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Immissions- und Emissionsmessungen von Bioaerosolen im Bereich von Geflügel- und Schweinestallungen (Luquasta) - Teilbereich HBLFA Raumberg-Gumpenstein

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Daten sollen einen Hinweis darauf geben, ob die Maßnahmen in der Landwirtschaft im Luftreinhalteprogramm 2014 des Landes Steiermark eine Minimierung der Bioaerosol Konzentration in der Luft bewirken können. In einem Merkblatt werden Faktoren, die zur Minimierung der Konzentration luftgetragener Keime und Partikel führen, aufgeführt. Wenn zwischen Kontaminationsquellen und Anrainern eine Übertragung von Staub und seinen biologischen Bestandteilen bzw. Keim- und Staubemission weitgehend ausgeschlossen werden kann, sind normalerweise aus umweltmedizinischer Sicht Emissions-minderungsmaßnahmen nicht erforderlich. Mit den vorliegenden Ergebnissen besteht die Möglichkeit ein für die Steiermark und anderen Ländern gültiges Konzept mit regionalspezifischer Vorgehensweise zu erarbeiten. Zielsetzung: Die HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Abt. Tierhaltungssysteme, Technik & Emissionen, Institut für Tier, Technik und Umwelt ist im gegenständlichen Projekt (genehmigter Antrag wurde durch die Medizinische Universität Graz gestellt, Nr. 101263/3) entscheidend an der Auswahl der Versuchsbetriebe beteiligt, sie stellt zum Teil die Kontakte zu den Betriebsleitern her, übernimmt in den einzelnen Messkampagnen die Emissionsmessungen an den Kaminöffnungen der Projektbetriebe und ist den gesamten Projektablauf (Planung der Messungen, regelmäßige Besprechungen, Diskussion der Auswertungsergebnisse, Erstellung des Abschlussberichtes) involviert. Des Weiteren werden an den jeweiligen Messtagen auf den Projektbetrieben der Status der Lüftungstechnik (Ansteuerungsleistung der Ventilatoren, Messung der Abluftgeschwindigkeit ...) sowie die Bedingungen im Stall und Tierbereich (Temperatur, Feuchte, Tiergewichte, Futtermittel, Einstreu ...) dokumentiert Das Ziel dieses Projekts besteht darin, den Istzustand der Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen und Feinstaubpartikeln im Bereich von Tierhaltungsanlagen mit verschiedenen Messstrategien zu erheben. Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Emissionen und Immissionen wird vergleichend die natürliche Hintergrundkonzentration der Bioaerosole und Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft bestimmt. Es gilt festzustellen, ob die Keimkonzentrationen der Umgebungsluft aus der Stallluft resultieren. Die Leitparameter (Keime bzw. biogene Substanzen), welche in VDI 4250 Blatt 3 (2016) Richtlinie zur Emissions- und Immissionsbeurteilung herangezogen werden, werden auf ihre Adaptierbarkeit überprüft. Für die zukünftigen Bewertungen der Immissionen werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um die Fläche des Areals zu definieren, in dem ein neu zu errichtendes Stallgebäude für die Haltung von Nutztieren stehen soll. Die Daten aus der vorliegenden Studie werden mit den Ergebnissen und Bewertungen anderer EU Länder verglichen, um ein Konzept für eine Bewertungsgrundlage zu erstellen. (Text gekürzt)

Bioindikation mit Moosen - Passives Biomonitoring auf ausgewählten Testflächen in Buchenwäldern

Korrosionsempfindliche Dosimetermaterialien zur Überwachung der Umweltbedingungen an Kulturgütern

Die einzelnen Belastungsfaktoren von Kulturgütern können durch apparativ aufwendige und kostenintensive Einzelmessungen mit Hilfe der modernen Analytik genau bestimmt werden. Mit den sogenannten Glassensoren wurde am Fraunhofer-Institut für Silicatforschung (ISC) eine elegante und zerstörungsfreie Methode entwickelt, die ohne aufwendige Messungen der einzelnen Parameter die auftretenden Gesamtbelastungen über einen längeren Zeitraum hinweg registrieren kann. Die Verwendung von sensibilisierten Glasflächen als Dosimetermaterial wurde für den bisherigen Anwendungsbereich ausgeschöpft. Ziel dieses Vorhabens ist es, neue korrosionsempfindliche Materialien und Komponenten herzustellen und für den prinzipiellen Einsatz zur Überwachung der Umweltbedingungen an Kulturgütern zu prüfen. Zum einen sollen Granulate der bisherigen Glasmaterialien mit unterschiedlicher Körnung in eine NIR-transparente Trägermatrix aus SiO2-Aerogel eingebracht werden. Zum anderen bietet sich die Modifizierung der inneren Oberfläche von SiO2-Aerogelen an, die dann selbst als detektionsaktive Medien fungieren können. Ein weiterer Syntheseweg soll so gewählt werden, dass Aerogel- oder Xerogelschichten ohne überkritische Trocknung auf Glas als Trägermaterial hergestellt werden. In jedem Fall muss der korrosive Einfluss bestimmter Umweltfaktoren (Feuchte, Temperatur, Schadgase) in einem Expositionsprogramm in Klimakammern, zunächst durch Variation einzelner Parameter und schließlich durch deren Kombination systematisch charakterisiert werden. Nach Abschluss dieser Labortestphase können - bei Projektende - Expositionsprogramme in Museen verwirklicht werden.

