Mehr als 90 Prozent der anthropogen emittierten Stickstoffoxide entstehen als Nebenprodukte von Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Kfz-Motoren, Feuerungsanlagen der Kraftwerke, Industriebetriebe und Hausheizungen. Der Verkehr ist die Emittentengruppe mit den höchsten Anteilen an Stickstoffoxiden (NOX). Trotz der in den vergangenen Jahren verstärkten Anstrengungen, die NOX-Emissionen zu reduzieren (Kfz-Katalysatoren, Rauchgasentstickungsanlagen) führen hohe Verkehrsdichten in Ballungsräumen und oftmalige Inversionswetterlagen zu erheblichen NOX-Belastungen. So kommt es, dass in Innenstadtbereichen trotz der erwähnten Emissionsminderungsmaßnahmen, aufgrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens, Grenz- bzw. Richtwerte überschritten werden. Ein neues Verfahren zur Minimierung der Immissionen basiert darauf, vorhandene Gebäudeoberflächen (z. B. Dächer, Häuserfassaden, Verglasungen) zur Reduktion von Stickoxiden in städtischen Atmosphären zu nutzen. Hierzu sollen die katalytischen bzw. photokatalytischen Eigenschaften bestimmter Substanzen gezielt baulich eingesetzt werden. Der katalytische Abbau von NOX in Rauchgasentstickungsanlagen ist ein umfangreich erforschtes Gebiet der technischen Chemie. Erst oberhalb Temperaturen von 250 - 400 Grad C erreichen die Katalysatoren Umsatzgeschwindigkeiten, die für die technische Nutzung brauchbar sind. In Großstädten stehen ausgedehnte Gebäudeflächen zur Verfügung. Würde ein Teil dieser Flächen aus katalytisch aktiver Bausubstanz bestehen, so wären hier auch langsame, auf niedrigem Temperaturniveau (Sommeraußentemperatur) stattfindende katalytische Reaktionen interessant, da die großen Flächen den Nachteil geringer Umsätze kompensieren würden. Diese neue Gruppe von funktionellen Baustoffen für den passiven katalytischen Schadstoffabbau werden als p-Baustoffe (Protective Integrated Building Materials) bezeichnet. Erste Voruntersuchungen mit beschichteten Dachsteinen waren erfolgreich.
Die Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG, Am Schieferberg, OT Brößnitz, 01561 Lampertswalde (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 4. September 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 5. Planänderung des Grauwackesteinbruches Brößnitz-Schieferberg (Landkreis Meißen). Die Planänderungen betreffen • die Aktualisierung der Abbaukonzeption mit Änderung der Abbautiefe bis zur 9. Abbausohle (19 m NHN), • den dauerhaften Verbleib der Schutzwälle in der jetzigen Form und Höhe mit bedarfsweiser Endprofilierung auf der Tagebauinnenseite/Oberfläche), • die bedarfsweise dauerhafte Verbringung von zukünftig anfallendem Abraum in den Be-reich zwischen den bestehenden Schutzwällen westlich der Tagesanlagen (Parkplatz), • den Rückbau der stationären Aufbereitungsanlage im Zuge des weiteren Rohstoffabbaus und ersatzweiser Einsatz von mobiler Aufbereitungstechnik und • die Verlängerung der zeitlichen Dauer des Vorhabens um 20 Jahre. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 13. Februar 1997 und Änderungsbeschlüssen vom 15. November 2001, 3. Dezember 2004, 4. November 2014 und 2. Juni 2021 planfestgestellt. Das Bergbauunternehmen hat den Steinbruch bisher bis zu einer dritten Gewinnungsebene (3. Sohle, 103 m NHN) aufgeschlossen. Zur Zeit hat das Sächsische Oberbergamt die Gewinnung bis auf die Teufe von 76 m NHN zugelassen. Mit der Abbaukonzeption bis zur 9. Sohle (19 m NHN) plant das Bergbauunternehmen die langfristige Ausrichtung der Rohstoffgewinnung. Nach gegenwärtiger Konzeption des Unternehmens ist die Rohstoffgewinnung über den bisher zugelassenen Zeitraum (2042) noch für etwa 20 weitere Jahre möglich. Zum gebotenen Immissionsschutz hat das Bergbauunternehmen um den Steinbruch zugelassene Schutzwälle errichtet. Bisher ist für diese nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten der Rückbau mit Nutzung des Abraumes zur Wiedernutzbarmachung des Steinbruches vorgesehen. Das Bergbauunternehmen plant die Schutzwälle wegen der mittlerweile gegebenen Integration in das Landschaftsbild und entwickelter Biotopstrukturen dauerhaft zu erhalten. Für zukünftig anfallenden Abraum