<p> <p>Produkte aus recyceltem statt neu aus Erdöl hergestelltem Kunststoff sind umweltfreundlicher. Die Herkunft des Kunststoffabfalls und den tatsächlichen Rezyklatgehalt der Produkte sollen Zertifikate belegen. Doch wie aussagekräftig sind sie? Eine Untersuchung von zehn Zertifizierungssystemen im Auftrag des UBA zeigt erhebliche Unterschiede bei Untersuchungsumfang und -tiefe und bei der Transparenz.</p> </p><p>Produkte aus recyceltem statt neu aus Erdöl hergestelltem Kunststoff sind umweltfreundlicher. Die Herkunft des Kunststoffabfalls und den tatsächlichen Rezyklatgehalt der Produkte sollen Zertifikate belegen. Doch wie aussagekräftig sind sie? Eine Untersuchung von zehn Zertifizierungssystemen im Auftrag des UBA zeigt erhebliche Unterschiede bei Untersuchungsumfang und -tiefe und bei der Transparenz.</p><p> Zertifikate wichtig für glaubwürdigen Nachweis des Umweltnutzens <p>Aus recycelten Kunststoffabfällen gewonnene Kunststoffe, sogenannte Recycling-Kunststoffe oder Kunststoffrezyklate, sind in der Regel mit weniger schädlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltwirkungen verknüpft als Kunststoffe, die aus Rohöl hergestellt werden (sogenannte „virgin“-Kunststoffe). Deshalb sind Produkte aus Recycling-Kunststoffen meist die nachhaltigere Wahl, und viele Unternehmen bewerben ihre Produkte mit entsprechenden Hinweisen, dass recycelter Kunststoff eingesetzt wurde.</p> <p>Weil einem Kunststoff jedoch grundsätzlich nicht angesehen werden kann, ob es sich um Recycling- oder „virgin“-Kunststoff handelt, und selbst Labortests hierüber nicht sicher Auskunft geben können, bedarf es für eine glaubwürdige Kommunikation des Rezyklatgehaltes gegenüber Verbraucherinnen*Verbrauchern oder gewerblichen Kundinnen*Kunden einer Überprüfung der Lieferkette und Herstellungsprozesse – von der Anlieferung des Kunststoffabfalls bis zur Auslieferung des rezyklathaltigen Produkts – durch unabhängige Dritte. Sogenannte Zertifizierungssysteme bieten eine solche Kontrolle und Verifizierung als Dienstleistung an, und viele Hersteller von Produkten aus Recycling-Kunststoffen nutzen deren Zertifikate als Nachweis für die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Werbeaussagen.</p> <p>Das Umweltbundesamt begrüßt den Einsatz von Recycling-Kunststoffen als wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Konsum. Aus diesem Grund wird unter anderem für viele Produktgruppen des „Blauen Engels“ – dem Umweltzeichen der deutschen Bundesregierung – der Einsatz von Recycling-Kunststoffen gefordert, was durch die Hersteller, welche ihre Produkte mit dem „Blauen Engel“ auszeichnen lassen möchten, durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden muss. Vor diesem Hintergrund hatte das Umweltbundesamt ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, im Rahmen dessen eine Auswahl von zehn (von insgesamt über 30 recherchierten) Zertifizierungssystemen umfassend und detailliert analysiert und bewertet wurde. </p> Zertifizierungssysteme unterscheiden sich erheblich <p>Im Ergebnis haben die Forscher*innen des Ecologic Instituts und des Instituts für Energie und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> an der Hochschule Bremen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Zertifizierungssystemen festgestellt. Diese Unterschiede betreffen zum einen den jeweiligen <strong>Zertifizierungsgegenstand</strong>, wobei drei Grundtypen unterschieden werden können: </p> <ol> <li>Zertifizierung eines Recyclingprozesses oder -betriebes, </li> <li>Zertifizierung eines rezyklathaltigen Kunststoffes als Werkstoff bzw. Zwischenprodukt oder </li> <li>Zertifizierung eines Endprodukts, das rezyklierten Kunststoff enthält. </li> </ol> <p>Zum anderen unterscheiden sich die untersuchten Systeme hinsichtlich der <strong>Aspekte</strong>, welche im Zuge der Zertifizierung konkret adressiert werden. Hierbei geht es beispielsweise um die Bestätigung der Herkunft der verwendeten Kunststoffabfälle, das heißt, ob die verwendeten Abfälle aus der haushaltsnahen Sammlung („Gelber Sack“) stammten oder Gewerbe- bzw. Industrieabfälle waren. Weitere relevante Gesichtspunkte betreffen das angewandte Recyclingverfahren, also ob die Abfälle mechanisch oder chemisch recycelt wurden, sowie ob und in welchem Umfang beim Recycling- und Herstellungsprozess Maßnahmen des Umweltschutzes umgesetzt wurden. Diese und weitere Eigenschaften der Lieferkette und Herstellungsprozesse von Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Produkten sind insofern von Bedeutung, als dass der Beitrag für den Umwelt- und Ressourcenschutz je nach Verfahren und eingesetzten Abfällen unterschiedlich hoch ausfällt.