Verkehrsnetze, Emissionen
Emissionen Sachsen-Anhalt - Strassenverkehr
Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert. Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung. Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: - Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung, - Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, - gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, - zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, - Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und - Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung). Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.
Ziel des Projektes war es, die Auswirkungen des Einsatzes von BHKW < 50 kWel ("Mini-BHKW") auf die Luftqualität in Ballungsräumen abzuschätzen. Dazu wurden im ersten Schritt aus Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten die BHKW-bedingten Emissionsänderungen für die Luftschadstoffe NOX, PM10, PM2.5, SO2 und NMVOC für das Zieljahr 2020 berechnet, und zwar auf nationaler Ebene für Deutschland und auf lokaler Ebene für drei städtische Modellgebiete (Berlin, Bremen, Köln). Dabei wurden verschiedene Szenarien für das Zieljahr 2020 betrachtet, die u. a. unterschiedlich hohe Substitutionsgrade (Zubau von BHKW) mit unterschiedlich hohen Emissionsfaktoren kombinieren. Im zweiten Schritt wurde für die berechneten Emissionsszenarien die aus dem Einsatz von Mini-BHKW resultierende Immissionsänderung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene modelliert. Auf nationaler Ebene wurde dazu das chemische Transportmodell REM-CALGRID (RCG) eingesetzt, auf lokaler Ebene das Lagrange'sche Partikelmodell LASAT, Zur Bewertung der erzielten Ergebnisse wurde die Wahrscheinlichkeit der zugrunde gelegten Szenarien in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht diskutiert. Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass auf nationaler Ebene die durch den Einsatz von Mini-BHKW bedingten Emissions- und Immissionsänderungen vernachlässigbar klein sind, auch im Hinblick auf die von der 39. BImSchV für Deutschland vorgegebenen Emissionshöchstmengen. Auf der lokalen Ebene können für hohe Substitutionsgrade mit Mini-BHKW für NO2 durchaus BHKW-bedingte Immissionsänderungen auftreten, die wesentlich zu einer Überschreitung der in der 39. BImSchV vorgegebenen Grenzwerte beitragen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird jedoch davon ausgegangen, dass bis 2020 ein niedriger Substitutionsgrad mit Mini-BHKW sehr viel wahrscheinlicher ist. In diesem Fall ist kein relevanter Beitrag der Mini-BHKW zur NO2-Gesamtbelastung auf lokaler Ebene zu erwarten. Für PM10 und PM2.5 sind durch den Einsatz von Mini-BHKW ausschließlich Minderbelastungen zu erwarten. Quelle: Forschungsbericht
Luftverunreinigungen können nicht nur direkt über den Luftweg Gesundheits- und Umweltschäden bewirken, sondern auch über ihre Ablagerung (Deposition) auf Böden, in Gewässern oder auf Pflanzen. In Sachsen-Anhalt werden seit Beginn der 60er Jahre Depositionsmessnetze mit wechselnder Anzahl von Messstellen und Komponenten sowie mit unterschiedlichster Probenahmetechnik betrieben. Ziel der Messungen ist es, aktuelle gesicherte Umweltdaten für politische Entscheidungen und für eine Erfolgskontrolle von Umweltschutzmaßnahmen bereitzustellen sowie atmosphärische Stoffeinträge zur Trendfeststellung und zur Beurteilung des Einflusses von Emittenten bzgl. Staubniederschlag einschließlich Staubinhaltsstoffe, An- und Kationen, Dioxine und Furane flächendeckend und an Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) zu ermitteln. Rechtsgrundlagen zum Betrieb der Depositionsmessnetze sind: - - 1. AVwV zum BImSchG - TA Luft - EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 - EU-Richtlinie 2004/107/EG vom 15.12.2004 (4. Tochterrichtlinie) - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Das Projekt "Entwicklung eines Feinstaubmessgerätes für Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe im Geltungsbereich der 1. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wöhler Messgeräte Kehrgeräte GmbH durchgeführt. Die in 2010 in Kraft getretene Novelle der 1. BImSchV sieht aufgrund der Feinstaubimmissionsbelastung eine deutliche Verschärfung der Staubgrenzwerte von derzeit 0,15 g/m3 auf 0,02 g/m3 (jeweils bei 13 VolProzent O2) bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe vor. Außerdem ist eine Übergangsregelung für messpflichtige Anlagen zwischen größer als 4 bis kleiner als 15 kW Nennwärmeleistung vorgesehen. Diese Anlagen werden erst nach der Zulassung eines neuen Messverfahrens, welches mit geringerem Aufwand durchgeführt werden kann, überwachungspflichtig. Dies bedeutet, dass ohne Entwicklung eines neuen Messverfahrens die zukünftigen Staubgrenzwerte der 1. BImSchV von 0,02 g/m3 (bei 13 VolProzent O2) und Anlagen mit Nennwärmeleistungen von größer als 4 bis kleiner als 15 kW nicht überwacht werden können. Somit wäre ein Vollzug der 1. BImSchV nicht mehr im vollen Umfang möglich. Deshalb soll im Rahmen des Vorhabens ein mobiles Messverfahren zur Bestimmung von Staubkonzentrationen entwickelt werden, welches für Überwachungsmessungen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe im Geltungsbereich der 1. BImSchV geeignet ist und für Grenzwerte bis 0,02 g/m3 (bezogen auf 13 VolProzent O2) eingesetzt werden kann. Die Staubprobenahme erfolgt hierzu unter definierten Randbedingungen direkt im unverdünnten Abgas. Es handelt sich um ein gravimetrisches Messverfahren, bei dem die Partikelkonzentration direkt gemessen wird. Das Projekt konnte erfolgreich abgeschlossen werden, das wichtigste Entwicklungsziel (erfolgreiche Durchführung der Eignungsprüfung) wurde erreicht, die Markteinführung des Online-Staubmessgerätes ist in Vorbereitung.
