Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Kleinemittenten (z.B. Gebäudebereich) - Potenziale, Ausgestaltung, Verbindung mit dem internationalen Klimaregime" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.
Das Projekt "Machbarkeitsstudie zur Informationsweitergabe für Stoffe in sicheren Erzeugnissen in den außereuropäischen Lieferketten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Die Anwendung sicherer Chemikalien in der Wertschöpfungskette wird sich nur verbreiten, wenn Stoffanwender die notwendigen Informationen erhalten. Artikel 7 der REACH VO bildet die Grundlage für Anforderungen an Chemikalien in Erzeugnissen. Darin werden die Hersteller und Importeure verpflichtet bei bestimmungsgemäßer Freisetzung eines Stoffes ein Registrierungsdossier einzureichen bzw. die Agentur zu unterrichten wenn SVHC größer als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ein Problembereich für den Vollzug sind Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland, da nur wenig Daten zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen vorliegen oder bekannt sind und diese nicht der Zulassung unterliegen. Die Anforderungen für Chemikalien in Erzeugnissen in REACH insgesamt sind kein ausreichender Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken und benachteiligen in der Regel innereuropäische Hersteller. Es ist daher wichtig, die Schwachstellen dieser Anforderungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten bei Anwenderinformation zu identifizieren. Im ersten Schritt des Vorhabens sollen existierende Instrumente zur Datenweitergabe in der Lieferkette analysiert werden. Darauf basierend sollen für die Akteure (Hersteller, Importeure, Händler) Instrumente zur Weitergabe von Informationen in den Lieferketten geschaffen werden.Dadurch soll die Informationsweitergabe zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen sichergestellt werden. In einen weiteren Schritt sollen Szenarien entwickelt werden, die eine anforderungsgemäße, ausreichende Kommunikation der Daten zu Erzeugnissen in der Wertschöpfungskette ermöglichen. Die Möglichkeiten zur Datenbeschaffung und die Form der Weitergabe soll an die spezifischen Anforderungen an Erzeugnisse, die nach Europa importiert werden, angepasst werden. Ziel ist, Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Das Projekt "Economic analysis of certification systems for organic food and farming (CERTCOST)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre.Project description: The project will analyse the costs, and thus the effectiveness of different organic standard setting procedures and certification systems as a basis for optimising of current EU certification system (Reg. EEC 2092/91). The central task is to quantify, for selected products, all relevant expenditure and transaction costs for certification along the entire supply chain for all actors involved: farm, processing, wholesaling, retail and import level as well as the administration level. Regarding the consumer side, it will be analysed how consumers perceive the various standards, logos and trademarks in the different regions of Europe. The project will make recommendations on how to increase the effectiveness and the efficiency of organic certification for the EU Commission, national competent authorities and private actors in organic food and farming. Main task of our department is the analysis of consumer recognition of different labels and their willingness to pay for different labels and underlying standards. Expected outcome: Efficient certification systems for organic farming with lower costs that will increase the competitiveness of the European organic farming sector.
