Die Menschheit bedroht die Existenz ihrer nächsten Verwandten: der Menschenaffen, Affen, Lemuren und anderer Primaten. 48 Prozent aller 634 bekannten Primatenarten befinden sich auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN. Mit der Veröffentlichung der Liste der 25 am stärksten bedrohten Primaten, wollen die IUCN-Experten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Regierungen auf den dringenden Bedarf nach Erhaltungsmaßnahmen aufmerksam machen. Vor allem im Hinblick auf die nächste Biodiversitätskonferenz im japanischen Nagoya im Oktober 2010. Die Hauptbedrohungen sind die Zerstörung tropischer Wälder als Lebensraum, der illegale Handel mit Wildtieren und die Ausweitung des kommerziellen Handels mit Wildfleisch (Bushmeat). Die Liste umfasst fünf Primatenarten aus Madagaskar, sechs aus Afrika, 11 aus Asien und drei Arten aus Zentral- und Südamerika. Laut IUCN bedürfen deren Bestände am dringendsten Erhaltungsmaßnahmen.
Am 6. Februar zerstörte Frankreich drei Tonnen beschlagnahmtes Elfenbein. Die öffentlichkeitswirksame Maßnahme vor dem Eiffelturm in Paris ist Teil eines nationalen Plans gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel, den Frankreich im Dezember 2013 im Rahmen eines Afrika-Gipfels angekündigt hatte.
Am 30. Mai 2013 riefen die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und der WWF gemeinsam Regierungen und andere Institutionen weltweit dazu auf, sich im Kampf gegen den grassierenden illegalen Wildtierhandel zu engagieren. Die Geißel der Wilderei beraube Afrika um wertvolle natürliche Ressourcen und bedrohe die Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung auf dem Kontinent. Anlässlich der Jahrestagung der Bank in Marokko forderten AfDB Präsident Donald Kaberuka und Jim Leape, Generaldirektor des WWF International, zur Intervention auf höchster Ebene auf. Die gleichzeitig veröffentlichte Marrakesch Deklaration der beiden Organisationen beschreibt die außer Kontrolle geratene Situation der Wilderei an Wildtieren in Afrika. Mit einem Zehn-Punkte-Plan soll Wilderei durch Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, Ausbau der Strafgesetzgebung und konsequente Rechtsdurchsetzung zukünftig wirkungsvoller bekämpft werden.
Am 25. März 2015 fand in Kasane, Botswana, die internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels statt. Die Kasane Konferenz war die Folgeveranstaltung der London Konferenz zum illegalen Artenhandel im Februar 2014, zu der der Prinz von Wales und die Regierung von Großbritannien geladen hatten. In Kasane wurden die Londoner Empfehlungen bestätigt und darüber hinaus neue wichtige Handlungsfelder identifiziert. Eines ist die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung. Denn Wilderei lässt sich langfristig nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort überwinden. Die Konferenz hat ferner erkannt, dass zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels auch mit dem internationalen Transportgewerbe gesprochen werden muss. Sie begrüßte eine vom Vereinigten Königreich eingerichtete Arbeitsgruppe, die sich mit Richtlinien zur Verhinderung von Transporten illegal gehandelter Wildtiere befasst. Eine weitere neue Empfehlung befasst sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche von Gewinnen aus dem illegalen Wildtierhandel. Die beteiligten Staaten verständigten sich darauf, den Prozess weiterzuführen. Als Ausrichter für die nächste Konferenz hat sich Vietnam angeboten.
Am 13. Februar 2014 fand eine internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandel in London statt. An der Artenschutzkonferenz, die auf eine Initiative von Prinz Charles und Prinz William zurückgeht, nahmen Präsidenten, Minister und hochrangige Delegierte aus allen Teilen der Welt teil. Die Konferenz brachte von Wilderei betroffene Staaten in Afrika und Lateinamerika zusammen mit Transit- und Zielländern in Asien, in denen es eine wachsende Nachfrage nach Wildtierprodukten wie Elfenbein gibt. Neben Deutschland und Großbritannien waren auch andere westliche Partner wie die USA und Frankreich vertreten. Grundlage der Verhandlungen war eine Deklaration, in der das gemeinsame Vorgehen gegen den iilegalen Wildtierhandel festgelegt wurde.
Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.
Die 69. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 30. Juli 2015 erstmalig eine Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Die Resolution stellt ein klares Bekenntnis der Weltgemeinschaft für den gemeinsamen, verstärkten Einsatz gegen den dramatischen Anstieg der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels dar. Wichtige Ziele der Resolution sind unter anderem die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Produkten.
Environmental crime causes significant damage, albeit damage that is difficult to quantify. It affects the environment (e.g. the state of water, soil and air), people (e.g. health) and the wellbeing of society in general (e.g. through corruption). A 2018 report estimates the annual turnover generated by environmental crime at 110 - 281 billion US dollars.(2) This text summarises keyfindings of the German-language publication "Environmental offences 2016" (Umweltdelikte 2016). The publication provides a quantitative overview of the development and status of environmental crime in Germany between 2004 and 2016. It is a part of the series 'Umweltdelikte' published by the Federal Environment Agency (UBA), the most recent edition of which was published in 2004. For the present publication, data from the two annual statistical sources that bring together data on (environmental) crime and criminal procedures were analysed; these are the Police Crime Statistics (Polizeiliche Kriminalstatistik) compiled by the Federal Criminal Police Office (Bundeskriminalamt)(3) and the Statistics on Criminal Prosecution (Strafverfolgungsstatistik) compiled by the Federal Statistical Office (Bundesamt für Statistik).(4) The long version of 'Umweltdelikte 2016' (in German) can be accessed via the website of the Federal Environment Agency.(5) Even before the introduction of the EU Environmental Crime Directive in 2008 (6), Germany had a comprehensive body of environmental criminal law. The adoption of the EU Environmental Crime Directive led to an increase in public attention for environmental crime in Germany. While the Environmental Crime Directive made some amendments necessary, the basic structure of German criminal law has remained unchanged. Environmental criminal provisions exist in the Criminal Code (Strafgesetzbuch), especially in Chapter 29, and in various environmental laws. The latter include the Chemicals Act (Chemikaliengesetz), the Federal Nature Conservation Act (Bundesnaturschutzgesetz) and waste legislation. In the German legal system, environmental criminal liability presupposes a violation of administrative norms or acts, e.g. the terms of a permit. Data on environment-related administrative offences and the sanction simposed for the mare, with some exceptions, not collected centrally in Germany. No significant quantitative statements can therefore be made concerning this particular topic, which is, however, important in practice. When interpreting the data presented in this publication, it is important to keep in mind that the "dark figure", i.e. the proportion of offences that remain undiscovered and thus are not recorded with in the statistics, is very likely to be quite high (see below, section 2). Thus, the figures presented below do not reflect the actual extent of environmental crime in Germany. In the following, Section 2 presents figures on the development of statistically recorded environmental crime in Germany in general. Section 3 presents figures on criminal enforcement. Section 4 presents information on waste and wildlife crime, the two types of crime on which EU level discussion and policies currently focus. Methodological notes and the definitions used can be found in the annex at the end of this publication. (2) Nellemann et al. 2018, S. 15. (3) An abbreviated English version of the 2016 statistical report is available at https://www.bka.de/EN/CurrentInformation/PoliceCrimeStatistics/2016/pcs2016_node.html. Translations of legal terms in the present publication mostly follow the terminology used in the statistical report. (4) For more information on these statistics, see below section 6.1. (5) At https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltdelikte-2016-auswertung-von-statistiken. (6) Directive 2008/99/EC of the European Parliament and of the Council of 19 November 2008 on the protection of the environment through criminal law, OJL328, 6.12.2008, p.3-30. Quelle: Forschungsbericht
