Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Web Map Servise (WMS) mit den Luftmesswerte - HaLm - in Hamburg. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie LIED GbR, Alfredshöher Str. 12, 34434 Willebadessen, beantragte mit Schreiben vom 19.06.2024, hier eingegangen am 21.06.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199,00 m Nabenhöhe, 285,00 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 5: Gemarkung Löwen, Flur 4, Flurstück 86 (Az.: 43.0084/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 19.08.2025 wurde der Windenergie LIED GbR die Ge-nehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung wer-den hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Lara Kleinert, l.kleinert@willebadessen.de; 05644/8862 (Stadtverwaltung Willeba-dessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.11.2025 bis einschließlich zum 21.11.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.11.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.11.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0084/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Die Rauße Beteiligungs GmbH beantragte mit Datum vom 22.10.2024 gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in Verbindung mit § 1 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 162-7.2 MW. Das Vorhaben soll am folgenden Standort errichtet werden: Windpark Irxleben, Gemarkung Irxleben, Flur 2, Flurstück 126/1 sowie Gemarkung Groß Santersleben, Flur 3, Flurstück 799. Die beantragten WEA weisen eine Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und somit eine Gesamthöhe von 250 m, mit einer Nennleistung von 7,2 MW auf. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 16b BImSchG. Die UVP-Pflicht von Änderungsvorhaben wird in § 9 UVPG geregelt. Hierbei gelten für das Änderungsvorhaben die §§ 9 Abs. 3 und Abs. 4 UVPG, da in dem vorherigen Vorhaben keine UVP durchgeführt wurde. In dem Vorhabengebiet befinden sich 11 WEA, von denen 7 im Rahmen des Repowerings (2 Vorhaben) zurückgebaut und durch 5 neue ersetzt werden sollen (hier 3 Anlagen). Es verbleiben somit 9 Anlagen nach Umsetzung beider Vorhaben im Plangebiet Irxleben. Die Errichtung von 6 bis weniger 20 WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 zuzuordnen. Gemäß Spalte 2 ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, welche den Regelungen von § 7 Abs. 1 unterliegt. Für die allgemeine UVP-Vorprüfung sind alle Kriterien der Anlage 3 zu prüfen und ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Web Feature Service (WFS) mit den Messwerten des Hamburger Luftmessnetzes. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Firma BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG, Düsseldorfer Straße 15, 65760 Eschborn beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Netzersatzanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 284 MW auf dem Grundstück Im Marienpark 55 in 12105 Berlin-Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf. Die Netzersatzanlage soll im Bedarfsfall die Stromversorgung eines am selben Standort geplanten Rechenzentrum gewährleisten, das aus vier Einzelgebäude bestehen soll. Deren Errichtung ist Gegenstand eines beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg geführten Baugenehmigungsverfahrens. Inhalt des hier bekanntgemachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb von 40, zuzüglich acht redundanten, Verbrennungsmotoranlagen à 7,1 MW zur Erzeugung von Strom. Jeweils zehn, zuzüglich zwei redundanten, Anlagen sollen dabei in die Etagen 0, 1 und 2 eines jeden Gebäudes eingebaut werden und bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung die Aufrechterhaltung des Rechenzentrumsbetriebs gewährleisten. Jedes Einzelaggregat soll aus einem Verbrennungsmotor für den Einsatz von Heizöl EL, einem Tagestank mit einem Inhalt von 1 m³, einem Partikelfilter und einem auf dem Gebäudedach befindlichen Rückkühler bestehen. Jeweils zwei Aggregate, zuzüglich eines redundanten Aggregats, sollen aus einem der vier außerhalb der Gebäude unterirdisch eingelagerten Lagertanks mit einem Inhalt von 100 m³ gespeist werden und die entstehenden Abgase über dreizügige Schornsteine abgeben. Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit aller Komponenten soll ein monatlicher Funktionstest durchgeführt werden, bei dem nacheinander jedes der insgesamt 48 Aggregate für eine Stunde in Betrieb genommen werden soll.