Das Projekt "Ausländisches Angebot an ökologischen Äpfeln: Bedeutung für deutsche Öko-Apfelerzeuger" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachbereich 11 Ökologische Agrarwissenschaften, Fachgebiet Agrar-und Lebensmittelmarketing.Zielsetzung des Projektes ist die Analyse des Angebots von Öko-Äpfeln auf dem deutschen Markt, des Außenhandels mit Öko-Äpfeln und von Maßnahmen, die deutsche Erzeuger bzw. Erzeugerzusammenschlüsse ergriffen haben, um sich am Markt zu positionieren. An erster Stelle steht die Erarbeitung eines Überblicks über Angebotsmengen in- und ausländischer Apfelerzeuger auf dem deutschen Markt (Marktstruktur). Die Datenerhebung wird in enger Zusammenarbeit mit den Praxispartnern des Projektes und der ZMP erfolgen. Der nächste Schritt besteht in der Identifikation und Befragung wichtiger Akteure auf dem Markt für ökologische Äpfel, im Bereich Erzeuger (-zusammenschlüsse), Händler, Importeure und LEH. Über Befragungen von Erzeugern sollen Informationen über Produktionsumfang, Art der Aufbereitung im eigenen Betrieb, realisierte Absatzwege, Probleme verschiedener Absatzformen und Qualität der Geschäftsbeziehungen zur abnehmenden Seite zusammengestellt werden. Befragungen der abnehmenden Seite (Großhändler des allgemeinen LEH und Naturkostgroßhändler) sollen Antworten auf die Fragen nach der Struktur der Unternehmen, der gehandelten Apfelmengen verschiedener Herkünfte, Besonderheiten des Marketing ökologischer Äpfel, Probleme bei Beschaffung und Absatz (auch unter Berücksichtigung der Qualität der Beziehung zu den Lieferanten und Abnehmern) geben. Die Analyse von Angebots- und Handelsstrukturen für ökologische Äpfel verspricht zum einen ein höheres Maß an Marktransparenz für deutsche Erzeuger. Die Identifikation von Erfolgspotentialen und Schwachstellen von verschiedenen Formen der horizontalen und vertikalen Kooperation der Marktpartner, die im Öko-Apfelmarkt stark ausgeprägt ist, verspricht wertvolle Erkenntnisse für den zielgerichteten Einsatz Erfolg versprechender Maßnahmen. Auf dieser Grundlage wird es möglich, Handlungsempfehlungen für andere Produktbereiche abzuleiten. Die Ergebnisse werden auf Fachtagungen vorgestellt und in praxisnahen Zeitschriften veröffentlicht.
Das Projekt "Scaling unter REACH: Entwicklung einer Handlungsempfehlung zur Bestimmung der sicheren Verwendungsbedingungen von Chemikalien durch Scaling" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Unter REACH sind die Hersteller und Importeure von Stoffen verpflichtet, die Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe für deren gesamten Lebensweg zu definieren, die dafür notwendigen Verwendungsbedingungen zu dokumentieren und diese mit Hilfe der Expositionsszenarien in den erweiterten Sicherheitsdatenblättern an ihre Kunden weiter zu reichen. Die nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet die eigenen Anwendungsbedingungen mit den Angaben in den Expositionsszenarien ihrer Lieferanten abzugleichen und die sichere Verwendung der Chemikalien zu ermöglichen. Formulierer sind neben der Einstufung und Kennzeichnung ihrer Gemische dabei zusätzlich für die Ausarbeitung und Weitergabe der sicheren Verwendungsbedingungen verantwortlich. Das sogenannte Scaling ist eine Möglichkeit um nachzuweisen, dass die eigenen Verwendungsbedingungen von den Vorgaben im Expositionsszenario des Registranten abgedeckt sind. Scaling bedeutet maßstabsgerechtes Anpassen, d.h. durch einfaches Rechnen zu überprüfen, ob Chemikalien sicher verwendet werden, auch wenn einzelne Anwendungsbedingungen von den Vorgaben im Expositionsszenario abweichen. Der Ersteller der Expositionsszenarien gibt dabei vor, ob und in welchen Grenzen Scaling möglich ist. Um seine Kunden zu unterstützen, kann er Scaling-Hilfen zur Verfügung stellen. In diesem Gutachten sind die derzeit verfügbaren Scaling-Instrumente charakterisiert. Es werden Empfehlungen zur Durchführung des Scalings durch den nachgeschalteten Anwender und zur Entwicklung von Scaling-Hilfen durch Registranten und Formulierer abgeleitet sowie Weiterentwicklungsbedarf bei den Scaling-Instrumenten aufgezeigt. Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens wurde als Hilfestellung für nachgeschaltete Anwender eine Handlungsanleitung zum Scaling erstellt. Außerdem wurden Formatvorlagen für Tabellenkalkulationsblätter zur Erstellung produktspezifischer Scaling-Hilfen für nachgeschaltete Anwender durch Registranten und Formulierer entwickelt.
