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Erstes Programm nach Paragraph 7 des Immissionsschutzgesetzes

Staubniederschlagsmessungen im Rahmen des Landesmessprogrammes.

Reststoffvermeidung und Reststoffverwertung

Die Pflichten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen bemessen sich nach den Vorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallrechts. Die Untersuchung widmet sich den rechtlichen Problemen, die mit der Umsetzung der Reststoffvermeidungs- und -verwertungspflichten einhergehen.

Geltende Rechtsvorschriften und ihre verwaltungsmaessige sowie gerichtliche Anwendung zur Bekaempfung der Luftverschmutzung in den wichtigsten westlichen Industrielaendern

Es soll jeweils das rechtliche Instrumentarium und seine verwaltungsmaessige und gerichtliche Durchsetzung bei der Bekaempfung der Luftverschmutzung einer westlichen Industrienation mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Die gefundenen Ergebnisse koennen Anregungen fuer die weitere Entwicklung des deutschen Umweltrechts geben und als Ausgangspunkt fuer international-rechtliche Vorhaben dienen.

Bundes-Immissionsschutzrecht

Das Projekt beinhaltet eine vollstaendige Kommentierung der Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5

Verbesserung des Instrumentariums zur Modellierung der deutschlandweiten Deposition von Luftschadstoffen und Fortschreibung von Zeitreihen

a) UBA lässt die Deposition von Luftschadstoffen seit langen Jahren mit dem Ausbreitungsmodell LOTOS-EUROS modellieren. LOTOS-EUROS hat für die Anwendung in Deutschland bisher eine Primärauflösung von 0,125 x 0.0625 Grad, das entspricht etwa 7x8 km2. Dadurch kommt es zu Unsicherheiten bei der standörtlichen Bewertung, da Meteorologieeffekte, Orographie, und Luftschadstoffemissionen auch nur in eben dieser Auflösung in das Modell einfließen. Ziel des Projekts ist es, die Auflösung des Modells auf 2x2 km2 und damit die Robustheit der modellierten Daten für die Anwendung in immissions- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erhöhen. Durch die angestrebte Verkleinerung des Unsicherheitsbereichs der UBA Daten wird der Vollzug langfristig gestärkt. Die notwendigen Emissions- und Meteorologiedaten stehen mittlerweile in einer Auflösung von 2x2 km2 zur Verfügung. Der neue Unsicherheitsbereich ist im Vergleich zur bisherigen Auflösung auch quantitativ zu untersuchen. Dabei soll bei jetziger und neuer Auflösung vergleichend analysiert werden, inwieweit die Ergebnisse der LOTOS-EUROS Modellierung direkt für die standörtliche Bewertung im Vollzug verwendet werden können. Diesbezüglich soll beurteilt werden können, ob und ab welcher Stärke Depositionsbeiträge aus einzelnen Anlagen oder aus der Düngung mittels lokaler Ausbreitungsrechnungen noch auf die LOTOS-EUROS Ergebnisse beaufschlagt werden müssen, um bei der lokalen Bewertung der Hintergrundbelastung vorsorglich genug vorzugehen. Zudem ist die Datenreihe der Hintergrunddeposition zur Anwendung in Genehmigungsverfahren und zur Aktualisierung des Indikators Überschreitung von Critical Loads der Nachhaltigkeits- und der Biodiversitätsstrategie und des KIS fortzuschreiben. b) - Ein verbessertes national einsetzbares Modellinstrumentarium mit einer Primärauflösung von 2x2 km2 - Eine robuste Bewertung der auflösungsbedingten Unsicherheiten - Fortgeschriebene Zeitreihe der luftgetragenen Schadstoffeinträge.