Gehoerbezogene Geraeuschbeurteilung

Bei der Geraeuschbeurteilung wird das psychoakustische Wissen um die Eigenschaften des menschlichen Gehoers beruecksichtigt. Dadurch ergeben sich effektive, kostenguenstige Loesungen bei Fragen des sound engineering und sound quality designs.

Immissions- und Emissionsmessungen von Bioaerosolen im Bereich von Geflügel- und Schweinestallungen (Luquasta)

Das Ziel dieses Projekts besteht darin, den Istzustand der Emissionen und Immissionen von Bioaerosolen und Feinstaubpartikeln im Bereich von Tierhaltungsanlagen mit verschiedenen Messstrategien zu erheben. Für die Beurteilung der anlagenbezogenen Emissionen und Immissionen wird vergleichend die natürliche Hintergrundkonzentration der Bioaerosole und Feinstaubpartikel in der Umgebungsluft bestimmt. Es gilt festzustellen, ob die Keimkonzentrationen der Umgebungsluft aus der Stallluft resultieren. Die Leitparameter (Keime bzw. biogene Substanzen), welche in VDI 4250 Blatt 3 (2016) Richtlinie zur Emissions- und Immissionsbeurteilung herangezogen werden, werden auf ihre Adaptierbarkeit überprüft. Für die zukünftigen Bewertungen der Immissionen werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt, um die Fläche des Areals zu definieren, in dem ein neu zu errichtendes Stallgebäude für die Haltung von Nutztieren stehen soll. Die Daten aus der vorliegenden Studie werden mit den Ergebnissen und Bewertungen anderer EU Länder verglichen, um ein Konzept für eine Bewertungsgrundlage zu erstellen. Die Messungen haben einerseits das Ziel, den Anlagenbetreibern Möglichkeiten der Reduktion von Emissionen durch technische Maßnahmen aufzuzeigen und andererseits sollten die Ergebnisse der Immissionsmessungen Sicherheit für die Anwohner liefern zum Beispiel, dass es mit der Entfernung zur Emissionsquelle je nach meteorologischen Gegebenheiten zu einer deutlichen Abnahme der anlagenspezifischen Werte kommen kann und dass ab einem bestimmten Bereich die Zusammensetzung der Bioaerosolflora jener der natürlichen Hintergrundbelastung entspricht. Dabei kann in der Bearbeitung der Thematik auch auf die Möglichkeiten von zusätzlichen in der ländlichen Umgebung vorhandenen Emissionsquellen für Bioaerosole (z.B. Kompostierung u.a.) eingegangen werden. Mit den zu erwartenden Messergebnissen können in dieser ersten orientierenden Studie lediglich die Situationen für die untersuchten Betriebe beschrieben werden und die Ergebnisse sind nicht übertragbar auf Betriebe mit anderen Parametern (z.B. andere Anlagengröße, technische Abluftführung, klimatologische Bedingungen usw.). Keinesfalls sind Aussagen zu Grenz- oder Richtwerten möglich, da es diese aus unterschiedlichsten Gründen (insbesondere im Zusammenhang mit messtechnischen Fragestellungen) für Bioaerosole nicht geben kann. Es ist den Antragstellern auch nicht möglich aus den Messergebnissen eine medizinische Bewertung abzuleiten.

Bestimmung anorganischer Ionen in Niederschlaegen

Bestimmung von Anionen (v.a. Nitrat, Chlorid, Sulfat) und Schwermetallen in Niederschlagsproben. Versuch den Fremdstoffgehalt anhand meteorologischer Daten zu interpretieren. Aussagen ueber geographische Herkunft und zeitlichen Verlauf der Fremdstoffkonzentration.

