschaft für Verärgerung. Dabei sind die illegalen Müllhaufen nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind auch eine enorme Belastung für die Umwelt und sorgen für zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Entsorger. „Das Fehlverhalten Einiger führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und bezüglich der Entsorgung zu einer Belastung aller. Denn für die Entsorgung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit müssen sie für die Beseitigung der Müllberge aufbringen.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese Art der Müllentsorgung stößt bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, denn es gibt flächendeckend Möglichkeiten, seinen Müll loszuwerden. Jeder Haushalt ist an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, das heißt, Abfälle, die im Haushalt entstehen, können über die hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden. Fallen Abfälle an, die nicht in die Mülltonnen passen oder von der Abfuhr ausgeschlossen sind, kann man kostenlos oder gegen kleinere Gebühren die Wertstoffhöfe der Kommunen nutzen. Auch Sperrmüll kann bis zu vier Mal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden. „Es gibt also objektiv keinen Grund, sich seines Mülls illegal zu entledigen. Und dennoch müssen in Sachsen-Anhalt die Kommunen jedes Jahr rund 1.000.000 Euro aufwenden, um unbedacht weggeworfene Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.“, so Pleye weiter. Teuer wird es jedoch nicht nur für die zuständigen Entsorgungsträger. Wer seine Sachen einfach auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert und dabei erwischt wird, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Ein besonders gravierender Aspekt der illegalen Müllentsorgung ist ihre negative Auswirkung auf die Umwelt. Abfälle, die unsachgemäß in der Natur oder in städtischen Bereichen abgelegt werden, können Böden, Gewässer und die Luft verschmutzen. Plastiktüten, Glasflaschen oder Zigarettenstummel vergehen nicht nur über Jahre, sondern können auch Haus- oder Wildtieren schaden. „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir alle haben ein Interesse daran, dass unsere Städte und Wälder sauber und lebenswert bleiben!“, so Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Lüneburg/Wustrow. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) ist für die Unterhaltung der Jeetzel zuständig. Dies beinhaltet unter anderem die Mahd der grünen Böschungen i m Stadtgebiet Wustrow ( Landkreis Lüchow-Dannenberg) entlang der Fußwege von der Salzwedlerstraße über die Bahnhofstraße bis hoch zur Wehranlage „Blütlingen“. Dieser Aufgabe können die Mitarbeitenden des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker nicht mehr problemlos nachkommen. Der Grund ist eine zunehmende Verschmutzung der Böschungen, insbesondere durch Hundekot. Auch die teils gezielte Entsorgung von Müll am Gewässer außerhalb der Ortschaften führt zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) ist für die Unterhaltung der Jeetzel zuständig. Dies beinhaltet unter anderem die Mahd der grünen Böschungen i m Stadtgebiet Wustrow ( Landkreis Lüchow-Dannenberg) entlang der Fußwege von der Salzwedlerstraße über die Bahnhofstraße bis hoch zur Wehranlage „Blütlingen“. Dieser Aufgabe können die Mitarbeitenden des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker nicht mehr problemlos nachkommen. Der Grund ist eine zunehmende Verschmutzung der Böschungen, insbesondere durch Hundekot. Auch die teils gezielte Entsorgung von Müll am Gewässer außerhalb der Ortschaften führt zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand. Vergangene Woche appellierte Wustrows Bürgermeister Wolfgang Stendal an die Hundebesitzerinnen und -besitzer, den Kot ihrer Haustiere nicht auf Grünflächen an der Jeetzel liegen zulassen. „Diesem Aufruf schließen wir uns ausdrücklich an“, bekräftigt Jan Schulz, Leiter des NLWKN-Betriebshofs Hitzacker. „Wir möchten unsere Arbeiten im Rahmen der Gewässerunterhaltung der Jeetzel wie gewohnt nachgehen, aber unter den aktuellen Umständen ist dies streckenweise nicht mehr möglich. Um dies zu ändern, sind wir auf die Mithilfe der Tierhalterinnen und -halter angewiesen. Denn diese sind verantwortlich die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen“, so Schulz. Insbesondere im Stadtbereich wird die Mahd größtenteils fußläufig mit Balkenmäher und Freischneidern durchgeführt und das Mähgut zudem teils händisch abgeräumt. „Durch die starke Frequentierung der Wege für Gassi-Runden sind die Grünflächen sehr stark durch Hundekot verschmutzt“, schildert Schulz die zunehmende Problematik. Bei den Arbeiten auf besagten Rasenflächen werden Kleidung und Geräte stark verschmutzt. Zudem wird Kot bei der Mahd aufgewirbelt und landet trotz Schutzausrüstung im Gesicht. „Dies ist nicht zumutbar für unsere Mitarbeiter und stellt zudem eine Gesundheitsgefährdung dar“, betont Schulz. Ein verstärkter maschineller Einsatz löse das Problem nicht, da auch diese stark verschmutzten und spätestens nach den Arbeiten gereinigt werden müssten. Hinweisschilder zur Leinenpflicht werden aufgestellt Hinweisschilder zur Leinenpflicht werden aufgestellt Der NLWKN weist darauf hin, dass die gesamte Jeetzel inklusive der Uferbereiche zum Landschaftsschutzgebiet Jeetzel gehören und dort eine ganzjährige Leinenpflicht herrscht. Die Uferbereiche, auch in Wustrow, stellen wertvolle Lebensräume für diverse geschützte Tierarten dar. Freilaufende Hunde können, auch wenn diese nicht aktiv jagen, einen Fluchtinstinkt bei den meisten Wildtieren auslösen und diese somit aus ihrem Lebensraum vertreiben. Der NLWKN hat daher mit Bürgermeister Wolfgang Stendel vereinbart, Hinweisschilder zur