Das Projekt "Entwicklung eines Konzepts zur Berücksichtigung kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Unter REACH sind die Hersteller und Importeure von Stoffen verpflichtet, die Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe für deren gesamten Lebensweg zu definieren, die dafür notwendigen Verwendungsbedingungen zu dokumentieren und an ihre Kunden weiter zu reichen. Ab einer Herstellungs- bzw. Importmenge von 10 t muss der Hersteller bzw. Importeur dafür eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, die bei als gefährlich eingestuften oder als PBT/vPvB identifizierten Stoffen auch eine Expositions- und Risikobewertung beinhaltet. Eine einzelne Chemikalie kann jedoch in verschiedenen Produkten enthalten und für verschiedene Anwendungen im Einsatz sein. Zusätzlich können mehrere Hersteller und Importeure am Handel mit einer Einzel-Chemikalie beteiligt sein. Kommen an einem Standort mehrere Verwendungen einer Chemikalie zusammen ist es möglich, dass sich Einträge von verschiedenen, für sich betrachtet risikoarmen Verwendungen addieren und dann insgesamt ein unannehmbares Risiko für die Umwelt darstellen. Daher ist die standortbezogene Erfassung der Summe aller Emissionen eines Stoffes über alle Anwendungen und alle Expositionspfade hinweg von zentraler Bedeutung für die Beurteilung des durch den Einsatz dieser Chemikalie entstehenden Risikos. In diesem Gutachten wurde die Berücksichtigung solcher kumulativer Stoffeinträge in die Umwelt bei der Stoffsicherheitsbeurteilung unter REACH untersucht. Hierfür wurden die bestehenden Vorgaben zur kumulativen Expositionsbewertung in den Leitfäden und Handlungsanleitungen ausgewertet. Auch die Vorgaben anderer rechtlicher Regelungsbereiche wurden betrachtet und ihre Übertragbarkeit auf REACH untersucht. Insgesamt existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und Definitionen im Zusammenhang mit kumulativer Expositions- und Risikobewertung in den verschiedenen Regelungsbereichen, wobei es unter REACH keinen einheitlichen Begriff für die kumulative Expositionsbewertung gibt. Insgesamt wird die kumulative Expositionsbewertung in den Leitfäden zur Stoffsicherheitsbeurteilung nur eingeschränkt berücksichtigt. Im Gutachten werden Vorschläge für die technische Umsetzung der kumulativen Expositionsbewertung von Chemikalien bei der Erstellung von Stoffdossiers durch den Registranten bzw. bei der Evaluierung derselben durch die Behörden sowie für die Berücksichtigung kumulativer Exposition durch den nachgeschalteten Anwender gegeben. Dabei werden Lücken in den bestehenden Regelungen aufgezeigt.
Das Projekt "Gasschwemme erreicht Europa: Starke Effekte auf Preise, Sicherheit und Marktstruktur" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Bank AG, DB Research.Die Gasschwemme läutet eine Zeitenwende auf dem europäischen Gasmarkt ein. Der freie Gaspreis wird zur neuen Benchmark und bestimmt den Preistrend. Das neue Preisumfeld bringt viele Chancen und Herausforderungen für Haushalts- und Industriekunden, Stadtwerke, Regionalversorger, freie Händler, Newcomer, Kraftwerksbetreiber, Importeure und Gasproduzenten. Betroffen sind die traditionellen Langfristverträge und typische Großprojekte - rund um Pipelinebau, LNG-Infrastruktur und Gasspeicher. Die Versorgungssicherheit steigt, auch weil die Schwemme die Gas-OPEC schwächt.
Das Projekt "REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Neue Ansätze zur Risikokommunikation vor dem Hintergrund von REACH, GHS und Nano-Technologie RiKoReNa" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V..Neue Ansätze zur Risikokommunikation vor dem Hintergrund von REACH, GHS und Nanotechnologie. Nach geltendem Recht sind bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Verbraucher und professionelle Anwender durch den Hersteller bzw. Importeur über die damit verbundenen Gefahren zu informieren. Ferner verpflichtet Artikel 122 REACH-VO die nationalen Behörden dazu, die Öffentlichkeit über die Risiken im Umgang mit chemischen Stoffen zu informieren. Die neue Chemikalienagentur der EU (ECHA) soll dazu, unter Berücksichtigung der 'best practice' auf diesem Gebiet, Leitlinien erarbeiten. Zielgruppe der Risiko-Information ist der Verbraucherschutz, aber aus der Risikoperspektive 'semi-professioneller' gewerblicher Anwender, etwa im Handwerk. Hierzu wird eine breit angelegte empirische Erhebung mit Interviews und Focusgruppen durchgeführt.
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Lebewesen & Lebensräume | 22 |
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