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Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  11b Projektmanager §  11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Bewertung wassergefährdender Stoffe - Datenbank RIGOLETTO

In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.

HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung, SynErgie3: Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung

ZEMA - Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.

Bioenergieanlagen (Landkreis Göttingen)

Standorte der vorhandenen Bioenergieanlagen im Landkreis Göttingen. Es handelt sich um Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Biogas) aus Biomasse durch Vergärung. Biogas stellt eine wichtige und vielseitige Form der Bioenergie aus der Landwirtschaft dar. Die neuen Anlagen setzen fast ausnahmslos nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) wie Mais, Getreide, Hirse, Zuckerrüben, Sonnenblumen und teilweise Aufwuchs von Grünland mit oder ohne Gülle ein. Biogas wird derzeit überwiegend dezentral produziert und als Strom- und Wärmelieferant genutzt. Aufgrund dieser Dezentralität der Anlagen, die dadurch begründet ist, dass das primäre Ausgangsmaterial für die Biogaserzeugung wie Gülle oder Energiepflanzen aufgrund der niedrigen Energiedichte aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht über längere Distanzen transportiert werden kann, ist die Integration guter Wärmenutzungskonzepte nicht immer möglich.

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus. In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 m NHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

IED-, EPRTR-, SEVESO-Anlagen HWRM-RL 2. Zyklus

Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie

<p> <p>Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf.</p> </p><p>Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf.</p><p> Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR (<strong>P</strong>ollutant <strong>R</strong>elease and <strong>T</strong>ransfer <strong>R</strong>egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse <a href="https://thru.de/">www.thru.de</a> der Öffentlichkeit frei zugänglich.</p> <p>Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung:</p> <ul> <li>das <a href="https://unece.org/environment-policy/publications/guidance-protocol-pollutant-release-and-transfer-registers">PRTR-Protokoll</a> der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/unece">UNECE</a>) vom 21. Mai 2003,</li> <li>die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0166">Europäische Verordnung 166/2006/EG</a> vom 18. Januar 2006 und</li> <li>das deutsche <a href="https://thru.de/wp-content/uploads/2024/06/SchadRegProtAG.pdf">PRTR-Gesetz</a> vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist.</li> </ul> <p>Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor.</p> <p>Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele:</p> <ul> <li>Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden.</li> <li>Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/hochofen_industrieblick_fotolia_36410281_m.jpg"> </a> <strong> Emissionen bei einem Umfüllvorgang im Stahlwerk </strong> Quelle: industrieblick / Fotolia.com </p><p> Umweltbelastende Emissionen aus der Metallindustrie <p>Industrieanlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen mit negativen Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Zur Metallindustrie werden die Bereiche Eisen- und Stahlerzeugung, die Gewinnung von Nichteisenrohmetallen, die Gießerei-Industrie sowie die metallverarbeitende Industrie gezählt.</p> <p>Die deutsche Metallindustrie nimmt innerhalb der Europäischen Union eine bedeutende Rolle ein, da Deutschland hinsichtlich der Produktion von Stahl und Nichteisenmetallen führend ist.</p> <p>Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt über ihre Emissionen in die Luft, in die Gewässer und in den Boden berichten, wie auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert (vgl. Anhang II der europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister-Verordnung<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0166"> (E-PRTR-VO)</a>) oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Industriebetriebe aus der Metallbranche, die eine Tätigkeit nach der europäischen PRTR-Verordnung ausüben und Emissionen in die Luft und in Gewässer freisetzen, die den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, betrachtet.</p> <p>Für das PRTR-Berichtsjahr 2024 haben insgesamt 87 berichtspflichtige PRTR-Betriebe der Metallindustrie Freisetzungen in Luft und in Gewässer berichtet. Die Karte „Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2024“&nbsp;zeigt die Verteilung aller Metallbetriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.</p> <p>Im Wesentlichen wurde die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft und in Gewässer aus folgenden Tätigkeitsbereichen der Metallbranchen berichtet:</p> <ul> <li>23 <strong>Eisenmetallgießereien&nbsp;</strong>mit einer Produktionskapazität &gt; 20 Tonnen pro Tag (t/d) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.d der E-PRTR-VO)</li> <li>21 Industriebetrieben der <strong>Roheisen- und Stahlerzeugung</strong> mit einer Kapazität &gt; 2,5 Tonnen pro Stunde (t/Std.)<strong>&nbsp;</strong>(PRTR-Tätigkeit Nr.2.b der E-PRTR-VO)</li> <li>14 Industriebetrieben zur Gewinnung von <strong>Nichteisenrohmetallen</strong> aus Erzen (PRTR-Tätigkeit 2.e.i der E-PRTR-VO)</li> </ul> <p>Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz inklusive sulfidische Erze (PRTR-Tätigkeit 2.a) werden im PRTR lediglich von einer Betriebseinrichtung gemeldet. Den Hauptanteil macht die Meldung von Emissionen in Luft aus.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Karte_Metall-2024_2026-03-30.jpg"> </a> <strong> Karte: Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2024 </strong> Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR </p><p> Emissionen aus Eisenmetallgießereien <p>Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag (t/d) stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Benzol und Naphthalin in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 6 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2024“). Im Jahr 2024 wurden zum Beispiel 154.000 t Kohlendioxid von berichtspflichtigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a>-Betrieben der Eisenmetallgießerei in die Luft abgegeben. Dies entspricht jedoch nur einem Anteil von 0,06 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft.</p> <p>Aus Eisenmetallgießereien werden keine Schadstofffreisetzungen in Gewässer an das PRTR berichtet.</p> <p>Eine Liste von Eisenmetallgießereien im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das <a href="https://app.stag.thru.de/detail-suche">Suchformular</a> auf <a href="https://thru.de/">www.thru.de</a>.</p> <p>Die Karte „Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2024“ zeigt die regionale Verteilung der Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 23 Betriebe, die im Jahr 2024 Schadstofffreisetzungen in die Luft berichteten. Die meisten Eisenmetallgießereien liegen in dem Bundesland Hessen (HE).