</p> Mangel an Transparenz <p>Besonders auffällig ist, dass viele der untersuchten Systeme nicht hinreichend transparent darüber Auskunft geben, worauf sie bei der Zertifizierung tatsächlich achten und wie sie im Rahmen der sogenannten Audits die Einhaltung der Zertifizierungskriterien in der Praxis überprüfen. Dies ist problematisch, weil ohne diese Informationen nicht nachvollziehbar ist, in welchem Umfang und in welcher Tiefe die zertifizierten Prozesse oder Produkte kontrolliert worden sind. Für drei der analysierten Systeme waren so wenige Informationen verfügbar, dass eine Bewertung nur sehr eingeschränkt und nur unter Vorbehalt möglich war. Die Hälfte der untersuchten Systeme reagierte zudem nicht auf Anfragen bzw. stellte die notwendigen Informationen auch auf direkte Nachfrage nicht zur Verfügung.</p> <p>Dieser Befund macht deutlich, dass beim Kauf von Produkten aus Recycling-Kunststoffen sehr genau hingeschaut werden sollte, nach welchem Zertifizierungssystem der Rezyklatgehalt zertifiziert wurde, und dass zumindest bei einigen Zertifizierungen Zweifel an deren Robustheit und Glaubwürdigkeit angebracht sind. </p> <p>Welche Leistungsmerkmale die untersuchten Zertifizierungssysteme im Einzelnen aufweisen und wie sie im Rahmen der durchgeführten Bewertung jeweils abgeschnitten haben, können alle Interessierten im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-bewertung-von-zertifizierungssystemen-fur">Gutachten „Analyse und Bewertung von Zertifizierungssystemen für Recycling-Kunststoffe</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 130/2026) nachlesen. Dieses enthält unter anderem eine detaillierte Bewertungsmatrix, in welcher alle zehn untersuchten Systeme einander gegenübergestellt sind. Des Weiteren wird jedes System in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-bewertung-von-zertifizierungssystemen-fur">Steckbrief</a> ausführlicher vorgestellt. Ausgewählte Kernergebnisse sind in diesem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/analyse-bewertung-von-zertifizierungssystemen-fuer">Kurz-Dokument</a> zusammengefasst. </p> <p><strong>Umweltzeichen Blauer Engel nur mit glaubwürdigem Zertifikat</strong></p> <p>Das <a href="https://www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien#UZ30a-2024">Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen</a> (DE‑UZ 30a) wird an Kunststoffprodukte verliehen, welche bestimmte Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Hierzu zählt neben einem Ausschluss bzw. einer Minimierung vieler umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe auch die Vorgabe, dass mindestens 80 Prozent des eingesetzten Kunststoffs sogenannte „Post Consumer“-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rezyklate">Rezyklate</a> (PCR; Haushalts-/Gewerbeabfälle) aus dem mechanischen Recycling sein müssen, was durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachgewiesen werden muss. Das nun vorliegende Sachverständigengutachten hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, hierfür geeignete Zertifizierungssysteme zu identifizieren. Darüber hinaus beinhalten die Ergebnisse des Gutachtens eine Kriterienliste und Methodik, mithilfe derer zukünftig weitere Zertifizierungssysteme eigenständig durch das UBA oder Dritte analysiert und bewertet werden können. Derzeit werden beim „Blauen Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen Zertifikate von RecyClass und GRS (die im vorliegenden Ranking am besten abgeschnitten haben) sowie das ECVP("Environmental Claim Validation Procedure for Recycled Content“)-Zertifikat von UL Solutions akzeptiert.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Gewerbe- und Industrieabfaelle weisen ein hohes Verwertungspotential auf. Die Moeglichkeiten zur Verwertung sind bei weitem noch nicht ausgeschoepft. Insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben bestehen noch Informationsdefizite. Hier setzt die Beratung ein, um moeglichst viele Abfaelle einer Verwertung zuzufuehren. Die entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Logistik werden angesprochen. Die Abfallstoffe umfassen unter anderem Verpackungsmaterialien, Reststoffe aus der Produktion, besonders ueberwachungsbeduerftige Abfaelle (Sonderabfaelle). Im Rahmen des Projektes werden auch Ruecknahmemoeglichkeiten fuer Altprodukte (z.B. Elektrogeraete) eroertert.
bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Die Region “Industriegebiet Spree” – das heutige ökologische Großprojekt Berlin – befindet sich im Süd-Osten von Berlin und umfasst mit einer Fläche von mehr als 19 km² die größte zusammenhängende Industrieregion der Hauptstadt. Erste Hinweise auf die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen reichen bis ins Jahr 1846 zurück. Nicht zuletzt aufgrund des steigenden Wasserverbrauchs durch die industrielle Entwicklung wurden die Wasserwerke Johannisthal (1901 bis 1908) und Wuhlheide (1914 bis 1916) errichtet und in Betrieb genommen. Der das Großprojekt im Süden begrenzende Teltowkanal wurde zusammen mit dem Britzer Zweigkanal in den Jahren 1901 bis 1906 gebaut. Festgestellte Schadstoffbelastungen im Rohwasser der Wasserwerke führten dazu, dass Förderbrunnen im Bereich der Westgalerie des Wasserwerkes Wuhlheide abgeschaltet und die gesamte Fördergalerie “Alte Königsheide” im Wasserwerk Johannisthal in den Jahren 1989 bis 1991 schrittweise aus der Nutzung herausgenommen werden mussten. Die hauptsächlichen gefahrenrelevanten Schadstoffbelastungen des Bodens bestehen aus Mineralölkohlenwasserstoffen, Cyaniden, Arsen, Pestiziden und lokal auch Schwermetallen. Diese Kontaminationen sind im Wesentlichen an die flächig verbreiteten alten Aufschüttungsmaterialien gebunden, die vielfach über Jahrzehnte hinweg abgelagerte Industrieabfälle enthalten. Die Aufschüttungshorizonte weisen zumeist Mächtigkeiten von einem bis zu drei Metern auf und reichen teilweise bis in den grundwassergesättigten Bereich. Das Grundwasser ist nahezu flächig mit Kohlenwasserstoffen (im Wesentlichen leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, untergeordnet aromatische Kohlenwasserstoffe und Mineralölkohlenwasserstoffe), Cyaniden, Schwermetallen und z.T. Arsen und Anilinverbindungen belastet. Im Rahmen der Schutzgutbetrachtung hatte bzw. hat der Schutz der Wasserwerke und somit die Trinkwasserversorgung Berlins oberste Priorität. Das Verwaltungsabkommen in seiner ersten Fassung vom 01.12.1992 über die Finanzierungsregelung der ökologischen Altlasten im Bereich der Unternehmen der ehemaligen Treuhandanstalt beinhaltet in § 2 die Festlegung sogenannter ökologischer Großprojekte. Mit Beschluss vom 11.05.1993 wurde die “Region Industriegebiet Spree” in Berlin als ökologisches Großprojekt bestätigt. Dies bedeutet, dass auf allen Flächen, die in den Grenzen des Großprojektes liegen und den Regelungen des Verwaltungsabkommens unterfallen, die Gefahrenabwehrmaßnahmen kostenseitig nach Abzug der Eigenanteile mit 75 % Bundesmitteln und 25 % Landesmitteln saniert werden. Um dem dringendsten Handlungsbedarf für Maßnahmen der Gefahrenabwehr nachzukommen, wurden Ende 1994 zunächst sogenannte “vorgezogene Maßnahmen” beschlossen. Parallel zur Abarbeitung der vorgezogenen Maßnahmen verständigten sich Land und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf ein Sanierungsrahmenkonzept, das im Herbst 1995 vorgelegt und mit Ausnahme des hierin ausgewiesenen geschätzten Finanzrahmens von beiden Parteien einvernehmlich verabschiedet wurde. Das im Rahmenkonzept herausgearbeitete vorrangige Schutzziel, an dem sich die Sanierungsmaßnahmen orientieren, besteht darin, dass zukünftig keine schadstoffbelasteten Grundwässer die Trinkwasserfassungsanlagen erreichen, das heißt weitere Schadstoffausbreitungen wirksam unterbunden und die maßgeblichen Eintragsquellen von Schadstoffen in das Grundwasser beseitigt bzw. gesichert werden. Da die flächenmäßige Ausdehnung des Großprojektes für eine detaillierte und grundstücksbezogene Gesamtbearbeitung zu groß bemessen war, wurde im Ergebnis des Sanierungsrahmenkonzeptes das Großprojektgebiet mit Beschluss vom 24.04.1996 in insgesamt 9 Teilsanierungsgebiete (TSG) untergliedert. Dabei konzentrieren sich die TSG 1 bis 3 im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Wuhlheide