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Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-IED)

Der INSPIRE View Service stellt Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden in der Darstellung nach Kategorien von Tätigkeiten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU unterschieden: Energiewirtschaft (Nr. 1), Herstellung und Verarbeitung von Metallen (Nr. 2), Mineralverarbeitende Industrie (Nr. 3), Chemische Industrie (Nr. 4), Abfallbehandlung (Nr. 5), Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6), Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a, 6.1.b), Sonstige Tätigkeiten (Nr. 6 außer 6.1.a, 6.1.b, 6.6). Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Lärm in Ballungsräumen - Straßenverkehr - Pegelraster LNight - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

Reporting under the Industrial Emissions Directive 2010/75/EU and European Pollutant Release and Transfer Register Regulation (EC) No 166/2006 Ver 16.0 Feb. 2026 (Spatial data)

This metadata refers to the geospatial dataset representing the status of the EEA Industrial Reporting database as of 20 February 2026 (version 16). The release and emissions data cover the period 2007-2024 as result of the data reported under the E-PRTR facilities, 2017-2024 for IED installations and WI/co-WIs, and 2016-2024 for LCPs. These data are reported to EEA under Industrial Emissions Directive (IED) 2010/75/EU Commission Implementing Decision 2018/1135 and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) Regulation (EC) No 166/2006 Commission Implementing Decision 2019/1741. The dataset brings together data formerly reported separately under E-PRTR Regulation Art.7 and under IED Art.72. Additional reporting requirements under the IED are also included.

Strategische Lärmkarten 2022

Quellen des Gutachtens Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4. Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4 Internet: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/teyTn4WxHbuoizURwIz?0 (Zugriff am 23.02.2023) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.02.2023) Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI 2022: Hinweise zur Lärmkartierung – Dritte Aktualisierung -, Fassung vom 27.01.2022, Beschlussfassung durch die 143. Sitzung am 29. und 30 März 2022. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32002L0049 (Zugriff am 23.02.2023) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates: vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung vom 06.01.2011). Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1541686811384&rid=1 (Zugriff am 23.02.2023) Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission: vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. Anhang der Delegierten Richtlinie der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, C(2020) 9101 final, 21.12.2020. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015L0996 (Zugriff am 23.02.2023) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 13.03.2023) Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2022: Erarbeitung von Methoden und Strategien zur Optimierung der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, Bearbeitung durch Wölfel Engineering GmbH + Co. KG und SoundPLAN GmbH. Internet: slub.qucosa.de/api/qucosa%3A80332/attachment/ATT-0/ (Zugriff am 09.03.2023) SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/ (Zugriff am: 23.02.2023) Stylianos Kephalopoulos, Marco Paviotti, Fabienne Anfosso‐Lédée 2012: Common Noise Assessment Methods in Europe (CNOSSOS‐EU), EUR 25379 EN. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2012, 180 pp. Internet: publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC72550 (Zugriff am 09.03.2023) Umweltbundesamt 2021: Vergleichsrechnungen für die EU-Umgebungslärmrichtlinie, Texte 84/2021, Mai 2021. Download: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-05-31_texte_84-2021_vergleich_umgebungslaerm.pdf (Zugriff am 09.03.2023) Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1251) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 23.02.2023) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2022: Umgebungslärmkartierung des Flughafens Berlin Brandenburg (EDDB), 30.06.2022 im Auftrag des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Brandenburg Download: mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Laermkartierung-EDDB-Bericht-Laermkarten.pdf (Zugriff am 09.03.2023) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2023: Umgebungslärmkartierung Ballungsraum Berlin 2022 gemäß EG-ULR, 30.06.2022 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/laermkartierung_berlin_2022_projektbericht.pdf (Zugriff: 02.04.2022) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2023a: IMMI 30: „IMMI“ Release 20221111, Programm zur Schallimmissionsprognose, geprüft auf Konformität gemäß den QSI-Formblättern zu VDI 2714:1988-01, VDI 2720 Blatt1:1997-03, DIN ISO 9613-2:1999-10, Schall 03:1990/2015, RLS 90:1990 und gemäß TEST-20 der BAST für RLS-19:201 Internet: www.immi.eu/ (Zugriff am 09.03.2023) Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 23.02.2023) Umweltbundesamt (UBA): Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 23.02.2023) SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, Karte 07.01 Verkehrsmengen DTV 2019, 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2019/zusammenfassung/ SenSW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017: Umweltatlas Berlin, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2017, 1:50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2017/zusammenfassung/ SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) (o. J.): Geoportal Berlin / ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell -. SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) (o. J.): Geoportal Berlin / Detailnetz Berlin.

Lärm in Ballungsräumen - Straßenverkehr - Pegelraster LNight - Kartierung 2017

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

Lärm in Ballungsräumen - Schienenwege - Pegelraster LDEN - Kartierung 2017

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßenbahntrassen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnstrecken im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

Beste Verfügbare Technik

"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern. "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter

Lärm in Ballungsräumen - Straßenverkehr - Pegelraster LDEN - Kartierung 2017

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

Lärm in Ballungsräumen - Schienenwege - Pegelraster LDEN - Kartierung 2022

Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Lärmbelastung an Straßenbahntrassen und oberirdisch verlaufenden U-Bahnstrecken im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.

ARLANXEO Deutschland GmbH in Dormagen (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der ARLANXEO Deutschland GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-162004-300-0009323-0146) handelt es sich um Herstellung halogenhaltiger KW (NACE-Code: 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Herstellung halogenhaltiger KW. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden.

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