Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate (2005/270/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17. April 2019, zu erfolgen.
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.
Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert.
Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % bzw. um 47 kt auf 18,91 Mio. Tonnen an. Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch.
Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen.
In Deutschland darf aus der EU importiertes gebeiztes Saatgut ausgebracht werden, selbst wenn
es mit Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, welche keine Zulassung in Deutschland besitzen.
Aus diesem möglichen Defizit im EU Recht, welches zum Zeitpunkt der Verhandlungen zur
Pflanzenschutzmittel Verordnung nicht abschätzbar war, ergibt sich eine Lücke in der
aktuellen Umweltrisikobewertung und Risikominimierung von Saatgutbeizen: Es ist weder
möglich, die spezifischen Risiken für die Umwelt durch die Ausbringung von gebeiztem Saatgut
in Deutschland abzuschätzen, noch geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen.
Ziel dieser Marktstudie ist, Gründe für den Import und die Verwendung von gebeiztem Saatgut
zu beleuchten und Informationen bezüglich der Menge und eingesetzten Pflanzenschutzmitteln
zu geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sollen potenzielle, bisher noch nicht bei der
Risikobewertung von Saatgutbeizen berücksichtigte Risiken für die Umwelt identifizieren, die
durch die Ausbringung von importiertem gebeiztem Saatgut spezifisch für den Naturhaushalt
in Deutschland entstehen können. Darauf basierend sollen mögliche Ansätze für die
Risikobewertung und Risikominimierung von gebeiztem Saatgut auf regulatorischer Ebene
erarbeitet werden.