Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.
Schwefeldioxidmessungen.
Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragt gemäß § 16b Abs. 7 Satz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für jeweils eine Änderung des Anlagentyps vor Errichtung (Typände-rung) der mit Bescheid vom 26.03.2025 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) auf der Gauseköte in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Horn-Bad Meinberg und der Stadt Detmold. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung des genehmigten Anlagentyps ENERCON E-160 EP5 E2 hin zu dem Anlagentyp ENERCON E-160 EP5 E3 R1. Hinsichtlich der Standorte der sieben genehmigten WEA ergeben sich durch den Antrag keine Änderungen. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsvorbehalt nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 (V) des An-hangs I zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (4. BImSchV). Windfarmen sind als UVP-Vorhaben in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorha-ben) des UVPG unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 genannt, sodass für das hier beantragte Änderungsvorhaben im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG zu prüfen ist, ob das Änderungs-vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Um-weltauswirkungen hervorrufen kann.
Die Firma Alternoil GmbH, Portlandstraße 16 in 49439 Steinfeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 15749 Mittenwalde, Dahmestraße 5, Gemarkung Mittenwalde, Flur 13, Flurstück 648, eine Gasfüllanlage zur Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas (LNG - Liquified Natural Gas), bezeichnet als LNG-Tankstelle, zu errichten und zu betreiben. Die Tankanlage soll ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m³ besitzen und ein Gewicht von 28,92 t des heruntergekühlten Flüssigerdgases (LNG) speichern können. Die horizontalen, supervakuumisolierten Lagertanks werden für die Lagerung von LNG verwendet und haben Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen angeliefert, in zwei kryogenen Tanks gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (Lkw) wird durch zwei interne LNG-Zapfsäulen erfolgen. Der Betrieb der LNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Die LNG-Tankanlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Die terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für den Betrieb einer Gasverdichterstation an der Nordschwarzwaldleitung mit den dazugehörigen Nebenanlagen (2. Teilgenehmigung). Die erste Teilgenehmigung für die Errichtung und den Probebetrieb wurde am 06.08.2021 positiv beschieden. Die vorliegende 2. Teilgenehmigung umfasst die Betriebsaktivitäten nach dem Probebetrieb inklusive der Abnahmemessungen. Im Rahmen des Baus und des Probebetriebs konnten zudem noch herstellerspezifische Detailangaben ergänzt werden. Die in der 1. Teilgenehmigung beantragten Feuerungswärmeleistung von 54 MW der Verdichtereinheiten, wurden im Rahmen des zweiten Teilgenehmigungsverfahrens gemäß der Herstellerangaben konkretisiert. Daher beträgt die Gesamtfeuerungswärmeleistung nun 58 MW. Der für das Vorhaben vorgesehene Standort liegt im östlichen Randbereich des Hardtwalds am Verkehrsknoten L 566/ B 3, südlich der L 566 und westlich der BAB A 5 (Gemeinde Rheinstetten, Gemarkung 3551 Mörsch, Flurstück 3819). Die Errichtung und der Betrieb der Verdichterstation Nordschwarzwaldleitung (VDS NOS) sichert den steigenden Bedarf der Gastransportleitung ab. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) sowie der Nummer 1.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Es handelt sich um ein Vorhaben nach Ziffer 1.4.1.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), für welches eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist (§ 7 Abs. 1 UVPG). Im vorliegenden Fall entfällt die Pflicht zur UVP-Vorprüfung, denn die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen UVP beantragt. Der Antrag wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg positiv beschieden, das Entfallen der Vorprüfung wurde, insbesondere aufgrund der Lage des Vorhabens im FFH-Gebiet, als zweckmäßig erachtet. Für das beantragte Vorhaben besteht nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz und wurde in das erste Teilgenehmigungsverfahren integriert. Dort wurden sämtliche relevante Auswirkungen des Vorhabens im Sinne des UVPG untersucht und es wurden im Verfahren zur 2. Teilgenehmigung keine nachträglichen Änderungen vorgenommen, die zu zusätzlichen oder anderen erheblichen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter führen Durch die Inbetriebnahme der Anlage im Dauerbetrieb ergeben sich im Vergleich zur 1. Teilgenehmigung keine Änderungen, die zusätzliche, erhebliche oder andere erheblichen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter haben. Die 1. Teilgenehmigung vom 06.08.2021 inkl. der Antragsunterlagen gelten unverändert fort und sind somit Bestandteil beider Teilgenehmigungen als Gesamtgenehmigung.
Staubniederschlagsmessungen im Rahmen des Landesmessprogrammes.
Die Firma Bürgerwindpark BB Wind GmbH & Co. KG, Erlenweg 5, 24994 Böxlund hat mit Datum vom 7. April 2025, zuletzt ergänzt am 25. August 2025, beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen (WKA) des Herstellers Enercon. Im Einzelnen sollen folgende Anlagentypen an den nachstehend aufgeführten Grundstücken der Gemeinden 24994 Weesby und 24994 Böxlund errichtet werden: • WEA 1 (G40/2024/159) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 9 • WEA 2 (G40/2024/160) Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,93 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 199,83 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Weesby, Flur 3, Flurstück 13 • WEA 3 (G40/2024/161) Anlagentyp: Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 110,24 Metern, einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern, einer Gesamthöhe von 179,4 Metern und einer Nennleistung von 4,26 Megawatt (MW) Standort: Gemarkung Böxlund, Flur 1, Flurstück 25 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im September 2026 geplant.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Kommune | 6 |
| Land | 155 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 136 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 160 |
| Offen | 16 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 179 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 134 |
| Keine | 27 |
| Webseite | 25 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 90 |
| Lebewesen und Lebensräume | 118 |
| Luft | 93 |
| Mensch und Umwelt | 179 |
| Wasser | 80 |
| Weitere | 179 |