Die Fa. Huhtamaki Foodservice Germany Operations GmbH & Co. KG betreibt am Standort Alf/Mosel Produktionslinien zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen aus konventionellen und biobasierten Kunststoffen sowie auf Basis von Papierfasern. Sie hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur "Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe - Errichtung u. Inbetriebnahme neuer Produktionslinien inkl. Pulp-System im Bereich Fiber 2 sowie Durchführung einzelner weiterer Änderungsmaßnahmen" beantragt. Es ist beabsichtigt, in Alf zukünftig nur noch Lebensmittelverpackungen aus Papier herzustellen. Die noch vorhandenen Linien zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen auf Kunststoffbasis sollen entfallen. So ist geplant weitere Fiber-Deckelanlagen mit Pulp-System (CCS2 – analog Bestand) aufzubauen (Gebäude X/W - Bereich Fiber 2). Der Bereich Fiber 2 gliedert sich zukünftig in die Bereiche Fiber 2a (bestehende Produktionslinien mit Pulp-System CCS3) und Fiber 2b (geplante Produktionslinien mit Pulp-System CCS2). Die bisher genehmigte Kapazität der Anlage wird durch die Änderung nicht überschritten. Dieses Änderungsvorhaben bedarf der Genehmigung nach §§ 16, 6 und 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) i. V. m. der Ziff. 6.2.1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionskapazität von 20 Tonnen oder mehr je Tag). Die Anlage unterliegt der Nr. 6.1.b der EU-Richtlinie 2010/75; es handelt sich somit um eine sogenannte IED-Anlage. Hinsichtlich der einschlägigen BVT-Merkblätter wird auf die Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord verwiesen: https://sgdnord.rlp.de/themen/immissionsschutz/industrieemissionen Gleichzeitig handelt es sich bei der zu genehmigenden Anlage um ein Vorhaben, für das nach § 9 Abs. 3 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Ziff. 6.2.2, Spalte 2 der Liste über UVP-pflichtige Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist.
Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn betreibt auf dem Grundstück mit den FlNrn. 2914, 2916, 2897T, 2929/3 und 2893 der Gemarkung und Gemeinde Neufahrn bei Freising eine Kläranlage. Zur Kläranlage gehört eine auf den FlNrn. 2916, 2929/3 der Gemarkung und Gemeinde Neufahrn befindliche BHKW-Anlage, die durch Einsatz von Klärgas zur Strom- und Wärmeerzeugung, hauptsächlich zur Versorgung des eigenen Betriebes, genutzt wird. Die bestehenden drei BHKW-Module sollen zurück gebaut und durch zwei neue BHKW-Module ersetzt werden. Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 1.193 kW nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 1.2.2.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Ein Parallelbetrieb der beiden BHKWs ist nicht vorgesehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 und Anlage 3 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
Der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn betreibt auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Grüneck auf den FlNrn. 2916, 2929/3 Gemarkung und Gemeinde Neufahrn bei Freising eine BHKW-Anlage die durch Einsatz von Klärgas zur Strom- und Wärmeerzeugung, hauptsächlich zur Versorgung des eigenen Betriebes, genutzt wird. Die BHKW-Anlage besteht aus drei BHKW-Modulen mit einer gemeinsamen FWL von 940 kW sowie einem Notstromaggregat. Die BHKW-Module sollen durch zwei neue BHKW-Module sowie eine neues Notstromaggregat ersetzt werden. der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 1.193 kW und ein neues Notstromaggregat nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 1.2.2.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Ein Parallelbetrieb der beiden BHKW-Module ist nicht vorgesehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 und Anlage 3 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Kommune | 59 |
| Land | 1353 |
| Weitere | 34 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 18 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 56 |
| Umweltprüfung | 1283 |
| unbekannt | 47 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1375 |
| Offen | 29 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1405 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 4 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 1137 |
| Keine | 218 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 117 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 356 |
| Lebewesen und Lebensräume | 777 |
| Luft | 267 |
| Mensch und Umwelt | 1402 |
| Wasser | 290 |
| Weitere | 1405 |