Im Rahmen des UFOPLAN 2008 wurde eine Literaturstudie vom Umweltbundesamt - FKZ 3708 61 300 - in Auftrag gegeben, die den jetzigen Stand des Wissens und den Forschungsbedarf im Bereich der Emission von nanoskaligen Partikeln aus Produkten im Verlauf ihres Lebenszyklus und ihre mögliche ökologische Relevanz zusammenfassen soll. Hierfür wurden Informationen zu nanoskaligem Silber, nanoskaligem Titandioxid, nanoskaligem Carbon Black, nanoskaligem Ceroxid - speziell für Wischtücher, Außenwandfarben, Füllstoff in Reifen und Additive im Kraftstoff - zusammengetragen und bewertet. Veröffentlicht in Texte | 52/2010.
Die Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien und Informationen zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Ein Schwerpunkt ist Dekarbonisierung / Defossilisierung, aber auch z.B. der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen werden thematisiert. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden als auch in Entwicklung befindliche Techniken werden untersucht, z. B. Herstellung von Wasserstoff, Ammoniak und Industrieruß, Methanol-to-Olefins, Fischer-Tropsch-Verfahren, Elektrifizierung von Steamcrackern, alternative Feedstocks, Minimierung des Chloreinsatzes, Möglichkeit des flexiblen Betriebs von Anlagen, allgemeine Techniken mit Umweltentlastungspotentialen. Veröffentlicht in Texte | 140/2024.
Die Modellierung des Umweltprofils „Ruß" umfasst die Aufwendungen und Emissionen der Herstellung von Industrieruß im Furnace-Prozess. Die berücksichtigten Vorprozesse sind die Extraktion und Transport der Rohstoffe. Neben Erdöl wird auch Erdgas als Energiequelle bilanziert. Das Inventar fußt auf Literaturdaten über zwei verschiedene Industrieruß-Arten. Import: 18879t Produktion: 684224t
Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Industrieruß durch Pyrolyse von kohlenwasserstoffhaltigen Materialien
Die Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien und Informationen zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Ein Schwerpunkt ist Dekarbonisierung / Defossilisierung, aber auch z.B. der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen werden thematisiert. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden als auch in Entwicklung befindliche Techniken werden untersucht, z. B. Herstellung von Wasserstoff, Ammoniak und Industrieruß, Methanol-to-Olefins, Fischer-Tropsch-Verfahren, Elektrifizierung von Steamcrackern, alternative Feedstocks, Minimierung des Chloreinsatzes, Möglichkeit des flexiblen Betriebs von Anlagen, allgemeine Techniken mit Umweltentlastungspotentialen.
Chemie in Spielzeug und Co. – neue PAK-Grenzwerte Spielzeug, Mousepads, Gartenhandschuhe – für Gummi- oder Kunststoffprodukte gelten EU-weit neue Grenzwerte für krebserregende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die sich zum Beispiel in Weichmacherölen finden. Gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse dürfen demnach nur noch 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK enthalten. Spielzeug und Babyartikel werden noch strenger reguliert: Hier gilt ab sofort der Grenzwert von 0,5 mg/kg. Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) sind krebserregend, können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichern sich in Organismen an. Seit dem 27.12.2015 gelten die neuen Grenzwerte EU-weit, die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und Importeure müssen jetzt sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Wie erkennen Sie PAK-belastete Produkte? Leider lassen sich Produkte mit PAK nicht einfach am Aussehen erkennen. Wenn sie aber deutlich unangenehm riechen, ist Vorsicht beim Kauf geboten. Verströmen Produkte einen starken, ölartigen Geruch, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein. Güte- oder Qualitätssiegel wie beispielsweise das freiwillige GS-Zeichen bieten eine gewisse Orientierung. Mit dem GS-Zeichen versehene Produkte aus Gummi oder Kunststoff dürfen je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit schon länger bestimmte PAK-Gehalte nicht überschreiten. Nutzen Sie Ihr Verbraucher-Auskunftsrecht, indem Sie die Nummer unter dem Strichcode des Produktes in das REACH -Online-Formular eintragen.