Teilprojekt 2: MAMAP2D - Bildgebende Erfassung von Methan-Verteilungen zur Bestimmung von Methan-Emissionen^Teilprojekt 3: JIGIT - In-situ Messungen und inverse Transportmodellierung von Treibhausgasen^AIRSPACE - Kombination von passiver und aktiver Sensorik zur Flugzeug getragenen Fernerkundung von Treibhausgasen, Teilprojekt 1: LIFE - Lidar/In-situ/FTS/EMAC

Um das Klima auf unserem Planeten zuverlässig zu prognostizieren und Emissionszielsetzungen im Rahmen internationaler Klimavereinbarungen zu unterstützen, ist die Erforschung der Quellen und Senken der Treibhausgase CO2 und Methan sowie ihrer Rückkopplungsmechanismen unabdingbar. Zu diesem Zweck soll eine wissenschaftliche Payload aus den derzeit fortschrittlichsten Fernerkundungsinstrumenten (Lidar und passive Fernerkundung) mit Unterstützung durch hochgenaue in-situ Instrumente für den Flugzeugeinsatz entwickelt, getestet und durch Modellaktivitäten begleitet werden. Im Rahmen des Projektes ist eine koordinierte Flugmesskampagne im mitteleuropäischen Raum vorgesehen, bei der u. a. auch bodengebundene Fernerkundungsinstrumente im Oberschlesischen Kohlerevier, einem der europäischen Methan Hot Spots, zur Unterstützung der Flugzeugmessungen zum Einsatz kommen.

LAI Kommentierung TA Luft 2021

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland __________________________________________________________________________________________________________________________ Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - ) Erarbeitet von: Expertengremium Geruchsimmissions-Richtlinie UMK-Umlaufbeschluss 35/2022 (LAI Beschluss TOP 7.1 143. LAI) Stand 08.02.2022 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Inhaltsverzeichnis Kommentar zum Anhang 7 TA Luft .......................................................................................... 4 Zu Nr. 1 Allgemeines ................................................................................................................. 5 Bewertung von Gerüchen ....................................................................................................... 5 Ableitung der Immissionswerte ............................................................................................. 5 Erkennbarkeit von Gerüchen .................................................................................................. 7 Die Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen als System ............................... 7 Veranlassung zur Erstellung von Gutachten .......................................................................... 8 Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich ............................................................................ 9 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen .............................................................................. 10 Zu Nr. 2 Anforderung an die Begrenzung und Ableitung von Geruchsemissionen ................ 11 Schornsteinhöhenberechnung............................................................................................... 11 Bagatell-Geruchsstoffstrom ................................................................................................. 11 Zu Nr. 3.1 Immissionswerte ..................................................................................................... 12 Zuordnung der Immissionswerte .......................................................................................... 12 Übergangsbereiche / Zwischenwerte ................................................................................... 16 Kontingentierung von Geruchsimmissionshäufigkeiten ...................................................... 16 Vorgehen bei unterschiedlichen Immissionswerten für dasselbe Beurteilungsgebiet ......... 16 Zu Nr. 3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge .................................................................... 19 Irrelevanzkriterium ............................................................................................................... 19 Prüfung auf Einhaltung der Irrelevanzkriterien im Anschluss an ein Genehmigungsverfahren ...................................................................................................... 20 Zu Nr. 4 Anhang 7 TA Luft ..................................................................................................... 21 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission – Umfang der Ermittlungspflichten ... 21 Zu Nr. 4.1 Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission - Allgemeines ....................... 22 Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmissionen ............................................................ 22 Zu Nr. 4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren ................................................................. 22 Rechtlich und tatsächlich möglicher Betriebsumfang .......................................................... 22 Verbesserungsmaßnahmen ................................................................................................... 23 Emissionen der Anlage......................................................................................................... 25 Zu Nr. 4.4.1 Kenngrößen für die Vorbelastung - Allgemeines ................................................ 25 2 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 Verwendung zurückliegender Messungen oder Feststellungen ........................................... 25 Ermittlung der Messunsicherheit von Rastermessungen ..................................................... 25 Zu Nr. 4.4.2 Beurteilungsgebiet ............................................................................................... 26 Beurteilungsgebiet ................................................................................................................ 26 Zu Nr. 4.4.3 Beurteilungsfläche ............................................................................................... 30 Lage und Größe der Beurteilungsflächen ............................................................................. 30 Beurteilungsflächen als Grundlage der Immissionsbewertung ............................................ 30 Zu Nr. 4.4.5 Messzeitraum ....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ........................................................................................... 31 Geruchsstunde ...................................................................................................................... 31 Zu Nr. 4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung..................... 32 Ausbreitungsrechnungen ...................................................................................................... 32 Berücksichtigung von Abgasreinigungseinrichtungen ......................................................... 32 Berücksichtigung diskontinuierlich auftretender Geruchsemissionen ................................. 33 Zu Nr. 4.6 Auswertung ............................................................................................................. 33 Ermittlung der Gesamtbelastung durch Ausbreitungsrechnung ........................................... 33 Ermittlung der belästigungsrelevanten Kenngröße .............................................................. 33 Zu Nr. 5 Beurteilung im Einzelfall ........................................................................................... 36 Anwendung von Immissionswerten ..................................................................................... 36 Berücksichtigung hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche ............................................. 37 Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung bei der Interpretation von Immissionswerten ................................................................................... 37 Belästigungsgrad der Anwohnerinnen und Anwohner ........................................................ 38 Beurteilung passiver Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................ 38 Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 39 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 41 Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. 41 3