Leinenpflicht und zur Entsorgung der Hinterlassenschaften aufzustellen. Diese werden momentan vorbereitet und sollen zeitnah am Gewässer zu sehen sein. Zudem sollen weitere Mülleimer mit Kotbeutelspendern zur Verfügung gestellt werden. Sowohl NLWKN als auch die Gemeinden entlang der Jeetzel haben außerdem zunehmend mit illegalen Müllentsorgungen von Privatleuten außerhalb der Siedlungsgebiete zu kämpfen. „Entlang der Jeetzel haben die Mitarbeitenden von Renovierungsmüll bis zu vollen Windeln schon alles gefunden,“ erklärt Schulz. Der Müll gefährdet nicht nur die Tierwelt vor Ort. Landet der Müll erstmal im Gewässer, gelangt dieser über die Elbe weiter ins Meer und trägt dort zum Anwachsen der Müllinseln in den Ozeanen bei. Da der Müll mitunter auch die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten behindert, ist es teils erforderlich, diesen mit hohem Personalaufwand einzusammeln.
<p>Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor</p><p>Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten</p><p><p>So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps:</p><ul><li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz.</li><li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li><li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li><li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!).</li><li>Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind.</li></ul></p><p>So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps:</p><p>Gewusst wie</p><p>Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p><p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong>Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p><p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong>Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p><p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong>Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p><p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen:</strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p><p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfällen</a>ist die Kompostierung auf dem eigenen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Komposthaufen</a>oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p><p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong>Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p><p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong>Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p><p><strong>Glut löschen:</strong>Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p><p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn:</strong>Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p><p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong>Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p><p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong>Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">Feinstaub</a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe">Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</a>(PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können.</p><p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf">Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</a>).</p><p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen.</p><p>Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.</p>
Emden/Aurich. Der Emder Vorflutkanal spielt für die Entwässerung in der Region eine wichtige Rolle. Damit er seine Aufgabe optimal bewältigen kann, sind regelmäßige Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten notwendig. Ab der kommenden Woche (11.11.) führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeiten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ aus, um Ufer und Böschung möglichst frei von Bewuchs und in optimalem Zustand zu halten. Der Emder Vorflutkanal spielt für die Entwässerung in der Region eine wichtige Rolle. Damit er seine Aufgabe optimal bewältigen kann, sind regelmäßige Gehölzpflege- und Ufersicherungsarbeiten notwendig. Ab der kommenden Woche (11.11.) führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Arbeiten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ aus, um Ufer und Böschung möglichst frei von Bewuchs und in optimalem Zustand zu halten. Die Mitarbeiter des Betriebshofs Aurich des Landesbetriebs nehmen dabei neben dem Rückschnitt von Gehölzen an der Böschung auch illegal entsorgten Kompost und anderen Müll in den Blick: Die in letzter Zeit vermehrt hier gelagerten Gartenabfälle werden in den kommenden Wochen ebenfalls abgefahren. Das diese hier eigentlich gar nichts zu suchen haben, betont Eike Tschich vom NLWKN in Aurich: „Eine illegale Müllentsorgung auf landeseigenen Flächen ist nicht nur strengstens untersagt. Die Gartenabfälle – insbesondere Rasen- und Heckenabschnitte – beschädigen mittelfristig auch die Böschung und gefährden den Hochwasserschutz“. Besonders im Bereich „Am Vorfluter“ werde immer wieder Müll an der Böschungsoberkante entsorgt. „Die Verursacher entledigen sich so ihrer Gartenabfälle auf Kosten der Allgemeinheit“, so Tschich. Nach der Gehölzpflege wird an ausgekolkten Bereichen des Emder Vorflutkanals durch den NLWKN zudem eine neue Ufersicherung durchgeführt. Für mit den Arbeiten in den nächsten vier Wochen verbundene Einschränkungen und Behinderungen durch Sperrungen der Randstreifen und Entsorgungsfahrten im Bereich der Straße „Am Vorfluter“ bittet der Landesbetrieb vorab um das Verständnis der Anwohner. Der Emder Vorflutkanal bewältigt zusammen mit dem Schöpfwerk Borssum Hochwasserabflüsse aus dem Ems-Jade-Kanal, die nicht über den Emder Hafen abgeleitet werden können. Er wird seit 1997 durch das Land Niedersachsen unterhalten.