Zusammenhang zwischen Klimaerwärmung, Regenwaldvernichtung, illegalen Tierhandel und Infektionskrankheiten, eingeschleppte Krankheitsüberträger wie Tigermücke; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Bis Weihnachten sind es nur noch wenige Wochen. Und auch in diesem Jahr wird auf vielen Wunschzetteln ein Tier stehen: Hunde, Katzen oder auch exotische Tiere wie Schildkröten eignen sich jedoch nicht als Geschenke. Daran erinnert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Tiere sind kein Spielzeug, die unter den Weihnachtsbaum gehören! Die Entscheidung für ein Haustier sollte unabhängig von Weihnachten reiflich überlegt erfolgen. Tiere benötigen ein gutes Zuhause, sie verdienen viel Fürsorge und brauchen Pflege – und zwar ihr ganzes Tierleben lang.“ Die Landestierschutzbeauftragte empfiehlt stattdessen, sich gut und umfassend über den Kauf eines Tieres zu informieren. Hierzu lohnt sich zum Beispiel ein aufklärender Besuch im Tierheim, Gespräche mit Engagierten vor Ort oder ein Ratgeber zur artgerechten Haltung von Haustieren, den man auch gut unter den Weihnachtsbaum legen kann. An Eltern gerichtet bittet Dr. Gerlinde von Dehn: „Die Entscheidung für ein Haustier hat weitreichende Konsequenzen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die hohe Verantwortung, die man für ein Haustier hat. Abgesehen von der Zeit, die ein Tier benötigt, sollte unter anderem auch der finanzielle Aspekt nicht vergessen werden: Notwendige Tierarztbesuche, Versicherungen, Futter oder Zubehör kosten Geld.“ Welpenkauf – gut informieren statt spontan shoppen Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn appelliert weiterhin: „Bitte kaufen Sie kein Tier aus zweifelhafter Herkunft! Schauen Sie in einem Tierheim, ob Sie dort ein Tier finden, dem Sie ein neues Zuhause geben können und verschaffen sich im Tierheim auch ein Bild davon welche großartige Arbeit die vielen ehrenamtlich Engagierten jeden Tag für Tiere leisten und sich quasi rund um die Uhr für das Tierwohl einsetzen.“ Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Landestierschutzbeauftragte weisen ebenfalls darauf hin, sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, locken zu lassen. Der illegale Handel mit Hundewelpen hat in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Die häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchteten, gehaltenen sowie transportierten Welpen sind nicht selten krank und psychisch sowie sozial gestört. Da die Nachfrage nach Hundewelpen das Angebot entsprechender Tiere von seriösen Züchterinnen und Züchtern um ein Vielfaches übersteigt, bietet sich den kriminellen Händlern ein lukrativer Markt. Innerhalb von Deutschland stieg die Anzahl der illegal gehandelten Welpen in den Jahren der Pandemie im Vergleich zu vor 2020 um ein Mehrfaches an. Gerade für die Tierheime sind die beschlagnahmten Tiere oder auch ausgesetzte/abgegebene Tiere eine große Belastung, da sie ihre Kapazitätsgrenzen bereits vielerorts erreicht haben. Worauf beim Welpenkauf geachtet werden sollte: Dr. Gerlinde von Dehn: „Gerade vor Feiertagen boomen fragwürdige Angebote im Internet. Hier lauert die Gefahr, auch unwissentlich den illegalen Tierhandel zu befördern. Achten Sie beim Kauf eines Tieres gezielt auf Kriterien einer tierschutzgerechten Aufzucht. So werden Sie zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten.“ Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligte sich am Koordinierten Kontrollplan (KKP) „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“, der von der Europäischen Kommission initiiert wurde und der darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie der Mitgliedstaaten beim illegalen Tierhandel zu verbessern. Weiterhin ist das Verbraucherschutzministerium Teil der behördeninternen, nordrhein-westfälischen Arbeitsgruppe Illegaler Welpenhandel (Ministerium, LANUV, Kommunen, Landestierschutzbeauftragte). Die Arbeitsgruppe betreibt Austausch, Unterstützung und Vernetzung. Zum Thema „Illegaler Welpenhandel“ betreibt die Tierschutzbeauftragte regelmäßig Aufklärungsarbeit, appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern und stellt Alternativen in Aussicht. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Gerlinde von Dehn Stadttor 1, 40219 Düsseldorf TierSchB@mlv.nrw.de Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1042 ( michelle.althaus@mlv.nrw.de ). Weitere Informationen zurück
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