A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH), REACH erfordert ein bisher in der Chemikalienregulierung nicht gekanntes Maß an Eigenverantwortung innerhalb der Chemieindustrie und ihrer nachgeordneten Branchen und verändert die bisherige Rollenverteilung zwischen den Behörden und der Industrie erheblich. Für die Minderung von stofflichen Risiken ergeben sich aus der Neuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Reihe von Fragen. Die Umsetzung der REACH-Vorgaben erfordert Arbeitshilfen für die Hersteller und Stoffanwender, die Antworten und Lösungsvorschläge für die zum Teil sehr offenen und allgemeinen Anforderungen von REACH geben. In Art. 13 (6) werden Risikominderungsmaßnahmen (RMM) als Teil der Stoffsicherheitsberichte erwähnt. Hierzu heißt es: 'Die Hersteller und Importeure ermitteln und treffen die geeigneten Maßnahmen zur angemessenen Kontrolle der Risiken...' Es gibt bislang keine Hilfestellung für die Industrie, wie diese Vorgaben auf konkrete Entscheidungsfragen bei der Abwägung von Alternativen und der Auswahl von RMM anzuwenden sind. Weder ist hinreichend klar, was geeignete Maßnahmen sind, noch was eine angemessene Kontrolle der Risiken beinhaltet. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA: Ziel der Studie ist zu klären, worauf Entscheidungen zur Risikominderung aufbauen können und wo noch Entwicklungsbedarf ist bzw. Lücken und Inkonsistenzen bestehen. Auf dieser Grundlage werden Arbeitshilfen und Leitfäden für die Industrie geplant und erstellt werden.
Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.
Die Anwendung sicherer Chemikalien in der Wertschöpfungskette wird sich nur verbreiten, wenn Stoffanwender die notwendigen Informationen erhalten. Artikel 7 der REACH VO bildet die Grundlage für Anforderungen an Chemikalien in Erzeugnissen. Darin werden die Hersteller und Importeure verpflichtet bei bestimmungsgemäßer Freisetzung eines Stoffes ein Registrierungsdossier einzureichen bzw. die Agentur zu unterrichten wenn SVHC größer als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ein Problembereich für den Vollzug sind Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland, da nur wenig Daten zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen vorliegen oder bekannt sind und diese nicht der Zulassung unterliegen. Die Anforderungen für Chemikalien in Erzeugnissen in REACH insgesamt sind kein ausreichender Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken und benachteiligen in der Regel innereuropäische Hersteller. Es ist daher wichtig, die Schwachstellen dieser Anforderungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten bei Anwenderinformation zu identifizieren. Im ersten Schritt des Vorhabens sollen existierende Instrumente zur Datenweitergabe in der Lieferkette analysiert werden. Darauf basierend sollen für die Akteure (Hersteller, Importeure, Händler) Instrumente zur Weitergabe von Informationen in den Lieferketten geschaffen werden.Dadurch soll die Informationsweitergabe zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen sichergestellt werden. In einen weiteren Schritt sollen Szenarien entwickelt werden, die eine anforderungsgemäße, ausreichende Kommunikation der Daten zu Erzeugnissen in der Wertschöpfungskette ermöglichen. Die Möglichkeiten zur Datenbeschaffung und die Form der Weitergabe soll an die spezifischen Anforderungen an Erzeugnisse, die nach Europa importiert werden, angepasst werden. Ziel ist, Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Project description: The project will analyse the costs, and thus the effectiveness of different organic standard setting procedures and certification systems as a basis for optimising of current EU certification system (Reg. EEC 2092/91). The central task is to quantify, for selected products, all relevant expenditure and transaction costs for certification along the entire supply chain for all actors involved: farm, processing, wholesaling, retail and import level as well as the administration level. Regarding the consumer side, it will be analysed how consumers perceive the various standards, logos and trademarks in the different regions of Europe. The project will make recommendations on how to increase the effectiveness and the efficiency of organic certification for the EU Commission, national competent authorities and private actors in organic food and farming. Main task of our department is the analysis of consumer recognition of different labels and their willingness to pay for different labels and underlying standards. Expected outcome: Efficient certification systems for organic farming with lower costs that will increase the competitiveness of the European organic farming sector.
Zielsetzung des Projektes ist die Analyse des Angebots von Öko-Äpfeln auf dem deutschen Markt, des Außenhandels mit Öko-Äpfeln und von Maßnahmen, die deutsche Erzeuger bzw. Erzeugerzusammenschlüsse ergriffen haben, um sich am Markt zu positionieren. An erster Stelle steht die Erarbeitung eines Überblicks über Angebotsmengen in- und ausländischer Apfelerzeuger auf dem deutschen Markt (Marktstruktur). Die Datenerhebung wird in enger Zusammenarbeit mit den Praxispartnern des Projektes und der ZMP erfolgen. Der nächste Schritt besteht in der Identifikation und Befragung wichtiger Akteure auf dem Markt für ökologische Äpfel, im Bereich Erzeuger (-zusammenschlüsse), Händler, Importeure und LEH. Über Befragungen von Erzeugern sollen Informationen über Produktionsumfang, Art der Aufbereitung im eigenen Betrieb, realisierte Absatzwege, Probleme verschiedener Absatzformen und Qualität der Geschäftsbeziehungen zur abnehmenden Seite zusammengestellt werden. Befragungen der abnehmenden Seite (Großhändler des allgemeinen LEH und Naturkostgroßhändler) sollen Antworten auf die Fragen nach der Struktur der Unternehmen, der gehandelten Apfelmengen verschiedener Herkünfte, Besonderheiten des Marketing ökologischer Äpfel, Probleme bei Beschaffung und Absatz (auch unter Berücksichtigung der Qualität der Beziehung zu den Lieferanten und Abnehmern) geben. Die Analyse von Angebots- und Handelsstrukturen für ökologische Äpfel verspricht zum einen ein höheres Maß an Marktransparenz für deutsche Erzeuger. Die Identifikation von Erfolgspotentialen und Schwachstellen von verschiedenen Formen der horizontalen und vertikalen Kooperation der Marktpartner, die im Öko-Apfelmarkt stark ausgeprägt ist, verspricht wertvolle Erkenntnisse für den zielgerichteten Einsatz Erfolg versprechender Maßnahmen. Auf dieser Grundlage wird es möglich, Handlungsempfehlungen für andere Produktbereiche abzuleiten. Die Ergebnisse werden auf Fachtagungen vorgestellt und in praxisnahen Zeitschriften veröffentlicht.
Origin | Count |
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Bund | 29 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 28 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 27 |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 13 |
Lebewesen und Lebensräume | 17 |
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Mensch und Umwelt | 29 |
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