Hätte gerne einen Sachstandsbericht zur o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde/Anzeige.
Die vorliegende Karte stellt die aus dem Grundwasserflurabstand und dem Aufbau der Deckschichten abgeleitete Verschmutzungsempfindlichkeit dar. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß diese Karte nur für großräumliche Betrachtungen geeignet ist, nicht aber für die Bewertung kleiner Gebiete. Außerdem ist der Erkundungsstand in den letzten zehn Jahren weiter fortgeschritten, was in dieser Karte nicht berücksichtigt werden konnte. Im folgenden wird nach einer allgemeinen Beschreibung der pleistozänen Bildungen die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf der Grundlage von Geologie und Grundwasserflurabstand für die geomorphologischen Einheiten Berlins beschrieben. Allgemeine Beschreibung der pleistozänen Bildungen Der letzte Zeitabschnitt des Tertiärs (Pliozän) zeigte durch eine starke Abkühlung des Gebietes um den nördlichen Pol den Übergang zum Eiszeitalter (Pleistozän) an. Durch große Niederschlagsmengen in Skandinavien kam es zur Bildung von Gletscherströmen, die sich nach Süden bewegten, dabei die vorhandene Erdoberfläche erodierten und große Mengen von Gesteinsmaterial aufnahmen. In Mittel- und Nordeuropa konnten drei große Eisvorstöße, die durch Bildungen von Warmzeiten getrennt sein können, lokalisiert werden (Elster-, Saale- und Weichseleiszeit). Der Rückzug des Eises erfolgte durch Abschmelzen infolge einer Klimaerwärmung. Folgende Landschaftsformen wurden durch die Vor- und Rückzugsphasen des Eises geschaffen: Grundmoräne: an Gletschersohle aufgearbeitetes Gesteinsmaterial als unsortiertes Gemisch aus Ton, Schluff und Sand (Geschiebemergel, Geschiebelehm) und nicht aufgearbeitete Gesteinsblöcke (Geschiebe in der Mergelmasse) Endmoräne: gebildet durch vor dem Eis transportiertes grobes Gesteinsmaterial (Gesteinsblöcke); bei Gleichgewicht von Nachschub und Abschmelzen des Eises (Stillstand der Inlandeisrandlage) über längere Zeit Aufschüttung von häufig groben Blockpackungen nordischen Gesteinsmaterials, aber auch von Kiesen und Sanden, zum Teil auch von tonigem Material Sander: durch Schmelzwässer (stammen vom Eisrand, aber auch von der Gletscheroberfläche) aus Endmoräne ausgewaschenes kiesiges und vor allem grob- und mittelsandiges Material Urstromtal: Abflußgebiet der Schmelzwässer Innerhalb der drei großen Eisvorstöße erfolgten mehrere Vorstoß- und Rückzugsphasen (z. B. werden in der Weichseleiszeit drei Phasen unterschieden: die Brandenburger, die Frankfurter und die Pommersche Phase) mit oben beschriebener glazialer Abfolge. Dadurch kam es zur Überlagerung mehrerer glazialer Abfolgen mit den entsprechenden Bildungen. Die Spaltung des Gletschers in viele Gletscherströme mit entsprechender Abfolge bewirkte zusätzlich eine Verschachtelung der glazialen Formen, so daß es in Gebieten mit kleinräumigen glazialen Landschaftsformen oft schwer ist, die Bildungen eindeutig genetisch zuzuordnen. Vor allem die Grundmoränenlandschaft ist noch stärker in sich gegliedert. Als Ergebnis der Schmelzwassertätigkeit entstanden zum einen Seen verschiedener Formen, zum anderen unterschiedliche Ablagerungsformen von im Eis enthaltenem Gesteinsmaterial. Der Abfluß von Schmelzwasser in Eisspalten des Gletschers schuf tiefe, schmale Rinnenseen (Bsp. Grunewald-Seenkette, Havel-Seenkette); die Erosionstätigkeit von ehemaligen Eiszungen des Inlandeises liegt den oft breiten und tiefen, langgestreckten Zungenbeckenseen zugrunde. Ausschmelzende Toteisschollen (vom sich durch Nachschub und Abschmelzen bewegenden Inlandeis abgetrennte Eisblöcke) schufen abflußlose wassergefüllte Senken (Sölle, Pfuhle). Nach dem Abschmelzen des Eises auf der Grundmoräne zurückgebliebenes Gesteinsmaterial (Sande, Kiese, Blöcke) bildete Oser und Kames (geschichtete