Das Projekt "Erstes Programm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes" wird/wurde gefördert durch: Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umweltschutz und Agrikulturchemie Dr. Helmut Berge.Staubniederschlagsmessungen im Rahmen des Landesmessprogrammes.
Die Firma Windenergie Dahlbrei GmbH & Co. KG, Haaneweg 152 b, 46286 Dorsten hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-160 EP5 E3, Nabenhöhe 119,83 m, Rotordurchmesser 160 m, Nennleistung 5560 kW in 46286 Dorsten, Gemarkung Lembeck; Flur 36, Flurstück: 41 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antrags-unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Das Projekt "Drittes Messprogramm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes" wird/wurde gefördert durch: Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umweltschutz und Agrikulturchemie Dr. Helmut Berge.Schwefeldioxidmessungen.
Die Firma Windpark Rosacker Nord GmbH & Co. KG, Ackerende 15, 24887 Silberstedt hat mit Datum vom 15. Mai 2024, zuletzt geändert am 27. Februar 2025, beim Landesamt für Umwelt, Immissionsschutz, Dezernat 34 Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt sechs Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex im Austausch von insgesamt vier Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinde 24887 Silberstedt realisiert werden: WKA 1 (G40/2024/071), Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 4 Anlagentyp: Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 105,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2024/072), Gemarkung Silberstedt, Flur 7, Flurstück 36 Anlagentyp: Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 105,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW) WKA 3 (G40/2024/073), Gemarkung Silberstedt, Flur 7, Flurstück 37 Anlagentyp: Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 105,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW) WKA 4 (G40/2024/074), Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 6/1 Anlagentyp: Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 105,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW) WKA 5 (G40/2024/075), Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 7 Anlagentyp: Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 105,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt (MW) WKA 6 (G40/2024/076), Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 15 Anlagentyp: Nordex N133 mit einer Nabenhöhe von 83,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW)
Die Firma wpd Windpark Nr. 695 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen hat mit Datum vom 15. Mai 2024, zuletzt geändert am 27. Februar 2025, beim Landesamt für Umwelt, Immissionsschutz, Dezernat 34 Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 24887 Silberstedt und 24870 Ellingstedt realisiert werden: WKA 1 (G40/2024/077), Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 36 Anlagentyp: Nordex N133 mit einer Nabenhöhe von 83,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW) WKA 2 (G40/2024/078), Gemarkung Ellingstedt, Flur 1, Flurstück 39 Anlagentyp: Nordex N133 mit einer Nabenhöhe von 83,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW)
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Die Firma Windpark Rosacker Au GmbH & Co. KG, Industriestraße 14, 25813 Husum hat mit Datum vom 14. Mai 2024, zuletzt geändert am 27. Februar 2025, beim Landesamt für Umwelt, Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 82,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 149,1 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt. Im Gegenzug sollen sechs Bestandsanlagen des Windparks (drei Anlagen des Typs REpower MD70, zwei Anlagen des Typs REpower MD77 und eine Anlage des Typs Südwind S-70) mit Gesamthöhen von jeweils 100 Metern zurückgebaut werden. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinden 24887 Silberstedt und 24870 Ellingstedt realisiert werden: – WEA RA01 (G40/2024/079): Gemarkung Silberstedt, Flur 10, Flurstück 48/1 – WEA RA02 (G40/2024/080): Gemarkung Ellingstedt, Flur 19, Flurstück 2/1 – WEA RA03 (G40/2024/081): Gemarkung Silberstedt, Flur 9, Flurstück 25 – WEA RA04 (G40/2024/082): Gemarkung Ellingstedt, Flur 1, Flurstück 3 – WEA RA05 (G40/2024/083): Gemarkung Silberstedt, Flur 9, Flurstück 12 – WEA RA06 (G40/2024/084): Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 34 – WEA RA07 (G40/2024/085): Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 34 – WEA RA08 (G40/2024/086): Gemarkung Ellingstedt, Flur 1, Flurstück 27 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Mai 2026 geplant.
Die Firma Windstrom Silberstedt GbR, Osewoldter Koog 10, 25899 Dagebüll hat mit Datum vom 15. Mai 2024, zuletzt geändert am 27. Februar 2025, beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 82,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 149,1 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück der Gemeinde 24887 Silberstedt realisiert werden: WEA GS01 (G40/2024/087): Gemarkung Silberstedt, Flur 8, Flurstück 24 Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Mai 2026 geplant.
Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.
Die Ostenhof Wind GmbH & Co. KG, Oberwiese 2, 45731 Waltrop, beantragt einen Änderungsgenehmigung gemäß § 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG für eine WEA vom Typ Typ GE 5.5-158 in, Nabenhöhe 161 m, Rotordurchmesser 158 m, Nennleistung 5,5 MW. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine all- gemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP- Pflicht besteht.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
Land | 130 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 15 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 115 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 129 |
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unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Resource type | Count |
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Webseite | 20 |
Topic | Count |
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Boden | 79 |
Lebewesen & Lebensräume | 77 |
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Mensch & Umwelt | 148 |
Wasser | 69 |
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