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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (2): BEST - Bioökonomie in Europa und SDGs: Entwicklung, Beitrag, Trade-offs, Teilprojekt GWS

Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Modul 2 (2): BEST - Bioökonomie in Europa und SDGs: Entwicklung, Beitrag, Trade-offs, Teilprojekt ILR

Xylene

Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren und Kleinemittenten (z.B. Gebäudebereich) - Potenziale, Ausgestaltung, Verbindung mit dem internationalen Klimaregime

Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es wirksamer Instrumente zur Reduzierung der Emissionen der wesentlichen klimawirksamen Gase, die das Kyoto-Protokoll derzeit aufführt. Die EU setzt hinsichtlich des CO2 vor allem auf den Emissionshandel. Dieser erfasst bislang nur etwa die Hälfte der Emissionen (Industrie, Energieerzeugung, ab 2012 auch den Flugverkehr). Viele der Emissionshandelssysteme in anderen Regionen, die derzeit im Aufbau oder in Planung sind, erfassen weitere Sektoren oder Gase (z.B. Australien, Neuseeland, USA). Hinsichtlich der Möglichkeit, die Systeme zu verknüpfen, aber auch zum weiteren Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarktes stellt sich die Frage, ob und wie die verbleibenden Emissionen der EU, i.d.R. von kleinen Emittenten oder vom Straßenverkehr, in den Emissionshandel einzubeziehen sind. In diesem Vorhaben soll dafür vor allem die Nutzung eines 'upstream-Ansatzes' analysiert werden: Ein Handel mit Berechtigungen, der bei Produzenten und Importeuren fossiler Energieträger ansetzt. Dieser kann sämtliche - auch kleine - CO2-Emittenten erfassen und bietet sich daehr besonders für die Erfassung von Emissionen im Gebäudesektor und für andere Kleinanlagen an. Das Projekt soll analysieren, in wieweit dieser Ansatz aus ökonomischer und rechtlicher Sicht tatsächlich geeignet ist, den Klimaschutz zu befördern.Darüber hinaus sollen die Forschungsnehmer anhand einer Literaturrecherche den 'Personal Carbon Trading'-Ansatz und seine möglichen Vor- und Nachteile gegenüber den geprüften Modellen darstellen.

Machbarkeitsstudie zur Informationsweitergabe für Stoffe in sicheren Erzeugnissen in den außereuropäischen Lieferketten

Die Anwendung sicherer Chemikalien in der Wertschöpfungskette wird sich nur verbreiten, wenn Stoffanwender die notwendigen Informationen erhalten. Artikel 7 der REACH VO bildet die Grundlage für Anforderungen an Chemikalien in Erzeugnissen. Darin werden die Hersteller und Importeure verpflichtet bei bestimmungsgemäßer Freisetzung eines Stoffes ein Registrierungsdossier einzureichen bzw. die Agentur zu unterrichten wenn SVHC größer als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ein Problembereich für den Vollzug sind Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland, da nur wenig Daten zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen vorliegen oder bekannt sind und diese nicht der Zulassung unterliegen. Die Anforderungen für Chemikalien in Erzeugnissen in REACH insgesamt sind kein ausreichender Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken und benachteiligen in der Regel innereuropäische Hersteller. Es ist daher wichtig, die Schwachstellen dieser Anforderungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten bei Anwenderinformation zu identifizieren. Im ersten Schritt des Vorhabens sollen existierende Instrumente zur Datenweitergabe in der Lieferkette analysiert werden. Darauf basierend sollen für die Akteure (Hersteller, Importeure, Händler) Instrumente zur Weitergabe von Informationen in den Lieferketten geschaffen werden.Dadurch soll die Informationsweitergabe zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen sichergestellt werden. In einen weiteren Schritt sollen Szenarien entwickelt werden, die eine anforderungsgemäße, ausreichende Kommunikation der Daten zu Erzeugnissen in der Wertschöpfungskette ermöglichen. Die Möglichkeiten zur Datenbeschaffung und die Form der Weitergabe soll an die spezifischen Anforderungen an Erzeugnisse, die nach Europa importiert werden, angepasst werden. Ziel ist, Umwelt und Gesundheit zu schützen.