Sand- und Kiesablagerungen in Eisspalten und Geröllhügel) sowie Drumlins (elliptische Geröllhügel mit einem Kern aus Geschiebemergel). Barnim-Hochfläche Die Barnim-Geschiebemergelhochfläche ist im Zuge der Brandenburger Phase der Weichseleiszeit entstanden. Die südliche Begrenzung dieser Grundmoräne verläuft ungefähr von Frohnau über Hermsdorf, Pankow, Humboldthain, Lichtenberg (am Bahnhof), Rüdersdorf und Herzfelde. Der Barnim zeigt eine Neigung nach Süden zum Urstromtal hin. An der Erdoberfläche anstehend oder oberflächennah ist ein Geschiebemergel zu beobachten. An einigen Stellen wird er durch Hochflächensande überlagert, die jedoch keinen Grundwasserleiter darstellen. Nördlich von Buch, Karow, Schönerlinde und Hobrechtsfelde verdecken ihn Sandersande der Frankfurter Phase. Häufig bilden saale- und weichselzeitliche Geschiebemergel einen kompakten Stauer, sie sind stellenweise nur durch geringmächtige Sandeinlagerungen getrennt. Der Hauptgrundwasserleiter ist im nördlichen Teil des Barnims durch eine ca. 30 – 40 m mächtige und im südlichen Teil durch eine ca. 10 – 30 m mächtige Geschiebemergeldecke geschützt. Er ist mit einer Mächtigkeit von 50 m besonders gut in Buch ausgebildet. Im Raum Hohenschönhausen – Falkenberg – Malchow – Schwanebeck keilt dieser Hauptgrundwasserleiter nach Nordwesten zum Panketal hin aus, während er in Weißensee, Pankow und Wedding durch Geschiebemergeleinlagerungen in mehrere Grundwasserleiter aufgespalten ist. Überwiegend besteht, zumindest von der Deckschichtenart her (Geschiebemergel > 10 m), auf der Barnim-Hochfläche eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Dabei erreichen Schadstoffe das Grundwasser im nördlichen Teil aufgrund der größeren Mächtigkeit des Geschiebemergels noch später als im südlichen Teil der Hochfläche. Jedoch ist auch das Grundwasser dieser Hochfläche nicht restlos vor Schadstoffeintrag geschützt. So durchbrechen die durch Schmelzwässer geschaffenen Rinnensysteme wie die Wuhle und das Neuenhagener Fließ die schützende Geschiebemergeldecke und ermöglichen das Eindringen von Schadstoffen, die durch die Grundwasserfließ- und -strömungsverhältnisse weitreichend (auch in tiefere Grundwasserleiter) verteilt werden können. Die Wuhle weist als Schmelzwasserrinne sowohl von den natürlichen Gegebenheiten als auch von der Flächennutzung her ein hohes Gefährdungspotential auf. Sie enthält Sande mit einem Flurabstand unter 5 m; zwischen Biesdorf-Nord und Eiche schließen sich Sande und Geschiebemergel in Wechsellagerung an, wobei der Flurabstand von der unmittelbaren Wuhle zum umgebenen Geschiebemergel hin zunimmt (von < 5 m auf > 10 m). Die das Grundwasser überlagernden Deckschichten zeigen also eine hohe bis mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit. Trotzdem wurden jahrelang entlang der Wuhle Hausmüll, Trümmer und Bauschutt verkippt (Ahrensfelder- und Kienberg-Kippe, Trümmerberge von Biesdorf), deren genaue Zusammensetzung weitgehend unbekannt ist. Dadurch wurden und werden Schadstoffe durch Niederschlagswasser gelöst und in die Wuhle eingetragen. Das unzureichend geklärte Abwasser des Klärwerks Falkenberg und die an die Wuhle grenzenden Schrottplätze sowie wilde Müllkippen bergen ebenfalls eine enorme Schadstoffbelastung in sich. Die Wuhle, die nördlich von Ahrensfelde beginnt, überträgt durch ihre Verbindung mit der im Urstromtal gelegenen Spree diese große Schadstoffbelastung auf weitere hoch verschmutzungsempfindliche Bereiche. Ebenso bietet das Neuenhagener Mühlenfließ durch seine natürlichen Gegebenheiten, im Talbereich Sande mit einem Grundwasserflurabstand von 0 – 5 m, die Möglichkeit des Schadstoffeintrages, sei es durch Versickerung oder durch Oberflächenabfluß schadstoffbelasteter Wässer. Durch die bis 1960 und zum Teil länger andauernde Rieselfeldnutzung weiter Teile der Hochfläche, so