aus nicht verkaufsfähigen Lagerstättenbestandteilen beabsichtigt das Bergbauunternehmen im Steinbruch nach Bedarf eine Halde mit einer Aufstandsfläche von etwa bis zu 1,25 ha anzulegen. Das Bergbauunternehmen plant den Rückbau der in Betrieb befindlichen stationären Aufbereitungsanlage. Die Aufbereitung soll künftig mit einer mobilen Anlage erfolgen. Für die Produktpalette plant das Bergbauunternehmen dazu zwei Produktionsstrecken. Eine Produktionsstrecke soll der Herstellung von Splittgemischen und Gleisschotter, die zweite der Herstellung von Splitten dienen. Zur mobilen Aufbereitungstechnik sollen zwei Backenbrecher, zwei Kegelbrecher, drei Siebmaschinen und ein Haldenband gehören. Die mobile Aufbereitung soll mit dem Abbau in die Tiefe mitgeführt werden. Die Ersteinrichtung soll mindestens 50 m unter Geländeoberkante erfolgen.
Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .
Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `AnlagenNr` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - Anlagenart gemäß [Anhang 1 der 4. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html) - `IED-Nr.` - Tätigkeit gemäß [Anhang 1 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075#d1e34-51-1) - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:28532 verwendet.
Die Auflistung zeigt die aktuell betriebenen Industrieanlagen in Schleswig-Holstein nach EU-Richtlinie über Industrieemissionen gemäß §52a BImSchG. Bedingung: betriebene Anlagen, keine Anlagen im Genehmigungsverfahren, vor der Inbetriebnahme oder stillgelegte Anlagen, Daten z.T. anonymisiert wegen Personenbezugs Beim Thema [Immissionsschutz > Bekanntmachungen](https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html) gibt es nähere und weitere Informationen. ## Aufbau der Datei Folgende Spalten sind enthalten: - `Betriebsstätte` - `Ort` - `AnlagenNr` - `Anlagenbezeichnung` - `Nr. 4. BImSchV` - Anlagenart gemäß [Anhang 1 der 4. BImSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html) - `IED-Nr.` - Tätigkeit gemäß [Anhang 1 der EU-Richtlinie über Industrieemissionen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075#d1e34-51-1) - `Inspektionsintervall in Jahren` - `Jahr der nächsten Inspektion` - `Ostwert` - Ostwert bzw. Rechtswert der geographischen Position - `Nordwert` - Nordwert bzw. Hochwert der geographischen Position Als Koordinatenbezugssystem (KBS bzw. CRS) wird EPSG:28532 verwendet.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Bei dem Datensatz handelt es sich um die Achtungsabstände der Betriebsbereiche nach SEVESO (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU) im Saarland.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ("Industrial Emissions Directive", kurz IED) im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält die genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen nach §§4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen (ohne Windkraftanlagen).
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Bei dem Datensatz handelt es sich um die örtliche Lage der Betriebsbereiche nach SEVESO (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU) im Saarland.
Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:IMMESA-Immissionsmessnetz Saar, Messstationen zur Luftüberwachung im Saarland
Origin | Count |
---|---|
Bund | 449 |
Kommune | 8 |
Land | 556 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Formular | 3 |
Förderprogramm | 381 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 161 |
Umweltprüfung | 146 |
unbekannt | 287 |
License | Count |
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geschlossen | 473 |
offen | 443 |
unbekannt | 66 |
Language | Count |
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Deutsch | 970 |
Englisch | 35 |
Resource type | Count |
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Archiv | 8 |
Bild | 12 |
Datei | 20 |
Dokument | 271 |
Keine | 455 |
Unbekannt | 24 |
Webdienst | 29 |
Webseite | 271 |
Topic | Count |
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Boden | 673 |
Lebewesen und Lebensräume | 768 |
Luft | 658 |
Mensch und Umwelt | 982 |
Wasser | 572 |
Weitere | 927 |