Chemie in Quietscheentchen und Co. Strandspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten Badelatschen und Schwimmbrille sind im Schwimmbad und am Strand immer dabei. Und Kinder lieben Wasserspielzeug wie Quietscheentchen, aufblasbare Kunststofftiere, Luftmatratzen und Schwimmreifen. Doch Wasserspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten: zum Beispiel fruchtbarkeitsschädigende Phthalate (Weichmacher) und krebserregende polyaromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ). Fruchtbarkeitsschädigende Phthalate können aus dem Kunststoffmaterial austreten und zum Teil direkt über die Atemorgane und die Haut aufgenommen werden. Sie gelangen auch in die Umwelt und bleiben dort lange stabil. Über die Umwelt und direkt aus verschiedenen Produkten geraten sie dann in die Nahrung. Krebserregende PAK aus Produkten werden vor allem über die Haut aufgenommen. Kleine Kinder nehmen PAK-haltige Gegenstände auch in den Mund und sind dann besonders den Schadstoffen ausgesetzt. Was können Sie tun, um sich vor belasteten Produkten zu schützen? Bevor Sie Produkte kaufen, überlegen Sie sich am besten, welche Produkte sie wirklich zum Leben benötigen. Verströmen Produkte einen starken, ölartigen Geruch, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein. Güte- oder Qualitätssiegel wie bspw. das freiwillige GS-Zeichen bieten eine gewisse Orientierung. Mit dem GS-Zeichen versehene Produkte aus Gummi oder Kunststoff dürfen je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit bestimmte PAK-Gehalte nicht überschreiten. Am 28.12.2015 tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, nach der der Gehalt einzelner PAK in Verbraucherprodukten auf 1 mg/kg begrenzt wird, in Spielzeug und Produkten für Säuglinge und Kleinkinder gilt dann ein Grenzwert von 0,5 mg/kg. Phthalate finden sich vor allem in dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid). Sie können dort in sehr hohen Konzentrationen vorkommen. Vermeiden Sie daher möglichst Ware aus Weich-PVC. Nutzen Sie Ihr Verbraucher-Auskunftsrecht und fragen den Hersteller. Er muss Ihnen Auskunft geben, sofern eines der Phthalate in einer Konzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent in einem Produkt vorkommt.
Die KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co. (DGW) ist ein mittelständisches Unternehmen, welches seit 1936 in Dortmund Carbon Blacks (Industrieruße) nach dem Gasruß- und dem Furnace-Black-Verfahren herstellt. Die DGW produziert im We-sentlichen Carbon Blacks für die Gummiindustrie sowie Pigment Blacks, unter ande-rem für Druckfarben und Lacke. Carbon Black (Industrieruß) wird weltweit in sehr großen Mengen hergestellt und zu 90 Prozent in der Gummiindustrie als verstärkender Füllstoff eingesetzt. Etwa 10 Prozent der produzierten Menge kommen als „Pigment Blacks“ für Anwendungen in den Bereichen Kunststoffe, Druckfarben sowie Farben und Lacke zum Einsatz. Der produzierte Carbon Black wird am Ende des Produktionsprozesses unter Zusatz von Wasser und einem Hilfsmittel in einer speziellen Perlmaschine verperlt und anschließend in einer erdgas- und restgasbeheizten Trockentrommel getrocknet. Der feuchte, korrosive und geruchsintensive, heiße Abgasstrom aus der Trocknung wird in der Carbon Black-Industrie bisher unbehandelt in die Atmosphäre emittiert. Durch den Einbau von Energierückgewinnungs-Aggregaten (den sogenannten „Wrasendampfkondensator“) im Abgas der Trockentrommel der Perlerei sollte eine Rückführung der bis dahin ungenutzten Abwärme in den Prozess bzw. eine Einspeisung in das örtliche Fernwärmenetz ermöglicht werden. Zusätzlich sollte die Rückführung des Kondensats in den Produktionsprozess die Verwendung von frischem Kanalwasser verringern. Ein weiteres Ziel des Vorhabens war die Minderung der Gerüche durch die Zuführung des nach dem Wrasendampfkondensators trockenen Abgases in die thermische Nachverbrennung. Durch den Einbau des Wrasendampfkondensators in die Abgasleitung nach dem Wrasenfilter wurden mehrere umweltrelevante Ziele erreicht: Rückgewinnung der Niedertemperatur-Abwärme von etwa 33.000 Megawattstunden/Jahr und deren Nutzung im Fernwärmenetz. Der bisher für die Bereitstellung der Fernwärme genutzte Hochtemperaturdampf kann nun zur Verstromung verwendet werden. Dadurch werden jährlich etwa 6.700 Tonnen CO 2 eingespart. Insgesamt werden jährlich etwa 46.000 Kubikmeter Kondensat rückgewonnen, welches in den Produktionsprozess rückgeführt und als Quenchwasser