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Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen (VespaVelutina), Teilvorhaben 2

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde 2004 erstmalig nach Frankreich eingeschleppt und breitet sich seitdem in Europa und zunehmend auch in Deutschland als invasive Art aus. Wie alle Hornissen ernährt sie sich räuberisch von anderen Insekten, darunter auch Bestäuber, und schadet dadurch der heimischen Biodiversität. Insbesondere in ihrer Rolle als Schädling der Honigbiene (Apis mellifera) ist sie sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Ge-sichtspunkten problematisch. V. velutina fängt nicht nur sammelnde Honigbienen aus der Luft, sondern dringt auch in Bienenvölker ein und richtet dort erhebliche Schäden an, die zum Zusammenbruch der Völker führen können. Im Rahmen des Projekts sollen daher effektive Maß-nahmen zur Regulierung von V. velutina entwickelt werden, um die Schäden für Landwirtschaft und Ökosystem auf ein tolerierbares Maß zu begrenzen. In diesem bundeslandübergreifenden Forschungsvorhaben sollen Erfahrungen zur Bekämpfung von V. velutina aus anderen europäischen Ländern auf ihre Anwendbarkeit in Deutschland geprüft und um regional spezifische Erkenntnisse ergänzt werden. Neben baulichen Maßnahmen zum Schutz von Bienenvölkern sollen auch Strategien zum frühzeitigen Aufspüren von Nestern getestet und optimiert werden. Zudem sollen Verfahren zur Haltung von V. velutina in Flugzelten etabliert werden, um so kontrollierte Verhaltensversuche z.B. zum Test von Ködersubstanzen durchführen zu können. Auch saisonale und regionale Einflüsse auf das Nahrungsspektrum von V. velutina sollen untersucht werden. Um das Schadenspotenzial für Honigbienen einschätzen zu können, sollen Schadschwellen identifiziert und eine Statuserhebung zur vorschädigenden Pathogenbelastung bei Bienenvölkern durchgeführt werden. Die Projektergebnisse sollen genutzt werden um Handlungsempfehlungen für Imkerei, Landwirtschaft und Politik abzuleiten und darüber hinaus eine Grundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen schaffen.

Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen (VespaVelutina), Teilvorhaben 4

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde 2004 erstmalig nach Frankreich eingeschleppt und breitet sich seitdem in Europa und zunehmend auch in Deutschland als invasive Art aus. Wie alle Hornissen ernährt sie sich räuberisch von anderen Insekten, darunter auch Bestäuber, und schadet dadurch der heimischen Biodiversität. Insbesondere in ihrer Rolle als Schädling der Honigbiene (Apis mellifera) ist sie sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Ge-sichtspunkten problematisch. V. velutina fängt nicht nur sammelnde Honigbienen aus der Luft, sondern dringt auch in Bienenvölker ein und richtet dort erhebliche Schäden an, die zum Zusammenbruch der Völker führen können. Im Rahmen des Projekts sollen daher effektive Maß-nahmen zur Regulierung von V. velutina entwickelt werden, um die Schäden für Landwirtschaft und Ökosystem auf ein tolerierbares Maß zu begrenzen. In diesem bundeslandübergreifenden Forschungsvorhaben sollen Erfahrungen zur Bekämpfung von V. velutina aus anderen europäischen Ländern auf ihre Anwendbarkeit in Deutschland geprüft und um regional spezifische Erkenntnisse ergänzt werden. Neben baulichen Maßnahmen zum Schutz von Bienenvölkern sollen auch Strategien zum frühzeitigen Aufspüren von Nestern getestet und optimiert werden. Zudem sollen Verfahren zur Haltung von V. velutina in Flugzelten etabliert werden, um so kontrollierte Verhaltensversuche z.B. zum Test von Ködersubstanzen durchführen zu können. Auch saisonale und regionale Einflüsse auf das Nahrungsspektrum von V. velutina sollen untersucht werden. Um das Schadenspotenzial für Honigbienen einschätzen zu können, sollen Schadschwellen identifiziert und eine Statuserhebung zur vorschädigenden Pathogenbelastung bei Bienenvölkern durchgeführt werden. Die Projektergebnisse sollen genutzt werden um Handlungsempfehlungen für Imkerei, Landwirtschaft und Politik abzuleiten und darüber hinaus eine Grundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen schaffen.

Untersuchung zur bienenschädlichen Wirkung von Vespa velutina und Managementmaßnahmen zum Schutz von Honigbienen (VespaVelutina), Teilvorhaben 1