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_TOP6-Luftschadstoffe-Eisenmetallgie%C3%9Fereien_2026-03-30.png"> </a> <strong> Tab: TOP 6 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2024 </strong> Quelle: Thru.de <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_TOP6-Luftschadstoffe-Eisenmetallgie%C3%9Fereien_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (44,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_TOP6-Luftschadstoffe-Eisenmetallgie%C3%9Fereien_2026-03-30.pdf">Tabelle als PDF</a> (41,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_TOP6-Luftschadstoffe-Eisenmetallgie%C3%9Fereien_2026-03-30.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Metall_Karte_Eisengiesserei-2024_2026-03-30.jpg"> </a> <strong> Karte: Betriebe der Eisenmetallgießerei mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2024 </strong> Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Metall_Karte_Eisengiesserei-2024_2026-03-30.jpg">Bild herunterladen</a> (524,73 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Emissionen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung <p>Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde (t/h) stoßen u.a. erhebliche Mengen an Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeloxiden in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a>-Betriebender Roheisen- und Stahlerzeugung 2024“). Im Jahr 2024 wurden z.B. 13,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 5,2 %&nbsp;an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Darüber hinaus werden Chloride, gesamtorganischer Kohlenstoff (TOC), und Fluoride vor allem in Gewässer freigesetzt (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus PRTR-Betriebender Roheisen- und Stahlerzeugung im 2024“). Im Jahr 2024 wurden z.B. Einleitungen von 4.280 t Chloriden von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung berichtet; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Chloriden in die Gewässer, ist dies jedoch nur ein Anteil von etwa 0,10 %.</p> <p>Eine Liste von Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das <a href="https://app.stag.thru.de/detail-suche">Suchformular</a> auf <a href="https://thru.de/">www.thru.de</a>.</p> <p>Die Karte „Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2024“ zeigt die regionale Verteilung der Roheisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2024. Dargestellt sind alle 21 Betriebe, die im Jahr 2024 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten Eisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Tab_TOP10-Luftschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.png"> </a> <strong> Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung 2024 </strong> Quelle: Thru.de <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Tab_TOP10-Luftschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (53,56 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Tab_TOP10-Luftschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.pdf">Tabelle als PDF</a> (42,12 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Tab_TOP10-Luftschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.xlsx">Tabelle als Excel</a> (228,98 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Tab_TOP10-Wasserschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.png"> </a> <strong> Tab: TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2024 </strong> Quelle: Thru.de <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Tab_TOP10-Wasserschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (46,10 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Tab_TOP10-Wasserschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.pdf">Tabelle als PDF</a> (33,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Tab_TOP10-Wasserschadstoffe-Roheisen-Stahlerzeug_2026-03-30.xlsx">Tabelle als Exce</a> (228,89 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Metall_Karte_Roheisen-Stahl-2024_2026-03-30.jpg"> </a> <strong> Karte: Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR... </strong> Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Metall_Karte_Roheisen-Stahl-2024_2026-03-30.jpg">Bild herunterladen</a> (531,50 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Emissionen aus der Gewinnung von Nichteisenrohmetallen <p>Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide und anorganische Fluorverbindungen in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 9&nbsp;Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2024“). Im Jahr 2024 wurden z.B. 706 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 0,27 % an der Gesamtmenge der im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prtr">PRTR</a> berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Außerdem werden von der Nichteisenmetall-Industrie Freisetzungen von sieben&nbsp;Wasserschadstoffen berichtet (siehe Tab. „TOP 5 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2024“). Im Jahr 2024 wurden z.B. 130.400 Kilogramm Fluoride von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in Gewässer abgegeben; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Fluoriden in die Gewässer, machte der Anteil 7,74 % aus.</p> <p>Eine Liste von Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie im PRTR, die Freisetzungen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das <a href="https://app.stag.thru.de/detail-suche">Suchformular</a> auf <a href="https://thru.de/">www.thru.de</a>.</p> <p>Die Karte „Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2024“ zeigt die regionale Verteilung der Nichteisenmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 14 Betriebe, die im Jahr 2024 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten dieser Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Tab_TOP9-Luftschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30_4.png"> </a> <strong> Tab: TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2024 </strong> Quelle: Thru.de <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Tab_TOP9-Luftschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30_4.png">Bild herunterladen</a> (53,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Tab_TOP9-Luftschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30_2.pdf">Diagramm als PDF</a> (42,11 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Tab_TOP9-Luftschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30_2.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (229,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Tab_TOP5-Wasserschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30.png"> </a> <strong> Tab: TOP 5 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2024 </strong> Quelle: Thru.de <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Tab_TOP5-Wasserschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (36,57 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Tab_TOP5-Wasserschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30.pdf">Tabelle als PDF</a> (40,94 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Tab_TOP5-Wasserschadstoffe-NE-Rohmetall-Industrie_2026-03-30.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Metall_Karte_Nichteisenrohmetall-2024_2026-03-30.jpg"> </a> <strong> Karte: Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.. </strong> Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Metall_Karte_Nichteisenrohmetall-2024_2026-03-30.jpg">Bild herunterladen</a> (528,59 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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