verwendet wird. Die Geruchseinheiten werden durch eine thermische Nachverbrennung des nun trockenen Abgases um etwa 80 Prozent reduziert. Mit diesem Vorhaben konnte gezeigt werden, dass auch komplexe und korrosive Abgase mit hohem Wasserdampfanteil energetisch genutzt werden können. Zusätzliche Umweltentlastungspotenziale bezüglich der Wiederverwendung des Kondensats sowie der Minderung von Gerüchen aus der Perlerei bestärken den Nutzen des neuen Verfahrens gegenüber des konventionellen Verfahrens. Die Rückgewinnung von Energie und Wasser im Prozess leistet einen deutlichen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Die dauerhafte Vermeidung von Geruchsemissionen steigert die Lebensqualität für die Nachbarschaft und ist damit ein wichtiger Umweltaspekt zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Industrieanlagen insbesondere in der Nachbarschaft von Wohnvierteln. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co. Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2015 Status: Abgeschlossen
Studie zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien Die Studie „Prozessintegrierte Maßnahmen und alternative Produktionsverfahren für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien“ (UpChem) gibt einen Überblick über konventionelle und alternative Produktionsverfahren und prozessintegrierte Maßnahmen für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien sowie Informationen zu damit verbundenen Umweltaspekten. Das Potenzial ist groß. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte und nun abgeschlossene Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren mit technischen Details und Informationen sowie Daten zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Neben Dekarbonisierung / Defossilisierung werden Umweltaspekte der Industrieemissionsrichtlinie Anhang III, zum Beispiel der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen in Luft und Wasser, thematisiert, soweit Informationen aus Literatur und Gesprächen mit Fachleuten gefunden wurden. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden, als auch noch in Entwicklung befindliche werden untersucht. Ein Ziel der Studie war es, Daten zu Umweltentlastungspotenzialen, ökonomischen Aspekten und Entwicklungsstand (TRL) beziehungsweise dem kommerziellen Einsatz alternativer Produktionsverfahren und prozessintegrierter Maßnahmen für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien zu erhalten, die das Umweltbundesamt für seine Arbeiten nutzen kann, zum Beispiel zum Thema Dekarbonisierung / Defossilisierung, für die Überarbeitung der Beste verfügbare Technik (BVT)-Merkblätter sowie um positive Fallbeispiele bekannter zu machen. Darüber hinaus kann diese Studie Produzenten von Chemikalien oder Genehmigungsbehörden als Informationsquelle dienen. Insgesamt existieren bereits viele technisch erprobte Prozesse, die einen Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten können. Emissionen von Treibhausgasen werden vor allem dann reduziert, wenn strombasierte Techniken mit erneuerbarem Strom etabliert werden. Techniken, die noch nicht besonders weit entwickelt sind oder bisher nur im Demonstrationsmaßstab getestet wurden, könnten in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Aufstrebende und teils etablierte Techniken mit Umweltentlastungspotenzialen sind zum Beispiel die Wasserelektrolyse (H 2 -Herstellung), die „grüne“ Haber-Bosch-Synthese (NH 3 -Herstellung), die Reifenpyrolyse zur Herstellung von Industrieruß, Methanol-to-Olefins (MTO) & -Aromatics (MTA) sowie das Fischer-Tropsch-Verfahren. Auch durch die Elektrifizierung von Steamcrackern oder den Einsatz alternativer Feedstocks können Olefine und Aromaten umweltfreundlicher hergestellt werden. Potenziale bestehen bei der Nutzung von CO 2 als Kohlenstoffträger in der chemischen Industrie, indem fossile Kohlenstoffquellen abgelöst werden. Dies erfordert allerdings viel erneuerbare Energie, die zum jetzigen Zeitpunkt noch knapp ist. Die Herstellung von Chemikalien daraus ist daher teurer als mit den konventionellen Verfahren. Weitere Umweltentlastungspotenziale ergeben sich bei alternativen Verfahren für die Herstellung anderer Chemikalien, wie durch chlorfreie Verfahren, etwa für die Produktion von Propylenoxid und Polycarbonaten, ebenso durch allgemeine Ansätze für umweltschonendere Synthesen. Beim Einsatz großer Mengen an „grünem“ Strom hat das Thema flexibler Betrieb von Anlagen höhere Bedeutung als bisher.