nördlich von Falkenberg und Marzahn bis Wartenberg und Malchow, entstand eine hohe Anreicherung des Bodens mit Schwermetallen, Nährstoffen und organischen Schadstoffen. Neben dem großen Schadstoffangebot aus den eingeleiteten Abwässern sind für diese Anreicherung die große Pufferkapazität und der hohe Gehalt an organischer Substanz dieser Böden sowie nicht zuletzt die sich einstellenden Redox-/pH-Bedingungen (insbesondere durch den alkalischen Charakter der verrieselten Abwässer und das große Angebot abgestorbener organischer Substanz) verantwortlich. Mit Einstellung der Abwasserverrieselung bewirkt der jahrelange saure Niederschlag ein Absinken des Redoxpotentials und pH-Wertes in diesen Gebieten. Bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte werden bisher fest gebundene Schwermetalle mobilisiert und können damit durch Niederschlagswässer oder durch auftretende Schichtenwässer (bei sandigem Geschiebemergel vorhanden) in verschmutzungsempfindliche Gebiete abgeführt werden. Das Oberflächenwasser und auch das Grundwasser auf der Hochfläche fließen nach Südwest in Richtung des Urstromtals. Geringe Flurabstände und Sande bzw. Sande und bindige Böden in Wechsellagerung als Deckschichtentyp, wie z. B. vorherrschend südlich des Malchower Sees unweit der ehemaligen Rieselfeldnutzungen, sowie die Lage dieses Gebietes in Strömungsrichtung bedingen den Eintrag und die Verbreitung dieser schadstoffbelasteten Niederschlags- und Schichtenwässer in den Grundwasserleitern. Auch lokale Sandfenster (die sicher nicht alle kartiert sind), Partien eines sehr sandigen Geschiebemergels über größere Mächtigkeit oder die Durchtrennung von Bereichen geringmächtigen Geschiebemergels durch Baumaßnahmen ermöglichen einen Schadstoffeintrag in den Fließ- und Strömungskreislauf des Grundwassers (nicht nur des obersten Grundwasserleiters). Eine ganz andere, nicht anthropogene, sondern geogene Gefahr für die Grundwasserqualität kann überall dort vorliegen, wo Fehlstellen des Rupeltons (Bildung des Tertiärs) vorhanden sind, die entweder primär durch fehlende Ablagerung dieser Bildung oder sekundär durch die Erosionstätigkeit des Eises entstanden. Der Rupelton trennt gering mineralisiertes und höher mineralisiertes Grundwasser voneinander. Durch Fehlstellen (z. B. bei Schwanebeck) besteht die Möglichkeit, daß höher mineralisiertes Grundwasser aus Tiefen unterhalb des Rupeltons in oberflächennahe Bereiche aufsteigt. Diese Möglichkeit besteht vor allem dort, wo eine Umkehrung des natürlichen Fließregimes vorliegt, vorrangig in Bereichen von Förderanlagen der Wasserwerke. Die hier aufgeführten Beispiele sollen verdeutlichen, daß auch eine Geschiebemergelhochfläche nicht vollständig gegen Schadstoffeintrag geschützt ist Panketal Das Panketal liegt zwischen dem Barnim und dem Westbarnim. Die westliche Begrenzung bilden Wilhelmsruh, Rosenthal, Niederschönhausen, Buchholz und Lindenhof, die östliche S-Bahnhof Pankow, Heinersdorf, Blankenburg und Karow. Bei Schönholz mündet es in das Berliner Urstromtal. Das Panketal wurde durch Schmelzwässer während der letzten Eiszeit geschaffen. Diese transportierten vor allem Feinsande, die dort zur Ablagerung kamen. Damit weist das Panketal eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Westbarnim Der Westbarnim ist die Fortsetzung des Barnims auf der Nordwest-Seite des Panketales. Er wird im Westen von der Havelniederung und im Süden vom Berliner Urstromtal begrenzt. In dieser Karte erscheint nur sein südlicher Teil. Der Untergrund besteht aus saale- und weichselkaltzeitlichem Geschiebemergel, wobei vor allem der Saale-Geschiebemergel durch geringmächtige Sande aufgespalten ist. An der Erdoberfläche erscheint er aber nur zwischen Blankenfelde und Rosenthal, bei Buchholz, um Mühlenbeck, Schönfließ, Stolpe-Dorf und nördlich von Schönerlinde