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s/immissionschutz/Immissionsschutz/gi

Windpark Brakel West GbR, Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA in 33034 Brakel (WEA11)

Die Windpark Brakel West GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 30.01.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgendem Grundstück in 33034 Brakel: WEA 11: Gemarkung Brakel, Flur 5, Flurstück 56 (Az.: 43.0033/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 31.03.2025 wurde der Windpark Brakel West GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 25.04.2025 bis einschließlich zum 09.05.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Vo-ranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 25.04.2025 bis einschließlich zum 09.05.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (09.05.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 24.04.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0033/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Drittes Messprogramm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes

Schwefeldioxidmessungen.

Informationssystem Lösemittelverordnung

Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst. Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.

4. BImSchV Anlage

Umfasst genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV und Anhang (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

IE-Anlagen SH

Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `AnlagenNr` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - Anlagenart gemäß [Anhang 1 der 4. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html) - `IED-Nr.` - Tätigkeit gemäß [Anhang 1 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075#d1e34-51-1) - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:28532 verwendet.

IE-Anlagen SH

Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `AnlagenNr` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - Anlagenart gemäß [Anhang 1 der 4. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html) - `IED-Nr.` - Tätigkeit gemäß [Anhang 1 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075#d1e34-51-1) - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:28532 verwendet.

Immissionsschutz - Achtungsabstand nach SEVESO

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Bei dem Datensatz handelt es sich um die Achtungsabstände der Betriebsbereiche nach SEVESO (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU) im Saarland.

Immissionsschutz - Betriebsbereiche nach SEVESO

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Bei dem Datensatz handelt es sich um die örtliche Lage der Betriebsbereiche nach SEVESO (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU) im Saarland.

Immissionsschutz - IMMESA-Immissionsmessnetz-Saar

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:IMMESA-Immissionsmessnetz Saar, Messstationen zur Luftüberwachung im Saarland

Immissionsschutz - Immissionsschutz

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.

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