BfR schließt Arbeiten zur „Toner“-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab Gesundheitliche Bewertung Nr. 014/2008 des BfR vom 31. März 2008 Beim Drucken und Kopieren wird eine Vielzahl leicht-, mittel- und schwerflüchtiger Verbin- dungen sowie Staubpartikel emittiert. Diese Emissionen aus Büromaschinen und insbeson- dere aus Laserdruckern und Fotokopierern sind mit ungünstigen gesundheitlichen Effekten bei exponierten Büroangestellten in Zusammenhang gebracht worden. 2005 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die mögliche Zusammenhänge abklären sollte. Die Studie war als Machbarkeitsstudie konzi- piert. Sie wurde am Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen durchgeführt, die humanmedizinischen Untersuchungen am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen. Für die Studie wurde zwischen Januar und Oktober 2006 die Raumluft in 63 Büroräumen in Deutschland gemessen, und es wurden 69 der dort arbeitenden Personen untersucht. Zwischenergebnisse und Abschlussbericht der Studie wurden auf der Internetseite des BfR veröffentlicht. Für die meisten der gemessenen raumlufttechnischen Parameter waren die Untersuchungsergebnisse unauffällig. Nicht ge- klärt werden konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel. Um To- nermaterial handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln, deren Konzentration mit der Inbe- triebnahme von Laserdruckern und Kopierern vorübergehend signifikant anstieg, offenbar überwiegend nicht. Die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden waren unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend. Die Untersuchten wiesen Symptome auf, die dem Sick- Building-Syndrom zugeordnet werden können. Das BfR hat die Arbeiten zu der sogenannte „Toner-Studie“ jetzt mit einer gesundheitlichen Bewertung abgeschlossen. In diese Bewertung sind neben den Ergebnissen der genannten Pilotstudie auch die Ergebnisse weiterer aktueller, zum Teil noch unveröffentlichter Studien eingeflossen. Sie basiert damit auf dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. In seiner Bewertung kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchti- gungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlos- sen werden können. Die Prävalenz für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten, die dem BfR bisher vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet worden. Das BfR sieht es als vordringlich an, Studien durchzuführen, die zum Ziel haben, die physi- kalische und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären, und hat dies den zuständigen Ministerien (Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Arbeit und Soziales) emp- fohlen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Partikeln sollten ausgewertet werden, bevor weitere Studien mit kontrollierter humaner Exposition oder epidemiologische Studien erwogen werden. Unabhängig von den Ergebnissen weiterer Forschung können sich Verbraucher schon heute wirkungsvoll vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten schüt- zen, wenn sie Geräte verwenden, die den „Blauen Engel“ tragen. Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte Mindeststandards einhalten. Hohe und gesundheitlich bedenkli- che Benzolgehalte, wie sie in einzelnen Studien beim Druck- und Kopiervorgang gemessen wurden, würden damit vermieden. Abschließend weist das BfR noch einmal auf die Empfeh- lungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern, zur Anschaffung neuer und der nachträglichen Ausrüstung vorhandener Geräte sowie zu den Seite 1 von 26 Bundesinstitut für Risikobewertung Anforderungen an den Aufstellort hin. Der externe Link findet sich auf der Internetseite des BfR bei Auswahl des Begriffes "Toner" im A-Z-Index. 1 Gegenstand der Bewertung Beim Druck- und Kopiervorgang laufen komplexe physikalische und chemische Prozesse ab, bei denen chemische Verbindungen und Papierbestandteile unter Einwirkung von Licht und höheren Temperaturen reagieren. Gegenstand der vorliegenden Bewertung des BfR war deshalb die Frage, ob Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellen könnten. Grundlage für die Bewertung waren die Ergebnisse einer Studie, die zu dieser Fragestellung im Auftrag des BfR durchge- führt und Ende 2007 abgeschlossen wurde, sowie die dem BfR zugängliche aktuelle wissen- schaftliche Literatur zu dieser Thematik. 