in Form von kleinen und größeren Inseln. In diesen Gebieten ist die Verschmutzungsempfindlichkeit gering (Flurabstand > 10 m). Zwischen den Geschiebemergellinsen lagern Decksande des Weichselglazials, die besonders großflächig im Raum Schildow-Blankenfelde-Arkenberge vorkommen. Teilweise lagern in diesen Sanden bindige Schichten mit einem Anteil an der Gesamtmächtigkeit über 20 %, wonach sie die Einstufung als mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit erhalten (Flurabstand 0 – 10 m). Östlich Schönerlinde überlagern Sanderbildungen der Frankfurter Phase die Grundmoräne. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands und der Grobkörnigkeit beinhalten diese eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit. Der stark bewegte Untergrund im Südteil des Westbarnims verhindert die Existenz eines Grundwasserleiters mit flächenhafter Ausdehnung. So existiert z. B. im Raum Frohnau-Hermsdorf-Buchholz-Schönerlinde eine Hochlage tertiärer Sedimente, die steil nach Osten abfällt. Berliner Urstromtal Die nördliche Grenze des Urstromtals zieht sich von Osten aus entlang Rüdersdorf, Woltersdorf, Hoppegarten, Lichtenberg und knickt beim Stadtbezirk Friedrichshain nach Nordwesten entlang Pankow, Hermsdorf, Frohnau ab. Die südliche Grenze verläuft ungefähr von Ost nach West über Schulzendorf, Schönefeld, Altglienicke, Rudow, Buckow, Britz, Schöneberg, Wilmersdorf bis südlich der Spreemündung in die Havel. Das (Warschau-) Berliner Urstromtal wurde schon während der Saaleeiszeit als Talstruktur angelegt und hatte während der Weichseleiszeit die Funktion des Abflußtales der Schmelzwässer der Frankfurter Phase. Es weist ein schwaches Gefälle von Südost nach Nordwest auf. Tiefster Ort im Urstromtal ist Rohrbeck mit 30 m über NN. Assmann (1957) beschreibt den Aufbau des Urstromtals als fünffache rhythmische Ablagerung von Feinsanden mit örtlichen Einlagerungen von Talton, Mittelsanden, Grobsanden bis Kiesen und Kiesen, die Geschiebe enthalten können. Letztere sind häufig Reste von ausgewaschenen saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die öfter in geringmächtige Geschiebemergellagen übergehen und dann zu einer Aufspaltung des 40 – 55 m mächtigen unbedeckten Hauptgrundwasserleiters in mehrere Stockwerke führen. Teilweise sind auch nur vereinzelte Geschiebemergellinsen im Hauptgrundwasserleiter eingelagert, so z. B. in den obersten Schichten des Talsandes bei Charlottenburg (hier Reste der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne). An der Erdoberfläche anstehende Reste von Endmoränenbildungen bilden die Müggelberge, die Gosener Berge und die Höhen südlich von Neu-Zittau. Diese bestehen vorwiegend aus Sanden mit Stauchungsmerkmalen. Rinnenartige Täler, die zum Teil Seen enthalten, durchqueren das Urstromtal in Nord-Süd-Richtung, vor allem im Raum Köpenick-Erkner. Elstereiszeitliche Schichten treten im Urstromtal mit stark differierenden Mächtigkeiten auf und bestehen aus häufig wechselnden, zum Teil aufgearbeiteten tertiären Sedimenten. Sie sind deshalb für die Wassergewinnung nicht so gut geeignet wie die saale- und weichseleiszeitlich gebildeten Sande. Ende der letzten Kaltzeit entstanden durch Ausblasung der feinkörnigen Bestandteile aus den Endmoränen, vor allem aber aus den Tal- und Hochflächensanden Dünenbildungen. Im Urstromtal sind diese z. B. zwischen Köpenick und Erkner, im Spandauer Forst sowie westlich von Hennigsdorf und bei Falkensee verbreitet (bis 15 m mächtig). Das sehr geringe Gefälle des Urstromtals (Spree 0,1 %) und der hohe Grundwasserstand verursachten die Bildung von holozänen torfigen und anmoorigen Böden. Auch abflußlose Senken, Rinnen und Kolke können mit diesen Ablagerungen gefüllt sein. Insgesamt kann festgestellt werden, daß das Urstromtal durch seinen geologischen Aufbau eine sehr hohe