Weiterentwicklung der internetgestützten FIS FFH-Verträglichkeitsprüfungen - Stickstoffmodul -

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) betreibt ein internetgestütztes Fachinformationsangebot zur vorhaben- und gebietsbezogenen Dokumentation von Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit (FFH-VP) von Plänen oder Projekten mit Kartenteil, Fachinformationen, Editiermöglichkeiten für Sachdaten und themenbezogenen Auswertungen (FIS FFH-VPhttp://ffh-vp.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-vp-2017/de/start). Die Dokumentation der Prüfergebnisse von FFH-VP in einem standardisierten Protokoll dient der Überprüfung von kumulativen Wirkungen mit anderen Vorhaben gem. Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL sowie den Anforderungen des Berichtswesens nach Art. 17 FFH-RL über die Dokumentation von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen oder Projekten ergriffen wurden. Im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) für Pläne und Projekte sind auch die Auswirkungen von Stoffeinträgen (z.B. eutrophierender Stickstoff, Versauerung) auf FFH-Gebiete zu überprüfen und zu dokumentieren. Das FIS kann aktuell Stoffeinträge in Form von Flächenbelastungen und Isolinien nicht ermitteln, darstellen oder dokumentieren. Flächenbelastungen und Isolinien ermöglichen die Ermittlung und die Beurteilung kumulativer Wirkungen auf empfindliche LRT in den FFH-Gebieten. Bisher gibt es im System keine Möglichkeit, Stoffeinträge und somitdie Betroffenheit von FFH-Gebieten ? auch in Summation - in Bezug auf Stoffeinträge wie z.B. N-Depositionen zu ermitteln. Das aktuelle FIS FFH-VP soll hierzu entsprechend ergänzt werden um - ein Screeningmodell für eine vereinfachte Ausbreitungsrechnung für N-Deposition in kg (ha*a) - eine Darstellung und Ermittlung von Stoffeinträgen von Plänen und Projekten - einen einmaligen Import von seit dem 01.01.2004 genehmigten Anlagen aus der ISA-Datenbank - eine Kartendarstellung von Rasterdaten/Isolinien bezogen auf Projekte und Pläne - eine kartografische Darstellung von N- empfindlichen Lebensraumtypen mit den entsprechenden CriticalLoads in kg N /(ha*a) als Grundlage für die Summationsprüfung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. In einem ersten Schritt soll das System eutrophierende Stoffeinträge darstellen sowie ermitteln und für die Summationsprüfung im Rahmen der FFH-VP zur Verfügung stehen. Das System ist auf andere Stoffeinträge, z.B. versauernd wirkende Stoffe mit den für diese Stoffe relevanten Immissionskenngrößen erweiterbar . Zwei Fälle für die Weiterentwicklung des FIS FFH-VP können unterschieden werden: - Pläne und Projekte, für die mit Hilfe des Screeningmodells eine Ausbreitungsrechnung durchzuführen ist wie z.B. für Tierhaltungsanlagen nach Baurecht - Pläne und Projekte, für die eine geprüfte Ausbreitungsrechnung in den Unterlagen (Rasterdaten/Isolinien) als Grundlage für die Summationsbetrachtung vorliegt.

Entwicklung von Testaufgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung der harmonisierten Lärmbewertungsmethoden im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa hat die EU im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) erlassen. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Umgebungslärm zu vermindern und in bisher ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen. Dazu soll die Belastung, durch in Europa einheitliche Berechnungsmethoden, in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen gemindert werden. Diese komplexen Methoden hat die EU unter Beteiligung der Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren unter dem Akronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe) entwickelt; die Arbeiten wurden im Juni 2014 durch eine Abstimmung der Mitgliedstaaten erfolgreich beendet. Die neuen Berechnungsmethoden sollen durch eine Änderung des Anhangs II der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2015 eingeführt und ab dem 01.01.2019 von allen Mitgliedsstaaten verpflichtend angewendet werden. In diesem Vorhaben sollen die Bewertungsmethoden detailliert untersucht und quantifiziert werden. Hierzu sind ausführliche Modellrechnungen (Szenarienbildung und Testaufgaben) unter Berücksichtigung der DIN 45687 durchzuführen. Die Qualitätssicherung gemäß der DIN 45687 ist notwendig, um eine einheitliche und nachvollziehbare Anwendung der Methoden deutschlandweit zu gewährleisten.

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