und die TSG 4 bis 9 im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal. Für jedes Teilsanierungsgebiet wurde ein Teilsanierungskonzept erarbeitet. Die Erstellung der Teilsanierungskonzepte erfolgte in den Jahren 1997 bis 1998 durch unabhängige Ingenieurbüros. Zwischen Anfang Februar 1998 und Dezember 1999 wurden mit Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe alle Teilsanierungskonzepte mit den darin enthaltenen Zeit- und Maßnahmenplänen sowie die übergeordneten Maßnahmen Grundwassermonitoring, Sicherung des Wasserwerks Johannisthal und das Projektmanagement verabschiedet. Der insgesamt bestätigte Finanzrahmen beträgt (ohne die vorgezogenen Maßnahmen) 107,628 Mio. €. Davon wurden zunächst 55,400 Mio. € als Teilfinanzrahmen und 11,853 Mio. € für Einzelmaßnahmen freigegeben. Durch weitere Beschlüsse in den Jahren 2010, 2014, 2018 und 2022 hat sich der aktuell freigegebene Teilfinanzrahmen für den Zeitraum 2023 bis 2027 auf 101,685 Mio. € erhöht. Erforderliche Planungen für einen weiteren Teilfinanzrahmen (2028 bis 2032) werden Bund und Land in den Jahren 2026 und 2027 beginnen und abschließend in 2027 bestätigen. In den letzten 32 Jahren wurden auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mehr als 35 Grundwasserreinigungsanlagen errichtet und betrieben. Derzeit sind noch 18 Grundwasserreinigungsanlagen im Bereich des Großprojektes zur Sicherung der Wasserwerksstandorte Wuhlheide und Johannisthal in Betrieb. Die Förder- und Reinigungsleistung dieser Anlagen beläuft sich auf insgesamt ca. 805,0 m³/h (Stand 12/2025). Zur Verhinderung von Ausgasungen und zur Unterstützung der Grundwassersanierung bei Schadensfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen (insbesondere LCKW und FCKW), wurden auf einer Vielzahl von Standorten nachgewiesene Belastungsquellen im Boden mittels einer Bodenluftsanierung gereinigt. Insgesamt wurden 18 Absauganlagen errichtet und in Betrieb genommen. Insgesamt wurden über 2 Millionen Tonnen Boden und Bauschutt als gefährliche Abfälle entsorgt. Hinzu kommen 64.000 Tonnen belastete Gewässersedimente aus dem Teltowkanal, die zum Schutze des Wasserwerks Johannisthal entfernt wurden. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen belaufen sich bis Ende 2025 auf ca. 293,2 Millionen Euro, wovon 205,2 Millionen Euro vom Bund übernommen wurden. In diesen Zahlen sind die Eigenanteile der Freigestellten für die Sanierungsmaßnahmen in der Regel in Höhe von 10 % nicht enthalten. Die jährlichen Ausgaben seit 1994 zeigt die Abbildung der Sanierungskosten. Hieraus ist zu erkennen, dass seit 1996 im Durchschnitt ca. 9 Millionen Euro pro Jahr zur Umsetzung der Maßnahmen benötigt wurden. Im ökologischen Großprojekt Berlins sind nahezu alle gefahrenrelevanten grundstücksübergreifenden und grundstücksbezogenen Maßnahmen begonnen worden. Eine Vielzahl von Grundstücken konnte bereits abschließend saniert und einer neuen Nutzung übergeben werden. Auf der Grundlage der heutigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung des Großprojektes bis zum Jahr 2030 hinsichtlich der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen sein wird. Einige grundstücksbezogene Grundwassersanierungen sowie Abwehrmaßnahmen in den Transferbereichen zu den Wasserwerksbrunnen müssen darüber hinaus langfristig weiterbetrieben werden. Hinzu kommen dauerhaft zu überwachende Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Dichtwände oder Oberflächenversiegelungen. Es wurde mit dem Bund vereinbart, die Sanierungszeiten in einigen wesentlichen Schadstoff-Transfergebieten in den nächsten 5 Jahren durch die Einleitung zusätzlicher hydraulischer Aktivitäten mit dem Ziel einer gezielten Schadstoffbeseitigung zu minimieren. Die dazu notwendigen Planungen befinden sich teilweise bereits in der aktiven Umsetzungsphase bzw. in der Vergabe der Planungsleistungen.