Verschmutzungsempfindlichkeit besitzt. Geschiebemergel tritt nur vereinzelt in geringmächtigen Linsen auf und bietet somit keinerlei Schutz gegen Verschmutzungen. Trotzdem befinden sich gerade in dieser empfindlichen Zone zahlreiche Industriestandorte, die die Grundwasser- und Bodenqualität negativ beeinflussen. Außerdem kann ein Schadstoffeintrag durch mit gelösten Schwermetallionen angereicherte Oberflächenwässer aus dem Bereich der Hochflächen erfolgen. Durch das äußerst geringe Gefälle und die geringe Fließgeschwindigkeit ist eine Konzentration der Schadstoffe im Urstromtalbereich sowohl in den Sedimenten als auch im Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Teltow-Hochfläche Die Teltow-Hochfläche ist eine flachwellige Grundmoränenbildung süd- bis südwestlich des Berliner Urstromtals bzw. des Dahme-Spree-Bogens. Ihre südliche Begrenzung bilden die Nuthe- und Notte-Niederungen, die westliche das Berliner und Potsdamer Havelgebiet. Hinsichtlich der Verschmutzungsempfindlichkeit lassen sich auf dem Teltow drei Bereiche aushalten: Nordwest-Teil mit Grunewald südöstlicher Teil zwischen Britz, Mariendorf, Buckow, Lichtenrade und Osdorf und südlicher Teil zwischen Osdorf, Lichtenrade und den Nuthe-Notte-Niederungen. h5. Nordwest-Teil mit Grunewald Der unmittelbar nordwestliche Rand entlang des Havelufers besteht aus Kamesbildungen (Havelberge). Diese erstrecken sich südlich von Ruhleben mit einer Ausdehnung von ca. 2,5 km bis nördlich von Schwanenwerder, allerdings schmaler werdend. Östliche Begrenzung ist die ca. Nordost-Südwest verlaufende Teufelssee-Pechsee-Barssee-Rinne. Diese Eisrandlagenbildung setzt sich hauptsächlich aus geschichteten Sanden mit einzelnen eingelagerten Kiesschichten und Geschieben zusammen. Dieses Gebiet, in dem Sande mit einem Anteil an bindigem Material (Tone, Schluffe, Braunkohle) unter 20 % vorherrschen, wird nur aufgrund von Flurabständen über 10 m in die mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit eingestuft. Der unmittelbare Uferbereich der Havel hat jedoch eine höhere Verschmutzungsempfindlichkeit, da hier die Flurabstände geringer sind. Die Galerien der Wasserwerke Tiefwerder und Beelitzhof liegen somit in einem Gebiet ohne natürliche Schutzschicht. Die entlang dieser Eisrandlage durch abfließende Schmelzwässer geschaffene Teufelssee-Pechsee-Barssee-Rinne wurde nachfolgend durch tauende Toteisblöcke überprägt. Heute existieren dort abflußlose Senken. Der sich nach Südost anschließende flachwellige Teil der Hochfläche (östlicher Grunewald), welche nach Süden bis südlich des Teltowkanals reicht, wird aus über 10 – 15 m mächtigen glazifluviatilen Sanden gebildet, denen 1 – 2 m mächtige Decksande aufliegen. Vorkommende Geschiebe und lokale Geschiebemergellinsen sind Relikte einer ehemaligen, die glazifluviatilen Sande überlagernden Grundmoräne, die durch die Schmelzwässer einer im Bereich der Nauener Platte und der Havel gelegenen Gletscherzunge (Brandenburger Gletscher) ausgewaschen wurde. Auch dieses Gebiet weist aufgrund von Sanden als Deckschicht mit Mächtigkeiten über 10 m eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit auf. h5. Südöstlicher Teil zwischen Britz, Mariendorf, Lichtenrade und Osdorf Dieser Teil, Kern der Grundmoränen-Hochfläche, wird im wesentlichen aus Geschiebemergel gebildet. Er kann gelegentlich von geringmächtigen Hochflächensanden überlagert sein, deren Anteil aber unter 20 % der Deckschichtenmächtigkeit liegt. Der Geschiebemergel ist in der Regel mehr als 10 m, häufig mehr als 20 m mächtig und ermöglicht damit die Einstufung des Gebietes in die geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. h5. Südlicher Teil zwischen Lichtenrade, Osdorf und den Nuthe-Notte-Niederungen Von der Nuthe-Niederung ausgehend lösen schmale, flache Quertalungen die im nördlichen Teil einheitliche