Umweltrecht

<p>Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht)</p><p>Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht.</p><p>Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten.</p><p>Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt.</p><p>Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.</p><p> <a href="http://ufordat.uba.de/UFORDAT/pages/PublicRedirect.aspx?h=83368c1218b60e47c5012583fd36b7af0aed48011a060a42d487176ae6bd29b3"><i></i> Zur Beschreibung in der Umweltforschungsdatenbank (UFORDAT)</a> <a href="https://www.ufz.de/index.php?de=47729"><i></i> Zur Projektwebsite des UFZ</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748941521/zukunftsfaehiges-umweltrecht-i"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht I</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748915379-1/titelei-inhaltsverzeichnis?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht II</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748919285/zukunftsfaehiges-umweltrecht-iii-unilaterale-beitraege-zur-globalen-nachhaltigkeitsordnung?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht III</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_vorsorgeprinzip_online.pdf">Workshop Das Vorsorgeprinzip vor neuen Herausforderungen</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_suffizienz.pdf">Workshop Rechtliche Perspektiven der Suffizienz</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_schutz_final.pdf">Workshop Unilaterales Umweltrecht zum Schutz globaler Umweltgüter</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/das-instrument-der-bedarfsplanung-rechtliche"><i></i> Zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gerechtigkeit-im-umweltrecht"><i></i> zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/durchsetzung-des-umweltrechts"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umweltgesetzbuch"><i></i> zum Artikel</a> </p>

Produktionsintegrierter Umweltschutz-Foerderung von auf Vermeidung setzender Produktionsweisen im Umweltrecht am Beispiel des Rechts der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbeduerftigen Anlagen

Das Forschungsvorhaben untersucht, in welchem Umfang das geltende Umweltrecht die Einfuehrung von Massnahmen produktionsintegrierten Umweltschutzes im Betrieb foerdert oder behindert. Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere das Recht der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbeduerftigen Anlagen.

Der Bestandsschutz im Bau- und Immissionsschutzrecht

Die Auswirkungen der Eigentumsdogmatik auf alle Facetten des früher unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG hergeleiteten Bestandsschutzes sind bis heute nicht abschließend geklärt. Inhalt der Untersuchung ist zunächst die Frage, ob die Kompetenz des Gesetzgebers zur Ausgestaltung der Eigentumsordnung gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG eine generelle Aufgabe des verfassungsunmittelbaren Bestandsschutzes erfordert. In einem weiteren Schritt soll untersucht werden, in welchem Umfang die von der Rechtsprechung bisher aus Art. 14 GG abgeleiteten Grundsätze in Zukunft als Maßstab für die Ausgestaltung einfachgesetzlichen Bestandsschutzes Bedeutung erlangen können. Weiterhin werden die wichtigsten bestandsschützenden Regelungen des Bau- und Immissionsschutzrechts untersucht und verglichen. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung soll auf den durch das EAG Bau eingeführten Regelungen zur Rückbauverpflichtung und zur Befristung von Baurechten liegen. Außerdem soll untersucht werden, ob bzw. inwieweit sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den einfachgesetzlich zu gewährenden Bestandsschutz im Baurecht einerseits und im Immissionsschutzrecht anderseits unterscheiden.

Umweltrelevanz und Stand der Technik bei Einäscherungsanlagen

Feuerbestattungen nehmen in Deutschland fortwährend zu. Seit 2004 hat sich die Anzahl an Humankrematorien um mindestens 26% erhöht, sodass es heute mehr als 150 Anlagen gibt. Damit einhergehend gewinnen diese Anlagen zunehmend an Umweltrelevanz. Immissionsschutzrechtliche Grundlage für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb der Krematorien ist die 27. BImSchV. Darin sind neben allgemeinen und betrieblichen Anforderungen auch Anforderungen zur Emissionsbegrenzung für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt. Humankrematorien bedürfen derzeit keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der 4. BImSchV. Genehmigung und Überwachung solcher Anlagen sind in Deutschland dementsprechend nicht einheitlich geregelt, weshalb z.T. unterschiedliche Umweltstandards bei den Anlagen zu verzeichnen sind. Der Stand der Emissionsminderungstechnik von Humankrematorien hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So werden beispielsweise die Grenzwerte für Gesamtkohlenstoff und -staub durch primäre sowie durch sekundäre abgasseitige Maßnahmen deutlich unterschritten. Bei Kohlenmonoxid ist es hingegen immer wieder zu Überschreitungen des Grenzwertes gekommen. Krematorien können zudem eine bedeutende Quelle für Quecksilber darstellen. Hierfür existieren bisher jedoch keine emissionsbegrenzenden Anforderungen. Daher ist für Quecksilber die Datenbasis sehr viel geringer als bei den in der 27. BImSchV aufgeführten Parametern. Mit diesem UFOPLAN-Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik von Krematorien verbessert werden und darauf basierend geprüft werden, ob eine Anpassung der rechtlichen Regelungen für Genehmigung und Betrieb von Krematorien erforderlich ist.

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