Holz, einschließlich Altholz, kommt eine wichtige Rolle als erneuerbarer Energieträger zu. Die energetische Nutzung von Biomasse kann wichtige Beiträge zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz liefern. In Deutschland werden zur Zeit jährlich ca. 5 Mio. t Altholz ohne weitere stoffliche oder energetische Nutzung deponiert, rund 2 Mio. t werden exportiert. Es werden daher aus heutiger Sicht zusätzliche Kapazitäten zur energetischen Nutzung von Altholz benötigt. Hinzu kommt, dass nach Auslaufen der Übergangsregeln der TA Siedlungsabfall im Jahr 2005 die Deponierung von Altholz nicht mehr gestattet sein wird. Die Bio-Energiewerk Warendorf (BEW) GmbH & Co. KG beabsichtigt, regional anfallendes Aufkommen an unzerkleinertem Industrierestholz und Strauchschnitt in einem neu zu errichtenden 13 MW-Biomasse-Heizkraftwerk energetisch zu verwerten. Das emissionsseitig und energetisch optimierte Heizkraftwerk soll in einem Energieverbund mit dem ortsansässigen Industriebetrieb Warendorfer Hartsteinwerke, einer noch zu errichtenden Klärschlamm- und Strauchschnitttrocknungsanlage und der örtlichen, kommunalen Kläranlage betrieben werden. Das Biomasse-Heizkraftwerk wird die Warendorfer Hartsteinwerke mit Prozesswärme und Strom, die Kläranlage mit Strom und die Trocknungsanlage mit Niedertemperaturwärme versorgen. Überschussstrom wird in das öffentlich Stromnetz eingespeist. Zur Vermeidung von Geruchsemissionen wird die Abluft der Trocknungsanlage im Heizkraftwerk als vorgewärmte Verbrennungsluft genutzt. Der in der Trocknungsanlage behandelte Strauchschnitt wird im Heizkraftwerk als Brennstoff eingesetzt, der getrocknete Klärschlamm wird an das örtliche Klärwerk zurückgeführt und extern verbrannt. Durch die energetische Verwertung von jährlich 27.000 t Industrierestholz und 3.000 t Strauchschnitt in der geplanten, dezentralen Anlage zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung sollen ca. 88 Mio. kWh/a fossile Energieträger substituiert und pro Jahr ca. 40.000 t CO2-, 10 t Staub-, 213 t SO2-, 85 t NOx- und 33 t CO-Emissionen vermieden werden. Das Vorhaben wird einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer nachhaltigen Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien leisten. Zudem trägt das Projekt zur Verminderung von Treibhausgasemissionen bei. Dabei ist insbesondere auf den vorgesehenen Energieverbund im Sinne einer kooperativen Kraft-Wärme-Wirtschaft hinzuweisen. Das Vorhaben wird durch ein umfangreiches Messprogramm begleitet und somit Erkenntnisse liefern, wie Altholz in feuerungs- und emissionsseitig optimierten, dezentralen Holzheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung im Verbund mit anderen Anlage genutzt werden kann und mit welcher Wirtschaftlichkeit dies machbar ist.
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung und die Weiterentwicklung von Konzepten fuer das betriebliche Abfallmanagement in der chemischen Industrie. Die Erfahrungen in mehreren internationalen Standorten eines Pharmaunternehmens werden ausgewertet. Die Konzepte werden in einer Anzahl von Schritten zerlegt: Ist-Analyse, Schwachstellenanalyse, Entwicklung von Sollkonzepten, Entwicklung von Standardanweisungen usw. Die Erfahrungen zeigen, dass das Abfallmanagement eine besondere Stellung im Umweltmanagement einnimmt. Es setzt lange vor der Entstehung des Abfalls an, z.B. beim Einkauf und bei der FuE, und schafft die notwendige Transparenz, um die Umwelt zu schonen und Kosten zu sparen.
Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 808 |
| Kommune | 4 |
| Land | 43 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 16 |
| Wissenschaft | 184 |
| Zivilgesellschaft | 75 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 796 |
| Infrastruktur | 2 |
| Text | 15 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 799 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 747 |
| Englisch | 107 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 13 |
| Keine | 648 |
| Webseite | 163 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 522 |
| Lebewesen und Lebensräume | 599 |
| Luft | 376 |
| Mensch und Umwelt | 810 |
| Wasser | 365 |
| Weitere | 820 |