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Elektrokohle Lichtenberg

Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.

Modellvorhaben 'Untersuchung der Konservierbarkeit und Hydrophobierbarkeit salzbelasteter Sandsteinoberflaechen einschliesslich zur Dichtigkeit von Daechern aus Sandstein' anhand Cottaer Sandsteins der Lukaskirche in Zwickau

Entwicklung und Erprobung eines neuen emissionsarmen Verfahrens zur Kunstharzimpraegnierung von Bauteilen mit direkter Rueckgewinnung des Impraegnierharzes zwecks Wiedereinsatz

Stabilisierte Ultrafiltrationsmembranen mit integrierter Anti-Fouling-Oberfläche - Verbesserung von Stabilität und Performance

Stabilisierte Ultrafiltrationsmembranen mit integrierter Anti-Fouling-Oberfläche - Verbesserung von Stabilität und Performance, Hydro4F - Stabilisierte Ultrafiltrationsmembranen mit integrierter Anti-Fouling-Oberfläche - Verbesserung von Stabilität und Performance

Detoxifizierung von mit Steinkohlenteeroel impraegnierten Hoelzern durch Pilze

Humine zur Imprägnierung und Verklebung von Holz

PFAS sollen EU-weit beschränkt werden

<p>Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Dieser wurde nun veröffentlicht. In Zukunft sollen – mit Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden.</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠ steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFC#alphabar">PFC</a>⁠ abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie z.B. Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen.</p><p>PFAS sind hauptsächlich menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher mit dem nun veröffentlichten Vorschlag diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“</p><p>Für Verbraucher*innen gibt es wenig Möglichkeiten zu erkennen ob Produkte PFAS enthalten und diese zu meiden. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend gekennzeichnete Produkte (z.B. GOTS oder Blauer Engel für Textilien). Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichtetem Einweggeschirr ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle.</p><p><strong>Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU</strong></p><p>Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. In der Chemikalienstrategie für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ hat die Europäische Kommission daher ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt um die Verwendung von PFAS und daraus entstehenden Kontaminationen zu adressieren. Die Beschränkung der gesamten Gruppe der PFAS in der EU Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist Teil dieses Maßnahmenpakets. Der vorgelegte Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist einer der seit der Einführung der REACH Verordnung. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf beteiligten Länder dazu verschiedene PFAS, ihre Verwendungen und die Risiken, die sie für Mensch und Umwelt darstellen können, untersucht. Sie haben zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, um Informationen für die Verwendung dieser Stoffe zu sammeln, und alle eingegangenen Informationen geprüft.</p><p>Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Mögliche Beispiele dafür sind industrielle Prozesse wie die Herstellung von Halbleitern, persönliche Schutzausrüstung für Rettungs- und Sicherheitskräfte, oder Medizinprodukte. Auf diese Weise sollen weitere Emissionen in die Umwelt möglichst weitreichend reduziert werden. Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung von PFAS in vielen Produkten wie z.B. beschichtetem Kochgeschirr, Textilien, Nahrungsmittelverpackungen oder Imprägnierungen für Outdoor-Ausrüstung zukünftig nicht mehr erlaubt sein. In diesen Bereichen stehen bereits geeignete Alternativen zur Verfügung.</p><p><strong>Nächste Schritte</strong></p><p>Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden im März 2023 prüfen, ob die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Wenn dies der Fall ist werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation des vorgelegten Dossiers soll am 22. März 2023 beginnen. Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationsveranstaltung organisiert, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitzustellen. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden</p><p>Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Webseite der <a href="https://echa.europa.eu/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term">ECHA</a> eingesehen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

Entwicklung von biobasierten Klebstoffen mit Flammschutzwirkung als Mehrwert für Holzwerkstoffe

EnOB: Nachwachsende Bau- und Werkstoffe für die Kreislaufwirtschaft, Teilvorhaben: Thermokonsolidierung

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