2 Ergebnis Aufgrund der vorliegenden Befunde zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Exponierten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann. Ein klarer Zu- sammenhang kann allerdings nicht hergestellt werden, da die Datenlage hierfür nicht aus- reicht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den dokumentierten Fällen sind nicht schwerwiegend. Eine orientierende Schätzung der Prävalenz, die stark von den gemachten Annahmen abhängt und mit hoher Unsicherheit behaftet ist, ergibt 1,1 Verdachtsfälle auf 10.000 Exponierte. Es wird empfohlen, Geräte zu verwenden, die den Standard des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten (Tabelle 1), da dies der „best practice“ entspricht. Die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern, inklusive ihrer Wartung, sowie zur Anschaffung neuer Geräte, zur nachträglichen Ausrüstung vorhan- dener Geräte und zu den Anforderungen an den Aufstellort sollten berücksichtigt werden. Weiter wird empfohlen, mit hoher Priorität Studien zur physikalischen und chemischen Identi- tät der Partikel durchzuführen, die bei Druckerbetrieb emittiert werden und deren Quellen aufzuklären, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Eine Studie mit kontrollierter hu- maner Exposition soll in der Planung auf den dann vorliegenden Erkenntnissen aufbauen. Wenn diese Daten vorliegen, können ggf. notwendig werdende Risiko mindernde Maßnah- men gezielt geplant werden. Über eine epidemiologische Studie mit dem Endpunkt „unspezi- fische Hyperreagibilität der Atemwege“ sollte nur dann diskutiert werden, wenn nach Ab- schluss dieser Studien noch immer relevante Kenntnislücken bestehen. 3 Begründung Viele Hersteller können die Standards des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten. Das zeigen Messergebnisse, die verschiedene Hersteller dem Bundesinstitut für Risikobewertung Anfang dieses Jahres als Nachweis dafür vorgelegt haben, dass ihre Produkte die in Tabelle 1 aufgeführten Kriterien erfüllen. Der „Blaue Engel“ stellt damit eine Art „best practice“ im Sinne eines technisch machbaren Standards dar. Die genannten Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind ebenfalls als Hinweise auf eine „best practice“ zu verstehen. Ihre Befolgung ermöglicht einen Seite 2 von 26 Bundesinstitut für Risikobewertung individuellen Expositionsschutz auch für Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen. Angesichts fehlender Informationen zur physikalischen und chemischen Identität der gemes- senen Partikel, die bei Druckerbetrieb emittiert werden, und der bislang nicht geklärten Quel- len fehlt ein wichtiger Baustein für die Risikobewertung. Hier sieht das BfR Forschungsbe- darf. 3.1Risikobewertung 3.1.1Mögliche Gefahrenquelle Bei Emissionen aus Büromaschinen zur Anfertigung von Papierkopien und Papierausdru- cken, wie Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, handelt es sich um nicht definier- te Gemische aus flüchtigen (Volatile Organic Compounds, VOC), schwerflüchtigen (Semi Volatile Organic Compounds, SVOC) organischen Verbindungen, Ozon und Staub (Wen- sing, 1999; Nies et al., 2000). Diese Emissionen können aus verschiedenen Quellen stam- men. Die Bild- oder Fotoleitertrommel, eine im Betrieb rotierende Walze, ist mit einer Be- schichtung versehen, welche zu Beginn des Druckprozesses elektrostatisch aufgeladen wird. Bei diesem Prozess kann Ozon entstehen. Unter der Lichteinwirkung (Spiegelsystem unter Verwendung von Laserlicht) beim „Kopieren“ der Schriftvorlage verringert sich die elektrische Ladung der Trommel, und ein Abbild der Druckseite entsteht. Das elektrisch geladene To- nerpulver wird an den weniger geladenen Stellen angezogen. Elektrostatisch aufgeladenes Papier wird an der Trommel vorbeigeführt und zieht den auf der Trommel haftenden Toner an. Das Papier wird durch eine Fixierwalze gezogen, in welcher der Toner auf dem Papier durch Druck und Hitze fixiert wird. Dabei werden Harzpartikel, die im Toner enthalten sind, geschmolzen (Hohensee et al., 2000). Durch die Hitze können hierbei organische Verbin- dungen flüchtig werden. Toner(pulver) ist ein feinkörniges Gemisch verschiedener Komponenten: Harzpartikel, um den Toner auf das Papier fixieren (aufschmelzen) zu können, Farbpigmente (z.B. Carbon Black bzw. farbige Pigmente) und magnetisierbare Metalloxide, die für die elektrostatischen Ladevorgänge notwendig sind (Hohensee et al., 2000), sowie Trennmittel, z.B. sehr feine Stäube aus amorphem Siliciumdioxid, (Barthel et al, 1998 zit. in: Nies et al., 2000). Auch das zum Druck verwendete Papier kann eine Quelle von Partikelemissionen sein (Wilke et al., 2007). Als Qualitätsmerkmal für Geräte mit Druck-/Kopierfunktionen wurden seit 1996 Umweltkrite- rienzeichen eingeführt. Die neuesten Vergabekriterien für den sog. „Blauen Engel“ durch den RAL 1 (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) sehen eine definierte Begrenzung der zulässigen Emissionsraten vor (siehe Tabelle 1) (RAL-ZU 122, Ausgabe Juni 2006). 1 Reichsausschuss für Lieferbedingungen Seite 3 von 26
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