Abluftemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum Zweck der Komposterzeugung werden über die TA Luft geregelt. Dabei hat sich die Kombination aus Wäscher und Biofilter zur Abluftbehandlung mit dem Ziel der Staubabscheidung und Geruchsminderung weitgehend bewährt. Hauptsächliches Augenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Geruchsemissionen. Neben Anforderungen an die Begrenzung von geruchsintensiven Stoffen wird die effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Nr. 3.1.7 TA Luft zur Einhaltung der festgeschriebenen Grenzwerte gefordert. Bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen hat sich in Untersuchungen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Biofilter nicht ausreicht, um die Abluft zu reinigen und die Anforderungen der TA Luft an eine effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 zu erfüllen. Mit in Kraft treten der 30. BImSchV sind für mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen weitergehende bzw. alternative Abluftreinigungsverfahren notwendig, so dass sich ein neuer Stand der Technik auf dem Gebiet der Abluftreinigung abzeichnen wird. Untersucht werden alternative Abluftreinigungsverfahren zur Behandlung der Emissionen von biologischen Abfallbehandlungsverfahren sowie mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren. Das Projekt wird in Kooperation mit einem Industriepartner durchgeführt. Neben der Bilanzierung der quantitativen Emissionen sollen deren potenzielle Umweltauswirkungen auf Basis einer ökobilanziellen Abschätzung ermittelt werden, um die unterschiedlichen Systeme miteinander vergleichen zu können.
Verkehrsnetze, Emissionen
Emissionen Sachsen-Anhalt - Strassenverkehr
Luftverunreinigungen können nicht nur direkt über den Luftweg Gesundheits- und Umweltschäden bewirken, sondern auch über ihre Ablagerung (Deposition) auf Böden, in Gewässern oder auf Pflanzen. In Sachsen-Anhalt werden seit Beginn der 60er Jahre Depositionsmessnetze mit wechselnder Anzahl von Messstellen und Komponenten sowie mit unterschiedlichster Probenahmetechnik betrieben. Ziel der Messungen ist es, aktuelle gesicherte Umweltdaten für politische Entscheidungen und für eine Erfolgskontrolle von Umweltschutzmaßnahmen bereitzustellen sowie atmosphärische Stoffeinträge zur Trendfeststellung und zur Beurteilung des Einflusses von Emittenten bzgl. Staubniederschlag einschließlich Staubinhaltsstoffe, An- und Kationen, Dioxine und Furane flächendeckend und an Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) zu ermitteln. Rechtsgrundlagen zum Betrieb der Depositionsmessnetze sind: - - 1. AVwV zum BImSchG - TA Luft - EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008 - EU-Richtlinie 2004/107/EG vom 15.12.2004 (4. Tochterrichtlinie) - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert. Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung. Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: - Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung, - Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, - gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, - zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, - Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und - Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung). Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Abfälle als gefährliche Stoffe im Sinne der 12. BImSchV(Störfallverordnung). Gleichzeitig können bei Bränden in Abfalllagern gefährliche Stoffe in Form von Brandgasen, Brandprodukten oder Löschwasser entstehen, wodurch diese Anlagen unter die Störfallverordnung fallen können. Das Treffen von dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Vorkehrungen zur Verhinderung und Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkung von Störfällen sind grundlegende Betreiberpflichten nach § 3 StörfallV. Ziel des Vorhabens ist es, ihre Umsetzung bei der Lagerung von Abfällen zu verbessern. Das geplante Vorhaben soll Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen, die unter die 12. BImSchV fallen können, identifizieren, Brandereignisse und deren Ursachen in diesen Anlagen recherchieren und eine Übersicht über das vorhandene Regelwerk zu Anforderungen an die Lagerung von (gefährlichen) Abfällen darstellen. Insbesondere Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes zur Vermeidung der Entstehung von Bränden und der Umgang mit Löschwasser und den damit verbundenen Beeinträchtigungen bei fehlender Rückhaltung oder bei einer Entsorgung von Brandrückständen, sollen Projektinhalt sein. Daraus abgeleitet sollen Handlungsbedarfe aufgestellt und Vorschläge für die Verhinderung von Brandereignissen bzw. die wirksame Begrenzung von Auswirkungen erarbeitet werden. Das geplante Vorhaben soll dazu beitragen, dieses Thema fachlich und wissenschaftlich aufzubereiten. Die Ergebnisse sollen mit der Kommission für Anlagensicherheit, den zuständigen Länderbehörden (Immissionsschutz, Abfall, Brandschutz), den Verbänden der Betreiber, den Umweltverbänden und den Feuerwehrverbänden kommuniziert werden.
In dem Forschungsvorhaben sind Emissionsfaktoren für Luftschadstoffe von Kleinfeuerungsanlagen (kleiner als 1 MW FWL) zu ermitteln. Die derzeitig vorliegenden Emissionsfaktoren stammen aus einem im Jahr 2016 fertiggestellten Forschungsvorhaben und beruhen teilweise auf Emissionsfaktoren von 2008. Aufgrund der im Jahr 2010 novellierten 1. BImSchV sowie dem Inkrafttreten verschiedener EU VO zu Festbrennstofffeuerungen sowie einer Weiterentwicklung des Standes der Technik bei Öl- und Gaskesseln (EU VO 814/2013) ist von einer Veränderung der Emissionscharakteristik innerhalb der nächsten Jahre auszugehen. Neben den Prognosen der Energieeinsätze und Emissionen für die Jahre 2020, 2025 und 2030 soll in Absprache mit dem Auftragnehmer der Energieeinsatz, der Anlagenbestand und die Emissionen für das Jahr 2018 und restrospektiv für das Jahr 2005 berechnet werden. Hierfür sind die Ergebnisse aus dem Projektionsbericht 2017 bzw. 2018 und Politikszenarien VIII zu verwenden. Es ist mit einer Veränderung der Emissionsfaktoren bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe auszugehen. Diese Veränderung ist zu bewerten und es sind Prognosen für die Emissionsfaktoren abzuleiten. Hierzu ist der Anlagenbestand im Jahr 2018 und die Emissionen für die Jahre 2020, 2025, 2030, 2035 abzuleiten. Hierfür sollen neben Daten des ZIV, aus verschiedenen Forschungsvorhaben verwendet werden. Prüfstands- Praxis Faktoren sowie die Emissionen im Voll- und Teillastbereich sollen ebenfalls abgeleitet werden. Dies soll wenn möglich durch reale Messungen im Anlagebetrieb ggf. durch Zusammenarbeit mit dem ZIV erfolgen. Mögliche Veränderung durch das Inkrafttreten der EU VO sollen ausführlich beschrieben werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 158 |
| Land | 17 |
| Wirtschaft | 1 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 153 |
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| unbekannt | 7 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 4 |
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| Keine | 111 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 129 |
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| Weitere | 161 |