Geschiebemergeldecke in einzelne Geschiebemergelinseln auf. Dadurch sind in diesem Gebiet genug Möglichkeiten für die Versickerung schadstoffbelasteter Wässer gegeben. In den Talungen entstanden häufig Flachmoortorfe oder Sandablagerungen. Außerdem weist dieser Teil der Hochfläche viele lokale Sandfenster, Gebiete mit wechselnder Lagerung von Sanden und bindigen Schichten sowie geringmächtige Geschiebemergelinseln (< 5 m mächtig) auf, die eine hohe bzw. mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit besitzen. Der Hauptgrundwasserleiter wird von Sanden der Saaleeiszeit gebildet. Ihn überlagert eine stauende Deckschicht aus Weichsel-, örtlich in unmittelbarer Verbindung mit einem Saale-Geschiebemergel. Diese Deckschicht ist oft durch zwischengelagerte Sande aufgesplittet, wodurch die einzelnen Sandschichten miteinander hydraulisch verbunden sein können. Deshalb weisen nur einzelne Bereiche gespanntes Grundwasser auf. Bäketal Das Bäketal, welchem der Teltowkanal zum Teil folgt, schneidet die nördliche Geschiebemergelfläche der Teltow-Hochfläche von West nach Ost bzw. Südwest nach Nordost. Es wurde durch die Schmelzwässer der letzten Eiszeit gebildet, besteht eng begrenzt aus Sanden und organischen Sedimenten und weist damit eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Eine hydraulische Verbindung mit dem Hauptgrundwasserleiter ist fraglich. Nauener Platte Die Nauener Platte wird nördlich vom Havelländischen Luch, südlich vom Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet und östlich von der Havel begrenzt. In der Karte ist nur ihr östlicher Teil dargestellt. Die Nauener Platte gehört wie die bereits erwähnten Teltow- und Barnim-Hochflächen zum Vereisungsbereich des Brandenburger Stadiums der Weichselkaltzeit und wird vor allem von saale- und weichselkaltzeitlichen Grundmoränen gebildet. Diese ebenen bis flachwelligen, weithin geschlossenen Grundmoränenflächen sind teilweise durch Endmoränenbildungen überprägt. Der zentrale Teil dieser Platte besteht aus tonig bis schluffigem Geschiebemergel, der westliche und östliche Randbereich dagegen vorwiegend aus sandigem Geschiebemergel. Der östliche Randbereich der Nauener Platte erreicht Berlin bei Gatow, Kladow und Großglienicke. Hier treten an der Erdoberfläche und oberflächennah großräumig mehr als 10 m mächtige Hochflächensande, nur an wenigen Stellen Geschiebemergel auf, so beispielsweise bei Seeburg, in der Gatower Heide und bei Karolinenhöhe. Auf der Nauener Platte herrschen günstige Grundwasserverhältnisse vor, die Grundwasserleiter sind wenig gestört und nur am westlichen und südlichen Rand häufiger durch Geschiebemergellinsen aufgespalten. Hauptgrundwasserleiter ist ein bedeckter Grundwasserleiter aus glazifluviatilen saalekaltzeitlichen Sanden mit ausgedehnter horizontaler Verbreitung zwischen 20 – 40 m unter Gelände, der vor allem im Zentralteil durch seine Geschiebemergelbedeckung geschützt ist. Durch zum Teil fehlenden Geschiebemergel am östlichen Rand der Nauener Platte wird das Eindringen von Schadstoffen in das Grundwasserfließsystem begünstigt. Das sich in den Hochflächensanden ansammelnde Wasser westlich der Havel ist ebenfalls kaum gegen eindringende Schadstoffe geschützt. Nur aufgrund der Mächtigkeit der Hochflächensande über 10 m wird diesem Gebiet eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit zugewiesen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Kommune | 1 |
| Land | 27 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 30 |
| unbekannt | 8 |
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| Keine | 24 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
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| Boden | 32 |
| Lebewesen und Lebensräume | 37 |
| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 45 |
| Wasser | 29 |
| Weitere | 44 |