The report describes the modelling of nitrogen and sulfur deposition to terrestrial ecosystems with the LOTOS-EUROS model system for Germany during the years 2009-2011. The method of the modelling and the parameterization of the model are described. The results are assessed and compared to other relevant data. The results for the year 2009 are provided within the UBA map-server for assessment processes in licensing projects under the German immission control and nature protection legislation. The report is in English as the executing science organization (TNO) is from the Netherlands. The German wide assessment of eutrophication and acidification is described in part 2 of the report. Veröffentlicht in Texte | 62/2017.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen. Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die Ergebnisse dienen dem BMU als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht. Veröffentlicht in Texte | 48/2021.
Diese Studie untersucht die immissionsschutzrechtlichen Pflichten von Anlagenbetreibern zur Energieeffizienz. Die geltende Rechtslage wird unter kritischer Auseinandersetzung mit den bisherigen Auslegungen der immissionsschutzrechtlichen Pflichten zur Vorsorge und zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BImSchG ) untersucht. Die Studie empfiehlt primär die Erfüllung der Energieverwendungspflicht für genehmigungsbedürftige Anlagen unter Ausschöpfung der bestehenden Auslegungsmöglichkeiten des Immissionsschutzrechts zu verfolgen sowie dies durch eine Konkretisierung der Pflichten im Gesetz oder auf untergesetzlicher Ebene zu erleichtern. Veröffentlicht in Texte | 54/2018.
Das Rechtsgutachten untersucht, ob und inwieweit im deutschen Immissionsschutzrecht auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) verzichtet werden kann. Die deutsche Integration der UVP in das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren hat bereits den Vorteil, Verfahrensdopplungen zu vermeiden. Diese Integration kann nicht unbegrenzt verdichtet werden. Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben umsichtig umgesetzt. Der supranationale Rechtsrahmen schließt ein Unterlassen der UVP, einen Verzicht auf verbindlich vorgeschriebene Formalia, wie etwa Berichtspflichten, oder Ausweitungen europarechtlicher Ausnahmen aus. Gleiches gilt für eine verallgemeinerte Anwendung neuer Abschichtungsregeln, wie sie aktuell das europäische Recht zum Ausbau erneuerbarer Energien prägen. Veröffentlicht in Texte | 159/2024.
Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Unsere Ressourcennutzung hat ein Ausmaß erreicht, das nicht dauerhaft gehalten werden kann. Sie vermindert zunehmend die Fähigkeit unseres Planeten, die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu generieren. Die steigende Ausbeutung und Nutzung von Rohstoffen verursacht über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung - massive Umweltbelastungen, die auch zu Problemen für die menschliche Gesundheit werden können.Da die Rechtsordnung weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches und ausgearbeitetes Ressourcenschutzrecht kennt, sondern nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes behandelt, haben die Autoren im Auftrag des Umweltbundesamts vom September 2012 bis zum Oktober 2016 das Forschungsprojekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" (FKZ 3711 18 102) durchgeführt. Dieses Buch stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.Die Autoren untersuchen die Verankerung eines wirksamen Ressourcenschutzregimes im deutschen Recht. Davon ausgehend entwickeln sie eine Vision für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht, konzipieren ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz und erarbeiten konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen. Untersucht werden ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente (UVP, EMAS und weitere) sowie an die Selbstregulierung. Quelle: Forschungsbericht
Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Das Rechtsgutachten untersucht, ob und inwieweit im deutschen Immissionsschutzrecht auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet werden kann. Die deutsche Integration der UVP in das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren hat bereits den Vorteil, Verfahrensdopplungen zu vermeiden. Diese Integration kann nicht unbegrenzt verdichtet werden. Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben umsichtig umgesetzt. Der supranationale Rechtsrahmen schließt ein Unterlassen der UVP, einen Verzicht auf verbindlich vorgeschriebene Formalia, wie etwa Berichtspflichten, oder Ausweitungen europarechtlicher Ausnahmen aus. Gleiches gilt für eine verallgemeinerte Anwendung neuer Abschichtungsregeln, wie sie aktuell das europäische Recht zum Ausbau erneuerbarer Energien prägen.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen.Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen.Die Ergebnisse dienen dem BMU als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht.
Die Simon Fleisch GmbH, Gutenbergstraße 12, 54516 Wittlich hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) und einer Absorptionskälteanlage (AKM) inkl. Nasskühlturm auf den Flurstücken 22 und 23/1, Flur 39 in der Gemarkung Wittlich nach Ziffer 7.2.1 i. V. m. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV beantragt.
Wesentliche Änderung der nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Herstellung von Papier der Firma Pfleiderer GmbH & Co. KG, Adolf-Pfleiderer-Str. 19, 94244 Teisnach auf dem Grundstück Fl.Nr. 180 der Gemarkung Teisnach. Errichtung und Betrieb eines Heizwerkes für die Dampferzeugung zur Verfeuerung von naturbelassenem Brennstoff, sowie der Verfeuerung von nicht gefährlichen Abfällen in Form von AI + AII Holz, inclusive zugehöriger Lagerflächen. Die Anlage ist den Ziffern 1.2.1, 8.1.1.3 und 8.12.2 des Anhang I zur 4. BImSchV zugeordnet. Es handelt sich um eine Anlage gem. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie). Das Heizwerk wird als Nebenanlage zur bestehenden Papierfabrik eingeordnet, welche gem. Ziffer 6.2.1 Anhang I zur 4. BImSchV bereits dem Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie) unterliegt.
Origin | Count |
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Bund | 116 |
Land | 48 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 101 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 38 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
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geschlossen | 60 |
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Language | Count |
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Deutsch | 162 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 93 |
Luft | 86 |
Mensch & Umwelt | 164 |
Wasser | 73 |
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