Gasschwemme erreicht Europa: Starke Effekte auf Preise, Sicherheit und Marktstruktur

Die Gasschwemme läutet eine Zeitenwende auf dem europäischen Gasmarkt ein. Der freie Gaspreis wird zur neuen Benchmark und bestimmt den Preistrend. Das neue Preisumfeld bringt viele Chancen und Herausforderungen für Haushalts- und Industriekunden, Stadtwerke, Regionalversorger, freie Händler, Newcomer, Kraftwerksbetreiber, Importeure und Gasproduzenten. Betroffen sind die traditionellen Langfristverträge und typische Großprojekte - rund um Pipelinebau, LNG-Infrastruktur und Gasspeicher. Die Versorgungssicherheit steigt, auch weil die Schwemme die Gas-OPEC schwächt.

Politikinstrumente zum Klimaschutz durch Effizienzsteigerung von Elektrogeräten und -anlagen in den Privathaushalten, Büros und im Kleinverbrauch

A) Problem: Die Privathaushalte und der Kleinverbrauch haben durch ihren Anteil am Stromverbrauch auch einen wesentlichen Anteil an dem C02-Ausstoß in Deutschland. B) Handlungsbedarf: In dem UFOPLAN-2000-Vorhaben 'Klimaschutz durch Effizienzsteigerung von Geräten und Anlagen - Potentiale', FKZ 29897346, wurden bedeutende Einsparpotentiale bei der Stromnutzung durch Elektrogeräte und -anlagen in den Privathaushalten, dem Kleinverbrauch und in den sonstigen Büros ermittelt. Die Maßnahmen, die geeignete sind, diese Potentiale auszuschöpfen, sollen identifiziert werden. C) Ziel des Vorhabens: Mit Blick auf die Minderung von Treibhausgasemissionen, vor allem C02, durch eine Verringerung des Strombedarfes von Elektrogeräten und -anlagen in dem genannten Bereich sollen verschiedene hierfür geeignete Instrumente untersucht werden. Dafür sind folgende Schritte vorgesehen: 1. Untersuchungen der bisherigen und laufenden Aktivität zur Steigerung der Energieeffizienz in dem genannten Bereich, die in der EU, anderen europäischen Staaten sowie im internationalen Rahmen (Klimakonvention, IEA/OECD, ECE, ISO, WTO usw.) erfolgt. 2. Untersuchung geeigneter Instrumente, insbesondere Selbstverpflichtung/Vereinbarungen mit Herstellern/Händlern/Importeuren, Ordnungsrecht sowie anderer Maßnahmen (Umweltzeichen, Kennzeichnung, Beratung, Information usw.). 3. Schätzung des durch Umsetzung der untersuchten Instrumente ausschöpfbaren Potentials.

Identifikation nicht-nuklearer Projekte für die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit

Das Öko-Institut und die Forschungsstelle für Umweltpolitik beraten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in der Umweltpolitik. Dabei geht es um die Einleitung eines Konsultationsprozesses, der dazu dient, Projekte im nicht-nuklearen Bereich zu identifizieren und zu entwickeln. Diese Projekte sollen ökologische Entlastungen bewirken unter den spezifischen Bedingungen der Ukraine (schlechte Energieeffizienz, Energieimportabhängigkeit, Non payment-Probleme etc.) umsetzbar sein einen möglichst effizienten Mitteleinsatz vorsehen sowie in weitgehender Abstimmung mit ukrainischen Regierungsstellen vorbereitet und durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Projektträger auf ukrainischer und deutscher Seite identifiziert, die in der Lage sind, derartige Projekte zu übernehmen bzw. durchzuführen.

Umwelt und Aussenhandel

Untersucht wird, wie sich Umweltschutz und Aussenhandel wechselseitig beeinflussen. Dabei werden insbesondere im Rahmen eines staatlichen Duopols Fragen des internationalen Wettbewerbs angesprochen sowie Moeglichkeiten regulierender Eingriffe analysiert.

REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.

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