Das Projekt "Sicherung der Berichterstattung über Menge und Art der VOC-Emissionen aus Anlagen im Geltungsbereich der 31. BIMSchV für die Jahre 2008 und 2010" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Der 3. Berichtsfragebogen der EU-Kommission über die Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG (Lösemittelrichtlinie) für die Jahre 2008 und 2010 fordert unter anderem auf, konkrete Daten über Menge und Art der VOC-Emissionen bereitzustellen, die aus Anlagen im Geltungsbereich dieser Richtlinie freigesetzt werden. In Deutschland betrifft das ca. 9.300 Anlagen (ohne Kfz-Reparaturlackierung), davon ca. 130 IVU-Anlagen (Stand 2005). B) Handlungsbedarf (BMU; UBA): Um die Übermittlung der Daten an den BMU zu gewährleisten, muss geprüft werden, welche Voraussetzungen dazu in den einzelnen Bundesländern bestehen, vor allem vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Vollzugs in einzelnen Bundesländern. Es muss geprüft werden, welche Basisdaten grundsätzlich auch im Zusammenhang mit anderen Berichtspflichten genutzt werden können. C) Ziel des Vorhabens ist es, die o.g. Berichterstattung mit der erforderlichen Qualität zu sichern, dabei den Erfassungsaufwand in den Bundesländern auf ein erforderliches Mindestmaß zu begrenzen.
Das Projekt "Umsetzung der Anforderungen der novellierten 17. BImSchV (2003) und der TA Luft 2002 für Stickoxide und Gesamtstaub in Zementwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Die Anforderungen zur Minderung der Emissionen an Stickoxiden und Gesamtstaub aus Zementwerken sind allgemein in der TA Luft geregelt, bei Mitverbrennung bestimmter Anteile von Abfällen gelten zusätzliche Anforderungen nach der 17. BImSchV. Die TA Luft wurde im Jahr 2002 novelliert, die 17. BImSchV im Jahr 2003. In beiden Vorschriften wurde u.a. die Grenzwerte für Emissionen von Stickoxiden und Gesamtstaub herabgesetzt, allerdings in unterschiedlicher Höhe. Altanlagen müssen die Anforderungen beider Vorschriften bis zum Ablauf spezifischer Übergangsfristen erfüllen. Sowohl die TA Luft als auch die 17. BImSchV müssen in den kommenden Jahren durch die Bundesländer vollzogen werden. Mit diesem Vollzug werden erst die materiellen Anforderungen der IVU- sowie der Abfallverbrennungs-RL erfüllt, zu dessen Nachweis Deutschland insgesamt gegenüber der EU verpflichtet ist. Ob und ggf. welche zusätzlichen Anstrengungen dazu von Bundesseite erforderlich sind, ist bisher nicht bekannt. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA) / Ziele des Vorhabens: Sicherstellung des Vollzugs von TA Luft und 17. BImSchV; Konkretisierung der Dynamisierungsklauseln für NOx-Emissionen aus Zementwerken; Einhaltung der genannten EU-rechtlichen Anforderungen; Ermittlung zusätzlicher Minderungspotentiale zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen laut NEC-Richtlinie.
Origin | Count |
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Bund | 162 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 155 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
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Deutsch | 162 |
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Webseite | 47 |
Topic | Count |
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