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde 2004 erstmalig nach Frankreich eingeschleppt und breitet sich seitdem in Europa und zunehmend auch in Deutschland als invasive Art aus. Wie alle Hornissen ernährt sie sich räuberisch von anderen Insekten, darunter auch Bestäuber, und schadet dadurch der heimischen Biodiversität. Insbesondere in ihrer Rolle als Schädling der Honigbiene (Apis mellifera) ist sie sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Ge-sichtspunkten problematisch. V. velutina fängt nicht nur sammelnde Honigbienen aus der Luft, sondern dringt auch in Bienenvölker ein und richtet dort erhebliche Schäden an, die zum Zusammenbruch der Völker führen können. Im Rahmen des Projekts sollen daher effektive Maß-nahmen zur Regulierung von V. velutina entwickelt werden, um die Schäden für Landwirtschaft und Ökosystem auf ein tolerierbares Maß zu begrenzen. In diesem bundeslandübergreifenden Forschungsvorhaben sollen Erfahrungen zur Bekämpfung von V. velutina aus anderen europäischen Ländern auf ihre Anwendbarkeit in Deutschland geprüft und um regional spezifische Erkenntnisse ergänzt werden. Neben baulichen Maßnahmen zum Schutz von Bienenvölkern sollen auch Strategien zum frühzeitigen Aufspüren von Nestern getestet und optimiert werden. Zudem sollen Verfahren zur Haltung von V. velutina in Flugzelten etabliert werden, um so kontrollierte Verhaltensversuche z.B. zum Test von Ködersubstanzen durchführen zu können. Auch saisonale und regionale Einflüsse auf das Nahrungsspektrum von V. velutina sollen untersucht werden. Um das Schadenspotenzial für Honigbienen einschätzen zu können, sollen Schadschwellen identifiziert und eine Statuserhebung zur vorschädigenden Pathogenbelastung bei Bienenvölkern durchgeführt werden. Die Projektergebnisse sollen genutzt werden um Handlungsempfehlungen für Imkerei, Landwirtschaft und Politik abzuleiten und darüber hinaus eine Grundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen schaffen.

Deutsches Bienenmonitoring

Für Mensch und Umwelt: SGD Nord förderte Naturparke im Jahr 2025 mit mehr als 1,3 Millionen Euro

Naturparke vereinen Klima-, Natur- und Artenschutz mit nachhaltigem Tourismus, lokaler Wirtschaft und Umweltbildung. Um ihre Existenz zu sichern und wertvolle Projekte auszubauen, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die sieben rheinland-pfälzischen Naturparke im Jahr 2025 mit mehr als 1,3 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert. Wofür das Geld unter anderem verwendet wurde – ein Überblick. Mensch und Natur in Einklang bringen: Keine leichte Aufgabe, doch genau dieses Ziel verfolgen die Naturparke in Rheinland-Pfalz. „Das Anliegen, beide Seiten – Mensch und Natur – unter einen Hut zu bekommen, macht Naturparke so wertvoll. Mit den Fördermitteln des Landes unterstützt die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde die wichtige Arbeit der Verantwortlichen vor Ort“, erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Gefördert wurden beispielsweise folgende Projekte: Naturpark Nassau: Streuobst und insektenreiches Totholz Im Naturpark Nassau förderte die SGD Nord unter anderem die Erweiterung einer Streuobstwiese bei Misselberg in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau. Gemeinsam mit der Stiftung Scheuern – einer Einrichtung der Behindertenhilfe – sind hier in einem früheren Projekt bereits knapp 180 Bäume gepflanzt worden; 2025 folgten nun 30 weitere Obstbäume sowie ein riesiger Totholzstapel. Davon profitieren etwa Insekten und Vögel, denn für sie ist wertvoller Lebensraum entstanden. Naturpark Nordeifel: von den Bienen lernen Klein, flauschig und stets fleißig: Bei einem Projekt, das die SGD Nord im Naturpark Nordeifel gefördert hat, steht die Biene im Rampenlicht. Denn auf dem Lehrpfad, den der Bienenzüchterverein Prümer Land im Kurpark Prüm errichtet hat, können Jung und Alt Spannendes über Bienen und das Imkern erfahren. Mit Schautafeln und haptischen Elementen werden die Lebensweise der Bienen sowie ihr Nutzen für die Natur und die Artenvielfalt vermittelt. Darüber hinaus wurden bienenfreundliche Stauden und Sträucher gepflanzt; auch ein barrierefreier Zugang zum Lehrpfad entstand. Naturpark Rhein-Westerwald: für Mensch und Eidechse Dass Naturparke Mensch und Natur vereinen, zeigt sich im Naturpark Rhein-Westerwald. Hier unterstützte die SGD Nord unter anderem den Bau einer halbkreisförmigen Trockenmauer in den Weinbergen von Leutesdorf im Kreis Neuwied, von der sowohl müde Wanderinnen und Wanderer als auch Eidechsen profitieren. Denn die Mauer dient einerseits als Sitzbank, und andererseits finden Mauereidechsen in den kleinen Spalten und Hohlräumen ideale Lebensbedingungen vor. Naturpark Südeifel: mit App und Fotos sensibilisieren Im Naturpark Südeifel hat die SGD Nord unter anderem Projekte gefördert, die über den Naturpark und seine Flora und Fauna informieren. So präsentiert etwa die neue „Naturpark Südeifel“-App Wanderwege und Highlights im Naturpark und stellt Tiere und Pflanzen vor. Nähern sich Nutzerinnen und Nutzern einem Naturschutzgebiet, bietet die App zudem automatisch Informationen an und klärt über Verhaltensregeln auf. Viel Wissenswertes bietet auch die Outdoor-Ausstellung der Gesellschaft für Naturfotografie unweit der Hängebrücke Irreler Wasserfälle im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Tafeln mit Fotos und Texten geben dort einen Einblick in die Tierwelt des Naturparks. Hierdurch soll das Bewusstsein für die Artenvielfalt und den Naturschutz gefördert werden. Saar-Hunsrück: Baumschule für regionales Grün Dem Naturpark Saar-Hunsrück hat die SGD Nord im September 2025 einen Förderbescheid für das Projekt „Naturpark-Bäume mit und für Alle“ überreicht. Bei dem Projekt, das von einem breiten Bündnis von Partnern getragen wird, entsteht eine 5.000 Quadratmeter große Baumschule. Ziel ist es, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Vereinen klimaverträgliche, regionale Bäume und Sträucher vorzuziehen und auszupflanzen, und damit einen dauerhaften Beitrag zu Biodiversität, Klimaschutz, Bildung sowie Inklusion zu leisten. Auch der Bau von Nistkästen und Insektenhotels steht auf dem Programm. Naturpark Soonwald-Nahe: Wildcamping begrenzen Das Zelt an einem idyllischen See aufschlagen und den Sternenhimmel am Lagerfeuer genießen: Für viele Camperinnen und Camper sicher eine reizvolle Vorstellung. Doch Wildcampen ist in Deutschland vor allem in Naturparks und Schutzgebieten verboten – aus gutem Grund. Denn Müll, Lärm und die Anwesenheit von Menschen stören das sensible Gleichgewicht der Natur. Die gute Nachricht: Es gibt Alternativen, so auch im Naturpark Soonwald-Nahe. Auf einer Anhöhe unweit von Bruschied im Kreis Bad Kreuznach entstehen bald naturnahe Wohnmobilstellplätze samt Trockentoilette, die legales Übernachten im Naturpark im Einklang mit der Natur ermöglichen. Auch dieses Projekt wird – neben weiteren – von der SGD Nord gefördert. Natur- und Geopark Vulkaneifel: tierisch gute Helfer Im Naturpark Vulkaneifel förderte die SGD Nord unter anderem ein Beweidungsprojekt. Bei diesem grasen künftig Ziegen und Rinder örtlicher Landwirtschaftsbetriebe auf einer rund sechs Hektar großen Fläche im Kessel des Meerfelder Maars im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ziel dieser extensiven – also schonenden – Beweidung ist es, das Areal wieder in eine lebendige, artenreiche Wiesenlandschaft zu verwandeln. Im Rahmen eines weiteren Projekts, das die SGD Nord unterstützt, hat der Naturpark zudem eine Streuobstinitiative gegründet. Diese bündelt Maßnahmen rund um die Pflanzung, Pflege und Nutzung von Streuobst und vermittelt wertvolles Wissen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .

Fördermaßnahmen für Imker EU-Bienenförderung Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung - Agrarinvestitionsförderungsprogramm Förderung von Investitionen zur Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse Förderung von Direktvermarktern Indirekte Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen Insekten Blühstreifenprogramm Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze

Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind: technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, Bekämpfung der Varroose, Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands, Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie). Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt. Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden. Zusammenschlüsse von Imkern, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt und Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle. Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen. Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden. Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen. Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten. In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig. Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.

Schutz von Bienen in Rheinland-Pfalz

Umfrage des Fachzentrums Bienen und Imkerei, 20% der Bienenvölker haben Winter nicht überlebt, Treffen mit Imkern und Bienenzüchten im Landwirtschaftsministerium Anfang Mai, Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau über die Ergebnisse des Treffens, Förderung des Nahrungsangebots für Bienen, Forschungsergebnisse zum Zusammenhang von Pestiziden und Bienensterben, aus dem Verkehr ziehen von bienengefährdenden Stoffen

Entwicklung der Bienenhaltung und Imkerei in Rheinland-Pfalz

Unterstützung der Imkerei durch Maßnahmen und Informationsangebote; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Populationsdynamik und Bekaempfung der Varroa-Milbe

Die Varroatose ist in der BRD (und weltweit) ein ernstes Problem fuer die Imkerei. Varroabefallene Voelker gehen ein, wenn sie nicht jaehrlich behandelt werden. Die Behandlung mit Medikamenten birgt Risiken (Rueckstaende, Resistenz), so dass die Entwicklung von Alternativen notwendig ist. Dazu werden Untersuchungen ueber die Biologie und die Befallsentwicklung durchgefuehrt. Gleichzeitig laufen Bekaempfungsversuche, um der Schaedigung der Bienenvoelker bzw. ihrem drohenden Verlust wirksam zu begegnen.

openSenseMap: Sensor Box Citybienen.de

Unser Feinstaubsensor befindet sich an der Georgstraße 2a in Mülheim an der Ruhr, am Bürofenster unserer Citybienen.de Demeter Imkerei in ca. 2,5m Höhe. Eingebaut ist er in einem mit unserem 3D-Drucker selbst gedruckten Rahmen in einer Feuchtraum-Aufputzdose.

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