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Messung von Benzol in der Außenluft mit Passivsammlern in NRW

Grundlage der Immissionsmessungen in Europa ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde mit der 39. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - 39. BImSchV - in nationales Recht umgesetzt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Immissionsmessungen von Benzol sowohl mit dem in der Richtlinie vorgegebenen Referenzverfahren DIN EN 14662 Teil 2 als auch dem sogenannten Passivsammlerverfahren nach DIN EN 14662 Teil 5 durchgeführt. Die Realisierung von Messstandorten lässt sich mit Passivsammlern wesentlich einfacher gestalten als mit dem Referenzverfahren. Aus diesem Grunde werden Passivsammler bevorzugt eingesetzt.

Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Daten genehmigungsbedürfiger Anlagen (StALU WM Schwerin)

Daten der nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-20 bis HB-25)

Aktenzeichen: 766.0015/22/1.6.2 [HB-20] 766.0016/22/1.6.2 [HB-21] 766.0017/22/1.6.2 [HB-22] 766.0018/22/1.6.2 [HB-23] 766.0019/22/1.6.2 [HB-24] 766.0020/22/1.6.2 [HB-25] Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglich-keitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Str. 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 16/19 des BImSchG die Genehmigung für die wesentliche Änderung von 6 Windenergieanlagen (WEA). Der Antrag beinhaltet die Schallleistungserhöhung im Nachtzeit-raum der Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 (HB-20 bis HB-22), E-115 EP3 E3 (HB-23 und HB-25) und E- 82 E2 (HB-24). Die Leistung der HB-20 veringert sich hierbei von 3000 kW auf 2700 kW. Bei den WEA HB-21 und HB-22 wird die Nennleistung von jeweils 3000 kW beibehalten. Ebenso wird die Leistung bei der HB-24 mit 2300 kW und den WEA HB-23 und HB-25 mit je 4200 kW beibehalten. Durch die Änderung der Betriebsmodi bzw. Änderung der Rotorblattwinkel zum Wind wird mit weniger Wind dieser effektiver für mehr (Anfangs-)Leistung bzw. Ertrag genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich die Schallemissionen der WEA dadurch geringfügig erhöhen. Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.

Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-42 und HB-43)

Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.

BGH Edelstahl Freital GmbH - Änderung des Stahlwerkes

Die BGH Edelstahl Freital GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital beantragte mit Datum vom 12. Dezember 2023 die Genehmigung gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahlwerkes am Standort 01705 Freital, Am Stahlwerk 1.

Antrag der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG

Die Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG, Im Kissen 19, 59929 Brilon, hat mit Datum vom 21.06.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Rohspananlage auf Ihrem Grundstück in 59929 Brilon, Im Kissen 19, Gemarkung Brilon, Flur 27, Flurstück 232 beantragt.

Antrag der Firma Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG

Die Firma Egger Holzwerkestoffe Brilon GmbH & Co. KG, Im Kissen 19, 59929 Brilon, hat mit Datum vom 28.06.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Recycling-An- lage mit Puffersilo inkl. Errichtung der Halle 17 auf Ihrem Grundstück in 59929 Brilon, Im Kissen 19, Gemarkung Brilon, Flur 27, Flurstück 232 beantragt.

Windpark Höfen GmbH & Co. KG Vorprüfung

Die Firma Windpark Höfen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen plant auf den Flurstücken 31, 35, 43 und 50, Flur 1, Gemarkung Höfen die Änderung der bereits mit Bescheid vom 24.06.2020 genehmigten vier Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115 (3,0 MW) auf den Typ ENERCON E- 115 EP 3 (4,2 MW) und hat dafür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine wesentliche Änderung gemäß § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt.

Windpark Höfen GmbH & Co. KG Vorprüfung UVPG

Die Firma Windpark Höfen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen hat mit Antrag vom 09.09.2021 für die wesentliche Änderung von vier Windenergieanlagen „Windpark Höfen“ auf den Flurstücken 31, 35, 43 und 50, Flur 1, Gemarkung Höfen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt. Das Vorhaben umfasst die Änderung des Eiserkennungssystems und der Fledermausabschaltung.

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